Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum katalytischen Abbau von halogenierten
organischen Schadstoffen in schadstoffbelastetem Wasser bei Wassertemperaturen von
10°C bis 20°C sowie einen zur Durchführung des Verfahrens geeigneten
Wasserreinigungsreaktor.
Bei den herkömmlichen Verfahren zur Reinigung von Wässern
mit organischen Schadstoffen, werden die Schadstoffe zwar dem Wasser durch Sorptionsreaktoren
(Aktivkohlefiltration) entzogen, aber eine Dekontamination der Schadstoffe findet
nicht statt. Die verwendeten Sorptionsmaterialien müssen entweder deponiert
werden, oder sie werden aufwendig und mit hohem Energieeinsatz gereinigt. Das nun
beschriebene Verfahren entzieht dem kontaminierten Wasser die Schadstoffe und baut
sie in unschädliche, brauchbare oder biologisch gut abbaubare Substanzen um.
Seit geraumer Zeit arbeiten verschiedene Forschergruppen mit Bimetallgemischen
und katalytisch aktive Metallen, die chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Aromate und polychlorierte Biphenyle (PCB)
daran, Schadstoffe in kontaminierten Wässer zu unschädlichen oder biologisch
gut abbaubaren Stoffen umzuwandeln.
Die gute und schnelle dehalogenierende Wirkung unterschiedlicher katalytisch
aktiver Metalle ist seit langem bekannt.
Sowohl in der chemischen und petrochemischen Industrie, als auch zu
Reinigung von Abgasen werden sie seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Diese Katalysen
finden jedoch meist in Gasphase oder unter erhöhtem Druck (mehrere Kilobar)
und Temperaturen von mehreren hundert Grad statt. Im Grundwasser, Abwasser und Prozesswasser
usw. herrschen allerdings andere Voraussetzungen. Die Drücke bewegen sich im
normal Atmosphärenbereich, und die Temperaturen liegen zwischen 5°C und
15°C. Im Grundwasser, Abwasser und Prozesswasser usw. enthaltene Anionen und
Kationen, können den Katalysator sehr schnell deaktivieren. Diese Ionen können
auf den katalytisch aktiven Oberflächen der Metalle sorbieren und "vergiften"
d.h. sie deaktivieren die katalytische Wirkung des Metalls. Untersuchungen zur dehalogenierenden
Katalyse in wässriger Phase bei normalen Raumtemperaturen und Atmosphärendruck
von unterschiedlichen organischen Verbindungen zeigen zwar, dass dies gelingt und
möglich ist (Kummer, N.-A.: „Hydrogerierung und Hydrierung von (Chlor-)
Kohlenwasserstoffverbindungen an verschiedenen Edelmetallkatalysatoren in wässriger
Lösung", Diplomarbeit, Tübingen (1998); Kraft, S.: „Einsatzmöglichkeiten
Palladium beschichteter Y-200 Zeolithe in der Grundwassersanierung, Diplomarbeit,
Tübingen (1998)"), allerdings konnten diese Systeme bislang nicht für
lange Zeit stabil gehalten werden.
Um das Problem der Deaktivierung durch ionische Wasserinhaltsstoffe
zu verhindern, werden unter Anderem hydrophobe Zeolithe verwendet. Allerdings zeigte
sich, in allen bislang bekannten und eingesetzten Verfahren, dass eine Deaktivierung
trotz allen Schutzeinrichtungen stattfindet. Als Hauptproblem des katalytischen
Abbaus im Grundwasser, Abwasser und Prozesswasser usw. unter aneroben Verhältnissen
(diese Wässer sind meist anerob), zeigt sich mittlerweile die Vergiftung durch
Sulfide, insbesondere Schwefelwasserstoff (H2S). Dieser Schwefelwasserstoff
wird entweder durch das Wasser selbst angeliefert oder durch biologische Aktivität
von Bakterien, insbesondere Sulfidbakterien, die sich in der Katalysatorsäule
ansiedeln, produziert. Die Bakterien finden hier ein optimales Milieu um zu wachsen,
da Wasserstoff und Sulfat vorhanden sind, die sie zu Schwefelwasserstoff umbauen.
