Die Erfindung betrifft ein Geschirr mit ovaler Geometrie, bestehend
aus Geschirr und optional einem Deckel, zur Anrichtung und Aufnahme von Speisen
und bei Verwendung mit Deckel, zur auslaufsicheren Aufbewahrung und zum Platz sparenden
Transport von festen und flüssigen Nahrungsmitteln. Bei dem ovalen Geschirr
handelt es sich um ein hochwertiges Ess- und Tafelgeschirr, vorzugsweise aus Porzellan
oder porzellanähnlichen Materialien gefertigt, welches mit einem speziellen
Deckel auslaufdicht verschlossen werden kann und zur Platz sparenden Aufbewahrung
und/oder zum Platz sparenden Transport von Speisen und Getränken dient, sofern
viele gleichartige Geschirre benutzt werden, wobei eine lange, anhaltende Warmhaltung
gewährleistet und ein Ineinanderlaufen von Nahrungsmitteln und somit ein Vermischen
sicher vermieden wird.
Systeme von Geschirr, insbesondere solche, die durch Deckel verschlossen
werden können, sind in zahlreichen Varianten aus dem täglichen Hausgebrauch
und dem kommerziellen Einsatz in dem Nahrungsmittel- und Gaststättengewerbe
bekannt. In den meisten Fällen wird das Gefäß, welches die Nahrung
aufnehmen soll, durch einen Deckel oder eine Art Deckel verschlossen, der aus dem
gleichen Material wie das Nahrungsmittel-aufnehmende Behältnis gefertigt ist
und aus einem Kunststoff besteht. Ferner ist solches Ess- und Tafelgeschirr von
runder oder rechteckiger, insbesondere quadratischer Geometrie.
Man muss dabei grundsätzlich zwei Gebrauchsvarianten voneinander
unterscheiden. Die eine Variante betrifft Nahrungsmittelbehälter, die zum Befüllen
mit Speisen oder Getränken dienen, die direkt nach ihrer Herstellung, z. B.
als Konserven, für eine längere Lagerung zur Aufbewahrung geeignet sind,
aber wobei beim ersten Öffnen durch den Verbraucher der Deckel bzw. der Verschluss
irreparabel zerstört wird. In diesem Fall ist also eine Wiederverwendung des
gleichen Behälters mit dem gleichen Deckel bzw. Verschluss ohne ein aufwendiges
Recyclingverfahren nicht möglich, d. h. der Behälter samt Verschluss kann
vom Verbraucher nicht in der gleichen Form wieder verwendet werden wie er ursprünglich
eingesetzt wurde. Es handelt sich dabei um einen industriellen Verschluss (Deckel),
der nur maschinell angebracht oder aufgesetzt werden kann, aber für den täglichen
Gebrauch ungeeignet ist.
Bei der zweiten Gebrauchsvariante, kommt man in eine Kategorie zu
der auch die vorliegende Erfindung gehört. Hierbei werden die Behälter
mit Nahrungsmitteln gefüllt und dann mit einem Deckel oder einer Art Deckel
verschlossen, um diese meist kurzfristig aufzubewahren, warm zu halten und/oder
zu transportieren. Diese Variante wird vor allem in Großküchen, im Hotel-
und Gaststättengewerbe, Altenheimen, Krankenhäusern, Essen-auf-Rädern,
Behindertenheimen oder anderen öffentlichen Einrichtungen bzw. in privaten
Haushalten verwendet. Solche Behälter samt Verschluss bzw. Deckel sollen nach
entsprechender Reinigung wieder verwendbar sein, aber gleichfalls beim Gebrauch,
dicht, vorzugsweise auslaufdicht oder besonders bevorzugt luftdicht verschlossen
werden können, so dass insbesondere beim Verstauen und/oder Transport der Behältnisse
keine Speisen oder Getränke austreten können und die Umgebung verunreinigen
bzw. durch Austritt von Gerüchen andere Nahrungsmittel geschmacklich verfälschen
oder sich mit diesen teilweise vermischen und damit für den Verbraucher ungenießbar
bzw. unappetitlich werden. Gleichzeitig soll der Nahrungsmittelinhalt bei nahezu
konstanter Temperatur gehalten, als isoliert zur Umgebung aufbewahrt werden, ohne
das es zur starken Abkühlung oder Erwärmung des Inhalts kommen kann.
