Die Erfindung betrifft einen Dachfenster-Rollladen mit
einem Rollladengehäuse für die Aufnahme eines aufrollbaren Rollladenpanzers
und einer an das Rollladengehäuse anschließenden und mehrere Abschnitte
aufweisenden Rollladenschiene zur Führung des abgerollten Rollladenpanzers.
Bei Dachfenstern ist es wünschenswert, einen Außenrollladen
als Sonnenschutz und Einbruchsschutz vorzusehen. Dachfenster sind in der Regel klappbar,
d.h. um eine an einer gemeinsamen Kante von Fensterflügel und Fensterrahmen
angeordneten Achse drehbar. Für derartige Fenster sind Dachfenster-Rollladen
bekannt, die außen an dem Dachfenster angeordnet sind und beim Aufklappen des
Dachfensters zusammen mit diesem gedreht werden.
Moderne Dachfenster können darüber hinaus auch
schwingbar sein, d.h. um eine von der gemeinsamen Kante von Fensterflügel und
Fensterrahmen beabstandeten Achse drehbar, beispielsweise um eine Reinigung der
Außenseite der Fensterscheibe auch von innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen.
Derartige Dachfenster werden beispielsweise von der Roto Bauelemente Vertriebs-GmbH
im Internet unter der Adresse www.roto-bauelemente.de unter der Bezeichnung
Klapp-Schwingfenster angeboten. Für derartige Dachfenster werden bei Bedarf
Innenrollläden eingesetzt, die allerdings hinsichtlich des Sonnenschutzes und
vor allem hinsichtlich des Einbruchschutzes weniger wirksam sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Dachfenster-Rollladen
bereitzustellen, welcher die Nachteile des Standes der Technik überwindet.
Diese Aufgabe ist durch den im Anspruch 1 bestimmten Dachfenster-Rollladen
gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen
bestimmt.
Der erfindungsgemäße Rollladen ist an zwei voneinander
beabstandeten Positionen schwenkbar oder knickbar, nämlich einmal im Bereich
des Rollladengehäuses und einmal an einer Position, die etwa in der Mitte des
Dachfensters liegt.
Durch die Schwenkbarkeit im Bereich des Rollladengehäuses
kann das Rollladengehäuse fest mit dem Bauwerk, insbesondere mit dem am Bauwerk
festgelegten Rahmen des Dachfensters verbunden werden. Dadurch bleibt die Position
des Rollladengehäuses beim Aufklappen des Dachfensters unverändert. Dies
hat nicht nur Vorteile hinsichtlich der Montage des Rollladens, sondern vor allem
hinsichtlich des Antriebs des Rollladens, der sowohl manuell oder motorisch erfolgen
kann. So können bei einem manuellen Antrieb mittels einer Kurbel aufwendige
Gelenkverbindungen entfallen, mittels denen nach dem Stand der Technik ein Auf-
und Abrollen des Rollladens auch im aufgeklappten Zustand des Dachfensters ermöglicht
wird.
In einer Ausführungsart ist der Schwenkwinkel, um
den der erste Abschnitt der Rollladenschiene gegenüber dem Rollladengehäuse
gedreht werden kann, nur so groß, dass der Fensterflügel des Dachfensters
und damit die Rollladenschiene in eine waagrechte Position geklappt werden kann.
Der Schwenkwinkel ist beispielsweise so groß wie der Winkel der Dachneigung.
In einer Ausführungsart ist dieser Schwenkwinkel kleiner als der Schwenkwinkel,
um den der zweite Abschnitt der Rollladenschiene gegenüber dem ersten Abschnitt
der Rollladenschiene gedreht werden kann.
In einer Ausführungsart ist bei einem Schwenken des
ersten Abschnitts der Rollladenschiene gegenüber dem Rollladengehäuse
ein Auf- und Abrollen des Rollladenpanzers noch möglich, wohingegen dies bei
einem Schwenken des zweiten Abschnitts gegenüber dem ersten Abschnitt nicht
mehr oder jedenfalls nicht mehr in jedem Fall, d.h. bei jedem Schwenkwinkel, möglich
ist. Insbesondere im Falle eines motorischen Antriebs kann der Rollladen einen Sensor
aufweisen, mit dem das Schwenken des zweiten Abschnitts signalisierbar ist und der
Antrieb daraufhin steuerungstechnisch blockierbar ist.
