Die Erfindung betrifft ein Schloss für ein Schließfach oder
dergleichen mit einem in einem Schlossgehäuse gelagerten Riegel, der einen
Riegelschwanz und einen gegenüber dem Riegelschwanz gegen die Rückstellkraft
einer Riegelkopffeder schlossgehäuseeinwärts verlagerbaren Riegelkopf
besitzt, mit einer am Riegelschwanz angreifenden Handhabe zum Zurückziehen
des Riegelschwanzes und des damit bewegungsgekoppelten Riegelkopfes und mit einer
elektromechanischen Einrichtung, die nur in ihrer aktivierten Stellung einen Riegelrückschluss
erlaubt.
Ein Schloss der in Rede stehenden Art ist bekannt aus der
DE 196 49 444 A1. Das dort beschriebene
Schloss besitzt eine Betätigungsvorrichtung für einen Riegel, in welchen
in der Offenstellung eine Zuhaltung eingreift. Das Schloss kann nur nach Erhalt
eines elektrischen Signales von Hand von einer Sperrstellung in eine Freigabestellung
verlagert werden. Der Riegel besitzt einen Riegelkopf, auf dem ein einen Riegelschwanz
bildender Schieber verschieblich gelagert ist. Der Riegelkopf stützt sich dabei
mittelst einer Druckfeder am Riegelschwanz ab.
Aus der DE 198 32 516 A1
ist ein Schloss für ein Schließfach vorbekannt. Dieses Schloss besitzt
eine elektromechanische Einrichtung, die einen Hubanker aufweist, der in einer Magnetspule
steckt. Mit diesem Hubanker kann ein Sperrhebel zwischen einer Freigabestellung
und einer Sperrstellung hin- und hergeschwenkt werden. In der Freigabestellung kann
ein im Schlossgehäuse gelagerter Riegel gegen die Rückzugskraft einer
Feder vorgeschlossen werden. Der Riegel wird mit dem Sperrhebel in der vorgeschlossenen
Stellung gehalten. Wird der Sperrhebel in die Freigabestellung verlagert, so zieht
die Feder den Riegel wieder zurück.
Aus der DE 100 00 830 C2
ist ein Verfahren zum Deponieren von zur Auslieferung durch einen Zusteller an einen
Adressaten bestimmten Gütern bekannt. Dieses Verfahren benutzt eine Vielzahl
von Schließfächern, deren Türen oder Klappen jeweils mit einem Schloss
verschlossen werden können. Die Schlösser können mittelst eines Transponders,
einer Chipkarte, einer Magnetkarte oder eines Barcodes oder auch mit Hilfe biometrischer
Sensoren geöffnet werden. Der Auslieferer der Güter öffnet ein freies
Fach, deponiert das Gut in diesem Fach, verschließt es wieder und lässt
dem Adressaten den Schlüssel, die Chipkarte, die Magnetkarte, den Barcode,
den Transponderchip oder eine Information zukommen, mit der er das ihm zugeordnete
Schließfach öffnen kann, um das darin deponierte Gut zu entnehmen. Wurde
dem Adressaten ein Schlüssel, eine Chipkarte, eine Magnetkarte oder ein Transponderchip
übergeben, so kann er das Gut dem Fach entnehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schloss zur Verwendung
des zuvor beschriebenen Verfahrens anzugeben.
Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene
Erfindung. Jeder der Ansprüche stellt eine eigenständige Lösung der
Aufgabe dar und ist mit jedem anderen Anspruch kombinierbar.
