Die Erfindung betrifft eine Fächer-Schleifscheibe, die in einer
Drehrichtung antreibbar ist,
- – mit einem Tragteller, der
- – eine Mittel-Achse,
- – eine innere Nabe und
- – einen ringförmigen Randbereich aufweist, und
- – mit Schleiflamellen, die
- – auf dem Randbereich unter Bildung eines ringförmigen Schleiflamellen-Pakets
befestigt sind.
Eine derartige Fächer-Schleifscheibe ist aus der EP
1 142 673 B1 bekannt. Bei dieser bekannten Fächer-Schleifscheibe sind
die Schleiflamellen viereckig ausgebildet. Sie weisen zwei zueinander parallele
gerade Kanten und eine konkave und eine konvexe Kante auf. Die konvexe und die konkave
Kante sind jeweils in Form eines Kreisbogens ausgebildet, deren Radien gleich sind,
wobei aber die Mittelpunkte der Radien auf einer zu den geraden Kanten parallelen
Linie gegeneinander versetzt sind. Der Vorteil dieser Ausgestaltung der Schleiflamellen
liegt darin, dass sie verschnittfrei, also abfallfrei aus einem Schleifband mit
zueinander parallelen Kanten geschnitten werden können. Die Schleiflamellen
werden auf dem Randbereich des Tragtellers einander überlappend befestigt,
wobei durch die konvexe Kante jeder Schleiflamelle ein Abschnitt des Außenrandes
des Schleiflamellen-Pakets gebildet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fächer-Schleifscheibe
der eingangs genannten geschilderten Art so ausgestalten, dass ihre Standzeit weiter
erhöht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruches 1 gelöst. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird
erreicht, dass im radial äußeren Bereich des Schleiflamellen-Pakets besonders
viel Schleiflamellen-Material konzentriert ist, wodurch eine besonders hohe Standzeit
erreicht wird bei hoher Aggressivität, das heißt hoher Schleifintensität.
Der beim Schneiden der Schleiflamellen anfallende Verschnitt wird in Kauf genommen,
weil insgesamt – über die Lebensdauer der Fächer-Schleifscheibe
betrachtet – wenig Schleifbandmaterial, also wenige Schleiflamellen, für
eine Schleifaufgabe verbraucht wird. Insbesondere können durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung auch die auf dem Tragteller befindlichen Schleiflamellen fast vollständig
verbraucht werden, so dass nur wenig Abfall zu entsorgen ist.
Die vorteilhafte Weiterbildung nach Anspruch 2 und insbesondere Anspruch
3 führt dazu, dass der Außenrand des Schleiflamellen-Pakets durch die
Schleiflamellen sauber kreisförmig begrenzt wird. Selbstverständlich müssen
der Außenradius des Schleiflamellen-Pakets und der Radius der gekrümmten
Außenkante nicht absolut identisch, sondern nur im Wesentlichen gleich sein.
Eine Ausgestaltung der Hinterkante nach Anspruch 4 ist grundsätzlich möglich
und bietet Vorteile beim Zuschneiden der Schleiflamelle, da ein geradliniger Schnitt
grundsätzlich einfacher durchzuführen ist als ein gekrümmter Schnitt,
jedenfalls dann, wenn mit Stanz- oder Schneidmessern geschnitten wird. Die Ausgestaltung
nach Anspruch 5 ist aber für den Schleifeinsatz vorteilhafter.
Insbesondere die Weiterbildung nach Anspruch 6 führt dazu, dass
der im Bereich der Hinterkante befindliche schleifaktive Bereich jeder Schleiflamelle
von Anfang an eine optimale Form aufweist, was insbesondere in der Kombination mit
der Ausgestaltung nach Anspruch 5 der Fall ist. Unter einem gegenüber dem Radius
offenen Winkel ist hierbei zu verstehen, dass der Winkel in Drehrichtung gegenüber
dem Radius voreilend ist.