Diese zuletzt genannte Gebrauchsvariante mit allen ihren Eigenschaften,
ist zugleich diejenige, wofür die vorliegende Erfindung bestimmt ist.
Den nächsten Stand der Technik bildet die Druckschrift
DE 299 04 672 U1. Aus dieser Druckschrift
ist ein Geschirr aus Keramik mit Kunststoffdeckel zur Aufbewahrung und zum Transport
von Speisen und Getränken bekannt. Der Deckel besteht aus Plastik und ist vollständig
von einer Randdichtung mit Dichtlippe umgeben. Dies ergibt sich insbesondere aus
den 1 und 2, dem Anspruch
4 und dem letzten Absatz der Seite 1 der genannten Druckschrift. Ferner ist aus
der Druckschrift DE 298 04 303 U1
bekannt, zwei unterschiedliche Komponenten eines Deckels für einen Lebensmittelbehälter
zur dauerhaften Verbindung durch das Zweikomponenten-Spritzverfahren, dauerhaft
zu verbinden, welches bei der vorliegenden Erfindung wegen hoher Kosten und einer
eingeschränkten Benutzungsmöglichkeit und Handhabung aber nicht der Fall
ist.
Die auf dem Markt befindliche Tupperware® umfasst
beispielsweise relativ dicht verschließbare Behälter mit Deckel, die aber
in allen Fällen einen Deckel besitzen, der aus dem gleichen Material oder der
gleichen Materialgruppe, wie der Behälter selbst gefertigt ist. Im Fall der
Tupperware® ist dies Kunststoff. So sind die meisten Kunststoffbehälter
relativ gut mit Deckeln oder Verschlüssen zu verschließen, wobei die Deckel
oder Verschlüsse aber wiederum auch aus Kunststoff gefertigt sind. Derartige
Behälter sind aber wenig geeignet, um die darin befindlichen Nahrungsmittel
direkt zu servieren. Die Akzeptanz des Verbrauchers, direkt aus dem Kunststoffbehälter
die darin befindliche Nahrung aufzunehmen, ist überaus gering und wird insbesondere
im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch in Großküchen, Altenheimen,
Krankenhäusern, bei Essen auf Rädern, also Nahrungsmittelbringdiensten
oder anderen öffentlichen Einrichtungen sowie in privaten
Haushalten, aufgrund der mangelnden Verbraucherakzeptanz und der fehlenden Hygiene
abgelehnt. Ferner kann es zum Durchmischen benachbarter Speisen kommen. Die Folge
ist, dass man auf andere Materialien ausweichen muss, oder aber gezwungen wird,
die Nahrungsmittel, nach dem Transport und/oder dem Aufbewahren in anderes Geschirr
umzufüllen. Hierdurch wird ein nicht akzeptabler Wärmeverlust bei den
Speisen hervorgerufen. Zudem ist die Methode zeit- und kostenaufwendig, zerstört
zum Teil die bereits bei der Herstellung und Verpackung der Nahrungsmittel beachtete
ansprechende Gestaltung (Dekoration) und bedeutet insbesondere bei der kommerziellen,
öffentlichen Verwendung, einen wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand
durch notwendiges weiteres Personal, zusätzliche Verunreinigung von Geschirr
und damit verbundene höhere Energiekosten durch notwendige Reinigung von Zusatzgeschirr
und höhere Kapazität bei den Spülvorrichtungen sowie größere
Geschirrbevorratung.
