Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektronische Steuereinrichtung
eines elektrischen Antriebssystems, mit einer Zentraleinheit,
- – wobei in einem Normalbetrieb die Zentraleinheit von einer übergeordneten
Steuereinrichtung eine Folge von Lage-, Drehzahl- oder Momentsollwerten entgegen
nimmt, anhand der entgegen genommenen Sollwerte und korrespondierender Istwerte
Stromsollwerte ermittelt und die Stromsollwerte an mindestens eine Antriebseinheit
übermittelt.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine elektronische Antriebseinheit
eines elektrischen Antriebssystems, mit einer Zentraleinheit,
- – wobei die Zentraleinheit in einem Normalbetrieb von einer Steuereinrichtung
eine Folge von Stromsollwerten entgegen nimmt, anhand der Stromsollwerte Ansteuersignale
für eine Anzahl von Leistungsschaltern ermittelt, mittels derer ein Elektromotor
entsprechend dem Stromsollwert an eine Stromversorgung angeschaltet wird, und an
die Leistungsschalter ausgibt.
Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung ein elektrisches
Antriebssystem, bestehend aus einer elektronischen Steuereinrichtung der oben beschriebenen
Art und mindestens einer elektronischen Antriebseinheit der obenstehend beschriebenen
Art, wobei die Steuereinrichtung mit der Antriebseinheit datentechnisch verbunden
ist.
Ein elektrisches Antriebssystem weist eine elektronische Steuereinrichtung,
eine Anzahl (mindestens einen) von Elektromotoren sowie pro Elektromotor je eine
elektronische Ansteuereinheit auf. Der elektronischen Steuereinrichtung wird von
einer übergeordneten Steuereinrichtung (z. B. einer speicherprogrammierbaren
Steuerung oder einer numerischen Steuerung) getaktet eine Folge von Sollwerten vorgegeben.
Die Sollwerte sind in der Regel Lage-, Drehzahl- oder Momentsollwerte.
Die Sollwerte werden innerhalb der Steuereinrichtung von einer Zentraleinheit
der Steuereinrichtung entgegen genommen. Die Zentraleinheit ermittelt anhand der
Sollwerte Stromsollwerte und übermittelt die Stromsollwerte über eine
Ausgangsschnittstelle der Steuereinrichtung und eine Eingangsschnittstelle der Antriebseinheit
an die Antriebseinheit.
In der Antriebseinheit nimmt eine Zentraleinheit die Stromsollwerte
entgegen und ermittelt anhand der Stromsollwerte Ansteuersignale für eine Anzahl
(mindestens einen) von Leistungsschaltern und gibt die Ansteuersignale an die Leistungsschalter
aus. Die Leistungsschalter sind in der Regel Bestandteile der Antriebseinheit. In
diesem Fall werden die Leistungsschalter von der Zentraleinheit direkt angesteuert.
Es ist denkbar, dass die Leistungsschalter nicht Bestandteile der Antriebseinheit
sind. In diesem Fall gibt die Zentraleinheit über eine Ausgangsschnittstelle
die Ansteuersignale für die Leistungsschalter aus.
Eine Überwachung des Elektromotors durch die Steuereinrichtung
des Antriebssystems ist prinzipiell möglich. Mittels der vorstehend beschriebenen
Vorgehensweise ist ein Abschalten des Elektromotors jedoch nur dann gewährleistet,
wenn alle relevanten Komponenten (Steuereinrichtung, Antriebseinheit, Leistungsschalter)
ordnungsgemäß funktionieren. Fällt hingegen eine der genannten Komponenten
aus, ist das Abschalten des Elektromotors nicht mehr gewährleistet.
Um ein sicheres Abschalten gewährleisten zu können, wird
in Sicherheitsvorschriften (beispielhaft sei die IEC 61508 genannt) gefordert, dass
jeder Einzelfehler sicher erkannt wird und die Stromversorgung des Elektromotors
bei Erkennen eines Einzelfehlers sicher unterbrochen wird. Hierzu sind zwei voneinander
unabhängige Abschalteinrichtungen erforderlich, die von zwei voneinander unabhängigen
Einheiten angesteuert werden.
Das sichere Erkennen von Einzelfehlern kann beispielsweise dadurch
gewährleistet werden, dass alle Signalwege und alle signalverarbeitenden Komponenten
redundant (also mindestens zweikanalig) ausgelegt sind. Derartige Antriebssysteme
sind allgemein bekannt. Bei diesen Antriebssystemen wird die Überwachung durch
Zentraleinheiten realisiert, die als relativ leistungsfähige Prozessoren ausgebildet
sein müssen.
Es ist möglich, dass die Zentraleinheit der elektronischen Steuereinrichtung
eine der Zentraleinheiten ist, welche die Überwachung realisieren.
Es ist auch schon bekannt, dass in Signalflussrichtung gesehen aufeinander
folgende Komponenten sich gegenseitig überwachen können. Beispielsweise
können sich eine übergeordnete und eine untergeordnete Steuerung gegenseitig
überwachen. In diesem Fall werden für die gegenseitige Überwachung
Zentraleinheiten benötigt, die als relativ leistungsfähige Prozessoren
ausgebildet sind.
