Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abdichtvorrichtung zum Verschließen
einer Maueröffnung in einem Gebäude, über welche bei Hochwasser von
außen Wasser in das Gebäude eindringen kann, mit einer Abdichtplatte,
die dazu ausgelegt ist, in einer die Maueröffnung verschließenden Position
befestigt zu werden.
Hochwasserschutzvorrichtungen in From von Abdichtvorrichtungen für
Gebäudeöffnungen wurden bereits in verschiedenen Konstruktionen auch in
der Patentliteratur beschrieben, von denen nachstehend die in Bezug auf die vorliegende
Erfindung wichtigsten bekannten Druckschriften umrissen sind.
In der US 3,811,257 A1
ist eine Vorrichtung zur Abdichtung von Gebäudeöffnungen beschrieben,
die aus einem in die Gebäudeöffnung zu stellenden Rahmen besteht, dessen
äußerer Rand von einer aufblasbaren schlauchartigen Dichtung umlaufen
wird.
Die DE 39 05 660 A1
beschreibt ein Abdichtkissen mit einem Mantel, der ähnlich einem Blasebalg
gefaltet ist. Das Abdichtkissen befindet sich in der Anfangsstellung zusammengefaltet
in einem Behälter, der außen unterhalb der Tür in den Boden eingelassen
beziehungsweise an der Fensterbrüstung befestigt ist. Beim Einpumpen von Luft
dehnen sich die Falten aus, das Kissen richtet sich auf und wird – in beidseits
der Öffnung vertikal angeordneten Führungsleisten geführt –
in die Endposition gebracht.
Aus der DE 29 723 050 U1
ist ein aufblasbares Kissen zum Abdichten von Gebäudeöffnungen bekannt,
mit der zusätzlichen Funktion, den Kellerbereich zu stützen, welcher aufgrund
der an den tragenden Wänden und Säulen angreifenden Auftriebskräfte
des Hochwassers an Stabilität verliert. Dazu wird ein quaderförmiges Kissen
im Kellerraum mit Wasser gefüllt, bis die Oberseite des Kissens an der Kellerdecke
anliegt. Ferner wird ein quaderförmiger Abschottungskasten offenbart, der eine
offene Seite aufweist, die von einem Rahmen aus elastischem Dichtungsmaterial, zum
Beispiel Gummi, flanschartig umlaufen wird. Dieser Rahmen wird an den in das Gebäudeinnere
weisenden Flächen der Fenster- oder Türrahmen angeschraubt, die vorzugsweise
ebenfalls aus elastischem Dichtungsmaterial bestehen. Dabei zeigt die Öffnung
des Abschottungskastens nach außen und fluchtet mit der Gebäudeöffnung.
Das Kissen greift in das Innere des Abschottungskastens ein, so dass es gegen ein
Herausdrücken aus der Gebäudeöffnung gesichert ist.
Die DE 197 35 773 A1
schlägt ein aufblasbares, in zwei Stufen aufgebautes Kissen vor, das zum wasserdichten
Verschließen von Gebäudeöffnungen vorgesehen ist. Der Querschnitt
der ersten zum Einsetzen in die Gebäudeöffnung bestimmten Stufe entspricht
in etwa dem Querschnitt der Gebäudeöffnung. Durch den Fülldruck der
eingepumpten Luft werden die Umfangsflächen der ersten Stufe des Kissens an
die Innenwandungen der Gebäudeöffnung gepresst und somit das Eindringen
von Wasser in das Innere des Gebäudes verhindert. Die an die erste Stufe anschließende
zweite Stufe besitzt einen größeren Querschnitt als die erste Stufe. Der
Überstand der zweiten Stufe liegt an den äußeren Rändern der
Gebäudeöffnung an, wodurch das Kissen gegen ein Eindrücken in die
Gebäudeöffnung bei starkem Wasserdruck von außen gesichert wird.
Als Sicherheitsmaßnahme wird ein Mehrkammeraufbau bestehend aus einer Vielzahl
luftdicht voneinander abgetrennter Kammern gezeigt, so dass eine lokal begrenzte
Beschädigung nur eine oder wenige der Kammern zerstört und das Kissen
insgesamt funktionstüchtig bleibt.