Es ist zunächst und im Wesentlichen vorgesehen, dass der Riegelkopf
zufolge einer Fallenschräge schnäpperartig ausgebildet ist und bis auf
die handhabenbetätigte Riegelrückzugsstellung permanent in Vortrittsstellung
steht. Dieses Schloss besitzt auch eine Handhabe. Diese Handhabe kann einen Sensor
aufweisen. Mit diesem Sensor kann eine Chipkarte, eine Magnetkarte, ein Barcode,
ein Transponderchip ausgelesen werden. Dieser Sensor kann auch ein biometrischer
Sensor sein. Erhält der Sensor ein passendes Signal wird eine Steuer-Elektronik
veranlasst, mittelst einer elektromagnetischen Einrichtung den Riegelrückzug
freizugeben. Mit der am Riegelschwanz angreifenden Handhabe kann letzterer zurückgezogen
werden. Da der Riegelkopf mit dem Riegelschwanz bewegungsgekoppelt ist, wird er
bei dessen Rückzugsbewegung mitgeschleppt. Der in der Geschlossenstellung des
Schließfaches in ein Gegenschließteil des Schließfaches einragende
Riegelkopf wird dabei in eine Freigabestellung gezogen. Er tritt aus dem Gegenschließteil
heraus. Die Schließfachtür lässt sich öffnen. Ein den Riegelkopf
beaufschlagendes Federglied sorgt nach Loslassen der Handhabe für ein Vortreten
des Riegelkopfes. Dabei wird der Riegelschwanz mitgeschleppt. Die Wiedervorverlagerung
des Riegelschwanzes wird von einer den Riegelschwanz beaufschlagenden separaten
Riegelschwanzfeder unterstützt. Riegelschwanzfeder und Riegelkopffeder sind
jeweils gegenüber dem Gehäuse abgestützt. Der Riegelkopf weist eine
Fallenschräge auf. Diese Fallenschräge ermöglicht das Schließen
des Schlosses ohne handhabenbetätigten Rückzug des Riegelkopfes. Die Schräge
tritt beim Schließen der Schließfachtür gegen das Schließblech
und steuert dabei den Riegelkopf in die Riegelrückzugsstellung, so dass der
Riegelkopf schnäpperartig in die Riegeleintrittsöffnung des Gegenschließteils
eintreten kann. Der Auslieferer sucht sich zum Deponieren des Gutes ein freies Schließfach.
Hierzu können die Schließfachtüren Sichtfenster aufweisen. Der Auslieferer
besitzt einen Generalhauptschlüssel, mit dem er das Schloss dieses Schließfaches
in eine Offenstellung bringen kann. Der zuvorige Benutzer des Schließfaches
hatte einen Einzelschlüssel, bei dem es sich um einen Transponder, eine Chipkarte,
eine Magnetkarte oder dergleichen handeln kann, im leeren Schließfach hinterlassen.
Diesen Schlüssel entnimmt der Auslieferer, legt das für einen Adressaten
bestimmte Gut in das Schließfach und verschließt die Tür. Beim Verschließen
der Tür gleitet der fallenartig ausgebildete Riegelkopf in
der oben beschriebenen Weise in das Gegenschließteil ein. Der Auslieferer kann
dann den Schlüssel, also die Chipkarte, die Magnetkarte oder den Transponderchip
in den Briefkasten des Adressaten werfen. In einer Alternative kann der Schlüssel
auch von einem Barcode, einem nummerischen Code oder biometrischen Daten bestehen.
Diese entsprechenden Daten werden vom Auslieferer bei der Deponierung des Gutes
im Schließfach in das Schloss einprogrammiert, so dass nur der berechtigte
Adressat mit den entsprechenden Daten das Schloss öffnen kann. Die im Schlossgehäuse
angeordnete elektromechanische Einrichtung kann einen Sperrhebel aufweisen, der
um einen Lagerzapfen schwenkbar gelagert ist. An diesem Sperrhebel kann eine Kraftübertragungsfeder
angreifen, die von einem Elektromagneten verschwenkt wird. Dadurch kann der Sperrhebel,
der mit einem Sperrfortsatz in einer Sperrstellung vor einer Sperrstufe liegt, in
eine Freigabestellung verschwenkt werden. In dieser Freigabestellung lässt
sich der Riegelschwanz von einer Handhabe zurückziehen. Diese Handhabe durchgreift
die Wand der Schließfachtür, da das Schlossgehäuse auf der Innenseite
der Schließfachtür angeordnet ist. Die Handhabe wirkt auf ein Abtriebsglied,
