Die Erfindung bezieht sich auf ein insbesondere für die Mammographie
geeignetes Verfahren zum Erzeugen eines tomosynthetischen Röntgenbildes von
einem Untersuchungsobjekt, bei dem aus einer Mehrzahl von mit verschiedenen Projektionswinkeln
aufgenommenen digitalen Einzelbildern ein tomosynthetisches 3D-Röntgenbild
zusammengesetzt wird. Außerdem bezieht sich die Erfindung auf eine mit diesem
Verfahren arbeitende Einrichtung.
Bei der Mammographie handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung
der weiblichen Brust mit dem Ziel, Tumore in einem möglichst frühen Stadium
zu erkennen. Durch stetige Verbesserung der Mammographieverfahren wird angestrebt,
Röntgenbilder mit hoher Aussagekraft zu erzeugen, um gutartige von bösartigen
Veränderungen zu unterscheiden und die Zahl der fehlerhaften Befunde, d. h.
die Zahl der verdächtigen Befunde, die von nicht bösartigen Veränderungen
hervorgerufen sind, und die Zahl der nicht entdeckten bösartigen Tumore, zu
reduzieren. Bei der herkömmlichen Röntgenmammographie wird dabei in einer
einzigen Projektionsrichtung ein zweidimensionales Einzelbild der komprimierten
Brust erzeugt. Da bei einer solchen Projektion die in Richtung des Röntgenstrahls
hintereinander liegenden Gewebeschichten überlagert sind, können stark
absorbierende gutartige Strukturen einen bösartigen Tumor überlagern und
dessen Erkennbarkeit erschweren, oder es kann durch Überlagerung von Gewebestrukturen
im ungünstigen Fall ein bösartiger Tumor vorgetäuscht werden.
Um dies zu vermeiden sind beispielsweise aus Dobbins JT III, Godfrey
DJ, "Digital x-ray tomosynthesis: current state of the art and clinical potential",
Physics in Medicine and Biology 48, R65-R106, 2003, als Tomosynthese bezeichnete
Mammographieverfahren bekannt, bei denen mit einem digitalen Röntgendetektor
von der weiblichen Brust Einzelbilder oder Projektionsdaten in einer Mehrzahl von
verschiedenen Projektionsrichtungen aufgenommen werden. Aus diesen unter verschiedenen
Projektionswinkeln aufgenommenen digitalen Einzelbildern, d.h. aus den zu diesen
Einzelbildern gehörenden Bilddaten, kann dann durch Bildrekonstruktionsverfahren
ein dreidimensionaler Bilddatensatz erzeugt werden, der beispielsweise aus einer
Mehrzahl von Schichtbildern besteht, die jeweils eine parallel zur Empfangsfläche
des Röntgendetektors orientierte Schicht der Brust wiedergeben. Ein solcher
durch Rekonstruktion gewonnener Bilddatensatz wird im Folgenden als tomosynthetisches
3D-Röntgenbild bezeichnet. Durch die Erzeugung eines solchen tomosynthetischen
3D-Röntgenbildes können in Ausbreitungsrichtung des Röntgenstrahls
gesehen tiefer liegende Gewebsstrukturen besser erkannt werden.
In der Regel nimmt jedoch das aufzunehmende Untersuchungsobjekt nur
einen Teil der Empfangsfläche des Röntgendetektors ein, so dass ein Teil
der vom Röntgendetektor bereitgestellten Bilddaten für die tomosynthetische
Bildrekonstruktion irrelevant ist und nur zu einer Erhöhung des Zeit- und Rechenbedarfes
für die Rekonstruktion des tomosynthetischen 3D-Röntgenbildes führt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum Erzeugen
eines tomosynthetischen 3D-Röntgenbildes anzugeben, bei dem der Rechen- und
Zeitaufwand für die Rekonstruktion des tomosynthetischen 3D-Röntgenbildes
ohne Verlust an Bildqualität verringert ist. Außerdem liegt der Erfindung
die Aufgabe zu Grunde, eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Einrichtung
anzugeben.
