Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Bügeltisch zum
Bügeln von Wäsche mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Hauptanspruchs.
Weiterhin ist Gegenstand der Erfindung eine Anordnung zum Bügeln von Wäsche,
welche einen vorgenannten Bügeltisch umfasst.
Bügeltische sind aus dem Stand der Technik in großer Vielzahl
bekannt. Grundsätzlich bilden Bügeltische eine im Allgemeinen horizontal
angeordnete ebene Arbeitsfläche aus, auf der die zu bügelnde Wäsche,
beispielsweise Kleidungsstücke, Tisch- und Bettwäsche etc. in ausgebreitetem
Zustand angeordnet werden kann, um sie dann nachfolgend mittels eines Bügeleisens
durch Hitzeeinwirkung zu glätten. Als Bügelbrett bezeichnete Bügeltische
der vorgenannten Art sind praktisch in jedem Privathaushalt zu finden.
Aufgrund der Eigenschaften der verwendeten Textilfasern, hier insbesondere
der natürlichen Textilfasern, kann die Glättung eines gebügelten
Wäschestücks neben der Einwirkung von Hitze noch verbessert werden, indem
das Wäschestück befeuchtet wird. Hierzu ist bereits seit langer Zeit bekannt,
zu bügelnde Wäschestücke mit einer Befeuchtungseinrichtung wie einer
manuell betätigten Spritz- oder Sprühflasche vor dem Bügeln zu befeuchten,
so dass dann aufgrund der Hitzeeinwirkung des Bügeleisens einsetzenden Dampfendwicklung
eine starke Durchfeuchtung des zu bügelnden Wäschestücks auftritt.
Hierdurch kann das Bügelergebnis wesentlich verbessert werden, wobei gleichzeitig
der erforderliche Anpressdruck des Bügeleisens verringert und die Bügelzeit
vermindert werden können.
Um auf die Befeuchtung von Bügelwäsche vor dem Bügeln
verzichten zu können, wurden zur Erzielung der gleichen verbesserten Bügeleigenschaften
Dampfbügeleisen entwickelt, bei denen ein in der Regel in das Bügeleisen
selbst integrierter Dampfgenerator während des Bügelns Dampf erzeugt,
welcher aus der Bügelsohle des Bügeleisens ausströmt und dabei das
zu bügelnde Wäschestück befeuchtet. Nachteilig hieran ist jedoch,
dass aus dem Stand der Technik bekannte Dampfbügeleisen mit integriertem Dampferzeuger
in der Regel verhältnismäßig schwer sind, da sie einerseits den Dampfgenerator
und andererseits eine ausreichende Menge an zu verdampfendem Wasser umfassen müssen.
Sind größere Mengen an Wäsche zu bügeln, so führt dies
aufgrund der recht hohen körperlichen Belastung zu einer raschen Ermüdung
der bügelnden Person.
Bei dem aus dem Stand der Technik bekannten Bügelbrettern ist
die ebene Arbeitsfläche oftmals als stoffbezogenes eigenstabiles Formteil beispielsweise
aus Pressspan oder einem Metallrahmen mit Netzeinsatz ausgebildet, wobei der Stoffbezug
oftmals zusätzlich wattiert ist. Insbesondere ein wattierter Stoffbezug weist
den Vorteil auf, dass dieser eine gewisse Wasserspeicherfähigkeit besitzt,
so dass im Stoffbezug gespeicherte Feuchtigkeit beim Bügeln von Wäsche
verdampft und ebenfalls zur Befeuchtung des zu bügelnden Wäschestücks
beiträgt. Nachteilig an den vorbekannten Bügeltischen mit Stoffbezug ist
jedoch, dass die Stoffbezüge aufgrund der hohen thermischen Belastung beim
Bügeln einem hohen Verschleiß unterliegen und in recht kurzen Abständen
auszutauschen sind. Darüber hinaus ist es schwierig, hitzebeständige Stoffbezüge
herzustellen, auf denen marktübliche Bügeleisen mit Stahl- oder Aluminiumbügelsohle
gut gleiten.
