| Dokumentenidentifikation |
DE202007010700U1 22.11.2007 |
| Titel |
Verformbares Kissen |
| Anmelder |
Kappes, Regina, 80337 München, DE |
| DE-Aktenzeichen |
202007010700 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
22.11.2007 |
| Registration date |
18.10.2007 |
| Application date from patent application |
01.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A47G 9/10(2006.01)A, F, I, 20070801, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A63H 3/02(2006.01)A, L, I, 20070801, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Stofftiere sind oft genug ausser Spielzeug nur zusätzlich Herumliegendes.
Der Erfindung liegt das Problem zu Grunde, einen multifunktionalen
Gegenstand zu schaffen. Dieses Problem wird durch die Merkmale des Schutzanspruchs
1, 5 und 6 gelöst, indem nämlich der Gegenstand sowohl Gebrauchsgegenstand
(= Kissen), als auch Spielzeug sein kann. Dabei sind die übliche Funktionen
beider Varianten des Gegenstands ("Spielen" beim Stofftier bzw. "Gebrauchsgegenstand
des Kissens) nicht eingeschränkt.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass ein Kissen eine zweite Funktion
bekommt, nämlich zu einem Spielzeug umgeformt zu werden, es aber weiterhin
auch in seiner Grundform ästhetisch bleibt und sich auch als purer designter
Gebrauchsgegenstand anbietet.
Die Erfindung ist ein Kissen, das durch Ziehen oder Zusammenraffen
von Bändern/Kordeln, zu einem Gegenstand oder einem Tier verformt werden kann.
Dabei sind die zum Verformen nötigen Mechanismen wie Bänder,
Kordeln, Tunnelzüge etc. an der Aussenhülle, dem Überzug des Kissens,
angebracht, ein Kisseninlet kann (z.B. zum Waschen) entfernt werden.
Das Kissen, das verformt werden kann, kann zu einem Tier oder Gegenstand
umgeformt werden, es kann aber auch möglich sein, mit einem Kissen mehrere
Variationsmöglichkeiten zur Verformung zu bieten, so wird zusätzlich die
Phantasie angeregt.
Vorzugsweise befindet sich ein Schließmechamnismus (Reissverschluss,
Klettverschluss u.a.) an der Öffnung des Kissenüberzugs.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
1 bis 3 für ein Kissen
mit einer Verformungsmöglichkeit, anhand der 4–8
für ein Kissen mit mehreren Verformungsmöglichkeiten erläutert.
Es zeigen:
1a/b: Das Kissen, das als Gebrauchsgegenstand (z.B. Sofakissen)
verwendet werden kann (a) Vorderseite und b) Rückseite) mit einer Möglichkeit
der Verformung
2: Das Verformen des Kissens mit Hilfe von Band/Kordel
3: Das verformte Kissen, das ein Stofftier darstellt.
4a/b: Das Kissen, das als Gebrauchsgegenstand (z.B. Sofakissen)
verwendet werden kann (a) Vorderseite und b) Rückseite) mit mehreren Verformungsmöglichkeiten
5–8: Möglichkeiten
der Verformung zu Kissen aus 4a/b
In den 1–8
entsprechen
- 9
- Kissenbezug mit inliegendem Inlet/Füllung
- 10
- am Kissenüberzug befestigte (Gummi)Kordel (z.B. in Seitennaht mitgefasst)
- 11
- am Kissenüberzug befestigtes Band/Kordel
- 12
- Applikation/Druck/Stickerei o.ä. mit dem Stofftier entsprechenden Attributen
- 13
- Möglichkeit der Platzierung eines Schließmechanismus wie Reissverschluss
oder Klett
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| Anspruch[de] |
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Kissen mit daran befestigtem/n Band/Bändern oder Kordel/n,
dadurch gekennzeichnet, dass seine Grundform durch Zusammenziehen der Bänder/Kordeln
oder Zusammenraffen des Kissens durch letztere zu einer oder mehreren anderen Formen
umkehrbar veränderlich ist.
Kissen nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bänder,
mit denen das Kissen umgeformt werden kann, auch elastisch (= Gummiband/-kordel)
sein können.
Kissen nach einem der vorhergehenden Schutzansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, dass sich Bänder/Kordeln, mit denen das Kissen verformt werden
kann, auch in Tunnelzügen befinden können.
Kissen nach einem der vorhergehenden Schutzansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, dass das Zusammenziehen der Bänder/Kordeln durch Kordelstopper
o.ä. vereinfacht werden kann.
Kissen nach einem der vorhergehenden Schutzansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, dass es nach der Verformung/dem Zusammenraffen als Stofftier bzw.
Gegenstand zum Spielen genutzt werden kann.
Kissen nach einem der vorhergehenden Schutzansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, dass es möglich ist, es auch nur als Gebrauchsgegenstand (z.B.
Sofakissen) zu verwenden.
Kissen nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass Kissenbezug, an dem Bändern/Kordeln oder in Tunnelzug/-zügen
befindliche Bändern/Kordeln befestigt sind, die Formgebung ermöglicht
und Kisseninlet herausnehmbar sein kann.
Kissen nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche dadurch gekennzeichnet,
dass die Öffnung des Kissenbezugs mit Reissverschluss, Klettverschluss oder
einem ähnlichen Schliessmechanismus verschliessbar sein kann.
Kissen nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass Attribute des Stofftiers/Gegenstands, in das sich das Kissen verwandeln kann
(z.B. Nase, Augen etc.) bereits auf das Kissen appliziert, gedruckt, gestickt o.ä.
sind.
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