Die Neuerung bezieht sich auf einen Applikationsstift gemäß
Oberbegriff Schutzanspruch 1.
Ein Applikationsstift in Sinne der Erfindung generell ein Stift mit
einer Applikationsspitze zum Ausbringen einer Flüssigkeit auf einen Untergrund,
insbesondere ein Mal- und/oder Zeichenstift. Ein Applikationsstift im Sinne der
Neuerung ist aber beispielsweise auch ein Lackstift, ein medizinischer oder kosmetischer
Stift zum Ausbringen einer medizinisch oder kosmetisch wirkenden Substanz z.B. auf
eine Körperfläche usw..
Aufgabe der Neuerung ist es, einen Applikationsstift aufzuzeigen,
der mit einfachen Mitteln und ohne eine grundsätzliche Änderung des Stiftaufbaus
und/oder Stiftdesigns eine Kindersicherung bietet. Zur Lösung dieser Aufgabe
ist ein Stift entsprechend dem Schutzanspruch 1 ausgebildet.
Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung
ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten
Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand
der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen
oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem
Bestandteil der Beschreibung gemacht.
Die Neuerung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigen:
1 in einer perspektivischen Explosionsdarstellung die
Elemente eines als Schreib- und/oder Zeichenstift ausgebildeten Applikationsstiftes
mit Kindersicherung gemäß der Neuerung;
2 in perspektivischer Einzeldarstellung das Mundstück
des Stiftes der 1;
3 die Steckkappe des Stiftes der 1.
Der in der 1 allgemein mit 1
bezeichnete Schreib- und/oder Malstift besteht in an sich bekannter Weise aus einem
hülsenartigen, beispielsweise aus Metall, z.B. aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung,
oder aber aus Kunststoff gefertigten Schaft 2, der einen an einem Ende
des Schaftes verschlossenen Innenraum zur Aufnahme einer Schreib- oder Malflüssigkeit
(Tinte) bildet. An seinem anderen, offenen Ende ist der Schaft 2 mit einer
Außenverrippung versehen, auf die der im Wesentlichen hülsenartige Abschnitt
3.1 eines Mundstückes 3 durch Aufdrücken bzw. Aufprellen
befestigt ist. Das als Formteil aus Kunststoff hergestellte Mundstück
3 ist an seiner dem Schaft 2 abgewandten Seite mit einem an der
Außenfläche kegelförmig ausgebildeten Abschnitt 3.2 und
an diesen anschließend mit einem hülsenförmigen Abschnitt
3.3 mit reduziertem Außendurchmesser ausgebildet. Am Übergang
zwischen den Abschnitten 3.1 und 3.2 ist eine die Achse des Stiftes
1 konzentrisch umschließende und radial außen offene Rastnut
oder Rastrille 4 eingeformt, und zwar zusammen mit mehreren um die Achse
des Stiftes verteilten Öffnungen 4.1, die jeweils an der Kegelfläche
des Abschnittes 3.2 offen sind und mit ihrem Boden niveaugleich in den
Boden der Rastrille 4 übergehen.
Das Mundstück 3 ist mit einer durchgehenden Öffnung
versehen, in der das die Applikatorspitze, d.h. bei der dargestellten Ausführung
die Schreib- oder Malspitze 5.1 bildende Element 5 aufgenommen
ist, sodass dieses Element mit seiner die Schreib- oder Malspitze 5.1 bildenden
Teillänge und mit einer weiteren Teillänge 5.2 beidendig aus
dem Mundstück 3 vorsteht.
Zum Verschließen des Stiftes 1 ist eine als Formteil
aus Kunststoff hergestellte Steckkappe 6 vorgesehen, die auf die Abschnitte
3.2 und 3.3 des Mundstückes 3 aufsetz- bzw. steckbar
ist, sodass nach dem Aufsetzen die Schreib- und Malspitze 5.2 nach außen
hin abgedichtet in der Steckkappe 6 aufgenommen ist und an der Öffnung
der Steckkappe 6 bzw. an der dortigen inneren Öffnungsfläche
vorgesehene Rasten 7 in die Rastrille 4 einrasten und die Steckkappe
6 am Mundstück verriegeln.
Die von Vorsprüngen gebildeten Rasten 7 sind hinsichtlich
ihrer Anzahl und Verteilung um die Achse der Steckkappe 6 und damit auch
um die Achse des mit der Steckkappe verschlossenen Stiftes 1 identisch
mit der Anzahl und Verteilung der Öffnungen 4.1. Weiterhin ist die
Breite der Öffnungen 4.1 gleich oder nur geringfügig größer
als die Breite der Rasten 7, sodass ein Öffnen des Stiftes bzw. ein
Abnehmen der am Mundstück 3 verrasteten Steckkappe 6 nur
dann möglich ist, wenn die Steckkappe 6 um ihre Achse in eine nicht
verriegelte Stellung gedreht ist, in der sich die Rasten 7 jeweils unmittelbar
an einer Öffnung 4.1 befinden, sodass ein Abnehmen der Steckkappe
6 bei sich durch die Öffnungen 4.1 hindurch bewegenden Rasten
7 möglich ist.
Die für das Öffnen des Stiftes 1 notwendige Drehstellung
bzw. nicht verriegelte Stellung der Steckkappe 6 ist durch Markierungen
8 und 9 an der Außenfläche des Mundstückes
3 bzw. der Steckkappe 6 angezeigt, d.h. nur dann, wenn sich die
Markierungen 8 und 9 decken, ist das Abnehmen der Steckkappe
6 möglich. Zur Sicherung des geschlossenen Stiftes 1 wird
die Steckkappe 6 gegenüber dieser nicht verriegelte Stellung verdreht.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel
beschrieben. Es versteht sich, dass Änderungen sowie Abwandlungen möglich
sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen
wird.
- 1
- Schreib- und/oder Malstift
- 2
- Schaft
- 3
- Mundstück
- 3.1–3.3
- Abschnitt des Mundstückes 3
- 4
- Rastrille
- 4.1
- Entriegelungsöffnung
- 5
- Applikatorelement
- 5.1
- Schreib- und/oder Malspitze
- 5.2
- Abschnitt
- 6
- Steckkappe
- 7
- Rast
- 8
- Markierung am Mundstück
- 9
- Markierung an der Steckkappe