Um den Komfort vorbekannter Dampfbügeleisen mit integriertem
Dampfgenerator zu verbessern und die körperliche Belastung der bügelnden
Person zu vermindern, sind daher Anordnungen zum Bügeln von Wäsche vorgeschlagen
worden, bei denen ein Bügeltisch kombiniert wird mit einem Vorratsbehälter
für zu verdampfendes Wasser und einem Dampfgenerator, wobei der Dampfgenerator
dann über eine Dampfleitung mit einem Dampfbügeleisen moderner Bauart
verbunden ist. Ein solches Dampfbügeleisen weist keinen weiteren integrierten
Dampfgenerator mehr auf, sondern nur noch eine Vielzahl von Dampfaustrittsöffnungen
in der Bügelsohle. Diese Austrittsöffnungen in der Bügelsohle werden
dann über eine Verbindungsleitung mit dem in der Regel am Bügeltisch angeordneten
Dampfgenerator verbunden. Auf diese Weise kann das Dampfbügeleisen leicht und
handlich ausgeführt werden, so dass eine deutliche Verminderung der körperlichen
Belastung der bügelnden Person realisiert werden kann. Nachteilig an der genannten
Anordnung ist jedoch, dass die Anordnung aus Bügeltisch, Wasservorratsbehälter,
Dampfgenerator und mit diesem verbundenen Dampfbügeleisen eine untrennbare
Einheit darstellt. Eine solche Anordnung ist daher in der Regel nur zu hohen Kosten
auf dem Markt erhältlich. Weiterhin hat die Integration eines Wasservorratsbehälters
und eines Dampferzeugers in den Bügeltischen zur Folge, dass eine solche Dampfbügelstation
in den meisten Fällen nicht mehr Platz sparend zusammenlegbar ist und somit
nur eingeschränkt im häuslichen Bereich verwendet werden kann.
Aus der EP 05 31 207 A1
ist eine Bügelvorrichtung mit Bügeltisch und Gestell bekannt, mit der
die körperliche Belastung beim Bügeln verringert werden soll. Als problematisch
wird hierbei das hohe Gewicht eines mit Wasser befüllten Bügeleisens betrachtet.
Zur Lösung wird vorgeschlagen, den zum Bügeln erforderlichen Dampf nicht
über das Bügeleisen, sondern über das Bügelbrett zuzuführen.
Hierzu ist unterhalb einer durchlässigen, aus Blech gefertigten und mit einem
textilen Überzug versehenen Bügelplatte ein Wasserbehälter
vorgesehen. Der textile Überzug taucht in das Wasser ein und fördert dieses
über Kapillareffekt zur Bügelplatte, wo es verdampft, sobald das Bügeleisen
die entsprechende Stelle überstreicht.
Aus der GB 622 595 A
ist ein wärmeresistenter Bügelbrettüberzug bekannt, der aus einer
wasserdichten Matte und einem äußeren Überzug besteht. Das Innere
der wasserdichten Matte ist mit einem porösen wasserspeichernden Material gefüllt,
welches aus mineralischer Wolle oder Asbest besteht, ebenso wie der äußere
Überzug.
Aus der AT 169 214 B
ist eine Bügelvorrichtung bekannt, deren Arbeitsfläche aus einem saugfähigen
elastischen Material wie Holzfasermasse besteht. Auch hier nimmt das saugfähige
Material vor dem Bügeln Wasser auf, um es beim Bügeln in Form von dampf
wieder abzugeben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Bügeltisch
anzugeben, welcher die Erzielung guter Bügelergebnisse bei gleichzeitiger Verminderung
der körperlichen Belastung der bügelnden Person erlaubt. Weiterhin soll
eine Anordnung zum Bügeln von Wäsche angegeben werden, welche die Nachteile
der vorgenannten Bügelstationen vermeidet.
Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Bügeltisch mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 sowie eine Anordnung zum Bügeln von Wäsche mit
den Merkmalen des Anspruchs 12.
Ein erfindungsgemäßer Bügeltisch zum Bügeln von
Wäsche umfasst ein Oberteil und ein Gestell, welches das Oberteil trägt.
