Die Erfindung betrifft ein Rollosystem für ein Kraftfahrzeug
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Rollosysteme der vorgenannten Art finden beispielsweise Anwendung
in Kraftfahrzeugen, die eine große Durchsichtsfläche im Dach aufweisen,
wobei der Lichteinfall durch diese Durchsichtsfläche durch die Positionierung
eines solchen Rollos reduziert werden kann, um eine unerwünschte Aufheizung
des Innenraums bzw. eine Blendung der Insassen zu reduzieren.
Aus der DE 101 22 570 C1
ist ein Rollosystem bekannt, bei dem an den Führungsschienen geführte
Eingriffselemente mit den Seitenrändern der sich bewegenden Rollobahn so in
Eingriff gebracht werden, dass die Rollobahn an die in den Führungsschienen
geführten Eingriffselemente angekoppelt ist und die Rollobahn in Querrichtung
unter Vorspannung gehalten ist.
Die DE 102 53 816 B3
offenbart ein Rollosystem, mit einer aufwickelbaren Rollobahn, an deren Seitenrändern
als Gleiter ausgebildete Eingriffselemente angeordnet sind, die in einer Führungsschiene
in Längsrichtung der Rollobahn führbar und in Querrichtung unverlierbar
gehaltert sind, und mit denen die Rollobahn in Querrichtung gesichert sind.
Auch die DE 102 25 360 C1
offenbart ein Rollosystem mit einer in Querrichtung gesicherten Rollobahn, wobei
die Rollobahn an ihren Seitenrändern Durchbrüche zur Bildung von aus der
Rollobahnebene heraus ausstellbaren, zur Rollobahnmitte hin gerichteten Laschen
aufweist und wobei die Führungsschienen der Rollobahn so ausgebildet sind,
dass beim Aufwickeln der Rollobahn die Laschen durch entsprechende Mittel der Führungsschiene
in ihren ausgestellten Zustand geführt werden, indem sie in Längsrichtung
in der Führungsschiene verschiebbar sind und die Rollobahn in diesem ausgestellten
Zustand gegen eine Querverschiebung sichern.
Das in der DE 197 39 919 C2
offenbarte Rollosystem weist ein Sonnenrollo auf, das in Bewegungsrichtung in Führungsschienen
geführt ist, wobei die Rollobahn versteifte Seitenränder aufweist, die
abknickbar und in abgewinkelte Führungsbereiche der Führungsschienen einführbar
sind, wobei durch dieses Einführen der versteiften, abgeknickten Randbereiche
der Rollobahn diese in Querrichtung gespannt wird.
Die in dem vorgenannten Stand der Technik genannten Maßnahmen
zum Haltern bzw. Spannen der Rollobahn in Querrichtung haben gleichfalls die Wirkung,
dass die beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn auftretenden Reibungskräfte
erhöht sind. Der erhöhte Kraftaufwand beim Betätigen der Rollobahn
kann seitens des Nutzers als Komfortbeeinträchtigung wahrgenommen werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rollosystem
in einem Kraftfahrzeug so auszubilden, dass eine in Querrichtung gesicherte Rollobahn
mit einem geringen Kraftaufwand bewegt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird die Weiterbildung eines gattungsgemäßen
Rollosystems mit den Merkmalen des Kennzeichens des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen.
Durch Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn sind unerwünschte
Einwirkungen auf das Ausziehverhalten der Rollobahn durch das Spannen in Querrichtung
minimiert. Mittels der Kopplung der Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn
mit dem Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn kann sichergestellt
werden, dass die an sich gewünschte Funktion des Erzeugens einer Querspannung
an der Rollobahn nur während der Betätigung der Auszugseinrichtung außer
Betrieb gesetzt ist.
Mit Vorteil ist dabei die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn mit
zumindest einer Führung der Rollobahn zusammenwirkend ausgebildet. Damit besteht
die Möglichkeit, die zur Führung der Rollobahn in Längsrichtung vorgesehene
Führung noch für die zusätzliche Spannung in Querrichtung einzusetzen.
