Die Erfindung betrifft ein Lüfterrad als Bestandteil eines Lüfters
zur Kühlung eines Kraftfahrzeugantriebs, insbesondere einer Brennkraftmaschine,
welches mittels eines Lüfterantriebes, der eine Antriebswelle aufweist, in
Drehung versetzbar ist und eine topfförmige Grundform aufweist, umfassend
- – einen Boden zur Befestigung des Lüfterrades auf der Antriebswelle,
- – einen sich an den Boden anschließenden rohrförmigen Abschnitt,
und
- – mindestens zwei mit diesem rohrförmigen Abschnitt verbundene,
nach außen sich erstreckende Lüfterschaufeln.
Die bei der Verbrennung in einer Brennkraftmaschine durch die exotherme,
chemische Umwandlung des Kraftstoffes freigesetzte Wärme wird teilweise über
die den Brennraum begrenzenden Wandungen an den Zylinderkopf und den Zylinderblock
und teilweise über den Abgasstrom an die angrenzenden Bauteile und die Umgebung
abgeführt. Um die thermische Belastung der Bauteile in Grenzen zu halten, muss
zumindest ein Teil des eingeleiteten Wärmestromes wieder abgeführt werden
bzw. die Wärmeabführung durch zusätzliche Maßnahmen unterstützt
werden. Die von der Oberfläche der Brennkraftmaschine über Strahlung und
Wärmeleitung an die Umgebung abgeführte Wärmemenge ist für eine
effiziente Kühlung nicht ausreichend, weshalb in der Regel mittels erzwungener
Konvektion gezielt eine Kühlung der Brennkraftmaschine herbeigeführt wird.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kühlung
in Gestalt einer Luftkühlung oder einer Flüssigkeitskühlung auszuführen.
Bei der Luftkühlung wird die Brennkraftmaschine mit einem Lüftergebläse
versehen, wobei der Wärmeabtransport mittels einer über die Oberfläche
der Brennkraftmaschine geführten Luftströmung realisiert wird.
Hingegen erfordert die Flüssigkeitskühlung die Ausstattung
der Brennkraftmaschine bzw. des Zylinderkopfes mit einem Kühlmittelmantel d.h.
die Anordnung von Kühlmittelkanälen im Zylinderkopf, welche das Kühlmittel
durch den Zylinderkopf führen. Dabei wird der mechanisch und thermisch hochbelastete
Zylinderkopf durch das Einbringen der Kühlmittelkanäle einerseits in seiner
Festigkeit geschwächt. Andererseits muss die Wärme nicht wie bei der Luftkühlung
erst an die Zylinderkopfoberfläche geleitet werden, um abgeführt zu werden.
Die Wärme wird bereits im Inneren des Zylinderkopfes an das Kühlmittel
– in der Regel mit Additiven versetztes Wasser – abgegeben. Das Kühlmittel
wird dabei mittels einer im Kühlkreislauf angeordneten Pumpe gefördert,
so dass es im Kühlmittelmantel zirkuliert. Die an das Kühlmittel abgegebene
Wärme wird auf diese Weise aus dem Inneren des Zylinderkopfes abgeführt
und dem Kühlmittel in einem Wärmetauscher, der Bestandteil des Kühlkreislaufs
ist, wieder entzogen. Der Wärmetauscher umfasst dabei in der Regel einen Lüfter
d.h. ein Lüftergebläse, dessen Lüfterrad mittels eines Lüfterantriebes
angetrieben wird d.h. in Drehung versetzbar ist, wozu das Lüfterrad auf einer
Antriebswelle des Lüfterantriebes angeordnet wird.
Der Lüfter gewährleistet unter anderem, dass auch im Stillstand
d.h. bei stehendem Kraftfahrzeug oder bei nur geringen Fahrzeuggeschwindigkeiten
ein ausreichend hoher Luftmassenstrom bereitgestellt wird. Der Lüfterantrieb
ist in der Regel ein elektrisch betriebener Lüftermotor.