Die DE 34 17 533 A1
beschreibt eine aufblasbare Matte aus elastisch dehnbarem Material, welche unter
Einfluss des Fülldrucks zwischen die Öffnungskanten von Gebäudeöffnungen
gespannt wird und somit die Öffnung gegen Eindringen von Hochwasser abdichten
soll. Im Inneren des Kissens erstrecken sich zwischen gegenüber liegenden Seiten
des Außenumfangs Versteifungsstege, die zwischen sich Teilbereiche bilden.
Die einzelnen Teilbereiche stehen durch Lücken in den Stegen miteinander in
Strömungsverbindung und werden beim Einpumpen der Luft ballonartig aufgeblasen,
so dass eine gewölbte Außenkontur der Vorder- und Rückseite der Kissen
entsteht. Der Außenumfang der Kissen wird von einem nach außen offenen
U-Profil aus Gummi gesäumt, dessen Schenkel die Ränder der Gebäudeöffnung
beidseitig umfassen und am Mauerwerk festgeschraubt werden. Beim Aufblasen der Matte
wird die Basis des U-Profils an die Innenkanten der Gebäudeöffnungen gepresst
und wirkt dabei als Gummidichtung gegen das Eindringen von Hochwasser.
Allen aus diesen Druckschriften bekannten Systemen ist gemein, dass
die Dichtungsmittel mit Druckluft zu füllende Kammern aufweisen, deren Luftdichtigkeit
sichergestellt sein muss und dass sie durchweg sehr komplexe und technische aufwändige
Konstruktionen aufweisen. Die regelmäßige Überwachung der Luftdichtigkeit,
die für eine kurzfristige Bereitstellung im Hochwasserfall unbedingte Voraussetzung
ist, erfordert einen hohen Wartungsaufwand.
Eine anders geartete Abdichtvorrichtung zum Verhindern des Eindringens
von Wasser in eine Bauwerksöffnung ist in DE
44 37 909 A1 beschrieben. Diese Abdichtvorrichtung besteht aus einem Blendrahmen,
einem mit einem Druckmittel befüllbaren elastischen Hohlkörper,
der von einem hohlprofilartig ausgebildeten Rahmen umfasst wird und Befestigungselementen
zur Befestigung des Blendrahmens an einer Umfassungswandung. Sie besteht insbesondere
aus einem an die jeweilige Gebäudeöffnung angepassten Abdeckblech mit
einem um das Abdeckblech umlaufenden rahmenartigen Profil, das zu den Wänden
der Gebäudeöffnung hin offen ist und in welchem ein umlaufender, mit einem
Druckmittel beaufschlagbarer Hohlkörper eingelegt ist, der sich unter Druckbeaufschlagung
an die Wände der Gebäudeöffnung anlegt. In seiner Lage innerhalb
der Wände der Gebäudeöffnung wird diese Abdichtvorrichtung durch
Winkelelemente gehalten, die einerseits an dem Abdeckblech beziehungsweise dem umlaufenden
rahmenartigen Profil befestigt sind und anderseits an der Außenwand der Gebäudeöffnung
anliegen.
In der DE 103 01 320 A1
ist ebenfalls eine Abdichtvorrichtung beschrieben, die vom Grundprinzip her der
in DE 44 37 909 A1 beschriebenen
ähnlich ist.
Beiden bekannten Abdichtvorrichtungen ist gemein, dass zu deren Befestigung
an der Wand dauerhaft Befestigungsmittel angebracht sein müssen. Dies hat sowohl
hinsichtlich der Nachrüstung mit Abdichtvorrichtungen als auch hinsichtlich
architektonischer Gesichtspunkte erhebliche Nachteile.
