Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Leitungstester für
xDSL-, insbesondere ADSL-Installationen (Asymmetric Digital Subscriber Line) für
die Überprüfung des Verbindungsaufbaus zwischen einer Anschlussdose beim
Kunden oder einem beliebigen Anschlusspunkt im Kabelnetz und der Vermittlungsstelle,
dem DSLAM. Der Zweck ist dabei, die Überprüfung der Funktion dahingehend
zu vereinfachen, dass ohne Anschluss eines Splitters, eines Modems oder/und eines
PC mit entsprechender Software die Information, ob der DSLAM aktiviert ist oder
die Kabelstrecke in Ordnung ist, erhalten werden kann. Dabei ist der Leitungstester
(ACHECK genannt) vorzugsweise als sogenanntes „Handheld"-Gerät ausgeführt
und wird vorzugsweise mit handelsüblichen 9 V – Blockbatterien betrieben.
Die Information, um welche Art von ADSL (Annex A, Annex B oder C) und welche ungefähre
Signalstärke am Prüfpunkt noch vorhanden ist, kann insbesondere durch
Betätigen nur einer Taste und Ablesen einer zweifarbigen LED erreicht werden.
Mit dem Aufkommen des World Wide Web (WWW) ist ein ständig steigender
Bedarf nach hohen Datentransferraten über Telefonleitungen einhergegangen.
Aufwändig gestaltete Informationsangebote im Internet und neue Kommunikationsbereiche
wie Video-on-Demand, Video-Conferencing oder auch Telearbeit erfordern höchste
Transferraten und somit neue Übertragungstechniken. Mit einem normalen Modem
an einer normalen analogen Telefonleitung kann eine Datenübertragungsrate von
maximal 56 kBit pro Sekunde erreicht werden. Mit einem ISDN-Zugang kann mit 64 kBit
pro Sekunde schon eine etwas schnellere Datentransferrate erreicht werden. Mit der
sogenannten Kanalbündelung kann die Übertragungsgeschwindigkeit verdoppelt
werden, sie erfordert jedoch einen höheren Kostenaufwand. Mit ISDN, Kanalbündelung
und Software-Kompression waren die Möglichkeiten der Steigerung der Datenübertragungsrate
zunächst ausgeschöpft.
Bereits seit Anfang der 90er Jahre gibt es jedoch eine technische
Lösung, die weitaus höhere Transferraten über das herkömmliche
Telefonnetz ermöglicht und mit ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line) bezeichnet
wird. ADSL ist ein Protokoll aus der xDSL-Familie. Allen xDSL-Varianten ist gemeinsam,
dass sie das herkömmliche Kupferleitungsnetz verwenden und die DSL-Signale
somit die gleichen Leitungen wie die herkömmlichen Telefonsignale verwenden.
Dabei nutzt DSL jedoch einen anderen Frequenzbereich als das Telefon. Das auch mit
POTS (Plain Old Telephone Signal) abgekürzte analoge Telefonsignal arbeitet
im Bereich von 0 bis 4 kHz, während DSL-Übertragungen den Bereich ab etwa
25 kHz nutzen. ADSL über POTS ist daher laut ITU als ANNEX A definiert. In
verschiedenen Ländern mit ISDN wird das ADSL Signal aber auch über dem
Frequenzbereich des ISDN – Signales angeordnet. ISDN benötigt bis ca.
160 Khz, das ADSL beginnt daher darüber. Die ITU Spezifikation ist hierfür
ANNEX B. Annex C ist laut ITU definiert und kann im ACHECK ebenfalls per Programm
freigegeben werden, wie weiter unten noch erläutert werden wird.
Die ADSL-Technologie hat die Besonderheit, dass sie in den beiden
Übertragungsrichtungen unterschiedliche Datenübertragungsgeschwindigkeiten
bietet, woher die Bezeichnung "asymmetrisch" stammt. Zum Anwender hin (downstream)
können theoretisch bis zu 8 MBit/s fließen und in umgekehrter Richtung
(upstream) sind es bis zu 1 MBit/s. Dabei werden über die Kupferader Frequenzen
von ca. 30 Khz bis zu 450 Khz übertragen. Der Bereich ANNEX A, ADSL über
POTS belegt hierbei Frequenzen von 38 Khz bis 276 Khz, ANNEX B, ADSL über ISDN
von 160 Khz bis 420 Khz. Daraus ergibt sich auch, dass es notwendig ist, ein Prüfgerät
zu haben, welches beide bzw. alle drei Bereiche abdeckt. Es gibt Länder, die
Annex A und B gleichzeitig einsetzen. Die Modems aber sind immer nur für einen
Bereich geeignet, also entweder Annex A oder B oder C.
