Die Erfindung betrifft eine Pumpvorrichtung mit einem Elektromotor
zum Antreiben eines Pumpenrades nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Stand der Technik:
Einphasen-Synchronmotoren sind kostengünstig herzustellen und
werden vielfach in Haushaltmaschinen eingesetzt. Bevorzugt werden sie dabei als
Antrieb von Pumpen verwendet. Um den Motor mit der vom Versorgungsnetz aufgeprägten
Netzfrequenz starten zu können, ist üblicherweise ein Freilauf vorgesehen,
der zwischen der Motorwelle und dem durch die Motorwelle angetriebenen Element,
insbesondere dem Pumpenrad, zwischengeschaltet ist. Die mit den Magneten bestückte
Welle weist ein sehr geringes Drehmoment auf, so dass sie mit dem Drehfeld des Netzes
synchron gestartet werden kann. Nach der festen magnetischen Kopplung mit dem Drehfeld
wird durch eine Mitnahmevorrichtung im Freilauf das angetriebene Element bzw. Pumpenrad
in der Drehbewegung mitgenommen.
Grundsätzlich hat der Einphasen-Synchronmotor zwei mögliche
Anlaufrichtungen, linksdrehend oder rechtsdrehend, mit einer Drehrichtungswahrscheinlichkeit
von normalerweise 50 % für jede Richtung. Neben Anwendungsfällen, bei
denen die Drehrichtung gleichgültig ist, wie z.B. bei Pumpen, die bei beiden
Laufrichtungen etwa die gleiche Fördereigenschaften aufweisen, gibt es auch
Anwendungsfälle, die abhängig von der Drehrichtung des Motors sind.
Um die gewünschte Drehrichtung des Einphasen-Synchronmotors beeinflussen
zu können, ist es beispielsweise bekannt, mechanische Rutschkupplungen zu verwenden
bzw. den Freilaufwinkel derart zu beeinflussen, dass bei richtiger Laufrichtung
die auf die Motorwelle wirkende Last so gering ist, dass der Motor möglichst
nicht außer Tritt fällt, also der Rotor sich magnetisch in das vom Netz
vorgegebene Drehfeld einkoppelt.
Darüber hinaus sind bereits Drehrichtungs-Erkennungsvorrichtungen
für Einphasen-Synchronmotoren bekannt, mit denen festgestellt werden kann,
ob der Motor in die richtige oder die falsche Drehrichtung dreht. Sofern der Motor
in die falsche Drehrichtung dreht, kann dieser angehalten werden. Danach ist es
möglich, diesen wieder zu starten und wiederum auf die richtige Drehrichtung
hin zu überprüfen (vgl. z.B. DE
10 2005 011 732 A1).
Derartige Vorrichtungen zum Vorgeben bzw. Festlegen der Laufrichtung
des Elektromotors, sowohl die mechanischen als auch die elektronischen Vorrichtungen,
sind jedoch sehr aufwändig und teuer.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung:
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Pumpvorrichtung
mit einem Elektromotor zum Antreiben eines Pumpenrades, wobei das Pumpenrad wenigstens
eine Schaufel zum Befördern einer Betriebsflüssigkeit umfasst und wobei
Mittel zum Festlegen der Laufrichtung des Elektromotors vorgesehen sind, vorzuschlagen,
wobei mit geringerem Aufwand als beim Stand der Technik die Drehrichtung sicher
definiert wird.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer Pumpvorrichtung der einleitend
genannten Art, durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch
die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen
und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich eine erfindungsgemäße Pumpvorrichtung
dadurch aus, dass hydraulische Mittel zum Festlegen der Laufrichtung des Elektromotors
vorgesehen sind. Vorzugsweise ist der Elektromotor als Einphasen-Synchronmotor ausgebildet.
Gemäß der Erfindung ist es möglich, dass auf aufwändige
mechanische oder elektronische Vorrichtungen bzw. Steuer- oder Kontrolleinheiten
verzichtet werden kann. Dies führt zu einer konstruktiv einfachen und zugleich
wirtschaftlich günstigen Realisierung einer Pumpvorrichtung gemäß
der Erfindung, wobei die Drehrichtung sicher vorgegeben bzw. festgelegt wird.
Vorteilhafterweise umfasst die Pumpe hydraulische Mittel zum Festlegen
der Laufrichtung des Elektromotors. Hierbei kann die zu pumpende Flüssigkeit
entsprechend verwendet werden, so dass in vorteilhafter Weise hydraulische Kräfte
auf die Pumpe und insbesondere auf den Pumpenantrieb, d.h. den Elektromotor, einwirken
und somit das sichere Festlegen der richtigen bzw. gewünschten Drehrichtung
verwirklicht wird.