Ein großes Problem ist außerdem ein Vermischen verschiedener
Nahrungsmittel bzw. der Austritt von Nahrungsmitteln beim Transport aufgrund einer
nicht absolut dichten Verdeckelung und Abriegelung der innenliegenden Speisenfächer,
insbesondere dann, wenn komplette Menüs transportiert werden müssen. Ferner
ist bei dem Transport oder auch der Aufbewahrung eine optimale Stapelung und Raumausnutzung
wünschenswert, um auf kleinem Raum, z. B. in einem Fahrzeug, möglichst
viel Geschirr unterbringen zu können
Es ist daher wünschenswert, dass man die Speisen und Getränke
für den Transport und/oder die Aufbewahrung direkt in Behältnisse füllt,
die unmittelbar zum Servieren geeignet sind und kein umständliches Umfüllen
erforderlich machen, aber gleichfalls dicht verschlossen werden können und
somit verhindern, dass weder Speisen oder Getränke austreten können und
die Umgebung verunreinigen bzw. durch Austritt von Gerüchen andere Nahrungsmittel
geschmacklich verfälschen oder sich mit diesen teilweise vermischen.
Die Art des Materials des Deckels bzw. der Vorrichtung zum Verschließen
des Geschirrs zur Aufbewahrung und/oder zum Transport der Speisen und Getränke
ist dabei hinsichtlich der Akzeptanz durch den Verbraucher unkritisch, da man den
Verschluss (Deckel) vor dem Verzehr entfernt und damit keinerlei optischer Eindruck
beim Servieren verbunden ist. Dennoch gibt es eine Reihe von Anforderungen, die
dieses System, bestehend aus vorzugsweise Porzellangeschirr und Deckel, vorzugsweise
Kunststoffdeckel, besonders bevorzugt, erfüllen muss.
So müssen beispielsweise folgende Eigenschaften vorhanden sein
bzw. folgende Anforderungen von dem System erfüllt werden:
- – ein dichtes, vorzugsweise auslauf-, besonders bevorzugt luftdichtes
Verschließen der Porzellanbehälter durch den Deckel oder den deckel-ähnlichen
Verschluss;
- – eine einfache und zugleich bequeme Handhabung, ggf. auch mit nur einer
Hand;
- – ein kraftarmes leichtes Aufsetzen und Abnehmen des Deckels auf das
Geschirr, auch bei Benutzern mit Erkrankungen wie z. B. Arthrose oder rheumatoider
Arthritis, denen das Öffnen und Schließen der Behälter ansonsten
schwer fällt;
- – Geschmacksneutralität;
- – eine Gewährleistung besonderer hygienischer Anforderungen und
eine einfache, aber gründliche Reinigung, möglichst wartungsfrei;
- – eine hohe Flexibilität bei gleichzeitiger Formbeibehaltung (Steifigkeit)
der Kunststoffteile, insbesondere nach dem Reinigen;
- – eine lange Lebensdauer, die eine häufige Wiederverwendung gewährleistet;
- – eine warmhaltende oder kühlhaltende Eigenschaft über eine
bis mehrere Stunden;
- – temperatur-unabhängiger Einsatz durch Isolation, d. h. Verwendung
zur Aufbewahrung von warmen (heißen) oder aber auch kalten Speisen, ohne gravierende
Änderung der Temperatur über eine bis mehrere Stunden;
- – platzsparende Stapelung/Aufbewahrung, die eine optimale Raumausnutzung
gewährleistet;
- – eine gleichmäßige Spannungsverteilung auf den Geschirrrand
durch den Deckel zur Erreichung einer optimalen Dichtigkeit.
