Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auffangen
von Bohrstaub gemäß dem Patentanspruch 1.
Es sind vielfältige Vorrichtungen zum Auffangen von Bohrstaub
bekannt. Z.B. ist aus dem DE 200 03 290
U1 eine Vorrichtung zum Auffangen von Bohrstaub bekannt, die aus einer
an die Wand, in die ein Bohrloch eingebracht werden soll, ansetzbaren Gummimanschette
besteht, die an eine hülsenförmige Aufnahme mit einer Durchgangsbohrung
anschließt, von der der Schaft eines Bohrers aufnehmbar ist. Ein Nachteil dieser
bekannten Bohrstaub-Auffangvorrichtung besteht darin, daß der Bohrstaub beim
Herausziehen des Bohrers aus der Durchgangsbohrung der Aufnahme entweicht. Außerdem
wird beim Zusammendrücken der Gummimanschette ein Unterdruck erzeugt, der beim
Abnehmen der Gummimanschette von der Wand zu einem Herausdrücken des Bohrstaubs
aus dem Innenbereich der Gummimanschette führt. Darüber hinaus verhindert
die Elastizität der Gummimanschette eine horizontale und vertikale Ausrichtung
des Bohrers.
Aus der GB 2 067 106 A
ist ein Auffangbehälter mit einer sich in Axialrichtung erstreckenden Umfangswand
und einer stirnseitigen Behälterwand bekannt. Eine Buchse mit einer Führungsbohrung
erstreckt sich in Axialrichtung des Auffangbehälters, wobei die stirnseitige
Behälterwand eine Öffnung aufweist, die mit der Führungsbohrung korrespondiert.
Die Buchse ist kürzer als die Umfangswand ausgebildet. In Radialrichtung des
Auffangbehälters erstreckt sich ein Schlauchstutzen, der mit einer Saugvorrichtung
verbindbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen,
mit der auf einfache und sichere Weise Bohrstaub unabhängig von der Ausrichtung
des Bohrloches aufgefangen werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auffangen von Bohrstaub
umfaßt einen Aufnahmebehälter, der eine sich in Axialrichtung erstreckende
Umfangswand und eine erste stirnseitige Behälterwand, die zur Bohrmaschine
weist, aufweist. Im Aufnahmebehälter ist ein Führungselement mit einer
Führungsbohrung angeordnet, die fluchtend zu einer ersten Öffnung in der
ersten Behälterwand ausgebildet ist und deren Innendurchmesser zum Führen
eines Bohrers angepaßt ist, wobei die Länge des Führungselementes
kürzer als der Länge des Aufnahmebehälters ist. Mit dem Aufnahmebehälter
ist ein Griff verbunden. An dem der ersten Behälterwand gegenüberliegenden
Ende der Umfangswand ist eine zweite sitrnseitige Behälterwand wenigstens an
dem Umfangsabschnitt der Umfangswand angeordnet, wo sich auch der Griff befindet.
Mit dieser Vorrichtung ist es möglich, Bohrstaub auf einfache und wirkungsvolle
Weise unabhängig von der Ausrichtung des Bohrloches aufzufangen, ohne daß
die Gefahr des unbeabsichtigten Entweichens des Bohrstaubs besteht.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
Darin zeigen:
1 eine Perspektivansicht einer Vorrichtung zum Auffangen
von Bohrstaub,
2 eine Perspektivansicht einer Vorrichtung zum Auffangen
von Bohrstaub gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
3 Ansichten von Bohrern, die zur Verwendung mit der
Vorrichtung nach 2 vorgesehen sind, und
4A bis 4C schematische
Darstellungen zur Erläuterung der Arbeitsweise der Vorrichtung nach
2.
Eine Vorrichtung 10 zum Auffangen von Bohrstaub gemäß
1 umfaßt einen Aufnahmebehälter
12, der in der gezeigten Ausführungsform einen kreisförmigen
Querschnitt hat, aber in Modifikationen auch einen anderen Querschnitt, z.B. einen
quadratischen, elliptischen, rechteckigen Querschnitt oder einen Querschnitt in
Form eines Polygons aufweisen kann. Der Aufnahmebehälter 12 weist
eine sich in Axialrichtung A (die mit der Vorschubrichtung eines in eine Bohrmaschine
102 eingespannten Bohrers 70, 72, 74 übereinstimmt
– siehe 4) erstreckende, einen ersten Hohlraum H1 begrenzende
Umfangswand 14 auf. Eine erste stirnseitige Behälterwand
16, die zur Bohrmaschine 102 weist, schließt an einem Ende
die Umfangswand 14 ab.
