Die Erfindung betrifft einen Briefkasten mit einem Briefkastengehäuse
und einer Vorderfront, wobei die Vorderfront einen Ausschnitt aufweist, in welchen
ein Namensschild oder ein Modul einsetzbar ist.
Briefkästen mit Namensschildern sind in einer Vielzahl bekannt,
z.B. aus der DE 296 03 507 U1.
In der Regel bestehen die bisherigen Namensschilder aus einem Kunststoff- oder Aluminiumrahmen,
in welchen eine aus Kunststoff bestehende Sichtscheibe eingesetzt ist. Hinter dieser
Sichtscheibe befindet sich eine Beschriftungseinlage. Mittels Schrauben wird der
Rahmen zusammen mit der Sichtscheibe und der Beschriftungseinlage an der Vorderfront
des Briefkastens befestigt. Hierfür muss entweder die Vorderfront mit Gewindebohrungen
für die Schrauben versehen sein oder im Falle von Durchgangslöchern werden
die Schrauben an der Rückseite der Vorderfront mit Muttern versehen und auf
diese Weise befestigt.
Es ist auch eine Variante bekannt, bei der der Rahmen zwar außen
aufgesetzt wird, jedoch von innen, das heißt von der Rückseite der Vorderfront,
angeschraubt wird, wobei hierfür der Rahmen mit Gewindebohrungen versehen sein
muss. Es sind auch Varianten bekannt, bei denen die Vorderfront mit einem Ausschnitt
versehen ist, wobei hinter dem Ausschnitt die Sichtscheibe und die Beschriftungseinlage
zusammen mit dem Rahmen befestigt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass bei den bisherigen Namensschildern
Unbefugte mittels eines geeigneten Werkzeugs diese Schilder leicht entfernen oder
zumindest beschädigen können. Die aus Kunststoff bestehende Sichtscheibe
kann leicht, zum Beispiel mit einem Feuerzeug, zerstört werden. Gegen Vandalismus
bieten derartige Namensschilder keinen ausreichenden Widerstand. Ein weiterer Nachteil
wird darin gesehen, dass bei hinter der Vorderfront angeordneten Namensschildern
diese zum einen schlecht lesbar sind, zum anderen nicht beleuchtet werden können.
Bei der eingangs genannten Variante weist der Ausschnitt einen nach
innen eingezogenen, um 90° abgewinkelten Rand auf, wobei das freie Ende des
Randes, das heißt die Schnittkante, als Anlage für das Namensschild dient
und das Namensschild bezüglich der Ebene der Vorderfront schräg gestellt
oder parallel zu dieser ausgerichtet und nach innen zurückversetzt ist. Diese
Variante bietet zwar den Vorteil, dass das Namensschild vor Vandalismus geschützt
ist, jedoch kann das Namensschild nur von hinten, das heißt bei geöffneter
Vorderfront, gewechselt werden. Außerdem kann sich vor dem zurückversetzten
Namensschild leicht Schmutz ansammeln.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Briefkasten
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass das Namensschild vor Vandalismus
geschützt ist, leicht auswechselbar ist und sich dennoch kein Schmutz ansammeln
kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Briefkasten der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Rand des Ausschnitts so
weit nach innen eingezogen ist, dass das Namensschild oder das Modul bündig
mit der Außenoberfläche der Vorderfront abschließt.
Beim erfindungsgemäßen Briefkasten wird also der Rand unabhängig
von der Dicke des Bleches der Vorderfront so weit nach innen eingezogen, dass die
Außenoberfläche des Namensschilds oder des Moduls bündig mit der
Außenoberfläche der Vorderfront abschließt. Hierdurch wird gewährleistet,
dass sich kein Schmutz ansammeln kann beziehungsweise dass eine Reinigung einfach
möglich ist. Außerdem können problemlos aus Metall oder Kunststoff
bestehende Namensschilder verwendet werden, die von außen in den Ausschnitt
eingesetzt werden.
Der Rand des Ausschnitts besitzt im Wesentlichen eine Z-Form, das
heißt der Rand ist zunächst, insbesondere rechtwinklig nach innen und
dann wiederum, insbesondere rechtwinklig zum Zentrum des Ausschnitts abgebogen.
