Die Erfindung betrifft ein Schloss mit einem durch einen elektromechanisch
betätigten Sperrstift verriegelbaren Schließzylinder gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
Zylinderschlösser zum Sperren von Türen oder sonstigen relativ
zueinander beweglichen Teilen sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt
und weisen ein Gehäuse sowie einen in einer Aufnahmebohrung des Gehäuses
mittels eines Schlüssels rotierbaren Schließzylinder auf, der über
eine Anordnung von federbelasteten verschiebbar in Bohrungen aufgenommenen Sperrstiften
ver- und entriegelt werden kann.
Obgleich die bekannten Zylinderschlösser einen vergleichsweise
guten Schutz gegenüber mechanischen Manipulationen bieten, besteht das Problem,
dass diese durch eine sich in der letzten Zeit verbreitende, als „Schlagtechnik"
bezeichnete Methode nahezu ohne nachweisbare Spuren geöffnet werden können,
indem ein Schlüssel mit einem auf maximale Tiefe ausgefrästen Bart oder
in entsprechender Weise präparierten Bohrmulden unter Schlagwirkung in den
Schließkanal des Kerns eingeschlagen wird, wodurch die Gehäusestifte in
den zugeordneten Bohrungen durch die entstehenden Impulskräfte vollständig
über die Trennlinie hinausbewegt werden und hierdurch der während des
Schlagvorgangs mit einem Drehmoment in Aufsperrrichtung beaufschlagte Kern entriegelt
und mühelos beispielsweise in die Aufsperrstellung rotiert werden kann.
Um ein Öffnen der zuvor beschriebenen, in der Regel rein mechanisch
arbeitenden Schlösser zu verhindern, werden bei Weiterentwicklungen dieser
Schlösser zusätzlich oder alternativ federbelastete Sperrstifte eingesetzt,
die im Gehäuse aufgenommen sind und die in eine, in der Umfangsmantelfläche
des Schließzylinders geformte Ausnehmung eingreifen, aus welcher sie zum Entriegeln
des Schließzylinders mit Hilfe einer elektromechanisch betätigten Stelleinrichtung
herausgezogen werden. Die Sperrstifte werden hierbei durch federelastische Mittel
in Form von Spiral-Druckfedern in die Ausnehmung hineingedrückt, so dass ein
Herausspringen der Stifte bei einer Manipulation unter Einsatz der Schlagtechnik
in der Regel verhindert wird.
Jüngst hat es sich jedoch gezeigt, dass durch den Einsatz von
Spezialwerkzeugen, die den Schließzylinder des Schlosses unter Schließzwang
stellen und diesen dabei gleichzeitig in mechanische Schwingungen versetzen, selbst
die elektromechanisch entriegelbaren Sperrstifte vibrationsbedingt aus den zugehörigen
Ausnehmungen im Schließzylinder herausbewegt werden können, so das das
Schloss anschließend durch Weiterdrehen des Zylinders in bequemer Weise und
ohne eine Nachweismöglichkeit für die erfolgte Manipulation geöffnet
werden kann.
Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Schloss zu schaffen, welches die zuvor genannten Nachteile vermeidet. Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung besitzt den Vorteil, dass
sich diese auf einfache Weise auch bei bereits vorhandenen Schlössern, bei
denen die Verriegelung des Schließzylinders allein oder alternativ auch zusätzlich
durch einen oder mehrere elektromechanisch betätige Sperrstifte erfolgt, in
kostengünstiger Weise z.B. durch nachträgliches Einfräsen einer zweiten
Ausnehmung und Einsetzen eines geänderten Sperrstifts nachrüsten lässt,
ohne dass hierfür aufwändige konstruktive Veränderungen an den Schlössern
erforderlich sind.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand
einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
1 eine schematische räumliche Darstellung des
Schließzylinders eines erfindungsgemäßen Schlosses, sowie eines in
erfindungsgemäßer Weise ausgebildeten elektromechanisch betätigten
Sperrstifts,
2a eine Querschnittsansicht der bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schlosses in Höhe der ersten Ausnehmung sowie
der zweiten Ausnehmung, bei welchem sich der Sperrstift in der Verriegelungsstellung
befindet,
2b das Schloss von 2a,
bei welchem der Sperrstift durch ein kombiniertes Vibrations- und Drehwerkzeug in
Folge von Vibrationen aus der ersten Ausnehmung herausbewegt und nach dem Weiterdrehen
des Schließzylinders durch die federelastischen Mittel in die zweite Ausnehmung
hineinbewegt wurde,
2c den Schließzylinder von 2a
und 2b nach Weiterdrehen desselben zur Verdeutlichung
der Arbeitsweise des in den nutenförmigen zweiten Teilabschnitt eingreifenden
Sperrstifts, und
3 eine vergrößerte Detailansicht einer bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sperrstifts.
