Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung
von Stangen, insbesondere für Drehmaschinen, mit mindestens einer Hülse,
die in eine Hohlspindel einfügbar ist, wobei in der Hülse eine Stange
klemmend festlegbar ist, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Des weiteren
betrifft die Erfindung eine Drehmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruches
12.
Die DE 7 339 154 U1
zeigt eine Stangenführungsvorrichtung an einer Spannvorrichtung einer Drehmaschine,
bei der ein Stangenführungsrohr eine Innenkleidung zum Mindern von Schwingungen
aufweist. Dabei sind in regelmäßigen Abständen radial federnde Stützeinheiten
vorgesehen. Nachteilig bei solchen Spannvorrichtungen ist, dass diese nur schlecht
an verschiedene Durchmesser der festgelegten Werkstücke angepasst werden können.
Zudem eigenen sich solche Stangenhalterungen nur schlecht für eine automatische
Längsförderung der Stange, da die Klemmmittel dauerhaft an der Stange
anliegen.
Eine ähnliche Vorrichtung zur Halterung von Stangenmaterial an
einer Drehmaschine ist in der DE 7 607 386
U gezeigt. Bei dieser Halterung sind in einer Maschinenspindel Hülsen
mit Federelementen angeordnet, die das Stangenmaterial fixieren sollen. Diese Hülsen
sind nur für bestimmte Durchmesser an Stangenmaterial wirksam und zudem wird
das Schwingungsverhalten unterschiedlich langer Stangen nur schlecht berücksichtigt.
Die DE 28 22 569 C2
offenbart eine Einrichtung zum Zuführen von Werkstoffstangen für Drehautomaten,
bei der außerhalb des Drehautomaten eine Stange an Ständern abgestützt
wird, um ein Durchhängen zu vermeiden. Dabei ist eine Hülse vorgesehen,
an der eine mit Öl beaufschlagbare Rohrmembran zur Anpressen an die Stange
ausgebildet ist. Ein Einsatz der Einrichtung innerhalb des Drehautomaten ist nicht
vorgesehen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zur
Halterung von Stangen und eine Drehmaschine mit solch einer Vorrichtung zu schaffen,
die auf einfache Weise unterschiedliche Durchmesser von Stangen festlegt.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches
1 gelöst. Des weiteren wird diese Aufgabe durch eine Drehmaschine mit den Merkmalen
gemäß Patentanspruch 12 gelöst.
Erfindungsgemäß weist die Hülse zur Festlegung der
Stange an der Innenseite elastische Mittel auf, die durch Druckbeaufschlagung eines
Fluides gegen die Stange festklemmbar sind. Dadurch können die elastischen
Mittel individuell gegen die Stange gepresst werden, wobei ein gewisser Toleranzausgleich
im Hinblick auf den Durchmesser und die äußere Kontur der Stange erfolgen
kann. Je nach Größe des Druckes können die elastischen Mittel von
der Hülse weiter nach innen bewegt werden und auch die Anpresskraft kann über
den Druck eingestellt werden. Ferner eignet sich diese Vorrichtung zur Halterung
von Stangen auch für automatische Stangenfördermittel, da nach einem Lösen
des Druckes die Stange wieder leichtgängig innerhalb einer Hohlspindel verschiebbar
ist und anschließend eine automatische Zentrierung durch die Druckbeaufschlagung
mit dem Fluid erfolgen kann.
Dabei weist die mit Fluid beaufschlagte Kammer der radial äußeren
Seite mindestens einen elastischen Wandabschnitt auf, der gegen die umgebende Spindel
bewegbar ist. Sobald die Vorrichtung zur Halterung von Stangen mit Druck beaufschlagt
wird, erfolgt einerseits eine Fixierung der Stange und andererseits wird die Hülse
auch außen an der rohrförmigen Spindel abgestützt. Dies gewährleistet
eine exakte Zentrierung und vermindert Schwingungen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Druckbeaufschlagung
mit dem Fluid schaltbar. Dadurch kann über eine Steuerung manuell oder automatisch
die Dauer der Fixierung je nach Bedarf eingestellt werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an
der mindestens einen Hülse ein nach innen bewegbarer elastischer Schlauchabschnitt
angeordnet. Dadurch kann die Stange ringförmig von dem elastischen Schlauchabschnitt
umgeben sein und wird beim Festlegen automatisch zentriert. Zudem ist gewährleistet,
dass über den gesamten Umfang verteilt derselbe Anpressdruck herrscht. Um den
Verschleiß gering zu halten, kann der Schlauchabschnitt innen über einen
Gewebeschlauch, vorzugsweise aus einem Edelstahlgewebe, geschützt sein. Ferner
kann der Schlauchabschnitt an gegenüberliegenden Enden der Hülse festgelegt
sein, so dass der wirksame Bereich des Schlauchabschnittes auf ein sinnvolles Maß
reduziert ist. Für eine einfache Montage kann zur Festlegung des Schlauchabschnittes
und/oder des Gewebeschlauches ein ringförmiger Klemmkonus endseitig eingesetzt
werden.