Der Rand bildet also eine Auflagefläche für das Namensschild oder den
Rand des Moduls. Dabei entspricht der Betrag, mit welchem der Rand nach innen eingezogen
ist, der Dicke des Namensschildes. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Oberflächen
des Namensschildes und der Vorderfront fluchten. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass das Namensschild von außen in den Ausschnitt eingesetzt und daher auch
von außen gewechselt werden kann. Die Befestigung erfolgt auf beliebige Weise,
zum Beispiel durch Verrastung, Verclipsen, Verklebung oder dergleichen.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das Namensschild oder
das Modul von einem Einsatz gehalten wird und der Einsatz in den Ausschnitt eingesetzt
ist. Bei dieser Variante wird das Namensschild beziehungsweise das Modul nicht direkt
in den Ausschnitt eingesetzt, sondern in einen hierfür vorgesehenen Halter
oder Einsatz, wobei das Namensschild oder das Modul sicher im Einsatz fixiert wird.
Sodann wird der Einsatz in den Ausschnitt eingesetzt und dort fixiert. Dabei ist
aber nach wie vor gewährleistet, dass die Oberflächen von Namensschild
beziehungsweise Modul und Vorderfront miteinander fluchten.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Rand des Ausschnitts
geprägt ist. Der wesentliche Vorteil hierbei ist, dass der Rand lediglich umgeformt
wird und keine weiteren Arbeitsvorgänge, wie Anschweißen von Stehbolzen,
Bohren von Löchern, Schneiden von Gewinden und dergleichen erforderlich sind.
Da die Vorderfront nicht erwärmt wird, müssen auch keine Verfärbungen,
insbesondere bei Edelstahl-Vorderfronten, befürchtet werden.
Mit Vorzug ist bei einer anderen Variante der Rand des Ausschnitts
durch teilweises Einschneiden beziehungsweise Einstanzen und Verdrängen des
Materials nach innen umgeformt. Insbesondere bei Vorderfronten mit großer Dicke
wird dieses Verfahren zum Herstellen des nach innen eingezogenen Randes verwendet,
da auf diese Weise scharfe Außenkanten erzeugt werden können, die ein
passgenaues Einsetzen des Namensschildes beziehungsweise Moduls mit und ohne Einsatz
gewährleisten. Dabei weist vorzugsweise die Einstanzung oder der Einschnitt
eine Tiefe auf, die der Dicke des Namensschildes oder des Randes des Moduls und
gegebenenfalls eines Einsatzes entspricht.
Eine Befestigung des Einsatzes im Ausschnitt erfolgt entweder durch
Aufkleben auf den eingezogenen Rand oder durch Festklemmen beziehungsweise Festklammern
an den eingezogenen Rand. Hierfür weist der Einsatz wenigstens eine den Rand
an dessen Rückseite hintergreifende Klammer oder Spannpratze auf, die mittels
einer Schraube an die Rückseite des Einsatzes angeschraubt und festgeschraubt
werden kann. Der Schraubvorgang erfolgt vorteilhaft ebenfalls von vorne durch den
Einsatz hindurch.
Eine Befestigung des Namensschildes oder des Moduls im Einsatz erfolgt
bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel zum Beispiel durch eine
Verrastung. Hierfür weist das Namensschild oder das Modul einen Rastvorsprung
und der Einsatz eine Rastaufnahme auf. Durch Einsetzen des Namensschildes beziehungsweise
des Moduls in den Einsatz verclipst dieses, indem der Rastvorsprung hinter die Rastaufnahme
verschwenkt. Eine Verrastung beziehungsweise Verclipsung hat den wesentlichen Vorteil,
dass hierfür kein spezielles Werkzeug erforderlich ist. Außerdem kann
die Verrastung ebenfalls von vorne durchgeführt werden.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Rastverbindung
von außerhalb des Briefkastengehäuses beziehungsweise von vorne lösbar.
Hierfür weist das Namensschild oder das Modul eine Öffnung oder eine Randausnehmung
zum Einführen eines Entrastwerkzeuges auf. Auf diese Weise kann das Namensschild
beziehungsweise das Modul einfach vom Einsatz entfernt und ausgetauscht werden,
indem mit dem Entrastwerkzeug der Rastvorsprung aus der Rastaufnahme aushebelbar
ist.