Wie in den 1, 2a
bis 2c sowie auch 3 gezeigt
ist, umfasst ein erfindungsgemäßes Schloss 1 ein Gehäuse
2, welches beispielsweise in einer nicht näher gezeigten
Tür oder in einem Fenster oder in einem sonstigen zu verschließenden Gegenstand
aufgenommen ist.
Im Gehäuse 2 ist in bekannter Weise ein Schließzylinder
4 drehbar gelagert, welcher eine Einstecköffnung 6 für
einen Schlüssel besitzt, mittels welchem der Schließzylinder
4 gedreht werden kann, um das Schloss 1 mittels eines bekannten,
in den Figuren nicht näher dargestellten mechanischen Schließmechanismus
zu öffnen oder zu schließen.
Nach der Darstellung der 2a-2c
sind im Gehäuse 2 elektromechanische Stellmittel 8 angeordnet,
die eine Spule 10 umfassen, welche einen Sperrstift 12 aus magnetisierbarem
Material, z.B. aus Eisen, insbesondere nach Art eines Hubmagneten, in Richtung des
Pfeils 14 vor- und zurückbewegt, um den Schließzylinder
4 innerhalb des Gehäuses 2 zu sperren oder für einen
Schließvorgang freizugeben.
Der Sperrstift 12 taucht hierzu mit seinem Kopfabschnitt
12a in eine im Schließzylinder 4 geformte erste Ausnehmung
16 ein, was beispielsweise im unbestromten Zustand der Spule
10 durch die federelastische Kraft einer Spiral-Druckfeder 18
oder anderer bekannter federelastischer Mittel erfolgen kann.
Anders ausgedrückt wird der Sperrstift 12 durch die
Kraft der Feder 18 permanent in Richtung zur Zylinder-Mantelfläche
20 des Schließzylinders 4 hin vorgespannt, so dass der Kopfabschnitt
12a des Sperrstifts 12 bei einer Drehung des Schließzylinders
4 selbständig in die erste Ausnehmung 16 einschnappt, um
den Schließzylinder 4 in der in 2a gezeigten
Verriegelungsposition zu verriegeln.
Zur Freigabe des Zylinders wird die Spule 10 über eine
nicht näher gezeigte elektronische Steuerungseinrichtung, die beim Vorhandensein
eines berechtigten Schlüssels beispielsweise über einen am Schlüssel
angeordneten Transponder aktiviert wird, bestromt und hierdurch der Kopfabschnitt
12a des Sperrstifts 12 entgegen der Kraft der Spiral-Druckfeder
18 aus der ersten Ausnehmung 16 herausbewegt, so dass eine freie
Drehung des Schließzylinders 4 zur Betätigung des Schließmechanismus
möglich ist.
Sobald der Schlüssel aus dem Schloss 1 entfernt und
dadurch die Stromzufuhr zur Spule 10 unterbrochen wird, wird der Sperrstift
12 durch die Feder 18 wieder in die Ausnehmung 16 hinein
gedrängt und das Schloss 1 in der in 2a
gezeigten Verriegelungsstellung verriegelt.
Wenn nun der Schließzylinder 4 durch ein nicht gezeigtes
Manipulationswerkzeug, das beispielsweise anstelle des Schlüssels in die Schließöffnung
6 eingeführt wird, mit einem Drehmoment in Richtung des Pfeils
22 beaufschlagt, und gleichzeitig in starke Vibrationen versetzt wird,
die in 2b bis 2c durch
den Doppelpfeil 24 angedeutet sind, kann dies dazu führen, dass sich
der Sperrstift 12 durch die Vibrationen entgegen der federelastischen Kraft
der Spiral-Druckfeder 18 aus der ersten Ausnehmung 16 heraus bewegt,
was die Möglichkeit eröffnet, dass das Schlosse 1 durch Weiterdrehen
des Schließzylinder 4 in Richtung des Pfeils 22 geöffnet
werden kann.