Die Zentraleinheit der Antriebseinheit ist relativ leistungsschwach.
Im Normalbetrieb muss sie lediglich anhand der Stromsollwerte die Ansteuersignale
für die Leistungsschalter ermitteln und ausgeben können. Die Zentraleinheit
der Antriebseinheit ist in der Regel nicht in der Lage, die erforderliche Überwachung
der ihr übergeordneten elektronischen Steuereinrichtung zu übernehmen.
Es ist natürlich denkbar, die Antriebseinheit mit einer hinreichend
leistungsstarken Zentraleinheit zu versehen. Dies würde jedoch die Kosten der
Antriebseinheit erhöhen. Dieser Weg wird daher im Stand der Technik nicht ergriffen.
Auf dem Gebiet der speicherprogrammierbaren Steuerungen ist bereits
die sichere Programmverarbeitung mit einem einzigen Prozessor bekannt. Bei diesem
Verfahren wird in der Regel mit der sogenannten codierten Programmierung gearbeitet.
Die codierte Programmierung als solche ist bekannt.
Bei der codierten Programmierung wird in üblicher Weise ein Anwenderprogramm
in Klartext erstellt. Anhand des Anwenderprogramms erzeugt ein Übersetzungsprogramm
ein Steuerprogramm, das einen Nutzteil und einen Zusatzteil aufweist. Der Nutzteil
weist die Funktionalität auf, die ihm durch das Anwenderprogramm vorgegeben
wird. Der Zusatzteil ist derart ausgebildet, dass er dieselben Eingangsgrößen
erhält wie der Nutzteil, seine Ausgaben (bzw. mindestens eine der Ausgaben)
jedoch das n-fache der korrespondierenden Ausgabe des Nutzteils sind bzw. ist. n
ist eine geeignet bestimmte Primzahl.
Das Ausgabesignal des Zusatzteils entspricht Prüfinformationen,
die für sich oder in Verbindung mit mindestens einem weiteren im Überwachungsbetrieb
an die mindestens eine Antriebseinheit übermittelten Signal dafür charakteristisch
sind, ob die speicherprogrammierbare Steuerung ordnungsgemäß funktioniert.
Denn das mittels des Zusatzteils generierte Ausgangssignal kann nur ganz bestimmte
Werte annehmen. Wenn diese Werte nicht angenommen werden, ist dies ein Indiz für
eine Fehlfunktion der speicherprogrammierbaren Steuerung.
Im Stand der Technik überträgt die speicherprogrammierbare
Steuerung die Prüfinformationen an eine andere Baugruppe. Diese andere Baugruppe
überprüft, ob sie die Prüfinformationen erhält und ob die Prüfinformationen
ordnungsgemäß sind. Erhält sie die Prüfinformationen nicht oder
sind die Prüfinformationen nicht ordnungsgemäß, wird eine Fehlerreaktion
ergriffen, insbesondere eine von der speicherprogrammierbaren Steuerung gesteuerte
Anlage in einen sicheren Zustand überführt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Steuereinrichtung
eines elektrischen Antriebssystems, eine Antriebseinheit eines elektrischen Antriebssystems
sowie ein entsprechendes Antriebssystem zu schaffen, mittels derer auf einfache
und kostengünstige Weise im Fehlerfall ein sicheres Unterbrechen der Stromversorgung
des Elektromotors möglich ist.
Die Aufgabe wird durch eine elektronische Steuereinrichtung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1, eine elektronische Antriebseinheit mit den Merkmalen
des Anspruchs 13 und ein elektrisches Antriebssystem mit den Merkmalen des Anspruchs
27 gelöst.
Erfindungsgemäß prüft die Zentraleinheit in einem Überwachungsbetrieb,
ob ein von der mindestens einen Antriebseinheit angesteuerter Elektromotor sich
in einem sicheren Zustand befindet. In dem Fall, dass der Elektromotor sich nicht
im sicheren Zustand befindet, übermittelt die Zentraleinheit an eine erste
Abschalteinrichtung und an die Antriebseinheit je ein Abschaltsignal. Eine Stromversorgung
des Elektromotors ist sowohl mittels der ersten Abschalteinrichtung als auch mittels
der Antriebseinheit unterbrechbar. Weiterhin generiert die Zentraleinheit der elektronischen
Steuereinrichtung zumindest im Überwachungsbetrieb Prüfinformationen,
die für sich oder in Verbindung mit mindestens einem weiteren im Überwachungsbetrieb
an die mindestens eine Antriebseinheit übermittelten Signal dafür charakteristisch
sind, ob die Steuereinrichtung ordnungsgemäß funktioniert, und übermittelt
die Prüfinformationen an die mindestens eine Antriebseinheit.
