Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft hängende Ausstellungsanordnungen und insbesondere
derartige Anordnungen zum Aufhängen von Druckbogenmaterial zur Ausstellung.
Hintergrund
Es ist bekannt, Druckbogenmaterial zur Ausstellung durch Befestigen
desselben an einem Stützglied, wie etwa einem steifen Trägerkarton, anzubringen,
oder direkt auf einen starken, steifen Kartonbogen zu drucken, der entweder in erhöhter
Position aufgehängt ist (z. B. an einer Decke), oder selbst durch ein sockelmontiertes
Gestell (z.B. einen Dreibein, ein Regal, einen Tisch, Ladentisch oder den Boden
oder Fußboden) gestützt ist. Um zu ermöglichen, das Ausstellungsmaterial
von gegenüberliegenden Seiten zu sehen, ist außerdem bekannt, einen Ausstellungsmaterialdruckbogen
vorzusehen, der auf jeder Seite eines gemeinsamen Stützglieds befestigt oder
angebracht ist – wie beispielsweise in unserem nunmehr erteilten UK-Patent
2406952 (Anmeldungsnummer 0320826.1) offenbart. Die Erzeugung derartiger hängender
Ausstellungen kann kostspielig sein, besonders wenn es notwendig ist, für jede
gedruckte Ausstellung einen Trägerkarton vorzusehen, der die erforderliche
Steifheit der stehenden oder hängenden Struktur vorsieht. Dieser Aufwand wird
verschärft, wenn das Erfordernis besteht, das ausgestellte Druckbogenmaterial
häufig auszutauschen. Das bloße Aufhängen eines flexiblen Substrats
(z. B. Papier, flexibler, dünner Karton oder Folienbogen), das das gedruckte
Bild trägt, welches ausgestellt werden soll, stellt eine Lösung dar, da
es gewöhnlich keine ausreichende Steifheit zum Vorsehen einer qualitativ hochwertigen
Ausstellung aufweist.
Andere Ausstellungsanbringungs- und/oder hängende Anordnungen
sind beispielsweise aus US 200310217685A1,
US 4177750, US4813369,
GB 2282695, GB
19195 von 1909 und außerdem aus US-3881649-A bekannt, das als den
neusten Stand der Technik darstellend betrachtet wird und eine Anordnung zum Aufhängen
von Druckbogenmaterial zur Ausstellung beschreibt, wobei der Bogen zumindest auf
einer Vorderseite bedruckt ist und eine Oberkante, die durch einen Rand des Bogens
begrenzt ist, und zumindest eine Kerblinie aufweist. Alle diese Anordnungen weisen
Nachteile auf und können nicht ohne weiteres zum Aufhängen eines flexiblen
Substrats benutzt werden.
Kurzdarstellung der Erfindung
In Hinsicht auf die Überwindung der oben angegebenen und/oder
anderer Nachteile vordem bekannter Ausstellungshängeanordnungen sieht ein Aspekt
der vorliegenden Erfindung eine Anordnung zum Aufhängen von Druckbogenmaterial
zur Ausstellung vor, wobei der Bogen zumindest auf einer Vorderseite bedruckt ist
und eine Oberkante, die durch einen Rand des Bogens begrenzt ist, und zumindest
eine Kerblinie aufweist, wobei die Anordnung dadurch gekennzeichnet ist, dass
der Rand zum Definieren von einer oder mehreren Zungen profiliert ist,
eine entsprechende Anzahl Zungenaufnahmeschlitze in oder benachbart der Kante oder
der Kerblinie vorgesehen ist und
eine Öffnung derart in der oder jeder Zunge vorgesehen ist, dass die Oberkante,
wenn die Oberkante umgefaltet und die oder jede Zunge in den oder die zugeordneten
Zungenaufnahmeschlitze eingeführt ist, sodass sie davon nach oben vorstehen,
die Steifheit des Bogens verstärkt und die Öffnung oder Öffnungen
in der vorstehenden Zunge oder den vorstehenden Zungen ein Mittel zum Aufhängen
des Bogens vorsehen.
Vorzugsweise ist die Kante mit mehreren zusätzlichen Kerblinien
versehen, entlang denen die Kante derart umgefaltet sein kann, dass die Länge
der Kante entlang ein Tunnel vorgesehen ist.
Optional kann eine Leine, ein Draht oder ein ähnliches flexibles
Element den Tunnel durchlaufen, um alternative Mittel zum Aufhängen des Bogens
vorzusehen.
