Die Erfindung betrifft eine Schiebetür mit einem feststehenden
Teil und einem beweglichen Teil und einer ersten Dichtung. Die Erfindung betrifft
ferner eine derartige Schiebetür mit einem feststehenden Teil, einem beweglichen
Teil und zweiten Dichtungen, wobei jede dieser Dichtungen je eine Dichtleiste umfasst,
die senkrecht an dem feststehenden Teil der Schiebetür angebracht sind. Außerdem
betrifft die Erfindung eine Dichtung, insbesondere eine Bodendichtung für eine
Schiebetür mit einem Dichtungsgehäuse, vorzugsweise absenkbar in dem Dichtungsgehäuse
angebrachten Dichtungsleiste. Ferner betrifft die Erfindung eine Schiebetür
mit einer Bodendichtung, die in einer Nut in der unteren Stirnseite des Türblatts
angeordnet ist, und eine Schiebetür mit einer vierten Dichtung mit einem Dichtungselement
und einem Befestigungselement.
Eine Schiebetür mit einer absenkbaren Bodendichtung ist aus der
Gebrauchsmusterschrift mit der Veröffentlichungsnummer DE
20 2005 011 984 U1 bekannt. Mit der dort vorgesehenen absenkbaren Bodendichtung
kann der Türflügel gegenüber dem Fußboden abgedichtet werden.
Ein Schall- und Luftdurchgang unterhalb des Türblatts ist somit nicht möglich.
Allerdings ist ein Schall- und Luftdurchgang entlang der Oberkante zwischen der
Zarge beziehungsweise dem feststehenden Teil und dem beweglichen Teil der Schiebetür
möglich. Auch kann Rauch über die Freiräume zwischen dem Türflügel
und dem oberen Teil der Zarge von der Vorder- zur Rückseite der Schiebetür
und umgekehrt transportiert werden.
Dieses wird von vielen Benutzern von Schiebetüren als Nachteil
erkannt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schiebetür
vorzuschlagen, bei welcher ein Schall- und Rauchdurchgang zwischen dem oberen Ende
des beweglichen Teils und dem oberen Ende des feststehenden Teils unterbunden ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Schiebetür eine erste Dichtung zum Abdichten des oberen Endes des
beweglichen Teils zum feststehenden Teil der Tür aufweist und diese erste Dichtung
ein Dichtungsgehäuse, eine bewegbar in dem Dichtungsgehäuse angebrachte
Dichtungsleiste, einen Auslöser zum Auslösen einer Bewegung der Dichtungsleiste
und ein Anschlagelement für den Auslöser umfasst. Bei einer ausgelösten
ersten Dichtung ist der Freiraum zwischen dem feststehenden Teil der Schiebetür
und dem beweglichen Teil der Schiebetür geschlossen, so dass eine Abdichtung
der Tür am oberen Ende vorliegt.
Gemäß der Erfindung kann das Dichtungsgehäuse, die
Dichtungsleiste und der Auslöser dem beweglichen Teil der Schiebetür und
das Anschlagelement dem feststehenden Teil der Schiebetür zugeordnet sein.
Ist die Schiebetür derartig ausgestaltet, legt sich die dem beweglichen Teil
der Schiebetür zugeordnete Dichtleiste im geschlossenen Zustand der Tür,
d.h. bei ausgelöster erster Dichtung, an den feststehenden Teil der Schiebetür
an.
Umgekehrt ist es jedoch auch möglich, dass das Dichtungsgehäuse,
die Dichtungsleiste und der Auslöser dem feststehenden Teil der Schiebetür
und dass Anschlagelemente dem beweglichen Teil der Schiebetür zugeordnet sind
und die Dichtungsleiste im geschlossenen Zustand der Tür gegen eine Vorderseite
oder Rückseite des Türblatts abdichtet. Bei einer derartigen Konzeption
ist es möglich, dass das Anschlagelement das Türblatt der Schiebetür
seitlich überragt. Vorzugsweise ist das Anschlagelement dann an einem Endbereich
der Schiebetür, der dem Einschub zugewandt ist, vorzugsweise an der dem Einschub
der Schiebetür zugewandten Stirnseite des Türblattes angeordnet.
