Die Erfindung betrifft ein Dämmelement, insbesondere zur Innen-
und/oder Außendämmung von Gebäuden, sowie ein mit einem solchen Dämmelement
ausgestattetes Gebäude, wie ein Wohn-, Büro- oder Industriegebäude.
Zur Wärme- und/oder Schalldämmung von Gebäuden sind
eine Vielzahl an Dämmelementen bekannt, welche in der Regel aus einer Dämmschicht
aus einem Isolationsmaterial, wie Schaumstoff, insbesondere auf Polymerbasis, und
einer schützenden Deckschicht gebildet sind. Sie sind zumeist zum Anbringen
an der Außenseite des Gebäudes vorgesehen, wobei sie anschließend
verputzt werden können. Ihre Aufgabe besteht vornehmlich darin, bei Kälte
einen Wärmeabfluß vom Inneren des Gebäudes nach außen zu vermindern,
während bei Wärme ein Wärmefluß von außen in das Gebäude
hinein verringert werden soll. Um die Dämmeigenschaften solcher Dämmelemente
zu verändern, besteht einerseits die Möglichkeit, die Dämmschicht
dicker auszubilden, andererseits für die Dämmschicht Materialien mit besseren
Isolationseigenschaften einzusetzen. In beiden Fällen weist das Dämmelement
fest vorgegebene Dämmeigenschaften auf, welche unabhängig von den jeweils
herrschenden Temperaturen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neuartiges Dämmelement
vorzuschlagen, welches zur Absenkung des Energiebedarfs eines hiermit ausgestatteten
Gebäudes beizutragen vermag. Sie zielt ferner darauf ab, den Energiebedarf
eines Gebäudes, wie eines Wohn-, Büro-, Industriegebäudes oder dergleichen,
zu senken.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Dämmelement
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Dämmeigenschaften
des Dämmelementes veränderbar sind.
Bei einem Gebäude sieht die Erfindung zur Lösung der genannten
Aufgabe ferner vor, daß es mit wenigstens einem solchen Dämmelement ausgestattet
ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Dämmelementes
läßt sich der Energiebedarf eines Gebäudes dadurch erheblich absenken,
indem die Dämmeigenschaften der Dämmelemente, mit welchen das Gebäude
ausgestattet ist, bedarfsweise verändert werden können. So läßt
sich beispielsweise in kalten Jahreszeiten insbesondere dann, wenn moderate Temperaturen
herrschen und die Sonne scheint, die Sonneneinstrahlung zur Erwärmung des Gebäudes
nutzen, wenn die Dämmeigenschaften des Dämmelementes verringert werden,
während die Dämmeigenschaften nachts wiederum so eingestellt werden können,
daß das Dämmelement seine maximal möglichen Dämmeigenschaften
erreicht. Umgekehrt können die Dämmeigenschaften des Dämmelementes
z.B. in warmen Jahreszeiten während der kühleren Nachtstunden verringert
werden, um das Gebäude zu kühlen, während die Dämmeigenschaften
tagsüber wiederum so eingestellt werden können, daß das Dämmelement
seine maximal möglichen Dämmeigenschaften erreicht.
Untersuchungen haben gezeigt, daß sich im Falle eines mittelgroßen
Einfamilienhauses gemäß DIN 4108-6 mit einem nach Süden orientierten
Glasvorbau mit einer konventionellen Wärmeschutzverglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten
U von 1,3 W/m2K und einem Energiedurchlaßgrad von 0,62 im Falle
einer Substitution von 80% der Vorbauverglasung gegen erfindungsgemäße
Dämmelemente mit einer entsprechenden Verglasung als Deckschicht das folgende
Energieeinsparpotential ergibt: Werden die erfindungsgemäßen Dämmelemente
bedarfsweise zwischen einem Wärmedurchgangskoeffizienten U von 2,2 W/m2K
und einem Energiedurchlaßgrad für Solarstrahlung von 0,56 sowie einem
Wärmedurchgangskoeffizienten U von 0,2 W/m2K und einem variablen
Energiedurchlaßkoeffizienten für Solarstrahlung von 0,62 bis nahezu 0
hin und her geschaltet, so ergibt sich während des Winters ein Energieeinsparpotential
von ca. 11% im Hinblick auf den jährlichen Heizwärmebedarf, während
sich während des Sommers ein Energieeinsparpotential von ca. 75% hinsichtlich
des Kühlenergiebedarfs für eine Klimatisierung des Gebäudes auf 26°C
ergibt. Im Falle von Verwaltungs- und Industriebauten, welche häufig mit großen
Glasflächen ausgestattet sind, extrapoliert sich die potentielle Energieersparnis
folglich auf einen demgegenüber deutlich höheren Betrag.