In der ersten Behälterwand 16 ist eine erste Öffnung
16a ausgebildet, die zum Hindurchführen eines Bohrers dimensioniert
ist. Im ersten Hohlraum H1 von der ersten Behälterwand 16 in Axialrichtung
A erstreckend ist ein Führungselement 20 mit einer Länge LF angeordnet,
die kürzer als eine Länge LA des Aufnahmebehälters 12 ist,
wodurch der erste Hohlraum H1 in Inneren des Aufnahmebehälters 12
begrenzt wird. Eine Führungsbohrung 20a des Führungselements
20 ist zur ersten Öffnung 16a fluchtend angeordnet. Die erste
Öffnung 16a ist gleich groß oder größer ausgebildet
als die Führungsbohrung 20a.
Der erste Hohlraum H1 wird durch den Innenumfang der Umfangswand
14, den Außenumfang des Führungselementes 20 und die
Passung zwischen dem Bohrer 72; 72; 74 und der Führungsbohrung
20a gebildet, wobei der erste Hohlraum H1 als Bohrstaub-Sammelkammer dient.
In der bevorzugten Ausführungsform ist die erste Behälterwand
16 in Form einer Scheibe ausgebildet, die fest oder lösbar mit der
Umfangswand 14 verbunden ist. In einer Modifikation ist die Scheibe mit
der Umfangswand 14 verschraubbar ausgebildet. In einer weiteren Modifikation
ist das Führungselement 20 einstückig mit der ersten Behälterwand
16 ausgebildet. In einer weiteren Modifikation ist die erste Behälterwand
16 einstückig mit der Umfangswand 14 ausgebildet.
An dem der ersten Behälterwand 16 gegenüberliegenden
Ende der Umfangswand 14 ist eine zweite stirnseitige Behälterwand
18 angeordnet, die ein zweite Öffnung 18a aufweist, die größer
als der Durchmesser des Bohrers 70, 72, 74 ist, der von
der Führungsbohrung 20a aufgenommen ist. Auch die zweite Behälterwand
18 kann einstückig mit der Umfangswand 14 ausgebildet sein.
In der gezeigten Ausführungsform schließt die zweite Behälterwand
18 einen unteren Bereich der Umfangswand 14 ab, wobei die zweite
Behälterwand 18 aber auch anders, z.B. in Form eines Rings, ausgebildet
sein. Am Außenumfang der Umfangswand 14 und gegenüber der zweiten
Behälterwand 18 vorstehend ist ein elastisch ausgebildeter Ring
22 angeordnet, der zur Abdichtung des ersten Hohlraums H1 des Aufnahmebehälters
12 an einer Bearbeitungswand 100 (siehe 4A
bis 4C), in die ein Bohrloch 102 eingebracht
werden soll, dient. Der elastische Ring 22 ist so angeordnet und ausgebildet,
daß er so weit zusammengedrückt werden kann, daß die zweite Behälterwand
18 an der Bearbeitungswand 100 anliegt. In der bevorzugten Ausführungsform
ist der elastische Ring 22 ein Gummiring.
In einer Modifikation der Ausführungsform sind an der Vorrichtung
10 eine Libelle oder mehrere Libellen zur vertikalen und/oder horizontalen
Ausrichtung der Vorrichtung 10befestigt. Obwohl in der gezeigten Ausführungsform
die Umfangswand 14 selbst zum Halten der Vorrichtung 10 dient,
ist in einer Modifikation der Ausführungsform ein Griff zum Halten der Vorrichtung
10 mit dem Aufnahmebehälter 12 verbunden.
Die in 2 gezeigte Ausführungsform
der Vorrichtung 10 zeigt einen Griff 30, der sich quer oder schräg
zur Axialrichtung A der Vorrichtung 10 erstreckt und mit einem zweiten
Hohlraum H2, die als weitere Bohrstaub-Sammelkammer dient, ausgebildet ist. Der
Griff 30 ist langgestreckt ausgebildet und ist an beiden Enden
31, 32 offen. In der Umfangswand 14 ist in einem unteren
Bereich eine Öffnung 14a vorhanden, so daß über diese und
das offene Ende 31 des Griffs 30 der erste Hohlraum H1 mit dem
zweiten Hohlraum H2 in Verbindung steht.
Mit dem der Vorrichtung 10 abgewandten Ende 32 des
Griffes 30 ist eine Verschlußscheibe 34 lösbar verbunden,
die zur Entleerung des Hohlraums H2 dient. In einer anderen Ausführungsform
ist am Ende 32 des Griffes 30 ein Adapter angeordnet, der zur
Verbindung mit einem Staubsauger dient.
In der gezeigten Ausführungsform ist der Griff 30 einstückig
mit der Umfangswand 14 verbunden. In einer modifizierten Ausführungsform
ist der Griff 30 lösbar, z.B. mittels eines Schraubgewindes, mit dem
Aufnahmebehälter 12 verbunden.
