Die Erfindung betrifft ein Schutzmodul für eine Anlage und eine
Anlage.
Es sind zum Abfangen von Spannungsspitzen Varistoren bekannt. Diese
können allerdings Energie nicht elektrisch speichern und danach nicht langsam
abgeben. Außerdem sprechen sie erst nach Überschreiten von kritischen
Spannungswerten an.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit bei
Anlagen zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei dem Schutzmodul nach
den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Wesentliche Merkmale der Erfindung bei dem Schutzmodul sind, dass
das Schutzmodul zumindest einen Gleichrichter, der zur Ladung einer Kapazität
vorgesehen ist, der ein Entladewiderstand parallel geschaltet ist, umfasst. Von
Vorteil ist dabei, dass das Schutzmodul einfach und kompakt aufbaubar und in einem
Gehäuse unterbringbar ist. Insbesondere ist die Elektronik dabei mit wärmeleitender
Vergussmasse vergießbar und die bei Überspannung auftretende Wärme
über das Gehäuse abführbar. Das Schutzmodul umfasst nach außen
hin beispielsweise zwei elektrische Anschlüsse.
Außerdem wird der Kondensator des Schutzmoduls auf die Spitzenspannung
der anliegenden Wechselspannung aufgeladen und das Schutzmodul verbraucht nach diesem
Ladevorgang nur geringe Strommengen. Falls aber die Eingangsspannung am Schutzmodul
schnell ansteigt, fließt ein hoher Strom ins Schutzmodul und die zugehörige
Energie wird bis zu einer entsprechenden Maximalmenge im Modul aufgenommen, gespeichert
und über den Entladewiderstand als Wärme abgeführt. Für kurzfristige
Spannungsüberhöhungen verhält sich das Schutzmodul wie ein kurzfristiger
Kurzschluss.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Schutzmodul derart angeordnet,
dass es parallel zu einem Schalter zur Verhinderung von Überspannungen und/oder
Funkenbildung am Kontakt des Schalters vorgesehen ist. Von Vorteil ist dabei, dass
es nicht erst bei hohen Spannungen wirksam wird sondern schon ab geringen Spannungen
bei jeder Spannungserhöhung. Im Gegensatz zu Varistoren ist also stets ein
Schutz gegen Überspannungen wirksam und aktiv.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Schutzmodul am Ausgang
einer Stromquelle vorgesehen. Von Vorteil ist dabei, dass im Normalbetrieb geringe
Spannungen auftreten und somit Überspannungen sich in ihren Werten deutlich
unterscheiden von den im Normalbetrieb auftretenden Werten. Außerdem ist der
wesentliche Anteil der Kapazität des Kondensators oder der Kondensatoren des
Schutzmoduls nutzbar.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Schutzmodul an einem
Schalter zum Kurzschließen und/oder Auftrennen eines Streckenabschnittes vorgesehen
ist. Von Vorteil ist dabei, dass jedem Schalter ein solches Schutzmodul zuordenbar
ist und somit die Sicherheit gegen Funkenbildung und Überspannung verbessert
ist.
Dabei zu beachten, dass ohne das erfindungsgemäße Schutzmodul
bei einem Schalter, der einen niederfrequenten Wechselstrom von beispielhaft 50
oder 60 Hz unterbrechen soll, beim Öffnen des Schalters zwar eine Funkenbildung
entstehen kann, also auch Luft ionisiert wird, durch welche der Strom weiterfließt.
Aber bei Nulldurchgang des Stromwertes verlöscht auch diese Stromübertragung,
weil in dem Zeitbereich des Nulldurchgangs die Stromwerte derart lange niedrig oder
nicht vorhanden sind, dass ein Aufrechterhalten der Ionisierung der Luft unmöglich
wird. Der Funke wird also gelöscht und somit bleibt der Stromkreis unterbrochen.