Die Veränderbarkeit der Dämmeigenschaften des erfindungsgemäßen
Dämmelementes resultiert in bevorzugter Ausgestaltung aus einer Veränderbarkeit
des Wärmedurchgangskoeffizienten und/oder der Reflexionseigenschaften des Dämmelementes,
wobei das Dämmelement im letztgenannten Fall vorzugsweise mit einer transparenten
bzw. transluzenten Deckschicht, wie beispielsweise aus Glas, ausgestattet und zur
Anordnung an der Außenseite des Gebäudes, d.h. in Form einer Außendämmung,
vorgesehen ist. Indes kann die Veränderbarkeit der Dämmeigenschaften des
Dämmelementes z.B. auch auf einer Volumenänderung wärmedämmender
Materialien beruhen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann vorgesehen
sein, daß das Dämmelement wenigstens eine im wesentlichen aus einem Dämmstoff,
z.B. einem Polymerschaum, wie Polystyrolschaum oder dergleichen, und/oder wenigstens
eine im wesentlichen aus einem Reflektor gebildete Platte, z.B. einer verspiegelten
oder folienbeschichteten Glas-, Metallplatte oder dergleichen,
aufweist, welche zwischen einer Position, in welcher sie die Fläche des Dämmelementes
im wesentlichen gänzlich ausfüllt, und einer Position, in welcher sie
die Fläche des Dämmelementes im wesentlichen gänzlich freigibt, über
die Fläche des Dämmelementes verlagerbar ist.
Die zwischen einer solchen "Dämmposition" und einer solchen "Durchlaßposition"
verlagerbare und zweckmäßig motorisch angetriebene Platte kann dabei beispielsweise
verschiebbar oder aufrollbar sein. Alternativ oder zusätzlich kann bzw. können
die Platte(n) mehrere, gegeneinander verlagerbare, insbesondere teleskopierbare
oder auch blendenartig zu öffnende und zu verschließende, Plattenelemente
aufweisen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
kann vorgesehen sein, daß das Dämmelement wenigstens einen sich im wesentlichen
über die Fläche des Dämmelementes erstreckenden Hohlraum aufweist,
welcher mit einem fluidischen und/oder mit einem festen Dämmstoff befüllbar
bzw. entleerbar ist. Im dämmenden Zustand eines solchen Dämmelementes
ist sein Hohlraum folglich zumindest größtenteils mit dem Dämmstoff
befüllt, während im nicht bzw. demgegenüber geringer dämmenden
Zustand des Dämmelementes sein Hohlraum im wesentlichen frei von dem Dämmstoff
ist.
Sofern das Dämmelement einen solchen sich im wesentlichen über
seine Fläche erstreckenden Hohlraum besitzt, kann alternativ oder zusätzlich
des weiteren vorgesehen sein, daß dieser Hohlraum mit einem fluidischen und/oder
mit einem festen Dämmstoff befüllt ist, wobei der Dämmstoff kompressibel
ist und unter Druck komprimierbar bzw. unter Druckentlastung expandierbar ist. Der
Hohlraum kann in diesem Fall z.B. auch fest verschlossen sein bzw. kann stets im
wesentlichen dieselbe Menge an Dämmstoff in dem Hohlraum eingeschlossen sein,
wobei der Dämmstoff im expandierten Zustand den Hohlraum zumindest größtenteils
ausfüllt, so daß sich das Dämmelement in einem dämmenden Zustand
befindet, während der Dämmstoff im komprimierten Zustand zumindest einen
Teil des Hohlraums freigibt, um die Dämmeigenschaften des Dämmelementes
herabzusetzen.