Die Zentraleinheit der elektronischen Antriebseinheit prüft in
einem Überwachungsbetrieb, ob ihr von der Steuereinrichtung ein Abschaltsignal
übermittelt wird. Im Fall der Übermittlung des Abschaltsignals unterbricht
sie eine Stromversorgung des Elektromotors über eine zweite Abschalteinrichtung.
Die Zentraleinheit der elektronischen Antriebseinheit prüft im Überwachungsbetrieb
ferner, ob ihr von der Steuereinrichtung die Prüfinformationen übermittelt
werden und ob die Prüfinformationen korrekt sind. Im Fall, dass die Prüfinformationen
nicht übermittelt werden oder nicht ordnungsgemäß sind, unterbricht
sie ebenfalls über die zweite Abschalteinrichtung die Stromversorgung des Elektromotors.
Auf Grund der Ausgestaltung der Steuereinrichtung ist auf Seiten der
Antriebseinheit keine leistungsstarke Zentraleinheit erforderlich. Denn die Zentraleinheit
der Antriebseinheit der vorliegenden Erfindung muss lediglich in der Lage sein,
die Prüfinformationen zu überprüfen. Hingegen ist – im Gegensatz
zum Stand der Technik – kein zweiter, leistungsstarker Prozessor erforderlich,
der parallel zur Zentraleinheit der Steuereinrichtung die Überwachungsfunktionen
ausführt.
Es ist möglich, dass die Zentraleinheit der Steuereinrichtung
den Überwachungsbetrieb stets parallel zum Normalbetrieb ausführt. Es
ist weiterhin möglich, dass die Zentraleinheit der Steuereinrichtung selbsttätig
ermittelt, ob sie den Normalbetrieb oder den Überwachungsbetrieb ausführt.
Vorzugsweise nimmt die Zentraleinheit von der übergeordneten
Steuereinrichtung einen Betriebsmodusbefehl entgegen und entscheidet anhand des
Betriebsmodusbefehls, ob sie den Normalbetrieb oder den Überwachungsbetrieb
annimmt.
Der sichere Zustand, auf dessen Einhalten der Elektromotor im Überwachungsbetrieb
überwacht wird, ist prinzipiell beliebig wählbar. Typische sichere Zustände
sind Stillstand des Elektromotors, Drehen des Elektromotors mit einer kleinen Drehzahl,
die unterhalb einer Grenzdrehzahl liegt, oder Einhalten eines maximalen Grenzmoments.
Es ist möglich, dass der sichere Zustand der Steuereinrichtung des Antriebssystems
von außen vorgegeben wird. Vorzugsweise ist der sichere Zustand durch in der
Steuereinrichtung des elektrischen Antriebssystems hinterlegte Einstellungen bestimmt.
Es ist möglich, dass die Zentraleinheit der Steuereinrichtung
einen Sollwertparameter entgegen nimmt. Anhand des Sollwertparameters kann die Zentraleinheit
der Steuereinrichtung gegebenenfalls entscheiden, ob die von ihr entgegen genommenen
Sollwerte Lage-, Drehzahl- oder Momentsollwerte sind. Diese Vorgehensweise ermöglicht
einen flexibleren Betrieb der Steuereinrichtung des Antriebssystems.
Es ist möglich, dass das an die Antriebseinheit übermittelte
Abschaltsignal in den Prüfinformationen enthalten ist. Alternativ kann das
an die Antriebseinheit übermittelte Abschaltsignal ein von den Prüfinformationen
verschiedenes Signal sein.
Für die Ermittlung der Prüfinformationen durch die Zentraleinheit
der Steuereinrichtung kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage. Bevorzugt
ist, dass die Zentraleinheit der Steuereinrichtung die Prüfinformationen anhand
der Sollwerte durch codierte Programmierung ermittelt.
Die Zentraleinheit der Antriebseinheit überprüft die Prüfinformationen
stets auf eine Weise, anhand derer sie erkennen kann, ob die Prüfinformationen
ordnungsgemäß sind. Wenn die Prüfinformationen durch codierte Programmierung
ermittelt worden sind, überprüft die Zentraleinheit der Antriebseinheit
die Prüfinformationen dahingehend, ob sie im Sinne einer codierten Programmierung
mit einer vorbestimmten Zahl und/oder mit dem mindestens einen weiteren im Überwachungsbetrieb
an die Antriebseinheit übermittelten Signal korrespondieren.
Es ist möglich, dass die Zentraleinheit der Steuereinrichtung
die Prüfinformationen auch im Normalbetrieb generiert und an die mindestens
eine Antriebseinheit übermittelt. Beispielsweise kann die Zentraleinheit der
Steuereinrichtung stets prüfen, ob der Elektromotor sich im sicheren Zustand
befindet, die Prüfinformationen ermitteln und die Prüfinformationen übermitteln.
Lediglich das Übermitteln der Abschaltsignale an die erste Abschalteinrichtung
und die Antriebseinheit unterbleibt. Der Unterschied zwischen Normalbetrieb und
Überwachungsbetrieb besteht in diesem Fall darin, dass im Normalbetrieb die
Ausgabe der Abschaltsignale deaktiviert ist, im Überwachungsbetrieb aktiviert.