Ob nun der Schwefelwasserstoff aus dem Wasser angeliefert wird, oder in der Katalysatorsäule
bakteriell produziert wird, führt in beiden Fällen zu einer Deaktivierung
des Katalysators. Um halogenierte organische Schadstoffe in schadstoffbelasteten
Wässern besonders effektiv katalytisch abzubauen, werden erfindungsgemäß
ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Wasserreinigungsreaktor
mit den Merkmalen des Anspruchs 3 vorgeschlagen.
Weiterhin ist aus der DE 693
28 732 T2 ein Verfahren zum Abbau von flüchtigen organischen halogenierten
Verbindungen in Wasser bekannt, wobei die Schadstoffe katalytisch behandelt werden.
Dabei werden Metallionen aus dem Wasser durch eine oder mehrere Behandlungen entfernt,
die aus der aus einer Ionenaustauschbehandlung, einer Chelatharzbehandlung und einer
Oxidations-Koagulations-Ausfällungsbehandlung bestehenden Gruppe ausgewählt
werden, und dann wird das Metallionen-deionisierte Wasser mit einem Reduktionsmittel
in Gegenwart eines Metall-Katalysators in Kontakt gebracht.
Schließlich offenbart die DE
195 33 889 A1 ein Verfahren zum Abbau von flüchtigen organischen halogenierten
Verbindungen in Wasser, wobei die Flüssig/Flüssig-Extraktion über
eine Membran (Hohlfaser) unter Einsatz eines unpolaren Lösungsmittels erfolgt.
Dabei werden adsorbierbare organische Halogenverbindungen aus einer
wässrigen Phase, insbesondere aus Abwasser oder aus einer Prozesslösung,
beseitigt, indem die wässrige Phase in einer Flüssig-Flüssig-Extraktion
mit einem nichtwässrigen Extraktionsmittel behandelt wird und nach der Extraktion
die adsorbierbaren organischen Halogenverbindungen im Extraktionsmittel einer Wurtz-Fittig-Reaktion
unterzogen werden.
Das nun zur Patentierung eingereichte Verfahren verhindert durch die
Überführung der Schadstoffe in ein Lösungsmittel einerseits eine
„Vergiftung" des Katalysatormetalls durch Anionen, Kationen und Schwefelwasserstoff
und anderseits eine Deaktivierung durch Bakterienaktivitäten in der Katalysatorsäule.
Darüber hinaus bietet dieses Verfahren die Möglichkeit verschiedene Katalysatormetalle
in Reihe zu schalten und somit je nach Schadstoffgemische eine optimale Dekontaminierung
zu erreichen (siehe 3. Beispiel).
Die einzige Figur zeigt die schematische Funktionsweise des erfindungsgemäßen
Wasserreinigungsreaktors 1.
Das Verfahren entfernt dem Wasser (schadstoffbelastetes Wasser
2) zunächst durch eine mit nullwertigem Eisen oder Zinkoxid gefüllte
Säule (Eisen- oder Zinkreaktor (H2S-Fällung)) 3, den
eventuell ankommenden Schwefelwasserstoff und oxidiert diesen zu einem Metallsulfid,
welches in der Säule ausfällt. Das nun schwefelwasserstofffreie Wasser
wird durch einen handelsüblichen hydrophoben Filtermembranschlauch
4 gepumpt (Pumpe 5), welcher in einer Säule 6 mit
organischem Lösungsmittel (Cyclohexan, Oktanol oder evtl. Pentan je nach Schadstoffen)
gebettet ist. Hier werden die organischen Schadstoffe aufgrund ihrer starken Affinität
für das Lösungsmittel in das organische Lösungsmittel überführt.