Hinsichtlich des Verfahrens wird die genannte Aufgabe gemäß
der Erfindung gelöst mit einem Verfahren zum Erzeugen eines tomosynthetischen
3D-Röntgenbildes mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Bei diesem Verfahren
werden von einem Untersuchungsobjekt mit verschiedenen Projektionswinkeln in einem
begrenzten Winkelbereich mit einer Röntgenquelle und einem digitalen Röntgendetektor
eine Mehrzahl von digitalen Röntgenbildern aufgenommen und es werden in einer
Ausgangsposition bei einem ausgewählten Projektionswinkel ein Teilbereich einer
Empfangsfläche des Röntgendetektors und wenigstens ein raumfester Referenzpunkt
zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgendetektor festgelegt, der bei
dem ausgewählten Projektionswinkel auf diesen Teilbereich projiziert wird.
Durch Projektion dieses wenigstens einen raumfesten Referenzpunktes auf die Empfangsfläche
des Röntgendetektors mit den anderen Projektionswinkeln werden diesen jeweils
zugeordnete Teilbereiche ermittelt und das tomosynthetische 3D-Röntgenbild
wird ausschließlich aus den Bilddaten der Teilbereiche berechnet.
Da nur noch die Bilddaten eines für die diagnostische Verwertung
oder den medizinischen Eingriff, beispielsweise eine Biopsie, tatsächlich relevanten
Teilbereiches des Röntgendetektors für die tomosynthetische Bildrekonstruktion
verwendet werden, ist der Rechen- und Zeitaufwand für die Rekonstruktion, beispielsweise
eine gefilterte Rückprojektion, signifikant verringert und nur noch durch die
Größe der unter diagnostischen Gesichtspunkten ausgewählten und auf
das Untersuchungsobjekt bzw. auf ein Teilgebiet des Untersuchungsobjekts
eingeschränkten Teilbereiche bestimmt. Da außerdem in der Regel die Randbereiche
eines die gesamte Empfangsfläche des Röntgendetektors ausnutzenden Röntgenbildes
außerhalb dieser Teilbereiche liegen, ist darüber hinaus die Qualität
des tomosynthetischen 3D-Röntgenbildes verbessert. Die Randbereiche enthalten
nämlich häufig Störobjekte, in der Mammographie beispielsweise eine
Kante der Kompressionsplatte, die die Bildqualität bei der Rekonstruktion ungünstig
beeinflussen, da diese insbesondere bei im Rahmen der Rekonstruktion durchgeführten
Filterungen zu Überschwingern führen, die diagnostisch relevante, vom
Störobjekt beabstandete Bereiche im Röntgenbild ungünstig beeinflussen.
Da die Teilbereiche an den jeweiligen Projektionswinkel angepasst
sind, d.h. mit dem Projektionswinkel mitgeführt werden, ist es möglich,
diese möglichst klein zu wählen, da die Lage des Teilbereiches auf der
Empfangsfläche in zumindest annährend derselben Weise vom Projektionswinkel
abhängt wie die Lage des Untersuchungsobjektes bzw. des diagnostisch relevanten
Teilgebietes des Untersuchungsobjektes.
Der wenigstens eine Referenzpunkt liegt zumindest in der Nähe
des Untersuchungsobjektes. Anstelle eines einzigen Referenzpunktes oder einer Anzahl
von Referenzpunkten kann auch eine Referenzfläche festgelegt werden, die als
Maske dient, und deren Projektion auf die Empfangsfläche den für den jeweiligen
Projektionswinkel gültigen Teilbereich ergibt.
Wenn die Teilbereiche untereinander flächen- und formgleich sind
und ihre Lage durch Projektion eines einzigen Referenzpunktes bestimmt wird, ist
der Rechenaufwand für die nachfolgende tomosynthetische Bildrekonstruktion
verringert.
Wenn der wenigstens eine Referenzpunkt im Höhenbereich eines
Störobjektes, d.h. eines im Strahlengang des Röntgenstrahles liegendes
und bei der Bildwiedergabe Störungen erzeugenden Objektes liegt, kann bei hinreichend
kleinen Teilbereichen erreicht werden, dass das Störobjekt in allen die Teilbereiche
jeweils wiedergebenden Röntgenbildern nicht enthalten ist.
Wenn außerdem der zum Erzeugen der Einzelbilder verwendete Röntgenstrahl
in Abhängigkeit vom Projektionswinkel derart kollimiert wird, dass im wesentlichen
nur der jeweils zugehörige Teilbereich bestrahlt wird, wird das Risiko einer
Überstrahlung des Röntgendetektors im Teilbereich verringert. Außerdem
wird der bestrahlte Bereich auf den diagnostisch oder für den medizinischen
Eingriff, beispielsweise eine Biopsie, tatsächlich relevanten Bereich beschränkt
und eine unnötige Dosisbelastung in der irrelevanten Umgebung des Untersuchungsobjektes
verringert. Darüber hinaus wird auch eine durch Streustrahlung verursachte
Dosisbelastung in der Umgebung der Röntgeneinrichtung reduziert.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt
die Festlegung des Teilbereiches automatisch durch ein Bildverarbeitungsverfahren.