welches einen exzentrisch angeordneten Mitnahmevorsprung aufweist, der in eine Mitnahmeaussparung
des Riegelschwanzes eingreift. Wird die Handhabe gedreht, so wird der Riegelschwanz
zurückgezogen. Der Riegelkopf besitzt einen rückwärtigen dünneren
Abschnitt, der eine Gleitfläche für den Riegelschwanz ausbildet. Aus dieser
Gleitfläche ragt eine Rippe, die in eine Führungsnut des Riegelschwanzes
eingreift. Ein Mitnehmer des Riegelkopfes durchragt einen Längsschlitz des
Riegelschwanzes. In der Riegelvortrittsstellung liegt der Mitnehmer am Ende dieses
Längsschlitzes an, so dass zwischen Riegelschwanz und Riegelkopf eine Bewegungskopplung
hergestellt ist. Dies hat zur Folge, dass beim Rückzug des Riegelschwanzes
der Riegelkopf mitgeschleppt wird. Andererseits ist es aber auch möglich, den
Riegelkopf unabhängig von einer Rückverlagerung des Riegelschwanzes schlosseinwärts
zu verlagern. Eine handhabenbetätigte Riegelkopfrückverlagerung ist aber
nur möglich, wenn zuvor der Sperrhebel in seine Freigabestellung verlagert
werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
1 eine Draufsicht auf das Schlosseingerichte bei entfernter
Schlossdecke bei vorgeschlossenem Riegel mit in Sperrstellung liegendem Sperrhebel,
2 eine Darstellung gemäß 1
mit gegenüber dem Riegelschwanz schlosseinwärts verlagertem Riegelkopf,
3 eine Darstellung gemäß 1
mit zurückgezogenem Riegelschwanz,
4 eine Darstellung gemäß 1
mit Abtriebsglied 21, an welchem eine Handhabe 5 angreifen kann,
5 die Frontansicht auf das Schlossgehäuse,
6 die Draufsicht auf das Schlossgehäuse,
7 den Riegel mit Sperrhebel in einer Rückansicht
in einer Stellung gemäß 1,
8 eine Darstellung gemäß 7
in einer Betriebsstellung gemäß 2 und
9 eine Darstellung gemäß 7
in einer Betriebsstellung gemäß 3.
Bei dem in den Zeichnungen dargestellten Schloss handelt es sich um
ein Schließfachschloss. Das Schloss findet Verwendung an einer Schließfachanlage,
wie sie von der DE 100 00 830 C2
beschrieben wird. Die Schließfachanlage besitzt eine Vielzahl von Schließfächern,
die eine unterschiedliche Größe aufweisen können. Jedes Schließfach
besitzt eine Tür, mit der das Schließfach verschlossen werden kann. Jede
Tür besitzt ein Schloss. Derartige Schließfachanlagen können in größeren
Wohnhäusern stehen und dienen zur temporären Aufnahme von Gütern,
die an dort wohnende Adressaten geliefert worden sind, wobei die Adressaten aber
nicht zu Hause angetroffen worden sind. Der Auslieferer öffnet mit einem Generalhauptschlüssel
ein freies Schließfach. Alternativ dazu können freie Schließfächer
sich aber auch grundsätzlich in einer Offenstellung befinden, so dass die Verwendung
eines Generalhauptschlüssels nicht erforderlich ist. Der Auslieferer legt das
Gut in das Schließfach und schließt die Tür. Dem Adressaten wird
lediglich ein Schlüssel in den Briefkasten geworfen, so dass er das ihm zugeordnete
Schließfach öffnen kann, um das Gut zu entnehmen. Dieser Schlüssel
kann ein körperlicher Schlüssel sein, den der Auslieferer zuvor dem leeren
Schließfach entnommen hat. Es ist aber auch möglich, dass der Auslieferer
das Schloss zuvor auf einen mitgebrachten Transponder oder andersartigen Schlüssel
programmiert und diesen dem Adressaten weiterleitet. Gleichfalls es ist es möglich,
anstelle eines körperlichen Schlüssels lediglich eine Information, beispielsweise
einen Barcode, einen alphanummerischen Eingabecode oder biometrische Daten zu verwenden.
Die Schlösser können autark arbeiten. Sie besitzen eine
elektronische Steuereinrichtung, die in der Lage ist, über eine Antenne oder
einen andersartigen Sensor Daten zu empfangen. Diese elektronische
Steuerung wird von einer Batterie oder einem Netzteil gespeist, die im Schlossgehäuse
angeordnet ist. Die elektronische Steuerschaltung ist in der Lage, die Riegelbetätigbarkeit
freizuschalten.
