Technisches Gebiet
Die Erfindung bezieht sich auf eine sogenannte „Warenabzugsvorrichtung",
das heißt eine Vorrichtung, die dafür ausgebildet ist, die von einer Rundstrickmaschine
neu erzeugte Strickware abzuziehen und auf einer Rolle aufzuwickeln.
Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Rundstrickmaschine, und insbesondere
auf eine Maschine mit rotierenden Zylinder, die mit einer Warenabzugsvorrichtung
mit der genannten Art ausgerüstet ist.
Stand der Technik
Auf dem Gebiet der Gestrickherstellung ist die Verwendung von Warenabzugsvorrichtungen
bekannt, die unterhalb des Zylinders der Strickmaschine angeordnet sind und mit
diesem rotieren, um das Gestrick in dem Maße, wie es auf dem Zylinder gebildet
wird, aufzunehmen und auf einem Warenwickelbalken oder einer Warenwickelrolle aufzuwickeln.
Es ist ferner bekannt, solche Warenabzugsvorrichtungen mit Schneidmitteln zu versehen,
die fortlaufend das abgezogene schlauchförmige Gestrick entlang einer Längslinie
schneiden, um es zu öffnen, so dass es nicht als schlauchförmiges Gestrick,
sondern als einlagiges Gestrick auf der Warenaufwickelrolle aufgewickelt wird. Ein
Beispiel einer Warenabzugsvorrichtung dieses Typs ist in EP-A-0456576 beschrieben.
Diese Warenabzugsvorrichtungen haben ein Paar von Ablenkrollen, deren
Achsen parallel und nebeneinander angeordnet sind, die direkt unterhalb des Nadelzylinders
der Strickmaschine angeordnet sind. Das in zylindrischer Form von dem Nadelbett
gelieferte schlauchförmige Gestrick wird zwischen die Ablenkrollen geführt,
um doppellagig flach gelegt zu werden. Unmittelbar hinter diesen Ablenkrollen befindet
sich das Messer, welches das schlauchförmige Gestrick entlang einer Längslinie
aufschneidet, und hinter dem Messer ist ein Paar von Spreizstangen angeordnet, die
durch einen mit der Wirkung der beiden Umlenkrollen kombinierten Effekt das Gestrick
öffnen und flachlegen. Das flachgelegte Gestrick durchläuft dann eine
Folge von Spreiz- Zug- und Führungsrollen und wird dann auf dem Warenwickelbalken
oder der Warenwickelrollen aufgewickelt.
Während die Warenabzugsvorrichtung durch eine (durch Zugarme
erhaltene) Kopplung mit dem rotierenden Nadelzylinder der Strickmaschine, mit der
sie verknüpft ist, zur Drehung angetrieben wird, erhalten die Teile der Warenabzugsvorrichtung
ihren Antrieb typischer Weise von einer Rolle oder einem Zahnrad, das an der Basis
befestigt ist und mit einem mechanischen Antrieb zusammenwirkt, der die Bewegung
auf die Rollen der Warenabzugsvorrichtung verteilt. Die der Warenabzugsvorrichtung
erteilte Drehbewegung bewirkt die Übertragung der Bewegung auf ihre Teile.
Das geöffnete und flachgelegte Gestrick wird von einer oder mehreren
Rollen gezogen, die nach der Zone angeordnet sind, in der das schlauchförmige
Gestrick in längs Richtung geschnitten und flach gelegt wird. Dies bedeutet,
dass die Stelle, an der das Gestrick gezogen wird, einen Abstand von der Stelle
hat, an der der Längsschnitt gemacht wird. Auf Grund des Abstandes zwischen
der Schneidvorrichtung und der ersten motorgetriebenen Rolle, die auf das Gestrick
eine Zugkraft auswirkt, um diesem die richtige Spannung in der Schneid- und Öffnungszone
zu verleihen, muss die von den darunter befindlichen Gummirollen ausgeübte
Zugkraft erhöht werden.
