Die Erfindung betrifft eine hinterlüftete Fassade unter Verwendung
von Verbindungsprofilen und Fassadenplatten.
Hinterlüftete Fassaden für Bauwerke sind in den verschiedensten
Ausführungen bekannt. Diese Fassaden müssen zur Erfüllung ihrer Funktion
regensicher ausgebildet sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine hinterlüftete
Fassade der aufgezeigten Gattung so auszubilden, daß eine einfache Montage
bei formschlüssigem Anschluß der einzelnen Elemente möglich ist.
Erfindungsgemäß weisen die zur Montage verwendeten Mittelprofile,
Randprofile und Eckprofile mindestens eine Einbindung auf, die eine U-förmige
Aufnahme zur Einführung eines Schraubenkopfes aufweist. Die Flansche der U-förmigen
Aufnahme können über die obere Begrenzung des Kopfes der Schraube ragen.
Vorteilhafterweise ist am oberen Rand eines Flansches der U-förmigen Aufnahme
ein rechtwinklig dazu verlaufender Schenkel angeordnet, wobei der Schenkel mit einer
senkrecht dazu verlaufenden Abbiegung versehen sein kann. Bei einer besonderen Ausführung
verläuft die Abbiegung beidseitig des Schenkels.
In Ausgestaltung der Erfindung weisen die Fassadenplatten auf einer
Seite eine Unterschneidung und auf der anderen Seiten eine korrespondierende Auskragung
auf, wobei die Unterschneidung eine Länge von min. 1/3 der Länge der Auskragung
aufweisen kann. Bei einer bevorzugten Ausführung besitzen die Unterschneidung
und die Auskragung an ihren Endflächen zueinander korrespondierende Abschrägungen.
Zweckmäßigerweise verlaufen die Unterschneidung und die Auskragung annähernd
über 50 % der Dicke der Fassadenplatten. Es besteht die Möglichkeit, die
oberen Begrenzungen der Fassadenplatten im Bereich der Unterschneidung und der Auskragung
abgeschrägt oder abgerundet auszubilden. Zum Anschrauben der Fassadenplatten
kann die Auskragung mit mindestens einer Bohrung zum Einführen der Befestigungsschraube
versehen sein.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und werden nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
1 einen Schnitt durch eine hinterlüftete Fassade
im Bereich eines Mittelprofils;
2 wie 1, jedoch im Bereich
eines Randprofils;
3 wie 1, jedoch im Bereich
eines Eckprofils;
4 einen Schnitt durch die Verbindung von zwei Fassadenplatten
und
5 eine Draufsicht auf die Verbindung von zwei Fassadenplatten.
Wie 1 zeigt, sind die Fassadenplatten
8 unter Zwischenfügung eines Distanzstückes 13 an eine
Lattung 14 angeschraubt. Dabei entspricht die Stärke des Distanzstückes
13 der Höhe der U-förmigen Aufnahme der Anbindung 4.
Die Größe der Hinterlüftung 15 wird bestimmt durch die Stärke
der Lattung 14 zuzüglich der Stärke des Distanzstückes
13. Das Mittelprofil 1 besitzt zwei Anbindungen 4 mit
U-förmigen Aufnahmen, in der die Schrauben 5 zur Festlegung an der
Lattung 14 geführt sind. Die Flansche der U-förmigen Aufnahme
ragen über die obere Begrenzung des Kopfes der Schraube 5. Am oberen
Rand der Flansche der U-förmigen Aufnahme sind rechtwinklig zueinander verlaufende
Schenkel 6 angeordnet, wobei diese Schenkel 6 eine senkrecht dazu
verlaufende Abbiegung 7 aufweisen.
Bei dem in 2 dargestellten Randprofile
2 verläuft die Abbiegung 7 beidseitig des Schenkels
6.
Eine weitere Variante des Verbindungsprofils als Eckprofil
3 ist in 3 dargestellt. Der Schenkel
6, der rechtwinklig am oberen Rand des Flansches der U-förmigen Aufnahme
angeordnet ist, kreuzt sich hierbei mit dem Schenkel 6', wobei die beiden
Schenkel 6 und 6' über den Kreuzungspunkt 16 hinaus
verlängert sind.
Die Fassadenplatten 8 weisen nach 4
auf einer Seite eine Unterschneidung 9 und auf der anderen Seite eine korrespondierende
Auskragung 10 auf. Die Unterschneidung 9 weist eine Länge
von mind. 1/3 der Länge der Auskragung 10 auf. Wichtig ist, daß
die Unterschneidung 9 und die Auskragung 10 an ihren Endflächen
zueinander korrespondierende Abschrägungen 11; 11' aufweisen,
wobei die Unterschneidung 9 und die Auskragung 10 annähernd
über 50 % der Dicke der Fassadenplatten 8 verlaufen.
Die oberen Begrenzungen der Fassadenplatte 8 verlaufen im
Bereich der Unterschneidung 9 und der Auskragung 10 abgeschrägt.
Die Fassadenplatten 8 besitzen im Bereich der Auskragung 10 eine
Bohrung zum Einführen der Schraube 5 zum Anschrauben an die Lattung
14.
- 1
- Mittelprofil
- 2
- Randprofil
- 3
- Eckprofil
- 4
- Anbindung
- 5
- Schraube
- 6; 6'
- Schenkel
- 7
- Abbiegung
- 8
- Fassadenplatte
- 9
- Unterschneidung
- 10
- Auskragung
- 11; 11'
- Abschrägungen
- 12
- Bohrung
- 13
- Distanzstück
- 14
- Lattung
- 15
- Hinterlüftung
- 16
- Kreuzungspunkt