Durch die Schwenkbarkeit in dem vom Rollladengehäuse
beabstandeten Bereich, insbesondere im mittleren oder oberen Bereich des Dachfensters,
ist es möglich, auch Klapp-Schwingfenster mit einem Außenrollladen auszurüsten
und dadurch den vollen Sonnenschutz und Einbruchsschutz zu gewährleisten.
Grundsätzlich können der erste, an das Rollladengehäuse
anschließende Abschnitt der Rollladenschiene und der zweite Abschnitt der Rollladenschiene
im Wesentlichen gleich lang sein. Dadurch ergibt sich eine Schwenkbarkeit des Rollladens
und damit des Dachfensters etwa auf halber Höhe, was insbesondere für
eine Reinigung des Dachfensters oder auch des Außenrollladens bequem ist; außerdem
ergeben sich in diesem Fall aufgrund der in Bezug auf die mittlere Position der
Schwenkachse im Wesentlichen ausgeglichenen Gewichtsverteilung vorteilhaft geringe
Lagerkräfte.
In einer Ausführungsart ist der erste Abschnitt der
Rollladenschiene kürzer als der zweite Abschnitt und die Länge des ersten
Abschnitts beträgt insbesondere zwischen 50 und 100 %, insbesondere zwischen
70 und 90 % der Länge des zweiten Abschnitts. Dadurch ist die Schwenkachse
in die obere Hälfte des Rollladens und damit des Dachfensters verschoben, wodurch
die Handhabung beim Schwenken des zweiten Abschnitts gegenüber dem ersten Abschnitt
verbessert ist.
In einer Ausführungsart ist durch eine Verriegelungseinrichtung
gewährleistet, dass entweder der erste Abschnitt der Rollladenschiene gegenüber
dem Rollladengehäuse schwenkbar ist und gleichzeitig ein Schwenken des zweiten
Abschnitts gegenüber dem ersten Abschnitt der Rollladenschiene blockiert ist,
oder dass der zweite Abschnitt gegenüber dem ersten Abschnitt der Rollladenschiene
schwenkbar ist und gleichzeitig ein Schwenken des ersten Abschnitts gegenüber
dem Rollladengehäuse blockiert ist. Diese Verriegelungseinrichtung kann auch
durch das Dachfenster bereitgestellt werden, das entweder nur geklappt oder nur
geschwenkt werden kann, aber nicht gleichzeitig geklappt und geschwenkt.
In einer alternativen Ausführungsart ist gleichzeitig
ein Schwenken des ersten Abschnitts gegenüber dem Rollladengehäuse und
ein Schwenken des zweiten Abschnitts gegenüber dem ersten Abschnitt möglich.
In einer Ausführungsart ist der Rollladenpanzer an
den beiden stirnseitigen Enden seiner Lamellen jeweils in einer Rollladenschiene
geführt. Die parallel zueinander verlaufenden Rollladenschienen weisen im Querschnitt
im Wesentlichen ein U-Profil auf, wobei die offenen Seiten des U-Profils der beiden
Rollladenschienen einander zugewandt sind. Mit einem inneren, dem Fenster zugewandten
Schenkel des U-Profils sind die Rollladenschienen an dem Fensterrahmen festlegbar.
An dem äußeren, dem Fenster abgewandten Schenkel des U-Profils kann insbesondere
das Scharnier festgelegt werden, mit dem der erste und zweite Abschnitt der Rollladenschiene
miteinander verbunden sind.
In einem Ausführungsbeispiel weist das im Wesentlichen
zylindrische Rollladengehäuse an seinen stirnseitigen Enden jeweils eine Abschlusskappe
auf, deren Form an die Querschnittsform des Rollladengehäuses angepasst ist.
