Die Erfindung betrifft eine Wägevorrichtung zur Verwendung in
Abfüll- und/oder Dosierprozessen in Industrieanlagen für Schüttgüter
– Kunststoffgranulat, Farbkomponente, Pigmente.
Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Befüllen
eines Wiegebehälters bei einer Wägevorrichtung der vorausgesetzten Gattung.
Außerdem betrifft die Erfindung die Verwendung einer derartigen
Wägevorrichtung.
Abfüllprozesse in Industrieanlagen bedingen bei manuellem, teilautomatischem
und vollautomatischem Betrieb das Erfassen der am Prozess beteiligten Komponenten.
Hierbei stehen die Möglichkeiten der volumetrischen und der gravimetrischen
Messverfahren zur Verfügung. Die diskontinuierliche Wägetechnik nimmt
dabei einen breiten Raum als wichtiger und wesentlicher Anlagenteil in Anspruch.
Bei der Planung von Wägeanlagen bieten sich sowohl im Bereich
der Wägetechnik als auch im Bereich der Dosiertechnik in der Regel mehrere
Lösungsmöglichkeiten an. Jede Gemenge-Wägeanlage wird aufgrund ganz
spezifischer zu berücksichtigender Parameter konstruiert werden müssen.
Wägevorrichtungen bekannter Art bestehen im wesentlichen aus
einer Wägezelle, einem Hebelwerk und einem Behälter, dem das Schüttgut,
zum Beispiel Kunststoffgranulat, über einen Vorratstrichter und diesem wiederum
gravimetrisch oder auch pneumatisch, zugeführt wird. Bekannt sind sogenannte
Trichterwaagen, bei denen ein Trichter, mit einem von der Anwendung abhängigen
Volumen, an einer Wiegezelle aufgehängt oder auch auf eine Wiegezelle aufgestellt
wird. Der Trichter hat mechanisch keine andere feste Verbindung. Der untere Auslauf
des Trichters ist meist kreisförmig. Er ist dem zu wiegenden Material und der
Durchsatzmenge angepasst, so dass ein kontinuierlicher Materialausfluss stattfinden
kann. Die Auslauföffnung ist aber immer so klein wie möglich zu haften,
um die vorgenannten Bedingungen zu erfüllen. Oben ist der Trichter meist mit
einem lose aufliegenden Deckel versehen. Durch einen Ausschnitt in diesen Deckel
ragt ein Zuführrohr in den Trichter. Über dieses Zuführrohr wird
der Trichter, kontrolliert von einer Steuerung, befüllt. Das Zuführrohr
ragt in der Regel etwa zwei bis fünf Millimeter in den Trichter hinein. Oberhalb
des Trichters im Zuführrohr ist ein Absperrorgan angeordnet, um den Trichter
zur gewünschten Zeit mit der gefüllten Menge Material zu befüllen.
Das Zuführrohr ist über dem Absperrorgan mit einem Material-Vorratsbehälter
verbunden. Dieser Behälter kann ganz verschieden sein, es kann sich auch um
ein Silo mit einer Speichermenge von mehreren Tonnen handeln. Wichtig ist, dass
der Behälter immer mindestens die Menge Material erhält, die für
eine Nachfüllung notwendig ist.
Die in der Kunststoffindustrie verwendeten Trichterwaagen haben meist
Volumen zwischen fünf und 150 Litern, in Abhängigkeit vom gewünschten
Durchsatz. Die Nachfüllung wird zumeist über das Gewicht gesteuert. Entweder
werden der Steuerung ein Minimalgewicht (Öffnen des Nachfüllschiebers
oder dergleichen) und ein Maximalgewicht (Schließen des Nachfüllschiebers
oder dergleichen) vorgegeben. Es ist auch bekannt, den Füllstand über
zwei Sensoren zu erfassen und die Nachführung darüber zu steuern.
Besonders bei sensitiven Komponenten, wie Farbpigmenten, kommt es
darauf an, die zu bestimmende Charge möglichst genau zu wiegen. Dies bedingt
neben einer entsprechenden Wägezelle auch eine möglichst genaue chargenweise
Zuführung des betreffenden Schüttgutes in den Wiegebehälter. Ist
der Behälter gefüllt, muss die Zufuhr des Schüttgutes abgesperrt
werden. Beim Stand der Technik geschieht dies durch verschiedene Konstruktionen.
Bei einer Konstruktion wird ein sogenanntes Quetschventil verwendet. Dabei handelt
es sich um rohrförmiges Teil, das im Innenraum einen flexiblen Absperrkörper
aus einem gummielastische Eigenschaften aufweisenden Kunststoff besitzt, der durch
Druckluftbeaufschlagung nach innen verformt wird und dadurch den lichten Querschnitt
des betreffenden Rohrstutzens verschließt und dadurch die weitere Zuführung
von Schüttgut in den Wiegebehälter unterbricht. Dieses Quetschventil ist
oberhalb des Wiegebehälters in einem gewissen axialen Abstand koaxial zum Wiegebehälter
angeordnet. Dadurch fällt das Schüttgut mit relativ großer kinetischer
Energie in den Wiegebehälter ein und versetzt diesen in Schwingungen, so dass
zunächst eine gewisse Zeitdauer abgewartet werden muss, bis gewogen werden
kann, was sich störend im Produktionsbetrieb auswirkt. Außerdem verbleibt
nach dem Absperren des Quetschventils eine gewisse Schüttgutsäule zwischen
der unteren Öffnung des Quetschventils und der oberen Mündungsöffnung
des Wiegebehälters, so dass das Wiegeergebnis verfälscht werden kann.