Um die beschriebenen Nachteile der reinen Kunststoffbehälter
zu vermeiden und die Akzeptanz der Behälter bei direkter Verwendung als Servier-
oder Essgeschirr zu erreichen, ist es unumgänglich, Porzellanbehälter
oder porzellanähnliche Gefäße zur Aufnahme der Speisen und Getränke
zu verwenden. Wenn auch die vorliegende Erfindung mit allen erdenklichen Materialien,
die zur Befüllung mit Nahrungsmitteln geeignet sind, ausgeführt werden
kann, so ist Porzellan aber in dieser Hinsicht das am besten akzeptierte Material,
aber gleichzeitig auch am schwierigsten dicht zu verschließen, da es herstellungsbedingt
nicht plan ist und relativ große Fertigungstoleranzen bei Serienproduktion
aufweist. Die Porzellanbehälter können bislang nicht oder nur in unzureichendem
Maße dicht verschlossen werden. Diese bislang bekannten und beschriebenen Anordnungen,
also die Kombination von Behälter und Deckel oder deckelähnlichen Verschluss
haben aber unter anderem den Nachteil, dass sie aufgrund der bei Porzellan, bedingt
durch das Fertigungsverfahren, relativ großen Maßtoleranzen nie völlig
dicht mit einem Standarddeckel oder Standardverschluss verschlossen werden können.
Porzellan ist grundsätzlich nicht plan und kann daher auf herkömmliche
Weise, wie sie bei reinen Kunststoffbehältern bekannt ist, nicht
dicht verschlossen werden. Ein dicht abschließender Deckel oder Verschluss
muss diese Abweichungen der Maße ausgleichen. Die bisher bekannten und im Handel
erhältlichen Porzellanbehälter mit Kunststoffdeckel behelfen sich mit
einer Quetschdichtung, die durch eine aufwendige Spannvorrichtung auf den Behälter
gedrückt wird. Derartige Spannvorrichtungen sind schwer zu handhaben und bedürfen
eines hohen Kraftaufwands, was insbesondere für behinderte oder ältere
Menschen erhebliche Nachteile bringt, und können meist nur unzureichend oder
schwierig gereinigt werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, wo die
Spannvorrichtung aus Metall ist. Die Lebensdauer solcher Vorrichtungen ist daher
ebenfalls sehr begrenzt.
Bei all diesen erhältlichen Porzellangeschirren mit Deckel, ist
eine mangelnde Verbindung beider Komponenten und somit eine unzureichende Abdichtung
kennzeichnend. Porzellanbehälter-Kunststoffdeckell-verschluss-Kombinationen,
wobei der Deckel das aus Porzellan gefertigte Geschirr optimal umgibt und somit
zufriedenstellend abdichtet sind bisher nicht vorhanden. Dadurch ergibt sich ein
gebrauchstechnisch nicht zufriedenstellendes Angebot im Handel.
Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine im
Aufbau einfache und für den technischen Einsatz zweckmäßiges Geschirrsystem,
bestehend aus Deckel und Geschirr zum auslaufdichten Aufbewahren und zum Platz sparenden
Transportieren von Nahrungsmitteln bereitzustellen, welches insbesondere für
die Verwendung im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Großküchen, Altenheimen,
Krankenhäusern, Pflege- und Behindertenheimen, bei Essen auf Rädern, also
Nahrungsmittelbringdiensten oder anderen öffentlichen Einrichtungen sowie in
privaten Haushalten, eingesetzt werden kann und die genannten Nachteile nicht besitzt
sowie die aufgezeigten Anforderungen zufriedenstellend erfüllt.
Ein System, welches diesen Anforderungen gerecht wird, ist die mit
dieser Erfindung beschriebene Kombination, bestehend aus einem Deckel, vorzugsweise
einem Kunststoffdeckel, besonders bevorzugt einem Silikondeckel zur besseren Wärmeisolierung
und Handhabung und vorzugsweise Porzellangeschirr zur Aufbewahrung, zum Servieren
und zum Transport von Speisen und Getränken, die sowohl warm, als auch kalt
gehalten werden können.