In der DE 20 2004 001
032 U1 ist ein Hochwasserschutzelement für Fenster und Türen
beschrieben, das aus zwei separaten Teilen besteht. Teil 1 besteht aus einer besonders
geformten Alu-Flachschiene, die auf der Rückseite mit einer speziellen Silikon-Hohlkammerdichtung
versehen ist. Die Alu-Flachschiene ist in bestimmten Abständen mit Durchgangslöchern
versehen, die zur Befestigung an der Fassade mittels Dübel und Edelstahl-Flachkopfschrauben
dienen, so wie der Aufnahme von Gewindestehbolzen, in welche Teil 2 befestigt wird.
Der zuvor beschriebene Rahmen wird auf der Gebäudefassade umlaufend montiert.
Teil 2 des Hochwasserschutzelementes besteht aus einem Alu-U-Profil-Rahmen, der
entsprechend der Fenster- oder Türöffnung dimensioniert wird. Zur Versteifung
wird der Rahmen diagonal mit dem Alu-U-Profil verschweißt. Der Gesamtrahmen
wird mit Alu-Blech überspannt und verschweißt. Rundherum wird der Rahmen
auf der dem Fenster oder der Tür zugewandten Seite mit einer speziellen Silikon-Lippen-Dichtung
versehen. Zusätzlich ist ein weiterer Silikon-Dichtungsstreifen an der Unterkante
des Elementes angebracht, so dass auch nach unten abgedichtet werden kann. Der Alu-U-Profil-Rahmen
ist umlaufend mit Bohrungen versehen, um ein Anschrauben von Teil 2 an Teil 1 zu
ermöglichen.
Auch bei diesem bekannten Hochwasserschutzelement besteht der Nachteil,
dass an der Fassade dauerhaft eine Alu-Flachschiene anzubringen ist, die wiederum
einerseits hinsichtlich der Nachrüstung und andererseits hinsichtlich architektonischer
Gestaltung nachteilige Auswirkungen hat.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine technisch
einfachere Vorrichtung zum Verschließen einer Maueröffnung in einem Gebäude
der eingangs genannten Art bereitzustellen, die insbesondere einen verringerten
Wartungsaufwand hervorruft, ohne dauerhaft an der Fassade montierte Befestigungselemente
auskommt und einfach temporär montierbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches
1 oder des Patentanspruches 7 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Abdichtvorrichtung
sind in den Unteransprüchen 2 bis 6 und 8 bis 10 angeführt.
Bei einer Abdichtvorrichtung gemäß der Erfindung ist eine
wasserdichte Abdichtplatte umfangsseitig umlaufend mit einem elastisch verformbaren
vorzugsweise rahmenartig ausgebildeten Dichtungskörper versehen, der einteilig
oder mehrteilig ausgeführt sein kann und der zwischen der Abdichtplatte und
einem Quetschrahmen eingespannt ist. Der Abstand zwischen dem Quetschrahmen und
der Abdichtplatte ist zumindest an zwei nicht einander gegenüber liegenden
Seiten der Abdichtplatte derart veränderbar, dass ein Teil des Dichtungskörpers
bei Verringern dieses Abstandes von der Abdichtplatte weg aus dem Raum zwischen
dem Quetschrahmen und der Abdichtplatte herausgedrückt wird.
Die Abdichtplatte ist derart dimensioniert, dass, in der zugehörigen
Maueröffnung platziert, der Dichtungskörper dabei vollständig umlaufend
gegen die Begrenzungsflächen der Maueröffnung gedrückt wird und dort
eine hinreichend wasserdichte Grenzfläche ausbildet. Bei späterem Vergrößern
des Abstandes zwischen dem Quetschrahmen und der Abdichtplatte zieht ich der Dichtungskörper
wieder zurück und die Abdichtvorrichtung kann wieder aus der Maueröffnung
entfernt werden.
Der Dichtungskörper wird also von innen gegen die die Gebäudeöffnung
begrenzenden Innenflächen gedrückt und stellt dabei eine hinreichend wasserdichte
Abdichtung her. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass um die Abdichtplatte
umlaufend ausreichend Dichtungskörper-Volumen vorhanden ist, um etwaige Unebenheiten
der Innenwände auszugleichen. Es ist selbstverständlich umso vorteilhafter,
je glatter die Innenwände ausgestaltet sind.