Hinsichtlich der Einrichtung wird die Aufgabe gemäß der
Erfindung gelöst mit einer Einrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches
6 deren Vorteile den zu den Verfahrensansprüchen angegebenen Vorteilen entsprechen.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf das Ausführungsbeispiel
der Zeichnungen verwiesen. Es zeigen:
1 eine Einrichtung gemäß der Erfindung in
einer schematischen Prinzipdarstellung,
2a–c jeweils grob vereinfachte, unter unterschiedlichen
Projektionswinkeln aufgenommene Einzelbilder.
Gemäß 1 umfasst die Einrichtung,
im Ausführungsbeispiel ein Mammographiegerät, eine Röntgenquelle
2, in der Regel eine Röntgenröhre, zum Erzeugen von Röntgenstrahlen
3, die ein Untersuchungsobjekt 4 durchqueren. Bei dem Untersuchungsobjekt
4 handelt es sich um eine weibliche Brust, die zwischen einer Kompressionsplatte
6 und einer Lagerplatte 8 eingebettet ist. Die das Untersuchungsobjekt
4, die Kompressionsplatte 6 und die Lagerplatte 8 durchquerenden
Röntgenstrahlen 3 werden von einem großflächigen digitalen
Röntgendetektor 10 empfangen, der aus einer Vielzahl von in einem
matrixförmigen Array angeordneten Einzeldetektoren 12 aufgebaut ist,
und dessen Empfangsfläche 11 parallel zur Kompressionsplatte
6 und zur Lagerplatte 8 angeordnet ist.
Die Röntgenquelle 2 ist zum Untersuchungsobjekt ortsveränderbar
angeordnet, und kann in einem begrenzten Winkelbereich &phgr;1,
&phgr;2 beispielsweise um eine zur Zeichenebene senkrechte Achse M in
unterschiedliche Winkelpositionen j = –n ... +n geschwenkt werden, so dass
vom Untersuchungsobjekt 4 Röntgenbilder mit verschiedenen Projektionswinkeln
&agr;j relativ zu einer senkrecht auf der Empfangsfläche
11 stehenden Mittenachse 13 erzeugt werden können. Der Winkelbereich
&phgr;1, &phgr;2 muss dabei nicht symmetrisch zu dieser
Mittenachse 13 angeordnet sein. Diese Röntgenbilder bzw. die diesen
jeweils zugeordneten Projektionsdaten P&agr;j werden in einer einen
Bildrechner enthaltenden Steuer- und Auswerteeinrichtung 14 durch Rekonstruktion
zu einem tomosynthetischen 3D-Röntgenbild T zusammengesetzt und auf einem Monitor
18 dargestellt.
Im Ausführungsbeispiel ist der Röntgendetektor
10 während der Schwenkbewegung der Röntgenquelle 2 ortsfest.
Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, den Röntgendetektor
10 gemeinsam mit der Röntgenquelle 2 zu schwenken oder der
Schwenkbewegung der Röntgenquelle 2 folgend linear zu verschieben.
Auch eine Bewegung der Röntgenquelle 2 auf einer begrenzten
linearen Bahn statt des Schwenks ist zulässig, so dass die Höhendifferenz
zwischen Röntgendetektor 10 und Röntgenröhre konstant bleibt.
Diese lineare Bahn muss ebenfalls nicht notwendigerweise symmetrisch zur Mittenachse
13 verlaufen. Bei dieser linearen Bewegung erfolgt ein Ausrichten der Röntgenquelle
2 auf das Untersuchungsobjekt 4, so dass auch in diesem Fall vom
Untersuchungsobjekt 4 in einem begrenzten Winkelbereich Einzelbilder unter
verschiedenen Projektionswinkeln &agr;j aufgenommen werden.
Die Steuerung der Winkelposition j oder im Falle einer linearen Verschiebung
der Linearposition und der Ausrichtung der Röntgenquelle 2 sowie ihrer
Betriebsparameter erfolgt durch Steuersignale S, die von der Steuer- und Auswerteeinrichtung
14 generiert werden.