Das Dichtungsgehäuse kann bei einer derartigen Konzeption in
einer Blende, einem Sturz oder an einer Führungsschiene des Türblatts
angebracht sein.
Die Erfindung der eingangs genannten Art hat weiterhin den Nachteil,
dass ein Freiraum zwischen dem beweglichen Teil der Schiebetür und dem feststehenden
Teil der Schiebetür verbleibt, der senkrecht zum Türblatt verläuft
und eine Rauch- und Schallübertragung ermöglicht. Auch dieses wird von
den Benutzern als nachteilig empfunden.
Diesem Nachteil wurde in der Vergangenheit dadurch abgeholfen, dass
in der dem Einschub gegenüberliegenden Innenseite der Zarge eine Dichtungsleiste
angebracht wurde, die gegen eine seitliche, dem Einschub gegenüberliegende
Stirnseite des Türblatts abdichtet. Wahlweise wurden Dichtungsleisten an der
dem Einschub gegenüberliegenden Stirnseite des Türblattes vorgesehen.
Diese Dichtungen beziehungsweise Dichtleisten hatten jedoch den Nachteil, dass sie
nicht in jeder Lage zuverlässig eine Abdichtung herbeiführten. Verliefen
die Innenseite der Zarge und die Stirnseite des Türblatts nicht völlig
parallel zueinander, war eine vollständige Abdichtung des Türblatts gegenüber
der Zarge nicht immer gewährleistet.
Diesem Nachteil wird durch die Erfindung insofern abgeholfen, dass
die Dichtleisten bei geschlossener Tür nicht an der Stirnseite des Türflügels
sondern an der vorderseitigen und/oder rückseitigen Fläche des Türblatts
anliegen. Diese zweiten Dichtungen zur seitlichen Abdichtung der Schiebetür
sind in einer Nut des feststehenden Teils, in welchen das Türblatt bei geschlossener
Tür eintaucht, und/oder in einer Öffnung eines Einschubs
der Tür, in welchen das Türblatt bei geöffneter Tür eintaucht,
angeordnet. Die Dichtleisten können zum Teil an den Seitenwänden der Nut
angebracht sein. Ebenso kann ein Teil der Dichtleisten an den seitlichen Begrenzungen
der Öffnungen des Einschubs angebracht sein.
Die zweiten Dichtungen können ein Dichtungsgehäuse umfassen,
die an dem feststehenden Teil der Schiebetür angebracht sind und in welche
die Dichtleisten beweglich angeordnet sind.
Ferner ist es möglich, dass das Türblatt in einem Einschub
der Schiebetür zugewandten Endbereich über die übrige Vorder- und/oder
Rückseite des Türblatts hinwegragen. Ein Teil der Dichtleisten kann dann
im geschlossenen Zustand der Tür an diesen Endbereichen des Türblatts
anliegen.
Im Bereich des Endes des Türblatts kann das Türblatt Leisten
umfassen, die vorder- und/oder rückseitig an dem Türblatt angebracht sind.
Für eine bessere Führung einer Schiebetür der eingangs
genannten Art ist in der unteren Stirnseite eine Nut vorgesehen, welche als Führungselement
für einen im Bereich des Einschubs am Fußboden befestigten Führungswinkel
dient. Dieser Führungswinkel greift mit einem Schenkel in diese Nut ein. In
dieser Nut ist ferner vorzugsweise eine absenkbare Bodendichtung angebracht. Aus
der Druckschrift mit der Veröffentlichungsnummer EP
1 447 514 A2 ist ein Dichtungsgehäuse einer automatisch absenkbaren
Bodendichtung offenbart, welches als Führungselement einen Führungskanal
für den Führungswinkel der Schiebetür aufweist. Dieser Führungskanal
ist integraler Bestandteil des Gehäuses. Die in dieser Druckschrift offenbarte
Lösung hat den Nachteil, dass eine automatisch absenkbare Bodendichtung gemäß
dieser Druckschrift aufgrund der Anbringung eines Auslösers an nur einem Ende
der Dichtung nur in einem Sinn in der stirnseitigen Nut am unteren Ende eines Türflügels
angebracht werden kann. Soll der Führungswinkel auf einer anderen Seite des
Gehäuses die Schiebetür führen, muss eine andere Dichtung verwendet
werden, bei der der Führungskanal auf der anderen Seite des Dichtungsgehäuses
vorgesehen ist. Vom Hersteller und vom Händler müssen daher Dichtungen
mit einem Führungskanal auf der einen und auf der anderen Seite vorgesehen
und bevorratet werden.