Das Oberteil bildet oberseitig eine ebene Arbeitsfläche zum Bügeln von
Wäsche aus. Die Erfindung besteht nun darin, dass die Arbeitsfläche zumindest
teilweise aus einer Platte aus einem porösen mineralischen Werkstoff mit hoher
Wasserspeicherfähigkeit besteht. Besonders bevorzugt sind dabei poröse
mineralische Werkstoffe, die aufgrund ihrer inneren Porosität hygroskopisch
sind und somit die in der Umgebungsluft enthaltene Luftfeuchtigkeit in den inneren
Poren speichern.
Der erfindungsgemäße Bügeltisch realisiert verschiedene
wesentliche Vorteile gegenüber den aus dem Stand der Technik vorbekannten Bügeltischen.
Dadurch, dass die Arbeitsfläche zumindest teilweise aus einem porösen
Werkstoff mit hoher Wasserspeicherfähigkeit besteht, kann auch in den meisten
Anwendungsfällen auf ein Dampfbügeleisen mit internem oder externem Dampfgenerator
verzichtet werden. Vielmehr kann ein solcher poröser mineralischer Werkstoff
ausgewählt werden, dass das in der Arbeitsfläche des Bügeltischs
im porösen mineralischen Werkstoff gespeicherte Wasser, welches sich in den
Poren bereits alleine aufgrund der normalen Luftfeuchtigkeit sammelt, für einen
Dampfbügelvorgang ausreicht. Bei einer lokalen Erhitzung der Arbeitsfläche
des Bügeltischs, wie sie typisch beim Bügeln auftritt, tritt dann eine
solche Dampfentwicklung auf, die zum Durchfeuchten des zu bügelnden Wäschestücks
vollständig ausreicht. Wird für die Arbeitsfläche ein poröser
mineralischer Werkstoff mit ausreichend hoher Wasserspeicherfähigkeit ausgewählt,
so kann in vielen praktischen Anwendungsfällen vollständig auf eine zusätzliche
Befeuchtung der zu bügelnden Wäschestücke verzichtet werden.
Weiterhin macht der Einsatz eines porösen mineralischen Werkstoffs
mit hoher Wasserspeicherfähigkeit für die Arbeitsfläche einen vollständigen
Verzicht auf einen textilen Überzug der Arbeitsfläche möglich. Auf
diese Weise lässt sich auch das Problem des starken Verschleißes des Bezugs
vollständig eliminieren.
Es hat sich gezeigt, dass als poröse mineralische Werkstoffe
für einen erfindungsgemäßen Bügeltisch insbesondere mineralische
Werkstoffe geeignet sind, die aus einem Naturstein bestehen. Als besonders geeigneter
Naturstein hat sich Granit erwiesen, hierbei insbesondere Granit der Sorten Juparana
Colombo, Kashmir White sowie Padang. Selbstverständlich sind jedoch auch andere
Granitsorten grundsätzlich geeignet, sofern ihre Wasserspeicherfähigkeit
aufgrund ihrer inhärerenten Porosität ausreichend hoch ist.
Neben Granit können auch andere Natursteinarten für die
vom Oberteil des Bügeltischs ausgebildete ebene Arbeitsfläche verwendet
werden, sofern diese eine ausreichend hohe Wasserspeicherfähigkeit aufgrund
ihrer inhärenten Porosität aufweisen. Weiterhin können unter den
gleichen Voraussetzungen neben Natursteinen auch eine Vielzahl von Kunststeinen
mit inhärenter Porosität für die Realisierung des erfindungsgemäßen
Bügeltischs verwendet werden.
Die vorteilhaften Eigenschaften des erfindungsgemäßen Bügeltischs
lassen sich noch verbessern, wenn am Bügeltisch ein Wasservorratsbehälter
vorgesehen ist, der mit dem porösen mineralischen Werkstoff mit hoher Wasserspeicherfähigkeit
in Verbindung steht, insbesondere mit den inhärenten Poren des mineralischen
Werkstoffs. Auf diese Weise können sich die inhärenten Poren aufgrund
ihrer Kapillarwirkung mit dem im Wasservorratsbehälter gespeicherten Wasser
füllen, wodurch der für das Dampfbügeln zur Verfügung stehende
Wasservorrat in der Arbeitsfläche des Oberteils des erfindungsgemäßen
Bügeltischs ergänzt wird. Dies ist insbesondere von Vorteil bei der Verwendung
des erfindungsgemäßen Bügeltischs in extrem trockener Umgebung, beispielsweise
in trockener Heizungsluft während der Wintermonate, oder bei
lang andauernder ununterbrochener Benutzung des erfindungsgemäßen Bügeltischs.