Die vorliegende Erfindung hat das Lüfterrad eines Lüfters
der oben beschriebenen Art zum Gegenstand, wobei dieser Lüfter sowohl bei einer
Luftkühlung als auch bei einer Flüssigkeitskühlung einsetzbar sein
soll.
Problematisch bei der Auslegung von Lüftern und Lüfterrädern
ist insbesondere, dass es sich sowohl bei der Antriebswelle als auch bei dem angetriebenen
Lüfterrad um ein dynamisches, schwingungsfähiges System handelt. Das Lüfterrad
wird insbesondere durch den Antrieb und zwar über die Antriebswelle in Schwingungen
versetzt d.h. zu Schwingungen angeregt.
Die Antriebswelle wird dabei durch die sich zeitlich verändernden
Antriebsmomente zu Drehschwingungen angeregt, welche hier aber zunächst vernachlässigt
werden sollen. Es ist darüber hinaus eine Durchbiegung der Antriebswelle entlang
der Wellenlängsachse zu beobachten, die unter anderem eine Taumelbewegung des
mit der Antriebswelle umlaufenden Lüfterrades hervorruft.
Schwingungen sind nicht nur im Hinblick auf die Bauteilfestigkeit
und den Bauteilverschleiß als kritisch anzusehen. In zunehmendem Maße
werden Schwingungen auch als nachteilig betrachtet hinsichtlich ihrer ursächlichen
Wirkung für die Geräuschentwicklung einer Brennkraftmaschine.
Zum einen ist die zunehmende Geräuschemission ein immer ernster
zu nehmendes Umweltproblem, da sie sich nicht nur auf die Lebensqualität, sondern
insbesondere auch auf die Gesundheit der dem Lärm ausgesetzten Menschen nachteilig
auswirkt, weshalb eine Vielzahl von Vorschriften erlassen worden ist, in denen die
einzuhaltenden Geräuschgrenzwerte festgelegt wurden. Die wichtigsten Vorschriften
sind dabei das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Richtlinien der Europäischen
Kommission.
Konzentrierte sich anfangs die Entwicklung bei der Geräuschminderung
auf den Motor als der dominierenden Geräuschquelle des Kraftfahrzeuges,
sind die Konstrukteure mittlerweile gezwungen, sich mit sämtlichen Geräuschquellen,
welche zu der Gesamtgeräuschemission beitragen, auseinander zu setzen, um den
immer schärferen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der zulässigen
Geräuschemission eines Kraftfahrzeuges weiterhin gerecht zu werden.
Die Schwingungen des Lüfterrades und der Antriebswelle führen
dabei sowohl zu Geräuschen durch Körperschallabstrahlung als auch zu Geräuschen
durch Körperschalleinleitung in die Karosserie.
Aber nicht nur die Geräuschminderung steht bei der konstruktiven
Auslegung der Brennkraftmaschine bzw. des Lüfters im Fokus der Konstrukteure.
Zunehmend wird versucht, das emittierte Geräusch gezielt zu beeinflussen und
zu modellieren. In diesem Zusammenhang wird auch von Geräuschdesign bzw. Sounddesign
gesprochen. Motiviert werden diese Entwicklungsarbeiten durch die Erkenntnis, dass
die Kaufentscheidung eines potentiellen Kunden beim Erwerb eines Fahrzeuges nicht
unwesentlich vom Geräusch der Brennkraftmaschine bzw. des Fahrzeugs mitbeeinflusst
wird. So bevorzugt der Fahrer eines Sportwagens ein Fahrzeug bzw. einen Motor, dessen
Geräusch den sportlichen Charakter des Fahrzeuges unterstreicht.