In einer Maschine zur Herstellung von schlauchförmiger Strickware
beträgt der Abstand zwischen der Zone, in der Gestrick erzeugt wird, und dem
Paar von Warenabzugsrollen, das heißt dem Paar von motorgetriebenen Rollen,
auf die das Gestrick zu erst trifft, ungefähr 65 cm. Wenn andererseits eine
Schneidvorrichtung und die jeweiligen Teile zum Flachlegen des geöffneten Gestricks
vorhanden sind, dann erhöht sich, auf Grund des komplizierten Förderweges
des Gestricks, der Abstand zwischen der Zone, in der das Gestrick erzeugt wird,
und der Zone, in der die Zugrollen für das Gestrick angeordnet sind, auf ca.
180 cm. Das bedeutet, dass der Förderweg für das Gestrick zwischen der
Zone, in der das Gestrick erzeugt wird, und dem Punkt, an dem eine Zugkraft aufgebracht
wird, um das Gestrick von der Herstellungszone in die Aufwickelzone zu ziehen, ca.
180 cm beträgt.
Dies macht es notwendig, auf das Gestrick eine beträchtliche
Zugkraft aufzubringen. Diese erhöhte Zugkraft (verglichen mit Maschinen, bei
denen das Gestrick nicht geschnitten und flach gelegt wird) bewirkt:
- • Eine Änderung der Struktur des Gestricks, mit Beeinträchtigung
der Qualität des Gestricks;
- • Vergrößerung der Differenz zwischen dem Anfang und Ende des
Wickels des aufgerollten Gestricks. Dieser Unterschied ist immer vorhanden, auf
Grund der verwendeten Wicklungsart, die ein peripheres Wickeln ist, welches erhalten
wird durch Ausüben einer Reibungskraft auf die Außenseite des in Bildung
befindlichen Wickels. Diese Differenz wird unannehmbar groß, wenn die Länge
des zu einer Rolle gewickelten Gestricks beträchtlich ist und wenn die auf
das Gestrick ausgeübte Zugkraft beträchtlich ist. Diese Unannehmbarkeit
beruht auf der einen Seite auf der Differenz des Gewichts pro qm2 zwischen
dem Anfang und Ende jedes Stücks von Strickware, die auf jedem
einzelnen Wickel aufgewickelt wird, und andererseits auf der Verkleinerung der Breite
des Wickels vom Beginn zum Ende des Warenabschnitts.
Eine Vorrichtung gemäß der Präambel von Anspruch 1
ist aus EP-A-696658 bekannt. Die motorgetriebenen Umlenkrollen sind vor der Schneidvorrichtung
angeordnet, und die auf das Gestrick beim Schneiden ausgeübte Zugkraft wird
auch hier zur Gänze von Zug- und Führungsrollen erzeugt, die hinter der
Schneidvorrichtung und zugeordneten Warenspreizstangen angeordnet sind. Diese bekannte
Vorrichtung hat die gleichen Nachteile wie oben erwähnt.
Ziele und Zusammenfassung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist die Herstellung einer Warenabzugsvorrichtung,
welche die oben genannten Nachteile begrenzt oder vermeidet, in dem die auf das
Gestrick ausgeübte Zugspannung, und damit auch die entsprechenden Konsequenzen
für die Qualität der fertigen Ware, reduziert werden. Diese Aufgabe wird
mit einer Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Die abhängigen
Ansprüche beziehen sich auf weitere vorteilhafte Merkmale und Ausführungsformen
der Erfindung. Die motorgetriebenen Umlenkrollen sind unterhalb der Schneidvorrichtung
angeordnet, um eine Zugkraft auf das Gestrick auszuüben.
Auf diese Weise wird die Zugkraft auf das Gestrick nahe der Schneidvorrichtung
ausgeübt und damit wesentlich näher an der Zone, in der das Gestrick erzeugt
wird, verglichen mit normalen Warenabzugsvorrichtungen. Das gesamte Gestrick unterliegt
daher einer geringeren Zugspannung, woraus sich Vorteile für die Qualität
des Gestricks ergeben.