Die Innenflächen der Gebäudeöffnung sind vorliegend
die beiden Leibungsflächen, der Sturz und die Brüstung bzw. die Sohlbank
eines Fensterausschnittes oder eines Türausschnittes.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung ist der Raum
zwischen den beiden Quetschleisten nach innen durch eine vollständig oder partiell
um die Abdichtplatte umlaufende Wand begrenzt, derart, dass umfangsseitig entlang
der Abdichtplatte vollständig umlaufend oder partiell eine nach außen
offene Nut ausgebildet ist, in der der Dichtungskörper angeordnet ist und deren
Breite zumindest an zwei nicht einander gegenüber liegenden Seiten derart veränderbar
ist, dass ein Teil des Dichtungskörpers bei Verringern der Breite der Nut aus
der Nut herausgedrückt wird und sich bei nachfolgendem Vergrößern
der Breite der Nut wieder in die Nut zurückzieht.
Diese Ausgestaltung hat den besonderen Vorteil, dass der Dichtungskörper
beim Zusammendrücken der beiden Wände der Nut nicht nach innen, das heißt
von den Innenflächen der Gebäudeöffnung weg, ausweichen kann, sondern
das gesamte überschüssige Dichtungskörper-Volumen zu den Innenflächen
hin aus der Nut herausgedrückt wird.
Bei einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung ist die Nut
umlaufend in ihrer Breite veränderbar ausgebildet. Die Nut ist vorzugsweise
aus einem rechtwinkligen V-Profil und einem Quetschrahmen gebildet, der gegenüber
einem Schenkel des V-Profils angeordnet ist und eine Wand der Nut bildet. Der Dichtungskörper
umfasst besonders bevorzugt Moosgummi und/oder Zellgummi. Der Quetschrahmen ist
vorzugsweise mittels Schrauben mit dem gegenüber liegenden Schenkel des V-Profils
verbunden, derart, dass die Breite der Nut durch Anziehen der Schrauben verringert
und durch lösen der Schrauben vergrößert wird.
Der Quetschrahmen kann einteilig oder mehrteilig aus einer Mehrzahl
von Quetschleisten ausgebildet sein.
Bei einer Abdichtvorrichtung gemäß der zweiten erfindungsgemäßen
Lösung ist auf einer Hauptfläche einer Abdichtplatte an deren Rand umlaufend
ein elastisch verformbarer Dichtungskörper befestigt ist, der gegenüber
der Hauptfläche erhaben ist und der dazu vorgesehen ist, im in der Maueröffnung
montierten Zustand der Abdichtplatte auf einem in der Maueröffnung wasserdicht
eingebauten Rahmen, insbesondere ein Fenster- oder ein Türrahmen, aufzuliegen.
Weiterhin ist mindestens ein Klemmelement vorgesehen, das über lösbare
Spannelemente, insbesondere Gewindestangen, durch die Öffnung des Rahmens hindurch
mit der Abdichtplatte verbindbar ist, und zwar derart, dass sich der Dichtungskörper
zwischen dem Rahmen und der Abdichtplatte befindet und beim Heranziehen der Abdichtplatte
zum Klemmelement hin der Dichtungskörper auf den Rahmen gedrückt und gequetscht
wird. Dabei bildet der Dichtungskörper mit dem Rahmen eine hinreichend wasserdicht
Grenzfläche aus. Zum Entfernen der Abdichtvorrichtung wird das Klemmelement
einfach wieder von der Abdichtplatte gelöst und danach kann die Abdichtplatte
rückstandslos aus der Maueröffnung entfernt werden.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung verläuft der Dichtungskörper,
welcher vorzugsweise in Form eines einteiligen oder mehrteiligen Rahmens ausgeführt
ist, in einer entlang dem Rand der Abdichtplatte vollständig umlaufen oder
partiell ausgebildeten Nut, deren Tiefe geringer ist als die Höhe des Dichtungskörpers,
derart, dass der Dichtungskörper um die Abdichtplatte umlaufend über die
Nut hinaus ragt. Die Nut ist vorzugsweise aus einem zum Rahmen hin offenen U-Profil
gebildet, dessen Tiefe gerinder ist als die Höhe des Dichtungskörpers
und das wasserdicht mit der Abdichtplatte verbunden ist.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung befindet sich der Dichtungskörper
in einem entlang dem Rand der Abdichtplatte ausgebildeten rechtwinkligen V-Profil,
dessen senkrecht zur Abdichtplatte verlaufender Schenkel kürzer ist als die
Höhe des Dichtungskörpers, derart, dass der Dichtungskörper um die
Abdichtplatte umlaufend senkrecht zu dieser über das V-Profil hinausragt.