Eine andere Konstruktion arbeitet mit einem orthogonal zur Längsachse
eines Zuführrohres beweglichen Absperrschieber. Auch bei dieser Konstruktion
trifft das Schüttgut mit relativ großer kinetischer Energie auf den Wiegebehälter
und versetzt diesen in Schwingungen mit den zuvor geschilderten Nachteilen. Außerdem
kann das Schüttgut die Führungen des Absperrschiebers blockieren, so dass
dieser nicht mehr bewegt werden kann.
Des weiteren ist auch bei dieser Konstruktion nach dem Absperren eine
gewisse Säule von Schüttgut zwischen dem Absperrkörper
und dem Wiegebehälter vorhanden, die das Wiegeergebnis verfälscht.
Bei einer dritten Konstruktion ist ein Absperrschieber vorhanden,
der eine orthogonal zur Längsachse eines Einfüllrohres gerichtete Schwenk-
und eine axial zur Einfüllöffnung gerichtete Hubbewegung durchführt.
Auch bei dieser Konstruktion wird der Wiegebehälter durch die
mit relativ großer Wucht in den Wiegebehälter eintretende Schüttgutmenge
in Schwingungen versetzt, ganz abgesehen davon, dass auch hierbei zwischen der Einfüllöffnung
des Wiegebehälters und der Unterseite des Schwenk-Hub-Absperrkörpers eine
Schüttgutmenge verbleibt, die das Wiegeergebnis verfälschen kann. Außerdem
bedingt diese Konstruktion zwei verschiedene Antriebsrichtungen, und zwar eine Schwenk-
und eine Hubbewegung, was ebenfalls zu Störungen Anlass geben kann.
Grundsätzlich werden Trichterwaagen auf Maschinen und Geräten
eingesetzt, die Materialien verarbeiten, also verbrauchen. Ist die Trichterwaage
einmal gefüllt, so ist sie völlig entkoppelt und funktioniert als Waage.
Wenn am unteren Auslauf Material ausfließt, so wird die Trichterwaage leichter.
Über diese Gewichtsänderung kann sowohl die Leistung in Kilogramm/Stunde,
als auch ein Verbrauch in Kilogramm ermittelt werden. Wenn die Trichterwaage den
minimalen Füllstand erreicht hat, wird sie durch kurzzeitiges Öffnen des
Absperrorgans neu befüllt. Während dieses Vorgangs werden Messwerte nicht
verwendet. In dieser Zeit läuft zum Beispiel das Dosiergerät mit der vorher
eingestellten Drehzahl weiter. Der Nachfüllvorgang ist sehr kurz und kann ein
bis drei Kilogramm/Sekunden betragen.
Trichterwaagen werden in der Kunststoffindustrie, vorzugsweise auf
allen Verarbeitungsmaschinen, zum Beispiel auf Extrudern, eingesetzt. Über
die Trichterwaage kann die Durchsatzmenge des Extruders kontrolliert werden. Wenn
gewünscht, kann der Extruder auch von der Steuerung der Durchsatzerfassung
auf einen bestimmten vorgegebenen Durchsatz geregelt werden. Der Extruder läuft
kontinuierlich.
Das zweite große Anwendungsgebiet von Trichterwaagen ist die
Anordnung auf einem volumetrischen Dosiergerät. Hier kann die Trichterwaage
genauso wie auf dem Extruder den Durchsatz des Dosiergerätes feststellen und
das Dosiergerät auf einen bestimmten Durchsatz einregeln. Damit wird aus dem
volumetrischen Gerät ein gravimetrisch geregeltes. Das Dosiergerät kann
diskontinuierlich oder kontinuierlich laufen. Es ist auch ein chargenweises Abfüllen
möglich.
Aus der DE 20 40 671 A1
ist eine automatische Waage mit Grob- und Feinstromzuführung zum Abwägen
von körnigen oder granulierten Schüttgütern verschiedener Schüttgewichte
vorbekannt, wobei in der aus Teilzeiten bestehenden Grobstromzeit der Hauptanteil
der abzufüllenden Materialmenge gewichtsabhängig und nach Erhalt eines
vorgegebenen Gewichtes und Umschaltung durch die Waage der Rest des Grobstromes
volumenmäßig zeitabhängig in den Wiegebehälter einläuft.