Der Techniker am Kabel kann jedoch nicht unbedingt erkennen, welcher
Dienst oder ob überhaupt einer geschaltet ist. Wie weiter unten noch zu sehen
sein wird, kann der erfindungsgemäße Leitungstester hier Abhilfe schaffen.
Da die in jeder herkömmlichen Telefonleitung vorhandenen zwei
Kupferadern verwendet werden, wird bei der Installation im Regelfall lediglich ein
sogenannter Splitter, der Telefon und ADSL trennt, und eine zweite TAE-Dose für
den Rechneranschluss neben der bereits vorhandenen TAE-Dose installiert. Der Rechner
wird über ein entsprechendes DSL-Modem an die zweite TAE-Dose angeschlossen.
Die Installation des ADSL-Anschlusses erfolgt in der Regel durch einen
Service-Provider, der für die ordnungsgemäße Funktion und die zugesicherten
Merkmale zu sorgen hat. Der Internet Zugang wird von einer anderen Firma, dem ISP
– Internet Service Provider – bereitgestellt. Dies bedeutet, dass
der Installateur nach der Einrichtung des ADSL-Anschlusses dessen Funktion, d.h.
den Verbindungsaufbau sicherstellen muss. Dies geht aber bisher nur mit relativ
hohem Aufwand, nämlich mit einem PC mit Modem und Software oder nur einem Modem
und einem ADSL-Prüfgerät oder einem ADSL-Prüfgerät mit eingebautem
Modem. An anderen Anschlusspunkten wie Verteilern und ähnlichem ist die Überprüfung,
ob der Dienst ev. bis zu diesem Punkt noch funktioniert, nur mit speziellem und
teurem Prüfgerät und entsprechender Ausbildung möglich. Es genügt
in der Regel jedoch die pure Funktionskontrolle.
Gemeinsam haben alle bekannten Prüfverfahren, dass relativ teure
Prüfgeräte auf der Basis von ADSL-Testern mit Protokoll-Software, Ethernet-Schnittstelle
usw. verwendet werden müssen, und auch der Bediener den entsprechenden Ausbildungsstand
haben muss.
Als Prüfgerät ist beispielsweise ein sogenannter PING-Tester
bekannt. Auch mit diesem wird auf der Protokollebene eine Anfrage an einen Server
geschickt, der dann diese Anfrage mit dem sogenannten PING bestätigt. Auch
hierfür wird die komplette Technik einschließlich Software benötigt,
so dass auf dieser Basis keine einfachen und preiswerten Testgeräte herstellbar
sind.
Die Druckschrift US 2002/0018521 A1 beschreibt ein DSL-Modem, mit
welchem in einem Testmodus überprüft werden kann, ob an einer Telefon-Zwei-Drahtleitung
ein DSL-Verbindungsaufbau möglich ist. Zu diesem Zweck sendet das DSL-Modem
in dem Testmodus ein R-Ton-Signal und detektiert, ob von einem DSLAM ein C-Ton-Signal
zurückgesendet wird, um festzustellen, ob ein DSL-Verbindungsaufbau möglich
ist.
Es ist demgemäss Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen xDSL-,
insbesondere ADSL-Leitungstester anzugeben, der einfach aufgebaut ist und einfach
implementiert und verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
Die Erfindung geht von der grundsätzlichen Überlegung aus,
dass für den Errichter der Leitung und für den Kunden nach der Installation
zunächst nur eine Information darüber benötigt wird, ob mit dem installierten
ADSL-Anschluss eine Verbindung zur nächsten Vermittlungsstelle (DSLAM, Digital
Subscriber Line Access Multiplexer) aufgebaut werden kann – unabhängig
von der erreichbaren Datenrate oder sonstigen auf Protokollebene ablaufenden Informationen.
Für die Erfindung ist von Bedeutung, dass beim Verbindungsaufbau durch das
Modem der erste Kontakt nicht auf Protokollebene stattfindet.
Die erste, von dem Modem an das DSLAM gerichtete Information besteht
in dem Aussenden mehrerer verschiedener R-Töne. Diese R-Töne sind in den
oben genannten Spezifikationen ANNEX A oder B spezifiziert und müssen nach
diesen Spezifikationen eine bestimmte Form und Zeitdauer aufweisen. Wenn in dem
DSLAM nun diese Frequenzsignale empfangen werden und als richtig in Form und Dauer
erkannt werden, wird dies von dem DSLAM durch Ausenden eines weiteren Frequenzsignals
bestehend aus mehreren Frequenzsignalen, nämlich eines C-Tones von mehreren
verschiedenen C-Tönen, als Bestätigungssignal beantwortet.
