Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektronische Anzeigevorrichtung
sowie eine Abgabevorrichtung für Fluidprodukt, die eine derartige Anzeigevorrichtung
enthält.
Elektronische Anzeigevorrichtungen kommen weit verbreitet auf einer
großen Anzahl technischer Gebiete zum Einsatz. Ein spezielles Verwendungsgebiet
betrifft Dosisanzeigevorrichtungen, die mit Fluidproduktabgabevorrichtungen insbesondere
auf dem pharmazeutischen Gebiet zum Einsatz kommen. Derartige Dosisanzeigen erlauben
es insbesondere, den Nutzer über die Anzahl von verbleibenden Dosen zu informieren.
Bei dieser Verwendungsart wird üblicherweise bei der Dosisabgabe ein elektrisches
Signal erzeugt, das heißt, bei der Betätigung des Spenders, wobei das
elektrische Signal daraufhin elektronisch behandelt und zu einer elektronischen
Anzeige übertragen wird, um die Anzeige zu modifizieren, wenn das Hoch- oder
Herunterzählen einer Dosis auftritt. Die Anzeigen sind üblicherweise als
Flüssigkristallanzeigen bzw. LCD-Anzeigen gebildet (LCD: Flüssigkristallanzeige).
Diese Anzeigen und allgemein elektronische Anzeigevorrichtungen nutzen obligatorisch
eine elektrische Stromquelle, bei der es sich üblicherweise um eine Batterie,
einen Akkumulator oder gegebenenfalls um ein Netzteil handelt. Diese Art von Stromquelle
ist relativ teuer in der Herstellung und der Installation, wodurch die Herstellungs-
und Nutzungskosten für Arzneimittelspender steigen. Eine Steuerelektronik ist
ebenfalls teuer und insbesondere erforderlich, um die Stromquelle zu steuern und
zu regeln.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektronische
Anzeigevorrichtung zu schaffen, die die vorstehend genannten Nachteile nicht aufweist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
elektronische Anzeigevorrichtung zu schaffen, die eine Dosisanzeigeeinrichtung enthält,
die die vorstehend genannten Nachteile nicht aufweist.
Insbesondere besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin,
eine elektronische Anzeigevorrichtung zu schaffen, die kostengünstig herstellbar
und montierbar ist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
elektronische Anzeigevorrichtung zu schaffen, die einen geringen Platzbedarf hat
und einfach an sämtliche existierende Fluidproduktabgabevorrichtungen anpassbar
ist, ohne die Abmessungen deutlich zu modifizieren.
Eine noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin,
eine Anzeigevorrichtung zu schaffen, die unabhängig von der Nutzungsdauer oder
der Lagerungsdauer der Vorrichtung zuverlässig arbeitet, indem sie unabhängig
von Versorgungsstrom ist, durch den die Vorrichtung betrieben wird.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Anzeigevorrichtung
nach Anspruch 1.
Vorteilhafterweise wird der elektrische Stromstoß, der zum Modifizieren
der Anzeige erforderlich ist, durch einen Schlagbolzen erzeugt, der gegen einen
Kontaktgeber bei Betätigung der Abgabevorrichtung verschoben wird.
Vorteilhafterweise ist der Kontaktgeber relativ zum Körper stationär
und der Schlagbolzen wirkt mit einer Feder zusammen.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung erschließen
sich deutlicher im Verlauf der nachfolgenden detaillierten Erläuterung einer
speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf
die anliegenden Zeichnungen, die lediglich beispielhaft und nicht beschränkend
sind; in diesen zeigen:
1 eine schematische Schnittseitenansicht einer Abgabevorrichtung
für ein Fluidprodukt gemäß der vorliegenden Erfindung, und
2 ein Prinzipschema der Anzeigevorrichtung gemäß
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Eines der Hauptziele der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
Anzeige in die Tat umzusetzen, die ein Minimum an Strom verbraucht, und die unabhängig
von einer Stromversorgungsquelle derart ist, dass keinerlei Gefahr besteht, dass
diese Quelle erschöpft wird, was im Fall von Batterien oder auch Akkumulatoren
der Fall sein kann, insbesondere bei sehr langen Lager- oder Nutzungszeiten. Außerdem
soll sich sämtliche elektronische Steuerung und Aufbereitung der Stromquelle
erübrigen.
Die erfindungsgemäße elektronische Anzeigevorrichtung nutzt
eine Anzeige 21 von permanenter Art, das heißt, dass keinerlei Strom
erforderlich ist, um die Anzeige ungeändert zu halten, und dass nur sehr geringer
Strom erforderlich ist, um diese Anzeige zu modifizieren. Diese Art von Anzeige
kann eine Flüssigkristallanzeige (LCD) oder noch genauer eine Anzeige
21 sein, die bevorzugt bistabile nematisch Kristalle umfasst.
Um die notwendige Energie bzw. den notwendigen Strom zum Modifizieren
der Anzeige der Anzeige 21 zu erzeugen, sieht die vorliegende Erfindung
die Interaktion zwischen zwei Elementen vor, die sich in Bezug
aufeinander verschieben. Eine derartige Interaktion kann beispielsweise bewirkt
werden durch eine Reibung oder einen Stoß zwischen diesen beiden Elementen.
