Die vorliegende Erfindung betrifft ein Einsteckschloss
für eine Tür mit einem Schlosskasten und einer in diesem geführten,
zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung beweglichen
Falle.
Türen, insbesondere Innenraumtüren werden in
der Regel mit Einsteckschlössern versehen, die neben einer Falle auch einen
Riegel aufweisen, durch den die Tür gegen unbefugten Durchgang gesichert werden
kann. Das Abschließen erfolgt üblicherweise durch die Verwendung von mittels
Schlüsseln betätigbaren Profilzylinder- oder Buntbartschlössern.
Häufig werden an Innenraumtüren keine extremen
Anforderungen bezüglich der Einbruchsicherheit gestellt, wobei es aber dennoch
oft wünschenswert ist, einen unbefugten Zugang zu einem Raum dadurch zu erschweren,
dass zumindest ohne eine zerstörerische Gewalteinwirkung kein Zugang möglich
ist. Derartige Anforderungen erfüllen übliche Einsteckschlösser mit
Falle und schlüsselbetätigbaren Riegeln.
Weiterhin besteht der Wunsch, das Ver- und Entriegeln der
Tür auf elektronischem Wege zu steuern.
Der Vorteil von elektronischen Schlössern liegt insbesondere in ihrer Flexibilität.
So ist es möglich, einer Person individuelle Zugangsberechtigungen für
einen oder mehrere Räume beispielsweise durch entsprechendes Codieren einer
Chipkarte zu erteilen. Bei Verlust oder Diebstahl einer derartigen Chipkarte ist
lediglich eine Umprogrammierung der Schlösser und/oder der verbleibenden Chipkarten
erforderlich. Bei herkömmlichen Schlössern wäre zur Wiederherstellung
der Einbruchsicherheit der wirtschaftlich wesentlich aufwändigere Austausch
mehrerer Schlösser oder gar des gesamten Schließsystems erforderlich.
Schließlich ist es wünschenswert, dass elektronische
Schlösser im Austausch zu mechanischen Schlössern nachgerüstet werden
können.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein insbesondere nachrüstbares
Einsteckschloss zu schaffen, das auf besonders wirtschaftliche Weise ein Ent- und
Verriegeln einer Tür ermöglicht. Insbesondere soll sich der Einbau- und
Nachrüstaufwand auf ein Minimum beschränken.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 und
insbesondere durch ein Einsteckschloss der eingangs genannten Art gelöst, welches
riegellos ausgebildet ist, wobei eine zweigeteilte Nuss vorgesehen ist, deren innere
Nusshälfte mit der Falle in Wirkverbindung steht und deren äußere
Nusshälfte durch ein mittels elektromechanischer Mittel zwischen einer Koppelstellung
und einer Freigabestellung steuerbares Umsteuerelement mit der inneren Nusshälfte
koppelbar ist, das Umsteuerelement durch elektronische, zur Berechtigungsprüfung
ausgebildete Mittel beaufschlagbar ist und die elektromechanischen Mittel und die
elektronischen Mittel mit einer Stromversorgung verbunden sind, die ebenso wie alle
anderen Schlossbestandteile innerhalb des Schlosskastens vorgesehen ist.
Bei einem derartigen riegellosen Einsteckschloss erfolgt
das Verriegeln der Tür ausschließlich durch die Falle. Es stellt dabei
eine wesentliche Erkenntnis der vorliegenden Erfindung dar, dass es aufgrund der
vergleichsweise geringen Anforderungen bezüglich der Einbruchsicherheit genügt,
eine Verriegelung nur durch die Falle und ohne einen zusätzlichen Riegel vorzunehmen.