Auch diese Eigenschaft einer Türdichtung beziehungsweise Schiebetür
gemäß dem Stand der Technik wurde von den Benutzern als Nachteil erkannt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Dichtung vorzuschlagen,
die sowohl für die Herstellung eines Führungskanals vor als auch hinter
dem Dichtungsgehäuse geeignet ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Dichtung ein Verstärkungs-
und/oder Positionierungselement zur Verstärkung des Türblatts im Bereich
der Nut und zur Abdeckung der Nut in der unteren Stirnseite beziehungsweise zur
Positionierung der Dichtung umfasst, welches mit dem Dichtungsgehäuse so verbind
bar ist, dass es zumindest mit einem Teil das Dichtungsgehäuse an seiner Längsseite
überragt und wobei zwischen dem Gehäuse und zumindest einem Teil des Verstärkungs-
und Positionierungselements ein Führungskanal für einen am Boden befestigten
Führungswinkel geschaffen wird.
Das Verstärkungs- und Positionierungselement dient somit als
Führungselement für den Führungswinkel.
Die positionierende Eigenschaft eines Verstärkungs- und/oder
Positionierungselementes erleichtert das Positionieren der Dichtung und insbesondere
des Dichtungsgehäuses in der Nut in der unteren Stirnseite der Tür, während
die verstärkende Eigenschaft die Seitenwände einer Beschädigung des
unteren Endes der Tür durch äußere Krafteinwirkung entgegenwirkt.
Vorzugsweise ist das gleiche Verstärkungs- und/oder Positionierungselement
und das gleiche Dichtungsgehäuse geeignet und eingerichtet, so zueinander angeordnet
werden zu können, dass das Verstärkungs- und/oder Positionierungselement
das Dichtungsgehäuse entweder auf der einen Längsseite oder auf der anderen
Längsseite überragt. Vorzugsweise weist die Dichtung Verbindungselemente
zum Verbinden des Verstärkung- und/oder Positionierungselements und des Dichtungsgehäuses
auf. Die Verbindung zwischen dem Verstärkungs- und/oder Positionierungselement
und dem Dichtungsgehäuse ist vorzugsweise lösbar ausgestaltet, so dass
die Anordnung des Verstärkung- und/oder Positionierungselements relativ zu
dem Dichtungsgehäuse nachträglich geändert werden kann. Die Verbindung
kann durch Formschluss und/oder Stoffschluss erfolgen. Der Teil des Positionierungselementes
der das Dichtungsgehäuse an seiner Längsseite überragt, kann im Querschnitt
winkelförmig sein, wobei dann ein Schenkel an der Seitenwand der Nut in der
unteren Stirnseite des Türblatts zur Verstärkung anliegen kann.
Der Abstand eines freien Endes des Verstärkungs- und/oder Positionierungselementes
zum Dichtungsgehäuse ist vorzugsweise einstellbar, so dass die erfindungsgemäße
Dichtung für Nuten unterschiedlicher Breite geeignet ist.
Gemäß der Erfindung kann eine Schiebetür sowohl mit
einer ersten Dichtung am oberen Ende der Schiebetür, mit seitlichen
zweiten Dichtungen und mit einer absenkbaren Bodendichtung als vierten Dichtung
ausgestaltet sein, wobei die automatische Bodendichtung beziehungsweise dritte Dichtung
ein beziehungsweise das Positionierungselement aufweisen kann. Aufgrund eines Versatzes
der Dichtebenen der ersten und zweiten Dichtungen einerseits und der dritten Dichtungen
andererseits liegt ein Freiraum am unteren Ende der Schiebetür vor, durch welchen
Luft oder Schall von der einen Seite der Tür zur anderen Seite der Tür
transportiert werden kann. Diese Freiräume verhindern eine vollständige
Isolierung des vor der Schiebetür befindlichen Raums gegenüber der dahinter
befindlichen Raum.