Eine Kombination mit der bereits vorhandenen Führung reduziert des Weiteren
die Notwendigkeit weiterer Bauteile.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Einrichtung zum Spannen
der Rollobahn Teil einer Führungsschiene ist, mit der die Rollobahn in Längsrichtung
führbar ist, wobei bei Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn
die Führungsschiene so verändert wird, dass die in die Führungsschiene
integrierte Einrichtung zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung freisetzbar ist.
Mit dieser Ausführungsform werden die Funktionen der Führung in Längsrichtung
und das Spannen in Querrichtung getrennt in Funktion setzbar in einer Führungsschiene
verwirklicht.
In einer günstigen Ausführungsform der Erfindung weist die
Betätigung der Auszugseinrichtung eine mechanische Verbindung zu der Einrichtung
zum Spannen der Rollobahn auf, so dass ohne zusätzliche elektrische Aktuatoren
mittels der Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn die Einrichtung
zum Spannen freisetzbar ist.
Besondere Vorteile weist die Erfindung bei einer Auszugseinrichtung
mit einer manuellen Betätigung auf, da bei einer manuellen Betätigung
zum Ausziehen der Rollobahn in Kombination mit einer mechanischen Freisetzung der
Einrichtung zum Spannen beim Betätigen der Auszugseinrichtung eine elektrik-
und elektronikfreie Ausbildung möglich ist, bei der das Ausziehen der Rollobahn
manuell und durch das Freisetzen der Einrichtung zum Spannen mit geringem Kraftaufwand
erfolgen kann.
Hierzu steht weiter mit Vorteil die Auszugseinrichtung über zumindest
ein Zugseil in Wirkverbindung mit der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn. Bei
Betätigung der Auszugseinrichtung werden über das Zugseil Zugkräfte
übertragen, die die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn freisetzen.
In Weiterbildung der Erfindung ist es sinnvoll, wenn die Einrichtung
zum Spannen der Rollobahn ein Mittel zum Rückstellen aus der freigesetzten
Position in die aktive Position aufweist, das nach einer Betätigung der Auszugseinrichtung,
verbunden mit einem Freisetzen der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn, diese
wieder in ihre aktive, spannende Position zurückführt. Dabei ist es besonders
vorteilhaft, wenn das Mittel zum Zurückführen der Einrichtung zum Spannen
der Rollobahn gleichzeitig auch das Mittel zum Erzeugen der Spannung der Rollobahn
ist.
Als besonders geeignetes Mittel hierfür ist eine Feder anzusehen.
In günstiger Ausbildung der Erfindung ist die Auszugseinrichtung
ein an dem freien Ende der Rollobahn angeordneter Zugspriegel, mit dessen Betätigung
die Rollobahn in Längsrichtung bewegbar ist, während gleichzeitig die
Einrichtung zum Spannen der Rollobahn freigesetzt ist.
In sinnvoller Weiterbildung weist der Zugspriegel einen Handgriff
zur manuellen Betätigung auf, den der Nutzer in einfacher Weise betätigen
kann und mit dem er unter gleichzeitigem Freisetzen der Einrichtung zum Spannen
der Rollobahn in Querrichtung diese in Längsrichtung verfahren kann.
In einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist die Rollobahn
in zumindest einer Führung mittels eines Keders verliersicher gehaltert, wodurch
diese Funktion von der Funktion der Querspannung der Rollobahn trennbar ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung können der nachstehenden
Beschreibung der in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispielen sowie den einzelnen
Patentansprüchen entnommen werden.
In der Zeichnung zeigt:
1a, 1b eine Einrichtung
zum Spannen einer Rollobahn in Querrichtung im Querschnitt,
2 einen Zugspriegel mit einer Betätigungseinrichtung
zum Betätigen einer Rollobahn,
3 eine erste Alternative einer Einrichtung zum Spannen
einer Rollobahn,
4a, 4b eine zweite Alternative
einer Einrichtung zum Spannen einer Rollobahn,
5 eine dritte Alternative einer Einrichtung zum Spannen
einer Rollobahn,
6 eine vierte Alternative einer Einrichtung zum Spannen
einer Rollobahn.
