Die vorliegende Erfindung betrifft eine Arbeitsunterlage, insbesondere
Unterlage zum Bügeln, mit einem Arbeitsbereich.
Arbeitsunterlagen der eingangs genannten Art sind aus der Praxis bekannt
und existieren in unterschiedlichen Ausführungsformen. Dabei ist beispielsweise
eine Arbeitsunterlage in Form eines Bügelbretts bekannt, das einen Arbeitsbereich
aufweist, auf dem ein Bügeln von Wäsche erfolgen kann. Eine derartige
Arbeitsunterlage in Form eines Bügelbretts ist üblicherweise mit einem
klappbaren Gestell zum Aufstellen und Positionieren der Arbeitsunterlage und des
Arbeitsbereichs gekoppelt.
Bei dem bekannten Bügelbrett mit angekoppeltem Gestell ist problematisch,
dass vor dem Bügeln immer ein geeigneter Aufstellplatz für das Bügelbrett
bestimmt werden muss. Hierdurch ist die Bügeltätigkeit ortsgebunden, nämlich
abhängig von einem geeigneten Aufstellplatz für das Bügelbrett. Darüber
hinaus gilt eine Bügeltätigkeit mit einem derartigen Bügelbrett als
langweilig und zeitraubend und wird häufig mit der oftmals negativen Vorstellung
einer typischen Haushaltstätigkeit verbunden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Arbeitsunterlage der eingangs genannten Art anzugeben, die ein hohes Maß an
Flexibilität hinsichtlich des Orts der durchzuführenden Arbeit mit konstruktiv
einfachen Mitteln gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch eine
Arbeitsunterlage mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist
die Arbeitsunterlage durch eine Kopplungseinrichtung zur Fixierung des Arbeitsbereichs
an einem menschlichen Körper gekennzeichnet.
In erfindungsgemäßer Weise ist erkannt worden, dass die
voranstehende Aufgabe durch Vorsehen einer Kopplungseinrichtung an der Arbeitsunterlage
auf überraschend einfache Weise gelöst wird. Im Konkreten bietet die Kopplungseinrichtung
die Möglichkeit, den Arbeitsbereich an einem menschlichen Körper zu fixieren.
Dies bietet die Möglichkeit, durchzuführende Arbeiten an quasi beliebigen
Orten ausführen zu können, ohne dass beispielsweise eine geeignete Aufstellfläche
für die Arbeitsunterlage vorhanden sein muss. Es ist somit denkbar, mit der
Arbeitsunterlage durchzuführende Arbeiten an beliebigen Orten, beispielsweise
auch im Freien, durchzuführen.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Arbeitsunterlage
eine Arbeitsunterlage angegeben, die ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich
des Orts der durchzuführenden Arbeit mit konstruktiv einfachen Mitteln gewährleistet.
In besonders vorteilhafter Weise könnte bei der erfindungsgemäßen
Arbeitsunterlage die Stellung oder Orientierung des Arbeitsbereichs relativ zum
menschlichen Körper einstellbar sein. Insoweit kann hinsichtlich der Orientierung
oder Stellung des Arbeitsbereichs auf unterschiedliche Anforderungen unterschiedlicher
Tätigkeiten abgestellt werden.
In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte die Einstellung
mittels der Kopplungseinrichtung realisierbar sein. Die Kopplungseinrichtung könnte
hierzu eine Art Gelenk aufweisen, das eine Winkelpositionierung des Arbeitsbereichs
relativ zum menschlichen Körper – im an den menschlichen Körper
angeordneten Zustand der Arbeitsunterlage – ermöglicht.
Im Konkreten könnte der Arbeitsbereich flächig ausgebildet
sein. Mit einem derartigen Arbeitsbereich sind insbesondere Tätigkeiten wie
Bügeln auf sichere Weise durchführbar.
Je nach Anwendungsfall könnte der Arbeitsbereich durch einen
vorzugsweise flexiblen Körper gebildet sein. Die Kontur des Körpers könnte
hierbei an die jeweilige Tätigkeit anpassbar sein. Beispielsweise könnten
durch den Körper Vertiefungen oder Ausnehmungen zur Aufnahme von Arbeitswerkzeug
gebildet sein.
Zur Realisierung einer besonders flexiblen mobilen Arbeitsunterlage
könnte der Körper aufblasbar sein. Bei Nichtgebrauch der Arbeitsunterlage
könnte die Luft aus dem Körper herausgelassen werden, was ein besonders
geringes Transportvolumen der Arbeitsunterlage zur Folge haben könnte.
