Die Erfindung betrifft eine Beschichtungseinrichtung, insbesondere
zur Lackierung von Kraftfahrzeugkarosserien, sowie ein entsprechendes Betriebsverfahren
gemäß dem Oberbegriff der Nebenansprüche.
In modernen Lackieranlagen zur Serienlackierung von Kraftfahrzeugkarosserien
erfolgt die Lackierung meist durch Zerstäuber (z.B. Hochrotationszerstäuber),
die nur einen einzigen Farbeingang aufweisen und deshalb eingangsseitig mit einem
separaten Farbwechsler verbunden sind, damit ein bestimmter Zerstäuber verschiedenfarbige
Lacke auftragen kann. Bei einem Farbwechsel muss dabei der gesamte Leitungsstrang
zwischen dem Farbwechsler und dem Zerstäuber gespült werden, um den Leitungsstrang
von verbliebenen Farbresten zu reinigen. Zum einen entstehen dadurch Farbwechselverluste
im Bereich von 25–70 ml (je nach Ausführungsform), die in Ausnahmefällen
auch über 100 ml betragen können. Zum anderen stört hierbei die für
einen Farbwechsel erforderliche Farbwechselzeit, die im Bereich von 8–20
Sekunden liegt, wobei meist Farbwechselzeiten von 13–15 Sekunden erreicht
werden. Die erforderliche Farbwechselzeit hängt hierbei von der Spülbarkeit
der verwendeten Farben, dem eingesetzten Spülmittel, den Drücken der Medien
sowie vom Aufbau der farbführenden Komponenten und der Position der Komponenten
auf dem Applikationsgerät ab.
Darüber hinaus sind beispielsweise aus EP
1 502 658 A1 Zerstäuber mit einem integrierten Farbwechsler bekannt,
die auch als ICC-Zerstäuber (ICC : Integrated Colour Changer) bezeichnet werden.
Vorteilhaft an diesen bekannten Zerstäubern mit einem integrierten Farbwechsler
ist das geringe Volumen des Leitungsstrangs zwischen dem integrierten Farbwechsler
und dem Applikationselement (z.B. einem Glockenteller), was vorteilhaft zu wesentlich
geringeren Farbwechselverlusten und einer kurzen Farbwechselzeit führt. Nachteilig
an den bekannten Zerstäubern mit einem integrierten Farbwechsler ist jedoch
die Tatsache, dass die mögliche Farbanzahl begrenzt ist, da der verfügbare
Bauraum in dem Zerstäuber beschränkt ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine entsprechend
verbesserte Beschichtungseinrichtung zu schaffen, die insbesondere zur Lackierung
von Kraftfahrzeugkarosserien und Anbauteilen geeignet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Beschichtungseinrichtung und ein entsprechendes
Betriebsverfahren gemäß den Nebenansprüchen gelöst.
Die Erfindung umfasst die allgemeine technische Lehre, in einer Beschichtungseinrichtung
mit einem Zerstäuber sowohl eine interne, in den Zerstäuber integrierte
Farbwechselventilanordnung vorzusehen als auch eine externe Farbwechselventilanordnung,
die baulich von dem Zerstäuber getrennt ist.
Die in den Zerstäuber integrierte Farbwechselventilanordnung
wird hierbei vorzugsweise für häufig verwendete Farben (engl. "High Runner")
verwendet, da die Farbwechselzeit und die Farbwechselverluste bei einem Farbwechsel
der integrierten Farbwechselventilanordnung äußerst gering sind.
Die separate externe Farbwechselventilanordnung wird dagegen vorzugsweise
für seltener verwendete Farben (engl. "Low Runner") eingesetzt, da ein Farbwechsel
an der externen Farbwechselventilanordnung aufgrund des längeren Leitungsstrangs
zwischen der externen Farbwechselventilanordnung und dem Applikationselement mit
größeren Farbwechselverlusten verbunden ist und eine längere Farbwechselzeit
in Anspruch nimmt. Durch die Kombination aus High-Runner- und Low-Runner-Farben
sinkt der durchschnittliche Farbverbrauch/-verlust des Systems deutlich.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist
der Zerstäuber zusätzlich zu den Farbeingängen der internen Farbwechselventilanordnung
mindestens einen weiteren Farbeingang auf, an den die externe Farbwechselventilanordnung
angeschlossen ist.
Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass die externe Farbwechselventilanordnung
einen Farbeingang der internen Farbwechselventilanordnung speist, so dass die externe
Farbwechselventilanordnung und die innere Farbwechselventilanordnung hintereinander
geschaltet sind.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die externe Farbwechselventilanordnung
als sogenannter A/B-Farbwechsler ausgebildet, der zwei getrennt spülbare Farbausgänge
aufweist. Entsprechend weist der Zerstäuber zusätzlich zu den Farbeingängen
der internen Farbwechselventilanordnung mindestens zwei entsprechende weitere Farbeingänge
auf, an die die beiden Farbausgänge der externen Farbwechselventilanordnung
angeschlossen sind. Durch die beiden getrennt spülbaren Farbausgänge der
externen Farbwechselventilanordnung werden die Farbwechselverluste und die Farbwechselzeit
auch bei der externen Farbwechselventilanordnung minimiert und auf den Stand des
eingangs erwähnten ICC gebracht.
Hierbei ist vorzugsweise mindestens ein Rückführventil vorgesehen,
das in dem einen Kanal einen Spülzyklus (z.B. bestehend aus Leerdrücken,
Spülen, Befüllen bzw. Andrücken mit dem nächsten Farbmaterial,
in die Rückführleitung drücken, d.h. Schmutzverdünner-Rückführung)
während des Lackiervorgangs des anderen Kanals zulässt. Bei einer Ausführung
der externen Farbwechselventilanordnung als A/B-Farbwechsler sind vorzugsweise zwei
Rückführventile vorgesehen, die für jeden Farbausgang der externen
Farbwechselventilanordnung eine Rückführung und damit einen Spülzyklus
ermöglichen. Die Rückführventile können hierbei wahlweise in
dem Zerstäuber oder außerhalb des Zerstäubers angeordnet sein. Eine
Anordnung der Rückführventile in dem Zerstäuber ermöglicht hierbei
ein Spülen bis in den Zerstäuber hinein, während die Spülung
bei einer Anordnung der Rückführventile außerhalb des Zerstäubers
nur bis zu dem dort angeordneten Rückführventil erfolgt.
Es besteht jedoch alternativ auch die Möglichkeit, dass die externe
Farbwechselventilanordnung nur einen einzigen Farbausgang aufweist, was mit geringeren
Investitionskosten, einem kleineren Bauraum und einer geringeren Masse verbunden
ist. In dieser Variante werden vorzugsweise abwechselnd High-Runner und Low-Runner
appliziert, so dass während der Applikation eines High-Runners über die
interne Farbwechselventilanordnung genügend Zeit bleibt, um die externe Farbwechselventilanordnung
zu spülen und mit dem nächsten Low-Runner anzudrücken.
Die in den Zerstäuber integrierte Farbwechselventilanordnung
wird vorzugsweise von einer ersten Dosiereinrichtung mit den verschiedenfarbigen
Beschichtungsmitteln gespeist, wobei die erste Dosiereinrichtung vorzugsweise baulich
von dem Zerstäuber getrennt ist.
Bei einem Lackierroboter ist die erste Dosiereinrichtung für
die integrierte Farbwechselventilanordnung vorzugsweise an dem sogenannten "Arm
1" des Lackierroboters angebracht, wobei es sich um den proximalen Arm des Lackierroboters
handelt. Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass die erste Dosiereinrichtung
für die in den Zerstäuber integrierte Farbwechselventilanordnung an dem
sogenannten "Arm 2" des Lackierroboters angebracht ist, wobei es sich um den distalen
Roboterarm des Lackierroboters handelt. Ferner besteht die Möglichkeit, dass
die erste Dosiereinrichtung für die in den Zerstäuber integrierte Farbwechselventilanordnung
an einem Grundkörper des Lackierroboters angebracht ist, wobei der Grundkörper
entlang einer Schiene (Achse 7) verfahrbar sein kann und eine Drehachse (Achse 1)
enthält, die eine Drehung um die Z-Koordinate ermöglicht. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, dass die erste Dosiereinrichtung für die
integrierte Farbwechselventilanordnung innerhalb oder außerhalb einer Lackierkabine
feststehend angeordnet ist, was jedoch in den meisten Fällen schwieriger ist.
