Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dunstabzugsvorrichtung über
einer Kochstelle mit wenigstens einer Zuluftöffnung.
Dunstabzugshauben zum Absaugen von Dünsten und Wrasen oberhalb
einer Kochstelle, insbesondere in Küchen, sind bekannt. Weiterhin ist es bekannt,
zur Verbesserung der Wrasenerfassung ein Zusatzgebläse vorzusehen, das an der
Vorderkante der Dunstabzugshaube einen Luftstrom, der um einen Zylinder nach hinten
umgelenkt wird, erzeugt. Durch diesen aus der Aerodynamik bekannten Coanda-Effekt
wird der Wrasen zu dem Filterbereich der Dunstabzugshaube geleitet.
Aus der EP 0 118 570 A2
ist weiterhin eine Umluft-Dunstabzugshaube mit einem Luftvorhang bekannt. Der Luftvorhang
wird über längliche Austrittsöffnungen in der Dunstabzugshaube erzeugt,
die auf drei Seiten beziehungsweise bei Kochinseln beziehungsweise Inselessen auf
vier Seiten ausgebildet und in Form von lokalebenen Freistrahlen nach abwärts
auf den Rand der Kochstelle gerichtet sind. Am Auftreff-Ort auf der Kochstelle wird
der Luftvorhang abgelenkt, aufgestaut und als dynamischer Aufstrom nach innen umgelenkt,
wo er sich mit dem Ansaugstrom vermischt. Die Geschwindigkeit des dynamischen Aufstromes
ist so bemessen, dass sie ein Vielfaches der Geschwindigkeit der Ansaugströmung
an der Arbeitsfläche beträgt.
Ein Nachteil dieser bekannten Vorrichtung besteht darin, dass der
abwärts gerichtete Luftstrom erheblich und für die Person vor der Kochstelle
merklich spürbar ist. Zum anderen bedingt das Erfordernis einen solchen Luftschwall
zu erzeugen einen erheblichen apparativen Aufwand, der beispielsweise in einem zusätzlichen
vorgesehenen Gebläse liegt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Dunstabzugsvorrichtung
zu schaffen, mit der ein erhöhter Wrasenfanggrad möglich ist, ohne die
Nachteile des Standes der Technik mit sich zu bringen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Dunstabzugsvorrichtung
zur Anbringung über einer Kochstelle mit einer Dunstabzugshaube mit wenigstens
einer Ansaugöffnung und mit wenigstens einer Zuluftöffnung zur Zufuhr
von Zuluft gelöst. Die Dunstabzugsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass
die Zuluftöffnung unterhalb der Dunstabzugshaube angeordnet ist.
Indem die Zuluftöffnung unterhalb der Dunstabzugshaube, vorzugsweise
in einer Höhe zwischen der Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube und der
Kochstelle angeordnet ist, kann in den Kochbereich und damit den Bereich, aus dem
der Wrasen abgesaugt werden soll, Zuluft gezielt zugeführt werden. Insbesondere
kann durch diese Anordnung der Zuluftöffnung eine Richtung der Zuluft realisiert
werden, in der die Zuluft den aufsteigenden Wrasen flankiert. Die Zuluft kann zumindest
bezüglich einer Richtungskomponente senkrecht zu der Hauptströmungsrichtung
des Wrasen und gegebenenfalls bezüglich einer Richtungskomponente in der Hauptströmungsrichtung
des Wrasens liegen. In jedem Fall ist die Zuluft nicht der Hauptströmungsrichtung
des Wrasen entgegengesetzt. Somit sind zur effizienten Beeinflussung des Wrasens
schon ein geringes Luftvolumen und eine geringe Luftgeschwindigkeit ausreichend.