Der elastische Wandabschnitt kann vorzugsweise als verschiebbarer
Gummiklotz ausgebildet sein, wobei vorzugsweise über den Umfang verteilt mehrerer
solcher Gummiklötze angeordnet sind.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind mehrere
Hülsen vorgesehen, deren mit Fluid beaufschlagbare Kammern miteinander verbunden
sind. Dann kann die gewünschte Länge der Vorrichtung
zur Halterung von Stangen je nach Bedarf zusammengesetzt werden. Gemäß
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist an einer der Hülsen im Inneren
ein Anschlag angeordnet. Dadurch kann der Benutzer eine Stange bis zu einer gewünschten
Länge in die Vorrichtung einschieben und kann dann die Stange manuell oder
automatisch fixieren, ohne dass eine Messung erfolgen muss.
Um die elastischen Mittel an der Hülse schnell nach innen bewegen
zu können, wird zur Beaufschlagung der Kammer vorzugsweise Druckluft eingesetzt.
Es ist natürlich auch möglich, andere gasförmige oder flüssige
Fluide einzusetzen, wobei bei Druckluft geringfügige Leckagen unschädlich
sind.
Vorzugsweise ist an einer Hülse endseitig eine Drehdurchführung
vorgesehen, an der eine Leitung zur Zuführung des Fluides angeschlossen ist.
Denn die Hülse ist zusammen mit der Spindel drehbar, so dass für die Druckbeaufschlagung
eine Drehdurchführung mit einem drehbaren Innenteil und einem festgelegten
Außenteil mit einem Leitungsanschluss erforderlich ist, die beispielsweise
an der zum Futter gegenüberliegenden Seite angeordnet sein kann.
Erfindungsgemäß wird auch eine Drehmaschine zur Bearbeitung
von stangenförmigen Werkstücken bereitgestellt, die mit einer Vorrichtung
zur Halterung von Stangen ausgerüstet ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles
mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer Motor-Futtereinheit
einer erfindungsgemäßen Drehmaschine;
2 eine Schnittansicht durch die Drehmaschine der
1;
3 eine Detailansicht der Vorrichtung zur Halterung
von Stangen ohne die umgehende Drehmaschine nach 1;
4A bis 4C drei Ansichten einer Hülse
einer Vorrichtung zur Halterung von Stangen; und
5A und 5B zwei Ansichten einer modifizierten Vorrichtung
zur Halterung von Stangen.
Ein schematisch gezeigter Spindelstock 1 einer Drehmaschine
umfasst einen Spindelmotor 2, an dessen einer Seite ein Futter
3 zum Einspannen von Werkstücken vorgesehen ist. An dem Futter
3 sind hierfür bewegliche Klemmbacken 4 angeordnet. Auf der
gegenüberliegenden Seite ist ein Spannzylinder 5 vorgesehen, an dem
endseitig eine Drehdurchführung 6 mit einem Druckluftanschluss festgelegt
ist.
In dem Spindelmotor 2 und dem Spannzylinder 5 ist
eine Hohlspindel oder ein Zugrohr angeordnet, in die ein zu bearbeitendes Werkstück
eingefügt werden kann. Damit die eingefügten Werkstücke, vorzugsweise
Stangen oder andere Rundprofile nicht unnötigen Schwingungen ausgesetzt sind,
ist eine Vorrichtung zur Halterung von Stangen innerhalb des Spindelmotors
2 und des Spannzylinders 5 angeordnet, die eine Vielzahl von benachbart
angeordneten Hülsen 7 aufweist.
Wie in 3 zu sehen ist, sind mehrere Hülsen
7 miteinander verbunden, wobei am Umfang mehrere Gummiklötze
8 vorgesehen sind, die an die Innenseite einer rohrförmigen Spindel
anlegbar sind.
In den 4A bis 4C ist
eine solche Hülse 7 im Detail dargestellt. Die Hülse
7 aus Metall besitzt einen stirnseitig durch mehrere Bohrungen
9 gebildeten Kanal zur Zuleitung eines Fluides, vorzugsweise Druckluft.