Diesem Nachteil wird erfindungsgemäß dadurch abgeholfen,
dass die vierte Dichtung, welche an einer Schiebetür gattungsgemäß
vorgesehen sein kann, ein Dichtungselement hat, das zur Überbrückung eines
Versatzes der Dichtungsebenen der zweiten Dichtung zu Dichtungsebenen einer dritten
Dichtung geeignet und eingerichtet ist.
Diese vierte Dichtung ist vorzugsweise im Nutgrund der Nut im feststehenden
Teil der Schiebetür vorzugsweise im unteren Bereich der Zarge angebracht und
das Dichtungselement kann bei geschlossener Tür an der Dichtleiste der zweiten
Dichtung und der Dichtleiste der dritten Dichtung anliegen. Gemäß der
Erfindung kann ebenso eine vierte Dichtung an einem dem Einschub zugewandten Endbereich
des Türblatts angebracht sein, wobei das Dichtungselement bei geschlossener
Tür einer Dichtleiste der zweiten Dichtung und der Dichtleiste der dritten
Dichtung anliegt.
Die Dichtungselemente einer oder aller vierten Dichtungen können
geeignet und eingerichtet sein, bei geschlossener Tür an einem Boden anzuliegen.
Ausführungsbeispiele für erfindungsgemäße Dichtungen
und Schiebetüren mit erfindungsgemäßen Dichtungen sind anhand der
Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Schiebetür,
2 einen Schnitt durch die Schiebetür gemäß
der Linie II-II in 1,
3 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße
Schiebetür gemäß der Linie III-III in 2,
3a einen Schnitt entsprechend dem Schnitt in
3 jedoch bei zum Teil geöffneter Schiebetür,
4 bis 12 verschiedene
Ansichten von Dichtungen mit Verstärkungsbeziehungsweise Positionierungselementen,
13 eine Seitenansicht einer Dichtung zum Abdichten
eines Versatzes in Dichtebenen,
14 eine Vorderansicht der Dichtung gemäß
13,
15 eine Draufsicht der Dichtung gemäß
13 und 14,
16 einen schematischen Schnitt durch eine Schiebetür
mit einer erfindungsgemäßen Dichtung gemäß der 13
bis 15,
17 eine Seitenansicht eines Details eines Türblatts
einer erfindungsgemäßen Schiebetür mit einer Dichtung gemäß
der 13 bis 15.
Die in 1 bis 3a
dargestellte erfindungsgemäße Schiebetür weist einen feststehenden
Teil 1, 6, 7 und einen dazu beweglichen Teil
2 auf. Der feststehende Teil 1, 6, 7 umfasst
im Wesentlichen eine Zarge 1, während der bewegliche Teil
2 im Wesentlichen ein Türblatt 3 umfasst.
Die Zarge 1 nimmt in einem waagerechten die Tür nach
oben abschließenden Element eine Schiene 4 auf, an welcher der bewegliche
Teil 2 der Schiebetür verschiebbar gelagert ist. Der bewegliche Teil
2 der Tür umfasst dazu Rollen 5, die in der Schiene
4 verschiebbar sind. An diesen Rollen 5 hängt der gesamte
übrige Teil des beweglichen Teils der Tür, insbesondere das Türblatt
3.
Unterhalb des waagerechten Teils der Zarge 1 weist das feststehende
Teil 1, 6, 7 zwei Abdeckleisten 6,
7 auf, die auf der Vorderseite des beweglichen Teils 2 beziehungsweise
auf der Rückseite des beweglichen Teils 2 die beiden senkrechten Seitenteile
der Zarge 1 verbindend, angeordnet sind. In der vorderseitigen Abdeckleiste
6 ist eine seitlich geöffnete Nut vorgesehen, in welcher ein Dichtungsgehäuse
8 und eine unter Zwischenschaltung einer nicht näher dargestellten
Mechanik eine Dichtleiste 9 einer ersten Dichtung 8,
9, 10, 11 angeordnet sind. Die Dichtleiste
9 ist dabei verschiebbar zu dem Dichtungsgehäuse 8, so wie
es von automatisch absenkbaren Bodendichtungen bekannt ist. In einem ausgelösten
Zustand (3) dieser ersten Dichtung ist die Dichtleiste
9 an die Vorderseite des Türblattes 3 angelegt, so dass kein
Luftzug entlang der oberen Kante des Türblatts 3 möglich ist.