Gegenstand der Erfindung ist somit Geschirr zur Aufbewahrung und zum
Transport von festen und flüssigen Nahrungsmitteln, welches bei Bedarf auslaufdicht
und luftdicht mit einem Deckel verschlossen werden kann, dadurch gekennzeichnet,
dass das Geschirr eine ovale Geometrie aufweist. Das ovale Geschirr ist ästhetisch
ansprechend und kann gleichzeitig zum Servieren benutzt werden.
Ein ovales Geschirr vereinigt, im Vergleich zu einem eckigen Geschirr
und einem runden Geschirr, verschiedene Vorteile in einer Form und Geometrie bei
der Anwendung. Runde Gefäße ermöglichen ein gutes Verschließen,
da der Spannungsdruck gleichmäßig auf den gesamten runden Geschirrrand
verteilt wird, während dies bei eckigen Gefäßen nicht der Fall ist,
den hier wirkt die Deckelspannung lediglich auf die vier Eckpunkte, während
die übrigen Randpartien nahezu ohne Spannungsdruck sind und somit ein leichteres
Austreten von flüssigen oder cremeartigen Nahrungsmitteln stattfinden kann,
also keine hundertprozentig dichter Verschluss aufgrund der geringeren Anhaftung
des Deckels in diesem Geschirrbereich erreicht wird.
Eckige Formen, besonders solche mit quadratischer Grundfläche,
können bei der Stapelung zu einer dichtest möglichen Packung mit relativ
wenig Luftzwischenraum angeordnet werden, so dass man von einer Minimalisierung
des Todvolumens sprechen kann, während Behälter, wie z. B. Teller, mit
kreisrunder Grundfläche bei Stapelung ein relativ großes Todvolumen zustande
kommt. Ovale Geometrien bei solchen Geschirren vereinen beide Eigenschaften im positiven
Sinn in einer Geometrie. Sie lassen sich zwar mit etwas mehr Todvolumen im Vergleich
zur viereckigen, quadratischen Form stapeln, können aber mit einem Deckel absolut
(100%) luft- und auslaufdicht verschlossen werden, da der Spannungsdruck sich gleichmäßig
auf den gesamten ovalen Geschirrrand auswirkt und verteilt.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Geschirr mit einem Deckel,
wobei der Deckel elastisch ist und die vollständig umlaufende Randdichtung
eine gleichmäßige Spannungsverteilung auf den ovalen Geschirrrand gewährleistet.
Der elastische Deckel besteht vorzugsweise aus Silikon.
Aufgrund der Akzeptanz und Ästhetik von Porzellan in der anspruchsvollen
Darreichung von Nahrungsmitteln, ist das Geschirr vorzugsweise aus keramischen Werkstoffen,
besonders bevorzugt aber aus Porzellan oder porzellanähnlichen Materialien
gefertigt. Der Deckel muss in erster Linie eine gute, luft- und flüssigkeitsdichte
Abriegelung sowie Isolierung bewirken. Dies ist sowohl notwendig, um das Austreten
von Nahrungsmitteln aus dem Gefäß und auch, bei einer möglichen Menüaufteilung
im inneren des Geschirrs, ein Ineinanderlaufen, Durchmischen oder Vermischen der
verschiedenen Speisen zu verhindern. Das Material des Deckels, der ja vor dem Servieren
entfernt wird, ist somit unkritisch und kann aus geeigneten Kunstoffen bestehen,
vorzugsweise aber aus einem homogenen Material und besonders bevorzugt aus Silikon.
Gegenstand der Erfindung ist demnach auch ein Geschirr, das vorzugsweise
aus Porzellan gefertigt ist und der Deckel aus Kunststoff besteht.
Der Deckel besitzt vorzugsweise eine gute Elastizität und lässt
sich so leicht über den zu verschließenden Behälterrand des Porzellangeschirrs
stülpen. Es wird ein leichtes Öffnen und Verschließen gewährleistet.
Man erreicht dies z. B. durch Verwendung von Silikon, wodurch sich eine besonders
ergonomische Konstruktion ergibt, die es insbesondere alten oder schwachen Menschen
sowie Kindern ermöglicht, die Behältnisse leicht zu öffnen. Darüber
hinaus ist das Öffnen mit einer Hand auch leicht möglich.