Trotz dieser minimierten Erfordernisse kann bei der erfindungsgemäßen
Dunstabzugsvorrichtung eine Abschirmung des Wrasen vor Störeinflüssen,
insbesondere Luftströmungen, verursacht beispielsweise durch vorbeigehenden
Personen oder offene Fenstern, geschützt werden. Hierdurch kann eine Abschirmung
des Wrasen und gegebenenfalls zusätzlich eine Unterstützung des Transports
des Wrasens erzeugt werden. Somit lässt sich eine Erhöhung der Wrasenfangrate
der Dunstabzugshaube und damit der Dunstabzugsvorrichtung erzielen. Als Wrasenfangrate
wird das Verhältnis des durch die Dunstabzugshaube erfassten und darin eingesaugten
Wrasens zu dem insgesamt entstandenen Wrasen verstanden.
Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Dunstabzugsvorrichtung
mindestens zwei Zuluftöffnungen und die Zuluftöffnungen sind symmetrisch
zu der Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube angeordnet.
Durch diese symmetrische Anordnung kann ein gleichmäßiger
Zustand des Wrasens erzielt werden. Sind die Zuluftöffnungen seitlich zu der
Ansaugöffnung angeordnet, kann durch die Zuluft ein zuverlässiger Schutz
zumindest gegen seitlich auf den Wrasen wirkende Störfaktoren erzielt werden.
Insbesondere bei wandmontierten Dunstabzugshauben sind diese seitlichen Störfaktoren,
wie ein Luftzug durch eine vorbeigehende Person wesentlich, da diese zu einem Vorbeiströmen
des Wrasens an der Dunstabzugshaube und insbesondere der Ansaugöffnung führen
können. Ein von vorne auf den Kochbereich einwirkender Störfaktor kann
hingegen weitestgehend vernachlässigt werden, da der Kochbereich bei einer
wandmontierten Dunstabzugshaube nach hinten durch die Wand begrenzt ist und der
Wrasen daher nicht an der Dunstabzugshaube vorbeiströmen kann. Durch eine symmetrische
Anordnung von Zuluftöffnungen seitlich zu der Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube
wird somit verhindert, dass Anteile des entstandenen Wrasens von der Dunstabzugshaube
nicht mehr erfasst werden können. Die Wrasenfangrate wird gegenüber einer
herkömmlichen Dunstabzugsvorrichtung gesteigert werden. Weiterhin
ist die seitliche Anordnung vorteilhaft, da die Zuluftöffnungen nicht in dem
Bereich vorgesehen sind, in dem sich die Person, die die Kochstelle bedient, befindet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Dunstabzugshaube
an einer Wand montiert und die mindestens eine Zuluftöffnung ist wandseitig
angeordnet. Dies ist zum einen vorteilhaft, da eine solche Ausführungsform
der Dunstabzugsvorrichtung keine zusätzlichen konstruktiven Vorrichtungen für
die Zuluftöffnungen im Arbeitsbereich des Kochs erfordern, wodurch dieser in
seiner Tätigkeit gestört würde. Zudem sind die Zuluftöffnungen
von der Vorderseite der Dunstabzugsvorrichtung und damit von der Person, die die
Kochstelle bedient, weit beabstandet. Somit können die durch die Zuluftöffnungen
verursachten Luftströme von der Person nicht oder nur noch schwach empfunden
werden.
Gemäß einer Ausführungsform ist die Zuluftöffnung
so ausgelegt, dass die aus dieser austretende Zuluft in Projektion auf die Horizontale
senkrecht zur Rückseite der Dunstabzugsvorrichtung austritt. Bei dieser Auslegung
der Zuluftöffnung wird die Zuluft bei einer Anordnung seitlich zu der Ansaugöffnung
und damit seitlich zu der Kochstelle, an der Kochstelle vorbei geblasen. Durch den
durch die Dunstabzugshaube erzeugten Unterdruck oberhalb der Kochstelle, wird die
Zuluft allerdings in Richtung auf die Dunstabzugshaube umgelenkt. Durch das Flankieren
des Wrasens durch die Zuluft wird der Wrasen in eine Rotationsbewegung versetzt.
Es bilden sich somit Wirbel, die das Absaugen des Wrasen verstärken.