Beim Sounddesign wird dabei unter anderem Einfluss genommen auf die
Schwingungen, die letztendlich ursächlich verantwortlich sind für die
emittierten Geräusche.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Lüfterrad gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bereitzustellen,
welches ein im Vergleich zu herkömmlichen Lüfterrädern optimiertes
akustisches Verhalten, insbesondere eine verminderte Geräuschemission, aufweist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Lüfterrad, welches mittels
eines Lüfterantriebes, der eine Antriebswelle aufweist, in Drehung versetzbar
ist und eine topfförmige Grundform aufweist, umfassend
- – einen Boden zur Befestigung des Lüfterrades auf der Antriebswelle,
- – einen sich an den Boden anschließenden rohrförmigen Abschnitt,
und
- – mindestens zwei mit diesem rohrförmigen Abschnitt verbundene,
nach außen sich erstreckende Lüfterschaufeln,
und das dadurch gekennzeichnet ist, dass
- – in dem Boden mindestens ein Durchbruch vorgesehen ist, welcher einen
Druckausgleich zwischen der Außenseite des Bodens und der Innenseite des Bodens
ermöglicht.
Untersuchungen haben gezeigt, dass der Boden eines herkömmlichen
Lüfterrades zu Schwingungen angeregt wird und dabei wie die Kalotte eines Lautsprechers
fungiert, was zu einer erheblichen Geräuschemission führt.
Bei dem erfindungsgemäßen Lüfterrad wird gewissermaßen
ein akustischer Kurzschluss herbeigeführt, indem in den Boden des Lüfterrades
mindestens ein Durchbruch eingebracht wird. Bei einem zu Schwingungen angeregten
Boden gewährleistet dieser mindestens eine Durchbruch einen Druckausgleich
zwischen der Außenseite des Bodens und der dem Lüfterantrieb zugewandten
Innenseite des Bodens. Dadurch kommt es zu einer verminderten Anregung der benachbarten
Luftmoleküle und folglich zu einer Absenkung der Körperschallabstrahlung.
Dadurch wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gelöst,
nämlich ein Lüfterrad bereitzustellen, welches ein optimiertes akustisches
Verhalten, insbesondere eine verminderte Geräuschemission, aufweist.
1 zeigt beispielhaft – d.h. für ein bestimmtes
Lüfterrad – den gemessenen Schalldruckpegel db(A) über der Drehzahl
n des Lüfterantriebs bzw. der Antriebswelle. Dabei ist die Geräuschemission
in Pascal [Pa] eines herkömmlichen Lüfterrades (Kurve A) derjenigen einer
erfindungsgemäß modifizierten Ausführungsform dieses Lüfterrades
(Kurve B) gegenübergestellt, wobei die modifizierte Ausführungsform dadurch
gekennzeichnet ist, dass – gemäß der vorliegenden Erfindung –
mehrere Durchbrüche in den Boden eingebracht wurden, die für einen Druckausgleich
zwischen der Außenseite und der Innenseite des Bodens sorgen.
Es ist deutlich zu erkennen, dass das erfindungsgemäß ausgebildete
Lüfterrad zu einem Abbau der Resonanz führt, welche sich bei dem herkömmlichen
Lüfterrad (Kurve A) etwa bei einer Drehzahl der Abtriebswelle von n = 1.600
Umdrehungen pro Minute einstellt.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen des Lüfterrades, bei
denen mehrere Durchbrüche vorgesehen sind, die vorzugsweise gleichmäßig
im Bodenbereich des Lüfters verteilt sind. Der Boden des Lüfters ist in
der Regel in der Mitte mit der Antriebswelle verbunden, vorzugsweise verschraubt.
Da der Boden im Bereich der Verbindungsstelle prinzipbedingt nicht schwingen kann
und an dieser Stelle von der rotierenden Antriebswelle gleichzeitig die Antriebskräfte
eingeleitet werden, um das Lüfterrad in Drehung zu versetzten, kann es vorteilhaft
sein, die Durchbrüche ausreichend beabstandet zur Verbindungsstelle anzuordnen.
