| Dokumentenidentifikation |
DE202007008931U1 22.11.2007 |
| Titel |
Werbemittel in Form eines Minifahrzeugs |
| Anmelder |
Sturm, Andreas, 33619 Bielefeld, DE |
| Vertreter |
BOEHMERT & BOEHMERT, 28209 Bremen |
| DE-Aktenzeichen |
202007008931 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
22.11.2007 |
| Registration date |
18.10.2007 |
| Application date from patent application |
26.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
G09F 23/00(2006.01)A, F, I, 20070626, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
G09F 21/04(2006.01)A, L, I, 20070626, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Werbemittel in Form eines Minifahrzeugs
mit oder ohne zugeordnetem Anhängerteil, dessen Flächen ästhetisch
gestaltet sind. Es ist bekannt, bei Werbemitteln der aufgezeigten Gattung die Außenflächen
mit einem Werbeaufdruck zu versehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Werbeeffekt und/oder
den ästhetischen Gesamteindruck eindrucksvoller zu gestalten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Zuordnung einer
drehbaren Werbeaussage gelöst, wobei die Werbeaussage innerhalb des Minifahrzeugs
und/oder des Anhängers drehbar angeordnet ist. Es besteht auch die Möglichkeit,
die Werbeaussage teilweise innerhalb und teilweise außerhalb oder auch in der
Gesamtheit außerhalb des Minifahrzeugs und/oder des Anhängers drehbar
anzuordnen.
Bei einer bevorzugten Ausführung ist zur Einleitung der Drehbewegung
der Werbeaussage mindestens ein mechanisches Aufziehelement angeordnet, das innerhalb
des Minifahrzeugs und/oder des Anhängers angeordnet ist. Diesen mechanischen
Aufziehelementen können auf der Außenseite des Minifahrzeugs oder des
Anhängers angeordnete Betätigungsvorrichtungen zugeordnet sein, die durch
einen Pin oder einem Drehgriff gebildet sind.
In Ausgestaltung der Erfindung besteht die Möglichkeit, zur Einleitung
der Drehbewegung der Werbeaussage ein über eine Batterie oder ein Akku angetriebenes
Aufziehelement anzuordnen, wobei diesem Aufziehelement ein Betätigungsschalter
zugeordnet sein kann, über den die Anzahl der Drehungen bzw. die Dauer der
Drehbewegung einstellbar ist.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß die Werbeaussage beliebige
geometrische Gestaltung aufweist. Bevorzugt weist die Werbeaussage rechteckige Tafelform,
runden oder mehreckigen Querschnitt auf. In einer bevorzugten Stellung ragt die
Werbetafel mit einer längeren Seite über die Längsbegrenzungen des
Minifahrzeugs oder des Anhängers hinaus.
Zweckmäßigerweise ist mindestens eine Längsseite des
Minifahrzeugs und/oder des Anhängers offen ausgeführt. Es besteht die
Möglichkeit, die Betätigungsvorrichtung für das Aufziehelement außerhalb
der Verpackung anzuordnen, so daß die Drehbewegung der Werbeaussage ohne Entfernung
der Verpackung eingeleitet werden kann.
Zur Erhöhung des Werbeeffekts besteht die Möglichkeit, die
drehbare Werbeaussage als Hohlkörper auszubilden, wobei der Hohlkörper
lichtdurchlässige Wandungen aufweisen und im Hohlkörper eine Lichtquelle
angeordnet sein kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird nachfolgend näher beschrieben. Die einzige Figur zeigt eine Seitenansicht
eines Minifahrzeugs mit drehbarer Werbeaussage.
Auf der Bodenplatte 5 eines Minifahrzeugs ist nach der Figur
als Werbeaussage 1 eine Getränkedose mit rundem Querschnitt
4 gelagert. Diese Getränkedose ist über ein mechanisches Aufziehelement
2 drehbar. Als Betätigungsvorrichtung 3 für das Aufziehelement
2 dient ein außerhalb des Minifahrzeugs angeordneter Pin. Eine Längsseite
6 des Minifahrzeugs ist teilweise offen.
- 1
- drehbare Werbeaussage
- 2
- mechanisches Aufziehelement
- 3
- Betätigungsvorrichtung für 2
- 4
- runder Querschnitt
- 5
- Bodenplatte
- 6
- Längsseite
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| Anspruch[de] |
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Werbemittel in Form eines Minifahrzeugs mit oder ohne zugeordnetem Anhängerteil,
dessen Flächen ästhetisch gestaltet sind, gekennzeichnet durch die Zuordnung
einer drehbaren Werbeaussage (1).
Werbemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbeaussage
(1) innerhalb des Minifahrzeugs und/oder des Anhängers drehbar angeordnet
ist.
Werbemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbeaussage
(1) teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Minifahrzeugs
und/oder des Anhängers drehbar angeordnet ist.
Werbemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbeaussage
(1) außerhalb des Minifahrzeugs und/oder des Anhängers drehbar
angeordnet ist.
Werbemittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß für die Drehbewegung der Werbeaussage mindestens ein mechanisches
Aufziehelement (2) angeordnet ist.
Werbemittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das mechanische
Aufziehelement (2) innerhalb des Minifahrzeugs und/oder des Anhängers
angeordnet ist.
Werbemittel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
dem mechanischen Aufziehelement (2) eine auf der Außenseite des Minifahrzeugs
und/oder des Anhängers angeordnete Betätigungsvorrichtung (3)
zugeordnet ist.
Werbemittel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung
(3) durch einen Pin oder einen Drehgriff gebildet ist.
Werbemittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß für die Drehbewegung der Werbeaussage (1) ein über eine
Batterie oder einen Akku angetriebenes Aufziehelement angeordnet ist.
Werbemittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem über
eine Batterie oder über einen Akku antreibbaren Aufziehelement ein Betätigungsschalter
zugeordnet ist.
Werbemittel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß
über dem Betätigungsschalter die Anzahl der Drehungen bzw. die Dauer der
Drehbewegung einstellbar ist.
Werbemittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Werbeaussage (1) beliebige geometrische Gestaltung aufweist.
Werbemittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbeaussage
(1) rechteckige Tafelform aufweist.
Werbemittel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Werbetafel mit ihrer längeren Seite in einer bevorzugten Stellung über
die Längsseiten des Minifahrzeugs und/oder des Anhängers ragt.
Werbemittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbeaussage
(1) runden Querschnitt (4) aufweist.
Werbemittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbeaussage
(1) dreieckförmigen Querschnitt aufweist.
Werbemittel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Längsseite (6) des Minifahrzeugs und/oder
des Anhängers ganz oder teilweise offen ausgeführt ist.
Werbemittel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung (3) für das Aufziehelement
außerhalb der Verpackung angeordnet ist.
Werbemittel nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die drehbare Werbeaussage (1) als Hohlkörper ausgebildet
ist.
Werbemittel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper
lichtdurchlässige Wandungen aufweist.
Werbemittel nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß
im Hohlkörper eine Lichtquelle angeordnet ist.
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