Alternativ ist es auch möglich, dass die Zuluftöffnung so
ausgelegt ist, dass die aus dieser austretende Zuluft in Projektion auf die Horizontale
zu der Ansaugöffnung gerichtet, insbesondere unter einem Winkel &agr; zu
der Senkrechten zur Rückseite der Dunstabzugsvorrichtung, austritt. Hierbei
wird zusätzlich zu der Abschirmung gegen Störfaktoren, eine Einschnürung
des von der Kochstelle aufsteigenden Wrasens erzielt. Der bei dieser Ausführungsform
gegebenenfalls auftretende Kurzschlusseffekt, bei dem die Zuluft unmittelbar von
der Dunstabzugshaube angesaugt wird und somit nicht mehr zur Beeinflussung des Wrasens
zur Verfügung steht, ist bei geeigneter Wahl des Winkels &agr; von beispielsweise
maximal 35° oder maximal 30° gering und gegenüber der erzielten Erhöhung
der Wrasenfangrate von unter geordneter Bedeutung.
Bei dieser Ausführungsform, in der die Zuluft in Projektion auf
die Horizontale in Richtung auf die Ansaugöffnung gerichtet wird, kann die
Zuluft zusätzlich nach oben gerichtet sein. Da die Zuluft mit ihrer horizontalen
Richtungskomponente auf die Ansaugöffnung gerichtet ist, wird die Zuluft auch
bei einer nach oben geneigten Richtung zuverlässig von dem durch die Dunstabzugshaube
erzeugten Unterdruck erfasst. Zusätzlich kann durch diese Ausgestaltung des
Zuluftstroms der Einschnüreffekt des Wrasens weiter erhöht werden. Hierbei
kann der Austrittswinkel &ggr; zur Horizontalen, je nach der gewünschten
Unterstützung der Wrasenaufstrebung, gewählt werden. Je geringer der Winkel
&ggr; der Austrittsrichtung der Zuluft ist, desto höher ist der Anteil der
Abschirmung gegen äußere Störeinflüsse von der Seite. Je größer
der Winkel &ggr; der Austrittsrichtung der Zuluft zur Horizontalen ist, desto
größer ist der Einfluss auf die Unterstützung des Wrasens.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Zuluftöffnung
so ausgelegt, dass die aus dieser austretende Zuluft in Projektion auf die Horizontale
von der Ansaugöffnung weg gerichtet, insbesondere unter einem Winkel &bgr;
zu der Senkrechten zur Rückseite der Dunstabzugsvorrichtung austritt. Hierbei
kann der Bereich, in dem der Wrasen von der Kochstelle aus aufsteigt, weitestgehend
von Störfaktoren, wie seitlichen Luftströmungen abgeschirmt werden. Da
bei dieser Ausführungsform die Richtung des Zuluftstroms teilweise entgegen
der Richtung eines von der Seite auf den Wrasen einwirkenden Seitenstroms liegt,
ist die erforderliche Ausströmgeschwindigkeit der Zuluft geringer, als bei
der bereits beschriebenen Variante der senkrecht zur Rückseite gerichteten
Zuluftrichtung. Zudem werden Personen, die sich vor der Kochstelle aufhalten, nicht
unmittelbar von der Zuluft erfasst, da der austretende Luftstrom eine längere
Strecke zur Verfügung hat, um sich zu verteilen. Vorzugsweise wird die Zuluft
in einem Winkel bis ca. 35°, besonders bevorzugt von etwa 30°, nach Außen
gerichtet.
Durch die besondere Anordnung und Orientierung der Zuluftöffnungen
reichen bei den drei beschriebenen Ausführungsformen, bei denen die Zuluft
senkrecht zur Rückseite der Dunstabzugshaube, nach innen oder nach außen
gerichtet ist, bereits geringe Volumenströme aus, um die Wrasenfangrate zu
verbessern und Lufteinflüsse von der Seite abzuhalten. Durch diese geringeren
Volumenströme und durch die geringen Strömungsgeschwindigkeiten ist es
möglich, dass Personen, die sich vor dem Kochbereich aufhalten, keine Zugluft
spüren. Der Zuluftstrahl ist auch bei einer deutlichen Verbesserung der Wrasenfangrate
dennoch derart schwach dimensioniert, dass er sich, bis er den Randbereich des Kochfeldes
erreicht hat, weitestgehend aufgelöst hat.