Von den Kanälen 9 ist ein Übergang 10 zu einer Kammer
11 gebildet, die an der nach außen gerichteten Seite benachbart zu
einem Gummiklotz 8 angeordnet ist. Auf der Innenseite ist die Kammer
11 von einem Gummischlauch 12 umgeben, an dessen Innenseite ein
Gewebeschlauch 16, vorzugsweise aus Edelstahl angeordnet ist.
Der Gummischlauch 12 ist an gegenüberliegenden Seiten
der Hülse 7 festgelegt, wobei hierfür ein Klemmkonus
13 und ein Gewindering 14 vorgesehen sind. Dadurch wird ein Ende
des Schlauchabschnittes 12 jeweils an einer Wand der Hülse
7 festgeklemmt.
Außen an dem Gewindering 14 ist ein Führungskonus
15 angeordnet, der eine nach innen weisende Spitze 17 auf, die
an einem Abschnitt des Gewebeschlauches 16 anliegt, so dass der Gewebeschlauch
16 unabhängig von dem Gummischlauch 12 fixierbar ist, wobei
es möglich ist, den Gewebeschlauch 16 verschiebbar zwischen Spitze
17 und Klemmkonus 13 zu halten. Die Befestigungsmechanik ist an
beiden Seiten der Hülse 7 gleich ausgebildet.
Wenn eine Stange innerhalb einer Hülse 7 angeordnet
ist, kann durch die Beaufschlagung der Vorrichtung zur Halterung von Stangen mit
Druckluft die Druckluft durch die Kanäle 9, die Übergänge
10 in die jeweiligen Kammern 11 gelangen, wobei durch den Druck
in der Kammer 11 der Gummischlauch 12 radial nach innen bewegt
wird und dabei auch den schützenden Gewebeschlauch 16 nach innen gegen
die dort angeordnete Stange bewegt. Gleichzeitig wird der Gummiklotz 8
geringfügig nach außen geschoben, so dass dieser an der Innenseite der
rohrförmigen Spindel anliegt. Dadurch ist die Stange klemmend
innerhalb der Spindel festgelegt und kann nicht mehr vibrieren. Sobald der Drehvorgang
an der Stange beendet ist, kann die Beaufschlagung mit Druckluft abgestellt werden
und aufgrund der Elastizität des Gummischlauches 12 und des Gewebeschlauches
16 bewegen diese sich wieder radial nach außen und geben die Stange
frei. Diese kann dann manuell oder automatisch in die nächste Position befördert
werden, in der dann die Beaufschlagung der Kammer 11 mit Druckluft zur
Festlegung der Stange wieder erfolgen kann.
In 5A und 5B ist eine modifizierte
Ausführungsform der Erfindung gezeigt, bei der die Vorrichtung zur Halterung
von Stangen nur drei benachbarte Hülsen 7 aufweist, die an einem Futter
3 einer Drehmaschine angeordnet sind. Die kürzere Ausbildung der Vorrichtung
zur Halterung von Stangen hat den Vorteil, dass eine Beaufschlagung mit Druckluft
über weniger Hülsen 7 erfolgen muss. Die Länge der Vorrichtung
zur Halterung von Stangen kann jedoch an den gewünschten Einsatzzweck angepasst
werden.
Durch die Vorrichtung zur Halterung von Stangen können besonders
gut auch unrunde Materialstangen verarbeitet werden, da diese fixiert im Inneren
der Spindel gehalten sind. Durch die flexible Ausgestaltung des Gummischlauches
und des Gewebeschlauches kann die Vorrichtung auch gut an unterschiedliche Durchmesser
von Stangen angepasst werden.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel des Gummischlauches
ist ein Drahtgeflecht vorgesehen, das die notwendige Flexibilität aufweist.
Es ist aber natürlich auch möglich, nur den Gummischlauch an der Hülse
7 festzulegen, wobei dann der Verschleiß etwas größer ist.
Ferner kann statt des Gummischlauches natürlich auch anderes elastisches Schlauchmaterial
eingesetzt werden. Zudem ist es möglich, statt des Gewebeschlauches
16 einen zweiten Gummischlauch oder einen Schlauchabschnitt aus einem anderen
Material zum Schutz des Gummischlauches vorzusehen.
Ferner kann zur Festlegung eines Schlauchabschnittes auch eine andere
Mechanik eingesetzt werden, wobei die Länge der einzelnen Schlauchabschnitte
so bemessen ist, dass diese ausreichend Flexibilität aufweisen aber sich nach
der Beaufschlagung mit Druck des Fluides auch wieder nach außen zurückbewegen.
Die Beaufschlagung mit Druckluft kann sowohl automatisch durch eine
Steuerung als auch manuell durch Ventile erfolgen.