Dies verringert durch die Einsparung des Riegels einerseits den zu betreibenden
wirtschaftlichen Aufwand und bedingt andererseits, dass im Schlosskasten aufgrund
des nicht vorhandenen Riegels mehr Platz zur Verfügung steht, um die restlichen,
insbesondere die elektronischen Schlossbestandteile aufzunehmen.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Falle steht über
die innere Nusshälfte dauerhaft mit einem an der Innenseite der Tür vorgesehenen
Drücker in Wirkverbindung. Befindet sich das Umsteuerelement in einer Freigabestellung,
wird eine Betätigung der äußeren Nusshälfte über den äußeren
Drücker nicht auf die innere Nusshälfte übertragen. Somit wird auch
die Falle nicht in die Öffnungsstellung zurückgezogen und die Tür
bleibt trotz der Betätigung des äußeren Drückers verschlossen.
Da die Falle mit der inneren Nusshälfte dauernd in
Wirkverbindung steht, weist das Schloss für die Türinnenseite eine Antipanikfunktion
auf, ein Einsperren von Personen auf dieser Seite der Tür ist auch bei einem
Ausfall einzelner elektronischer Mittel nicht möglich.
Wird das Umsteuerelement nach der Berechtigungsprüfung
in die Koppelstellung bewegt, steht nun auch die äußere Nusshälfte
mit der Falle in Wirkverbindung und ein Öffnen der Tür kann nun durch
Betätigung des äußeren Drückers bewerkstelligt werden.
Es ist hervorzuheben, dass sämtliche Mittel zum Betrieb
des Schlosses innerhalb des Schlosskastens angeordnet sind. Es ist daher nicht erforderlich,
zusätzliche Elemente wie beispielsweise die Mittel zur Berechtigungsprüfung
oder die Stromversorgung außerhalb des Schlosskastens anzubringen oder einzubauen,
da diese ihren Platz an einer Stelle im Schlosskasten finden, der bei herkömmlichen
Einsteckschlössern vom Riegelmechanismus beansprucht wird. "Innerhalb des Schlosskastens"
im Sinne der Erfindung sind auch solche Elemente angeordnet, die in demjenigen Bereich
des Einsteckschlosses vorgesehen sind, der bei handelsüblichen Schlössern
vom Profilzylinder eingenommen wird.
Das erfindungsgemäße Einsteckschloss lässt
sich also auf höchst einfache Weise mit geringem Zeitaufwand, insbesondere
im Austausch zu einem herkömmlichen Einsteckschloss, montieren. Zusätzliche
An- oder Einbauten oder Modifikationen am Türblatt, an der Zarge oder an angrenzenden
Wandbereichen sind nicht erforderlich.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Schlosskasten
ein übliches Normmaß auf. Normmaße beispielsweise für Dornmaß,
Entfernung oder Stulpbreite und -länge sind in der DIN 18251 angegeben. Durch
das Einhalten der Normmaße ist es möglich, normgerechte Türen mit
erfindungsgemäßen Einsteckschlössern ohne Anpassungen des Türblatts
auszustatten oder bereits installierte Türen nachzurüsten.
Vorzugsweise kann die als Batterie oder Akkumulator ausgebildete
Stromversorgung bei in einer Tür montiertem Schlosskasten von außen zugänglich
sein. Hierdurch ist es möglich, bei entleerter Stromversorgung deren Austausch
ohne aufwändige Demontage des Schlosskastens vornehmen zu können.
Bevorzugt kann der Schlosskasten eine profilzylinderförmige
Aussparung aufweisen, in der die Stromversorgung angeordnet ist. Da normgerechte
Türblätter ohnehin entsprechende Öffnungen zum Einstecken von Profilzylindern
oder Buntbartschlüsseln besitzen, kann dort stattdessen die Stromversorgung
eingesetzt werden. Das bedeutet, dass bei einem erfindungsgemäßen Schloss
z.B. anstelle des sonst üblichen Profilzylinders die dann von außen zugängliche
Stromversorgung vorgesehen ist. Darüber hinaus erübrigt es sich hierdurch,
zusätzliche Abdeckungen zum Verschließen der im Türblatt angeordneten
Öffnungen oder besondere Austauschrosetten vorzusehen.
Alternativ kann die Stromversorgung in einer stulpseitig
zugänglichen Ausnehmung des Schlosskastens angeordnet sein. Auch hier ist ein
Zugang ohne Demontage des Schlosskastens möglich.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind in den abhängigen Ansprüchen aufgeführt.
Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt:
- Fig. 1A
- ein Einsteckschloss gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in
einer perspektivischen Ansicht,
- Fig. 1B
- das Einsteckschloss gemäß Fig. 1A in Draufsicht, wobei sich das Umsteuerelement
in einer Freigabestellung befindet und die äußere Nusshälfte betätigt
ist.
- Fig. 1C
- das Einsteckschloss gemäß Fig. 1A in einer Draufsicht, wobei sich
das Umsteuerelement in einer Koppelstellung befindet und die äußere Nusshälfte
betätigt ist.
- Fig. 2A
- ein Einsteckschloss gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel in
einer perspektivischen Ansicht.
- Fig. 2B
- das Einsteckschloss gemäß Fig. 2A, wobei sich das Umsteuerelement
in einer Freigabestellung befindet und die äußere Nusshälfte betätigt
ist.
- Fig. 2C
- das Einsteckschloss gemäß Fig. 2A in einer Draufsicht, wobei sich
das Umsteuerelement in einer Koppelstellung befindet und die äußere Nusshälfte
betätigt ist.
Die Fig. 1A bis C zeigen ein Einsteckschloss 10a gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel. Es umfasst einen Schlosskasten 12a, der hier
ohne eine dazugehörige Abdeckung dargestellt ist. Im Schlosskasten 12a ist
eine Falle 14 verschiebbar angeordnet und durch eine Fallenfeder 16 derart vorgespannt,
dass sie sich im unbetätigten Zustand durch den Stulp 18 hindurch erstreckt.
Unterhalb der Falle 14 ist eine zweigeteilte Nuss vorgesehen,
deren innere Nusshälfte 20a in Blickrichtung hinter einer äußeren
Nusshälfte 22a liegt und durch diese größtenteils verdeckt ist. Die
äußere Nusshälfte 22a besitzt eine quadratische Drückerdornaufnahme
24, die auch bei der inneren Nusshälfte 20a vorhanden ist, hier aber nicht
sichtbar ist. Beide Nusshälften 20a, 22a werden durch Spiralfedern 26a, 26b
entgegen ihrer Betätigungsrichtung vorgespannt. Ein mit einem erfindungsgemäßen
Schloss verwendeter Drückerdorn ist grundsätzlich zweigeteilt ausgeführt,
wobei ein erster Teil der äußeren Nusshälfte 22a und ein zweiter
Teil der inneren Nusshälfte 20a zugeordnet ist, so dass sich kein Teil des
Drückerdorns durch beide Nusshälften 20a, 22a hindurch erstreckt.
Am Umfang der inneren Nusshälfte 20a ist ein Mitnehmer
19 angeordnet, der bei Betätigen der inneren Nusshälfte 20a die Falle
14 vollständig in den Schlosskasten 12a zurückzieht.
An der äußeren Nusshälfte 22a ist eine schwenkbare
Klinke 30 angeordnet, die mittels einer Zugfeder 32 in Richtung einer Freigabestellung
(Fig. 1B) vorgespannt ist.
Unterhalb der Klinke 30 ist ein Antrieb 34 angeordnet,
der einen mittels eines Motors 38 verschiebbaren Stößel 36 umfasst. Der
Stößel 36 wird bei entsprechender Veranlassung durch die hier nicht dargestellten
elektronischen Mittel durch den Motor 38 aus dem Antrieb 34 hinaus verschoben. Dabei
wirkt der Stößel 36 auf die Klinke 30 und verschwenkt diese von der Freigabestellung
(Fig. 1B) in die Koppelstellung (Fig. 1C), in welcher die Klinke 30 mit einer am
Umfang der inneren Nusshälfte 20a angeordneten Ausnehmung 40a in Eingriff gelangt.
Die Versorgung des Antriebs 34 mit Strom erfolgt durch
eine im zylindrischen Teil einer profilzylinderförmigen Halterung 42 angeordneten
Batterie 44.