Gemäß einer Ausführungsform sind mindestens vier Zuluftöffnungen
vorgesehen und jeweils mindestens zwei Zulüftöffnungen in einer vertikalen
Reihe angeordnet. Durch die Aufteilung der Zuluftzuführung auf mehrere Zuluftöffnungen,
kann die Intensität der Zuluftzufühung über die Vertikale unterschiedlich
eingestellt werden. In unmittelbarer Nähe zu der Kochstelle
kann beispielsweise die Zuluftzufuhr geringer eingestellt werden, da dort nur weniger
Wrasen entsteht.
Die mindestens eine Zuluftöffnung ist vorzugsweise mit der Dunstabzugshaube
für die Führung von angesaugter Luft von der Dunstabzugshaube zu der Zuluftöffnung
verbunden. Durch diese Verbindung kann, insbesondere bei einer Umlufthaube, die
durch die Dunstabzugshaube angesaugte Luft als Zuluft verwendet werden. Die Zuluft
wird hierbei vorzugsweise aus der bereits durch das Filterelement der Dunstabzugshaube
gereinigten Abluft abgezweigt. Dies kann durch eine Abluftweiche in der Dunstabzugshaube
realisiert werden, durch die ein Teil der Abluft nach der Reinigung durch den/die
Filter zu den Zuluftöffnungen geleitet wird, während der verbleibende
Rest der Abluft beabstandet von der Dunstabzugshaube, in der Regel oberhalb der
Dunstabzugshaube, zurück in den Raum geleitet wird. Durch Verwendung der angesaugten
Luft der Dunstabzugshaube als Zuluft kann auf das Vorsehen eines Zuluftgebläses
verzichtet werden. Vielmehr wird hierbei der Zuluftstrom durch das Sauggebläse
der Dunstabzugshaube erzeugt. Neben einem verringerten konstruktiven Aufwand wird
zusätzlich die Geräuschbelästigung des Benutzers der Dunstabzugsvorrichtung
minimiert.
Bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung kann der
Anteil des Zuluftvolumens zum Absaugvolumen gering gehalten werden. Die erforderlichen
Luftverhältnisse der eingeleiteten zur abgesaugten Luft können beispielsweise
einen Wert zwischen 1 : 10 und 2 : 10 haben. Der Volumenstrom der eingeleiteten
Luft kann vorzugsweise abhängig von der Größe des Seitenwindeinflusses
variiert werden.
Gemäß einer Ausführungsform kann die mindestens eine
Zuluftöffnung bezüglich der Ausrichtung der aus der Zuluftöffnung
austretenden Zuluft ansteuerbar sein. Dies kann beispielsweise durch schwenkbare
Düsen realisiert werden. Durch diese Art der Ansteuerbarkeit, kann sich verändernden
Umgebungsbedingungen Rechnung getragen werden. So kann beispielsweise beim Öffnen
eines Fensters die Ausrichtung der Zuluftöffnungen auf das Fenster hin und
damit weg von der Ansaugfläche der Dunstabzugshaube eingestellt werden. In
dieser Einstellung kann eine maximale Abschirmung des Wrasens von Störeinflüssen,
insbesondere einem seitlichen Windeinfluss erzielt werden.
Zusätzlich oder alternativ ist es möglich, dass die mindestens
eine Zuluftöffnung bezüglich der Menge der aus der Zuluftöffnung
austretenden Zuluft ansteuerbar ist. Hierdurch kann zumindest an einer Zuluftöffnung
die Menge der Zuluft minimiert werden. Bei Anordnung von zwei Reihen vertikaler
Zuluftöffnungen kann beispielsweise die Zuluftzufuhr auf eine einzige einer
möglichen Störungsquelle, beispielsweise einem offenen Fenster, zugewandten
Reihe beschränkt werden. Zudem ermöglich die Ansteuerung bezüglich
der Zuluftmenge auch eine Einstellung des Luftvolumens in Abhängigkeit der
Stärke des Störeinflusses.