Ein wesentlicher Gedanke der vorliegenden Erfindung besteht nun darin,
auf einer rein physikalischen Ebene diese spezifizierten Frequenzsignale, insbesondere
also R-Töne, zu erzeugen und die von dem DSLAM zurückgeschickten Frequenzsignale
zu detektieren und in ein OK-Signal zu wandeln.
Dabei kann noch zusätzlich der Pegel der Signale ausgewertet
und durch eine LED in rot – schwaches Signal, grün und rot –
gutes Signal und grün – starkes Signal angezeigt werden.
Der erfindungsgemäße xDSL-Leitungstreiber enthält somit
- – Mittel zum Erzeugen von für die Verbindungsprüfung vorgesehenen
Abfrage-Frequenzsignalen vorgegebener Form und Zeitdauer,
- – Mittel zum Übertragen der Frequenzsignale auf die Leitung,
- – Mittel zum Detektieren von von einer Gegenstelle der Leitung in Reaktion
auf die Abfrage-Frequenzsignale übertragenen Antwort-Frequenzsignalen, und
- – Mittel zum Signalisieren der Detektion des Antwort-Frequenzsignals.
Dabei sind die Abfrage-Frequenzsignale durch mehrere R-Töne,
insbesondere R-Töne gemäß der von der ITU (International Telecommunication
Union) herausgegebenen Spezifikation vorgegeben und die Erzeugungsmittel sind zur
Erzeugung dieser R-Töne ausgelegt.
Des Weiteren sind die Detektionsmittel zum Detektieren mehrerer verschiedener
C-Töne gemäß der vorgenannten Spezifikation ausgelegt.
Die Erzeugungsmittel können durch einen Frequenzgenerator wie
einen Sinus-Generator realisiert sein, der in geeigneter Weise angesteuert bzw.
getastet wird, so dass er einen R-Ton der spezifizierten Form und Zeitdauer an einen
Ausgangsübertrager abgibt. Zusätzlich kann ein Leistungsverstärker
zwischen dem Frequenzgenerator und dem Ausgangsübertrager angeordnet sein.
Die Detektionsmittel können einen Hochpassfilter zur Abtrennung
des Antwort-Frequenzsignals und eine PLL – Schaltung aufweisen. Zwischen
beiden kann ein Leistungsverstärker angeordnet sein. Nach der Integration kann
das Signal einem Microprozessor zugeführt werden.
In den ITU-Spezifikationen ANNEX A, ANNEX B und ANNEX C sind jeweils
R- und C-Töne mit bestimmten, unter den Spezifikationen jedoch unterschiedlichen
Frequenzen vorgegeben. R- und C-Ton sind immer gleich definiert,
nur die Frequenzbereiche sind unterschiedlich für ANNEX A, ANNEX B UND ANNEX
C. Die Erzeugungsmittel des erfindungsgemässen Leitungstesters sind nun vorzugsweise
so ausgelegt, dass sie mindestens zwei, vorzugsweise jedoch alle drei dieser Annex-Versionen,
abfragen können. Sie können also R-Töne verschiedener Frequenzen
entsprechend den Annex-Versionen erzeugen und auf die Leitung schicken. Entsprechend
sind die Detektionsmittel dafür ausgelegt, mindestens zwei, vorzugsweise jedoch
alle drei, in ihren Frequenzen verschiedenen, empfangenen C-Töne detektieren
zu können.
Die Erzeugungsmittel sind weiterhin vorzugsweise so ausgelegt, dass
sie – von dem Prozessor gesteuert – die R-Töne bei der Abfrage
zeitlich simultan auf die Leitung schicken. Von der Gegenstelle wird dann entsprechend
der vorliegenden Annex-Version der entsprechende C-Ton zurückgesandt, der von
den Detektionsmitteln detektiert wird. Auf diese Weise kann der erfindungsgemäße
Leitungstester die vorliegende Annex-Version detektieren.
Anstelle des zeitlich simultanen, also gleichzeitigen Aussendens der
R-Töne können diese auch in Form einer zeitlich aufeinanderfolgenden Abfolge
von R-Tönen auf die Leitung geschickt werden.
Die elektronische Schaltung des erfindungsgemäßen ADSL-Leitungstesters
weist vorzugsweise eine zentrale Prozessoreinheit (CPU) zur Steuerung der Abläufe
auf. Die CPU ist durch eine Ausgabeleitung mit einem Sendepfad verbunden, in welchem
der Frequenzgenerator enthalten ist, und sie ist durch eine Eingabeleitung mit einem
Empfangspfad verbunden, in welchem der Hochpassfilter und der Integrator enthalten
sind. Die CPU ist vorzugsweise beliebig programmierbar, so dass neue oder andere
Frequenzen für die zu erzeugenden R- und C-Töne programmiert werden können.