Obwohl es möglich wäre, für den Antrieb der Umlenkrollen
eine eigene Transmission vorzusehen, erhalten gemäß einer vorteilhaften
Ausführungsform die Umlenkrollen, die ihren Antrieb von mindestens einer motorgetriebenen
Rolle in der Folge von Zug- und Führungsrollen, die hinter der Schneidvorrichtung
angeordnet sind und die das flach gelegte Gestrick antreiben und führen.
In an sich bekannter Weise kann die Warenabzugsvorrichtung ein Paar
von Ständern für die Folge von Zug- und Führungsrollen und ein Paar
von Trägern aufweisen, die jeweils an einem ersten Ende von einem der Ständer
abgestützt sind und mit ihren jeweiligen zweiten Enden konvergieren, um eine
Halterung für die Umlenkrollen zu bilden. Gemäß der Erfindung kann
sich in diesem Fall eine kinematische Transmission entlang mindestens einen der
Träger erstrecken, um den Antrieb auf die Umlenkrollen zu übertragen.
Die kinematische Transmission kann eine im Inneren des Trägers untergebrachte
Welle aufweisen. Die Welle kann an den Enden mit Universalgelenken versehen sein
für die Verbindung mit Achswellen, auf denen jeweils Zahnräder aufgekeilt
sind, die den Antrieb über flexible Organe, insbesondere Ketten oder dergleichen,
empfangen und übertragen.
Weitere vorteilhafte Merkmale und Ausführungsformen der Erfindung
und der Maschine gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen umrissen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Dem besseren Verständnis der Erfindung dient die folgende Beschreibung
mit beigefügten Zeichnungen, die ein nicht einschränkendes Beispiel der
Erfindung zeigen. Es zeigt:
1 eine Seitensicht teilweise im Schnitt, einer Strickmaschine,
die mit der verbesserten Warenabzugsvorrichtung gemäß der Erfindung ausgerüstet
ist;
2 einen Schnitt nach der Linie II-II in 1;
3 eine Draufsicht auf die Warenabzugsvorrichtung an
der Maschine entsprechend der Linie III-III in 2;
4 ein Detail IV in 1 vergrößert
und im Schnitt in einer ??? Axialebene; und
5 perspektivisch ein Detail des Trägers der den
Antrieb auf die Umlenkrollen überträgt.
Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung
Die Rundstrickmaschine umfasst eine feststehende ringförmige
Struktur 1 (1), die einen Nadelzylinder
7 trägt, der sich um eine Vertikalachse Z-Z erstreckt, und mit dem
drei Stützfüße 3 starr verbunden sind, die im Grundriss
um ca. 120° zueinander winkelversetzt sind. In traditioneller Weise trägt
diese ringförmige Struktur 1 mittels Kugellager einen Zylindertragring
5, an welchen der Nadelzylinder 7 und ein Abzugszahnrad
9 starr befestigt sind, welches seinen Antrieb von einem Motor mittels
einer in der Zeichnung nicht gezeigten Transmission empfängt. Die Stützfüße
3 sind an dem unteren Teil der ringförmigen Stützstruktur
1 befestigt und erstrecken sich radial nach außen, so dass sie unter
der Tragstruktur 1 einen großen Raum frei lassen, der eine Warenabzugsvorrichtung
11aufnimmt, die nachstehend beschrieben wird und die starr mit dem Nadelzylinder
1 um die Achse Z-Z umläuft.
An ihren auf den Boden aufsitzenden Enden sind die Füße
3 starr miteinander verbunden mittels einer flachen Basis
13 (siehe auch 3) aus miteinander verschweißten
Metallprofilstangen, die sich nahe dem Boden erstrecken. Eine Abstützung
15 zum Tragen der Warenabzugsvorrichtung 11 derart, dass die Rotation
um die Achse Z-Z möglich ist, ist starr mit der Basis 13 in Ausrichtung
mit der Achse Z-Z befestigt.
