Die Erfindung betrifft die Anordnung des Abflussschlauches von Waschmaschinen
in Bädern mit einer Toilette.
Zum Entsorgen des Abwassers von Waschmaschinen in Bädern werden
alternativ vorhandene Abflüsse genutzt: die Toilettenschüssel, die Badewanne,
ein Waschbecken oder auch ein gesonderter Anschluss an die Abwasserleitung ggf.
im Verbund mit dem Traps des Waschbeckens.
Insbesondere die Verwendung der vorhandenen Sanitäreinrichtungen
ist mit vielfältigen Nachteilen behaftet. Zum einen stört der installierte
Schlauch. Darüber hinaus ist das Ableiten des Abwassers auf diese Weise unhygienisch
und verlangt erhöhten Reinigungsaufwand. Bei Waschvorgängen im Bereich
von 30° wird hochgradig bakteriell belastetes Abwasser über die jeweilige
sanitäre Einrichtung abgeleitet.
Überlegungen, das Waschmaschinenabwasser zu speichern und zu
Toilettenspülzwecken zu nutzen, ist Gegenstand einer Reihe von Schutzrechtsveröffentlichungen,
ohne dass diese bisher nennenswerte Anwendungen gefunden haben. So wird in der
DE 40 37 389 A1 ein frischwassersparender
Spülkasten beschrieben, bei dem der Spülvorgang in zwei Schritten erfolgt.
Im ersten Schritt wird mit Brauchwasser z.B. aus der Waschmaschine gespült
und danach ausschließlich mit Frischwasser. Der Wassertank weist dazu zwei
getrennte aber miteinander verbindbare Behältnisse auf, so dass der Wasseraustritt
zur Toilette über ein Auslassventil mit folgendem Verbindungsrohr erfolgen
kann.
Das durch den Wassertank nicht aufnehmbare Brauchwasser fließt
über einen Überlauf vom Brauchwasserbehälter in ein separates Rohr
in das Verbindungsrohr Frischwasserbehältnis–Toilette.
Ähnlich arbeitet der Gebrauchswasserbehälter nach
DE 196 00 284 A1, wobei überschüssiges
Brauchwasser über einen Überlauf direkt in die Abflussleitung der Toilette
transportiert wird.
Nachteilig ist bei diesen Lösungen der große Wassertank
mit Überlaufleitungen und separatem Abwasserrohranschluss. Ferner ist der Brauchwassertank
eine Bakteriensammelstelle, da er nur mit Brauchwasser versorgt wird.
Neuere Lösungen (WO 03/085212 A1 oder DE
203 20 782 U1) schlagen deshalb den Weg über eine Mischung von Brauch-
und Frischwasser in einem Spülkasten vor. Betrachtet man sich diese Lösungen
genauer, so findet eine Mischung aber nur in den seltensten Fällen statt. Liegt
kein Brauchwasser an, wird nur Frischwasser verwendet. Wird hingegen z.B. Brauchwasser
aus der Waschmaschine zugeführt, ist die Menge so groß, dass das vorhandene
Frischwasser in Spülkasten teilweise abfließt und der Rest bestenfalls
das Brauchwasser etwas verdünnt. Gespart wurde überhaupt kein Wasser,
vielmehr wird Frischwasser noch verschmutzt.
Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, eine Alternative
zum Ableiten von Waschmaschinenabwasser über Waschbecken und Badewannen aufzuzeigen.
Es soll ferner auf den primären Einsatz von Brauchwasser zu Spülzwecken
in Toiletten verzichtet werden.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1,
vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ableiten von Waschmaschinenabwasser
mittels eines Schlauches in eine Abwasserleitung sieht vor, dass der Schlauch für
das Abwasser von der Waschmaschine kommend direkt oder unter Verwendung eines Zwischenrohres
mit dem Innenraum des Überlaufes des Toilettenspülkastens verbunden ist.
Dabei endet bei Verwendung eines Zwischenrohres dessen eines Ende
außerhalb des Toilettenspülkastens zum Anschluss des Schlauches und auf
der anderen Seite mündet es frei in den Überlauf des Toilettenspülkastens.
Zur Stabilität sollte das Zwischenrohr oder der Schlauch am Toilettenspülkasten
fixiert sein, vorzugsweise an einer Wand und/oder dem Deckel.
Natürlich ist es auch möglich, dass das Zwischenrohr oder
ein Abschnitt des Zwischenrohres Bestandteil der Wand oder des Deckels des Toilettenspülkastens
ist.
Bei der Verwendung nur des Schlauches wird der Schlauch durch die
Wand des Toilettenspülkastens im oberen Bereich geführt. In der Durchtrittsstelle
durch die Wand des Toilettenspülkastens sollte er fixiert sein. Ebenso ist
in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass der Schlauch mindestens innerhalb des Toilettenspülkastens
eine Stabilisierungsmanschette zur Führung in den Innenraum des Überlaufes
aufweist.
Die Erfindung soll anhand der Zeichnung erläutert werden.
In der Fig. ist eine Waschmaschine 2 gezeigt, die über
Schlauch 1 zum Ableiten des Abwassers verfügt. Weiterhin ist ein Toilettenspülkasten
5 gezeigt, der innen über einen Überlauf 4 verfügt.
Der Überlauf 4 wird beim Spülen angehoben, so dass das Wasser
des Toilettenspülkasten 5 in das Toilettenbecken 6 ablaufen
kann.
Oben ist der Überlauf 4 offen, so dass das abgewinkelte
Ende des Zwischenrohres 3 in diese Öffnung münden kann. Der am
abgewinkelten Ende des Zwischenrohres 3 anschließende Abschnitt ist
so hoch über dem Überlauf 4 angeordnet, dass die Bewegung des
Überlaufes 4 beim Spülen nicht behindert wird.
Das Zwischenrohr 3 ist am anderen Ende direkt oder über
einen Anschlussstutzen nach außerhalb des Toilettenspülkastens
5 geführt, so dass hier der Schlauch 1 anschließbar
ist.
Die Befestigung des Zwischenrohres 3 erfolgt am Deckel und/oder
einer Wand des Toilettenspülkastens 5. Natürlich ist es auch
möglich, das Zwischenrohr 3 in wesentlichen Abschnitten direkt in
eine Wand oder den Deckel zu integrieren. Dieser integrierte Abschnitt verfügt
dann über einen entsprechenden Schlauchanschluss und einen Auslauf in den Überlauf
4 des Toilettenspülkastens 5.
Im Falle eines in die Wand eingebauten Toilettenspülkastens
5 ist der Anschluss des Schlauches 1 an das Zwischenrohr
3 über eine an diesem angeordnete Verlängerung nach außerhalb
der Wand realisierbar.
Von der Waschmaschine 2 kommendes Abwasser wird so über
den Schlauch 1 und das Zwischenrohr 3 in den Überlauf
4 des Toilettenspülkastens 5 geleitet und fließt über
das Toilettenbecken 6 ab.
Das verursacht keinen oder nur unwesentlichen Mehraufwand bei der
Toilettenbeckenreinigung und es liegt kein störender Schlauch 1 mehr
im Bad herum. Eine Verunreinigung des Toilettenspülkastens 5 mit Flusen
oder Waschmittelrückständen ist bei dieser Anordnung ebenfalls nicht zu
befürchten.
- 1
- Schlauch für das Waschmaschinenabwasser
- 2
- Waschmaschine
- 3
- Zwischenrohr
- 4
- Überlauf des Toilettenspülkasten
- 5
- Toilettenspülkasten
- 6
- Toilettenbecken