In den 1a, 1b
ist eine teilweise gezeigte Rollobahn 10 dargestellt, die an einer Führung
12 geführt ist. Die Führung 12 besteht dabei aus einer
fest angeordneten Schiene 14 sowie einer beweglich angeordneten Schiene
16. Die Rollobahn 10 ist in der Führung 12 entlang
ihrer Längsrichtung beweglich geführt, wobei sich die Längsrichtung
senkrecht zu der Bildebene der 1a, 1b
erstreckt. Die in den 1a, 1b
dargestellte Rollobahn weist an beiden Seitenrändern eine Führung entsprechend
der Führung 12 auf, wobei aufgrund der spiegelbildlichen Anordnung
der Führungen nur eine Hälfte der Rollobahn mit Führung dargstellt
ist.
1a zeigt die Einrichtung 12 zum Spannen der
Rollobahn 10 in Querrichtung in ihrer aktivierten Position, während
die Einrichtung 12 in der 1b in einer freigesetzten
Position dargestellt ist. In der aktiven Position ist ein Randbereich der Rollobahn
10 in einer Art Klemmverbindung zwischen der festen Schiene 14
und der beweglichen Schiene 16 der Einrichtung 12 zum Spannen
der Rollobahn angeordnet. Da die entsprechenden Anlageflächen der beweglichen
Schiene 16 und der festen Schiene 14 einen Winkel zu der Erstreckungsebene
der Rollobahn 10 bilden, wird die Rollobahn durch die bewegliche Schiene
16 aus ihrer Erstreckungsebene ausgelenkt, wobei die Auslenkung in der
aktiven Position der Einrichtung zum Spannen der Rollobahn größer ist
(1a) als in der freigesetzten Position (1b).
Dadurch wird der Weg, über den die Rollobahn 10 in Querrichtung geführt
ist, länger und somit wird die Rollobahn in Querrichtung gespannt.
Die Rollobahn 10 ist mit einem Keder 18 in einer
Ausnehmung an der festen Führungsschiene 14 unverlierbar geführt.
Der Keder 18 kann dabei nur in Längsrichtung der Rollobahn in der
festen Führungsschiene 14 geführt werden.
Durch Verschieben der beweglichen Führungsschiene 16
in Querrichtung der Rollobahn wird die Klemmverbindung für den Seitenrand der
Rollobahn zwischen der beweglichen Schiene 16 und der festen Führungsschiene
14 aufgehoben, so dass die Rollobahn 10 mit einem nur geringen
Kraftaufwand in Längsrichtung in der festen Führungsschiene
14 verschoben werden kann.
Die Freisetzung der Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn
10 in Querrichtung erfolgt über die in 2
dargestellte Betätigung eines Zugspriegels 20. Der Zugspriegel
20 ist an dem freien Ende der in 2 nicht gezeigten
Rollobahn angeordnet, wobei das Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn von einer nicht
gezeigten Rollowelle in Längsrichtung durch Betätigung des Zugspriegels
20 erfolgt. Der Zugspriegel weist einen Handgriff 22 auf, der
wiederum über Zugseile 24, 26 beispielsweise mit der beweglichen
Führungsschiene 16 aus 1 zusammenwirkt.
Wenn der Nutzer des Sonnenrollos den Handgriff 22 betätigt,
werden die beweglichen Führungsschienen 16 über die Zugseile
24, 26 entsprechend 1b in Richtung
der Mitte der Rollobahn 10 gezogen, wodurch die Einrichtung 12
zum Spannen der Rollobahn in Querrichtung freigesetzt wird.
Nach Betätigung der Rollobahn über den Zugspriegel
20 wird der Handgriff 22, nachdem der Nutzer losgelassen hat,
mittels der Federn 27, 28 in seine ursprüngliche Position
zurückbewegt. Auch die beweglichen Führungsschienen 16 werden
mittels nicht dargestellter Federn, die durch das Freisetzen der Befestigungsschienen
vorgespannt worden sind, in ihre in 1a gezeigte Ausgangsposition
an der festen Führungsschiene 14 anliegend zurückgeführt.