Die Abschlusskappe bildet vorzugsweise einstückig eine Führungsbahn für
den Rollladenpanzer aus, damit die Lamellen des Rollladenpanzers aus dem Rollladengehäuse
ohne zu verhaken in die Rollladenschiene einlaufen. Die Führungsbahn weist
hierzu entlang der Abrollrichtung des Rollladenpanzers einen gekrümmten Abschnitt
auf und führt dadurch den im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt des
Rollladengehäuses in die geradlinig sich erstreckende Bahn der Rollladenschiene
über, wobei in einer Ausführungsart der Krümmungsradius des gekrümmten
Abschnitts größer ist als der Radius des kreisförmigen Querschnitts
des Rollladengehäuses.
Die Führungsbahn weist im Querschnitt eine U-förmiges
Profil auf, das hinsichtlich der lichten Weite und/oder der Höhe der Profilschenkel
vorzugsweise übereinstimmt mit dem U-förmigen Profil des ersten und zweiten
Abschnitts der Rollladenschiene.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung, in
der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen
beschrieben ist. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung
erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination
erfindungswesentlich sein.
- Fig. 1
- zeigt einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Rollladen für
ein Dachfenster,
- Fig. 2
- zeigt den Zustand des Rollladens bei geklapptem Dachfenster,
- Fig. 3
- zeigt den Zustand des Rollladens bei geschwenktem Dachfenster,
- Fig. 4
- zeigt eine Draufsicht auf die stirnseitige Abschlusskappe des Rollladengehäuses,
und
- Fig. 5
- zeigt eine Draufsicht auf die Abschlusskappe in einem Zustand, in dem der erste
Abschnitt der Rollladenschiene gegenüber dem Rollladengehäuse geschwenkt
ist.
Die Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Rollladen 10 für ein Dachfenster 12. Das Dachfenster 12 weist einen Rahmen
14 auf, der fest mit der Gebäudeöffnung verbunden ist, insbesondere mit
den Dachsparren verschraubt ist. An den Rahmen 14 ist die Wärmedämmung
22 herangeführt, oberhalb der die Dachziegel 24 auf quer zu den Dachsparren
verlaufenden Dachlatten 26 aufgelegt sind. Gegenüber dem Rahmen 14 ist ein
die Fensterscheibe 18 umfassender Flügel 16 des Dachfensters 12 um eine senkrecht
zur Zeichenebene verlaufende Achse klappbar.
Der Dachfenster-Rollladen 10 umfasst ein Rollladengehäuse
20 zur Aufnahme des darin aufrollbaren Rollladenpanzers 40, der aus gelenkig miteinander
verbundenen Lamellen besteht. Das Rollladengehäuse 20 erstreckt sich im Wesentlichen
zylindrisch senkrecht zur Zeichenebene. An das Rollladengehäuse 20 schließt
sich eine Rollladenschiene 30 an, die im Ausführungsbeispiel zweiteilig ist
und einen ersten Abschnitt 32 aufweist, der mit einem ersten Ende an das Rollladengehäuse
20 anschließt, insbesondere mittels eines ersten Scharniers 36 an dem Rollladengehäuse
20 angelenkt ist und gegenüber diesem um eine senkrecht zur Zeichenebene verlaufende
erste Achse schwenkbar ist.
An dem gegenüberliegenden zweiten Ende ist der erste
Abschnitt 32 mittels eines zweiten Scharniers 38 mit dem ersten Ende des zweiten
Abschnitts 34 der Rollladenschiene 30 gelenkig verbunden. Dadurch ist der zweite
Abschnitt 34 gegenüber dem ersten Abschnitt 32 um eine senkrecht zur Zeichenebene
verlaufende zweite Achse schwenkbar.
Die Fig. 2 zeigt den Zustand des Rollladens 10 bei aufgeklapptem
Dachfenster 12. Dabei wird der Fensterflügel 16 an einem Ende gegenüber
dem Fensterrahmen 14 um eine senkrecht zur Zeichenebene verlaufende Achse geklappt,
die im Bereich des Übergangs vom Rollladengehäuse 20 zum ersten Abschnitt
32 der Rollladenschiene 30 angeordnet ist und insbesondere mit der Achse zusammenfällt,
um die der erste Abschnitt 32 gegenüber dem Rollladengehäuse 20 schwenkbar
ist. Der erste Abschnitt 32 und der zweite Abschnitt 34 der Rollladenschiene 30
schwenken in dem dargestellten Zustand gemeinsam um die durch das erste Scharnier
36 bestimmte erste Achse und machen daher die Klappbewegung des Fensterflügels
16 mit. Der erste Abschnitt 32 und der zweite Abschnitt 34 verlaufen im dargestellten
Zustand geradlinig hintereinander. In der dargestellten Position ist der Rollladenpanzer
40 noch auf- und abrollbar, da der maximale Schwenkwinkel der Rollladenschiene 30
gegenüber dem Rollladengehäuse 20 weniger als 90° beträgt, insbesondere
weniger als 60° beträgt und vorzugsweise weniger als 45° beträgt.