In dem Bereich zwischen dem Motor 38 und dem Stulp 18 ist
eine Elektronikplatine 58 vorgesehen, die alle nötigen Elektronik-Bestandteile
zur Ansteuerung des Antriebs 34 bzw. des Motors 38 einschließlich einer Einheit
zur Erkennung eines Berechtigungscodes trägt. Diese Elektronik-Bestandteile
sind elektrisch mit einer Antenne 60 Erfassung eines Transpondersignals verbunden,
welche außen an der profilzylinderförmigen Halterung 42 angebracht ist,
so dass keine Abschirmung durch den Schlosskasten 12a erfolgt. Die Antenne 60 ist
in jedem Fall an der Türaußenseite des erfindungsgemäßen Einsteckschlosses
angebracht, zusätzlich kann aber auch eine weitere Antenne an der Türinnenseite
der profilzylinderförmigen Halterung 42 vorgesehen werden, um auch von der
Türinnenseite her eine Berechtigung erfassen zu können.
Fig. 1B stellt das Einsteckschloss 10a in einem Zustand
dar, bei dem die äußere Nusshälfte 22a mittels eines nicht dargestellten
Drückers betätigt ist. Die Klinke 30 befindet sich hier in der Freigabestellung.
Deshalb wird die Drehbewegung der äußeren Nusshälfte 22a nicht auf
die innere Nusshälfte 20a übertragen. Daher erfolgt keine Drehbewegung
der inneren Nusshälfte 20a und somit auch keine Betätigung der Falle 14.
Die Tür lässt sich somit nicht öffnen.
Bei dem in Fig. 1C dargestellten Zustand befindet sich
die Klinke 30 in ihrer Koppelstellung, das heißt die äußere Nusshälfte
22a befindet sich über die Klinke 30 mit der inneren Nusshälfte 20a in
Wirkverbindung. Somit bewirkt die hier dargestellte Betätigung der äußeren
Nusshälfte 22a gleichzeitig ein Verdrehen der inneren Nusshälfte 20a.
Über den Mitnehmer 19 wird die Falle 14 vollständig in den Schlosskasten
12a zurückgezogen und die Tür lässt sich öffnen.
In den Fig. 2A bis C ist ein Einsteckschloss 10b gemäß
einem zweiten Ausführungsbeispiel dargestellt. Ein Schlosskasten 10b umfasst
entsprechend der ersten Ausführungsform gemäß den Fig. 1A bis C ebenfalls
eine Falle 14, eine Fallenfeder 16 und einen Stulp 18. Eine Nuss ist wiederum in
eine innere Nusshälfte 20b und eine äußere Nusshälfte 22b geteilt,
wobei die innere Nusshälfte 20b in den Zeichnungen unterhalb der äußeren
Nusshälfte 22b angeordnet ist und teilweise durch diese verdeckt wird.
Die beiden Nusshälften 20b, 22b weisen jeweils einen
Schenkel 28a bzw. 28b auf, die sich in unterschiedlichen Ebenen befinden und sich
auch bei einem Verdrehen der Nusshälften 20b, 22b nicht unmittelbar berühren.
Unterhalb der Nusshälften 20b, 22b ist ein Schwenkarm
48 angeordnet, der um einen am Schlosskasten 12b angeordneten Zapfen 46 herum schwenkbar
und durch eine Feder 53 in Richtung der Freigabestellung vorgespannt ist (Fig. 2B).
Der Schwenkarm 48 weist eine schlitzartige, kreissegmentförmig
gebogene Kulisse 50 auf, in der ein Koppelelement 52 verschiebbar angeordnet ist.
Unterhalb des Schwenkarms 48 ist ein Antrieb 34 angeordnet, der entsprechend dem
ersten Ausführungsbeispiel einen mittels eines Motors 38 verschiebbaren Stößel
36 zur Betätigung des Schwenkarms 48 aufweist.
Der Motor 38 wird über eine in einem stulpseitig zugänglichen
Batteriefach 54 untergebrachte Batterie (nicht sichtbar) mit Strom versorgt. Das
Batteriefach 54 ist mit einer Batteriefachabdeckung 56 verschlossen.