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung umfasst das Pumpenrad,
vorzugsweise die Schaufel, die Mittel zum Festlegen der Laufrichtung des Elektromotors.
Da das Pumpenrad, insbesondere die Schaufel bzw. die Schaufeln, unmittelbar auf
die zu pumpende Flüssigkeit einwirken und hierdurch hydraulische Kräfte
entstehen, kann durch eine entsprechende Modifikation des Pumpenrades bzw. der Schaufel
gemäß der Erfindung die Drehrichtung des Elektromotors bzw. Einphasen-Synchronmotors
festgelegt werden.
Grundsätzlich wird gemäß der Erfindung unter Schaufel
des Pumpenrades ein sich wenigstens teilweise in axialer Richtung erstreckendes
Förder-, Mitnahme- bzw. Verdrängerelement verstanden,
das in Draufsicht auf das Pumpenrad sowohl geradlinig als auch gebogen bzw. als
Polygonzug ausgebildet sein kann. Vorzugsweise sind mehrere Schaufeln vorgesehen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die
Mittel an einem Endbereich der Schaufel angeordnet. Beispielsweise können die
Mittel am achsnahen Endbereich der Schaufel angeordnet werden. Vorzugsweise sind
die Mittel jedoch am Endbereich der Schaufel angeordnet, der dem Umfang des Pumpenrades
zuzuordnen ist. Umfangsseitig können besonders große Fördergeschwindigkeiten
bzw. hydraulische Kräfte am Pumpenrad und/oder an der Schaufel entstehen, so
dass in eleganter Weise eine besonders große hydraulische Wirkung gemäß
der Erfindung zur Festlegung der Drehrichtung des Elektromotors realisierbar ist.
Vorteilhafterweise sind die Mittel als Ausnehmung der Schaufel ausgebildet.
Mit Hilfe dieser Maßnahme können vorteilhafte hydraulische Strömungen
bzw. Druckverhältnisse durch das sich drehende Pumpenrad bzw. die sich bewegenden
Schaufeln realisiert werden, die in vorteilhafter Weise die Drehrichtung des Motors
sicher festlegen.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist die Ausnehmung
auf der der Drehrichtung abgewandten Seite der Schaufel angeordnet. Dies bedeutet,
dass die Ausnehmung als Hinterschneidung oder dergleichen realisiert ist. Es hat
sich in der Praxis gezeigt, dass derartige Mittel in besonders vorteilhafter Weise
die Drehrichtung des Elektromotors festlegen können.
Vorzugsweise entspricht ein Querschnitt der Ausnehmung, insbesondere
in Draufsicht auf das Pumpenrad bzw. in axialer Blickrichtung, im Wesentlichen einem
Kreisabschnitt mit einem kreisförmigen Umfang. Mit einem derartig ausgebildeten
Querschnitt werden besonders vorteilhafte Strömungen am Pumpenrad bzw. an der
Schaufel erreicht, was die Sicherheit bezüglich der richtigen Drehrichtung
beim Anlaufen des Elektromotors weiter verbessert.
Vorteilhafterweise ist ein Abstand der Schaufel vom Pumpenradumfang
vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Schaufel sich nicht bis zum Rand des Pumpenrades
erstreckt, sondern umfangsseitig etwas zurückgesetzt ist. Es hat sich gezeigt,
dass eine derartige Beabstandung der Schaufel bzw. des Endbereichs der Schaufel
zum Pumpenradumfang zusätzlich die Sicherheit erhöht, sodass die Drehrichtung
in gewünschter Weise besonders sicher erfolgt.
Vorteilhafterweise wird die Pumpvorrichtung gemäß der Erfindung
in einer Haushaltsmaschine wie in einem Geschirrspüler oder einer Waschmaschine
als Betriebsflüssigkeitspumpe beispielsweise zum Umwälzen der Spülflüssigkeit
oder Reinigungs- bzw. Waschflüssigkeit verwendet. Beispielsweise fördert
die Pumpvorrichtung gemäß der Erfindung in einem Geschirrspüler die
Reinigungs- bzw. Spülflüssigkeit vom Maschinensumpf hin zu sich drehenden
Sprüharmen oder dergleichen.
Mit Hilfe der Erfindung ist es möglich die Sicherheit, dass sich
der Elektromotor in die gewünschte bzw. richtige Drehrichtung dreht, soweit
zu erhöhen, dass er unter normalen Bedingungen zu etwa 100 % richtig läuft.