Zum Ausbilden eines Tunnels mit einem im Allgemeinen dreieckigen Querschnitt
kann die Kante vier streifenartige Abschnitte umfassen, von denen der erste Abschnitt
im Allgemeinen koplanar mit dem Rest des Bogens ist und optional einiges von dem
Gedruckten trägt, das durch den Bogen ausgestellt sein soll, der zweite Abschnitt
vom ersten Abschnitt in einem Winkel, z.B. 90°, zum ersten Abschnitt nach hinten
vorsteht, der dritte Abschnitt von dem zweiten Abschnitt nach vorne zur Rückseite
des Rests des Bogens hin vorsteht und der vierte Abschnitt mit der oder den Zungen
versehen ist. Es ist offensichtlich, dass Grenzen zwischen den streifenartigen Abschnitten
durch Linien definiert sein können, die in den Bogen gekerbt sind, z.B. während
des Druckens des Gegenstands, der ausgestellt werden soll, und dass die umgefaltete
Beziehung der mehreren streifenartigen Abschnitte die Oberseite des Bogens mit erhöhter
Steifheit versieht.
Günstigerweise kann eine oder mehrere der oben genannten Kerblinien
mehrere schlitzartige Perforationen enthalten, die längs zu der Kerblinie gerichtet
sind. Dies kann die Flexibilität oder das Biegen des Bogens um die Kerblinie
verbessern.
Vorzugsweise weist die Länge der oder jeder Zunge
eine genügende Ausdehnung auf, um zu ermöglichen, dass sie durch ihren
zugeordneten Schlitz vorsteht, wenn der zweite und dritte Abschnitt im Wesentlichen
koplanar sind. Dies ermöglicht, dass das Aufhängen als im Wesentlichen
flache Packung oder Verpackung vorgesehen ist, aber trotzdem in effektiv vormontierter
Form, wobei sich die oder jede Zunge in den oder jeden zugeordneten Schlitz vorstreckt.
Optional können zwei längs voneinander beabstandete Ringösen
oder Schlaufenösen an oder benachbart der Falz zwischen der Kante und dem Rest
des Bogens an dem Bogen angebracht sein, um dadurch alternative Mittel zum Aufhängen
der Bogenanordnung vorzusehen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Es werden nun unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen Ausführungsformen
dieser Erfindung als Beispiel beschrieben.
Es zeigen:
1 eine perspektivische, teilweise weggebrochene Rückansicht,
die eine Hängeanordnung gemäß einer ersten Ausführungsform dieser
Erfindung darstellt,
2 eine perspektivische, teilweise weggebrochene Rückansicht,
die eine Hängeanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform
dieser Erfindung darstellt,
3 eine schematische Endansicht einer Modifizierung
an der Hängeanordnung, die in 2 gezeigt ist,
4 eine schematische Endansicht der in 3
gezeigten Struktur in einer im Wesentlichen vormontierten, aber im Allgemeinen flachen
Form, wobei alle Abschnitte koplanar sind oder in parallelen Ebenen liegen,
5 einer Vorderansicht der Hängeanordnung von
3 und 4 wie in dem im
Allgemeinen flachen Zustand, der in 4 dargestellt ist,
6 eine schematische Perspektivansicht der Hängeanordnung
von 3 bis 5 wie in dem
vollständig aufgerichteten Zustand von 3,
7 eine Vorderansicht eines Zuschnitts zum Ausbilden
einer Hängeanordnung gemäß einer dritten Ausführungsform dieser
Erfindung,
8 eine 7 gleichende Ansicht,
jedoch von einer vierten Ausführungsform der Erfindung, und
9 die Ausführungsform von 8
in teilweise vormontierter, vorgeformter Flachpackungsform, die zur Lagerung/zum
Versenden an einen Endbenutzer geeignet ist.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG EINES BEISPIELS (VON BEISPIELEN) DER ERFINDUNG
Die Hängeanordnung 10, die in 1
gezeigt ist, umfasst einen Bogen 12 Papier oder Karton, der zumindest auf
einer Vorderseite 14 (in 1 nicht sichtbar)
bedruckt ist. Der Druckbereich erstreckt sich zumindest nach oben zum Rand einer
Oberkante 135, die dem Umfangsrand 18 des Bogens benachbart ist.
Die Kante 135 ist entlang der gekerbten Faltlinie 37 von dem Bogen
12 nach hinten umgefaltet.