Der mindestens eine Durchbruch kann eine beliebige Form aufweisen,
da es nicht auf die spezielle Ausgestaltung des mindestens einen
Durchbruchs ankommt, sondern grundsätzlich auf die Realisierung einer Öffnung,
durch welche die Luft von der Außenseite des Bodens zu der Innenseite des Bodens
strömen kann und umgekehrt.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen des Lüfterrades gemäß
den Unteransprüchen werden im folgenden beschrieben.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen des Lüfterrades, bei
denen an dem Boden mindestens eine Versteifungsrippe vorgesehen ist, wobei die mindestens
eine Versteifungsrippe vorzugsweise an der Innenseite des Bodens anzuordnen ist.
Die mindestens eine Versteifungsrippe erhöht – bei nur geringem Materialeinsatz
– die Festigkeit des Lüfterrades im Bodenbereich. Das zusätzliche
Material zur Ausbildung der mindestens einen Versteifungsrippe führt dabei
lediglich zu einer akzeptabeln Gewichtszunahme des Lüfterrades. Zu berücksichtigen
ist dabei, dass es bei der Auslegung bzw. Ausgestaltung des Lüfterrades grundsätzlich
ein Ziel der Konstrukteure ist, die Masse des Lüfterrads möglichst gering
zu halten, insbesondere da es sich um ein bewegtes Bauteil handelt.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen des Lüfterrades, bei
denen der mindestens eine Durchbruch beabstandet zu der mindestens einen Versteifungsrippe
angeordnet ist. Die Durchbrüche bzw. Öffnungen sollten nicht in den Bereichen
des Bodens vorgesehen werden, in denen zur Erhöhung der Festigkeit des Bodens
Versteifungsrippen vorgesehen sind. Dies würde den mit den Versteifungsrippen
erzielten Effekt d.h. die erhöhte Bauteilfestigkeit nachteilig wieder mindern.
Daher ist eine Ausführungsform, bei der die Durchbrüche
beabstandet zu den Versteifungsrippen angeordnet sind, als vorteilhaft anzusehen.
Bei Ausführungsformen, bei denen die am Boden vorgesehenen Rippen
im wesentlichen von der Bodenmitte ausgehend nach außen zum Bodenrand hin verlaufen
bzw. bei Ausführungsformen, bei denen die Versteifungsrippen im wesentlichen
radial verlaufen, ist es vorteilhaft, wenn die Durchbrüche zwischen den Rippen
angeordnet sind und eine den Rippen ähnliche Ausrichtung aufweisen. Vorteilhaft
sind dabei Ausführungsformen, bei denen die Durchbrüche ähnlich einem
Langloch ausgebildet sind.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen des Lüfterrades, bei
denen eine zur Außenseite des Bodens beabstandete Abdeckung vorgesehen ist.
Diese Abdeckung schützt den Lüfterantrieb vor Korrosion und mechanischen
Einflüssen bzw. Beschädigungen, beispielsweise Steinschlag. Der Lüfterantrieb,
bei dem es sich vorzugsweise um einen elektrisch betriebenen Lüftermotor handelt,
ist dabei auf der der Außenseite abgewandten Innenseite des Lüfterbodens
angeordnet.
Gemäß der in Rede stehenden Ausführungsform weist die
Abdeckung einen Abstand zur Außenseite des Bodens auf, damit der mindestens
eine im Boden vorgesehene Durchbruch nicht durch die Abdeckung verschlossen und
der gewünschte Druckausgleich zwischen der Außenseite und der Innenseite
des Bodens durch die Abdeckung behindert bzw. unterbunden wird.