Dabei kann das Namensschild oder das Modul aus Metall, z.B. Aluminium
oder Edelstahl, oder aus Kunststoff oder einer Kombination (Laminat) bestehen. Besteht
das Namensschild oder das Modul aus Kunststoff oder ist es durchgraviert, dann kann
es von hinten beleuchtet sein. Zur optimalen Ausleuchtung ist hinter dem Namensschild
oder dem Modul ein Diffusor zur Lichtlenkung und Lichtverteilung vorgesehen.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist der Diffusor in Richtung auf
das Namensschild oder das Modul federnd gelagert. Dabei kann der Einsatz z.B. Federzungen
aufweisen, die den Diffusor auf die Rückseite des Namensschildes pressen. Auf
diese Weise kann eine Beschriftungseinlage an das Namensschild angepresst werden,
wodurch dessen Lesbarkeit verbessert wird. Die Beschriftungseinlage kann in einer
an der Rückseite des Namensschildes vorgesehenen Aufnahmetasche untergebracht
sein, die auch eine gravierte Einlage aufnehmen kann.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung
besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Dabei
können die in der Zeichnung dargestellten sowie in der Beschreibung und in
den Ansprüchen erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in
beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
In der Zeichnung zeigen:
1 eine Explosionsdarstellung einer Vorderfront mit
Einsatz und Namensschild;
2 eine Darstellung wie in 1,
jedoch bei einer Vorderfront mit größerer Dicke;
3 die Vorderfront gemäß 1
mit eingesetztem Namensschild;
4 die Vorderfront gemäß 2
mit eingesetztem Namensschild;
5 eine Draufsicht auf die Vorderfront mit Ausschnitt
gemäß 1;
6 eine vergrößerte Wiedergabe des Ausschnitts
VI gemäß 5;
7 einen Schnitt VII-VII gemäß 5;
8 eine vergrößerte Wiedergabe des Ausschnitts
VIII gemäß 7;
9 eine Draufsicht auf die Vorderfront gemäß
2;
10 eine vergrößerte Wiedergabe des Ausschnitts
X gemäß 9;
11 einen Schnitt XI-XI gemäß 9;
12 eine vergrößerte Wiedergabe des Ausschnitts
XII gemäß 11; und
13 eine Draufsicht auf die Vorderfront mit einem Ausschnitt
für ein Modul.
Die 1 und 2
zeigen eine insgesamt mit 10 bezeichnete Vorderfront eines Briefkastengehäuses
12 eines Briefkastens, welches nur andeutungsweise dargestellt ist. In
der Vorderfront 10 befindet sich ein Ausschnitt 14, der in Richtung
des Innenraums 16 des Briefkastengehäuses 12, das heißt
nach innen, und in Richtung des Zentrums des Ausschnitts 14 eingezogene
Ränder 18 aufweist, was deutlicher in den 8
und 12 dargestellt ist. In diesen Ausschnitt
14 kann ein Einsatz 20 eingesetzt werden, wobei dessen Rand
22 am Rand 18 aufliegt. Dabei muss der Rand 18 nicht
unbedingt umlaufend ausgeführt sein. In den Einsatz 20 wird ein als
Lichtverteiler ausgebildeter Diffusor 24 eingesetzt, welcher von einem
gravierten Namensschild 26 überdeckt wird. An Stelle eines gravierten
Namensschildes 26 kann das Namensschild 26 auch aus Kunststoff
bestehen, so dass es vollständig durchleuchtet wird. Das Namensschild
26 besitzt eine Rastnase 28 mit einem Rastvorsprung
30. Wird das Namensschild 26 in den Einsatz 20 eingesetzt,
dann greifen zwei Haltefinger 32 in Öffnungen 34 am Einsatz
20 ein und der Rastvorsprung 30 rastet in eine Rastaufnahme
36 ein. Eine Öffnung 38 dient zur Aufnahme einer nicht dargestellten
Beleuchtungseinrichtung, zum Beispiel einer LED, mit der der Diffusor
24 angestrahlt wird.
Ferner ist erkennbar, dass das Namensschild 26 einen Schlitz
40 aufweist, in welches ein Entrastwerkzeug 42 eingeschoben werden
kann, mit welchem der Rastvorsprung 30 aus der Rastaufnahme 36
ausgehoben werden kann, so dass das Namensschild 26 von vorne aus dem Einsatz
20 entfernt werden kann.