Die Dunstabzugsvorrichtung umfasst gemäß einer Ausführungsform
ein Rückwandpanel, das unterhalb der Dunstabzugshaube zwischen der Dunstabzugshaube
und einer Kochstelle angeordnet ist und die mindestens eine Zuluftöffnung ist
in dem Rückwandpanel vorgesehen. Durch die Integration der mindestens einen
Zuluftöffnung in ein Rückwandpanel wird auf einfache Weise eine Führung
der Zuluft zu den Zuluftöffnungen gewährleistet, ohne, dass der optische
Eindruck der Dunstabzugsvorrichtung beeinträchtigt wird. Insbesondere können
Leitungen zu den Zuluftöffnungen in dem Backpanel liegen. Hierbei kann auf
herkömmliche Dunstabzugshauben zurückgegriffen werden und durch nur leichte
Veränderungen und dem Anbau eines Backpanels mit Zuluftaustrittsöffnungen
eine modifizierte Dunstabzugsvorrichtung mit verbesserter Wrasenfangrate gefertigt
werden.
Das Rückwandpanel besitzt in der Regel eine Breite, die der der
Kochstelle entspricht, oder ragt rechts und links über die Kochstelle hinaus.
Vorzugsweise ist bei der Ausführungsform mit Rückwandpanel die mindestens
eine Zuluftöffnung am seitlichen Rand des Rückwandpanels, das heißt
im Seitenbereich der Vorderseite des Rückwandpanels, vorgesehen. Hierdurch
wird die Zuluft an einer Stelle zugeführt, die außerhalb des Kochbereiches
liegt und somit keinen unmittelbaren Kocheinflüssen ausgesetzt ist. Zudem wird
bei der Anordnung an dem Rand des Rückwandpanels der optische Eindruck der
Dunstabzugsvorrichtung nicht beeinträchtigt.
Die Zuluftöffnung kann schlitzförmig oder als Punktöffnung
ausgebildet sein. Eine oder mehrere Zuluftöffnungen mit schlitzförmiger
und vorzugsweise vertikaler Austrittsöffnung oder eine Reihe von Zuluftöffnungen
können dabei auf einer im Wesentlichen vertikalen Linie angeordnet sein.
Allgemein ist der Effekt der Verbesserung der Wrasenfangrate nicht
abhängig von der Geschwindigkeit der Zuluft, sondern vielmehr von der Ausrichtung
der Zuluftströmung. Daher sind bereits geringe Zuluftströme ausreichend,
um eine verbesserte Wrasenfangrate zu bewirken. Dennoch kann die Geschwindigkeit
der Zuluftströmung unterschiedlich gewählt werden. Um eine höhere
Geschwindigkeit bei gleich bleibend niedrigem Zuluftvolumen zu erzielen, kann die
wenigstens eine Zuluftöffnung als Düse ausgebildet sein.
Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert werden. Es zeigen:
1 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung;
2 eine schematische Frontansicht der ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung;
3 eine schematische Draufsicht der ersten Ausführungsform
unter der Ansaugöffnung einer erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung;
4 eine schematisches Draufsicht einer zweiten Ausführungsform
unter der Ansaugöffnung einer erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung;
und
5 eine schematische Draufsicht einer dritten Ausführungsform
unter der Ansaugöffnung einer erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung.
Die 1 zeigt in Seitenansicht, wie auch
die 2 in Frontansicht, eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung 1 über einer
Kochstelle 2.
Die Dunstabzugsvorrichtung 1 umfasst eine Dunstabzugshaube
3 mit einer horizontalen Ansaugöffnung 4. Die Ansaugöffnung
4 ist in der dargestellten Ausführungsform in einem Wrasenschirm
5 vorgesehen und daher in den Ansichten der 1
und 2 nicht zu erkennen. In oder über der Ansaugöffnung
4 ist ein Fettfilter und gegebenenfalls einem Aktivkohlefilter (Filter
nicht dargestellt) angeordnet. Der Aufbau einer Dunstabzugshaube 3 und
die Anordnung einer Ansaugöffnung sowie von Filtern in und oberhalb der Ansaugöffnung
ist hinreichend bekannt. Die konkrete Ausgestaltung der Ansaugöffnung ist für
die vorliegende Erfindung nicht von Bedeutung, so dass auf eine genauere Beschreibung
verzichtet wird.
