Gebiet der Erfindung
Diese Erfindung betrifft Kreiselpumpen und insbesondere eine verbesserte
Laufradnabenanordnung für Kreiselpumpen, wie in dem Oberbegriff von Anspruch
1 dargelegt. Eine derartige Anordnung ist beispielsweise aus der US-A-4780053 bekannt.
Technischer Hintergrund der Erfindung
Kreiselpumpen sind lange bekannt und finden in den verschiedensten
Umgebungen und Einsatzgebieten breite Anwendung. Eine Kreiselpumpe enthält
typischerweise ein mit Schaufeln oder Flügeln versehenes Rad, das als Laufrad
bezeichnet wird. Das Laufrad erteilt der durch die Pumpe geleiteten Flüssigkeit
Bewegung. Eine Kreiselpumpe gibt einen relativ gleichmäßigen Flüssigkeitsstrom
ab. Der Druck zum Erreichen der erforderlichen Druckhöhe wird durch Zentrifugalbeschleunigung
der Flüssigkeit in dem umlaufenden Laufrad erzeugt. Die Flüssigkeit fließt
axial auf das Laufrad zu, wird von den Schaufeln abgelenkt und fließt durch
Öffnungen zwischen den Schaufeln nach außen. Auf diese Weise werden der
Flüssigkeit eine Richtungsänderung sowie eine Beschleunigung erteilt.
Dies führt zu einem Druckanstieg am Pumpenausgang. Wenn die Flüssigkeit
das Laufrad verlässt, kann die Flüssigkeit durch einen Ring aus feststehenden
Diffusorschaufeln treten, der das Laufrad umgibt und allgemein als Diffusor bezeichnet
wird. In dieser Einrichtung mit sich allmählich erweiternden Kanälen wird
die Geschwindigkeit der Flüssigkeit vermindert und ihre kinetische Energie
wird in Druckenergie umgewandelt. In einigen Kreiselpumpen ist jedoch kein Diffusor
vorhanden und die Flüssigkeit geht direkt von dem Laufrad in den Ausströmraum.
Der Ausströmraum ist eine allmähliche Erweiterung des Spiralgehäuses
der Pumpe.
Kreiselpumpenlaufräder enthalten typischerweise eine einstückig
gebildete Laufradnabe. Die Laufradnabe, die eine zylindrische Konfiguration haben
kann, verläuft axial stromaufwärts der Laufradschaufeln und dreht sich
mit dem Laufrad. Alternativ ist die Laufradnabe gestutzt, so dass sie nicht axial
über die Einlassseite des Laufrads hinaus verläuft. Alle Pumpenlaufräder
einschließlich solcher mit einstückig geformten Naben oder solcher mit
einer kleinen oder ohne Nabe unterliegen bei verminderten Fließgeschwindigkeiten
einem Rückfluss, und typischerweise unterliegen Laufradkonstruktionen zur Bearbeitung
von Feststoffen über einen Großteil des nutzbaren Fließgeschwindigkeitsbereichs
der Pumpe einem Rückfluss.
Laufräder werden genutzt, um verflüssigte Materialien zu
pumpen, die Material-Faserstränge enthalten. Die Material-Faserstränge
können beispielsweise recyceltes Altpapiermaterial, Kunststofffasern von Zeitungspackbändern,
Bucheinbände aus Kunststoff und Getränkebehälter zusammen mit Metallklammern
oder anderen Fremdstoffen, die darin enthalten sein können, umfassen.
Wenn Fasermaterial enthaltende verflüssigte Materialien durch
Laufräder mit einstückig gebildeten Naben gepumpt werden, besteht die
Neigung, dass sich lange Fasern um die Laufradnabe wickeln und sich in Toträumen
ansammeln, wo keine Durchströmung herrscht, sich akkumulieren und den Flüssigkeitsstrom
zu dem und durch das Laufrad blockieren. Diese Art der Pumpenblockierung ist bei
Pumpen, die zylindrisch geformte Laufradnaben haben, die sich stromaufwärts
oder vor die Laufradschaufeln erstrecken, besonders problematisch, jedoch nicht
auf solche beschränkt.
Pumpen, die eine nur wenig oder gar nicht überstehende Nabe am
Einlass haben, sind auch der Blockierung ausgesetzt. Wenn beispielsweise eine lange,
fadenähnliche Fasern enthaltende Flüssigkeit mit Laufrädern gepumpt
wird, die nur eine kleine oder gar keine Nabe am Einlass haben, sammeln sich die
Fasern, die leichter als die gepumpte Flüssigkeit sind (eine geringere Dichte
haben), im Auge des Laufrads an, wenn ein Saugstrom-Rückfluss in dem Laufrad
herrscht. Die Rotation der zurückströmenden Flüssigkeit drängt
durch Zentrifugalkraft die Fasern in die Mitte des Laufradauges, wobei sie einen
Ball bilden, der den Zustrom zum Laufrad blockiert.