In beiden Fällen kann der Hohlraum beispielsweise mit Fluiddruck
beaufschlagbar bzw. evakuierbar sein, um ihn mit Dämmstoff zu befüllen
bzw. zu entleeren und/oder um den dort vorhandenen Dämmstoff zu komprimieren
bzw. zu expandieren. Hierzu kann z.B. je einem oder mehreren solcher Dämmelemente
gemeinsam eine insbesondere bedarfsweise steuerbare Pumpe zugeordnet sein, welche
zum bedarfsweisen Ein- bzw. Ausbringen in den bzw. aus dem und/oder zum bedarfsweisen
Komprimieren bzw. Expandieren des jeweiligen Dämmmediums in dem Hohlraum in
der Lage ist. Ist der Hohlraum eines solchen Dämmelementes – z.B. mittels
einer Pumpe – evakuierbar und/oder mit Überdruck beaufschlagbar, so
bietet sich dies, wie bereits angedeutet, einerseits in Verbindung mit einem festen
Füllmedium, wie Schaumpartikeln, an, um die Schaumpartikel z.B. durch entsprechende
Druckbeaufschlagung zu komprimieren und die in dem Hohlraum des Dämmelementes
befindliche Partikelschüttung dicht an dicht zu packen, wodurch die Dämmeigenschaften
des Dämmelementes bedarfsweise verbessert werden. Andererseits ist es in Verbindung
mit in den bzw. aus dem Hohlraum einbringbaren Fluiden möglich, die Dämmeigenschaften
des Dämmelementes durch Entleeren des Hohlraums und Beaufschlagen desselben
mit Unterdruck bzw. Vakuum bedarfsweise zu verbessern. Als Fluide kommen im übrigen
beispielsweise auch Schäume, d.h. Dispersionen aus flüssigen und gasförmigen
Medien, in Betracht, welche je nach – bedarfsweise veränderbarem –
Flüssigkeits- bzw. Gasanteil unterschiedliche Dämmeigenschaften besitzen.
Alternativ oder zusätzlich zu einer solchen fluidischen Druckbeaufschlagung
des Hohlraums des Dämmelementes bzw. des dort vorhandenen Dämmstoffes
kann selbstverständlich auch eine mechanische Druckbeaufschlagung bzw. -entlastung
vorgesehen sein, indem beispielsweise über die Fläche des Hohlraums des
Dämmelementes ein Schieber verlagerbar ist, um den Hohlraum mit Dämmstoff
zu befüllen bzw. zu entleeren und/oder um den in dem Hohlraum befindlichen
Dämmstoff zu komprimieren bzw. zu expandieren. Der Schieber kann im einfachsten
Fall z.B. etwa linear über die Fläche des Hohlraumes verfahrbar oder auf
beliebige andere Weise, z.B. nach Art einer Blende oder dergleichen, verlagerbar
sein, wobei lediglich sichergestellt sein sollte, daß der den Hohlraum umfangsseitig
hinreichend abdichtet, um das jeweils ausgewählte Dämmedium – sei
es ein Fluid oder ein Feststoff – in einem Abschnitt des Hohlraumes "zusammenzudrücken".
Sofern in diesem Zusammenhang ein fester Dämmstoff vorgesehen
ist, so kann dieser vorzugsweise von Schaumpartikeln oder ähnlichen fließfähigen,
partikel- und/oder faserförmigen Materialien gebildet sein, wie beispielsweise
Schaumpartikel auf Polymerbasis, welche vorzugsweise eine gewisse Komprimierbarkeit
aufweisen, um sie auch im Falle eines reinen Ein- und Ausbringens in den bzw. aus
dem Hohlraum des Dämmelementes bei einer möglichst großen Kontaktfläche
aneinander möglichst dicht an dicht packen zu können und somit für
gute Dämmeigenschaften zu sorgen, wenn sich das Dämmelement in seinem
dämmenden Betriebszustand befindet. Beispielhaft seien Partikel- und/oder Faserstoffe
auf Polystyrolbasis erwähnt. Insbesondere im Falle einer oben erwähnten
Ausführungsform, bei welcher der Dämmstoff in dem Hohlraum
des Dämmelementes verbleibt und lediglich fluidisch und/oder mechanisch komprimiert
bzw. expandiert wird, kann der feste Dämmstoff selbstverständlich auch
von komprimierbarem Dämmschaum gebildet sein, welcher – ebenso wie im
Falle von Schaumpartikeln – bei Druckentlastung ein gewisses Rückstellvermögen
aufweisen sollte.