Um eine solche, zuvor beschriebene Manipulation des Schlosses zu unterbinden
– die lediglich ein rein mechanisch arbeitendes Vibrationswerkzeug erfordert,
und nicht auf einer Manipulation der elektromechanischen Stellmittel 8
beruht – ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass in dichtem Abstand
zur ersten Ausnehmung 16 eine zweite Ausnehmung 26 in den Mantel
des Zylinders 4 eingebracht ist, in die der Sperrstift 12 hineingleitet.
Wie hierbei der Darstellung von 1 und
3 entnommen werden kann, besitzt die zweite Ausnehmung
26 einen ersten erweiterten Teilabschnitt 28 sowie einen mit diesem
kommunizierenden zweiten nutförmigen Teilabschnitt 30. Der zweite
Teilabschnitt 30 weist einen im Bereich der Zylinder-Mantelfläche
20 des Schließzylinders 4 gebildeten schlitzförmigen
Druchgriffsbereich 33 mit einer Breite D5 sowie einen darunter liegenden
Nutengrund 32 auf, der eine gegenüber der Breite D5 des Druchgriffsbereichs
33 größere Breite D4 besitzt, und dementsprechend zum Drehzentrum
des Schließzylinders hin erweitert ist.
Gemäß der Darstellung von 2b
bewirkt die erfindungsgemäße zweite Ausnehmung 26 bei einer Drehung
des Zylinders in Richtung des Pfeils 22, dass der Kopfabschnitt
12a des Sperrstifts 12 in den ersten, bevorzugt muldenartig erweiterten
Teilabschnitt 28 der zweiten Ausnehmung 26 eintaucht und sich
beim Weiterdrehen des Schließzylinders 4 mit seinem erweiterten, vom
Durchmesser her geringfügig schmaleren Kopfabschnitt 12a entlang des
Nutengrundes 32 des zweiten Teilabschnitts 30 bewegt, bis der
Kopfabschnitt 12a an der Randfläche 34 des zweiten Teilabschnitts
30 anschlägt und den Schließzylinder 4 gegen eine weitere
Rotation in Richtung des Pfeils 22 sperrt.
Anders ausgedrückt wird nach einer vibrationsbedingten Manipulation
des Sperrstifts 12 und einer sich anschließenden Drehung des Schließzylinders
4 der in seiner Querschnittsform der Querschnittsform des zweiten Teilabschnitts
30 angepasste Kopfabschnitt 12a des Sperrstifts 12 entlang
des zweiten nutförmigen Teilabschnitts 30 geführt und greift
hierbei formschlüssig in die zweite Ausnehmung 28
ein. Durch die größere Breite D4 des Nutengrundes 32, bzw. D2
des Kopfabschnitts 12a gegenüber der Breite D5 des Durchgriffsbereichs
33 des zweiten Teilabschnitts wird hierbei wirkungsvoll verhindert, dass
der Sperrstift 12 durch die erneute Anwendung von Vibrationen in der zuvor
beschriebenen Weise abermals aus der zweiten Ausnehmung 28 herausbewegt
und der Schließzylinder 4 zum Öffnen des Schlosses
1 in Richtung des Pfeils 22 weitergedreht werden kann.
Wie der Darstellung von 3 zu entnehmen
ist, besitzt der Sperrstift 12 bevorzugt einen im Wesentlichen zylindrischen
Grundkörper 36, der einen der Breite der ersten Ausnehmung
16 angepassten, d. h. gegenüber dieser geringfügig kleinen Durchmesser
D1 aufweist. Am zylindrischen Grundkörper 36 ist weiterhin ein Durchgriffsabschnitt
38 geformt, der insbesondere als eine umlaufende Nut ausgestaltet ist,
die in den zylindrischen Grundkörper 36 des Sperrstifts
12 z.B. mittels eines Drehwerkzeugs eingebracht sein kann.
An den Durchgriffsabschnitt 38 schließt sich der Kopfabschnitt
12a an, welcher z.B. eine in den Figuren gezeigte abgeflachte, tellerartige
Form aufweisen kann, die einen gegenüber dem Durchmesser D3 des Durchgriffsabschnitts
38 vergrößerten Durchmesser D2 besitzt.
Der Durchmesser D3 des Durchgriffsabschnitts 38 weist hierbei
eine geringfügig kleinere Größe auf, als die Breite D5 des schlitzförmigen
Durchgriffsbereichs 33, durch welchen hindurch sich der Durchgriffsabschnitt
38 hindurcherstreckt, um den Sperrstift 12 nach einer vibrationsbedingten
Manipulation in radialer Richtung in der zweiten Ausnehmung 26 formschlüssig
zu fixieren.