Hinsichtlich einer besonders einfachen Fixierung des Arbeitsbereichs
am menschlichen Körper könnte die Kopplungseinrichtung einen Gürtel
aufweisen. Ein derartiger Gürtel könnte in einfacher Weise um beispielsweise
die Hüften eines Menschen geführt werden, um eine sichere Fixierung des
Arbeitsbereichs in etwa auf Bauchhöhe des menschlichen Körpers zu ermöglichen.
Bei einer alternativen Ausgestaltung könnte die Kopplungseinrichtung
ein Trapez aufweisen. Mit einem derartigen Trapez ist eine besonders sichere Fixierung
des Arbeitsbereichs am menschlichen Körper möglich, da derartige Trapeze
üblicherweise nicht nur Gürtelelemente zum Umschlingen des menschlichen
Körpers aufweisen, sondern auch Elemente, die beispielsweise zwischen den Beinen
hindurchgeführt werden können.
Zur Realisierung einer besonders strapazierfähigen
und auch wasserfesten Kopplungseinrichtung könnte der Gürtel oder das
Trapez aus Neopren ausgebildet sein. Es sind jedoch auch andere Materialien und
Kunststoffe als Material für die Kopplungseinrichtung denkbar.
Im Hinblick auf eine besonders einfache Fixierung der Arbeitsunterlage
am menschlichen Körper könnte der Gürtel oder das Trapez einen Klettverschluss
aufweisen. Derartige Klettverschlüsse zeichnen sich einerseits durch hohe Schließsicherheit
und andererseits durch einfache Bedienung aus.
Weiterhin im Hinblick auf eine besonders sichere Anordnung und Fixierung
der Arbeitsunterlage am menschlichen Körper könnte der Gürtel oder
das Trapez eine zur Anpassung an die Form des menschlichen Körpers geeignete
Elastizität aufweisen. Hierbei kann beispielsweise einem sich verändernden
Körperumfang während des Atmens des Benutzers der Arbeitsunterlage Rechnung
getragen werden. Auch bei einem derartigen sich ändernden Körperumfang
bleibt bei einer elastischen Ausbildung des Gürtels oder des Trapezes ein sicherer
Kontakt an dem Körper des Menschen erhalten.
Hinsichtlich einer besonders komfortablen und flexiblen Verwendung
der Arbeitsunterlage könnte die Kopplungseinrichtung mindestens ein dem Gürtel
oder Trapez zugeordnetes Einsteckelement und mindestens eine dem Arbeitsbereich
zugeordnete Aufnahme für das Einsteckelement aufweisen. Eine Anordnung der
Arbeitsunterlage bzw. des Arbeitsbereichs am menschlichen Körper könnte
hierbei durch einfaches Einstecken des Einsteckelements in die Aufnahme erfolgen.
Je nach Erfordernis könnte in alternativer oder zusätzlicher Weise die
Kopplungseinrichtung mindestens ein dem Arbeitsbereich zugeordnetes Einsteckelement
und mindestens einem dem Gürtel oder Trapez zugeordnete Aufnahme für das
Einsteckelement aufweisen. Hinsichtlich der Positionierung von Einsteckelement und
Aufnahme ist auf den jeweiligen Anwendungsfall abzustellen. In jedem Fall ist hierdurch
eine flexible Abnehmbarkeit des Arbeitsbereichs vom Gürtel oder Trapez gewährleitstet.
Dies ermöglicht die Verwendung unterschiedlich ausgestalteter Arbeitsbereiche
mit ein und dem selben Gürtel oder Trapez. Dabei wird dem Erfordernis Rechnung
getragen, für unterschiedliche Tätigkeiten ggf. unterschiedliche Arbeitsbereiche
zu benötigen.
Hinsichtlich einer besonders sicheren Kopplung des Arbeitsbereichs
an den menschlichen Körper könnten das Einsteckelement und die Aufnahme
komplementär ausgebildet sein. Hierdurch ist ein besonders sicherer Sitz des
Arbeitsbereichs am menschlichen Körper gewährleistet.
Im Konkreten könnte das Einsteckelement zungen- oder zapfenförmig
ausgebildet sein. Entsprechend könnte eine Aufnahme eine längliche Ausnehmung
oder eine runde Ausnehmung für das Einsteckelement aufweisen.
Weiterhin im Hinblick auf eine besonders sichere Kopplung von Arbeitsbereich
und Gürtel oder Trapez könnten das Einsteckelement und die Aufnahme mittels
eines Klemm- oder Rastmechanismus koppelbar sein oder verklemmen oder verrasten.