Die Dunstabzugshaube 3 umfasst weiterhin ein Gebläse
6 in dem Kamin 7, über das der Wrasen W unterhalb der Ansaugöffnung
4 angesaugt und durch die Filter transportiert wird. Der Wrasen W, der
an der Kochstelle 2 entsteht ist in den Figuren durch einen Pfeil angedeutet,
der die Hauptströmungsrichtung des Wrasens W angibt. Der angesaugte Wrasen
kann bei der Ausführung der Dunstabzugshaube 3 als Umluft-Dunstabzugshaube
nach der Reinigung durch den/die Filter der Dunstabzugshaube 3 in den Raum,
in dem die Dunstabzugsvorrichtung 1 vorgesehen ist, freigegeben werden.
Die Dunstabzugshaube 3 der Dunstabzugsvorrichtung
1 ist etwa in Kopfhöhe an einer Wand 8 montiert. Unterhalb
der Ansaugöffnung 4 der Dunstabzugshaube 3 umfasst die Dunstabzugsvorrichtung
1 ferner ein Rückwandpanel, das im Folgenden auch als Backpanel
9 bezeichnet wird. Das Backpanel 9 bildet den Rückwandbereich
oberhalb der Kochstelle 2 und ist ebenfalls wie die Dunstabzugshaube
3 an der Wand 8 montiert, wobei das Backpanel 9 breiter
ausgebildet ist als die Kochstelle 2. Es liegt aber auch im Rahmen der
Erfindung, dass das Backpanel 9 und die Kochstelle 2 im Wesentlichen
die gleiche Breite aufweisen.
In dem Backpanel 9 befinden sich an den äußeren
Kanten rechts und links des Bereichs oberhalb der Kochstelle 2 senkrecht
verlaufende Zuluftleitungen 10. Die Zuluftleitungen 10 sind über
Verbindungsleitungen 11, die als Kanal durch den Wrasenschirm
5 verlaufen, mit dem Kamin 7 verbunden. In dem Kamin erstrecken
sich die Verbindungsleitungen 11 bis zu dem Gebläseaustritt
13, an dem angesaugter Wrasen ausgegeben wird. Durch ein Sperrelement
14, das den Auslass an der Oberseite des Kamins 7 zumindest teilweise
versperren kann und im Folgenden auch als Weiche bezeichnet wird, kann die aus der
Oberseite des Kamins 7 Menge an abgeführter Luft eingestellt werden.
Durch ein zumindest teilweises Verschließen der Oberseite des Kamins
7 kann ein Teil des durch das Gebläse angesaugten und ausgegebenen
Wrasens in die Verbindungsleitungen 11 geleitet beziehungsweise gedrückt
werden. Durch die Verbindungsleitungen 11 gelangt somit gereinigter Wrasen
gefördert von dem Gebläse 6 der Dunstabzugshaube 3 zu
den Zuluftleitungen 10 in dem Backpanel 9.
An jeder Zuluftleitung 10 ist in der dargestellten Ausführungsform
eine Reihe an Zuluftöffnungen 15 vorgesehen. Die Zuluftöffnungen
15 können beispielsweise Düsen darstellen. Die Zuluftöffnungen
15 sind so an dem Backpanel angeordnet, dass Zuluft im Wesentlichen in
der Richtung von der Rückseite 16 zu der Vorderseite 17 der
Dunstabzugsvorrichtung 1 gerichtet ist.