Nach Unter- oder Überschreitung einer fest vorgegebenen Feinstromzeit wird
der zeitabhängige Grobstrombereich automatisch so verstellt, dass die Feinstromzeit
eingehalten wird. Hierdurch soll erreicht werden, dass der Hauptanteil der Materialmenge
während der Grobstromzeit gewichtsabhängig in das Wiegegefäß
gefüllt und nach Erhalt eines vorgegebenen Gewichtes der Rest des Grobstromes
über ein Zeitglied volumenmäßig zugegeben wird. Während der
letztgenannten Zeit ist die Waage nicht mehr in Funktion, so dass sich der Waagebalken
beruhigen kann. Zur Erzielung kurzer Füllzeiten und genauer Gewichte soll die
Feinstromzeit konstant gehalten werden. Bei Änderung der Materialeigenschaften,
zum Beispiel des Schüttgewichtes, wird, um die Feinstromzeit konstant zu halten,
die Rest-Grobstromzeit entsprechend verkürzt oder verlängert. Das abzuwiegende
Material fließt hierbei durch einen Siloauslauf in einen Wiegebehälter,
der mit einer Wiegeeinrichtung verbunden ist. Das untere Ende des Siloauslaufes
wird von einem Absperrkegel, der über eine Stange mit einem Hubgerät verbunden
ist, verschlossen. Das Hubgerät wird von der Wiegeeinrichtung gesteuert. Nach
Umschalten auf Feinstrom wird der Kegel in eine mittlere Stellung gezogen. Nach
Erreichen des gewünschten Gewichtes geht der Kegel in seine oberste Lage und
sperrt den Siloauslauf ab. Das abgewogene Material kann dann abgerufen und zum Beispiel
einer Füllmaschine zugeführt werden. Nach Kommandogabe zieht ein Elektromagnet
an und eine Klinke gibt eine Bodenklappe frei. Der Wiegebehälter hängt
dabei an einem Arm eines gleicharmigen Waagebalkens. Am anderen Arm hängt ein
Gewichtskasten mit Gewichtsstein. Ein im Drehpunkt gelagerter sogenannter Voreiler
drückt unter den Gewichtsarm des Waagebalkens und hebt je nach Gegengewicht
einen Teil des Gewichtes vom Gewichtsstein auf. Nach Wägungseinschaltung und
Öffnen des Kegels setzt die Füllung des Wiegebehälters ein. Das Material
fließt zunächst im Grobstrom in den Behälter und wird, da die Waage
im Betrieb ist, gewichtsmäßig erfasst. Unter Mitwirkung des Voreilers
wird bei Erreichen eines bestimmten Gewichts die Waage abgeschaltet und der Rest
des Grobstromes über ein Zeitglied volumenmäßig zugegeben. Nach erfolgter
Umschaltung legt sich der Voreiler gegen einen Anschlag und wirkt nicht mehr auf
den Waagebalken ein. Während dieser Zeit bis in die Feinstromzeit hinein kann
sich die Waage beruhigen. Durch Verschieben des Gewichtes kann die Kraft, mit der
der Voreiler unter den Gewichtsarm des Waagebalkens drückt,
verändert und somit der Umschaltpunkt den Materialeigenschaften entsprechend
eingestellt werden. Nach Ablauf der eingestellten Zeit erfolgt die Umschaltung von
Grob- auf Feinstrom. Zur Erreichung höherer Füllgeschwindigkeiten und
genauer Gewichte wird die Feinstromzeit konstant gehalten. Bei Änderung des
Schüttgewichtes ändert sich auch die Feinstromzeit, sie wird länger
oder kürzer. Diese Zeitänderung wird von einem Zeitglied erfasst und danach
die Grobstromzeit so verstellt, dass sich für die Feinstromzeit wieder der
vorgegebene Wert ergibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wägevorrichtung,
z. B. eine sogenannte Trichterwaage, zur Verwendung in Abfüll- und/oder Dosierprozessen
in Industrieanlagen für Schüttgüter wie zum Beispiel Kunststoffgranulaten,
Farbkomponenten, Pigmenten oder dergleichen, zu schaffen, bei der sich der Wiegebehälter
präzise befüllen lässt, bei möglichst geringer ihn in Schwingungen
versetzender mechanischer Beanspruchung.
Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum optimalen Befüllen des Wiegebehälters einer Wägevorrichtung gemäß
der Erfindung bereitzustellen.
Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine besondere
Verwendung des Wiegebehälters zur Bestimmung der Förderleistung einer
oder mehrerer Dosierschnecken bereitzustellen.
Die Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale
gelöst.
Granulatförmige Materialien, die auf Trichterwaagen verarbeitet
werden, haben unterschiedliche Schüttgewichte. Trichterwaagen werden gewichtsgesteuert
befüllt. Dabei ist in der Regel das Trichtervolumen bekannt. Wünschenswert
ist es, die Trichterwaage optimal zu Befüllen, um die höchstmögliche
Kapazität der Trichterwaage zu erreichen. Vorteilhaft wäre es, wenn die
Nachfüllung der Trichterwaage begänne, wenn der zylindrische Teil des
Wiegetrichters leer ist, woraufhin der Wiegetrichter dann so weit zu befüllen
wäre, bis er fast voll, aber auf keinen Fall überfüllt ist. Um diesen
optimalen Befüllvorgang zu erreichen, ist es bisher notwendig, dass der Bediener
bei jedem Materialwechsel das exakte Schüttgewicht des neuen Materials in die
Steuerung eingibt. Dies wird in der Praxis oftmals vergessen, oder aber es wird
ein falscher Wert eingegeben. Versuche mit den bisher benutzten Quetschventilen,
Drehschiebern oder Flachschiebern, die Wiegetrichter so lange zu befüllen,
bis keine Gewichtszunahme mehr gemessen wird, führen automatisch zum Überfüllen
des Wiegetrichters und des systembedingt vorhandenen Zuführrohres vertikal
unter den Schieber. Für die Zeit des Entleerens des Zuführrohres ist dann
keine Durchsatzmessung möglich.