Die Länge des Filtermembranschlauches 4 muss so bemessen sein, dass
die Kontaktzeit mit dem Lösungsmittel ausreicht, um sämtliche Schadstoffe
in das Lösungsmittel zu überführen. Nun befinden sich entsprechend
des Verteilungkoeffizienten zwischen Wasser und Lösungsmittel mehr als 99,99%
der organischen Schadstoffe im Lösungsmittel und die für das Katalysatormetall
schädlichen Anionen und Kationen verbleiben im Wasser. Das gereinigte Wasser
wird über einen Aktivkohlefilter 7 weitergeleitet, um sicherzustellen,
dass das Wasser absolut frei von Schadstoffen ist (schadstofffreies Wasser
8). Unter Normalbedingungen sollten keine Schadstoffe bei der Aktivkohle
ankommen, was dazu führt, dass sie in der Regel nicht ausgetauscht werden muss.
Die Dekontamination findet in einem separaten Prozeß statt. Das
organische Lösungsmittel wird ständig im Kreislauf bei normalem Druck
und Raumtemperatur durch einen Katalysator 9 gepumpt (Pumpe 10)
und dort von den halogenierten Schadstoffen gereinigt. Der für die Reaktion
benötigte Wasserstoff wird von einem Wasserstoffgenerator 11 geliefert
und über einen Silikonschlauch 12 unter Druck diffusiv in das Lösungsmittel
eingebracht. Das Lösungsmittel selbst wird katalytisch nicht verändert,
da es keine halogenierten Verbindungen enthält.
Eine Deaktivierung des Katalysatormetalls findet aus zwei Gründen
nicht statt:
– Deaktivierende Anionen und Kationen bleiben im Wasser
– Sulfidbakterien werden an ihrem Wachstum gehindert, da in der Katalysatorsäule
keine Schwefelquelle vorhanden ist.
Beispiele:1. Beispiel:
Ein mit leichtflüchtigen aliphatischen Chlorkohlenwasserstoffen
(Vinylchlorid (VC), cis-Dichlorethen (cis-DCE, trans-Dichlorethen (trans-DCE), 1,1-Dichlorethen
(1,1-DCE), Trichlorethen (TCE), Tetrachlorethen (PCE) und Schwefelwasserstoff belastetes
Wasser (LCKW) soll gereinigt werden.
Das Wasser durchfließt zunächst die Eisen- oder Zinkoxidsäule.
Der ankommende Schwefelwasserstoff wird gefällt. Folgende chemische Reaktion
findet statt.
Eisensäule: Fe + H2S → FeS + H2oder: Zinkoxid ZnO + H2S → ZnS + H2O
Nach durchlaufen der Eisen- oder Zinkoxidsäule wird das Wasser
in Stahlkapillaren oder -leitungen weitergeleitet und erreicht die Extraktionssäule.
Hier erfolgt der Austausch der organischen Stoffe über ein Membran in ein Lösungsmittel
(es kann sowohl Oktanol, Cyclohexan oder Pentan verwendet werden). Sämtliche
Schadstoffe befinden sich jetzt im Lösungsmittel und das gereinigte Wasser
wird aus Sicherheitsgründen nochmals durch einen Aktivkohlefilter geleitet.
Die organischen Schadstoffe im Lösungsmittel werden nun am Beispiel
eines Al2O3/Pd-Katalysators (0,5% Pd) unter
Anwesenheit von Wasserstoff dehalogeniert. Die Dehalogenisierung von leichtflüchtigen
chlorierten Kohlenwasserstoffen vollzieht sich sukzessive durch Austausch eines
Chloratoms durch ein Wasserstoffatom. Der Abbau der doppelbindigen Verbindungen
bis zum Ethan verläuft, ausgehend vom PCE nach folgenden Abbauschritten: PCE
– TCE – DCE (drei Varianten sind möglich cis-, trans-, und 1,1-DCE)
– VC – Ethen – Ethan (Kovenklioglu et al., 1992). Wobei in
dieser Reihe beliebig eingestiegen werden kann d.h. wäre beispielsweise nur
DCE vorhanden würde der Abbau ab DCE beginnen.
Reaktionen:
2. Beispiel:
Das Wasser durchfließt wiederum die Eisen oder Zinksäule.
Anschließend werden die Schadstoffe in der Extraktionssäule in das Lösungsmittel
überführt. Dann werden die halogenierten Aromaten in Anwesenheit von Wasserstoff
mit einem Al2O3/Pd-Katalysators (0,5% Pd) dehalogeniert. Hier
am Beispiel von 1,2 Dichlorbenzol (Schüth und Reinhard 1998).