Hierbei könnte ansonsten unter Umständen eine Erschöpfung des im
porösen mineralischen Werkstoff gespeicherten Wasservorrats auftreten.
Die Gleiteigenschaften des Bügeleisens auf dem erfindungsgemäßen
Bügeltisch können verbessert werden, wenn diejenige Oberfläche des
porösen mineralischen Werkstoffs, auf dem das zu bügelnde Wäschestück
während des Bügelvorgangs abgelegt wird, poliert ist, hier insbesondere
hochglänzend poliert ist.
Mit einem alternativen Ansatz wird die genannte Oberfläche des
porösen mineralischen Werkstoffs so ausgestaltet, dass es eine Mikrorauhigkeit
dergestalt aufweist, dass das auf der Arbeitsfläche abgelegte zu bügelnde
Wäschestück eine gute Haftung aufweist, so dass es beim normalen Bügelvorgang
nicht mehr ohne weiteres verrutschen kann. Andererseits wird die Stärke der
Mikrorauhigkeit dadurch begrenzt, dass der durch die Einbringung der Mikrorauhigkeit
der Oberfläche induzierte erhöhte Widerstand beim Verschieben des Bügeleisens
auf dem zu bügelnden Wäschestück nicht unnötig groß wird.
Mit einer mikrorauen Oberfläche geht zusätzlich eine Vergrößerung
der Oberfläche des porösen mineralischen Werkstoffs einher. Hierdurch
wird eine weitere Wasserspeicherkapazität durch kapillare Kondensation von
Luftfeuchtigkeit in der Oberflächenrauhigkeit induziert. Hierdurch kann zusätzlich
die Wasserspeicherfähigkeit des porösen mineralischen Werkstoffs gezielt
erhöht werden.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist der erfindungsgemäße
Bügeltisch fahrbar ausgebildet. Insbesondere können hierzu am Gestell
des Bügeltischs Rollen vorgesehen werden.
Der Gebrauchswert des erfindungsgemäßen Bügeltischs
kann noch erhöht werden, wenn Oberteil und Gestell des Bügeltischs lösbar
miteinander verbunden sind. Dabei wird die mechanische Verbindung von Oberteil und
Gestell so ausgestaltet, dass die mechanische Verbindung ohne Verwendung von Werkzeug
von einem Benutzer gelöst werden kann. Insbesondere können hier reversibel
verschließbare mechanische Haltemittel wie Flügelschrauben oder mechanische
Schnellspannvorrichtungen eingesetzt werden. Ein Bügeltisch gemäß
dieser vorteilhaften Weiterbildung kann problemlos auch in kleinen Wohnungen verwendet
werden, da die lösbare Verbindung von Gestell und Oberteil die Verstaubarkeit
des Bügeltischs deutlich verbessert.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Bügeltischs ist dieser so ausgestaltet, dass der Bügeltisch einen Aufbauzustand
und einen Lagerzustand einnehmen kann. Der Aufbauzustand ist dadurch gekennzeichnet,
dass die vom Oberteil des Bügeltischs ausgebildete Arbeitsfläche im Wesentlichen
horizontal angeordnet ist und der Bügeltisch einen festen Stand aufweist, so
dass er zum Bügeln von Wäsche verwendet werden kann. Im Lagerzustand hingegen
kann die vom Oberteil ausgebildete ebene Arbeitsfläche jede beliebige Lage
im Raum einnehmen. Der Lagerzustand ist durch einen besonders geringen Platzbedarf
des erfindungsgemäßen Bügeltischs charakterisiert, so dass der Bügeltisch
im Lagerzustand auf einfachste Weise verstaut werden kann.