Vorteilhaft sind dabei Ausführungsformen des Lüfterrades,
bei denen zwischen der Außenseite des Bodens und der beabstandeten Abdeckung
ein dämpfendes Material vorgesehen ist. Dadurch kann die Luftströmung,
die sich bei schwingendem Boden einstellt und für den Druckausgleich zwischen
der Außenseite und der Innenseite des Bodens sorgt, verzögert und damit
gedämpft werden. Das dämpfende Material gewährleistet aber auch,
dass einerseits zwar genügend Luft für den Druckausgleich, andererseits
aber kein Spritzwasser durch den mindestens einen im Boden vorgesehenen Durchbruch
gelangt. Das Spritzwasser könnte beispielsweise einen auf der Innenseite des
Bodens angeordneten elektrischen Antrieb beschädigen.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen des Lüfterrades, bei
denen der rohrförmige Abschnitt mindestens ein Element zur Versteifung aufweist.
Der rohrförmige Abschnitt ist vorzugsweise rotationssymmetrisch, insbesondere
zylinderförmig, zur Längsachse des Lüfterrades ausgebildet und gibt
dem Lüfterrad bzw. dem Mittelteil des Lüfterrades zusammen mit dem Boden
eine topfförmige Grundform. Der rohrförmige Abschnitt dient dabei der
Aufnahme der mindestens zwei sich nach außen erstreckenden Lüfterschaufeln
und ist auf der dem Boden abgewandten Seite offen, was – im Rahmen der Montage
des Lüfters – das Aufschieben des Lüfterrades auf die Antriebswelle
gestattet. Der Lüfterantrieb kommt dabei in der Montageendposition zumindest
teilweise in dem rohrförmigen Abschnitt zu liegen, so dass der rohrförmige
Abschnitt auch als Gehäuse für den Antrieb dient.
Untersuchungen haben gezeigt, dass sich der rohrförmige Abschnitt
während des Lüfterbetriebs verformt. Dabei erfährt der rotierende
rohrförmige Abschnitt in seinem Querschnitt eine Formänderung. Der beispielsweise
zylinderförmige Querschnitt geht in eine ovale bzw. ellipsenähnliche Form
über. Die Querschnittsänderung ist am offenen Ende des rohrförmigen
Abschnitts besonders ausgeprägt und nimmt in Richtung Lüfterradboden ab.
Diese Formänderung ruft ein Anstellen der mindestens zwei Lüfterschaufeln
hervor, wobei die Lüfterschaufeln sich gegenüber der Längsachse des Lüfterrades
bzw. gegenüber der Antriebswelle nach vorne bzw. hinten neigen; in Abhängigkeit
von der jeweiligen Position der einzelnen Schaufel.
Um der beschriebenen Formänderungen entgegen zu wirken, ist es
vorteilhaft, mindestens ein Element zur Versteifung des rohrförmigen Abschnitts
vorzusehen. Vorteilhaft sind insbesondere Ausführungsformen, bei denen das
mindestens eine Element zur Versteifung einen Ring umfasst, der in seiner Form mit
dem ursprünglichen Querschnitt des rohrförmigen Abschnitts korrespondiert
und den Abschnitt festigt bzw. stützt.
Da die Formänderung an der offenen Seite des rohrförmigen
Abschnitts besonders ausgeprägt ist, sind Ausführungsformen des Lüfterrades
vorteilhaft, bei denen das mindestens eine Element zur Versteifung möglichst
nahe an der offenen Seite d.h. dem offenen Ende des rohrförmigen Abschnitts
angeordnet ist.
Da es sich bei dem Lüfterrad – zumindest während
des Lüfterbetriebs – um ein bewegtes Bauteil handelt, ist es vorteilhaft,
das mindestens eine Element zur Versteifung im wesentlichen aus einem Leichtbaumaterial
zu fertigen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Ausführungsform
des Lüfterrades gemäß den 1 bis
5 näher beschrieben. Hierbei zeigt:
1 den Schalldruckpegel über der Drehzahl des Lüfterantriebs
für ein herkömmliches Lüfterrad (Kurve A) und ein erfindungsgemäß
modifiziertes Lüfterrad (Kurve B),
2 schematisch eine erste Ausführungsform eines
Lüfterrades in der Frontansicht,
3 schematisch die in 2
dargestellte Ausführungsform des Lüfterrades in der Rückansicht,
4 schematisch einen Halbschnitt eines Lüfterrades
entlang der Längsachse des Lüfterrades mitsamt Abdeckung, und
5 die in 2 dargestellte
Ausführungsform des Lüfterrades in der Frontansicht mitsamt Abdeckung.