Hiermit korrespondierend ist es möglich, dass auf Seiten der
Antriebseinheit der Normalbetrieb und der Überwachungsbetrieb identisch sind.
Alternativ wäre es jedoch auch möglich, den Überwachungsbetrieb aktivierbar
und deaktivierbar zu gestalten.
Es ist möglich, dass die Zentraleinheit der Steuereinrichtung
die erste Abschalteinrichtung direkt ansteuert. Vorzugsweise steuert die Zentraleinheit
der Steuereinrichtung die erste Abschalteinrichtung über die Antriebseinheit
an. In diesem Fall nimmt die Antriebseinheit auch das Abschaltsignal für die
erste Abschalteinrichtung entgegen und leitet es an die erste Abschalteinrichtung
weiter. Vorzugsweise erfolgt das Weiterleiten unter Umgehung der Zentraleinheit
der Antriebseinheit.
Die Zentraleinheit der Steuereinheit ist in der Regel als Prozessor
ausgebildet, der ein Steuerprogramm abarbeitet. Vorzugsweise weist somit die Steuereinrichtung
eine Speichereinrichtung auf, in der das Steuerprogramm hinterlegt ist. Die Zentraleinheit
führt in diesem Fall ihre Funktionen unter Abarbeitung des Steuerprogramms
aus. Das Steuerprogramm ist vorzugsweise als Systemprogramm ausgebildet, das vom
Anwender nicht änderbar ist.
Die Zentraleinheit der Antriebseinheit ist vorzugsweise in einen ASIC
integriert. Sie kann schaltungstechnisch derart ausgebildet sein, dass sie ohne
Abarbeitung eines Steuerprogramms arbeitet. Es ist alternativ möglich, dass
die Antriebseinheit eine Speichereinrichtung aufweist, in der ein Steuerprogramm
hinterlegt ist, und dass die Zentraleinheit der Antriebseinheit ihre Funktionen
unter Abarbeitung des Steuerprogramms ausführt.
Auch das Steuerprogramm für die Zentraleinheit der Antriebseinheit
ist – so vorhanden – vorzugsweise als Systemprogramm ausgebildet,
das vom Anwender nicht änderbar ist.
Die Speichereinrichtung kann gegebenenfalls in den ASIC integriert
sein.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen. Es
zeigen in Prinzipdarstellung:
1 ein Blockschaltbild eines elektrischen Antriebssystems,
2 und 3 Ablaufdiagramme
und
4 eine Abwandlung von 1.
Gemäß 1 weist ein elektrisches
Antriebssystem eine übergeordnete Steuereinrichtung 1, eine elektronische
Steuereinrichtung 2, mindestens eine elektronische Antriebseinheit
3 und mindestens einen Elektromotor 4 auf. Die übergeordnete
Steuereinrichtung 1 kann beispielsweise eine speicherprogrammierbare Steuerung
oder eine numerische Steuerung sein. Die Anzahl von Elektromotoren 4 korrespondiert
mit der Anzahl von Antriebseinheiten 3.
Die elektronische Steuereinrichtung 2 weist eine Ausgangsschnittstelle
5 auf. Die Antriebseinheit 3 weist eine Eingangsschnittstelle
6 auf. Die Ausgangsschnittstelle 5 der elektronischen Steuereinrichtung
2 und die Eingangsschnittstelle 6 der Antriebseinheit
3 sind datentechnisch miteinander verbunden.
Wenn mehr als eine Antriebseinheit 3 vorhanden ist, können
diese auf verschiedene Weise mit der elektronischen Steuereinrichtung
2 verbunden sein. Beispielsweise ist eine Anbindung über ein Bussystem
denkbar. Es ist weiterhin denkbar, dass die elektronische Steuereinrichtung
2 eine Anzahl von Ausgangsschnittstellen 5 aufweist und jede Ausgangsschnittstelle
5 mit genau einer Antriebseinheit 3 verbunden ist.
Die elektronische Steuereinrichtung 2 weist eine Zentraleinheit
7 auf. Die Zentraleinheit 7 ist in der Regel als Mikroprozessor
7 ausgebildet. Wenn sie als Mikroprozessor 7 ausgebildet ist,
arbeitet sie im Betrieb ein Steuerprogramm 8 ab, das in einer Speichereinrichtung
9 der elektronischen Steuereinrichtung 2 hinterlegt ist. Die Zentraleinheit
7 führt in diesem Fall ihre nachfolgend näher beschriebenen Funktionen
unter Abarbeitung des Steuerprogramms 8 aus.
Das Steuerprogramm 8 ist als Systemprogramm 8 ausgebildet.
Es ist also kein Anwenderprogramm, das von einem in 1
nicht dargestellten Anwender nach Bedarf geändert werden kann. Vielmehr wird
das Steuerprogramm 8 vom Hersteller der elektronischen Steuereinrichtung
2 in einen nicht flüchtigen Speicher 10 (z. B. einen EEPROM-Speicher)
eingeschrieben. Der Speicher 10 wird als Speichereinrichtung
9 in die elektronische Steuereinrichtung 2 eingebracht. Er entspricht
einem Datenträger im Sinne der vorliegenden Erfindung.
