Die Erfindung betrifft ein Hangschloss, mit einem U-förmigen
Hangschlossbügel und einem den Sperrmechanismus aufnehmenden Hangschlossgehäuse.
Hangschlösser sind in der Praxis vielfältig im Einsatz,
und zwar sowohl im Innenbereich, beispielsweise bei der Sicherung von Verschlägen
in Kellerräumen, wie aber auch im Außenbereich.
Während im Innenbereich im Allgemeinen davon auszugehen ist,
dass kein direkter Einfluss von Feuchtigkeit oder Nässe eine Rolle spielt,
ist dies bei im Außenbereich eingesetzten Hangschlössern nicht zu vermeiden.
Normalerweise spielt Nässe keine Rolle, weil die Möglichkeit
gegeben ist, dass Wasser aus dem Hangschlossgehäuse ablaufen kann.
Problematischer wird dies allerdings bei Hangschlössern, die
elektromechanische Systeme enthalten oder im Winter bzw. in Übergangszeiten
mit Frosteinflüssen.
Durch eindringendes Wasser kann es bei elektromechanischen Systemen
zu Kurzschlüssen kommen, die die Funktion des Hangschlosses behindern oder
sogar unterbinden.
Auch bei Hangschlössern ohne elektromechanische Systeme können
Probleme auftreten, wenn es nämlich zum Eindringen von Wasser in das Hangschlossgehäuse
kommt und dann plötzlich Frost einsetzt, so können durch das gefrierende
Wasser Schäden auftreten bzw. eine Betätigung des Hangschlosses kann unmöglich
werden, es sei denn es werden Taumittel eingesetzt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Hangschloss zu schaffen, das
im Wesentlichen geschützt gegen Nässe ist.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einem Hangschloss mit einem U-förmigen
Hangschlossbügel und einem den Sperrmechanismus aufnehmenden Hangschlossgehäuse
dadurch, dass der Hangschlossbügel von einer elastischen Hülle umgeben
ist, die in der geschlossenen Stellung des Hangschlossbügels, in der dieser
bis zu entsprechenden Anschlägen in das Hangschlossgehäuse eingeschoben
ist, dichtend bis an die Öffnungen für den Hangschlossbügel im Hangschlossgehäuse
reicht.
Die Hülle besteht vorzugsweise aus Gummi oder Kunststoff.
Zur Vereinfachung der Handhabung können an der Hülle Griffflächen
ausgebildet sein.
Die Erfindung soll nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert
werden.
Dabei ist schematisch ein Hangschloss dargestellt, und zwar auf der
linken Seite im geschlossenen und auf der rechten Seite im geöffneten Zustand.
Der Hangschlossbügel (1) ist mit einer Hülle (3)
aus Kunststoff oder Gummi überzogen. Wie aus der linken Darstellung ersichtlich,
bedeckt diese Hülle (3) die Schenkel des Hangschlossbügels (1)
so weit, dass sie in der geschlossenen Stellung des Hangschlossbügels (1)
bis an die Öffnungen (5) im Hangschlossgehäuse (2) reicht.
Zur besseren Handhabung sind an der Hülle Griffflächen (4)
ausgebildet.
Außerdem ist noch eine Sicherung (6) angedeutet, d.
h. eine Verbindung zwischen Hülle und Hangschlossbügel, die ein Abstreifen
oder Verschieben verhindert.