Das Stützlager 15 (siehe 4)
umfasst einen Kopplungsflansch 5A, der starr an einem an die Basis
13 angeschweißten Gegenflasch A befestigt ist und einstückig
mit einem Stift 15B ist, der sich nach oben und koaxial zur Achse Z-Z erstreckt.
Auf den Stift 15B ist, unter Zwischenfügung eines doppelten Kugellagers
15E, eine Leerlaufnabe 15C aufgesetzt, die dafür ausgebildet
ist, die gesamte Masse der Warenabzugsvorrichtung und einer Warenwickelrolle oder
eines Warenwickelbalkens, auf dem das Gestrick aufgewickelt wird, axial und radial
zu tragen. Zu diesem Zweck hat ein Flansch, der mit Schrauben an der Nabe
15C befestigt ist, Speichen 16A, die nach außen und oben
gerichtet sind und mittels Schrauben an einem unteren Querstück 17
der Warenabzugsvorrichtung befestigt sind. Am oberen Ende des Stifts 16B
ist ein Zahnrad 15F befestigt für eine Riementransmission, die dafür
ausgebildet ist, die Rollen der Warenabzugsvorrichtung 11 anzutreiben,
wie noch näher erläutert wird.
Das Ende des unteren Querstücks 17 der Warenabzugsvorrichtung
11 ist mit entsprechenden Ständern 19, 21 versehen,
(siehe 1 und 2) deren
oberen Teile miteinander verbunden sind mittels einer horizontalen vorderen Stange
23 und zwei hinteren Stangen 25, die miteinander an einem Ende
in Höhe der Sagittalebene auf der Linie a-a (3)
der Warenabzugsvorrichtung verbunden sind. Die Warenabzugsvorrichtung
11 wird zusammen mit dem Nadelzylinder 7 zur Drehung um die Achse
Z-Z angetrieben mittels zweier Zugarme 8 (siehe insbesondere
1). Jeder dieser Arme 8 ist an einem Ende
an dem Zylindertragring 5 und an dem anderen Ende an dem entsprechenden
Ständer 19 oder 21 der Warenabzugsvorrichtung 11
befestigt unter Zwischenfügung eines Drehmoment-Begrenzugstiftes
8A, der so ausgelegt ist, das er bricht oder sich löst, wenn ein unvorhergesehenes
Ereignis die Rotation der Warenabzugsvorrichtung 11 verhindert, um Unversehrtheit
der Maschine zu gewährleisten.
Jeweilige Stützen 27, 29 (siehe insbesondere
2 und 3) sind an dem mittleren
Teil der Stange 23 und an den verbundenen Enden der Stangen 25
befestigt, um ein Paar von Umlenkrollen 31 zu tragen, mit horizontalen
und zur vorderen Stange 23 rechtwinkligen Achsen. Die beiden Umlenkrollen
31 sind parallel und nebeneinander angeordnet, so dass das von dem Nadelzylinder
der Rundstrickmaschine erzeugte schlauchförmige Gestrick flach gelegt und in
einer vertikal Ebene ausgerichtet wird, die zwischen den beiden Rollen
31 verläuft, welche mit noch zu beschreibenden Teilen zusammen wirken,
um das Gestrick zu öffnen und flach zu legen, nachdem es in noch zu beschreibender
Weise in Längsrichtung geschnitten worden ist.
An den Enden der Stange 23 stehen jeweils horizontal geradlinige
Spreizstangen 33, 35 (2 und
3) befestigt, unterhalb der Rollen 31 und
mit einer Schrägstellung von ungefähr 55° im Grundriss relativ zu
der Stange 23; diese Stangen laufen in einem Vereinigungselement
37 zusammen, das (in dem dargestellten Beispiel) mit einem Leerlaufrad
39 mit horizontaler Achse versehen ist. Auf den Stangen 33,
35 sind jeweils Rollen 33A
35A eingefügt, die feststehend oder leerlaufend sein können.