Auf Grund der Programmierung mit dem Steuerprogramm 8 arbeitet
die elektronische Steuereinrichtung 2 gemäß 2
vorzugsweise wie folgt:
Die elektronische Steuereinrichtung 2 prüft in einem Schritt S1, ob
ihr von der übergeordneten Steuereinrichtung 1 über eine Eingangsschnittstelle
11 Parameter C, T vorgegeben werden. Wenn dies der Fall ist, geht die elektronische
Steuereinrichtung 2 zu Schritten S2 bis S4 über. Anderenfalls geht
sie direkt zu einem Schritt S5 über.
Im Schritt S2 nimmt die elektronische Steuereinrichtung
2 die übermittelten Parameter C, T entgegen. Im Schritt S3 bestimmt
die Zentraleinheit 7 anhand des Parameters C eine Reglercharakteristik
für die Zentraleinheit 7. Beispielsweise kann mittels des Parameters
C eingestellt werden, ob die Zentraleinheit 7 als P-, PI-, als PID-, als
PT1-Regler usw. arbeitet, welche Proportionalverstärkung der Regler
aufweist, welche Integrationszeitkonstante der Regler aufweist usw.. Der Vollständigkeit
halber sei erwähnt, dass der Parameter C nicht notwendigerweise ein skalarer
Parameter ist. Er kann vielmehr auch eine Vektorgröße sein.
Anhand des Parameters T bestimmt die Zentraleinheit 7 im
Rahmen des Schrittes S4, ob sie von ihr noch entgegen zu nehmende Sollwerte W* als
Lagesollwerte, als Drehzahlsollwerte oder als Momentsollwerte behandelt.
Mittels der Parameter C, T wird die Funktionsweise der Zentraleinheit
7 beeinflusst. Es wird aber nicht das Steuerprogramm 8 geändert.
Es wird lediglich eingestellt, auf welche Art und Weise das Steuerprogramm
8 abgearbeitet wird.
Die Schritte S1 bis S4 sind nur optional. Sie können gegebenenfalls
entfallen. Sie sind aus diesem Grund in 2 nur gestrichelt
dargestellt.
In einem Schritt S5 nimmt die Zentraleinheit 7 von der übergeordneten
Steuereinrichtung einen Betriebsmodusbefehl M entgegen. Anhand des Betriebsmodusbefehls
M entscheidet die Zentraleinheit 7 in einem Schritt S6, ob sie einen Normalbetrieb
oder einen Überwachungsbetrieb annimmt. Sie setzt zu diesem Zweck den entsprechenden
Betriebsmodus.
Im Schritt S7 nimmt die Zentraleinheit 7 der elektronischen
Steuereinrichtung 2 über die Eingangsschnittstelle 11 von
der übergeordneten Steuereinrichtung 1 einen Sollwert W* entgegen.
Der Sollwert W* ist, wie bereits erwähnt, in der Regel ein Lagesollwert, ein
Drehzahlsollwert oder ein Momentsollwert.
In einem Schritt S8 nimmt die Zentraleinheit 7 der elektronischen
Steuereinrichtung 2 einen Istwert W des Elektromotors 4 entgegen.
Der Istwert W korrespondiert mit dem Sollwert W*.
Wenn der Sollwert W* ein Lagesollwert ist, ist also auch der Istwert
W ein Lageistwert usw.. Der Istwert W wird der Zentraleinheit 7 auf übliche
Weise zugeführt.
In einem Schritt S9 ermittelt die Zentraleinheit 7 anhand
des Sollwertes W*, des Istwertes W und der Reglercharakteristik der Zentraleinheit
7 einen Stromsollwert I*.
In einem Schritt S10 übermittelt die Zentraleinheit
7 über die Ausgangsschnittstelle 5 den Stromsollwert I* an
die Antriebseinheit 3.
In einem Schritt S11 generiert die Zentraleinheit 7 der elektronischen
Steuereinrichtung 2 Prüfinformationen P. Die Prüfinformationen
P sind für sich oder in Verbindung mit mindestens einem Stromsollwert I* dafür
charakteristisch, ob die elektronische Steuereinrichtung 2 ordnungsgemäß
funktioniert.
Die ermittelten Prüfinformationen P können prinzipiell beliebig
sein, solange anhand der Prüfinformationen P – gegebenenfalls in Verbindung
mit mindestens einem Stromsollwert I* – erkennbar ist, ob die elektronische
Steuereinrichtung 2 ordnungsgemäß funktioniert. Beispielsweise
kann das Steuerprogramm 8 einen Nutzteil 8' und einen Zusatzteil
8'' aufweisen. Beiden Teilen 8', 8'' führt die Zentraleinheit
7 den Sollwert W* und den Istwert W zu. Der Nutzteil 8' ermittelt
anhand des Sollwerts W* und des Istwerts W den korrespondierenden Stromsollwert
I*.