Gegenstand der Erfindung ist also auch ein Geschirr mit einem Deckel,
wobei der Deckel elastisch ist, dass das Geschirr luft- und auslaufdicht verschlossen
werden kann.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein System, wobei das zu verschließende
Geschirr, welches vorzugsweise aus Porzellan gefertigt ist, dicht bzw. auslaufdicht
oder aber auch luftdicht verschlossen werden kann, wobei die das Geschirr vollständig
umgebende und anliegende Randdichtung des Deckels mit Dichtlippe sowie der Deckelrand
mit einer daran ausgebildeten Schnappung so elastisch ist, dass die herstellungsbedingten
Fertigungstoleranzen des Porzellangeschirrs oder auch eines Keramikgeschirrs sowie
seine gegebenenfalls fehlende Planarität ausgeglichen werden. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform weist der Deckel eine sie vollständig umgebende Randdichtung
mit Dichtlippe auf, die aus dem gleichen Material wie der Deckel gefertigt ist.
Bevorzugtes Material ist Silikon.
Die Erfindung betrifft außerdem ein System, bestehend aus Porzellangeschirr
mit Deckel, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel aus lebensmittelechten Kunststoffmaterialien
gefertigt und spülmaschinenfest und hitzebeständig ist und zudem eine
geringe Wärmeleitfähigkeit besitzt, so dass er sich nur geringfügig
erwärmen oder abkühlen und somit verformen kann. Darüber hinaus soll
eine gute Isolierung gewährleistet sein, damit die Nahrungsmittel keinen großen
Temperaturschwankungen ausgesetzt sind. Die lebensmittelechten Kunststoffmaterialien
sind plastische oder vorzugsweise elastische Materialien, wobei der gesamte Deckel
aus einem Material gefertigt ist.
Durch die Wahl von elastischen Kunststoffmaterialien lässt sich
ein Überschwappen und Vermischen bzw. Ineinanderlaufen der Nahrungsmittel vollständig
vermeiden. Optional kann der Deckel auch eine oder mehrere Dichtlippen, die verzweigt
oder unverzweigt sind, und quer über die Unterseite des Deckels, also der Nahrung
zugewandten Seite verlaufen, aufweisen. Diese Dichtlippen sind dann in der Regel
so angeordnet, dass sie unmittelbar auf den innen liegenden Stegen des Geschirrs,
also der Menüunterteilung, aufliegen. Derartige Sondermerkmale sind aber nicht
unbedingt notwendig, um die genannten Eigenschaften der Erfindung zu realisieren,
die da sind Platz sparende Aufbewahrung und/oder zum Platz sparender Transport von
Speisen und Getränken, lang anhaltende Warmhaltung und Vermeidung des Ineinanderlaufens
bzw. Vermischens von Nahrungsmitteln.
Das erfindungsgemäße System, bestehend aus Deckel und Porzellangeschirr
und soll als Einheit eine ovale Form annehmen. Die Achsen der ovalen Geometrie können
dabei variieren. Die äußeren Konturen des Deckels und die des Geschirrs
müssen allerdings kompatibel sein. Das Geschirr, vorzugsweise eine Schüssel
welche, oder besonders bevorzugt ein Teller, der direkt zum Servieren von Speisen
genutzt werden kann, ohne dass lästiges Umfüllen erfolgen muss. Der Teller
kann optional eine Menüunterteilung durch Stege aufweisen, wobei die einzelnen
Kompartments (Abteile) jeweils eine Komponente einer Mahlzeit aufnehmen können.