In dem dem Stulp 18 abgewandten Bereich des Motors 38 ist
eine Elektronikplatine 58 vorgesehen, die alle nötigen Elektronik-Bestandteile
zur Ansteuerung des Antriebs 34 bzw. des Motors 38 einschließlich einer Einheit
zur Erkennung eines Berechtigungscodes trägt. Diese Elektronik-Bestandteile
sind wiederum elektrisch mit einer Antenne 60 zur Erfassung eines Transpondersignals
verbunden, welche in demjenigen Bereich der Elektronikplatine 58 vorgesehen ist,
in welchem bei handelsüblichen Schlössern der Profilzylinder zu liegen
kommt. Die Antenne 60 ist dabei an einer geeigneten Halterung so weit außen
angebracht, dass keine Abschirmung durch den Schlosskasten 12b erfolgen kann. In
jedem Fall ist die Antenne 60 an der Türaußenseite des erfindungsgemäßen
Einsteckschlosses angebracht, zusätzlich kann aber auch bei dieser Ausführungsform
eine weitere Antenne an der Türinnenseite der Elektronikplatine 58 vorgesehen
werden, um auch von der Türinnenseite her eine Berechtigung erfassen zu können.
Wird nun der Schwenkarm 48 mittels des Antriebs 34 von
der Freigabestellung in die Koppelstellung bewegt, befindet sich das Koppelelement
52 unmittelbar im Bereich von in den Schenkeln 28a, 28b vorgesehenen Ausnehmungen
40b, 40c. Die Länge des Koppelelements 52 ist so bemessen, dass es sich über
beide Bewegungsebenen der Nusshälften 20b, 22b erstreckt. Daher wird eine Drehbewegung
der äußeren Nusshälfte 22b auf die innere Nusshälfte 20b übertragen.
Somit führt ein Drehen der äußeren Nusshälfte 22b nur in der
Koppelstellung zu einer Übertragung der Drehbewegung auf die innere Nusshälfte
20b und somit über den Mitnehmer 19 zu einem Zurückziehen der Falle 14.
Wie man in Fig. 2B erkennen kann, gelangt der Schenkel
28b der äußeren Nusshälfte 22b in der Freigabestellung bei Betätigen
der äußeren Nusshälfte 22b nicht mit dem Koppelelement 52 und damit
auch nicht mit dem Schenkel 28a der inneren Nusshälfte 20b in Wirkverbindung.
Ein Öffnen der Tür durch Betätigen des äußeren Drückers
ist damit nicht möglich, während ein Betätigen des inneren Drückers
ein Zurückziehen der Falle 14 und damit ein Öffnen der Tür bewirkt.
Fig. 2C stellt das Einsteckschloss 10b im betätigten
Zustand dar, wobei sich der Schwenkarm 48 in der Koppelstellung befindet. Hier ist
zu erkennen, dass das Koppelelement 52 durch den Schenkel 28b in der Kulisse des
Schwenkarms gegenüber einer Grundstellung (Fig. 2A) verschoben wurde und die
Drehbewegung der äußeren Nusshälfte 22b über den Schenkel 28b
auf die innere Nusshälfte 20b übertragen hat.
Bezugszeichenliste
- 10a, 10b
- Einsteckschloss
- 12a, 12b
- Schlosskasten
- 14
- Falle
- 16
- Fallenfeder
- 18
- Stulp
- 19
- Mitnehmer
- 20a, 20b
- innere Nusshälfte
- 22a, 22b
- äußere Nusshälfte
- 24
- Drückerdornaufnahme
- 26a, 26b
- Spiralfeder
- 28a, 28b
- Schenkel
- 30
- Klinke
- 32
- Zugfeder
- 34
- Antrieb
- 36
- Stößel
- 38
- Motor
- 40a, 40b, 40c
- Ausnehmung
- 42
- Halterung
- 44
- Batterie
- 46
- Zapfen
- 48
- Schwenkarm
- 50
- Kulisse
- 52
- Koppelelement
- 53
- Feder
- 54
- Batteriefach
- 56
- Batteriefachabdeckung
- 58
- Elektronik-Platine
- 60
- Antenne