Somit sind bei Schaltern für niederfrequente Ströme nur in Sonderfällen,
wie explosionsgeschützte Umgebung, Schutzbeschaltungen notwednig. Jedoch wird
bei der Erfidnung mittelfrequenter Wechselstrom mittels des Schalters schaltbar,
beispielsweise Frequenzen zwischen 10 und 100 kHz. Dabei ist die Zeit für den
Nulldurchgang sehr gering. Somit ist auch die Zeit des Absinkens des Strombetrags
unterhalb kritischer Werte sehr kurz und die Ionisierung der Luft bleibt aufrechterhalten.
Die Funkenbildung belibt also weiterhin aktiviert und der Schalter kann den Wechselstrom
nicht abschalten. Insbesondere gilt dies für sehr kleine und kompakt ausgeführte
Schalter. Daher ist die Erfidnung bei solche hohen Frequenzen vorteilhaft. Denn
das verwendete Schutzmodul verhindert das Auftreten hoher Spannungen beim Unterbrechen
des Wechselstromes. Es wird also schon die erste Funkenstreckenbildung verhindert
und das Abschalten von mittelfrequenten Wechselströmen mittels solch kleiner
Schalter erst ermöglicht. Außerdem wird ein Verbrennen des Schalters verhindert.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Schutzmodul parallel
zu einem Schalter, mit welchem der Strom einer Spule abschaltbar ist, vorgesehen.
Von Vorteil ist dabei, dass die beim Auftrennen des Schalters entstehende Überspannung
abfangbar ist.
Wichtige Merkmale der Anlage nach Anspruch 6 zur berührungslosen
Energieübertragung mit einem Schutzmodul sind, dass am Ausgang der den mittelfrequenten
Wechselstrom in die Primärleitung einprägenden Einspeiseschaltung ein
Schutzmodul vorgesehen ist. Von Vorteil ist dabei, dass die Sicherheit
bei der Anlage erhöht ist, indem Überspannungen und Funkenbildungen verhinderbar
sind, ohne Kenntnis des genauen einzelnen Ereignisses in der Anlage, wie Abschalten
von Teilstrecken oder Einschalten von Verbrauchern und dergleichen.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist ein erstes Schutzmodul primärseitig
und/oder ein zweites Schutzmodul sekundärseitig vorgesehen. Von Vorteil ist
dabei, dass dasselbe Schutzmodul in verschiedenen Bereichen einsetzbar ist und somit
die Stückzahl erhöht ist, wodurch die Kosten gering sind. Außerdem
ist auch sekundärseitig ein Schalter einsetzbar und somit der Energiestrom
sehr gut steuerbar ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die Anlage zur berührungslosen
Energieübertragung an eine Primärleitung induktiv gekoppelte Verbraucher,
wobei in die Primärleitung ein im Wesentlichen konstanter mittelfrequenter
Wechselstrom eingeprägt wird, insbesondere im Wesentlichen unabhängig
von der von den Verbrauchern entnommenen Leistung. Von Vorteil ist dabei, dass unabhängig
von der Anzahl der Verbraucher und der entnommenen Leistung der Strom einprägbar
ist und somit von der Einspeisung der Strom nur so geregelt werden muss, dass er
im Wesentlichen konstant gehalten wird.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die Verbraucher einen
oder mehrere Kondensatoren, der mit einer den Verbraucher versorgenden Sekundärspule
derart seriell und/oder parallel beschaltet ist oder sind, dass die entsprechende
Resonanzfrequenz im Wesentlichen der Mittelfrequenz entspricht. Von Vorteil ist
dabei, dass ein großer Luftspalt realisierbar ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist jedem kurzschließbaren
Streckenabschnitt ein Schutzmodul zugeordnet. Von Vorteil ist dabei, dass beim Auftrennen
entstehende Überspannungen verminderbar sind.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung sind mindestens zwei Schutzmodule
vorgesehen. Von Vorteil ist dabei, dass stets gleiche Schutzmodule verwendbar sind.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- 1
- mittelfrequente Spannungsquelle
- 2
- Gyrator
- 3
- erster Streckenabschnitt
- 4
- zweiter Streckenabschnitt
- 5
- induktiv versorgter Verbraucher
- 6
- induktiv versorgter Verbraucher
- S1
- Schalter
- S2
- Schalter
- D1, D2, D3, D4
- Diode
- C1
- Kondensator
- R1
- Widerstand
- SM1
- Schutzmodul
- SM2
- Schutzmodul
- SM3
- Schutzmodul
Die Erfindung wird nun anhand von Abbildungen näher erläutert:
In der 1 ist ein erfindungsgemäßes Schutzmodul
gezeigt. In der 2 ist eine Anlage zur berührungslosen
Energieübertragung gezeigt, wobei die Schutzmodule an verschiedenen Stellen
der Anlage vorgesehen sind.