Während das Dämmelement grundsätzlich auf beliebige
Weise zwischen seiner "Dämmstellung" und seiner "Durchlaßstellung" oder
auch in Zwischenstufen hiervon angetrieben sein kann, ist es vorzugsweise elektrisch
betätigbar, um die jeweils gewünschten Dämmeigenschaften einstellen
zu können.
Hierbei kann es insbesondere zweckmäßig sein, wenn das Dämmelement
automatisch in Abhängigkeit der jeweils gewünschten, insbesondere programmierbaren,
Dämmeigenschaften betätigbar ist, was beispielsweise in Verbindung mit
außenseitig des mit dem/den Dämmelement(en) versehenen Gebäudes angeordneten
Sensoren, wie Temperaturfühlern, Sonnensensoren und dergleichen, geschehen
kann. Alternativ oder zusätzlich kann das Dämmelement auch mittels eines
Schalters betätigbar sein, um die gerade gewünschten Dämmeigenschaften
z.B. manuell einstellen zu können.
Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Dämmelementes
sieht vor, daß ihm ein Energiespeicher zugeordnet ist. Ein solcher Energiespeicher
kann beispielsweise ein Wärme- bzw. Kühlmedium oder auch einen Sonnenkollektor
aufweisen, um die gegebenenfalls aufgenommene konvektive Wärme oder Strahlungsenergie
zu speichern und z.B. zur Erwärmung von Wasser, zur Beheizung des Gebäudes,
z.B. während kühleren Nachtstunden, oder dergleichen zu nutzen. Mit "Sonnenkollektoren"
sind dabei beliebige Mittel angesprochen, welche zur Erzeugung von Strom oder auch
zur unmittelbaren Erwärmung von Wasser, z.B. über Wärmetauscher,
in der Lage sind, wie Photovoltaikelemente, Solarzellen etc. Das Wärme- bzw.
Kühlmedium kann im einfachsten Fall z.B. mittels einer sich über die Fläche
des Dämmelementes erstreckenden Rohrspirale geführt sein, welche direkt
oder über Wärmetauscher mit einem Heiz- oder Kühlkreislauf des Gebäudes
korrespondiert.
Nachstehend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
1 bis 3 jeweils eine schematische
Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Dämmelementes in verschiedenen Betriebszuständen;
4 und 5 jeweils eine schematische
Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Dämmelementes in verschiedenen Betriebszuständen; und
6 und 7 jeweils eine schematische
Ansicht einer Weiterbildung des Dämmelementes gemäß 4
und 5.
In 1 bis 3
ist ein – wenn auch selbstverständlich nicht notwendigerweise –
quaderförmiges Dämmelement 1 dargestellt, welches ein mehr oder
minder geschlossenes Gehäuse 2 aus einem hinreichend starren Material,
wie beispielsweise Kunststoff, umfaßt, welches einen flächigen Hohlraum
4 begrenzt. In dem von dem Gehäuse 2 umschlossenen Hohlraum
4 ist eine Schüttung aus Dämmstoffpartikeln 3, z.B.
aus expandiertem Polystyrol (EPS), eingeschlossen, welche sich in dem in
1 gezeigten Betriebszustand in einem expandierten Zustand
befinden und gleichwohl eine dichte Packung bilden, wobei die Partikel
3 – vorzugsweise unter einer gewissen Kompression derselben –
miteinander in Kontakt stehen. Das Dämmelement 1 weist somit gut wärme-
und schalldämmende Eigenschaften auf.