In der ersten Ausführungsform sind die Zuluftöffnungen
15 so ausgerichtet, dass die in den Bereich des aufsteigenden Wrasens W
eingeführte Zuluft Z aus den Zuluftöffnungen 15, wie in
1 dargestellt, in einem Winkel &ggr; zu Horizontalen
nach oben gerichtet ist. Diese Zuluftrichtung Z unterstützt den Aufstieg des
Wrasens in der Hauptströmungsrichtung W. Zugleich hindert die Zuluft Z den
Wrasen W an einer seitlichen Ausbreitung durch einen raschen und gerichteten Transport
nach oben und verbessert somit die Wrasenfangrate. Wie insbesondere aus
3 zu erkennen ist, sind die Zuluftöffnungen
15 bei der ersten Ausführungsform weiterhin so ausgerichtet, dass
die Zuluft Z zudem unter einem Winkel &agr; zu der Senkrechten zu dem Backpanel
9 nach innen zum Aufstiegsbereich des Wrasens W oberhalb der Kochstelle
2 gerichtet ist. Somit wirkt die Zuluft Z auf den Wrasen W unmittelbar
und zieht diesen mit nach oben zur Ansaugöffnung 4. Durch den beschleunigten
und gerichteten Transport des Wrasens W in seinem Aufstieg zur Ansaugöffnung
4 lenken mögliche Störungen den Wrasen W nicht oder nur geringfügig
ab. Eine solche Störung kann beispielsweise Seitenwind S sein, der in der
3 durch die Pfeile S angedeutet ist und durch ein geöffnetes
Fenster oder Bewegungen einer Person in der Nähe der Kochstelle 2
hervorgerufen werden kann.
Durch den um den Winkel &agr; nach innen und den Winkel &ggr;
nach oben gerichteten Zuluftstrom Z wird der Wrasen W zum einen durch die vertikale
Richtungskomponente der Zuluft Z unterstützt und somit der Wrasenstrom W zu
der Ansaugöffnung 4 stabilisiert. Weiterhin kann durch diese Ausrichtung
der Zuluft Z der Wrasen W eingeschnürt werden und so besonders effizient gegen
Störeinflüsse geschützt werden.
In 4 ist der Zuluftstrom Z bei einer
zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung
gezeigt. Aus Gründen der einfacheren Erkennbarkeit ist bei dieser
4 auf die Darstellung der Dunstabzugshaube
3 verzichtet worden. Es ist in der der 4 nur
die Draufsicht auf die Kochstelle 2 und das Backpanel 9 mit den
Zuluftöffnungen 15 gezeigt. Bei dieser zweiten Ausführungsform
sind die Zuluftöffnungen 14 vorzugsweise horizontal ausgerichtet.
Der Winkel &ggr;, der in 1 gezeigt war, beträgt
bei dieser Ausführungsform somit 0°.
Weiterhin sind die Zuluftöffnungen 15 so ausgerichtet,
dass der aus diesen austretende Zuluftstrom Z auch in der Projektion auf die Horizontale
senkrecht zu dem Backpanel 9 der Dunstabzugsvorrichtung 1 nach
vorne verläuft. Der in der 3 gezeigte Winkel &agr;
beträgt bei dieser Ausführungsform somit 0°.
Gegenüber möglichen störenden Seitenwindeinflüssen
S wirkt die senkrecht ausströmende Zuluft Z als eine Abschirmung. Es ist aber
auch möglich, dass die Zuluft Z, wie bei der ersten Ausführungsform, nach
oben gerichtet sein und dadurch den Wrasentransport unterstützen und zusätzlich
zur Abschirmung des aufsteigenden Wrasens W dienen.
Bei der zweiten Ausführungsform, die in 4
gezeigt ist, wird die Zuluft Z an der Kochstelle 2 vorbei nach vorne geblasen
und wird durch den durch die Absaugung entstehenden Unterdruck unter der Ansaugöffnung
4 nach innen umgelenkt. Dies ist durch den gebogenen Verlauf der Zuluft
Z in 4 angedeutet. Wie aus dieser Ansicht deutlich
wird, ist die Ablenkung der Zuluft Z durch den Seitenwind S und den durch die Dunstabzugshaube
erzeugten Unterdruck geringer, als bei der ersten Ausführungsform in
3. Es bilden sich dennoch auch bei der Ausführungsform
in 4 Wirbel, die unterhalb der Ansaugöffnung
4 nach oben ziehen, wodurch die Fangrate des Wrasens erhöht wird.