Die Ansprüche 7 und 8 geben vorteilhafte Ausgestaltungen der
Innenkante wieder, wobei die Ausgestaltung nach Anspruch 7 den Vorteil hat, dass
die Schleiflamellen platzsparend aus einem Schleifband geschnitten werden können.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 8 ist besonders dann zu bevorzugen, wenn die Schleiflamellen
nicht aus Bändern von einer Rolle, sondern aus Bögen geschnitten werden,
also dort ineinander verschachtelt sein können.
Die weiteren Unteransprüche geben weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
wieder.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnung. Es zeigt
1 eine Schleiflamelle in Draufsicht,
2 eine Fächer-Schleifscheibe nach der Erfindung
in Draufsicht,
3 einen Querschnitt durch die Fächer-Schleifscheibe
nach 2
4 ein Schleifband, aus dem nacheinander Schleiflamellen zu schneiden
sind,
5 eine abgewandelte Ausführungsform einer Schleiflamelle,
6 eine weitere abgewandelte Ausführungsform einer
Schleiflamelle, und
7 eine weitere abgewandelte Ausführungsform einer
Schleiflamelle.
Die in 1 dargestellte Schleiflamelle
1 ist dreieckförmig ausgebildet. Ihre drei Kanten
werden entsprechend ihrer späteren Lage auf einem Tragteller einer Fächer-Schleifscheibe
als Außenkante 2, Innenkante 3 und Hinterkante
4 bezeichnet. Die Kanten 2 bis 4 sind als Kreisbogen-Abschnitte
ausgebildet mit einem entsprechenden Radius R2, R3 bzw. R4. Die Außenkante
2 und die Hinterkante 4 sind – bezogen auf die Schleiflamelle
1 – konvex ausgebildet, während die Innenkante 3 konkav
ausgebildet ist.
Wie sich aus den 2 und 3
ergibt, weist eine Fächer-Schleifscheibe einen Tragteller 5 mit einer
Nabe 6 auf, die eine zentrische, kreisförmige Öffnung
7 aufweist. Der Tragteller 5 weist einen äußeren ringförmigen
Randbereich 8 zur Aufnahme der Schleiflamellen 1 auf. Dieser Randbereich
8 ist mit der Nabe 6 über einen in Richtung der Mittel-Achse
9 des Tragtellers 5 vorspringenden Ringsteg 10 verbunden.
Der Randbereich 8 ist radial nach außen entgegen dem Ringsteg
10 geneigt, wie 3 entnehmbar ist. Dies hat
zur Folge, dass die Arbeitsfläche 11 der auf dem Tragteller
5 anzuordnenden Schleiflamellen 1 wieder im Wesentlichen radial
und senkrecht zur Mittel-Achse 9 verläuft. Diese Geometrie ergibt
sich daraus, dass von innen nach außen immer mehr Schleiflamellen
1 einander überlappen bzw. überdecken, wie 2
entnehmbar ist. Die Schleiflamellen 1 sind auf dem Randbereich
8 des Tragtellers 5 mittels einer Klebstoff-Schicht
12 befestigt.
Wie insbesondere 2 entnehmbar ist, sind
die Schleiflamellen 1 auf dem Tragteller 5 in gleichen Winkelabständen
angeordnet, und zwar jeweils drehsymmetrisch in gleicher Lage zum Tragteller
5. Bei dem in den 2 und 3
dargestellten Ausführungsbeispiel entspricht der Außendurchmesser R13
des auf dem Tragteller 5 befestigten Schleiflamellen-Pakets 13
dem Durchmesser R2 der Außenkante 2, so dass der nach außen über
den Randbereich 8 überstehende Außenrand 14 des Schleiflamellen-Pakets
13 kreisförmig ist.
In 2 ist eine Schleiflamelle
1 gestrichelt dargestellt, obwohl ihr jeweiliger schleifaktiver Bereich
15 sich nur von ihrer Hinterkante 4 bis zur nächsten in Drehrichtung
16 der Schleifscheibe voreilend angeordneten Hinterkante 4 erstreckt.
