Die Erfindung betrifft eine Vorrichlung zur Befestigung eines Bezugs
an einem Polsterkörper eines Sitzes gemäß Oberbegriff des Anspruchs
1.
Aus der EP 0 649 619 B1
ist eine Verankerungsleiste für einen Einzugstab zur Profilformung von an ihrer
Außenseite durch einen Bezugstoff abgedeckten Polstermaterialien aus Schaumstoff
bei Polstermöbeln und dergleichen, Polsterteilen wie Sitz- und Rückenteilen
bekannt. Der Einzugstab trägt entlang einem Längsrand eine mit dem Bezugstoff
verbindbare Annähfahne. Die Verankerungsleiste besteht aus einem einstückig
gebildeten Kunststoffformkörper, der einen mit dem Polstermaterial verankerbaren
flexiblen Basissteg aufweist und entlang dessen Längserstreckung mit zur Außenseite
des Polsterteils weisenden Aufnahmegliedern für den Einzugstab versehen ist.
Mit diesen Aufnahmegliedern ist der Einzugstab von der Außenseite des Polsterteils
her zu einem festen Halteeingriff verrastbar. Die Aufnahmeglieder besitzen die Grundgestalt
eines C-Profils, das einen Aufnahmeraum für den Einzugstab bildet. Die offene
Seite des C-Profils ist von einem einstückig an dieses angeformten, elastisch
nach außen verbiegbaren Profilschenkel geschlossen, der einen zur Außenseite
des Polsterteils gerichteten, vom C-Profil wegdivergierenden Schenkelansatz aufweist,
der ein Einführungsmaul für den Einzugstab bildet. Die Annähfahne
besteht aus einem Vlies, Gittergewebe oder dergleichen textilem Material, das zwischen
zwei Schenkeln des Einzugstabs mit diesem fest verschweißt ist.
Durch die DE 101 31 718.2
ist ein Kraftfahrzeugsitz mit mindestens einem Polsterkörper und einem diesen
kaschierenden Bezug bekannt, an dessen Unterseite Befestigungselemente mit widerhakenartig
ausgebildeten freien Enden vorgesehen sind, die in komplementäre, im Polsterkörper
zugfest verankerte Haltemittel einrastbar sind. Die Haltemittel sind plattenförmig
ausgebildet und bestehen aus einem elastischen Material und weisen Schlitze auf,
die sich beim Passieren der freien Enden der Befestigungselemente aufweiten und
sich nach deren Passieren hinter diesen schließen.
Die DE 102 50 504.7 betrifft
eine Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz mit einem Lehnenrahmen, einem
Polsterkörper, einem den Polsterkörper bedeckenden Polsterbezug und einer
hinteren Lehnenabdeckung. Es ist eine Befestigungsvorrichtung vorgesehen, die den
Polsterbezug und die Lehnenabdeckung aufnimmt. Die Befestigungseinrichtung weist
ein am Lehnenrahmen befestigtes Befestigungsprofil und ein in das Befestigungsprofil
eingesetztes Einsatzprofil auf. Das Befestigungsprofil weist einen an dem Lehnenrahmen
anliegenden Anlagelängsprofil, eine in einen lehnenrahmenfesten Bügel
eingeclipste Bügelaufnahme und eine Abdeckungsaufnahme mit einer Aufnahmeöffnung
auf, in die das Einsatzprofil eingesetzt ist. Der Polsterbezug ist am Anlagelängsprofil
und die Lehnenabdeckung an dem Einsatzprofil befestigt. Die Abdeckungsaufnahme und
die Bügelaufnahme sind an gegenüberliegenden Seiten des Befestigungsprofils
ausgebildet. Das Einsatzprofil ist zwischen dem Anlagelängsprofil und einem
elastisch verstellbaren Aufnahmehaken verspannt und hintergreift mit einem hakenförmigen
Ende einen Vorsprung des Befestigungsprofils. Das Einsatzprofil liegt mit einem
Vorsprung an dem Anlagesteg an, wobei unterhalb vom Vorsprung ein Endbereich der
Abdeckung angenäht ist. Ein Endbereich des Polsterbezugs ist mit dem Anlagesteg
des Befestigungsprofils vernäht.
Aus der DE 103 41 173.9
ist eine Rückenlehne eines Fahrzeugssitzes bekannt mit einem Lehnenrahmen,
einem Polster und einem über das Polster gelegten Bezug, der in mindestens
einer in einem Polsterschlitz ausgebildeten oberen Abheftung und zwei sich im Wesentlichen
vertikal erstreckenden seitlichen Abheftungen befestigt ist. Der Polsterschlitz
erstreckt sich durch das Polster und dessen Vorderseite zu dessen Rückseite.
Die obere Abheftung verläuft durch den Polsterschlitz hindurch. Die beiden
seitlichen Abheftungen weisen Schnüre auf, die sich von der oberen Abheftung
nach unten weg erstrecken. Der Bezug und die Schnüre sind mit einem vorderen
Profil verbunden, das durch den Polsterschlitz nach hinten durchgeführt und
befestigt ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
zur Befestigung eines Bezugs an einem Polsterkörper eines Sitzes anzugeben,
mit der der Polstervorgang vereinfacht und verkürzt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß Anspruch 1
gelöst.
Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Aufgabenlösung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung schlägt vor, eine Annähfahne, die mit dem
gefalteten Bezug oder mit zwei Bezugsrändern vernäht wird, in das Befestigungsprofil
zu integrieren. Das Befestigungsprofil braucht dann nur noch mit seinen Aufnahmeelementen
auf das im Polsterkörper verankerte Einzugelement aufgedrückt zu werden.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung,
in der ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, näher erläutert werden.