In der Ausführungsform von 1 umfasst
die Kante 135 vier streifenartige Abschnitte 135a, 135b,
135c und 135d. Der erste Abschnitt 135a ist im Wesentlichen
koplanar mit dem Rest des Bogens 12. Der zweite Abschnitt 135b
ist vom ersten Abschnitt 135a entlang der ersten Kerblinie 37
nach hinten gebogen, sodass er in einem Winkel &agr;, z.B. rechtwinklig, zum ersten
Abschnitt 135a verläuft. Der dritte Abschnitt 135c ist entlang
einer Kerblinie 38 und in einer ähnlichen Faltrichtung wie der um
die erste Kerblinie 37 nach unten und nach vorne gebogen, sodass er in
einem Winkel &bgr;, z.B. ungefähr 45°, zu dem zweiten Abschnitt
135b verläuft. Der vierte Abschnitt 135d ist in derselben
Faltrichtung entlang einer dritten Kerblinie 39 nach oben gebogen, sodass
er in einem Winkel &ggr; zum dritten Abschnitt 135c und im Wesentlichen
parallel zum Rest des Bogens 12 verläuft. Dieser vierte Abschnitt
ist an seinem freien Rand mit einer oder mehreren zungenartigen Erweiterungen
128 versehen, die sich passend in und durch Schlitze 127 vorstehen,
welche in dem zweiten streifenartigen Abschnitt 135b vorgesehen sind. Die
zungenartigen Erweiterungen 128 können mit ausgestanzten Öffnungen
126 zum Gebrauch beim Aufhängen des Bogens 12 vorgeformt
sein. Der zweite streifenartige Abschnitt 135b kann mit Ösen oder
anderen Löchern (nicht gezeigt) zum Gebrauch als alternative Hängemittel
an den offenen zungenartigen Erweiterungen 128 versehen sein. Bei wieder
einer anderen Option können die Öffnungen 26 und die Ösen
oder anderen Löcher, wenn vorgesehen, ignoriert sein, und das Aufhängen
des Gegenstands kann durch Führen einer Leine oder eines ähnlichen Elements
durch den Tunnel, der durch die umgefalteten Kantenabschnitte ausgebildet ist, ausgeführt
sein. Dieses flexible Element kann – wie die offenen Zungen oder die Ösen
– dann zum Aufhängen des Druckbogens 12 an einer starren Stütze
benutzt sein, um eine hängende Ausstellung vorzusehen.
In der Ausführungsform von 1 sind
zwei Schlitze 127 für zwei Zungen 128 abstandsgleich von der
Mitte der Breite des streifenartigen Abschnitts 135b vorgesehen. In der
Ausführungsform von 2 sind die Schlitze
127 für die Zungen 128 im streifenartigen Abschnitt
135b näher an, d. h. eng benachbart zu, vorzugsweise in der Linie
von der ersten Kerblinie 37 vorgesehen.
Eine weitere Modifizierung dieser letztgenannten Ausführungsform
ist in 3 bis 6 dargestellt.
Wie in diesen Figuren gezeigt, ist die Länge jeder der zungenartigen Erweiterungen
128 von genügender Ausdehnung, um zu ermöglichen, dass die zungenartigen
Abschnitte 128 durch die dafür vorgesehenen Schlitze 127
vorstehen und dies sogar dann bewirken, wenn der zweite und dritte Kantenabschnitt
im Wesentlichen koplanar sind. Dies ist dadurch erzielt, dass das Aggregat (a) „Höhe"
der zungenartigen Erweiterungen 128 und (b) der „Breite" des vierten
streifenartigen Abschnitts 135d größer als das Aggregat von (c)
der „Höhe" oder der „Breite" des zweiten streifenartigen Abschnitts
135d und (d) der „Breite" des dritten streifenartigen Abschnitts
135c gelassen ist. Eine derartige Anordnung ermöglicht, dass das Hängen
als Flachpackung, aber in im Wesentlichen vormontierter Form bereitgestellt ist,
wobei sich die zungenartigen Erweiterungen 128 bereits teilweise in die
Schlitze 127 erstrecken. Dies beseitigt das Erfordernis für den Endbenutzer,
eine derartige Zunge-in-Schlitz-Einführung auszuführen, und ermöglicht,
dass die Anordnung nahezu „gebrauchsbereit" ist.
