Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einem Tuchbehang zum Aufwickeln
auf einer Wickelwelle, wie er beispielsweise bei Markisen als Sonnenschutz verwendet
wird, der aus wenigstens zwei Bahnen zusammengesetzt ist, wobei die Bahnen an den
zur Bewegungsrichtung parallelen Stoßstellen miteinander verbunden sind und
der Behang seitliche Randsäume besitzt.
Bei der Herstellung von wickelbaren Tuchbehängen für Sonnenschutzanlagen,
wie z. B. Markisen, ist es üblich, als Ausgangsmaterial Bahnen, meist Textilbahnen,
zu verwenden, die eine bestimmte Breite besitzen. Für unterschiedlich breite
Behänge ist es dann erforderlich, zwei oder mehr Bahnen miteinander zu verbinden,
wobei die entstehenden Stoßstellen parallel zur Ausfahrrichtung des Tuchbehanges
liegen. In den beiden Randbereichen wird der Tuchbehang dann jeweils zu einem Randsaum
umgeschlagen.
Für die Bearbeitung der Randsäume und der Stoßstellen
ist es üblich, die Tuchlagen in diesen Bereichen miteinander zu vernähen.
Durch das Vernähen mehrerer Lagen des Tuches erhöht sich jedoch die effektive
Stärke des Behanges in diesen Bereichen. Beim Aufwickeln des Tuchbehanges auf
eine Wickelwelle führt dies dann dazu, dass das Tuch insbesondere im Bereich
der Außensäume überdehnt wird und Falten wirft. Nach längerem
Gebrauch der Anlage hängen dann die Außenränder des Tuchbehanges
im ausgefahrenen Zustand durch, wodurch sich ein unschöner Anblick ergibt.
Alternativ zum Nähen besteht die Möglichkeit, den Behang
im Bereich der Stoßstellen der Tuchbahnen und im Bereich der Außensäume
zu verkleben. Durch das Kleben wird das Überdehnen der Außensäume
und auch der Stoßstellen reduziert, es hat sich allerdings gezeigt, dass der
Behang über die gesamte Breite dann nur zwischen den Stoßstellen durchhängt
und nicht über die gesamte Breite. Dieses Phänomen wird auch als „Wolkenbehang"
bezeichnet und erweckt den Eindruck, der Tuchbehang sei nicht richtig gestrafft.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Tuchbehang
der eingangs genannten Art aus Tuchbahnen so herzustellen, dass die vorstehend genannten
Nachteile vermieden werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass
der Tuchbehang an seinen seitlichen Randbereichen geklebte Randsäume aufweist
während die Tuchbahnen an der wenigstens einen mittleren Stoßstelle der
Tuchbahnen vernäht sind.
Obgleich die Verarbeitung eines solchen Tuchbehanges aufgrund des
gleichzeitigen Klebens und Vernähens aufwändiger ist und im Bereich der
mittleren Stoßstellen aufgrund des Vernähens stärkere Tuchbehangstärken
als beim Verkleben auftreten, hat sich gezeigt, dass durch die Eindämmung des
Überdehnens in den Randbereichen mit Hilfe des Verklebens die Außensäume
auch nach längerem Betrieb einer Sonnenschutzanlage besser gestrafft bleiben
und optisch ansehnlicher wirken. Andererseits vermeiden die vernähten Stoßstellen
im mittleren Behangbereich das wellenartige Durchhängen des Behangs und stattdessen
bildet sich ein über die gesamte Breite des Tuchbehanges gleichmäßiger
Durchhang, der durchweg als angenehmer empfunden wird.
Die Tuchbahnen für den erfindungsgemäßen Tuchbehang
sind in der Regel textile Stoffe, grundsätzlich kann ein erfindungsgemäßer
Tuchbehang aber auch aus Folien oder dergleichen gefertigt sein.
Nachfolgend wird anhand der beigefügten Zeichnung näher
auf ein Ausführungsbeispiel der Erfindung eingegangen, Die schematische Draufsicht
zeigt einen abgewickelten Tuchbehang 10, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
aus fünf Tuchbahnen 12, 13 aus einer Stoffrohware mit vorgegebener
Breite gefertigt ist. Im Bereich eines oberen Saumes 14 ist der fertige
Tuchbehang 10 beispielsweise in der Kedernut einer Wickelwelle verankert,
während der untere Saum 16 in der Regel ebenfalls in einer Kedernut
verankert ist, die in einem Ausfallprofil einer Sonnenschutzanlage ausgebildet ist.
An dem Ausfallprofil (nicht gezeigt) greifen beispielsweise bei einer Gelenkarmmarkise
Spannelemente in Form von federbelasteten Gelenkarmen (nicht gezeigt) an, die den
Tuchbehang in der Ausfahrrichtung spannen.
Im Randbereich 18 sind die dortigen Tuchbahnen
12 umgeschlagen und zu jeweils einem Randsaum verklebt. Das Verkleben bietet
gegenüber dem Vernähen den Vorteil, dass die Dicke des Randsaumes weniger
groß ist und beim Aufwickeln das Tuch in diesem Bereich entsprechend weniger
überdehnt wird. Durch diese geringere Dehnbelastung bleiben die Randbereiche
des Tuchbehanges 10 längerfristig straff und hängen weniger durch.
Die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel drei mittleren Tuchbahnen
13 sind mit den beiden äußeren Tuchbahnen 12 und untereinander
an Stoßstellen 20 miteinander vernäht. Das Vernähen der
Stoßstellen in diesen Bereichen bietet den Vorteil, dass der aufgespannte Behang
gleichmäßig über seine gesamte Breite durchhängt, während
es sich gezeigt hat, dass ein Verkleben der Stoßstellen im mittleren Bereich
dazu führt, dass das Tuch zwischen den Randbereichen und den Stoßstellen
jeweils durchhängt und ein wolkenartiges Erscheinungsbild bietet.
Durch das kombinierte Verarbeitungsverfahren aus Nähen und Kleben
erhöht sich zwar der Bearbeitungsaufwand, allerdings können die Nachteile
des frühzeitigen Erschlaffens der Randbereiche und die Nachteile eines wolkenartigen
Durchhängens mit dem erhöhten Bearbeitungsaufwand minimiert werden.