Beispielsweise wird gemäß der Erfindung eine sogenannten Trennschärfe
von über 250 Volt erreicht. Unter Trennschärfe wird im Allgemeinen ein
in Volt ausgedrückter Bereich verstanden, der in seiner zahlenmäßigen
Benennung einen gesicherten Bereich angibt, in dem generell die richtige Drehrichtung
des Elektromotors zu finden ist.
Ausführungsbeispiel:
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert.
Im Einzelnen zeigt:
1 eine schematische Draufsicht auf ein Pumpenrad mit
Schaufeln gemäß der Erfindung,
2 eine schematische Perspektivdarstellung des Pumpenrads
gemäß 1,
3 ein schematisches Detail des Pumpenrades gemäß
1 und
4 ein Ausschnitt aus einem zweiten Pumpenrad mit einer
Schaufel gemäß der Erfindung.
In den 1 bis 4
sind Pumpenräder 1 mit Schaufeln 2 gemäß der Erfindung
schematisch dargestellt.
Bei den dargestellten Varianten sind die Schaufeln 2 als
Erhebungen bzw. Anformungen des Pumpenrads 1 ausgebildet, die sich in radialer
Richtung bogenförmig erstrecken und beim Drehen in Drehrichtung R eine entsprechende
Flüssigkeit vom Achsbereich in der Mitte nach außen befördern bzw.
mitnehmen kann. Dies bedeutet, dass bei den dargestellten Varianten der Flüssigkeitszulauf
zum Pumpenrad 1 vorteilhafterweise axial und der Flüssigkeitsablauf
umfangsseitig angeordnet ist.
Bevorzugt umfasst das Pumpenrad 1 ein aus darstellerischen
Gründen nicht abgebildetes Abdeckelement, das mittels Noppen 3 am
Pumpenrad 1 fixiert werden kann. Dieses nicht dargestellte Abdeckelement
weist zentral bzw. im Achsbereich eine Zuströmöffnung
auf, durch die die Betriebsflüssigkeit zum Pumpenrad 1 bzw. den Schaufeln
2 gelangen kann.
Darüber hinaus ist das Abdeckelement derart ausgebildet, dass
dies im Bereich der Schaufeln 2, insbesondere im Bereich der Noppen
3, weitgehend geschlossene Förderkanäle für die zu pumpende
Flüssigkeit ausbildet. Dies bedeutet, dass in vorteilhafter Weise zwei Schaufeln
2 die seitlichen Begrenzungen und motorseitig das Pumpenrad 1
und vom Motor abgewendet das Abdeckelement die Begrenzungen der Förderkanäle
bildet.
In den 1 bis 3
wird deutlich, dass die Schaufeln 2 auf der der Drehrichtung R abgewandten
Seite der Schaufel 2 Ausnehmungen 4 bzw. Hinterschneidungen gemäß
der Erfindung aufweisen.
Eine entsprechende Ausnehmung 4 bzw. Hinterschneidung weist
auch die Ausführungsform gemäß 4 auf.
Diese Ausführungsform weist im Unterschied zur Ausführungsform gemäß
den 1 bis 3 darüber
hinaus noch einen Abstand 5 der Schaufeln 2 zum Pumpenradumfang
6 auf. In den 1 bis 3
wird deutlich, dass bei dieser Ausführungsform die Schaufeln 2 bis
zum Pumpenradumfang 6 des Pumpenrades 2 reichen.
Es hat sich gezeigt, dass bereits die Ausführungsform gemäß
den 1 bis 3 eine vorteilhafte
hydraulische Festlegung der Drehrichtung R des nicht näher dargestellten Elektromotors
bzw. Einphasen-Synchronmotors realisiert. Die zweite Ausführungsform gemäß
4 zeigt darüber hinaus noch eine deutlich verbesserte
Trennschärfe bzw. Sicherheit, dass der entsprechende Elektromotor, insbesondere
Einphasen-Synchronmotor, sich in die richtige bzw. gewünschte Drehrichtung
R dreht.
Generell wird gemäß der Erfindung durch hydraulische Mittel
erreicht, dass sich unterschiedliche hydraulische Widerstände zwischen der
gewünschten Drehrichtung R und der nicht gewünschten bzw. falschen Drehrichtung
ergeben, so dass falls der Elektromotor in die falsche Drehrichtung läuft,
dieser stoppt und anschließend in die gewünschte Drehrichtung R läuft.
Beispielsweise ist mit einem Pumpenrad 1 gemäß
4 eine Trennschärfe von über 250 Volt erreichbar,
so dass bei üblichen Netzspannungen von ca. 220 bis 230 Volt davon auszugehen
ist, dass zu 100 % das Pumpenrad 1 in die richtige Drehrichtung R läuft.