Der „Flachpackungszustand" dieser modifizierten Anordnung –
der zudem für Lagerung und/oder Transport geeignet ist – ist in
4 und 5 gezeigt, die darstellen,
wie, obgleich in einem abgeflachten Zustand, in dem die Abschnitte 135a
und 135d parallel zueinander sind und die Abschnitte 135b und
135c im Wesentlichen in derselben Ebene und parallel zu den Abschnitten
135a und 135d liegen, die Zungen 128 weiterhin durch
die Schlitze 127 vorstehen. Letztere sind in oder eng benachbart zu der
Falz- oder Kerblinie 37 vorgesehen, die die Grenze zwischen dem ersten
und zweiten Abschnitt 135a und 135d bildet. Es wird als möglich
erachtet, die Anordnung durch Bereitstellen, dass diese Falz durch zwei eng benachbarte
und parallel zueinander verlaufende Kerblinien 37a und 37b vorgesehen
ist, wobei die Schlitze 127 in dem Raum zwischen den zwei parallel zueinander
verlaufenden Kerblinien 37a und 37b vorgesehen sind, noch weiter
zu verbessern.
Die Überführung in den vollständig aufgerichteten Zustand,
der in 3 und 6 gezeigt
ist, wird ohne weiteres durch Ziehen der Zungen 128 weiter durch die Schlitze,
damit sie weiter nach oben, weg vom zweiten Abschnitt 135b vorstehen, bewerkstelligt.
Dies hat zur Folge, dass sich die Abschnitte 135b und 135c derart
seitlich nach außen um die Kerblinie 38 falten, dass sie die gezeigte,
zueinander winklige Position annehmen.
Es ist ersichtlich, dass sich die bedruckte Seite 14 des
Bogens 12 bei jeder dargestellten Ausführungsform zum oberen Ende
der sichtbaren Seite der Ausstellung erstrecken kann.
In modifizierten Ausbildungen jeglicher der dargestellten Ausführungsformen
könnte das gedruckte Bild nicht nur auf die Seite 14 aufgebracht sein,
sondern zudem oder alternativ auf die „Rückseite" 24. In den
Fällen, in denen ein gedrucktes Bild auf die „Rückseite"
24 aufgebracht ist, kann eine zusammenpassende Erweiterung dieses Bilds
oder eine diesem zugeordnete Schlagzeile derart auf die „Vorderseite" gedruckt
sein, dass sie auf dem streifenartigen Kantenabschnitt 135c von
1 oder 2 oder
3 bis 6 erscheint.
In der Ausführungsform von 7 umfasst
die Anordnung 210 einen Kartonbogen 212, der auf seiner Vorderseite
214 bedruckt ist und zum Vorsehen einer einzelnen, zentralen Zunge
228, die von der Kante 235 vorsteht, vorgeschnitten ist. Letztere
weist nur drei identifizierbare streifenartige Abschnitte auf, von denen derjenige,
der dem Hauptkörper des Bogens 212 am nächsten liegt, mit
235b bezeichnet ist. Die Grenze zwischen diesem streifenartigen Abschnitt
235b und dem Hauptkörper des Bogens 212 ist durch einen zentralen,
gestreckten Zungenaufnahmeschlitz 227 (mit durchgezogenen Linien gezeigt)
gebildet, der an jedem Ende durch eine Kerblinie 237 (mit gestrichelten
Linien gezeigt) zum nächsten Rand des Bogens 212 fortgesetzt ist.
Dies ermöglicht das Biegen des streifenartigen Abschnitts 235b von
dem Bogen nach hinten.
Der zwischenliegende streifartige Abschnitt 235c ist durch
eine Kerblinie 238 von dem streifenartigen Abschnitt 235b und
durch eine andere Kerblinie 239 vom Kantenabschnitt 235d abgegrenzt,
von dem sich die zentrale Zunge 228 erstreckt und mit dem sie koplanar
ist (und durch keinerlei Kerblinie davon abgeteilt). Die Zunge 228 ist
in der Mitte ihrer Länge mit einer Öffnung 226 zum Gebrauch beim
Aufhängen des Bogens 212 versehen.
Die Breite D des Kantenabschnitts 235 mit seiner Zunge
228 ist größer als die aggregierte Breite d der streifenartigen
Abschnitte 235b und 235c. Dies bedeutet, dass die Aufhängung
durch Falten des Kantenabschnitts 235d des Kartons 212 nach hinten
um die Kerblinie 239 und Einführen des Ober- oder Biegeteils der Zunge
228 in den Zungenaufnahmeschlitz 227 teilweise zu einer nahezu
gebrauchsfertigen Form vormontiert oder vorgeformt sein kann. Dies ermöglicht
es dem Endbenutzer der Aufhängung, einfach diesen vorstehenden Teil der Zunge
228 weiter durch den Schlitz 227 zu ziehen und die vorher verdeckte
(und geschützte) Öffnung 226 offen zu legen.