Ein Bügeltisch mit einem Aufbauzustand und einem Lagerzustand
kann beispielsweise realisiert werden, indem das Gestell des Bügeltischs so
ausgestaltet wird, dass es einen Aufbauzustand und einen Lagerzustand einnehmen
kann. Hierfür kann das Gestell beispielsweise faltbar ausgestaltet sein. Kann
das Gestell sowohl einen Aufbauzustand als auch einen Lagerzustand einnehmen, so
ergeben sich weitere Vorteile, wenn das Gestell des erfindungsgemäßen
Bügeltischs im Lagerzustand fahrbar ausgebildet ist. Insbesondere kann das
Gestell so ausgestaltet sein, dass am Gestell Rollen vorgesehen sind, die vor allen
im Lagerzustand bei geeigneter Handhabung des erfindungsgemäßen Bügeltischs
mit dem Untergrund in Kontakt kommen, so dass der Bügeltisch über diese
Rollen von einem Ort zum anderen bewegt werden kann.
Besonders bevorzugt im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist eine
Anordnung zum Bügeln von Wäsche, die einen Bügeltisch gemäß
des vorstehend beschriebenen Hauptanspruchs und ein Bügeleisen umfasst, welches
keinen integrierten Dampferzeuger aufweist bzw. nicht über eine geeignete Speiseleitung
mit einem externen Dampferzeuger verbunden ist. Eine solche Anordnung überwindet
die im einleitenden Teil beschriebenen Nachteile der aus dem Stand der Technik vorbekannten
Dampfbügelstationen und ist darüber hinaus zu deutlich geringeren Kosten
realisierbar. Weiterhin stellen Bügeltisch und Bügeleisen keine untrennbare
Einheit mehr dar, wodurch die erfindungsgemäße Anordnung zum Bügeln
von Wäsche besonders leicht verstaut werden kann, was ihre Verwendbarkeit im
häuslichen Bereich deutlich verbessert.
Die vorgenannte Anordnung zum Bügeln von Wäsche kann noch
verbessert werden, wenn die erfindungsgemäße Anordnung weiterhin eine
Befeuchtungseinrichtung für die zumindest teilweise aus einem porösen
mineralischen Werkstoff mit hoher Wasserspeicherfähigkeit bestehende Arbeitsfläche
umfasst. Beispielhaft für eine solche Befeuchtungseinrichtung seien die Eingangs
bereits erwähnten Spritz- bzw. Sprühflaschen genannt,
wie sie aus dem Stand der Technik lange bekannt sind. Alternativ kann die Befeuchtungseinrichtung
auch aus einem am Bügeltisch vorgesehenen Wasserbehälter bestehen, welcher
auf geeignete Weise mit den inneren Oberflächen des porösen mineralischen
Werkstoffs in Verbindung steht, so dass das im Wasserbehälter gespeicherte
Wasser aufgrund der Kapillarwirkung in die Poren des porösen mineralischen
Werkstoffs gezogen wird und auf diese Weise das beim Bügeln den Poren entzogene
Wasser automatisch ergänzt.
Die Ausführungsbeispiele werden anhand der Zeichnung näher
erläutert. In dieser zeigen:
1: eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Anordnung zum Bügeln von Wäsche mit einem erfindungsgemäßen
Bügeltisch gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
2: eine Ausschnittvergrößerung aus dem Abschnitt
der Arbeitsfläche des Bügeltischs aus 1,
welcher aus einem porösen mineralischen Werkstoff besteht,
3: eine seitliche Schnittdarstellung des Oberteils
des Bügeltischs aus 1,
4: eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Bügeltisches gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel im Aufbauzustand,
5: eine perspektivische Darstellung des Bügeltisches
aus 4 im Lagerzustand, und
6: eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Bügeltischs gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel.
1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Anordnung zum Bügeln von Wäsche. Sie umfasst einen erfindungsgemäßen
Bügeltisch 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel.
Weiterhin umfasst sie ein Bügeleisen 30, wobei es sich bei diesem
Bügeleisen um ein konventionelles elektrisches Bügeleisen ohne integrierten
Dampferzeuger handelt.
Der Bügeltisch 1 besteht aus einem Oberteil
10 und einem Untergestell 20. Das Oberteil 10 bildet
oberseitig eine Arbeitsfläche 12 aus, auf der zu bügelnde Wäschestücke
während des Bügelns abgelegt werden. Das Oberteil 10 umfasst
dabei einen umlaufenden metallischen Rahmen 16, in den ein flächenhaft
ausgedehnter Einsatz 18 aus einem porösen mineralischen Werkstoff
hoher Wasserspeicherfähigkeit eingesetzt ist. Bevorzugt ist hier eine Natursteinplatte
aus Granit der angegebenen Sorten eingesetzt. Die Oberseite des Einsatzes
18 bildet dabei den wesentlichen Teil der Arbeitsfläche
12 des Oberteils 10 aus.