Das in den Zeichnungen dargestellte Schloss besitzt ein Schlossgehäuse
1. Eine Wandung 23 des Schlossgehäuses 1 besitzt
ein Durchtrittsfenster 24, durch welchen ein Abschnitt eines Riegelkopfes
2 ragt. Dieser durch das Durchtrittsfenster 24 hindurch ragende
Abschnitt des Riegelkopfes 2 besitzt eine Fallenschräge
9 und eine der Fallenschräge 9 gegenüberliegende Sperrflanke,
so dass der Querschnitt dieses Abschnittes etwa dreieckig ausgebildet ist. Dieser
durch das Durchtrittsfenster 24 hindurchragende Abschnitt des Riegelkopfes
2 ragt in der Geschlossenstellung des Schließfaches in ein Gegenschließteil
ein, wobei die der Fallenschräge 9 gegenüberliegende Sperrfläche
vor einer Sperrflanke des Gegenschließteiles liegt. Die Schließfachtür
kann somit nur durch Rückzug des Riegelkopfes 2 geöffnet werden.
Die Fallenschräge 9 wird im Ausführungsbeispiel von einer Vielzahl
parallel zueinander verlaufender Rippen ausgebildet.
Die Schließfachtür kann aber ohne einen willensbetonten
Rückzug des Riegelkopfes 2 geschlossen werden. Die Fallenschräge
9 kann auf dem Schließblech abgleiten. Dabei wird der Riegelkopf
2 schlossgehäuseeinwärts gesteuert.
An dem im Schlossgehäuse 1 geführten Abschnitt
des Riegelkopfes 2 greift eine Riegelkopffeder 4 an. Es handelt
sich hierbei um eine Blattfeder, die die Rückflanke des Riegelkopfes
2 beaufschlagt und die auf dem Boden des Schlossgehäuses
1 gelagert ist. Dadurch ist der Riegelkopf 2 unmittelbar gegenüber
dem Schlossgehäuse 1 abgefedert.
Der im Schlossgehäuse 1 geführte Abschnitt des
Riegelkopfes 2 ist dünner ausgebildet, als der durch das Durchtrittsfenster
24 ragende Abschnitt des Riegelkopfes 2. Der innerhalb des Schlossgehäuses
1 geführte Abschnitt besitzt eine Gleitfläche, auf der ein Riegelschwanz
3 gleitend gelagert ist. Dieser Gleitfläche entspringt eine Führungsrippe
27, die in einer entsprechenden Führungsnut des Riegelschwanzes
3 einliegt. Der Riegelschwanz 3 liegt im Wesentlichen flächig
auf dem Riegelkopf 2.
Wird der Riegelkopf 2 der zuvor beschriebenen Weise schlosseinwärts
gesteuert, so bewegt er sich relativ gegenüber dem Riegelschwanz
3. In der in der 1 dargestellten vorgeschlossenen
Stellung liegt ein Mitnehmer 25 des Riegelkopfes 2 am Ende eines
Längsschlitzes 26 des Riegelschwanzes 3. Bei der zuvor beschriebenen
Riegelkopfverlagerung wandert dieser Mitnehmer 25 durch den Längsschlitz
26, wobei die Riegelkopffeder gespannt wird.
Der Riegelschwanz 3 besteht ebenso wie der Riegelkopf
2 aus einem Formteil, welches aus Kunststoff oder aus Metall gefertigt
sein kann. Der Riegelschwanz 3 besitzt einen Endabschnitt, an dem eine
Riegelschwanzfeder 10 angreift. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine
Blattfeder, die fest am Gehäuse widergelagert ist.
Sowohl der Riegelkopf 2 als auch der Riegelschwanz
3 besitzen jeweils Führungsschlitze 16, 17. Die
Führungsschlitze 16, 17 liegen übereinander und werden
von einem Führungszapfen 18 durchgriffen, der dem Boden des Schlossgehäuses
1 entspringt. Der Riegelschwanz 3 besitzt darüber hinaus
einen seitlichen Abschnitt, welcher die Form einer Fahne aufweist. Dieser Abschnitt
bildet einen Sperrschlitz 13 aus. Dieser Sperrschlitz 13 besitzt
eine Sperrstufe 12. In den Sperrschlitz 13 greift ein Sperrvorsprung
11, der einem Sperrhebel 8 zugeordnet ist. Der Sperrhebel
8 ist um einen gehäusefesten Lagerzapfen 22 schwenkbar gelagert.