1 wurde bereits – weiter oben – im Rahmen
der Beschreibung des erfindungsgemäßen Lüfterrads näher erörtert,
mit dem Ziel die Vorteile gegenüber herkömmlichen Lüfterrädern
deutlich zu machen.
2 zeigt schematisch eine erste Ausführungsform
eines Lüfterrades 1 in der Frontansicht d.h. mit Blick auf die Außenseite
6 des Bodens 3. Im Boden 3 sind insgesamt sechzehn Durchbrüche
5 vorgesehen, die einen Druckausgleich zwischen der Außenseite
6 des Bodens 3 und der dem Lüfterantrieb 10 zugewandten
Innenseite des Bodens 3 ermöglichen.
Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform
wird als Lüfterantrieb 10 ein elektrisch. betriebener Motor verwendet,
der durch die Durchbrüche 5 hindurch zumindest teilweise zu erkennen
ist.
Die Durchbrüche 5 sind im Boden 3 des Lüfterrades
1 gleichmäßig verteilt und folglich auch gleichmäßig
zueinander beabstandet angeordnet. Die Durchbrüche 5 sind einem Langloch
ähnlich ausgebildet und verlaufen ausgehend von der Bodenmitte nach außen
zum Bodenrand hin d.h. im wesentlichen radial. Diese Ausgestaltung und Ausrichtung
der Durchbrüche 5 korrespondiert mit Versteifungsrippen
11, die auf der Innenseite 7 des Bodens 3 d.h. auf der
dem Lüfterantrieb 10 zugewandten Seite des Bodens 3 vorgesehen
sind (siehe 3). Dabei verlaufen die Durchbrüche
5 zwischen den Versteifungsrippen 11.
Wie aus 2 des weiteren ersichtlich ist,
ist das Lüfterrad 1 in der Mitte des Bodens 3 mit der Antriebswelle
8 verbunden, wobei die Verbindung vorliegend mittels einer Schraube
16 ausgebildet ist. Die Längsachse 18 des Lüfterrades
1 fällt mit der Antriebswelle 8 zusammen. Die Durchbrüche
5 sind ausreichend beabstandet zur Verbindungsstelle angeordnet, was dem
Umstand Rechung trägt, dass an der Verbindungsstelle die Antriebskräfte
eingeleitet werden und der Boden 3 in der Verbindungsstelle prinzipbedingt
nicht schwingen kann, weshalb auch kein Druckausgleich an dieser Stelle erforderlich
ist.
An den Boden 3 schließt sich ein rohrförmiger Abschnitt
4 an, der dem Mittelteil des Lüfterrades 1 zusammen mit dem
Boden 3 eine topfförmige Grundform verleiht. Die zylinderförmige
Mantelfläche des rohrförmigen Abschnitts 4 erstreckt sich bei
der in 2 gewählten Frontansicht nahezu senkrecht
zur Zeichenebene d.h. in Richtung Längsachse 18. Dabei umschließt
der rohrförmige Abschnitt 4 den Lüfterantrieb 10 einem
Gehäuse ähnlich.
Der röhrförmige Abschnitt 4 dient der Aufnahme
von acht Lüfterradschaufeln 2, die sich nach außen hin erstrecken.
3 zeigt die in 2 dargestellte
Ausführungsform des Lüfterrades 1 in der Rückansicht d.h.
mit Blick auf die Innenseite 7 des Bodens 3. Die mit dem rohrförmigen
Abschnitt 4 verbundenen Lüfterradschaufeln 2 sind an ihren
äußeren Enden durch einen Außenring 17 miteinander verbunden,
was der Versteifung des Lüfterrades 1 dient.