Im nicht ausgelösten Zustand der ersten Dichtung 8, 9,
10, 11, dieser liegt in der Regel bei einer geöffneten Tür
vor, ist die Dichtleiste 9 durch die nicht näher dargestellte Mechanik
in das Gehäuse 8 der ersten Dichtung 8, 9,
10, 11 zurückgezogen (3a).
Zum Auslösen der ersten Dichtung 8, 9,
10, 11 weist diese einen Auslöser 11 und ein Anschlagelement
10 auf, welches beim Schließen der Schiebetür gegen den Auslöser
11 zum Auslösen der ersten Dichtung drückt. Der Auslöser
11 ragt in Richtung eines Einschubs der Schiebetür aus dem Gehäuse
8 der ersten Dichtung heraus. Das Anschlagelement 10 ist einschubseitig
an der Stirnseite des Türblattes 3 befestigt und zwar in der Höhe
des Auslösers 11. Das Anschlagelement 10 überragt seitlich
das Türblatt 3, so dass es beim Schließen der Schiebetür
an das Auslöseelement 11 anschlagen kann.
Neben dieser ersten Dichtung 8, 9, 10,
11 weist die in den 1 bis 3
dargestellte Schiebetür weitere Dichtungen, darunter zweite Dichtungen
20 auf, die im Weiteren näher erläutert werden soll. Diese zweiten
Dichtungen 20 dienen zum Abdichten des Türblatts zum Einschub beziehungsweise
zur gegenüberliegenden Seite des Einschubs. Die zweiten Dichtungen
20 sind dazu am feststehenden Teil der Tür 1, nämlich
an den senkrechten Elementen der Zarge 1 befestigt. Zwei die zweiten Dichtungen
bildende Dichtleisten 20 sind in einer Nut der Zarge 1 angebracht,
welche gegenüber dem Einschub für das Türblatt 3 liegt und
in welche das Türblatt 3 bei geschlossener Tür eintaucht. Die
Dichtleisten 20 sind dabei an den Seitenwänden der senkrechten Nut
angebracht. Taucht das Türblatt 3 in die Nut ein, legen sich die Dichtleisten
20 mit einem Dichtelement 21 an die Flächen der Vorder- beziehungsweise
Rückseite des Türblatts 3 an. Die Befestigung der Dichtleisten
20 erfolgt mit Befestigungselementen 22.
Weitere zweite Dichtungen 20 beziehungsweise Dichtleisten
20 sind in der Öffnung des Einschubs der Schiebetür angebracht.
Auch diese Dichtleisten 20 legen sich mit ihren Dichtelementen
21 beim Schließen der Schiebetür an das Türblatt
3 an.
Das Türblatt 3 weist in einem einschubseitigen Endbereich
Leisten 23 auf, die sich über die gesamte Höhe der Schiebetür
erstrecken. Diese Leisten 23 bewirken einen breiteren Querschnitt des Türblatts
3 in diesem einschubseitigen Endbereich gegenüber dem übrigen
Türblatt 3. Während die Dichtelemente 21 der in der
Öffnung des Einschubs angebrachten Dichtleisten 20 nicht an dem Türblatt
3 in dem Bereich des geringeren Querschnitts anliegen, ist die Querschnittsvergrößerung
durch die Leisten 23 so ausgestaltet, dass die Dichtelemente
21 beim Schließen der Schiebetür an diesen Leisten
23 im Endbereich des Türblatts 3 anliegen und so zu einer
Abdichtung der Tür im Bereich des Einschubs führen. Die zweiten Dichtungen
20 sind auf der Vorderseite der Schiebetür so weit nach oben gezogen,
dass sie bei geschlossener Tür in den Bereich der ersten Dichtung kommen und
so einer möglichst lückenlosen Abdichtung der Vorderseite des Türblatts
auf der Einschubseite, am oberen Ende und auf der der Einschubseite gegenüberliegenden
Seite des Türblatts führen.