Eine verbesserte Laufradvorrichtung für Kreiselpumpen und ein
Verfahren zur Vermeidung der vorstehend beschriebenen Probleme werden daher angestrebt.
Kurzbeschreibung der Erfindung
Kurz beschrieben schafft die Erfindung eine Laufradanordnung für
Kreiselpumpen. Die Anordnung enthält ein Laufrad, das eine axial sich nach
außen erstreckende Nabe mit einer drehbar darauf angebrachten losen kegelförmigen
Buchse hat. Die Anordnung reduziert Blockierungen, die an der Einlassseite des Laufrads
auftreten, wenn verflüssigte Materialien gepumpt werden.
In einer Ausführungsform enthält die Laufradanordnung ein
Laufrad, das eine Einlassseite und eine Lagernabe hat, wobei die Lagernabe sich
axial von der Einlassseite des Laufrads nach außen erstreckt. Eine konische
Buchse ist drehbar auf der Lagernabe angebracht. Die Berührungsflächen
entweder des Lagers oder der konischen schwimmenden Buchse können mit einem
Polymer zur Reduzierung der Oberflächenreibung beschichtet sein. Die Lagernabe
kann auch eine Bohrung zur Aufnahme einer Antriebswelle aufweisen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
wird ein Verfahren zum Reduzieren von Blockierungen am Einlass einer Laufradanordnung
geschaffen, das den Schritt umfasst: Pumpen einer Fördermenge durch eine Laufradanordnung,
die an der Einlassseite des Laufrads eine drehbar angebrachte konische Buchse aufweist.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Weitere Aspekte, Vorteile und neuartige Merkmale der Erfindung werden
aus der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung, in Verbindung mit den
beiliegenden Zeichnungen betrachtet, besser ersichtlich.
1 ist eine Querschnittsansicht einer Kreiselpumpe, die
ein Laufrad mit Diffusorschaufeln aufweist;
2 ist eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften
Ausführungsform einer Laufradanordnung gemäß der Erfindung; und
3 ist eine Querschnittsansicht der Laufradanordnung
aus Figur und 2.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
1 zeigt eine typische Kreiselpumpe 8, die ein
Laufrad 11 enthält. Wie zu erkennen ist, enthält die Pumpe Diffusorschaufeln
9. 2 und 3 zeigen
eine Laufradanordnung 10 für eine Kreiselpumpe 8 gemäß
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Die Laufradanordnung
10 enthält ein Laufrad 11, das eine Vielzahl von radial angeordneten
Laufradschaufeln 12 und eine in einem Stück gebildete Lagernabe
14 hat. Eine lose, im wesentlichen konisch geformte Buchse 13
ist auf einem axial verlaufenden Abschnitt der Lagernabe 14 angebracht,
der auf der Einlassseite des Laufrads 11 angeordnet ist. Mit der drehbaren
Anbringung an der Lagernabe 14 kann die konische Buchse 13 sich
getrennt von dem Laufrad 11 frei drehen. Eine Halteeinrichtung
15 wird verwendet, um die konische Buchse 13 an der Lagernabe
14 zu sichern.
Wie 2 zeigt, umfasst das Laufrad
11 eine Basis 16, auf der sechs radial angeordnete Schaufeln
12 angebracht sind. Die Schaufeln 12 verlaufen von dem Umfang
des Laufrads 11 radial nach innen zu der Lagernabe 14. Die Laufradschaufeln
12 können hinsichtlich der Größe, Form, Menge und Ausrichtung
variieren, um in Abhängigkeit von der jeweiligen Anwendung die Pumpenleistung
zu optimieren. Die Basis 16 sollte mindestens eine darauf angeordnete Schaufel
12 haben. Der radial am weitesten innen liegende Abschnitt 28
der Schaufeln 12 und die Lagernabe 14 bilden einen Bereich, der
als "Laufradauge" 27 bezeichnet wird.
Wie 3 zeigt, verläuft die Laufradnabe
14 axial nach außen (das heißt stromaufwärts) von der Einlassfläche
17 des Laufrads 12 und weist eine Bohrung zur Aufnahme einer Antriebswelle
18 auf. Eine konische Buchse 13 ist drehbar auf der Lagernabe
14 des Laufrads 11 angebracht. Die konische Buchse 13
ist getrennt von der Lagernabe 14 frei drehbar, da ein radialer Spalt
19 zwischen der äußeren Oberfläche 35 der Lagernabe
14 und der Innenbohrung 34 der konischen Buchse 13 vorhanden
ist. Die konische Buchse 13 hat ein Ende 31 mit großem Durchmesser
und ein Ende 32 mit kleinem Durchmesser. Das Ende 32 mit kleinem
Durchmesser ist stromaufwärts des Endes 31 mit großem Durchmesser
angeordnet. Mit dieser Ausrichtung erweitert sich die konische Buchse
13 von dem Ende 32 mit kleinem Durchmesser zu dem Ende
31 mit großem Durchmesser in ihrem Verlauf zur Laufrad-Einlassfläche
17. Das kegelförmige Profil der konischen Buchse 13 ist in
3 zu erkennen.