Der Durchmesser der Führungsbohrung 20a ist an den Durchmesser
des Bohrers 70, 72, 74 (siehe 3)
angepaßt. Der Bohrer 70 weist einen vergleichsweise langen Schaft
70a auf, der an den Durchmesser der Führungsbohrung 20a angepaßt
ist, die zur Führung und Lagerung des Schaftes 70a des Bohrers
70 beim Bohrvorgang dient. Durch die Passung zwischen Außendurchmesser
des Schaftes 70a des Bohrers 70 und dem Durchmesser der Führungsbohrung
20a wird der Austritt von Bohrstaub (der sowohl Bohrmehl als auch Feinstaub
umfaßt) aus der Vorrichtung 10 beim Bohrvorgang auf sichere Weise
verhindert.
In den Fällen, in denen der Schaft eines Bohrers 72
nicht ausreichend lang zu einer Gleitaufnahme in der Führungsbohrung
20a ist, wird eine Hülse 40 auf einen solcherart ausgebildeten
Bohrer 72 aufgesetzt, so daß sie einen Teil einer Spiralnut
72a überdeckt, wie in 3 gezeigt ist.
Die Hülse 40 ist in einer Ausführungsform mit dem
Bohrer 72, z.B. unter Verwendung eines Klebemittels, fest verbunden. In
einer anderen Ausführungsform ist die Hülse 40 auf den Bohrer
72 von der Seite des Schaftes 72b her aufgesetzt und kraftschlüssig
mit dem Bohrer 72 verbunden.
3 zeigt weiterhin einen Bohrer 74 für
einen Bohrhammer, bei dem die Hülse 40 einen Teil einer Spiralnut
74a überdeckt. Da die Hülse 40 nicht von der Seite des
Schaftes 74b aufgesetzt werden kann, ist zwischen der Spiralnut
74a bzw. dem Schaft 74b und dem Innendurchmesser der Hülse
40 ein elastisches Element (nicht gezeigt) angeordnet, das zur Zentrierung
der Hülse 40 auf dem Bohrer 74 dient.
Bei der Verwendung eines Bohrers 72 oder 74 mit
Hülse 40 wird diese durch die Führungsbohrung 40 gelagert
und geführt, wobei durch die Passung zwischen dem Außendurchmesser
der Hülse 40 und dem Durchmesser der Führungsbohrung
20a der Austritt von Bohrstaub aus der Vorrichtung 10 beim Bohrvorgang
auf sichere Weise verhindert wird.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung 10 zum Auffangen von Bohrstaub
wird nachstehend an Hand der 4A bis 4C
beschrieben.
Zuerst wird der in die Bohrmaschine 102 eingespannte Bohrer
70, 72, 74 durch die Führungsbohrung 20a
des Führungselementes 20 der Vorrichtung 10 in Richtung der
Bearbeitungswand 100 geschoben und an der gewünschten Stelle angesetzt
(4A).
Danach wird die Vorrichtung 10 zur Bearbeitungswand
100 hin verschoben und an die Bearbeitungswand 100 angedrückt,
wobei der elastische Ring 22 den ersten Hohlraum H1 zur Bearbeitungswand
100 staubdicht abschließt (4B). Der Griff
30 erleichtert die Handhabung beim Halten und Andrücken der Vorrichtung
10 an die Bearbeitungswand 100.
Schließlich wird ein Bohrloch 100a in die Bearbeitungswand
100 eingebracht, wobei der Bohrstaub (hier mit dem Bezugszeichen
104 bezeichnet) beim Bohrvorgang im ersten Hohlraum H1 (der als erste Sammelkammer
dient) und, wo vorhanden, im zweiten Hohlraum H2 des Griffs 30 aufgenommen
wird (4C). Beim Bohrvorgang bewegt sich der Bohrer
70 (bzw. 72, 74) in der Axialrichtung A in Richtung Bearbeitungswand
100 und wird durch die Führungsbohrung 20a geführt und
gelagert.
Die Bearbeitungswand 100 kann eine vertikale Wand, eine Decke
oder ein Fußboden sein.
In einer weiteren Modifikation der Ausführungsformen ist am Außenumfang
der Hülse 40 eine Skalierung angeordnet, die zur Bestimmung der Tiefe
des Bohrlochs 102 dient. In einer weiteren Modifikation ist am Außenumfang
der Hülse ein Anschlag befestigt, der als Tiefenanschlag bei dem Einbringen
des Bohrlochs 102 dient.
In einer Ausführungsform können Hülsen 40
mit gleichem Außendurchmesser aber mit unterschiedlichen Innendurchmessern
zur Aufnahme von Bohrern 72, 74 unterschiedlicher Durchmesser
ausgebildet sein. Dadurch kann die Vorrichtung 10 mit einem Führungselement
20 zur Aufnahme von Bohrern 72, 74 unterschiedlichen
Durchmessers verwendet werden.
Die Vorrichtung 10 besteht bevorzugterweise aus Kunststoff
oder Metall.