Bei einer mit der ersten Dichtung und den zweiten Dichtungen
20 abgedichteten Tür ist lediglich ein Luftzug im Bodenbereich zwischen
dem Türblatt und dem Boden möglich. Diesem Luftzug kann durch eine weitere
Dichtung, nämlich einer dritten Dichtung 30 begegnet werden, die als
absenkbare Bodendichtung 30 ausgeführt ist. Diese automatisch absenkbare
Bodendichtung 30 ist in einer Nut in der Stirnseite des Türblattes
3 eingelassen, wie es von automatischen Bodendichtungen hinlänglich
bekannt ist. Die automatische Bodendichtung weist ein Auslöseelement (nicht
dargestellt) auf, welches beim Schließen der Tür an einer Anschlagplatte
im unteren Bereich des Nutgrundes der dem Einschub gegenüberliegenden Nut in
der Zarge 1 angebracht ist. Die automatische Bodendichtung ist insoweit
gemäß dem Stand der Technik ausgebildet. Die verwendete erfindungsgemäße
Dichtung unterscheidet sich von diesem jedoch dadurch, dass seitlich an der Bodendichtung
ein Verstärkungs- und/oder Positionierungselement 31 angebracht ist.
Dieses Verstärkungs- und/oder Positionierungselement 31 erfüllt
mehrere Zwecke.
Die Nut in der Stirnseite des Türblattes 3, in welcher
die Bodendichtung 30 eingesetzt ist, hat eine Breite, die über die
Breite eines Dichtungsgehäuses 33 der Türdichtung hinausgeht.
Setzt man eine derartige Bodendichtung in diese breitere Nut in der Stirnseite des
Türblatts 3 ein, verbleibt, sofern die Dichtungen mit ihrem Gehäuse
an einer Seitenwand der Nut anliegt, zwischen der anderen Seitenwand und dem Dichtungsgehäuse
ein Freiraum. Dieser Freiraum 32 dient als Führungselement für
einen Führungswinkel 34 (12), der zur
Führung des Türblattes während des Verschiebens im Boden im Bereich
der Öffnung des Einschubs angeordnet ist.
Um das Positionieren der dritten Dichtung 30 in der Nut in
der unteren Stirnseite des Türblattes 3 zu erleichtern, ist das Positionierungselement
31 an das Gehäuse 33 der dritten Dichtung 30 angesetzt.
Es überragt das Gehäuse 33 seitlich und der Abstand von dem freien
Ende des Positionierungselementes 31 zum Dichtungsgehäuse
33 ist so bemessen, dass der Breite des Freiraums 32 zwischen
dem Dichtungsgehäuse und der Seitenwand der Nut entspricht. Ist das Positionierungselement
31 an das Dichtungsgehäuse 33 angesetzt, und wird die so
ausgestaltete Dichtung in die Nut eingesetzt, wird automatisch die richtige Position
des Dichtungsgehäuses in der Nut in der unteren Stirnseite des Türflügels
erreicht.
Da das Positionierungselement 31 in seinem das Dichtungsgehäuse
überragenden Teil in den in den 4 bis
12 dargestellten Varianten zum Teil
als Winkelelement ausgeführt ist, dient das Positionierungselement zugleich
als Verstärkung und Stabilisierung der Nutwand beziehungsweise des Teils des
Türflügels, der die Nutwand bildet, an welchem das Dichtungsgehäuse
33 nicht anliegt. Bei einer sehr dünnen Ausführung dieses Bereichs
des Türflügels 3 kann es nämlich aufgrund von unbeabsichtigten
Krafteinwirkungen zu einem Bruch der Türen in diesem Bereich kommen. Wird dagegen
die Krafteinwirkung über das Verstärkungs- und Stabilisierungsmerkmal
des Verstärkungs- und/oder Positionierungselements aufgefangen, ist eine Beschädigung
des Türflügels 3 in diesem unteren Bereich unwahrscheinlich.
Die in den 4 bis 12 dargestellten
Varianten der Elemente 31 sind zum Teil als Verstärkungselement, als
Positionierungselement oder als Verstärkungs- und Positionierungselement ausgeführt.