Der Handgriff 22 an dem Zugspriegel 20 dient damit
sowohl als Griff, um den Zugspriegel und mit diesem die Rollobahn in Längsrichtung
verfahren zu können, als auch über die Zugseile 24,
26 als Betätigung zum Freisetzen der Einrichtung 12 zum Spannen
der Rollobahn in Querrichtung. Durch das Freisetzen der Einrichtung 12
wird die Spannung auf die Rollobahn zumindest teilweise aufgehoben und diese kann
mit einer geringeren Betätigungskraft verfahren werden. Bei Beenden der Bewegung
und Loslassen des Handgriffs 22 durch den Nutzer, wird durch die bewegliche
Führungsschiene 16 erneut eine Spannung in Querrichtung auf die Rollobahn
aufgebracht.
In einer nicht gezeigten, alternativen Ausführungsform kann die
bewegliche Führungsschiene auch in einer Ebene senkrecht zur Erstreckungsebene
der Rollobahn von der festen Führungsschiene abgehoben werden, um die Einrichtung
zum Spannen der Rollobahn freizusetzen, so dass sich die Rollobahn vorspannungsfrei
in Querrichtung erstrecken kann. Auch wenn das Grundprinzip gleich bleibt, muss
selbstverständlich der in 2 dargestellte Handgriff
des Zugspriegels an eine geänderte Bewegung einer beweglichen Führungsschiene
angepasst sein.
Bei der in 3 gezeigten alternativen Ausführungsform
für die Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10 weist
die Einrichtung 12 eine bewegliche Schiene 30 mit einer nach außen
öffnenden, keilförmigen Nut 31 auf. Die keilförmige Nut
31 weist an ihrer an der Innenseite der Schiene 30 angeordneten
Spitze eine Öffnung 32 auf, durch die die Rollobahn 10 in
die Nut 31 geführt ist. In der keilförmigen Nut 31 sind
zwei Rollen 33, 34 so angeordnet, dass eine Rolle 33
oberhalb der Rollobahn 10 und die zweite Rolle 34 unterhalb der
Rollobahn angeordnet ist. In ihrem Randbereich weist die Rollobahn 10 einen
sich in Längsrichtung der Rollobahn erstreckenden Keder 35 auf, wobei
der Keder so dimensioniert ist, dass bei einer Zugkraft auf die Rollobahn in Richtung
der Mitte der Rollobahn der Keder in der Nut 31 durch die Rollen
33, 34 blockiert ist. Die keilförmige Nut 31 der
beweglichen Schiene 30 weist an ihrer Außenseite eine Abdeckung
36 auf, mit der die Rollen 33, 34 verliersicher in der
Nut 31 gehaltert sind.
Durch die Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn
10 wird die Schiene 30 in Richtung der Mitte der Rollobahn
10 gezogen. Die Rollen 33, 34 bewegen sich dabei in der
Nut 31 der Führungsschiene 30 nach außen und damit in
einen Bereich der Nut 31 mit größerem Durchmesser. In dieser
Position ist die auf die Rollobahn 10 in Querrichtung wirkende Spannung
reduziert und eine Verlagerung der Rollobahn in Längsrichtung damit in einfacher
Weise möglich. Nach Beendigung der Betätigung der Auszugseinrichtung der
Rollobahn 10 wird die Schiene 30 bevorzugt durch Federkraft nach
außen zurückgestellt. Die Rollen 33, 34 bewegen sich
dabei in einen Bereich der Nut 31 mit geringerem Durchmesser, wodurch von
der Führungsschiene 30 über die Rollen 33,
34 eine die Rollobahn 10 nach außen ziehende und damit die
Rollobahn in Querrichtung spannende Kraft auf die Rollobahn selbst beziehungsweise
auf den Keder 35 ausgeübt wird.
Bei der in den 4a, 4b
gezeigten weiteren Alternativform weist die Einrichtung 12 zum Spannen
der Rollobahn 10 eine feste Schiene 42 und eine gegenüber
dieser beweglich angeordneten Schiene 46 auf, die an der Oberseite beziehungsweise
an der Unterseite der Rollobahn 10 angeordnet sind. Die beiden Schienen
42, 46 können so zusammengeführt werden (4b),
dass die Schienen 42, 46 der Rollobahn 10 direkt anliegen.