Vorzugsweise sind die Geschirre durch einen Steg in zwei Abteile oder durch drei
Stege, die sich dann bevorzugt im Zentrum oder seiner Peripherie treffen, in drei
Kompartments aufgeteilt. Es sind aber auch andere Aufteilungen des ovalen Geschirrs
möglich. Der Deckel ist für alle diese Unterteilungen in der Regel gleich,
d. h. er kann Komplementärstege, die sich in Form von Dichtlippen zusätzlich
auf die inneren Stege des Menütellers aufsetzen, aufweisen oder auch nicht.
Beides ist möglich und dichtet durch seine elastische Form in allen Varianten
die einzelnen Abteile zueinander ab, so dass Überschwappen von Speisen oder
ein Ineinanderlaufen zu einhundert Prozent vermieden wird. Bevorzugt weist der Deckel
aber innen liegende Dichtlippen auf der Deckelunterseite auf, die sich an die inneren
Menütellerstege anschmiegen. Da der Deckelrand mit seiner äußeren
Dichtlippe sehr anschmiegsam und überaus elastisch ist, kann der Deckel, ohne
einen großen Gegendruck erzeugen zu müssen, vom Benutzer einfach auf den
Porzellanbehälter aufgesetzt werden. Die Randdichtung mit Dichtlippe legt sich
dabei an das zu verschließende Porzellangefäß an und erzeugt eine
dichte, vorzugsweise auslaufdichte Abdichtung des Behälterinnenraumes, in dem
sich die Nahrungsmittel befinden, während der Deckelrand mit Schnappung, den
entsprechenden Gegendruck erzeugt und für eine feste Verbindung mit dem Behälter
sorgt.
Die Deckel kann manuell, ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen vom Behälter
getrennt werden. Der benötigte Kraftaufwand hierzu ist minimal. Daher ist das
System auch für Personen/Patienten geeignet, die durch ihre körperliche
Verfassung normalerweise nicht alleine befähigt sind, solche Behälter
zu öffnen oder zu schließen, beispielsweise Personen,
die unter rheumatoider Arthritis, Arthrose oder ähnlichen Erkrankungen leiden.
Eine einfache und sichere Handhabung ist dadurch gewährleistet. Ebenso ist
die Öffnung mit nur einer Hand möglich. Der Deckel kann bei einer Verschmutzung
durch Speisereste, auf einfache Weise gereinigt werden. Hierdurch werden die hohen
hygienischen Anforderungen bei einer Benutzung in Altenheimen, Krankenhäusern,
Behindertenheimen oder anderen öffentlichen Einrichtungen in ausreichendem
Maße erfüllt.
Der Deckel ist vorzugsweise aus lebensmittelechten Kunststoffen gefertigt,
welche zudem spülmaschinenfest und hitzebeständig sind. Die Art des Materials
ist hierbei aber nicht kritisch, bevorzugt ist aber Silikon.
Ferner betrifft die Erfindung noch Geschirr, dass durch die ovale
Geometrie im Vergleich zu runden oder eckigen Formen eine erhöhte Bruchfestigkeit
aufweist und somit die Lebensdauer erheblich verlängert wird. Die Bruchfestigkeit
kann auch durch eine dickere Porzellanschicht zusätzlich erheblich erhöht
werden, ohne dass die Verschlussmöglichkeit mit dem Deckel in der auslauf-
und schwappsicheren Weise darunter leidet.
Einige Ausführungsbeispiele sind in den nachfolgenden Zeichnungen
dargestellt. Es ist anzumerken, dass in allen Fällen nur das Geschirr, nicht
aber der Deckel gezeigt ist, wenn auch der Deckel in der beschriebenen Weise zum
gesamten System gehört.
Es zeigen:
Zeichnung 1: Ovaler Porzellanteller (ungeteilt)
Zeichnung 2: Ovaler Porzellanteller (zweigeteilt)
Zeichnung 3: Ovaler Porzellanteller (dreigeteilt)
Zeichnung 4: Ovaler Porzellanteller (zweigeteilt – Draufsicht)
Die Zeichnungen stellen lediglich Beispiele dar, die die Erfindung
in ihrer Gesamtheit nicht begrenzen soll.