Darüber hinaus wird die externe Farbwechselventilanordnung in
der Regel durch eine zweite Dosiereinrichtung gespeist, die herkömmlich ausgebildet
sein kann und deshalb nicht näher beschrieben werden muss.
Hierbei besteht die Möglichkeit, dass die externe Farbwechselventilanordnung
und/oder die dieser zugeordnete zweite Dosiereinrichtung an dem sogenannten "Arm
1" oder an dem sogenannten "Arm 2" des Lackierroboters angebracht ist. Vorzugsweise
sind die vorstehend genannten Bauteile in unmittelbarer Nähe des Zerstäubers
montiert und deshalb vorzugsweise auf dem "Arm 2" montiert.
Ferner ist zu erwähnen, dass der im Rahmen der Erfindung verwendete
Begriff eines Zerstäubers allgemein zu verstehen ist und beispielsweise Rotationszerstäuber
in Form von Glockenzerstäubern oder Scheibenzerstäubern umfasst sowie
Ultraschallzerstäuber, Luftzerstäuber, Airless-Geräte oder Airmix-Geräte.
Entsprechend kann es sich bei dem Applikationselement im Rahmen der Erfindung beispielsweise
um einen Glockenteller, eine Rotationsscheibe oder einfach eine Düse handeln.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass die erfindungsgemäße
Beschichtungseinrichtung Wasserlack, Lösemittellack, Nahtabdichtwerkstoffe,
wie z.B. PVC, oder auch Pulverlack applizieren kann, so dass die Erfindung hinsichtlich
des Typs des zu applizierenden Beschichtungsmittels nicht beschränkt ist. Beispielsweise
kann es sich bei dem Beschichtungsmittel um Füller, Basislack oder Klarlack
handeln.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet oder werden aus der nachstehenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Figuren ersichtlich. Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Beschichtungseinrichtung mit einem Zerstäuber mit einem integrierten Farbwechsler
und einem zusätzlichen separaten Farbwechsler,
2 eine Abwandlung der Beschichtungseinrichtung gemäß
1,
3 eine Perspektivansicht eines erfindungsgemäßen
Lackierroboters mit der in 1 dargestellten Beschichtungseinrichtung,
4 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gemäß
2 mit einem externen Farbwechsler, der nur einen einzigen
Farbausgang aufweist, sowie
5 ein Zeitdiagramm, das den Betrieb des Ausführungsbeispiels
gemäß 4 verdeutlicht.
1 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Lackiereinrichtung, die zur Serienlackierung von Kraftfahrzeugkarosserien und deren
Anbauteilen eingesetzt werden kann.
Hierzu weist die erfindungsgemäße Beschichtungseinrichtung
einen Zerstäuber 1 auf, der in diesem Ausführungsbeispiel als
Hochrotationszerstäuber ausgebildet ist und einen Glockenteller 2
als Applikationselement aufweist.
Zur Farbversorgung mit häufig verwendeten Farben (engl. "High
Runner") weist der Zerstäuber 1 eine integrierte Farbwechselventilanordnung
3 mit vier Farbventilen F1, F2, F3, F4 auf. Die Farbventile F1–F4
der integrierten Farbwechselventilanordnung 3 sind mit jeweils einem Farbeingang
4–7 verbunden, wobei die Farbeingänge 4–7
an dem Anschlussflansch des Zerstäubers 1 zur Verfügung stehen.
An die Farbeingänge 4–7 der integrierten
Farbwechselventilanordnung 3 ist eine Dosiereinrichtung 8 angeschlossen,
die von dem Zerstäuber 1 baulich getrennt ist und für jeden der
Farbeingänge 4–7 jeweils eine volumetrisch arbeitende
Dosierpumpe 9–12 und einen gemeinsamen Antriebsmotor
13 aufweist.