Aus 3 ist der Aufbau des Oberteils
10 im Schnitt ersichtlich. Der umlaufende Rahmen 16 besteht aus
einem hohlen Metallprofil beispielsweise aus Aluminium oder Edelstahl, welches zu
einem Rahmen geformt wird. Die Enden des Metallprofils an der sich ausbildenden
Stoßstelle sind auf geeignete Weise miteinander verbunden. Der Rahmen
16 bildet unterseitig einen Auflagevorsprung 17 aus.
In den umlaufenden Rahmen 16 ist der Einsatz 18
eingesetzt, der wiederum mehrteilig aufgebaut ist. Der Einsatz 18 umfasst
eine Granitplatte 19 aus einer der angegebenen Granitsorten, wobei die
Granitplatte 19 eine Stärke von einigen Millimetern aufweist. Unterseitig
der Granitplatte 19 ist ein Vorratsbehälter 42 angeordnet,
in den ein Wasservorrat zum kontinuierlichen Befeuchten der Granitplatte
19 eingefüllt werden kann. Der Vorratsbehälter 42 ist
dabei unverlierbar dicht mit der Unterseite der Granitplatte 19 verbunden.
Um die Granitplatte 19 unterseitig kontinuierlich in Kontakt mit im Vorratsbehälter
42 vorhandenem Wasser zu halten und somit den in den Poren des porösen
Granitgesteins vorhandenen Wasservorrat, welcher beim Bügeln kontinuierlich
verdampft, zu ergänzen, ist im Vorratsbehälter 42 ein offenporiges
schwammartiges Kontaktmedium 44 angeordnet, welches unterseitig an der
Granitplatte 19 anliegt. Das Kontaktmedium 44 ist dabei so ausgewählt,
dass in den offenen Poren des Kontaktmediums 44 über die dort auftretende
Kapillarwirkung ein kontinuierlicher Wassertransport aus dem Vorratsbehälter
42 an die Unterseite der Granitplatte 19 gewährleistet ist.
Die Gesamtheit bestehend aus Vorratsbehälter 42 mit dem darin enthaltenen
Wasservorrat sowie dem Kontaktmedium 44 stellt eine erfindungsgemäße
Befeuchtungseinrichtung 40 dar, deren Zweck es ist, die poröse Granitplatte
stets feucht zu halten.
Das Gestell 20 des Bügeltischs 1 in der hier
gezeigten ersten Ausführungsform besteht aus fünf senkrecht angeordneten
Stahlrohren, welche Beine 26 ausbilden, die oberseitig über einen
metallischen Verbindungsrahmen 28 (nicht gezeigt) mechanisch fest miteinander
verbunden sind. Der Verbindungsrahmen 28 erfolgt in seiner Form im Wesentlichen
dem Rahmen 16 des Oberteils 10. Dabei ist vorgesehen, am Rahmen
16 des Oberteils 10 Gewindebolzen anzuordnen, welche in korrespondierende
Bohrungen im Rahmen des Gestells 20 eingreifen. Auf die Gewindebolzen können
Flügelschrauben aufgeschraubt werden, um das Oberteil 10 und das Gestell
20 mechanisch fest – aber ohne Werkzeug lösbar – miteinander
zu verbinden.
Im unteren Bereich des Gestells 20 ist eine Ablage
24 als Metallgitter ausgebildet, die eine Ablagefläche für beim
Bügeln benötigte Utensilien oder für Bügelwäsche
ausbildet. Weiterhin verbindet die Ablage 24 die Beine 26 des
Gestells 20 miteinander und verleiht dem Gestell 20 in Zusammenwirkung
mit dem oberseitig angeordneten Verbindungsrahmen 28 die nötige Eigenstabilität.