Übereinstimmend mit diesem weiteren Durchziehen der Zunge 228 falten
sich die streifenartigen Abschnitte 235b und 235c von ihrem vorher
im Allgemeinen koplanaren Zustand nach hinten und einwärts zueinander hin.
Zuschnitt und Hängeanordnung 310 von 8
und 9 gleichen denen von 7
unter Ausnahme der folgenden Hauptmerkmale. Die einzelne zentrale Zunge
328 ist anders geformt und durch eine Kerblinie 328a (mit einer
kurzgestrichelten Linie gezeigt) begrenzt, wo sie an den Rest des Endkantenabschnitts
335d anstößt. Die Zunge 328 ist mit unterschnittenen
Abschnitten 328b benachbart ihrer Grundseite und zur Linie der Kerblinie
328a führend versehen.
Es besteht eine Kerblinie 339 zwischen den Kantenabschnitten
335d und 335c und eine Kerblinie 338 zwischen den Kantenabschnitten
335c und dem Hauptkörper des Kartons 312 der Anordnung. Jede
der Kerblinien 338, 339 enthält eine Reihe durchgeschnittener
Schlitze. Diese sind mit den lang-gestrichelten Linien in 7
und 8 gezeigt und zum Erleichtern des Biegens des Kartons
312 um diese Kerblinien vorgesehen.
Die Line des Zungenaufnahmeschlitzes 327 ist etwas von der
Line der Kerblinie 337 (die die Grenze zwischen dem streifenartigen Kantenabschnitt
335b und dem Hauptkörper des Kartons 312 bildet) beabstandet
und weist außerdem schlitzartige Erweiterungen 327a auf, die in einem
spitzen Winkel zur Hauptlinie des Zungenaufnahmeschlitzes 327 ausgerichtet
sind und beim Ausbilden einer Sperrzunge 327b für die Hauptzunge
328 unterstützen. Der obere Rand des Kantenabschnitts 325d
– von dem sich die Zunge 328 erstreckt – ist mit
335e bezeichnet.
Wenn der Zuschnitt oder Karton 312 um die Kerblinie
339 (8) gefaltet wird, wird die Hauptzunge
328 in den Zungenaufnahmeschlitz 327 (d. h. unter die Sperrzunge
327b) eingeführt. Die resultierende Anordnung ist eine „Flachpackungsform",
die zur Lagerung, Stapelung und zum Versenden an einen Endbenutzer geeignet ist.
Zum Gebrauch wird das vorstehende Ende 328c der Zunge 328 (siehe
8) weiter durch den Schlitz 327 gezogen, bis
die kleinen schlitzartigen Erweiterungen 327a mit den ähnlich gewinkelten,
unterschnittenen Abschnitten 328b an der Grundseite der Zunge
328 zusammenpassen und beim Festsperren der Zunge 328 unterstützen.
Es ist ersichtlich, dass wie in der Ausführungsform von 7
das Durchziehen der Zunge die vorher verdeckte (und geschützte) Öffnung
226 offen legt und zu einer übereinstimmenden scharnierartigen Faltung
der streifenartigen Abschnitte 335b und 335c zum Ausbilden, mit
dem streifenartigen Abschnitt 335d, eines Tunnels mit im Allgemeinen dreieckigen
Querschnitt führt. Es ist ersichtlich, dass die Tunnelseiten – die durch
die verschiedenen Kantenabschnitte vorgesehen sind – die Steifheit des Bogens
verstärken und ermöglichen, dass er über die Öffnung
226 aufgehängt wird. Die gegenseitige Ineingriffnahme der Zungenunterschnitte
328b mit den Schlitzerweiterungen 327a halten den Tunnel unter
Spannung, wenn die Hängeanordnung aufgehängt ist, und erhalten dadurch
die Unversehrtheit der Ausstellung.