Bei der Erfindung kann dagegen der konisch verjüngte Absperrkörper
so lange offen gelassen werden, bis kein Material mehr nachfließt, ohne dass
es zu einer störenden Überfüllung des Trichters und des Ventilrohres
kommt. Die Gründe für diese positiven Eigenschaften liegen zum einen darin,
dass der konische Absperrkörper an dem unteren Ende des Ventilrohres in der
Ebene der Einfüllöffnung eines Wiegebehälters am unteren Ende des
Ventilrohres angeordnet ist, zum anderen aber auch daran, dass der Absperrkörper
zum Schließen vertikal nach oben bewegt wird, wobei das Material aus dem Zentrum
des Wiegetrichters nach außen zur Wandung des Wiegetrichters geschleudert wird.
Eine Überfüllung wird hierdurch sicher verhindert. Somit wird unter anderem
der Vorteil erreicht, dass durch den kegelförmigen Absperrkörper das Schüttgut
nicht mehr wie ein massiver Körper zentrisch in den Wiegebehälter einprallt
und diesen in Schwingungen versetzt, sondern durch die Wandungen des kegelförmigen
Absperrkörpers zunächst abgebremst und unter einem entsprechenden Winkel
kreisförmig nach außen gegen die Seitenwandungen des Wiegebehälters
geleitet wird, so dass eine entsprechend sanfte, abgebremste Einschüttung in
den Wiegebehälter erfolgt, was zur Folge hat, dass der Wiegebehälter praktisch
nicht mehr in Schwingungen versetzt wird. Auch bildet sich kein zentrischer Schüttkegel
unter der Einfüllöffnung. Vielmehr wird der Wiegebehälter annähernd
ebenflächig gleichmäßig über seinen Querschnitt gefüllt.
Außerdem ergibt sich der Vorteil, dass der Absperrkörper
in seiner Öffnungs- und Schließbewegung nicht mehr blockiert werden kann
wie dies zum Beispiel bei Schiebern der Fall ist. Etwaige Schüttgutkomponenten
wie zum Beispiel Granulate, die in die Absperrebene des kegelförmigen Absperrkörpers
hineingelangen, haben keine Wirkung auf die ordnungsgemäße Absperr- und
Hubbeweglichkeit des Absperrkörpers.
Im übrigen braucht der Absperrkörper nur in entgegengesetzten
Richtungen, also in Offen- und in Schließstellung bewegt zu werden, was keinen
komplizierten Antrieb erforderlich macht.
Des weiteren verbleibt keine für die zu wiegende Charge benötigte
„tote" Schüttgutsäule zwischen dem kegelförmigen Absperrkörper
und der Einfüllöffnung, die das Wiegeergebnis verfälschen könnte.
Besonders vorteilhaft ist es, dass sich die Absperrebene (Ventilsitz,
Absperrfläche) des Absperrkörpers in der Ebene der betreffenden Einfüllöffnung
des Wiegebehälters befindet. Dadurch wird die für die Befüllung des
Wiegebehälters nicht benötigte Schüttgutmenge praktisch
auf Null reduziert.
Das Ventilrohr ist am unteren Ende innen konisch ausgedreht und dem
Ventilkegel des Absperrkörpers, der den gleichen Winkel hat wie die innere
Ausdrehung des Ventilrohres, angepasst. Das Ventilrohr ist nach oben hin zugleich
das Materialzuführrohr. Oben an der Spitze des Ventilkegels ist eine Ventilstange
angeordnet, die durch einen geeigneten Antrieb (hydraulisch, pneumatisch, linearmotorisch,
oder dergleichen motorisch) angetrieben ist. Der als Ventilkegel ausgebildete Absperrkörper
und die Ventilstange sind so ausgebildet und miteinander verbunden, dass sie in
Material-Fließrichtung, also von oben nach unten, keine Stufen bilden.
Damit soll erreicht werden, dass bei einem Leerfahren der Anlage,
zum Beispiel bei einem Materialwechsel, kein Material in der Anlage verbleibt.
Der kegelförmige Absperrkörper befindet sich im Zentrum
der Waage, und damit auch im Zentrum des betreffenden Wiegebehälters, so dass
eine gleichmäßige Befüllung des Wiegebehälters erreicht wird.
Im Gegensatz zum Flachschieber, Drehschieber oder ähnlichen Absperrorganen
beim Stand der Technik ist ein Verklemmen bei der erfindungsgemäßen Lösung
unmöglich. Während beim Stand der Technik für verschiedene Korngrößen
von Schüttgütern und für verschiedene Materialhärten verschiedene
Absperrorgane gewählt werden müssen, funktioniert der Absperrkörper
bei der erfindungsgemäßen Wägevorrichtung aufgrund seiner besonderen
Ausgestaltung für alle Materialien und Korngrößen. Da der Absperrkörper
sich am unteren Ende des Ventilrohres befindet, ergibt sich auch bei verspätetem
Schließen des Absperrkörpers keine Überfüllung des Wiegebehälters.