Das behandelte Wasser wird anschließend aus Sicherheitsgründen
wiederum durch eine Aktivkohlesäule geleitet (siehe Verfahrensaufbau).
3. Beispiel:
Bei diesem Beispiel bleibt Wasserbehandlung mit der Eisen oder Zinksäule
und die Überführung der Schadstoffe in das Lösungsmittel in der Extraktionssäule
ebenfalls unverändert. Ebenfalls wird bei dieser Reaktion Wasserstoff benötigt
An diesem Beispiel soll nun aufgezeigt werden, wie ein Reihenschaltung von unterschiedlichen
Katalysatormetallen durch dieses Verfahren eingesetzt werden kann. Kummer 1998 beschreibt
in seiner Arbeit eine Dehydrierung von Benzol zu Cyclohexan durch die Verwendung
eines Al2O3/Rh-Katalysators (1% Rh). Dadurch wird beispielsweise
bei der Dekontamination von Aromaten (z.B. Benzol) Cyclohexan produziert,
welches dann bei diesem Verfahren als Lösungsmittel im Verfahrensprozess weiter
verwendet werden kann.
Behandelt man nun ein Wasser, welches mit Aromaten belastet ist, werden
diese zunächst durch den Al2O3/Pd-Katalysator zu Benzol
dechloriert (siehe Beispiel Reaktion 1). Anschließend wird das Benzol durch
einen Al2O3/Rh-Katalysator zu Cyclohexan hydriert (siehe Beispiel
Reaktion 2). Das entstandene Cyclohexan kann darüber hinaus im Verfahrensprozess
weiter verwendet werden.
Beispiel:Reaktion 1: mit Al2O3/Pd-KatalysatorReaktion 2: mit Al2O3/Rh-Katalysator
Das behandelte Wasser wird anschließend aus Sicherheitsgründen
wiederum durch eine Aktivkohlesäule geleitet (siehe Verfahrensaufbau).
Denkbar wäre desweiteren ein Einsatz dieses Verfahren auch zur
Dekontamination von polyzylischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe, Phenole, Phenylen
sowie zum Abbau von Lindan unter Einsatz unterschiedlicher Katalysatormetallen.
Hier besteht allerdings noch weiterer Forschungsbedarf.
Anspruch[de]
Verfahren zum katalytischen Abbau von halogenierten organischen Schadstoffen
in schadstoffbelastetem Wasser (2) bei Wassertemperaturen von 10°C
bis 20°C, wobei das Wasser durch eine mit nullwertigem Eisen oder Zinkoxid
gefüllte Säule (3), dann durch einen hydrophoben Filtermembranschlauch
(4), welcher in eine Säule (6) mit organischem Lösungsmittel
gebettet ist, und weiter über einen Aktivkohlefilter (7) geleitet
wird und wobei das organische Lösungsmittel zur Reinigung von den halogenierten
Schadstoffen ständig im Kreislauf bei normalem Druck und Raumtemperatur unter
Anwesenheit von Wasserstoff durch mindestens einen Katalysator (9) geleitet
wird.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge
des Filtermembranschlauchs (4) so bemessen ist, dass mehr als 99,99% der
halogenierten Schadstoffe in das Lösungsmittel überführt werden.Wasserreinigungsreaktor (1) zur Durchführung des Verfahrens
nach Anspruch 1 oder 2, mit
– einer Säule (3), die mit nullwertigem Eisen oder Zinkoxid
gefüllt ist,
– einem an die Säule (3) angeschlossenen hydrophoben Filtermembranschlauch
(4), der in einer mit organischem Lösungsmittel gefüllten Säule
(6) eingebettet ist,
– einem an den hydrophoben Filtermembranschlauch (4) angeschlossenen
Aktivkohlefilter (7),
– einer Kreislaufführung für das Lösungsmittel,
– wobei im Kreislauf mindestens ein Katalysator (9) und eine Wasserstoffzufuhr
(12) angeordnet sind.