Bevorzugt wird ein elektromechanischer Umsetzer bzw. Wandler verwendet, um diese
Interaktion in einen elektrischen Impuls umzusetzen. Als elektromechanischer Umsetzer
ist ein piezoelektrisches Betätigungsorgan, eine elektromagnetische Spule oder
eine beliebige andere Vorrichtung zur elektromagnetischen Umsetzung zu nennen, die
dem Fachmann auf diesem Gebiet der Technik geläufig ist. Mehr im Einzelnen
ist ein System einsetzbar, wie etwa in Art eines Poliersteins oder einer piezoelektrischen
Keramik, wie sie beispielsweise in Gasanzündern zum Einsatz kommt.
Die Wechselwirkung zwischen den beiden sich verschiebenden Elementen
erlaubt es, ein elektrische Impulsfolge zu erzeugen, die typischerweise eine Dauer
von 1 bis 50 Millisekunden hat, und die von 10.000 bis 50.000 Volt erreichen kann.
Eine elektronische Schaltung 25 ist vorgesehen, um diese elektrische Impulsfolge
zu bearbeiten, und um die Anzeige 21 mit Strom zu versorgen, um eine Modifikation
ihrer Anzeige zu bewirken.
2 zeigt schematisch die Arbeitsweise der Anzeigevorrichtung.
Der Generator G (elektromagnetischer Umsetzer) erzeugt eine elektrische Impulsfolge,
die durch die elektronische Schaltung 25 bearbeitet wird, bevor sie zur
Versorgung der Anzeige 21 genutzt wird. Der Generator arbeitet ohne Batterie
oder Akkumulator, das heißt, allgemeiner gesagt ohne externe permanente Energie-
bzw. Stromversorgung, wobei die Energie, die erforderlich ist, diese elektrische
Impulsfolge zu erzeugen, durch die Umsetzung einer mechanischen Kraftauswirkung
oder Verschiebung in ein elektrisches Signal gebildet wird.
1 zeigt ein spezielles Anwendungsbeispiel, das für
die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ausgelegt ist. In diesem Beispiel
wird die Anzeige 21 mit einem Dosimeter oder Dosiszähler für
einen Fluidproduktspender verwendet. Unter Fluidprodukt sind gasförmige, flüssige,
pasteuse oder pulverförmige Produkte zu verstehen. Diese Art der Realisierung
ist besonders vorteilhaft, weil das Entfallen einer Energiequelle bzw. Stromquelle,
wie etwa einer Batterie oder eines Akkumulators, die Herstellungskosten für
das Dosimeter stark verringert und dieses zuverlässig macht. In dem dargestellten
Beispiel umfasst der Spender einen Körper 1, in dem ein Vorratsbehälter
10 angebracht ist, der das Fluidprodukt enthält. Ein Abgabeorgan
15, das im dargestellten Beispiel ein Dosierventil ist, dass jedoch genauso
gut eine Pumpe sein kann, ist auf dem Vorratsbehälter 10 angebracht,
um den Inhalt desselben selektiv abzugeben. Die in 1
dargestellte Vorrichtung ist ein oraler Inhalator mit einem Mundansatz
5, durch den das Produkt abgegeben wird. Jegliche andere Art eines Spenders
kann im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung genutzt werden. Bei der Betätigung
des Spenders wird der Vorratsbehälter 10 üblicherweise axial
im Innern des Körpers 1 verschoben, was die Wirkung hat, das Ventil
15 zu betätigen. Diese Verschiebung kann genutzt werden, eine elektrische
Impulsfolge zu erzeugen, die benötigt wird, eine Modifikation der Anzeige
21 zu steuern.
1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Impulsfolgegenerators,
der vom Feuerzeug-Feuerstein-Typ ist. Ein Schlagbolzen 11, der mit einer
Feder 12 zusammenwirkt, ist dazu bestimmt, auf einen Kontaktgeber
2 zu schlagen, beispielsweise auf einen keramischen oder piezoelektrischen
Kontaktgeber 2, der mit einem Amboss 13 fest verbunden ist, und
zwar bei der Betätigung des Spenders. Vorteilhafterweise ist der Kontaktgeber
2 in Bezug auf den Körper stationär; es wird jedoch bemerkt,
dass ein beliebiges anderes System äquivalenter oder ähnlicher Art verwendet
werden kann. So kann beispielsweise in Betracht gezogen werden, Reibung oder eine
andere Art von Schlag in ein elektrisches Signal umzusetzen. Dieses elektrische
Signal wird daraufhin durch Versorgungsdrähte 26 zu einer elektronischen
Schaltung 25 übertragen, die mit der Anzeige 21 zusammenwirkt,
um die Anzeige zu steuern und zu modifizieren und dadurch jegliche Dosisabgabe entsprechend
jeder Betätigung des Spenders zu zählen. Wie aus 1
hervorgeht, sind die Abmessungen des Dosimeters relativ gering, was es erlaubt,
dieses Dosimeter in einfacher Weise auf jeglichen existierenden Spender anzupassen,
ohne seine Abmessungen deutlich zu modifizieren. Die Verwendung einer permanenten
Anzeige ist besonders deshalb vorteilhaft, weil sie den Energie- bzw. Stromverbrauch
deutlich begrenzt, und weil sie eine Batterie oder einen Akkumulator oder jegliche
andere Art von dauerhafter Stromquelle zur Versorgung der Anzeige überflüssig
macht.
Während die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung unter
Bezug auf ein spezielles Anwendungsbeispiel erläutert wurde, wird bemerkt,
dass sie für eine allgemeinere Anwendung geeignet und nicht auf die dargestellte
Ausführungsvariante beschränkt wird. Vielmehr kann ein Fachmann auf diesem
Gebiet der Technik eine beliebige Modifikation vornehmen, die nützlich ist,
ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, die in den nachfolgenden
Ansprüchen festgelegt ist.