Auch bleibt kein Material in einem Zuführrohr unter dem Absperrkörper
hängen oder kann hier verklumpen, welches die Messwerte verfälschen könnte.
Durch den Ventilkegel wird das herunterfallende Material zum einen
gebremst, zum anderen wird der aus dem Rohr kommende Materialstrahl aufgelöst
und mindestens teilweise gegen die Trichterwand gelenkt und dort weiter gebremst.
Insgesamt wird die Nachfüllung sehr viel weicher ausgeführt, so dass die
Waage gar nicht oder viel weniger schwingt. Das hat zur Folge, dass die Beruhigungszeit
viel kürzer gewählt werden kann, wodurch früher nach dem Befüllen
gemessen werden kann. Die Nachfüllung bewirkt keine Materialkegel im Wiegebehälter.
Der Füllspiegel ist nahezu eben. Auch das verbessert die Messwerte.
Das Ventilrohr, der Ventilkegel, Ventilsitz und Absperrkörper
können bevorzugt aus Edelstahl, im Bedarfsfalle aber auch aus Kunststoff hergestellt
werden. Soweit Edelstahl verwendet wird, kann er auch mit einem Oberflächenschutz
oder aus Aluminium bestehen. Je nach Einsatzgebiet sind allerdings auch Materialien
wie Messing, Holz, Polyamid oder dergleichen, möglich.
Es ist auch denkbar, den Erfindungsgedanken nicht nur auf beliebige
Wägevorrichtungen, bevorzugt auf sogenannte Trichterwaagen zur Verwendung in
der Kunststoffindustrie, anzuwenden. Vielmehr sind auch Anlagen denkbar, bei denen
nicht nur die Wiegebehälter als Trichter ausgebildet sind, sondern ein gesamtes
Dosiergerät mit dem Wiegebehälter oder dem Trichter gewogen wird. Die
Befüllung des Wiegebehälters oder Trichters eines solchen gewogenen Dosiergerätes
wird aber in gleicher Weise wie bei Wägevorrichtungen oder Trichterwaagen vorgenommen,
ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen.
Weitere erfinderische Ausgestaltungen sind in den Patentansprüchen
2 bis 15 beschrieben.
Patentanspruch 2 beschreibt eine Wägevorrichtung, bei der der
Kegelwinkel des kegelförmigen Absperrkörpers gleich oder größer
ist als der Böschungswinkel des betreffenden Schüttgutes. Auf diese Weise
wird vermieden, dass Schüttgut sich auf der kegelförmigen Mantelfläche
des Absperrkörpers ablagern kann.
Dagegen beträgt bei der Lösung nach Patentanspruch 3 der
Kegelwinkel des Absperrkörpers 90°, während der Kegelwinkel bei der
Lösung nach Patentanspruch 4 60° beträgt.
Vorteilhafterweise besteht dieser Absperrkörper aus Stahl, vorzugsweise
aus rostfreiem Stahl, zum Beispiel Chromnickelstahl. Bei der Ausführungsform
nach Patentanspruch 5 sind der Ventilsitz und der Absperrkörper aus Stahl hergestellt,
so dass in Absperrstellung Stahl auf Stahl zu Liegen kommt.
Dagegen ist bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 6 der
kegelförmige Absperrkörper im Bereich seines Ventilsitzes mit einem gummielastische
Eigenschaften aufweisenden ringförmigen Kunststoffkörper, z. B. aus Polyurethan-Kunststoff,
versehen. Polyurethan-Kunststoff besitzt nicht nur eine hohe Alterungs- und Ozonbeständigkeit,
sondern auch eine entsprechende Rückprallelastizität und Shorehärte,
so dass auch abrasive Schüttgüter auf die Lebensdauer des Ventilsitzes
keinen negativen Einfluss nehmen können.
Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 7 wird der kegelförmige
Absperrkörper über eine Kolbenstange hubbeweglich motorisch angetrieben.
Die Kolbenstange durchsetzt ein Ventilrohr, das an einen Vorratstrichter angeschlossen
ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Patentanspruch 8 ist
der Kolbenstange eine abwechselnd beidseitig durch Druckmitteldruck, insbesondere
durch Druckluft, zu beaufschlagende Kolben-Zylinder-Einheit zugeordnet.
Gemäß Patentanspruch 9 ist die Kolbenstange über eine
Gewindehülse mit einer Ventilstange verbunden, die an ihrem unteren Ende den
kegelförmigen Absperrkörper aufweist.
Vorteilhafterweise ist die Kolben-Zylinder-Einheit in einem Schutzrohr
angeordnet (Patentanspruch 10).
Gemäß Patentanspruch 11 sind auch die Pneumatikleitungen
in dem Schutzrohr angeordnet.
Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 12 ist das Schutzrohr
koaxial in dem Vorratstrichter und damit auch koaxial zu dem Ventilrohr angeordnet,
während bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 13 das Schutzrohr
aus dem koaxialen Mittenbereich seitwärts verlagert ist. Hierdurch ergibt sich
der Vorteil, dass die Zuführung des Schüttgutes durch das Schutzrohr nicht
behindert wird.
Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 14 sind dem Wiegebehälter
auf gegenüberliegenden Seiten je mindestens eine vertikal angeordnete Stange
zugeordnet, denen jeweils ein Auflager zugeordnet ist, mit dem der Wiegebehälter
gehalten ist. Die Stangen sind an einer Wiegegabel angeordnet, denen eine Wiegezelle
zugeordnet ist. Dadurch ergibt sich eine zentrische oder annähernd zentrische
Gewichtskrafteinleitung in die Wiegezelle.
Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 15 wird eine annähernd
zentrische Krafteinleitung erreicht.
Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 16 oder 17 wiedergegebenen
Merkmale gelöst.
Bei dem bisherigen Wägeverfahren musste für die mengenmäßig
richtige Befüllung des Wiegebehälters das Schüttgewicht des jeweiligen
Materials eingegeben werden. Daraus und aus dem in der Steuerung oder Regelung hinterlegten
Volumen des Trichters wurden dann die Füllgrenzen (Nachfüll-Start und
Nachfüll-Stopp) errechnet. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren gemäß
Patentanspruch 16 wird beim ersten Befüllen des Wiegebehälters der Absperrkörper
so lange geöffnet, bis das Gewicht des Wiegebehälters sich nicht mehr
erhöht.
Bei der Lösung nach Patentanspruch 17 wird der Absperrkörper
sehr viel länger in Offenstellung gesteuert, so dass der Trichter in jedem
Fall voll ist. Nach dem Schließen des Absperrkörpers befindet sich im
Wiegebehälter genau die maximal mögliche Füllmenge. Empirisch kann
im Bedarfsfalle noch ein Abschlagwert in Ansatz gebracht werden.
Daraus werden jeweils die Füllgrenzen für die folgenden
Befüllungen automatisch berechnet und gehandhabt. Bei den folgenden Befüllungen
wird der Wiegebehälter, zum Beispiel bei einer Trichterwaage, optimal und in
kürzester Zeit befüllt.
Gemäß Patentanspruch 18 lässt sich aus der Menge der
ersten Befüllung und dem bekannten Wiegebehältervolumen außerdem
das Schüttgewicht des Materials berechnen. Dieser Wert wird für andere
Funktionen benötigt und steht dadurch ohne Eingabe durch den Bediener zur Verfügung.
Diese Verfahrensweise ermöglicht somit die automatische Schüttgewichtsermittlung.
Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 19 aufgeführten
Merkmale gelöst.
Bei der Verwendung gemäß Patentanspruch 19 kann mittels
des Schüttgewichts und der Füllzeit, die eine Auskunft über die Fließfähigkeit
des Materials ergibt, errechnet werden, welche Dosierleistung die jeweils in der
Anlage verwendete Dosierschnecke oder die jeweils verwendeten Dosierschnecken aufweisen
oder annähernd haben. Aus diesem Wert lässt sich zum Beispiel beim Start
der Dosierschnecke die jeweils in Betracht kommende Drehzahl der Schnecke an einem
Steuerpult einstellen, wobei eine Steuer- oder Regelungsanlage dann zum Beispiel
über die Drehzahl, gegebenenfalls auch über das aufzuwendende Drehmoment
des Motors die Förderleistung (Dosierleistung) der betreffenden Dosierschnecke
oder der Dosierschnecken gesteuert bzw. geregelt werden kann.
In der Konfiguration einer gravimetrischen Mischanlage ist für
jedes Dosiergerät der verwendete Motor und damit die maximal mögliche
Drehzahl einer Dosierschnecke, das Volumen des Wiegebehälters und die maximal
mögliche Ausstoßleistung für alle Schneckengrößen, die
in einem Dosiergerät verwendet werden können, gespeichert. Neben anderen
Faktoren wie zum Beispiel Korngröße, Kornform und Oberfläche des
Granulats ist das Schüttgewicht der Hauptfaktor für die Ausstoßleistung
einer Dosierschnecke bestimmter Größe mit einem bestimmten Material. Wenn
ein Material zum ersten Mal benutzt wird, kann über das vorher errechnete oder
vom Bediener eingegebene Schüttgewicht die zu erwartende Leistung ermittelt
und das Dosiergerät mit diesem Wert gestartet werden.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht.
Es zeigen:
1 eine Wägevorrichtung, teils in der Ansicht,
teils im Schnitt, im Bereich des Wiegetrichters abgebrochen dargestellt;
2 eine weitere Ausführungsform, ebenfalls teils
im Schnitt, teils im Bereich des Wiegetrichters abgebrochen dargestellt und
3 eine teilweise Seitenansicht zu 1
und 2, im Bereich des Wiegetrichters, ebenfalls abgebrochen
dargestellt.