Am freien Ende des Sperrehebels 8 greift ein Ende einer Übertragungsfeder
14 an. An dieser Übertragungsfeder 14, die um einen gehäusefesten
Lagerzapfen 15 gelagert ist, greift ein elektromagnetisches Hubglied an.
Es handelt sich dabei um einen in einer Spule 7 einliegenden Hubanker
6. Der Hubanker 6 greift etwa in der Mitte der Übertragungsfeder
14 an, so dass das freie Ende der Übertragungsfeder federelastisch
am freien Ende des Sperrhebels 8 angreifen kann. Der Sperrhebel
8 und die Übertragungsfeder 14 verlaufen etwa parallel zueinander.
Der Sperrhebel 8 verläuft auch im Wesentlichen parallel zur Erstreckungsrichtung
von Riegelkopf 2 bzw. Riegelschwanz 3, also in der Verlagerungsrichtung
der Riegelanordnung 2, 3. Der Sperrhebel 8 ist derartig
gelagert, dass er in Sperrichtung auf Zug belastet wird, wenn die Handhabe
5 in Öffnungsrichtung des Riegels drehmomentbeaufschlagt wird. Die
dann bei in Sperrstellung sich befindenden Sperrhebel 8 auf den Sperrvorsprung
11 wirkenden Sperrkräfte werden als Zugkräfte über den Sperrhebel
8 in den Lagerzapfen 22 abgeleitet.
In der Normalstellung hält die Übertragungsfeder
14 den Sperrhebel 8 in einer Betriebsstellung, in welcher der
Sperrvorsprung 11 vor der Sperrstufe 12 des Sperrschlitzes
13 liegt, so dass der Riegelschwanz 3 nicht zurückgezogen
werden kann. Erst wenn durch Verlagerung des Hubankers 6 sich der Sperrhebel
8 in eine Freigabestellung verschwenkt hat, ist der Sperrvorsprung
11 von der Sperrstufe 12 weg verlagert. In dieser Freigabestellung
kann der Riegelschwanz 3 zurückgezogen werden. Hierzu dient die Handhabe
5. Diese durchragt eine Öffnung der Schließfachtür und ist
mit einem Abtriebsglied 21 gekoppelt.
Das Abtriebsglied wird von der Handhabe um eine Drehachse gedreht.
Das Abtriebsglied 21 besitzt einen exzentrischen Mitnahmevorsprung
20, der in eine Mitnahmeaussparung 19 des Riegelschwanzes
3 eingreift. Durch Verdrehen der Handhabe 5 wird das Abtriebsglied
21 gedreht. Bei sich in Freigabestellung befindendem Sperrhebel kann der
Riegelschwanz 3 somit durch Drehen der Handhabe 5 zurückgezogen
werden. Da der Mitnehmer 25 am Ende des Längsschlitzes 26
liegt, wird der Riegelkopf 2 bei dieser Verlagerung des Riegelschwanzes
3 mitgeschleppt. Einhergehend mit der Rückverlagerung werden Riegelkopffeder
4 und Riegelschwanzfeder 10 gespannt.
Bevorzugt wird als Schlüssel ein Transponder verwendet. Es handelt
sich dabei um einen Datenträger, der nach Empfang eines elektromagnetischen
Energiesignals eine elektromagnetische Kennung aussendet. Die Übermittlung
des Energiesignals erfolgt über eine in der Handhabe 5 angeordnete
Antenne. Mit dieser Antenne wird auch die Kennung des Transponders empfangen. Die
Handhabe kann einen Drucktaster aufweisen, um die im Schlossgehäuse angeordnete
Steuerelektronik zur Absendung des Energiesignals zu veranlassen. Gleichzeitig wird
die Steuerelektronik dann auch in eine Empfangsbereitschaftsstellung gebracht, um
die Kennung des Transponders zu empfangen und auszuwerten. Stimmt die Kennung, wird
der Sperrhebel 8 in die Freigabestellung verlagert, so dass der Riegel
zurückgezogen werden kann.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten
Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen,
auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung
mit aufzunehmen.