Der Dichtungskörper umfasst vorzugsweise wiederum Moosgummi und/oder
Zellgummi.
Weiter Vorteile, vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Abdichtvorrichtung ergeben sich aus den im Folgenden in Verbindung mit den
1 bis 6 erläuterten
Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
1, eine schematische Darstellung einer perspektivischen
Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels;
2, eine schematische Darstellung eines vergrößerten
Ausschnittes von 1;
3, eine schematische Darstellung eines vergrößerten
Ausschnittes aus einer Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispieles;
4, eine schematische Darstellung einer Schnittansicht
des Rahmenprofils des ersten Ausführungsbeispieles;
5, eine schematische Darstellung einer perspektivischen
Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels;
6, eine schematische Darstellung eines vergrößerten
Ausschnittes von 5;
7, eine schematische Darstellung eines vergrößerten
Ausschnittes aus einer Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispieles;
8, eine schematische Darstellung einer Schnittansicht
des Rahmenprofils des zweiten Ausführungsbeispieles;
9, eine schematische Darstellung einer perspektivischen
Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels;
10, eine schematische Darstellung eines vergrößerten
Ausschnittes von 9;
11, eine schematische Darstellung eines vergrößerten
Ausschnittes aus einer Seitenansicht des dritten Ausführungsbeispieles; und
12, eine schematische Darstellung einer Schnittansicht
des Rahmenprofils des dritten Ausführungsbeispieles.
In den Ausführungsbeispielen und zugehörigen Figuren sind
gleiche oder gleichwirkende Bestandteile jeweils mit den gleichen Bezugszeichen
versehen. Die Figuren sind nicht als maßstabsgerechte Darstellungen der Ausführungsbeispiele
zu betrachten. Vielmehr können beispielsweise zur besseren Darstellbarkeit
oder zum besseren Verständnis einzelne Bestandteile übertrieben groß
dargestellt sein und Größenverhältnisse verschiedener Bestandteile
untereinander von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.
Bei der Abdichtvorrichtung gemäß den 1
bis 4 ist eine Abdichtplatte 1 vorgesehen,
die dazu ausgelegt ist, innerhalb der inneren Begrenzungsflächen einer Maueröffnung,
beispielsweise eines Fensters oder einer Tür, befestigt zu werden und eine
wasserdichte Grenze zwischen der Abdichtplatte 1 und den Begrenzungsflächen,
sprich Leibungsflächen, Sturz und Sohlbank oder Brüstung, der Maueröffnung
herzustellen.
Die Abdichtplatte 1 weist dazu am äußeren Rand
umlaufend einen elastisch verformbaren Dichtungskörper 2 auf, der
zwischen der Abdichtplatte 1 und einem mit der Abdichtplatte
1 verbundenen einteilig oder mehrteilig ausgebildeten Quetschrahmen
3 eingespannt ist. Der Abstand D des Quetschrahmens 3 zur Abdichtplatte
1 ist zumindest an zwei nicht einander gegenüberliegenden Seiten
4, 5 der Abdichtplatte 1 derart veränderbar, dass
ein Teil des Volumens des Dichtungskörpers 2 bei Verringern des Abstandes
D aus dem Raum zwischen dem Quetschrahmen 3 und der Abdichtplatte
1 heraus nach Außen gedrückt wird und sich bei nachfolgendem
Vergrößern des Abstandes D wieder zurückzieht.