In der Zeichnung ist die Erfindung in Anwendung auf eine Wägevorrichtung
zur Verwendung in Abfüll- und/oder Dosierprozessen in Industrieanlagen für
Schüttgüter wie zum Beispiel Kunststoffgranulate, Farbkomponenten, Pigmente
oder dergleichen, dargestellt, wobei aus Gründen der Vereinfachung nur die
zum Verständnis der Erfindung wesentlichen Teile veranschaulicht sind.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist ein Vorratstrichter bezeichnet,
der oben durch einen Deckel 2 verschlossen ist. Dem Vorratstrichter
1 wird durch eine nicht dargestellte Fördervorrichtung Schüttgut,
zum Beispiel Kunststoffgranulat oder dergleichen, zum Beispiel durch ein ebenfalls
nicht dargestelltes pneumatisches Förderrohr, durch eine gegebenenfalls in
dem Deckel 2 vorgesehene nicht gezeichnete Öffnung, zugeführt.
Bei der Ausführungsform nach 1 wird
der Vorratsbehälter 1 koaxial von einem Schutzrohr 3 durchgriffen,
das durch den Deckel 2 nach außen herausgeführt ist. Das Schutzrohr
3 besteht bei der Ausführungsform nach 2
aus insgesamt drei Abschnitten 3a, 3b und 3c. Die Längsachsen
4 und 5 der Abschnitte 3b und 3c verlaufen parallel
zueinander, wobei die Längsachse 5 koaxial zur Längsachse
6 eines Ventilrohres 7 verläuft. Der mittlere Abschnitt
3a des Schutzrohres 3 verläuft dagegen mit seiner Längsachse
8 unter einem stumpfen Winkel sowohl zur Längsachse 4 des
Abschnittes 3b als auch zur Längsachse 5 des Abschnittes
3c und ist zur Seitenwand des Vorratstrichters 1 hingerichtet
und gibt dadurch den mittleren Bereich des Vorratstrichters 1 frei. Die
Anordnung kann auch so getroffen sein, dass der Abschnitt 3b noch mehr
aus der Mitte entweder nach rechts oder nach links – in der Zeichnungsebene
der 2 gesehen – verschoben ist und sich der
mittlere Abschnitt 3a noch näher an der Seitenwand des Vorratstrichters
1 befindet. Auf diese Weise kann die Zuführung des Schüttgutes
im mittleren Bereich des Vorratstrichters 1 (nicht dargestellt) erfolgen.
Dagegen verläuft die Längsachse 9 der
1 koaxial zur Längsachse 6 des Ventilrohres
7 und damit koaxial zur Längsachse des Vorratstrichters
1.
In dem Schutzrohr 3 sind sowohl bei der Ausführungsform
nach 1 als auch bei der Ausführungsform nach
2 zwei als Pneumatikschläuche ausgebildete Pneumatikleitungen
10 und 11 angeordnet, die an ihrem aus der Mündungsöffnung
12 des Schutzrohres 3 herausgeführten freien Endabschnitt
je eine Pneumatikschnellkupplung 13 bzw. 14 aufweisen, durch die
die Pneumatikleitungen 10 und 11 an eine geeigneten Druckluftquelle
(nicht dargestellt) angeschlossen sind.
Die Pneumatikleitungen 10 und 11 führen zu
einer als Pneumatikzylinder ausgebildeten Kolben-Zylinder-Einheit 15 mit
Aufnahme 52, so dass ein darin angeordneter Kolben (nicht dargestellt)
abwechselnd beidseitig gesteuert mit Luftdruck beaufschlagt werden kann. Mit dem
Kolben der Kolben-Zylinder-Einheit 15 ist eine Kolbenstange 16
verbunden, die an ihrem Ende mit einer Gewindehülse 17 versehen ist,
die mit der Kolbenstange 16 über Gewinde 18 gekuppelt ist.
Die Gewindehülse 17 weist an ihrem entgegengesetzten Ende ebenfalls
Gewinde 19 auf, durch die sie mit einer Ventilstange 20 gekuppelt
ist. Die Ventilstange 20 besitzt an ihrem unteren Ende 21 ebenfalls
Gewinde, durch das die Ventilstange 20 mit einem als Ventilkegel ausgebildeten
Absperrkörper 22 verbunden ist. Der kegelförmige Absperrkörper
22 besitzt im Abstand von dem unteren Bereich der Ventilstange
20 eine Dichtfläche 23, die bei den dargestellten Ausführungsformen
aus einem aus Polyurethan-Kunststoff bestehenden Körper gebildet ist, der in
eine umlaufende Ringnut eingearbeitet ist und mit einem an der unteren Mündungsöffnung
(in der Zeichnungsebene) gebildeten Ventilsitz 24 des Ventilrohres
7 absperrend nach entsprechender Hubbeaufschlagung der Kolben-Zylinder-Einheit
zusammenwirkt. Der Absperrkörper 22 ist somit in Richtung X bzw. Y
je nach Beaufschlagung des Kolbens der Kolben-Zylinder-Einheit 15 beweglich.
Die Steuerung geschieht durch eine nicht dargestellte Steuerungsanlage,
die in die Prozesssteuerung einbezogen ist.
Bei 25 ist eine Kontermutter angeordnet.
Das Ventilrohr 7 besitzt an den entgegengesetzten Enden Flansche
26, 27 und ist über Schrauben, die lediglich durch Mittellinien
angedeutet sind, einerseits mit dem Vorratstrichter 1 und andererseits
mit einer Wand 28 fest, aber lösbar, verbunden.