Es zeigt
1 eine perspektivische Darstellung eines Sitzkissens,
2 einen vergrößerten Ausschnitt A des Sitzkissens
nach 1,
3 eine perspektivische Darstellung eines auf ein Einzugelement
aufgeclipstes Befestigungsprofil und
4 eine Seitenansicht in Längsrichtung des Befestigungsprofils
nach 3.
Gleiche und einander entsprechende Bauteile sind in den Figuren der
Zeichnung mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Die 1 zeigt in schematischer perspektivischer
Darstellung einen Sitz 2 mit einem Polsterkörper 4, der mit
einem Bezug 6 versehen ist.
Der Bezug 6 wird mit Hilfe eines Befestigungsprofils
8, welches mehrere an einem Längsprofil 10, das wie dargestellt
ein stabförmiges Element sein kann, angeformte beabstandete Aufnahmeelemente
12 aufweist, denen im Polsterkörper 4 verankerte Einzugelemente
14 zugeordnet sind, befestigt.
Das Befestigungsprofil 8 weist eine mit dem Längsprofil
10 verbundene Annähfahne 16 auf, die mit dem Bezug vernäht
ist. Das Vernähen erfolgt dabei mit einer Bezugfalte oder mit zwei Bezugrändern
18, 20, wie dies in der 2 zu sehen
ist.
Der Bezug 6 ist seitlich durch zwei horizontale Abheftungen
22, 24 auf dem Polsterkörper 4 festgelegt.
Für diese Abheftungen 22, 24 sind im Polsterkörper
Schlitze 26 vorgesehen, in denen jeweils ein Einzugelement 14,
vorzugsweise in Form eines Spanndrahtes angeordnet ist, auf den das Befestigungsprofil
8 aufgeclipst wird.
Die Aufnahmeelemente 12 des Befestigungsprofils
8 weisen eine C-Profil-Grundform 28 auf, mit einem oberen längsprofilseitigen
Schenkel 34 und einem unteren längsprofilabgewandten Schenkel
40. Der Innenraum 30 der C-profilförmigen Aufnahmeelemente
12 dient als Aufnahmekammer für das Einzugelement 14.
Die offene Seite 32 der C-profilförmigen Aufnahmeelemente
12 ist von einem an den längsprofilseitigen Schenkel 34 des
C-Profils 28 angeformten, elastisch nach außen biegbaren Schenkel
36 verschlossen. Dieser Schenkel 36 liegt an dem freien einwärts
gebogenen Ende 38 des längsprofilabgewandten Profilschenkels
40 an.
Der angeformte Schenkel 36 weist eine über das Ende
des C-Profilschenkels 40 hinausgehende nach außen abgebogene Verlängerung
42 auf, die zusammen mit dem freien Ende des längsprofilabgewandten
C-Profilschenkels 40 ein zentrierendes Einführungsmaul 44
für das Einzugselement 14 bildet.
Am längsprofilseitigen C-Profilschenkel 34 des Aufnahmeelementes
12 ist beidseitig jeweils ein Mittel 46, 48 zum Ansetzen
eines Werkzeugs zum Aufclipsen der Aufnahmeelemente 12 auf das Einzugselement
14 ausgebildet. Diese Mittel können hakenförmige Elemente, Nasen,
Riffelungen, Ausnehmungen, Vorsprünge, Wulste oder Rippen sein. Hierdurch wird
das Befestigen des Befestigungsprofils 8 mit dem Bezug 6 auf dem
Einzugelement 14 des Polsters 4 verbessert und erleichtert.
Das Einzugelement 14 ist vorzugsweise als stabförmiges
oder drahtförmiges Element ausgebildet und besteht aus Metall oder Kunststoff.
Das Befestigungsprofil 8 besteht vorzugsweise ebenfalls aus
Kunststoff.
Die Annähfahne 16 ist in einem entlang dem Längsprofil
10 ausgebildeten Schlitz 50 angeordnet. Dieser Schlitz
50 durchsetzt das Längsprofil 10 und ist bis in den Schenkel
34 hinein ausgebildet.
Die Annähfahne besteht aus einem textilen Material, insbesondere
Vlies.
Die Herstellung des Befestigungsprofils erfolgt vorzugsweise zusammen
mit dem Längsprofil 10 unter Belassung eines Schlitzes 50
im Längsprofil 10 im Extrusionsverfahren, wobei die Annähfahne
16 vor dem Auskühlen des Kunststoffs in den Schlitz 50 bei
noch warmem Kunststoff maschinell eingebracht und eingewalzt wird. Hierdurch entsteht
eine Verbindung zwischen der Annähfahne und dem Schlitz 50 des Längsprofils
10 des Befestigungsprofils 8, die einer Klebeverbindung gleicht.
- 2
- Sitz
- 4
- Polsterkörper
- 6
- Bezug
- 8
- Befestigungsprofil
- 10
- Längsprofil
- 12
- Aufnahmeelement
- 14
- Einzugselement
- 16
- Annähfahne
- 18
- Bezugrand
- 20
- Bezugrand
- 22
- Abheftungen
- 24
- Abheftungen
- 26
- Schlitze
- 28
- C-förmiges Profil
- 30
- Aufnahmekammer
- 32
- offene Seite
- 34
- längsprofilseitiger Schenkel
- 36
- Schenkel
- 38
- freies Ende
- 40
- C-Profilschenkel
- 42
- Verlängerung
- 44
- Einführungsmaul
- 46
- Mittel
- 48
- Mittel
- 50
- Schlitz