Das Schutzmodul umfasst einen Gleichrichter, beispielhaft aus den
Dioden D1, D2, D3, D4 zusammengesetzt, zumindest eine Kapazität, beispielhaft
als Kondensator C1, und zumindest einen Entladewiderstand R1 für das Entladen
der Kapazität.
Wenn nun zwischen den Anschlüssen A1 und A2 des Schutzmoduls
eine Überspannung auftritt, also eine kurzzeitig auftretende Spannungsspitze,
ist zugehörige Energie aufnehmbar vom Kondensator C1. Dieser wird über
einen nachfolgend über den Entladewiderstand R1 entladen. Das Schutzmodul nimmt
kleine oder große Spannungsspitzen auf.
Die Anlage nach 2 umfasst eine mittelfrequente
Spannungsquelle 1, die drehstromversorgbar ist, einen entsprechenden Gleichrichter
und Glättungskondensator umfasst sowie eine daraus versorgbare Endstufe, die
Leistungshalbleiterschalter umfasst, die von einer Steuerschaltung aus pulsweitenmodulierbar
ansteuerbar und betreibbar sind zur Erzeugung mittelfrequenter Wechselspannung,
die einem Gyrator 2 zugeleitet wird.
Dieser transformiert das Spannungsquellenverhalten U1 in ein Stromquellenverhalten
I1. Seine Resonanzfrequenz entspricht im Wesentlichen der Mittelfrequenz.
Aus dieser Stromquelle werden Primärleiter von Streckenabschnitten
versorgt, deren Leitungsinduktivitäten durch seriell angeordnete Kondensatoren
derart abgestimmt werden, dass die Resonanzfrequenz des Streckenabschnittes der
Mittelfrequenz im Wesentlichen entspricht.
In den Hinleitern und Rückleitern der betriebenen Streckenabschnitte
fließt also ein im Wesentlichen konstanter mittelfrequenter Wechselstrom.
Die Verbraucher 5, 6 sind induktiv versorgbar. Dabei
umfassen die Verbraucher (5, 6) eine Sekundärspule,
die induktiv an den Primärleiter der Streckenabschnitte (3,
4) gekoppelt ist.
Außerdem ist zu dieser Spule eine Kapazität in Reihe oder
parallel geschaltet, die derart dimensioniert ist, dass die entsprechende Resonanzfrequenz
der Mittelfrequenz im Wesentlichen entspricht. Auf diese Weise ist ein guter Wirkungsgrad
der berührungslosen Energieübertragung erreichbar, obwohl ein großer
Luftspalt zwischen Primärleiter und Sekundärspule vorgesehen ist.
Das Schutzmodul ist im Primärleiterbereich vorgesehen. Dabei
umfasst die Primärleitung geschlossene Schleifen, die jeweils einen Hinleiter
und einen Rückleiter umfassen. In diesen fließt ein im Wesentlichen eingeprägter
Wechselstrom, da der Gyrator ausgangsseitig ein Stromquellenverhalten aufweist.