Der Zusatzteil 8'' ist automatisch anhand des Nutzteils
8' erzeugt worden. Der Zusatzteil 8'' liefert bei ordnungsgemäßem
Funktionieren der elektronischen Steuereinrichtung 2 als Prüfinformationen
P beispielsweise stets das n-fache des Stromsollwerts I*. n ist eine geeignet bestimmte
Primzahl. Diese Art der Erzeugung der Prüfinformationen P ist Fachleuten als
codierte Programmierung bekannt.
In einem Schritt S12 prüft die Zentraleinheit 7 der
Steuereinrichtung 2, ob sie sich im Normalbetrieb befindet.
Wenn die Zentraleinheit 7 der Steuereinrichtung
2 sich im Normalbetrieb befindet, führt sie einen Schritt S13 aus.
Im Schritt S13 prüft die Zentraleinheit 7 der elektronischen Steuereinrichtung
2, ob sie einen internen Fehler der elektronischen Steuereinrichtung
2 und/oder einen externen Fehler in einer anderen Einheit (z. B. dem Elektromotor
4 oder der Antriebseinheit 3) erkennt. Wenn ein derartiger Fehler
erkannt wird, geht die Zentraleinheit 7 zu einem Schritt S14 über.
Im Schritt S14 übermittelt die Zentraleinheit 7 ein erstes Abschaltsignal
A1 an eine erste Abschalteinrichtung 12. Mittels der ersten Abschalteinrichtung
12 ist es möglich, eine Stromversorgung U des Elektromotors
4 zu unterbrechen.
Im Rahmen des Schrittes S14 übermittelt die Zentraleinheit
7 der elektronischen Steuereinrichtung 2 weiterhin ein zweites
Abschaltsignal A2 an die Antriebseinheit 3. Auch die Antriebseinheit
3 ist daher in der Lage, die Stromversorgung U des Elektromotors
4 zu unterbrechen.
Zusätzlich kann die Zentraleinheit 7 im Rahmen des Schrittes
S14 die Prüfinformationen P modifizieren, so dass die Prüfinformationen
P nicht mehr ordnungsgemäß sind. Die nicht mehr ordnungsgemäßen
Prüfinformationen P übermittelt sie im Rahmen des Schrittes S14 an die
Antriebseinheit 3.
Sodann geht die Zentraleinheit 7 zu einem Schritt S15 über,
in dem sie eine Fehlerreaktion ausführt. Beispielsweise kann die Zentraleinheit
7 ein Reset-Signal abwarten.
Wenn im Schritt S13 kein Fehler erkannt wurde, geht die Zentraleinheit
7 zu einem Schritt S16 über, in dem sie die (unmodifizierten und daher
ordnungsgemäßen) Prüfinformationen P an die Antriebseinheit
3 übermittelt. Ausgehend vom Schritt S16 geht die Zentraleinheit
7 zum Schritt S1 (so vorhanden) oder zum Schritt S5 zurück.
Wenn die Zentraleinheit 7 der Steuereinrichtung
2 sich nicht im Normalbetrieb befindet, geht sie vom Schritt S12 zu einem
Schritt S17 über. Im Schritt S17 prüft die Zentraleinheit 7,
ob der Elektromotor 4 sich in einem sicheren Zustand befindet. Beispielsweise
kann die Zentraleinheit 7 überprüfen, ob der Istwert W oder eine
zeitliche Änderung des Istwerts W dem sicheren Zustand entspricht. Der sichere
Zustand ist vorzugsweise durch Einstellungen bestimmt, die in der Steuereinrichtung
2 in einem entsprechenden Einstellungsspeicher 10' hinterlegt
sind.
Je nach dem Ergebnis der Überprüfung des Schrittes S17 geht
die Zentraleinheit 7 entweder zum Schritt S13 oder zum Schritt S14 über.
Insbesondere geht die Zentraleinheit 7 zum Schritt S13 über, wenn
der Elektromotor 4 sich im sicheren Zustand befindet. Hiermit korrespondierend
geht die Zentraleinheit 7 zum Schritt S14 über, wenn der Elektromotor
4 sich nicht im sicheren Zustand befindet.
Das an die Antriebseinheit 3 übermittelte zweite Abschaltsignal
A2 kann ein eigenes, von den Prüfinformationen P verschiedenes Signal A2 sein.
Alternativ kann es in den Prüfinformationen P enthalten sein.
Gemäß 1 ist die erste Abschalteinrichtung
12 Bestandteil der Antriebseinheit 3. Die Zentraleinheit
7 übermittelt daher das für die erste Abschalteinrichtung
12 bestimmte erste Abschaltsignal A1 über die Antriebseinheit
3 an die erste Abschalteinrichtung 12.
Aus der Darstellung von 2 ist ersichtlich,
dass die Zentraleinheit 7 den Sollwert W* und den Istwert W getaktet entgegen
nimmt. Sie nimmt also eine Folge von Sollwerten W* und Istwerten W entgegen.