Um einer Formänderung des rohrförmigen Abschnitts
4 bei rotierendem Lüfterrad 1 entgegenzuwirken, ist am offenen
Ende des rohrförmigen Abschnitts 4 ein Element zur Versteifung
14 – in Gestalt eines Versteifungsringes 15 – vorgesehen.
Die Anordnung dieses Rings 15 am offenen Ende des rohrförmigen Abschnitts
4 ist vorteilhaft, da eine im Lüfterbetrieb auftretende Formänderung
an dieser Stelle besonders ausgeprägt ist. Der Ring 15 ist aus einem
Leichtbaumaterial gefertigt.
Deutlich zu erkennen sind die auf der Innenseite 7 des Bodens
3 angeordneten Versteifungsrippen 11, die – wie die Durchbrüche
5 – ausgehend von der Bodenmitte nach außen zum Bodenrand hin
d.h. im wesentlichen radial verlaufen. Zur zusätzlichen Versteifung des Bodens
3 ist eine Verdickung des Bodens 3 im Bereich der Bohrung, die
der Aufnahme der Antriebswelle dient, vorgesehen.
4 zeigt schematisch einen Halbschnitt eines Lüfterrades
1 entlang der Längsachse 18 des Lüfterrades
1 mitsamt Abdeckung 9, wobei der Schnitt zwischen zwei Lüfterradschaufel
hindurchgelegt ist, so dass die Schaufeln in 4 nicht
sichtbar sind.
Die Abdeckung 9 ist beabstandet zur Außenseite
6 des Bodens 3 angeordnet. Die Abdeckung 9 schützt
zusammen mit dem – unter anderem als Gehäuse dienenden – rohrförmigen
Abschnitt 4 den auf der Innenseite 7 des Bodens 3 angeordneten
Lüfterantrieb (nicht dargestellt) vor Korrosion und mechanischen Einflüssen.
Zusammen mit dem Boden 3 ist die Abdeckung 9 bei der in
4 dargestellten Ausführungsform mittels einer
Schraube 16 auf der Antriebswelle 8 befestigt.
Zwischen der Außenseite 6 des Bodens 3 und
der beabstandet angeordneten Abdeckung 9 ist ein dämpfendes Material
12 vorgesehen ist, wobei als dämpfendes Material 12 ein Schaum
13 dient. Durch den Schaum 13 wird die Luftströmung, die
sich bei schwingendem Boden 3 einstellt und für den Druckausgleich
zwischen der Außenseite 6 und der Innenseite 7 des Bodens
3 sorgt, gedämpft. Zusätzlich wird das Eindringen von Spritzwasser
verhindert. Das Vorsehen eines dämpfenden Materials 12 zwischen Boden
3 und Abdeckung 9 ist aber nicht unbedingt erforderlich. Eine
Geräuschdämpfung bringt das dämpfende Material nicht unbedingt mit
sich.
5 zeigt in der Frontansicht die in 2
dargestellte Ausführungsform des Lüfterrades 1 mitsamt einer
Abdeckung 9 im montierten Zustand. Für dieselben Bauteile wurden dieselben
Bezugszeichen verwendet, weshalb im übrigen Bezug genommen wird auf die im
Zusammenhang mit 2 gemachten Ausführungen.
- 1
- Lüfterrad
- 2
- Lüfterradschaufel, Lüfterschaufel
- 3
- Boden
- 4
- rohrförmiger Abschnitt
- 5
- Durchbruch
- 6
- Außenseite des Bodens
- 7
- Innenseite des Bodens
- 8
- Antriebswelle
- 9
- Abdeckung
- 10
- Lüfterantrieb
- 11
- Versteifungsrippe
- 12
- dämpfendes Material
- 13
- Schaum
- 14
- Element zur Versteifung
- 15
- Ring
- 16
- Schraube
- 17
- Außenring
- 18
- Längsachse
- n
- Lüfterdrehzahl