Nach einem weiteren, der Erfindung zu Grunde liegenden Gedanken kann
es vorgesehen sein, dass der zweite nutförmige Teilabschnitt 30 einen
pilzförmigen oder auch trapezförmigen Querschnitt besitzt, welchem die
Querschnittsform des Kopfabschnitts 12a entsprechend angepasst ist. Hierbei
sind die Kanten des Kopfabschnitts 12a bevorzugt abgerundet oder angephast,
um die Einführ- und Gleitbewegung des Kopfabschnitts entlang des zweiten nutförmigen
Teilabschnitts, bzw. der Durchgriffsöffnung 33 zu verbessern.
Wie den Darstellungen von 1 und
2 weiterhin entnommen werden kann, sind die erste Ausnehmung
16 und der erste erweiterte Teilabschnitt 28 durch einen Steg
44 voneinander getrennt, der – entlang einer durch die erste Ausnehmung
16 und zweite Ausnehmung 26hindurch verlaufenden Umfangslinie
40 (1) betrachtet – eine Breite besitzt,
die bevorzugt weniger als die Hälfte des Durchmessers D2 des Kopfabschnitts
12a beträgt; jedoch gewünschten Falls auch größer gewählt
werden kann.
Nach der Darstellung von 2a-2c
ist die dem Steg zugewandte, bzw. an diesem entspringende Randfläche
34 des ersten erweiterten Teilabschnitts 28 abgeschrägt,
derart, dass der Kopfabschnitt 12a nach Überspringen des Steges
44 auf der abgeschrägten Randfläche 42 in den erweiterten
ersten Teilabschnitt 28 hinab gleiten kann, der beispielsweise eine muldenartige
Form besitzt. Durch die Abschrägung der Randfläche 42, die gegenüber
der Tangente im Bereich des Steges 44 beispielsweise in einem Winkel von
45° verlaufen kann, ergibt sich der Vorteil, dass der Schließzylinder
4 entgegengesetzt zur Pfeilrichtung 22 in die Schließstellung
zurück gedreht werden kann, ohne dass der Kopfabschnitt 12a beim Zurückdrehen
einrastet, wie dies bei einer nicht abgeschrägten, senkrecht verlaufenden Randfläche
42 der Fall ist.
Um das Hineingleiten des Kopfabschnitts 12a von dem erweiterten
ersten Teilabschnitt 28 in den bevorzugt schmal ausgestalteten zweiten
nutenförmigen Teilabschnitt zu erleichtern, können die Übergangsbereiche
zwischen den beiden Teilabschnitten 28, 30 abgerundet sein.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es darüber
hinaus vorgesehen, auf beiden Seiten der ersten Ausnehmung 16 eine entsprechende
zweite Ausnehmung 18 vorzusehen, wodurch sich der Schließzylinder
4 in vorteilhafter Weise sowohl für rechtsseitig als auch für
linksseitig schließende Schlösser einsetzen lässt, ohne dass hierfür
gesonderte Bauformen des Schließzylinders 4 benötigt werden.
- 1
- Schloss
- 2
- Gehäuse
- 4
- Schließzylinder
- 6
- Einstecköffnung
- 8
- elektromechanische Stellmittel
- 10
- Spule
- 12
- Sperrstift
- 12a
- Kopfabschnitt
- 14
- Pfeil
- 16
- erste Ausnehmung
- 18
- Spiral-Druckfeder
- 20
- Zylinder-Mantelfläche
- 22
- Pfeil
- 24
- Pfeil
- 26
- zweite Ausnehmung
- 28
- erster erweiterter Teilabschnitt
- 30
- zweiter nutenförmiger Teilabschnitt
- 32
- Nutengrund
- 33
- Durchgriffsbereich
- 34
- Randfläche
- 36
- Grundkörper
- 38
- Durchgriffsabschnitt
- 40
- Umfangslinie
- 42
- Randfläche
- 44
- Steg
- D1
- Durchmesser des Grundkörpers
- D2
- Durchmesser des Kopfabschnitts
- D3
- Durchmesser des Durchgriffsabschnitts
- D4
- Breite des zweiten Teilabschnitts im Bereich des Nutengrundes
- D5
- Breite des Durchgriffsbereichs