Die Abdichtplatte 1 ist beispielsweise eine Stahlplatte,
die entlang ihres Randes umlaufend eine Reihe von Bohrungen 17 zu deren
Verschraubung mit dem Quetschrahmen 3 aufweist. Der Quetschrahmen
3 ist beispielsweise ebenfalls aus Stahl, insbesondere aus Flacheisen gefertigt,
und weist zu den Bohrungen 17 der Abdichtplatte 1 korrespondierende
Bohrungen 18 auf. Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung weisen
entweder die Bohrungen 17 der Abdichtplatte 1 oder die Bohrungen
18 des Quetschrahmens 3 Innengewinde für Maschinenschrauben,
die vorliegend beispielhaft die lösbaren Spannelemente 13 darstellen,
auf, die vom Quetschrahmen 3 bzw. von der Abdichtplatte 1 her
in die Innengewinde eingreifen und den Quetschrahmen 3 mit der Abdichtplatte
1 verbinden. Bevorzugt verlaufen die Maschinenschrauben durch zu den Bohrungen
17 und 18 korrespondierenden Löchern im Dichtungskörper
2 hindurch von der Abdichtplatte 1 zum Quetschrahmen
3, so dass die Maschinenschrauben zwischen Abdichtplatte 1 und
Quetschrahmen 3 vom Dichtungskörper 2 umschlossen sind.
Die Abdichtplatte 1 kann einstückig als ebene Abdichtplatte
ausgebildet sein. Vorzugsweise ist sie aber zur Verbesserung der Verwindungssteifigkeit
am Rand umlaufend mit einem V-Profil 19, beispielsweise mit einem Winkeleisen,
versehen, von dem der eine Schenkel 20 im Wesentlichen senkrecht zur Abdichtplatte
1 und der andere Schenkel 21 den Rand der Abdichtplatte
1 bildet, in dem die Bohrungen 17 ausgebildet sind. Bei letzterer
Ausgestaltung ist eine wasserdichte Naht zwischen dem Winkeleisen und dem von diesem
eingeschlossenen Bereich der Abdichtplatte mittels Schweißen ausgebildet.
Auch oder alternativ kann der Quetschrahmen als V-Profil-Schiene,
beispielsweise in Form eines Winkeleisens mit Bohrungen 18, ausgebildet
sein, wobei einer der Schenkel 6 senkrecht zur Abdichtplatte
1 hin gerichtet ist und eine entlang des Randes der Abdichtplatte
1 umlaufende Begrenzungswand ausbildet, an der entlang der Dichtungskörper
2 verläuft. Die Begrenzungswand kann alternativ nur partiell und nicht
vollständig umlaufend ausgebildet sein, was vorteilhafterweise eine Gewichts-
und Materialeinsparung mit sich bringt.
An Stelle des Schenkels 6 eines als V-Profil ausgestalteten
Quetschrahmens 3 kann an der Abdichtplatte eine Begrenzungswand für
den Dichtungskörper 2 ausgebildet sein.
Mittels der Begrenzungswand am Rand der Abdichtplatte 1 oder
des Quetschrahmen 3 ist am Rand der Abdichtplatte
1 vollständig umlaufend oder partiell eine nach außen offene
Nut 8 ausgebildet, in der der Dichtungskörper 2 angeordnet
ist und deren Breite zumindest an zwei nicht einander gegenüberliegenden Seiten
4, 5 derart veränderbar ist, dass ein Teil des Volumens des
Dichtungskörpers 2 bei Verringern der Breite B der Nut 8
aus der Nut herausgedrückt wird und sich bei nachfolgendem Vergrößern
der Breite der Nut 8 wieder in die Nut 8 zurückzieht.
Befindet sich die Abdichtvorrichtung in der zu verschließenden
Maueröffnung, so wird beim Anziehen der Verschraubung zwischen Abdichtplatte
1 und Quetschrahmen 3 der Dichtungskörper 2 über
den gesamten Umfang der Abdichtplatte 1 an die Begrenzungswände der
Maueröffnung gedrückt und bildet dort eine hinreichend wasserundurchlässige
Grenzfläche zwischen Abdichtplatte 1 und Mauer aus.