Die Signalisierungsmittel können mindestens eine Lichtemissionsdiode
umfassen. Vorzugsweise weisen sie eine Anzahl, beispielsweise zwei Lichtemissionsdioden
auf, die einzeln oder zusammen leuchten, so dass der Pegel des Antwortsignals in
drei Stufen anzeigbar ist. Dabei kann eine Pegelbewertungseinrichtung für die
Bewertung des Pegels des Antwort-Signals vorhanden sein, wobei die Pegelbewertungseinrichtung
mit den Lichtemissionsdioden verbunden ist, durch die der Pegel des Antwort-Signals
mittels der Farbe (Rot, Rot + Grün = Gelb, Grün) angezeigt wird.
Nachfolgend wird noch anhand der einzigen Zeichnungsfigur ein konkretes
Ausführungsbeispiel der elektronischen Schaltung eines erfindungsgemäßen
ADSL-Leitungstesters angegeben.
Das in der Figur dargestellte Blockschaltbild einer elektronischen
Schaltung eines erfindungsgemäßen ADSL-Testers kann in einem handlichen
Gehäuse untergebracht sein. In der Außenwand des Gehäuses sind unter
anderem ein Taster 11 und drei Lichtemissionsdioden 12 und
13 angebracht. Das Gehäuse ist mit einem RJ11-Stecker und zwei universellen
Anschlussleitungen mit Krokodilklemme ausgestattet. Im Gehäuse befindet sich
noch die bei ADSL übliche RJ45-Buchse. Damit ist es möglich, flexibel
an allen möglichen Punkten des Kabelnetzes zu prüfen. Die Spannungsversorgung
10 kann einer handelsüblichen 9V Batterie oder einem aufladbaren Akkumulator
entnommen werden.
Über den Taster 11 wird benutzerseitig der Prüfvorgang
eingeleitet. Durch Betätigung des Tasters 11 wird die CPU
1 veranlasst, auf dem Sendepfad ein Ausgangssignal an den Frequenzgenerator
2 abzugeben. Daraufhin erzeugt der Frequenzgenerator 2 ein spezifiziertes
Abfrage-Frequenzsignal, insbesondere eine zeitlich simultane Abfolge von R-Tönen
verschiedener Frequenz entsprechend den ITU Annex- Spezifikationen, welche in dem
Leistungsverstärker 3 verstärkt werden und an den Ausgangsübertrager
4 abgegeben werden. Von diesem werden die Frequenzsignale auf die über
den TAE-Stecker angekoppelte Leitung übertragen. Die Betätigung des Start-Signals
mit dem Taster 11 wird durch eine grüne Lichtemissionsdiode
13 angezeigt werden.
Bei Empfang des Antwort-Frequenzsignals, insbesondere der C-Töne,
wird dieses über den Empfangspfad geleitet und durch den Hochpassfilter
5 von etwaigen anderen Signalanteilen abgetrennt. Anschließend wird
das Signal in dem Leistungsverstärker 6 verstärkt und der PLL
7 zugeführt. Das Ausgangssignal der PLL 7 kann noch einem
Schmitt-Trigger (nicht dargestellt) zugeführt werden und dann von der CPU
1 erfasst werden. Durch die mit der CPU 1 verbundene oder in ihr
enthaltene Pegelbewertungseinrichtung wird der Pegelwert des Antwortsignals festgestellt
und entsprechend veranlasst die CPU 1, dass ein Signal zur Ansteuerung
der dem Pegelwert entsprechenden Lichtemissionsdiode 12 ausgegeben wird,
so dass deren Aufleuchten dem Benutzer die Verbindung mit der DSLAM und die Qualität
der Verbindung anzeigt.
In der CPU 1 sind die Werte für die Frequenzen, und
die Zeitdauern der auszusendenden R-Töne einprogrammiert. Diese Werte können,
um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, auch beliebig umprogrammiert
oder durch weitere Werte erweitert werden.
Die Spannungsversorgung 10 ist mit einem Gleichspannungsregler
15 verbunden, welcher ein 5 V-Gleichspannungssignal ausgibt. Die CPU
1 ist mit einem Schalter 14 verbunden, durch
welchen das 5 V-Gleichspannungssignal beispielsweise nach dem Einschalten des Testers
dem Frequenzgenerator 2, der PLL 7 und den Leistungsverstärkern
3 und 6 zugeführt werden kann.
Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel bezieht sich
auf einen ADSL-Leitungstester. Die Erfindung ist jedoch im Prinzip ebenso auf andere
Leitungsinstallationen der xDSL-Familie anwendbar.