Das Ventilrohr 7 mündet mit einem geringen Längenabschnitt
durch eine Öffnung eines Deckels 29, der die obere Öffnung eines
als Wiegetrichter ausgebildeten Wiegebehälters 30 abdeckt. Der Wiegebehälter
30 besitzt auf gegenüberliegenden Seiten orthogonal zu seiner Längsachse
abstehende Bolzen 31 bzw. 32, die auf jeder Seite in je einem
Auflager 33
bzw. 34 und dafür vorgesehene Aussparungen aufruhen,
die nach oben jeweils geöffnet sind und in Form von Langlöchern ausgestaltet
sind (3). Jedes Auflager 33, 34 besitzt
je eine Durchgangsöffnung 35, 36, durch die ein zapfenförmiges
Ende 37 bzw. 38 je einer Stange 39 bzw. 40 hindurchgreifen
und hier durch Muttern und Kontermuttern gesichert angeordnet sind. Am entgegengesetzten
Ende durchgreifen die Stange 39 und 40 entsprechende Durchgangsbohrungen
41, 42 mit je einem zapfenförmigen Ansatz 43,
44 einer Wiegegabel 45, die in der Draufsicht etwa U-förmig
gestaltet ist und U-Schenkel 46 bzw. 47 aufweist, mit denen jeweils
die Stangen 39, 40 verbunden sind. Die Stangen 39,
40 sind ebenfalls durch Schrauben und Kontermuttern mit der Wiegegabel
45 gekuppelt. Die Wiegegabel 45 ist durch mehrere Schrauben
48, 49 mit einer Wiegezelle 50 gekuppelt, die an der
Wand 28 angeordnet ist.
Die Wirkungsweise der aus der Zeichnung ersichtlichen Wägevorrichtung
ist folgende:
Dem Vorratstrichter 1 wird durch eine Zuführöffnung des Deckels
2 geeignetes Schüttgut, zum Beispiel Kunststoffgranulat, pneumatisch
oder in sonstiger Art und Weise, beispielsweise auch über Dosierschnecken,
über Rohre oder dergleichen, zugeführt. Durch entsprechende Druckluftbeaufschlagung
der Kolben-Zylinder-Einheit 15 wird die Kolbenstange 16 in Richtung
X gesteuert und hebt den kegeligen Absperrkörper 22 von seinem Ventilsitz
24 ab. Dadurch kann aus dem Vorratstrichter 1 Schüttgut in
den Wiegebehälter 30 unter dem Einfluss der Schwerkraft in Richtung
A-B hineinfallen. Es trifft hierbei auf die Kegelmantelfläche des Absperrkörpers
22 und wird entsprechend dem Neigungswinkel zu der inneren Seitenwand des
Wiegetrichters 30 hingelenkt. Ist die entsprechende Einfüllmenge erreicht,
wird durch entgegengesetzte Beaufschlagung der Kolben-Zylinder-Einheit
15 der Absperrkörper 22 in Richtung Y gesteuert, wobei die
Dichtfläche 23 auf den Ventilsitz 24 absperrend aufruht und
dadurch die weitere gravimetrische Zufuhr von Schüttgut in den Wiegetrichter
30 unterbindet. Die Absperrung geschieht hierbei unmittelbar in der Ebene
der Einfüllöffnung des Deckels 29 des Wiegebehälters
30.
- 1
- Vorratstrichter
- 2
- Deckel
- 3
- Schutzrohr
- 3a
- Abschnitt des Schutzrohres
- 3b
- Abschnitt des Schutzrohres
- 3c
- Abschnitt des Schutzrohres
- 4
- Längsachse
- 5
- Längsachse
- 6
- Längsachse
- 7
- Ventilrohr
- 8
- Längsachse
- 9
- Längsachse
- 10
- Pneumatikleitung
- 11
- Pneumatikleitung
- 12
- Mündungsöffnung
- 13
- Pneumatikschnellkupplung
- 14
- Pneumatikschnellkupplung
- 15
- Kolben-Zylinder-Einheit, Pneumatikzylinder
- 16
- Kolbenstange
- 17
- Gewindehülse
- 18
- Gewinde
- 19
- Gewinde
- 20
- Ventilstange
- 21
- Ende, unteres
- 22
- Absperrkörper, Ventilkegel
- 23
- Dichtfläche
- 24
- Ventilsitz
- 25
- Kontermutter
- 26
- Flansch
- 27
- Flansch
- 28
- Wand
- 29
- Deckel
- 30
- Wiegebehälter
- 31
- Bolzen
- 32
- Bolzen
- 33
- Auflager
- 34
- Auflager
- 35
- Durchgangsöffnung
- 36
- Durchgangsöffnung
- 37
- Ende, zapfenförmiges
- 38
- Ende, zapfenförmiges
- 39
- Stange
- 40
- Stange
- 41
- Durchgangsbohrung
- 42
- Durchgangsbohrung
- 43
- Ansatz
- 44
- Ansatz
- 45
- Wiegegabel
- 46
- U-Schenkel
- 47
- U-Schenkel
- 48
- Schraube
- 49
- Schraube
- 50
- Wiegezelle
- 51
- Wiegezelle
- 52
- Aufnahme
- A
- Rieselrichtung
- B
- Rieselrichtung
- X
- Hubrichtung
- Y
- Hubrichtung