Die Schienen 42, 46 weisen in symmetrischer Ausbildung jeweils
eine Ausnehmung auf, wobei die jeweiligen Ausnehmungen in der Anlageposition der
beiden Schienen 42, 46 (4b)
eine Aufnahme 47 bilden, in der die Rollobahn 10 durch einen an
dem Randbereich der Rollobahn 10 angeordneten Keder 45 unverlierbar
gehaltert ist. Im Bereich der jeweiligen Ausnehmungen weisen die Schienen
42, 46 angeschrägte Flächen 42a,
46a auf, die jeweils nach außen einen spitzen Winkel mit der Rollobahn
10 bilden.
Bei Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn
10 wird die bewegliche Schiene 46 von der festen Schiene
42 abgehoben, so dass sich der Keder 45 und damit der äußere
Rand der Rollobahn 10 entlang der angeschrägten Flächen
42a, 46a in Richtung der Mitte der Rollobahn 10 bewegen
können (4a). Die Spannung der Rollobahn in Querrichtung
ist damit ebenso wie die Reibungskraft auf die Rollobahn durch die Schienen
42, 46 insoweit reduziert, dass eine Längsverlagerung der
Rollobahn 10 mit geringem Kraftaufwand erfolgen kann. Nach Beendigung der
Betätigung der Auszugseinrichtung wird die bewegliche Führungsschiene
46 senkrecht zu der Auszugseinrichtung der Rollobahn 10 und in
Richtung der festen Schiene 42 zurückgestellt, wodurch der Keder
45 entlang der angeschrägten Flächen 42a,
46a der Schienen 42, 46 nach außen verlagert wird.
Durch diese Verlagerung des Keders 45 wird das Rollo 10 in Querrichtung
gespannt.
5 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform
der Einrichtung 12 zum Spannen der Rollobahn 10. Die Einrichtung
12 weist dabei zwei feste Schienen 50 und 52 und eine
weitere, ortsfeste, aber um eine sich in Auszugsrichtung der Rollobahn erstreckende
Achse 51 verschwenkbare Schiene 56 auf. Die zweite Schiene
56 weist im Querschnitt ein U-förmiges Profil auf, wobei die Schwenkachse
51 im Bereich des freien Endes eines ersten Schenkels 56a angeordnet
ist. Der zweite Schenkel 56b erstreckt sich parallel zu der Querrichtung
der Rollobahn 10 und weist an seinem freien Ende eine Abschrägung
auf. Mit diesem abgeschrägten Bereich kann mit dem Schenkel 56b ein
im Randbereich der Rollobahn 10 auf diese aufgenähtes, weitgehend
starres Kunststoffband 55 so untergriffen werden, dass der Schenkel
56b sich zwischen dem Kunststoffband 55 und der Rollobahn
10 befindet und die Rollobahn damit in Querrichtung fixiert ist. Bei Beenden
der Betätigung der Auszugseinrichtung der Rollobahn an dem Zugspriegel
20 wird ein Gleiter 53 über ein Verbindungselement
54 zu dem Zugspriegel so gekippt, dass die bewegliche Schiene
56 in 5 im Uhrzeigersinn gegen eine Federkraft
um die Achse 51 gedreht wird, wobei durch die Verbindung des Schenkels
56b mit dem auf die Rollobahn 10 aufgenähten Kunststoffband
55 die Rollobahn mitgenommen und durch diese Mitnahme gespannt wird.
In der in 6 dargestellten Ausführungsform
weist die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn 10 eine in Querrichtung
zu der Auszugseinrichtung der Rollobahn bewegliche Schiene 66 auf, die
über eine Zugfeder 67 an eine Erhöhung 61 im Randbereich
der Rollobahn 10 gepresst wird, um diese in Querrichtung zu spannen. Die
Erhöhung 61 kann beispielsweise ein Zahn eines Zahnbandes
63 sein, das sich im Randbereich der Rollobahn 10 in dessen Längsrichtung
erstreckt. Die bewegliche Schiene 66 sowie die auf diese einwirkende Zugfeder
67 sind an einem Gehäuse 62 angeordnet.
6 zeigt die Einrichtung zum Spannen der Rollobahn
10 in der freigesetzten Position, wobei die bewegliche Schiene
66 gegen die Federkraft der Zugfeder 67 durch Betätigung
der Auszugseinrichtung der Rollobahn abgehoben ist.