Schließlich ist in 5 eine dritte
Ausführungsform gezeigt. Bei dieser Ausführungsform sind die Zuluftöffnungen
15 so ausgerichtet, dass die Zuluft Z unter einem Winkel &bgr; von etwa
30° nach außen, und damit gegen einen möglichen störenden Seitenwindeinfluss
S gerichtet austritt. Wiederum ist in 5 nur eine Draufsicht
aus der Sicht unterhalb der Ansaugöffnung 4 der Dunstabzugshaube
3 gezeigt. Eine so nach außen gerichtete Zuluft Z bewirkt eine sehr
starke Abschirmung des Wrasens W allerdings ist der Transportanteil der Zuluft auf
den Wrasenaufstieg verringert. Bei dieser Ausführungsform werden die Zuluftöffnungen
15 zudem vorzugsweise so ausgerichtet, dass diese sich horizontal von dem
Backpanel 9 erstrecken. Eine Neigung der Zuluftöffnungen
15 nach oben würde zu einem Verlust an Zuluft Z führen, da diese
an der Dunstabzugshaube 3 und insbesondere an dem Wrasenschirm
5 vorbei nach oben entweichen könnte.
Die Zuluft Z wird bei der in 5 gezeigten
Ausführungsform zunächst nach außen geleitet. Durch den Einfluss
des Seitenwindes S und unterstützt durch den Unterdruck unter der Ansaugöffnung
4 wird die Zuluft aber wieder auf die Ansaugöffnung hin nach innen
umgelenkt. Der Effekt eines Kurzschlusses, das heißt eines sofortigen Ansaugens
der Zuluft Z durch die Dunstabzugshaube 3 ist bei dieser Ausführungsform
vernachlässigbar klein. Der Vorteil eines Zuluftstroms Z, der unter dem gezeigten
Winkel &bgr; aus der Zuluftöffnung 15 austritt, liegt darin, dass
die erforderliche Ausströmgeschwindigkeit durch den Winkel &bgr; nach außen
geringer gehalten werden kann, als bei dem senkrechten Ausströmwinkel, der
in 4 gezeigt ist. Zudem werden Personen, die sich vor
der Kochstelle 2 aufhalten, nicht unmittelbar von der Zuluft Z erfasst,
da der austretende Luftstrom eine längere Strecke zur Verfügung hat, um
sich zu verteilen.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen
beschränkt. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Richtung der Zuluft
variieren. Für die Zuluftöffnungen verwendeten Düsen können
in individuellen Richtungen eingestellt sein, sodass beispielsweise sowohl eine
Anzahl an Düsen durch ihre Ausrichtung nach außen eine starke Abschirmung
und die restlichen Düsen durch ihre Ausrichtung nach innen und/oder senkrecht
einen schnellen Wrasentransport bewirken.
Mit der vorliegenden Erfindung kann somit die Fangrate des Wrasens,
trotz möglicher Störeinflüsse, wie beispielsweise Seitenwind, verbessert werden.
Die erfindungsgemäße Dunstabzugsvorrichtung zeigt eine verbesserte
Wirkung bei einem gleichzeitig nur geringen konstruktiven Aufwand. Es ist insbesondere
kein zusätzliches Gebläse erforderlich. Vielmehr kann eine herkömmliche
Dunstabzugshaube modifiziert und durch eine Zuluftvorrichtung erweitert werden.
Zudem liefert die erfindungsgemäße Dunstabzugsvorrichtung eine für
die Person vor der Kochstelle unmerkliche Zulüftung, denn bereits ein geringes
Zuluftvolumen ist zur deutlichen Wrasenfangratenerhöhung ausreichend. Auch
die Leistung des Absauggebläses wird bei Verwendung der abgesaugten und gereinigten
Luft nur vernachlässigbar beeinträchtigt.