Die Fig. 3 zeigt den Zustand des Rollladens 10 bei geschwenktem
Dachfenster. Dabei wird der Fensterflügel 16 in einem mittleren Bereich um
eine senkrecht zur Zeichenebene verlaufende Achse gegenüber dem Fensterrahmen
14 geschwenkt, wobei die zugehörige Schwenkeinrichtung des Dachfensters 12
nicht dargestellt ist. Der Rollladen 10 macht diese Schwenkbewegung des Dachfensters
12 mit, indem der zweite Abschnitt 34 gegenüber dem ersten Abschnitt 32 der
Rollladenschiene 30 um eine senkrecht zur Zeichenebene verlaufende und durch das
zweite Scharnier 38 bestimmte zweite Achse geschwenkt wird. Demgegenüber schließt
der erste Abschnitt 32 unverschwenkt an das Rollladengehäuse an. In der in
der Fig. 3 dargestellten Position ist der Rollladenpanzer 40 nicht mehr auf- und
abrollbar, da der maximale Schwenkwinkel des zweiten Abschnitts 34 gegenüber
dem ersten Abschnitt 32 mindestens 90° beträgt, insbesondere mindestens
120° beträgt und vorzugsweise mindestens 135° beträgt.
Die Figur 4 zeigt eine Draufsicht auf die stirnseitige
Abschlusskappe 42 des Rollladengehäuses 20, die im Zentrum eine kreisförmige
Öffnung 44 für den Durchtritt der Wickelrolle zum Aufwickeln des Rollladenpanzers
40 aufweist. Im Bereich des Übergangs von dem Rollladengehäuse 20 zu dem
ersten Abschnitt 32 der Rollladenschiene 30 weist die Abschlusskappe 42 eine im
Querschnitt U-förmige Führungsbahn 46 auf, mittels der die Lamellen des
Rollladenpanzers 40 ohne Verhaken von dem Rollladengehäuse 20 in die Rollladenschiene
30 eingeführt werden können.
Die Krümmung der Führungsbahn 46 ist so gewählt,
dass der erste Abschnitt 32 der Rollladenschiene 30 in der dargestellten Position,
in welcher der erste Abschnitt 32 gegenüber dem Rollladengehäuse 20 nicht
verschwenkt ist, in der Form einer Tangente an das Ende der Führungsbahn 46
anschließt.
Der erste Abschnitt 32 der Rollladenschiene 30 ist mittels
einer das erste Scharnier 36 bildenden Schraub- oder Nietverbindung an der Abschlusskappe
42 angelenkt. Das erste Scharnier 36 ist an der Bodenfläche des U-förmigen
Profils des ersten Abschnitts 32 festgelegt. Demgegenüber ist das (in der Fig.
4 nicht dargestellte) zweite Scharnier 38 an dem gegenüberliegenden Ende des
ersten Abschnitts 32 und dort an dem nach außen gerichteten, in der Darstellung
der Fig. 4 oberen Schenkel des U-förmigen Profils des ersten Abschnitts 32
festgelegt.
Die Figur 5 zeigt eine Draufsicht auf die Abschlusskappe
42 in einem Zustand, in dem der erste Abschnitt 32 der Rollladenschiene 30 gegenüber
dem Rollladengehäuse 20 geschwenkt ist, wie dies beispielsweise der Darstellung
des geklappten Dachfensters 12 in der Figur 2 entspricht. Der Schwenkwinkel beträgt
etwa 30°. An der Abschlusskappe 42 und dem ersten Abschnitt 32 der Rollladenschiene
30 können miteinander korrespondierende Anschlagmittel vorgesehen sein, die
den maximalen Schwenkwinkel begrenzen.