Unterhalb der Rollen 33A
35A umfasst die Warenabzugsvorrichtung 11 eine Folge von Antriebsrollen
41, 43, 45, 47
49, 51, 53, 55, 57 (in dieser Reihefolge
in der Vorschubrichtung des Gestricks), von denen einige (41,
43, 49, 51, 53, 55) aus Stahl sind
und (mit Ausnahme der Rolle 53) in bekannter Weise eine doppelte schraubenförmige
Nut zum Flachlegen des Gestricks haben, während die anderen 45,
47, 57 mit einer Umfangsschicht aus Gummi beschichtet sind, um
das Ziehen des Gestricks zu gewährleisten. Mindestens eine der Transmissionsrollen
41 bis 57 (und insbesondere die Rolle 45) wird durch
die mechanische Transmission (in der Zeichnung nicht dargestellt) angetrieben, die
ihren Antrieb von dem Zahnrad 15F empfängt.
Das von den Nadeln des Zylinders 7 kommende schlauchförmige
Gestrick 59A wird zwischen den Umlenkrollen 31 gefördert
und wird flachliegend gehalten mittels einer Führungsstruktur 60,
gebildet von zwei Paaren von Stangen 61, 63, deren Enden nach
unten gebogen und miteinander verbunden sind. An einem Ende sind die Stangen
61, 63 an einem gerundeten Führungsrad 65 für
das Gestrick befestigt, während am anderen Ende nur die Stangen 61
miteinander verbunden und vereinigt sind, während die Stangen 63 eine
Schneidvorrichtung 66 tragen, die in diesem Beispiel mit einem Messer
67 ausgerüstet ist, das dafür ausgebildet ist, das schlauchförmige
Gestrick während seiner Herstellung entlang einer Erzeugenden zu schneiden.
Das Messer kann durch andere feststehende oder bewegliche (rotierende) Schneidevorrichtungen
ersetzt werden. Die Stangen 61, 63 sind mit einer Nabe
69, die eine Reguliervorrichtung enthält. Die Gestrick-Spreizvorrichtung
kann auch ohne die Nabe 69 sein, da es auch möglich ist jede Komponente
von Hand anstatt über eine zentralisierte Regulierung zu regeln. Tatsächlich
ist die gesamte Führungsstruktur 60 an einer mit ihr verbundenen zentralen
Welle aufgehängt, die zwischen obersten Teil der festen Maschinenstruktur nach
unten erstreckt. Das Gestrick wird somit von dem Messer 67 aufgeschnitten
und in zwei Lagen 59B
59C (1) abgelegt, die miteinander im Bereich
der Erzeugenden verbunden sind, welche durch die in dem Beispiel mit dem Rad
39 zusammenfallende) Spitze des von den Rollen 33A bis
35A gebildeten Aufspreizers verläuft. Die Lagen werden auf die schrägen
Rollen 33A, 35A geführt. Das Gestrick wird dann in einer
einzigen Lage 59D liegend mittels der Rollen 41 bis
57 gefördert, um dann zu einer Rolle 70 gewickelt zu werden.
Die Rolle 70 ruht auf der letzen Rolle 57 aus Gummi
und wird auf einem Warenwickelbalken oder einer Rolle 70A aufgewickelt,
deren Enden in jeweiligen Nuten geführt werden, die ungefähr vertikal
oder geneigt verlaufen und innerhalb jedes Ständers 19,
21 der Warenabzugsvorrichtung 11 ausgebildet sind.
Die Umlenkrollen 51 sind mit Gummi oder einem anderen Material
mit hohem Reibungskoeffizienten beschichtet und werden zur Drehung angetrieben durch
einen von der Rolle 15F abgeleiteten Antrieb, und zwar genauer durch den
Antrieb, der von der motorgetriebenen Rolle 45 abgeleitet ist, die ihrerseits
ihren Antrieb in an sich bekannter Weise von der Rolle 15F empfängt.