In der 2 weist die Vorderfront
10 eine wesentlich größere Dicke auf und der Rand 18
ist nicht ausschließlich geprägt, wie beim Ausführungsbeispiel der
1, sondern teilweise gestanzt und anschließend
geprägt. Außerdem ist eine Klammer 44 oder Spannpratze erkennbar,
die die Rückseite des Einsatzes 20 überragt und nach dem Einsetzen
des Einsatzes 20 in den Ausschnitt 14 an die Rückseite der
Vorderfront 10 durch Einsetzen einer Schraube in die Schrauböffnung
46 und durch Festschrauben der Schraube verschwenkt und herangezogen wird.
Auf diese Weise wird der Einsatz 20 verliersicher im Ausschnitt
14 gehalten. Im Übrigen ist die durch den Rand 18 geschaffene
Tiefe der Aufnahme für den Rand 22 des Einsatzes 14 gleich
groß, wie beim Ausführungsbeispiel der 1.
Die 3 und 4
zeigen die beiden Vorderfronten 10 mit unterschiedlicher Dicke, wobei erkennbar
ist, dass beide Namensschilder 26 bündig mit der Außenoberfläche
48abschließen, wobei beim Ausführungsbeispiel der 3
lediglich ein geringer Spalt das Namensschild 26 umgibt, da beim Prägevorgang
beim Ausführungsbeispiel der 3 das Material der
Vorderfront 10 mit einem Radius gebogen und beim Schneidvorgang beziehungsweise
Stanzvorgang beim Ausführungsbeispiel der 4 ohne
Radius hergestellt wird.
Die 5 bis 8
zeigen die Vorderfront 10 des Ausführungsbeispiels der 1
und in 6 ist der Radius 50 in einer Ecke des
Ausschnitts 14 erkennbar. Außerdem ist in 8
der Radius 52 erkennbar, welcher durch den Prägevorgang erzeugt wird
und den in 3 sichtbaren Spalt 54 erzeugt.
Aus 8 ist deutlich erkennbar, dass der Rand
18 zunächst einen rechtwinklig nach innen abgebogenen Abschnitt
56 und anschließend einen im Wesentlichen zum Zentrum des Ausschnitts
14 abgebogenen Abschnitt 58 aufweist. Der Abschnitt
58 dient schließlich als Auflage für den Rand 22 des
Einsatzes 20.
Die 9 bis 12
zeigen die Vorderfront 10 des Ausführungsbeispiels der 2
mit größerer Dicke, wobei deutlich in 10
erkennbar ist, dass die Ecke 60 ohne Radius ausgebildet ist. Dies wird
dadurch erreicht, dass der Rand 18 zunächst über eine gewisse
Tiefe durch einen Schneid- oder Stanzvorgang erzeugt wird und anschließend
in einem Prägevorgang fertiggestellt wird. Durch den Stanzvorgang wird der
Radius 52 (12) im Wesentlichen scharfkantig,
wodurch der Spalt 54 weitestgehend vermieden wird. Auch hier weist der
Rand 18 einen Abschnitt 58 auf, der als Auflager für den
Rand 22 des Einsatzes 20 dient.
Die 13 zeigt eine Vorderfront
10 mit einem Ausschnitt 14 mit einem größerem Querschnitt,
so dass ein Modul, zum Beispiel ein Klingelmodul, Sprechmodul, Kameramodul oder
aber auch mehrere Einsätze 20 für Namensschilder 26
übereinander eingesetzt werden können. Auch hier kann die Vorderfront
10 mit geringer oder mit großer Dicke ausgeführt sein. Auch das
Modul wird in einem entsprechend großen Einsatz im Ausschnitt 14 gehalten.
Wie aus 1 ersichtlich, besitzt das Namensschild
26 an seiner Rückseite eine Aufnahmetasche 64, in welche
eine Beschriftungseinlage eingelegt werden kann. Diese Einlage wird vom Diffusor
24 in Richtung auf das Namensschild 26 gepresst, indem der Diffusor
24 mittels Federzungen 66, die am Einsatz
20 vorgesehen sind, federnd gelagert ist.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht darin, dass das Namensschild
26 und das Modul von vorne, das heißt von außen 62 (1)
in den Ausschnitt 14 beziehungsweise in den Einsatz 20 eingesetzt
und auch von außen 62 ausgetauscht werden kann. Ferner bedarf es zur
Halterung des Namensschilds 26 und des Moduls sowie des Ausschnitts
20 keiner zusätzlicher, an der Vorderfront 10 zu befestigenden
Bauteile, wie Stehbolzen, Löcher und dergleichen. Daher ist ein Briefkasten
mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung wesentlich bedienerfreundlicher.