An den beiden im Bild linksseitig angeordneten Beinen 26 sind Rollen
22 angebracht, die bei einer verwendungsbereiten Aufstellung des erfindungsgemäßen
Bügeltischs nicht in Kontakt mit dem Untergrund stehen. Wird der Bügeltisch
1 hingegen an der den Rollen 22 abgewandten Seite des Bügeltischs
1 leicht angehoben, so gelangen die Rollen 22 in Kontakt mit dem
Untergrund, so dass der Bügeltisch 1 auf einfache Weise über
die Rollen bewegt werden kann.
2 zeigt einen vergrößerten Querschnitt durch
die Oberfläche der Granitplatte 19, welche den oberseitigen Bestandteil
des Einsatzes 18 ausbildet. Die gezeigte Oberseite der Granitplatte
19 bildet dabei den wesentlichen Teil der Arbeitsfläche
12 des erfindungsgemäßen Bügeltischs 1 aus. Im
gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Granitplatte 19 oberseitig
eine Mikrorauhigkeit auf, die durch eine typische Amplitude von etwa 10 Mikrometern
(RMS) und eine dominante Wellenlänge bestimmt ist, die im ähnlichen Bereich
liegt. Diese Mikrorauhigkeit beeinträchtigt das Gleiten des Bügeleisens
auf dem zu bügelnden Wäschestück nicht, auch führt sie nicht
zu einer sichtbaren Beeinträchtigung der beim Bügeln erzielbaren Glättung.
Sie führt jedoch zu einer erhöhten Haftung des zu bügelnden Kleidungsstücks,
welches auf der Arbeitsfläche 12 des Bügeltischs liegt. Hierdurch
wird das Abrutschen des zu bügelnden Kleidungsstücks vom Bügeltisch
1 effektiv verhindert. Weiterhin hat die gezeigte Mikrorauhigkeit den positiven
Nebeneffekt, dass aufgrund der in der Mikrorauhigkeitauftretenden Kapillarkondensation
von Luftfeuchtigkeit zusätzliches Wasser zur Verfügung steht, welches
beim Bügeln unter Hitzeeinwirkung verdampft und somit zum Durchfeuchten des
zu bügelnden Wäschestücks beiträgt. Die gezeigte Mikrorauhigkeit
kann beispielsweise dadurch hergestellt werden, dass die aufgrund der Herstellung
der Granitplatte 19 naturgemäß vorhandene Rauhigkeit nicht vollständig
herauspoliert wird. Jedoch kann, z.B. um besonders günstige Haftungs- oder
Speicherfähigkeiten einzustellen, auch eine gezielte Einstellung der Mikrorauhigkeit
beispielsweise über einen geeigneten chemischen Ätz-Endprozess in Frage
kommen.
4 zeigt nun einen erfindungsgemäßen Bügeltisch
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel im Aufbauzustand. Der hier
gezeigte Bügeltisch 1 entspricht in seinem Aufbau im Wesentlichen
den aus dem Stand der Technik bekannten faltbaren Bügelbrettern, deren Oberteil
10 zur Ausbildung seiner Arbeitsfläche 12 textilbespannt
ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird das Oberteil 10 jedoch
ausschließlich von einer mehrere Millimeter starken Granitplatte
19 der vorgenannten Sorten ausgebildet, die oberseitig spiegelnd poliert
ist. Am hinteren Ende des Oberteils 10 ist ein Halter 14 angeordnet,
in dem ein Bügeleisen 30 (nicht gezeigt) abgelegt werden kann. Unterseitig
ist die Granitplatte 19 mit einem konventionellen Scherengestell
20 verbunden, welches in verschiedenen Höhen arretierbar und insgesamt
flach zusammenlegbar ausgebildet ist. Dabei sind das Scherengestell 20
und die Granitplatte 19 mechanisch unverlierbar miteinander verbunden,
beispielsweise mittels Verschraubung. Weiterhin sind an den beiden im Bild linksseitigen
Beinen des Scherengestells 20 im unteren Bereich Rollen angeordnet, so
dass der erfindungsgemäße Bügeltisch 1 gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiels im hier gezeigten Aufbauzustand linksseitig auf
den beiden Rollen 22 ruht und rechtsseitig auf den beiden Beinen
26 des Scherengestells 20 ruht. Der Bügeltisch
1 gemäß des zweiten Ausführungsbeispiels entspricht daher
im Wesentlichen den aus dem Stand der Technik vorbekannten Bügeltischen für
die Verwendung im Privathaushalt mit dem Unterschied, dass das die Arbeitsfläche
12 ausbildende Oberteil 10 aus einer massiven Granitplatte
19 hoher Wasserspeicherfähigkeit besteht und der Bügeltisch
1 zwei Rollen 22 für Transportzwecke aufweist. Die Verwendung
einer Granitplatte 19 als Oberteil 10 erlaubt die Realisierung
der erfindungsgemäßen Vorteile, hat jedoch auch eine deutliche Erhöhung
des Gewichts des Bügeltischs 1 zur Folge. Um den Bügeltisch
1 dennoch problemlos im häuslichen Bereich transportieren zu können,
sind die Rollen 22 vorgesehen.