Der Dosiereinrichtung 8 werden die häufig verwendeten
Farben ("High Runner") zugeführt, da die integrierte Farbwechselventilanordnung
3 aufgrund des kurzen Leitungsstrangs zwischen der integrierten Farbwechselanordnung
3 und dem Glockenteller 2 nur geringe Farbwechselverluste aufweist
und eine kurze Farbwechselzeit benötigt.
Die integrierte Farbwechselventilanordnung 3 ist deshalb
ausgangsseitig über ein gemeinsames Hauptnadelventil HN mit dem Glockenteller
2 verbunden, was in der Zeichnung nur schematisch dargestellt ist.
Zwischen dem Hauptnadelventil HN und dem Glockenteller 2
zweigt ferner ein Kurzspülventil KS ab, das in einen Spülanschluss V an
dem Anschlussflansch des Zerstäubers 1 mündet. Über den
Spülanschluss V und das Kurzspülventil KS kann der Glockenteller
2 mit einem Spülmittel gespült werden, was an sich bekannt ist.
Darüber hinaus ist der gemeinsame Knotenpunkt am Ausgang der
integrierten Farbwechselventilanordnung 3 und am Eingang des Hauptnadelventils
HN über ein Pulsluftventil PL mit einem Pulsluftanschluss verbunden, der an
dem Anschlussflansch des Zerstäubers 1 bereitsteht. Über das
Pulsluftventil PL kann der Leitungsstrang des Zerstäubers 1 mit Pulsluft
gereinigt werden, was an sich ebenfalls bekannt ist.
Darüber hinaus zweigt von dem gemeinsamen Knotenpunkt der Farbwechselventilanordnung
3 und des Hauptnadelventils HN ein Spülmittelventil VV ab, das in
den Spülanschluss V am Anschlussflansch des Zerstäubers 1 mündet,
so dass über das Spülmittelventil VV eine herkömmliche Lösemittelspülung
möglich ist.
Zusätzlich zu der in den Zerstäuber 1 integrierten
Farbwechselventilanordnung 3 weist die erfindungsgemäße Beschichtungsanlage
eine separate Farbwechselventilanordnung 14 auf, die baulich von dem Zerstäuber
getrennt ist und in herkömmlicher Weise ausgebildet sein kann, wie beispielsweise
in EP 1 502 657 A2 beschrieben ist.
An dieser Stelle ist lediglich zu erwähnen, dass die externe Farbwechselventilanordnung
14 als sogenannter A/B-Farbwechsler ausgebildet ist und zwei Farbausgänge
aufweist, die getrennt voneinander spülbar sind, wodurch die Farbwechselzeit
und die Farbwechselverluste reduziert werden.
Ausgangsseitig ist die externe Farbwechselventilanordnung
14 mit einer Dosiereinrichtung 15 verbunden, die für jeden
der beiden Farbausgänge der externen Farbwechselventilanordnung 14
jeweils eine volumetrisch arbeitende Dosierpumpe 16, 17 aufweist,
wobei die beiden Dosierpumpen 16, 17 von jeweils einem Antriebsmotor
18, 19 unabhängig voneinander angetrieben werden.
Zur Verbindung mit der Dosiereinrichtung 15 weist der Zerstäuber
1 zusätzlich zu den Farbeingängen 4–7
für die integrierte Farbwechselventilanordnung 3 zwei separate Farbeingänge
20, 21 auf, die über separat ansteuerbare Farbventile FA,
FB mit dem Hauptnadelventil HN verbunden sind.
Die externe Farbwechselventilanordnung 14 wird hierbei mit
selten benötigten Farben (engl. "Low Runner") versorgt, bei denen die höhere
Farbwechseldauer und die größeren Farbwechselverluste eine geringere Rolle
spielen.
Darüber hinaus zweigt von den zusätzlichen Farbeingängen
20, 21 für die externe Farbwechselventilanordnung
14 jeweils ein Rückführventil RA, RB ab, wobei die beiden Rückführventile
RA, RB in diesem Ausführungsbeispiel in den Zerstäuber 1 baulich
integriert sind. Auf diese Weise können die Farbeingänge 20,
21 bis in den Zerstäuber 1 hinein gespült werden.