Aus 2 ist weiterhin ersichtlich, dass
die Zentraleinheit 7 die Stromsollwerte I* getaktet an die Antriebseinheit
3 ausgibt. Gemäß 2 stimmen die beiden
Takte miteinander überein. Dies ist jedoch nicht zwingend. Sie könnten
auch voneinander verschieden sein. Insbesondere könnten die Schritte S9 und
S10 in eine innere Schleife eingebunden sein, die mehrfach durchlaufen wird, bevor
erneut die Schritte S7 und S8 ausgeführt werden.
Gemäß 2 werden weiterhin die
Prüfinformationen P mit jedem Stromsollwert I* an die Antriebseinheit
3 übermittelt. Auch dies ist nicht zwingend erforderlich. Vielmehr
kann es ausreichend sein, die Prüfinformationen P nur in größeren
Zeitabständen, beispielsweise einmal pro Minute oder einmal pro Viertelstunde,
an die Antriebseinheit 3 zu übermitteln.
Die Antriebeinheit 3 weist gemäß 1
ebenfalls eine Zentraleinheit 13 auf. Die Zentraleinheit 13 kann
gemäß 1 beispielsweise in einen ASIC
14 integriert sein. Sie kann, wie in 1 dargestellt,
derart schaltungstechnisch ausgebildet sein, dass sie ohne Abarbeitung eines Steuerprogramms
arbeitet.
Es ist möglich, dass die Antriebseinheit 3 in verschiedenen
Betriebsarten arbeitet, insbesondere in einem Normalbetrieb und in einem Überwachungsbetrieb.
In diesem Fall ist ein entsprechendes Umschalten der Betriebsarten erforderlich.
Im vorliegenden Fall sind die beiden Betriebsarten identisch. Sie werden also stets
zusammen ausgeführt.
Gemäß den 1 und 3
nimmt die Zentraleinheit 13 der Antriebseinheit 3 im Betrieb über
die Eingangsschnittstelle 6 von der elektronischen Steuereinrichtung
2 in einem Schritt S21 einen Stromsollwert I* entgegen. Weiterhin nimmt
sie im Rahmen des Schrittes S21 auch die Prüfinformationen P entgegen. Sofern
von der Zentraleinheit 7 der Steuereinrichtung 2 ein Abschaltsignal
A2 für die Zentraleinheit 13 der Antriebseinheit 3 übermittelt
wird, nimmt die Zentraleinheit 13 im Schritt S21 auch das Abschaltsignal
A2 entgegen.
Der Zentraleinheit 13 der Antriebseinheit 3 wird
weiterhin in üblicher Weise ein Stromistwert I zugeführt, den sie in einem
Schritt S22 entgegen nimmt.
In einem Schritt S23 ermittelt die Zentraleinheit 13 der
Antriebseinheit 3 anhand des Stromsollwertes I* und des Stromistwerts I
Ansteuersignale A* für eine Anzahl von Leistungsschaltern 15. Die
Leistungsschalter 15 sind in der Regel elektronische Leistungsschalter
15, z. B. Leistungstransistoren oder Thyristoren.
Die Leistungsschalter 15 sind in der Regel Bestandteil der
Antriebseinheit 3. Die Zentraleinheit 13 steuert in diesem Fall
die Leistungsschalter 15 unmittelbar entsprechend an. Die Zentraleinheit
13 gibt also die Ansteuersignale A* an die Leistungsschalter
15 aus. Mittels der Leistungsschalter 15 wird der Elektromotor
4 an die Stromversorgung U angeschaltet.
In einem Schritt S24 überprüft die Zentraleinheit
13 der Antriebseinheit 3, ob ihr von der Zentraleinheit
7 der Steuereinrichtung 2 ein Abschaltsignal A2 übermittelt
wurde. Falls das Abschaltsignal A2 der Zentraleinheit 13 der Antriebseinheit
3 als eigenes Signal A2 ermittelt wird, kann selbstverständlich direkt
das Abschaltsignal A2 auf Vorhandensein überprüft werden. Falls das Abschaltsignal
A2 in den Prüfinformationen P enthalten ist, wird es zuvor aus den Prüfinformationen
P extrahiert.
Falls der Zentraleinheit 13 das Abschaltsignal A2 übermittelt
wurde, steuert die Zentraleinheit 13 in einem Schritt S25 eine zweite Abschalteinrichtung
16 an. Dadurch wird die Stromversorgung U des Elektromotors 4
unterbrochen.
Alternativ oder zusätzlich sperrt die Zentraleinheit
13 in einem Schritt S26 das Ausgeben der Ansteuersignale A* an die Leistungsschalter
15. Auch auf diese Weise kann die Stromversorgung U des Elektromotors
4 unterbrochen werden.
Optional ist es weiterhin möglich, dass die Zentraleinheit
13 in einem Schritt S27 die erste Abschalteinrichtung 12 ansteuert,
die von der Zentraleinheit 7 der Steuereinrichtung 2 direkt angesteuert
wird.