5 zeigt schließlich den Bügeltisch
1 aus 4 im Lagerzustand. In diesem ist das
Scherengestell 20 flach zusammengelegt, so dass die Beine 26 praktisch
flach an der Unterseite der das Oberteil 10 ausbildenden Granitplatte
19 anliegen. Vorzugsweise ist das Scherengestell 20 so ausgebildet,
dass es in dieser Lage arretiert werden kann. Aus 5
ist ersichtlich, dass der Bügeltisch gemäß dieses Ausführungsbeispiels
im Lagerzustand ohne weiteres über die Rollen 22abgerollt und somit
transportiert werden kann. Im gezeigten Lagerzustand ist darüber hinaus der
Platzbedarf des Bügeltischs gegenüber dem Aufbauzustand deutlich verringert,
so dass der Bügeltisch gemäß dieses Ausführungsbeispiels auch
dann zur Verwendung im häuslichen Bereich geeignet ist, wenn nur wenig Platz
zur Verfügung steht.
6 zeigt schließlich einen erfindungsgemäßen
Bügeltisch gemäß 1 einem dritten Ausführungsbeispiel.
In diesem Ausführungsbeispiel besteht das „Gestell" 20 des
Bügeltischs 1 aus einem weitgehend konventionellen Möbelstück
in Form eines Sideboards, welches allerdings auf vier Rollen 22 läuft.
Oberhalb der Oberseite des Sideboards und von dieser beabstandet ist das die Arbeitsfläche
12 ausbildende Oberteil 10 angeordnet, welches hier erneut aus
einer massiven Granitplatte z.B. der Sorte Juparana Colombo mit
einer Dicke von zwei bis 4 Zentimetern besteht.
Zur Erhöhung des Gebrauchswerts des Bügeltischs
1 gemäß dieses Ausführungsbeispiels ist das Oberteil
10 in Richtung des Doppelpfeils in 6 verschieblich
auf dem „Gestell" 20 gelagert, wobei das Oberteil dabei auch über
die seitliche Begrenzung des das Gestell 20 ausbildenden Möbelstücks
hinausgreifen kann.
Der Bügeltisch 1 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
weist den wesentlichen Vorteil auf, dass er nicht ohne weiters als Bügeltisch
identifizierbar ist. Vielmehr wird er in der Regel von einem unvoreingenommenen
Betrachter als elegantes, aber konventionelles Möbelstück ohne besondere
Funktionalität angesehen werden. Ein Bügeltisch gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel kann daher problemlos auch in anspruchsvolle Wohnumgebungen
integriert werden. Von der vorliegenden Erfindung ist daher auch die Verwendung
eines konventionellen (verfahrbaren) Möbelstücks als „Gestell"
20 des erfindungsgemäßen Bügeltischs mit umfasst.
- 1
- Bügeltisch
- 10
- Oberteil
- 12
- Arbeitsfläche
- 14
- Halter
- 16
- Rahmen
- 17
- Auflagevorsprung
- 18
- Einsatz
- 19
- Granitplatte
- 20
- Gestell
- 22
- Rollen
- 24
- Ablage
- 26
- Bein
- 28
- Verbindungsrahmen
- 30
- Bügeleisen
- 40
- Befeuchtungseinrichtung
- 42
- Vorratsbehälter
- 44
- Kontaktmedium
- 50
- Anordnung