Wie man an den verschiedenen Varianten der in den 4
bis 12 dargestellten vierten Dichtungen erkennen kann,
gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Verstärkungs- und/oder Positionierungselement
31 zu der übrigen Dichtung 30, im Wesentlichen mit dem Dichtungsgehäuse
33 anzuordnen.
Denkbar sind beispielsweise Verbindungen über eine Schwalbenschwanzführung
mit einer Führungsnut beziehungsweise auf beiden Seiten des Dichtungsgehäuses
33 je einer Führungsnut und einer komplementären Struktur an
dem Verstärkungs- und/oder Positionierungselement 31 (4)
oder eine Steckverbindung über ein Steckelement 34 (5),
welches sowohl in einer Ausnehmung des Verstärkungs- und/oder Positionierungselementes
als auch in eine Ausnehmung im Dichtungsgehäuse 33 eingesteckt ist.
Eine weitere Steckverbindung ist in den 6a
beziehungsweise 6b dargestellt, wobei das Verstärkungs-
und/oder Positionierungselement einen Teil hat, welches die Unterseite beziehungsweise
Oberseite des Dichtungsgehäuses übergreift und dort über einen Bund
in eine Nut auf der Oberseite des Dichtungsgehäuses 33 eingreift.
Die Oberseite des Dichtungsgehäuses weist dabei eine Vielzahl von parallel
zueinander liegenden Nuten auf, so dass die Nut, in welcher der Bund des Positionierungselementes
31 eingreift, ausgewählt werden kann. Durch die Auswahl der Nut in
der Oberseite des Dichtungsgehäuses 33 kann dabei die Breite des lichten
Raums 32, in welchen der Führungswinkel eingreift, bestimmt werden.
Ebenfalls ist es möglich, die vierte Türdichtung an die Breite der Nut
in der unteren Stirnseite des Türflügels anzupassen.
Bei der in 7 dargestellten Variante der
vierten Dichtung ist das Verstärkungselement 31 als einfaches Winkelelement
ausgestaltet. Dieses wird nicht mit dem Dichtungsgehäuse 33 verbunden.
Vielmehr wird es in die Nut an der unteren Stirnseite eingeführt und gleichzeitig
mit dem Dichtungsgehäuse 33 über einen Winkel 35, der
seitlich in das Dichtungsgehäuse 33 eingesteckt ist, auf bekannte
Art und Weise verbunden.
Die in den 8a und 8c
dargestellten Varianten kommen der in 7 dargestellten
Variante der erfindungsgemäßen dritten Dichtung recht nahe. Sie unterscheiden
sich lediglich dadurch, dass das Verstärkungs- und/oder Positionierungselement
und das Dichtungsgehäuse 33 vor dem Einsetzen der Dichtung in die
Nut an der unteren Stirnseite des Türflügels 3 fest miteinander
verbunden werden. Dieses erfolgt entweder durch Verschrauben (8a)
oder durch Verkleben (8b). Bei der Variante gemäß
der 8c erfolgt die Befestigung des Dichtungsgehäuses
33 relativ zu dem Positionierungselement 31 zugleich mit der Befestigung
der Dichtung im Nutgrund des Türflügels 3 und zwar durch Schrauben,
die sowohl durch die Oberseite des Dichtungsgehäuses 33 als auch durch
das Positionierungselement 31 in den Nutgrund gehen.
Bei der in 9a dargestellten Varianten
sind das Dichtungsgehäuse 33 und das Verstärkungselement
31 separat voneinander in der Nut befestigt. Die Befestigung des Verstärkungselementes
erfolgt durch Verkleben. Das Verstärkungselement 31 ist in dieser
Variante als flache Leiste ausgeführt.
Einige Varianten sind, wie die in 9a
dargestellte Variante, mit einem Positionierungs- und Verstärkungselement
31 versehen, die separat von dem Dichtungsgehäuse 33 der
dritten Dichtung 30 in der Nut befestigt sind. Das Verstärkungs- und
Positionierungselement 31 gemäß der in 9b
dargestellten Variante ist an die Seitenwand der Nut angeklebt, während die
in 9c dargestellte Variante des Verstärkungs-
und Positionierungselements 31 mittels einer Schraube in den Nutgrund angeschraubt
ist.