Die konische Buchse 13 kann aus einem Lager- oder Polymermaterial
mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten, vorzugsweise einer TEFLON-Verbindung
hergestellt sein. TEFLON, auch als Polytetrafluorethylen bekannt, ist ein eingetragenes
Warenzeichen von DuPont. Eine Oberfläche der konischen Buchse 13 und/oder
die Lageroberfläche der Lagernabe 14 können ebenfalls mit einem
Material mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten beschichtet sein. Für den
Durchschnittsfachmann ist offensichtlich, dass andere Konfigurationen einer schwimmenden
Buchse ebenfalls möglich sind und erstrebenswert sein können, und zwar
in Abhängigkeit von den speziellen Pumpbedingungen, dem zu pumpenden Material
und der gewünschten Anwendung.
Wie 2 und 3
zeigen, sichert die Halteeinrichtung 15 die schwimmende konische Buchse
13 auf der Lagernabe 14. In der dargestellten Ausführungsform
ist die Halteeinrichtung 15 eine Mutter mit Innengewinde, die lösbar
auf einem Gewindestumpf 29 der Welle 18 angebracht werden kann.
Die Halteeinrichtung 15 umfasst eine Haltefläche 26, die
an einem axialen Ende 30 der Lagernabe 14 anliegt. In der bevorzugten
Ausführungsform sind axiale Spalte 22, 23 zwischen der großen
Stirnfläche 24 der konischen Buchse 13 und der Laufrad-Einlassfläche
17 und/oder zwischen der kleinen Stirnseite 25 der konischen Buchse
13 und der Haltefläche 26 vorgesehen, wodurch die konische
Buchse 13 frei drehbar ist und auf der Lagernabe 14" schwimmt".
Andere Halteeinrichtungen 15 werden innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung
auch in Betracht gezogen und können jede Art einer festen oder lösbaren
Halteeinrichtung zum Befestigen der schwimmenden konischen Buchse 13 auf
der Lagernabe 14 umfassen. Derartige Halteeinrichtungen
15 können entweder an der Antriebswelle 18 oder direkt an
der Lagernabe 14 befestigt sein.
Während des Betriebs kann die schwimmende konische Buchse
13 ihre Rotation mit dem Laufrad 11 frei stoppen, wenn an die
äußere Oberfläche der Buchse ein Widerstand (Drehmoment) angelegt
wird, beispielsweise durch die einströmende Flüssigkeit und lange, sich
verwickelnde Fasern, die möglicherweise versuchen, sich um die Buchse
13 zu wickeln. Da die Konfiguration der konischen Buchse 13 kein
Drehmoment an die langen Fasern anlegt, sind sie frei und werden mit dem flüssigen
Pumpmaterial durch das Laufrad weiterbefördert. Da die konische Buchse
13 ferner aus einem Material mit verringerter Reibung aufgebaut ist, widersteht
sie in vorteilhafter Weise der Anbindung von langen Fasern um die konische Buchse
13. Da das Ende 31 mit großem Durchmesser der konischen Buchse
13 konstruktionsgemäß im wesentlichen die Mitte des Laufradauges
27 füllt, entsteht kein Totraum (Bereich ohne durch Strömung),
in dem sich unerwünschte Fasern oder Materialien ansammeln können, die
eine geringere Dichte als die Dichte der gepumpten Flüssigkeit haben.
Eine beispielhafte Anwendung der Laufradanordnung für Kreiselpumpen
ist die Bearbeitung von recyceltem Altpapiermaterial. Dieses Papiermaterial enthält
typischerweise Fasern mit verschiedenen Längen und aus verschiedenen Materialien.
Kunststofffasern von Zeitungspackbändern, Bucheinbände aus Kunststoff
und Getränkebehälter zusammen mit Metallklammern bilden oftmals lange
Fasern oder Stränge, die sich um rotierende Laufradnaben wickeln können.
Diese Kunststofffasern sind im allgemeinen leichter oder haben eine geringere Dichte
als das gepumpte Material und neigen dazu, sich in Toträumen im Auge
27 des Laufrads 11 anzusammeln, wo keine Durchströmung herrscht,
und den Laufradeinlass zu blockieren. Die Laufradanordnung 10 verhindert,
dass sich diese Fasern um die Laufradnabe 14 wickeln, wodurch eine unerwünschte
Blockierung der Pumpe an der Laufrad-Einlassfläche 17 verhindert wird.
Obgleich die Erfindung im Rahmen beispielhafter Ausführungsformen
beschrieben wurde, ist sie nicht darauf beschränkt. Die beigefügten Patentansprüche
sollen in breitem Sinn ausgelegt werden, so dass sie andere Varianten und Ausführungsformen
der Erfindung einschließen, die der Durchschnittsfachmann vollzieht, sofern
sie nicht vom Schutzumfang der beigefügten Patentansprüche abweichen.