In jedem Fall ist ein ausreichend stabiler Sitz des Arbeitsbereichs am Gürtel
oder Trapez und damit am menschlichen Körper zu gewährleisten.
Hinsichtlich eines besonders hohen Arbeitskomforts könnte die
Arbeitsunterlage aus leichten Materialien hergestellt sein. Dies verhindert ein
übermäßiges Ermüden der menschlichen Person, die die Arbeitsunterlage
letztendlich zu tragen hat. Diesbezüglich könnten das Einsteckelement
und/oder die Aufnahme aus Aluminium oder aus einem Karbonmaterial hergestellt sein.
Bei der erfindungsgemäßen Arbeitsunterlage könnte grundsätzlich
ein Steckmechanismus zur Kopplung von Arbeitsbereich und Gürtel oder Trapez
realisiert sein. Hierdurch könnte der Arbeitsbereich an den Gürtel oder
das Trapez angesteckt oder aufgesteckt werden. Ein besonders vorteilhafter Arbeitsbereich
könnte in Form eines Bügelbretts realisiert sein.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden
Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits
auf die nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung
zweier Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Arbeitsunterlage
anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Arbeitsunterlage anhand
der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
1 in einer schematischen und perspektivischen Darstellung
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Arbeitsunterlage
im an einen menschlichen Körper angeordneten Zustand,
2 in einer schematischen und perspektivischen Darstellung
die Kopplungseinrichtung des Ausführungsbeispiels aus 1,
3 in einer schematischen und perspektivischen Darstellung
den Arbeitsbereich des Ausführungsbeispiels aus 1,
4 in einer schematischen und perspektivischen
Darstellung das Ausführungsbeispiel aus 1 und
5 in einer schematischen und perspektivischen Darstellung
einen als flexiblen Körper ausgebildeten Arbeitsbereich eines weiteren Ausführungsbeispiels.
1 zeigt in einer schematischen und perspektivischen
Darstellung ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Arbeitsunterlage,
die insbesondere zum Bügeln verwendet werden kann. Die Arbeitsunterlage weist
einen Arbeitsbereich 1und im Hinblick auf ein hohes Maß an Flexibilität
hinsichtlich des Orts der durchzuführenden Arbeit eine Kopplungseinrichtung
2 zur Fixierung des Arbeitsbereichs 1 an einem menschlichen Körper
auf. Die Stellung oder Orientierung des Arbeitsbereichs 1 relativ zum menschlichen
Körper ist einstellbar. Die Einstellung ist mittels der Kopplungseinrichtung
2 realisierbar.
Der Arbeitsbereich 1 des hier gezeigten Ausführungsbeispiels
ist flächig ausgebildet.
Die 2 und 3
zeigen jeweils in einer schematischen und perspektivischen Darstellung die Kopplungseinrichtung
2 sowie den Arbeitsbereich 1 des Ausführungsbeispiels aus
1. Die Kopplungseinrichtung 2 weist ein gürtelartiges
Trapez 3 auf, das aus Neopren ausgebildet ist. Das Trapez 3 weist
zur einfachen Befestigung am menschlichen Körper einen Klettverschluss
4 auf. Die Kopplungseinrichtung 2 weist ein dem Trapez
3 zugeordnetes Einsteckelement 5 auf, das in eine dem Arbeitsbereich
1 zugeordnete Aufnahme 6 – siehe 3
– einsteckbar ist. Das Einsteckelement 5 und die Aufnahme
6 sind im Wesentlichen komplementär ausgebildet. Das Einsteckelement
5 ist zungenförmig ausgebildet und mit der Aufnahme 6 verrastbar.
4 zeigt den Arbeitsbereich 1 und die Kopplungseinrichtung
2 mit dem Einsteckelement 5 im zusammengesetzten Zustand. Das
Einsteckelement 5 und die Aufnahme 6 ermöglichen ein einfaches
Zusammenstecken und Auseinandernehmen des Arbeitsbereichs 1 und des Trapezes
3.
5 zeigt einen als flexiblen Körper ausgebildeten
Arbeitsbereich 1 im Rahmen eines weiteren Ausführungsbeispiels einer
erfindungsgemäßen Arbeitsunterlage. Der flexible Körper
7 ist aufblasbar und im nicht aufgeblasenen Zustand besonders einfach und
Platz sparend transportierbar.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Arbeitsunterlage wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil
der Beschreibung sowie auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen Schließlich
sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die voranstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Arbeitsunterlage lediglich zur Erörterung der
beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele
einschränken.