In einem Schritt S28 führt die Zentraleinheit 13 eine
Fehlerreaktion aus. Beispielsweise kann sie ein Reset-Signal abwarten.
Gemäß 1 sind die erste Abschalteinrichtung
12, die zweite Abschalteinrichtung 16 und die Leistungsschalter
15 in Reihe geschaltet. Bereits durch entsprechendes Ansteuern eines dieser
drei Elemente 12, 15, 16 wird somit die Stromversorgung
des Elektromotors 4 unterbrochen.
Wenn der Zentraleinheit 13 das Abschaltsignal A2 nicht übermittelt
wurde, überprüft die Zentraleinheit 13 der Antriebseinheit
2, ob die Prüfinformationen P übermittelt wurden und ordnungsgemäß
sind. Im vorliegenden Fall, in dem die Prüfinformationen P
durch codierte Programmierung erzeugt worden sind, prüft die Zentraleinheit
13 in einem Schritt S29, ob die Prüfinformationen P durch die vorbekannte
Primzahl n teilbar sind. Alternativ oder zusätzlich prüft die Zentraleinheit
13 in einem Schritt S30, ob die Prüfinformationen P das n-fache des
Stromsollwerts I* sind.
Wenn die durchgeführten Prüfungen positiv verlaufen, sind
die Prüfinformationen P ordnungsgemäß. In diesem Fall geht die Zentraleinheit
13 zum Schritt S21 zurück. Wenn hingegen eine der Prüfungen der
Schritte S29 und S30 negativ verläuft, geht die Zentraleinheit 13
zum Schritt S25 über.
Die Abschaltsicherheit im Fehlerfall kann noch weiter erhöht
werden, wenn auch die Zentraleinheit 7 der Steuereinrichtung
2 nicht nur die erste Abschalteinrichtung 12 ansteuert, sondern
zusätzlich die zweite Abschalteinrichtung 16 ansteuert und/oder das
Ausgeben der Ansteuersignale A* im Fehlerfall sperrt.
Die Abschalteinrichtungen 12, 16 sind vorzugsweise
elektromechanische Schalteinrichtungen. Es ist jedoch auch möglich, sie als
elektronische Schalteinrichtungen zu realisieren.
Die erste Abschalteinrichtung 12 und die zweite Abschalteinrichtung
16 sind vorzugsweise Bestandteile der Antriebseinheit 3. Die Antriebseinheit
3 nimmt daher unter anderem das in 1 gestrichelt
eingezeichnete Abschaltsignal A1 der elektronischen Steuereinrichtung
2 für die erste Abschalteinrichtung 12 entgegen. Das Abschaltsignal
A1 leitet die Antriebseinheit 3 unter Umgehung der Zentraleinheit
13 an die erste Abschalteinrichtung 12 weiter.
Bei der Darstellung gemäß 1
ist die Zentraleinheit 13 derart schaltungstechnisch ausgebildet, dass
sie ohne Abarbeiten eines Steuerprogramms arbeitet.
Die in 4 dargestellte Antriebseinheit
3 entspricht von ihrer Funktion der in 1 dargestellten
Antriebseinheit 3. Im Unterschied zur Antriebseinheit 3 von
1 arbeitet bei der Darstellung gemäß
4 die Antriebseinheit 3 jedoch ein Steuerprogramm
17 ab, das in einer Speichereinrichtung 18 hinterlegt ist und
die Funktionsweise der Zentraleinheit 13 festlegt. Bei der Ausgestaltung
gemäß 4 führt die Zentraleinheit
13 ihre obenstehend beschriebenen Funktion unter Abarbeitung des Steuerprogramms
17 aus.
Auch das Steuerprogramm 17 ist ein Systemprogramm
17. Es ist von dem Anwender nicht änderbar, sondern wird vielmehr
vom Hersteller der Antriebseinheit 3 in die Speichereinrichtung
18 eingeschrieben. Beispielsweise kann das Steuerprogramm 17 mittels
eines geeigneten Programmiergeräts von einem Datenträger 19,
auf dem das Steuerprogramm 17 gespeichert ist, ausgelesen und in die Speichereinrichtung
18 eingeschrieben werden.
Die Zentraleinheit 13 kann – wie bei der Ausführungsform
gemäß 1 – weiterhin in einen ASIC
14 integriert sein. Die Speichereinrichtung 18 kann außerhalb
des ASICs 14 angeordnet sein. Sie kann aber auch in den ASIC
14 integriert sein.
Mittels der obenstehend beschriebenen Ausgestaltungen der elektronischen
Steuereinrichtung 2 und der elektronischen Antriebseinheit 3 ist
somit auf einfache und kostengünstige Weise eine Überwachung der elektronischen
Steuereinrichtung 2 realisierbar.
Die obige Beschreibung dient ausschließlich der Erläuterung
der vorliegenden Erfindung. Der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung soll hingegen
ausschließlich durch die beigefügten Ansprüche bestimmt sein.