Wenn nun die High-Runner 65% der Gesamtkapazität ausmachen und
die Farbwechselverluste bei der externen Farbwechselventilanordnung 14
49 ml und bei der internen Farbwechselventilanordnung 3 5 ml betragen,
so ermöglicht die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Beschichtungseinrichtung
eine Verringerung der durchschnittlichen Farbwechselverluste von
49 ml auf 20,4 ml, was einer Einsparung von 28,6 ml entspricht.
2 zeigt eine geringfügige Abwandlung des Ausführungsbeispiels
gemäß 1, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen
auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird, wobei für entsprechende Bauteile
dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass die beiden Rückführventile RA, RB außerhalb des Zerstäubers
1 angeordnet sind.
3 zeigt eine Perspektivansicht von zwei Lackierrobotern
22, 23, die entlang einer Schiene 24 linear verschiebbar
sind, was an sich bekannt ist. Die beiden Lackierroboter 22,
23 weisen jeweils einen verschiebbaren Grundkörper 25 und
zwei Roboterarme 26, 27 auf, wobei der Roboterarm 26
als "Arm 1" bezeichnet wird, während der Roboterarm 27 als "Arm 2"
bezeichnet wird.
An dem distalen Ende des Roboterarms 27 ist eine herkömmliche
Roboterhandachse 28 angebracht, die den Zerstäuber 1 führt.
Die Dosiereinrichtung 8 (vgl. 1)
für die in den Zerstäuber 1 integrierte Farbwechselventilanordnung
3 ist hierbei in dem Roboterarm 26 ("Arm 1") angeordnet, während
die externe Farbwechselventilanordnung 14 in dem Roboterarm 27
("Arm 2") angeordnet ist.
Ferner ist zu erwähnen, dass das Pulsluftventil PL und das Spülmittelventil
VV auch außerhalb des Zerstäubers 1 angeordnet sein können,
beispielsweise auf dem Roboterarm 27 ("Arm 2"). Die Umschaltung erfolgt
dann außerhalb des Zerstäubers 1.
4 zeigt eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels
gemäß 2, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen
auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird, wobei für entsprechende Bauteile
dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass die externe Farbwechselventilanordnung 14 nicht als A/B-Farbwechsler
ausgebildet ist, sondern nur einen einzigen Farbausgang aufweist, was mit geringeren
Investitionskosten, einem kleineren Bauraum und einer geringeren Masse verbunden
ist.
In dieser Variante werden abwechselnd High-Runner und Low-Runner appliziert,
wie in dem Zeitdiagramm in 5 dargestellt ist, so dass
während der Applikation eines High-Runners über die interne Farbwechselventilanordnung
3 genügend Zeit bleibt, um die externe Farbwechselventilanordnung
14 zu spülen und mit dem nächsten Low-Runner anzudrücken.
Die größere Farbwechseldauer der externen Farbwechselventilanordnung
14 wirkt dann nicht störend, jedoch ist die Produktionsplanung aufwändiger,
um sicherzustellen, dass der Zerstäuber 1 abwechselnd High-Runner
und Low-Runner applizieren kann.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen bevorzugten
Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten
und Abwandlungen möglich, die ebenfalls von dem Erfindungsgedanken Gebrauch
machen und deshalb in den Schutzbereich fallen.
- 1
- Zerstäuber
- 2
- Glockenteller
- 3
- Integrierte Farbwechselventilanordnung
- 4–7
- Farbeingänge
- 8
- Dosiereinrichtung
- 9–12
- Dosierpumpe
- 13
- Antriebsmotor
- 14
- Farbwechselventilanordnung
- 15
- Dosiereinrichtung
- 16, 17
- Dosierpumpe
- 18, 19
- Antriebsmotor
- 20, 21
- Farbeingängen
- 22, 23
- Lackierroboter
- 24
- Schiene
- 25
- Grundkörper
- 26, 27
- Roboterarme
- 28
- Roboterhandachse
- F1–F4
- Farbventile
- FA, FB
- Farbventile
- HN
- Hauptnadelventil
- KS
- Kurzspülventil
- PL
- Pulsluftventil
- RA, RB
- Rückführventile
- V
- Spülanschluss
- VV
- Spülmittelventil