Zu diesem Zweck ist auf die Welle der Rolle 54 in der Nähe des Pfosten
21 ein Rad 101 aufgekeilt, um welches eine erste Kette
103 angetrieben wird, um die Drehbewegung der Rolle 45 auf ein
erstes Ritzel 105 zu übertragen, welches auf eine Wellenzapfen
107 aufgekeilt ist. Der Wellenzapfen 107 ist mittels eines Universalgelenks
109 mit einem ersten Ende einer Welle 111 verbunden, die sich
innerhalb der Schiene 25 mit einer kastenförmigen Struktur erstreckt.
Das andere Ende der Welle 111 ist über ein zweites universal Gelenk
113 mit einer Welle 115 verbunden, die von der Halterung
29 getragen wird und auf die ein zweites Ritzel 117 aufgekeilt
ist.
Eine zweite Kette 119, die um das zweite Ritzel
117 angetrieben wird, überträgt den Antrieb von diesem auf ein
drittes Ritzel 121. Dieses dritte Ritzel ist auf der Welle einer der beiden
Umlenkrollen 31 aufgekeilt, auf die auch ein Zahnrad 123 aufgekeilt
ist. Dieses Zahnrand kämmt mit einem identischen Zahnrad 125, das
auf der Welle der anderen der beiden Umlenkrollen 31 aufgekeilt ist.
Gemäß der vorstehend beschriebenen Anordnung wird, wenn
die Rundstrickmaschine und damit die Warenabzugsvorrichtung um die vertikale Achse
Z-Z rotieren, die Drehbewegung mittels der Rolle 15F auf die Traktionsrolle
45 übertragen und wird auf die Umlenkrollen 31 übertragen,
die in entgegengesetzten Richtungen und in Übereinstimmung mit der Vorschubrichtung
des mit ihnen in Kontakt stehenden Gestricks umlaufen. Da die Rollen 31
mit einem Material mit hohem Reibungskoeffizienten beschichtet sind, üben sie
eine Zugkraft auf das Gestrick 59A aus, wodurch die Zugkraft, die von der
Rolle 45 auf dieses ausgeübt werden muss, reduziert wird und dadurch
die Formationen des Gestrick reduziert werden.
Das Transmissionsverhältnis für die Rollen 31 kann
geändert werden durch Austausch eines der Ritzel in der kinematischen Kette,
und insbesondere des Ritzels 121, welches am einfachsten zugänglich
ist. Auf dieses Weise ist es somit möglich, die Zugbedingungen, denen das Gestrick
auf seinem Förderweg unterliegt, zu modifizieren.
Die Bewegungsübertragung auf die Rollen 31,
31 könnte auch in Höhe der Halterung 27 erfolgen, obwohl
die hier beschriebene Anwendung vorteilhafter ist, da sie zu kleineren Abmessungen
und weniger Schwierigkeiten in der Zone, die zum Auswechseln der Ware zugänglich
sein muss, führt.
Ferner kann die Antriebstransmission auch mit anderen mechanischen
Systemen, als in der spezifischen Ausführungsform dargestellt, erfolgen, so
zum Beispiel mittels einer flexiblen Welle oder durch Hydraulikmotoren, die von
den Rollen betätigt werden. Ferner können in der beschriebenen mechanischen
Transmission die Gelenke an den Enden der Welle 111 durch andere Mittel
ersetzt werden, wie zum Beispiel Paar von Kegelrädern, das heißt mit Eckantrieben.
Die Zeichnung soll lediglich ein Beispiel zur praktischen Demonstration
der Erfindung zeigen, in der Erfindung kann innerhalb des Erfinderkonzeptes in Form
und Anordnung variiert werden. Bezugszeichen in den Ansprüchen sollten das
Lesen der Ansprüche unter Bezug auf die Beschreibung erleichtern und schränken
den Schutzumfang der Ansprüche nicht ein.