Obgleich die oben beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen
der Erfindung einen Tunnel mit im Allgemeinen dreieckigen Querschnitt vorsehen,
ist ersichtlich, dass durch Ändern der Anzahl der Kantenabschnitte die allgemeine
Querschnittsform des Tunnels geändert sein kann. Beispielsweise können
anstelle der um 3 Kerblinien gefalteten 3 Kantenabschnitte der dargestellten Ausführungsformen
Hängeanordnungen mit um 4, 5 oder mehr Kerblinien gefalteten 4, 5 oder mehr
Kantenabschnitten vorgesehen sein. Sehr schmale Kantenabschnitte können zu
einem im Allgemeinen halbkreisförmigen Gebilde mit einem breiteren Kantenabschnitt
– der in einer Zunge (wie etwa 28, 128, 228 oder
338) endet – ausgebildet sein, welcher sich den „Durchmesser"
des halbkreisförmigen Gebildes entlang erstreckt. Als Alternative zu dieser
letzten Modifikation kann eine Hängeanordnung nur zwei Kantenabschnitte umfassen,
die um nur zwei Kerblinien gefaltet sind, wobei der Kantenabschnitt, der sich vom
Hauptkörper des Bogens erstreckt, von Hand in im Allgemeinen halbkreisförmige
Form (ohne vorbestimmte Kerblinien) gebogen wird und sich der andere Kantenabschnitt
(mit seinem Zungenende) „diametral" zu dem im Allgemeinen halbkreisförmigen
Kantenabschnittsgebilde erstreckt.
Ferner ist ersichtlich, dass sich die oben beschriebenen und dargestellten
Ausführungsformen zu einer qualitativ hochwertigen Ausstellung von Druckmaterial
eigenen, das nicht nur auf die Vorderseite 12, 214,
314 des Zuschnitts 12, 212, 312 gedruckt ist,
sondern außerdem auf die Rückseite 24, 324 des Zuschnitts.
In einem solchen Fall ist die Rückseite (24, 324) normalerweise
derart bedruckt, dass die Gesamtheit der Fläche des Hauptkörpers sicher
für das Druckmaterial (z. B. Abdruck und Gestaltung), das ausgestellt sein
soll, verfügbar ist. Optional können alle Kantenabschnitte Dekorierungen
tragen, die mit dem Gedruckten auf dem Hauptbereich zusammenpassen und dadurch als
Erweiterung der Gestaltung erscheinen. Indessen kann die Vorderseite (14,
314) mit einem ähnlichen oder anderen Bild wie bzw. als die Rückseite
bedruckt sein. Wiederum steht der Hauptkörperbereich sicher für das Druckmaterial,
das ausgestellt werden soll, zur Verfügung. Der nächste benachbarte Kantenabschnitt
(135b, 235b, 335b) ist nur von oben sichtbar und sollte
daher idealerweise für das Ausbluten des Bilds zwischen diesen zwei Bereichen
Vorsorge treffen. Das Druckmaterial auf dem nächsten Kantenabschnitt
(135c, 235c, 335c) sollte idealerweise von den entsprechenden
Bereichen auf der Rückseite geschaffen, jedoch um 180° gedreht sein. Optional
kann eine ähnliche Bilddrehungsanordnung für den letzten, der Zunge benachbarten
Kantenabschnitt (135d, 235d, 335d) vorgesehen sein. Mittels
einer derartigen Bilddrehung können die Bildbereiche auf der Vorder- und Rückseite
zusammenpassen und sich in wesentlicher Ausrichtung an der Oberseite befinden, wenn
die Kantenabschnitte zu dem Tunnelgebilde gefaltet sind.
Es ist außerdem ersichtlich, dass das Substrat für die Ausstellung
Papier, Pappe, Karton oder synthetisches Material sein kann; und dass das Drucken
durch einen Lithographie-, Siebdruck- oder digitalen Druckvorgang ausgeführt
sein kann. Idealerweise ist das benutzte Substrat derart ausgewählt, dass es
eine gute Farb- und Bildwiedergabe verleiht, während ein Opazitätspegel
bewahrt ist, der genügt zu verhindern, dass das Bild von einer Seite auf die
andere durchscheint.
Bei einer anderen Modifikation kann die oder jede Öffnung
26, 226 als Unterschnitt in einem Seitenrand der Zunge zum Formen
der Zunge zu einem hakenartigen Gebilde ausgebildet sein.
Andere Modifikationen und Ausführungsformen der Erfindung, die
für den Fachmann ohne weiteres ersichtlich sind, sind als unter den beanspruchten
Anwendungsbereich der Erfindung erachtet, und die vorstehend beschriebene(n), besondere(n)
Ausführungsformen) können in Bau und Detail variiert sein, z. B. durch
Austauschen (wo angemessen oder erwünscht) verschiedener Merkmale von jedem
derselben, ohne vom Anwendungsbereich der folgenden Ansprüche abzuweichen.