Wie weiterhin 2 entnehmbar ist, bilden
die Tangente 17 an die Hinterkante 4 im Schnittpunkt
18 mit der Außenkante 2 und der Radius R13 durch den Schnittpunkt
18 einen Winkel &agr; > 0°, wobei die Tangente 17 gegenüber
dem Radius R13 in Drehrichtung 16 voreilt. Für diesen Winkel &agr;
gilt 5° ≤ &agr; ≤ 35°.
Für dieses Ausführungsbeispiel gilt R2 ≃ R4 und R3
> R2 und R3 > R4. Dadurch, dass die Innenkante 3 – bezogen
auf die Schleiflamelle 1 – konkav verläuft, ist die Zahl der
Überlappungen benachbarter Schleiflamellen 1 im Bereich des Innenrandes
19 des Schleiflamellen-Pakets 13 deutlich geringer als im Außenbereich
und nimmt erst nach außen hin deutlich zu, wie der schraffierten Fläche
in 2 entnehmbar ist.
Wie weiterhin 2 entnehmbar ist, erstreckt
sich die Außenkante 2 jeder Schleiflamelle 1 über einen
Winkel &bgr; des kreisringförmigen Schleiflamellen-Pakets 13, wobei
gilt 25° ≤ &bgr; ≤ 90°. Für die Zahl n der Schleiflamellen
1 gilt 10 ≤ n ≤ 80.
Aus 4 ist ersichtlich, wie die Schleiflamellen
1 aus einem Schleifband 20 geschnitten werden. Die Breite a des
Schleifbandes 20 ist so gewählt, dass der Schnittpunkt 21
der Außenkante 2 und der Innenkante 3 auf einem Längsrand
22 des Schleifbandes 20 liegt, während der Schnittpunkt
23 zwischen der Innenkante 3 und der Hinterkante 4 auf
dem anderen zum Längsrand 22 parallelen Längsrand 24
liegt. Der Schnittpunkt 18 zwischen der Außenkante 2 und
der Hinterkante 4 stößt an die Innenkante 3 der benachbart
auszuschneidenden Schleiflamelle 1 an. Durch diese Art des Schneidens der
Schleiflamellen 1 entstehen Zwickelverschnitt-Abschnitte 25,
26. Dieser Verschnitt führt zu keinem Nachteil, da die von außen
nach innen – bezogen auf die Drehrichtung 16 – nacheilende
Anordnung der Hinterkante 4 auf dem Tragteller 5 zu einem vom
Schleifbeginn mit einer neuen Fächer-Schleifscheibe an optimalen, d. h. minimalen
Abtrag von den Schleiflamellen 1 führt. Im Übrigen führt
die konkave Ausgestaltung der Innenkante 3 zu einer Reduzierung des Verschnitts.
Varianten der Schleiflamellen ergeben sich aus den 5
bis 7. Die in 5 dargestellte
Schleiflamelle 1' weist die bereits geschilderte Außenkante
2 und Hinterkante 4 auf. Die Innenkante 3' ist aber geradlinig
ausgebildet.
Wie sich aus 6 ergibt, weist die dort
dargestellte Schleiflamelle 1'' eine bereits geschilderte kreisbogenabschnittsförmige
Außenkante 2 und eine ebenfalls vorstehend geschilderte geradlinige
Innenkante 3' auf. Die Hinterkante 4' ist ebenfalls geradlinig
ausgebildet, wobei aber für ihre Anordnung auf dem Tragteller 5 die
obige Aussage zum Winkel &agr; gültig bleibt. Diese Ausgestaltung ist besonders
vorteilhaft und bevorzugt.
Schließlich ergibt sich aus 7 noch
die Ausgestaltung einer Schleiflamelle 1''', bei der nicht nur die Innenkante
3' und die Hinterkante 4', sondern auch die Außenkante
2' geradlinig ausgebildet sind.