Ausgangsseitig besteht also am Gyrator eine Spannung, die mit zunehmender Leistungsentnahme
der Verbraucher zunimmt. Auch beim Zuschalten von weiteren Teilstrecken oder Streckenabschnitten
im Primärleiterbereich erhöht sich die Spannung am Gyrator. Das Schutzmodul
ist nun derart zwischen Hinleiter und Rückleiter vorgesehen, dass es die zerstörerische
Gefahr von auftretenden Überspannungen oder Spannungsspitzen verhindert. Hierzu
nimmt das Schutzmodul in sehr kurzer Zeit entsprechend viel Energie auf und verhindert
somit Überspannungen, Funkenbildung bei Schaltern und dergleichen. Solche treten
insbesondere dann auf, wenn rasche Stromkommutierungen statt finden, wie beispielsweise
das Abschalten, das Abschalten von Streckenabschnitten, wie Teilstrecken. Die aufgenommene
Energie wird dann über den Entladewiderstand in Wärme verwandelt. Im Normalbetrieb
wird bei Spannungsänderung der Kondensator des Schutzmoduls zunächst derart
aufgeladen oder entsprechend entladen, bis die Kondensatorspannung im Wesentlichen
dem Spitzenwert der Ausgangswechselspannung am Gyrator entspricht. Bei konstanter
Leistungsentnahme der Verbraucher bleibt die Spitzenspannung konstant und somit
auch die Spannung am Kondensator.
Wenn also ein Streckenabschnitt kurzgeschlossen wird, beispielsweise
durch Kurzschließen des Schalters S1, fällt die entnommene Leistung ab
und die Gyrator-Ausgangsspannung sinkt entsprechend ab. Nach wie vor fließt
noch ein Reststrom über S2im Streckenabschnitt 4. Wenn nachfolgend
der Schalter S2 aufgetrennt wird zum sicheren Abschalten aller Ströme in diesem
Streckenabschnitt 4, wird die Streckeninduktivität der Primärleitung
reduziert und der weiter fließende, im Wesentlichen zunächst konstante
Strom, der nun nur über S1 fließt, kann zu einer kurzfristigen Erhöhung
der Gyrator-Ausgangsspannung führen; die durch das Schutzmodul SM1 abgefangen
wird.
Das Schutzmodul SM2 ist parallel zum Schalter S1 vorgesehen. Bei geschlossenem
Schalter ist der Spannungsabfall am Schalter unwesentlich. Somit ist auch die Spannung
am Kondensator des Schutzmoduls unwesentlich. Wird jedoch der Schalter S1 geöffnet,
würde die Spannung am Schalter S1 gefährlich hohe Werte erreichen können,
wenn das Schutzmodul nicht vorhanden wäre. Diese auftretende Überspannung
wird durch das Schutzmodul SM2 aufgenommen und daher verhindert.
Außerdem ist ein solches Schutzmodul auch sekundärseitig
vorsehbar. Denn zum Schutz der Sekundärspule ist bei weiteren erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispielen eine Übertemperaturabschaltung vorgesehen. Am zugehörigen
Schalter S3 ist ein Schutzmodul SM3 anordenbar wiederum zur Verhinderung von Funkenbildung
und Überspannungen.
Vorzugsweise ist das Schutzmodul stets parallel zu elektrischen oder
elektronischen Schaltern vorgesehen. Zu den elektrischen Schaltern zählen zumindest
auch Relais, Schütz und dergleichen. Zu den elektronischen Schaltern zählen
zumindest auch ansteuerbare Leistungshalbleiter, wie IGBT, MOS-FET-Leistungsschalter,
Transistoren, Thyristoren und dergleichen.
Die Verbraucher (5, 6) werden berührungslos
über die induktive Koppelung zur Primärleitung mit Energie versorgt. Die
Verbraucher umfassen beispielhaft elektrische Antriebssysteme, die mehr als 100
W benötigen. Information wird in ersten Ausführungsbeispielen durch höher
als die Mittelfrequent liegende aufmodulierte Stromanteile übertragen. Als
Mittelfrequenz sind Frequenzen zwischen 10 und 100 kHz vorteilhaft verwendbar. Zur
Informationsübertragung sind somit Frequenzen von 100 kHz und mehr verwendbar.
Bei anderen Ausführungsbeispielen sind Informationsübertragungen mittels
parallel zur Primärleitung verlegten Leckwellenleitern oder anderen Systemen
übertragbar. Zusätzlich sind auch Spurführungssysteme in den Verbrauchern
anordenbar, die die Spurführung des Verbrauchers entlang der Primärleitung
ausführbar machen, indem mit Sensorspulen die relative Abweichung zur Primärleitungsposition
detektiert wird.