Die Abdichtvorrichtung kann durch einfaches Lösen der Verschraubung
zwischen Abdichtplatte 1 und Quetschrahmen 3, wobei sich der Dichtungskörper
2 wieder in den Raum zwischen Abdichtplatte 1 und Quetschrahmen
3 zurückzieht und den Druck auf die Leibungswände verringert,
wieder aus der Maueröffnung entfernt werden. Spezielle dauerhaft an der Mauer
angebrachte Befestigungsmittel sind vorteilhafterweise mit der erfindungsgemäßen
Abdichtvorrichtung nicht notwendig.
Vorzugsweise ist der Abstand D zwischen Abdichtplatte 1 und
Quetschrahmen 3 bzw. die Breite B der Nut 8 vollständig umlaufend
an allen Seiten der Abdichtplatte 1 veränderbar ausgebildet ist.
Ein bevorzugtes Material für den Dichtungskörper
2 ist Moosgummi und/oder Zellgummi. Es können dafür aber grundsätzlich
auch andere elastisch verformbare wasserdichte Materialien verwendet werden.
Das in den 5 bis 8
dargestellte zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel
und seinen Alternativen insbesondere dadurch, dass die Abdichtplatte 1
als ebene Abdichtplatte ausgebildet ist, dass zur Verbesserung der Verwindungssteifigkeit
am Rand dieser ebenen Abdichtplatte umlaufend ein V-Profil 19, beispielsweise
ein Winkeleisen, aufgesetzt ist und dass zwischen dem V-Profil 19 und der
ebenen Abdichtplatte ein Dichtungsband 22 zur Abdichtung der Bohrungen
für die lösbaren Spannelemente 13 angeordnet ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 9
bis 12 ist auf einer Hauptfläche 10 einer
Abdichtplatte 1 aus Stahl an deren Rand umlaufend ein elastisch verformbarer
Dichtungskörper 2 in Form eines ein- oder mehrteilig ausgeführten
Dichtungsrahmens befestigt, der gegenüber der Hauptfläche 10
erhaben ist. Dieser Dichtungskörper 2 ist dazu vorgesehen, im in der
Maueröffnung montierten Zustand der Abdichtplatte 1 auf einem in der
Maueröffnung wasserdicht eingebauten Rahmen, insbesondere ein Fenster- oder
ein Türrahmen, aufzuliegen. Weiterhin sind zwei Klemmelemente 12 in
Form von Winkeleisen vorgesehen ist, die über lösbare Spannelemente
13, hier beispielhaft Gewindestangen, durch die Öffnung des Rahmens
hindurch mit der Abdichtplatte 1 verbindbar sind, derart, dass sich der
Dichtungskörper 2 zwischen dem Rahmen und der Abdichtplatte
1 befindet und vermittels Heranziehen der Abdichtplatte 1 zum
Klemmelement 12 hin auf den Rahmen gedrückt und gequetscht wird.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung dieses Ausführungsbeispieles
weist die Abdichtplatte 1 entlang ihres Randes eine senkrecht zur Hauptfläche
der Abdichtplatte offene Nut 14 auf, die beispielsweise mittels einer U-Profil-Schiene
aus Stahl, die mit der Abdichtplatte verschweißt ist, realisiert ist. Die Tiefe
dieser U-Profil-Schiene ist geringer als die Höhe des Dichtungskörpers
2, derart, dass der Dichtungskörper 2 um die Abdichtplatte
1 umlaufend über die Nut 14 hinaus ragt.
Alternativ zur U-Profil-Schiene kann der Dichtungskörper
2 in einer entlang dem Rand der Abdichtplatte 1 verlaufenden rechtwinkligen
V-Profil-Schiene aus Stahl gelagert sein, deren senkrecht zur Abdichtplatte
1 verlaufender Schenkel kürzer ist als die Höhe des Dichtungskörper
2, derart, dass der Dichtungskörper 2 um die Abdichtplatte
umlaufend senkrecht zu dieser über das V-Profil hinausragt.
Der Dichtungskörper 2 kann beispielsweise wiederum Moosgummi
und/oder Zellgummi umfassen.