In dem in 3 wiedergegebenen Betriebszustand
weist das Dämmelement 1 demgegenüber erheblich geringere Dämmeigenschaften
auf, da die Dämmstoffpartikel 3 komprimiert worden sind und nur noch
einen relativ geringen Abschnitt des zur Verfügung stehenden Hohlraums
4 einnehmen, so daß der Wärmedurchgangskoeffizient des Dämmelementes
1 insgesamt reduziert worden ist. Zur Kompression der Partikel
3 ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ein über die Fläche
des Hohlraums 4, z.B. entlang der Längsseiten desselben, insbesondere
motorisch verfahrbarer Schieber 6 vorgesehen, welcher die in dem Hohlraum
4 befindlichen Partikel 3 komprimiert, wenn er in Richtung des
Pfeils 5 bewegt wird. Alternativ kann der Hohlraum 4, z.B. mittels
einer geeigneten Pumpe, zu diesem Zweck selbstverständlich auch mit einem Druckfluid,
wie Druckluft, beaufschlagt werden, um die Partikel 3 zu komprimieren,
wodurch sie ebenfalls nur noch einen Teil des Volumens in dem Hohlraum
4 einnehmen. Die Expansion der Partikel 3 geschieht auf jeweils
umgekehrte Weise, indem bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel der Schieber
6 entgegen des Pfeils 5 wieder nach oben verlagert wird, wodurch
die Partikel 3 druckentlastet werden und sich wieder in dem gesamten Hohlraum
4 verteilen (1). Alternativ können die
Partikel 3 selbstverständlich auch aus einem externen Reservoir in
den Hohlraum 4 eingebracht bzw. aus diesem entfernt werden (nicht dargestellt).
2 zeigt im übrigen – sofern gewünscht
ebenfalls einstellbaren – Zwischenzustand, bei welchem die Partikel
3 bereits teilweise komprimiert worden sind.
In 4 und 5
ist ein weiteres Dämmelement 1 wiedergegeben, bei welchem anstelle
von Dämmstoffpartikeln ein fester oder fluidischer, z.B. flüssiger, Dämmstoff
3a vorgesehen ist, welcher wiederum zwischen einer Position, in welcher
er den Hohlraum 4 im wesentlichen gänzlich ausfüllt (
4) und das Dämmelement 1 folglich gut
wärme- und schalldämmende Eigenschaften aufweist, und einer Position,
in welcher er zumindest einen Teil des Hohlraums 4 freigibt (
5) und das Dämmelement 1 folglich demgegenüber
schlechtere wärme- und schalldämmende Eigenschaften besitzt, komprimierbar
bzw. expandierbar ist. Zur Druckbeaufschlagung des in dem Hohlraum 4 befindlichen
Dämmstoffes 3a kann der Hohlraum 5 wiederum beispielsweise
mit Fluiddruck, z.B. mit Gasdruck, beaufschlagbar bzw. entlastbar sein, oder es
ist ein dem Ausführungsbeispiel gemäß 1
bis 3 entsprechender Schieber vorgesehen (in
4 und 5 nicht gezeigt),
welcher zur Kompression des Dämmstoffes 3a in Richtung des Pfeils
5 nach unten und zur Expansion des Dämmstoffes 3a entgegen
dem Pfeil 5 nach oben verlagerbar ist. Das Dämmelement 1
kann im übrigen – wie auch das gemäß 1
bis 3 – insbesondere elektrisch betätigbar sein, was vorzugsweise
mittels eines Schalters und/oder automatisch in Abhängigkeit der jeweils gewünschten,
insbesondere programmierbaren Dämmeigenschaften geschehen kann.
Die in 6 und 7
gezeigte Ausführungsform eines Dämmelementes 1 unterscheidet
sich von der gemäß 4 und 5
insbesondere dadurch, daß dem Dämmelement 1 ein Energiespeicher
6 zugeordnet ist, welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel eine
Rohrschlange umfaßt, welche ein Wärme- bzw. Kühlmedium aufnimmt und
sich z.B. ebenfalls in dem Hohlraum 4 des Gehäuses 2 befindet,
so daß sie in dem in 6 gezeigten – gut
wärme- und schalldämmenden Betriebszustand des Dämmelementes
1 – praktisch gänzlich von dem Dämmstoff 3a umgeben
ist. Die Rohrschlange des Energiespeichers 6 kann dabei, wenn das Dämmelement
1 in ein Gebäude eingebaut worden ist, mit einer Heiz-/Kühleinrichtung
des Gebäudes korrespondieren.