Das Verstärkungs- und Positionierungselement 31 und
das Dichtungsgehäuse 33 gemäß der in 10
dargestellten Variante einer dritten Dichtung ist über stirnseitig an dem Türblatt
angeschraubte Befestigungswinkel 35 in der Nut befestigt. In dem Dichtungsgehäuse
33 und in dem Verstärkungs- und Positionierungselement 31
sind dazu Kanäle vorgesehen, in welche ein Schenkel des Befestigungswinkels
35 an den Enden eingreift.
Bei der in 11 dargestellten Variante
einer erfindungsgemäßen dritten Dichtung ist im Nutgrund der Nut in der
unteren Stirnseite des Türblatts ein Befestigungselement 36 angeschraubt.
Dieses Befestigungselement weist drei parallel zueinander verlaufende Schwalbenschwanzführungen
auf, in welche entsprechende Führungselemente des Dichtungsgehäuses
33 beziehungsweise des Verstärkungs- und Positionierungselements eingreifen.
Das in 12 dargestellte Beispiel für
eine erfindungsgemäße dritte Dichtung entspricht im Wesentlichen dem in
7 dargestellten Beispiel. Ergänzend ist lediglich
dargestellt, wie der Führungswinkel 34 in den Freiraum 32
zur Führung des Türblatts 3 eingreift.
Bei der Abdichtung der unteren Kante des Türblatts, die im Wesentlichen
durch die dritte Dichtung 30 erfolgt, ergibt sich im Zusammenspiel mit
der ersten Dichtung 8, 9, 10, 11 und den zweiten
Dichtungen 20 ein Problem. Während die erste Dichtung 8,
9, 10, 11 und die zweiten Dichtungen 20 eine
gemeinsame Dichtebene haben, nämlich die Vorderseite oder Rückseite des
Türblatts 3, wird die Dichtebene der dritten Dichtung 30
durch eine Ebene innerhalb des Türblattes gebildet, die durch die Dichtleiste
der dritten Dichtung 30 und parallel zu der ersten Dichtebene verläuft.
Zwischen der ersten Dichtebene der ersten und der zweiten Dichtungen und der zweiten
Dichtebene der dritten Dichtung 30 ergibt sich somit ein Versatz, der zu
einem Spalt führt, durch welchen Schall oder Luft hindurchtreten können.
Um einen Luftzug durch den Spalt zu minimieren oder zu unterbinden,
sind vierte Dichtungen vorgesehen, die die erste Dichtebene und die zweite Dichtebene
miteinander verbinden, so dass im geschlossenen Zustand der Schiebetür kein
Luftzug aufgrund des Versatzes der Dichtebenen möglich ist. Derartige vierte
Dichtungen sind in den 13 bis 15
dargestellt. Der Einsatz ergibt sich aus 16 und
17. Die vierten Dichtungen 40 weisen ein Befestigungselement
41 auf, mit welchem die Dichtung an der Zarge 1 oder dem Türblatt
3 befestigbar ist. Davon im rechten Winkel abstehend ist ein Dichtungselement
42 vorgesehen, welches bei geschlossener Tür einerseits an der unteren
Stirnseite des Türblatts 3, an der abgesenkten Dichtleiste der dritten
Dichtung 30 und an zumindest einer zweiten Dichtung 20 dichtend
anliegt. Vorzugsweise liegt das Dichtungselement insbesondere bei der an der Zarge
1 befestigten vierten Dichtung 40 auch am Fußboden an. Um
ein Gleiten des Türblatts 3 beim Verschieben zu erleichtern ist es
möglich, dass das Dichtelement 42 der an dem Türblatt
3 befestigten vierten Dichtung 40 einen geringen Abstand vom Fußboden
12 hat.
Die an der Zarge 1 befestigte vierte Türdichtung ist
in der senkrecht in der Zarge verlaufenden Nut befestigt. Das Dichtungselement liegt
dabei auch bei geöffneter Tür an dem Dichtungselement 21 einer
der zweiten Türdichtungen an, die ebenfalls in der Nut befestigt sind. Die
zweite vierte Türdichtung 40 ist einschubseitig an der Stirnseite
des Türblatts 3 angebracht und zwar so, dass sie bei geschlossener
Tür an einer der einschubseitigen zweiten Dichtungen 20 anliegt.