Mit Hilfe von Eingabeelementen, im Beispiel sinnbildlich veranschaulicht
durch eine Tastatur 16, wird nun vom Benutzer in einer von ihm ausgewählten
Winkelposition j, im Ausführungsbeispiel die zum Projektionswinkel 0°
gehörende Winkelposition j = 0 ein Teilbereich e&agr;0 der Empfangsfläche
11 des Röntgendetektors 10 ausgewählt, der vom Benutzer
als für die diagnostische Verwertung relevant eingestuft wird (ROI, region
of interest). Zwischen Röntgendetektor 10 und Röntgenquelle
2 wird nun ein ortsfester Referenzpunkt O festgelegt, der derart positioniert
ist, dass dessen Projektionspunkt O&agr;0 auf die Empfangsfläche
11 innerhalb des Teilbereiches e&agr;0 liegt. Im Ausführungsbeispiel
der Figur befindet sich der Referenzpunkt O innerhalb der Kompressionsplatte
6 und damit im Höhenbereich eines im Strahlengang der Röntgenstrahlen
3 liegenden und das Röntgenbild störenden Objekts, im Beispielsfall
die Kanten der Kompressionsplatte 6, d.h. ein mechanisch stabiler, höhenverstellbarer
Halterahmen, mit dem die Kompressionsplatte 6 fixiert wird.
Alternativ hierzu kann die Auswahl des Teilbereiches e&agr;0
auch automatisch mit einem Bildverarbeitungsverfahren, beispielsweise durch ein
Segmentierverfahren, erfolgen, mit dem ein Objekt, im Beispiel die Brust, im Bild
erkannt und dessen räumliche Grenzen festgelegt werden. Der Referenzpunkt
0 wird in diesem Fall automatisch auf einen Punkt in der Höhe der
Kompressionsplatte 6 gelegt, in dem eine von der Bildmitte des durch Bildsegmentierung
erkannten Objekts von der Empfangsfläche 11 ausgehende Vertikale die
Kompressionsplatte 6 schneidet.
Mit Hilfe der zu verschiedenen Winkelpositionen j gehörenden
Projektionen des räumlich festgelegten Referenzpunktes O auf die Empfangsfläche
11 des Röntgendetektors 10 wird nun für jede Winkelposition
j ein Teilbereich e&agr;j ermittelt, indem der in der ausgewählten
Winkelposition j = 0 festgelegte Teilbereich e&agr;0 auf der Empfangsfläche
11 linear um den Vektor zwischen dem in der ausgewählten Winkelposition
j = 0 durch Projektion des Referenzpunktes O entstehenden Projektionspunkt O&agr;0
und dem in der Winkelposition j durch Projektion des Referenzpunktes O entstehenden
Projektionspunkt O&agr;j verschoben wird. Dies ist in der Figur anhand
der Winkelposition j = –n, beispielsweise –25°, dargestellt.
Der Figur ist nun zu entnehmen, dass auf diese Weise in der Winkelposition j = –n
ein seitlich verschobener Teilbereich e&agr;(-n) entsteht, der form-
und flächengleich mit dem festgelegten Teilbereich e&agr;0 ist.
Außerdem ist zu erkennen, dass bei Ausnutzung der gesamten Empfangsfläche
11 in der Winkelposition j = -n eine Kante 60 der Kompressionsplatte
6 (in der Zeichnung die linke Kante 60) abgebildet wird.
Die Berechnung der Lage des Projektionspunktes O&agr;j
erfolgt mit Hilfe von Projektionsmatrizen Pj nach einem beispielsweise
in der DE 198 19 519 B4 oder in
IEEE Transactions on Medical Imaging, Vol. 19, No. 5, May 2000, S. 391-403, näher
erläuterten Verfahren.
Die zu verschiedenen Winkelpositionen j gehörenden Teilbereiche
e&agr;j können jedoch grundsätzlich auch dadurch festgelegt
werden, dass sie mit einem Gebiet identisch sind, das der Projektion einer in einer
Ebene 20 zwischen Röntgendetektor 10 und Röntgenquelle
2 angeordneten, als Maske dienenden Fläche 22auf die Empfangsfläche 11 entspricht. Dies würde
jedoch bedeuten, dass die Teilbereiche e&agr;j in Abhängigkeit
von der Winkelposition j sowohl in ihrer Größe als auch in ihrer Form
variieren würden. Um den Rechenaufwand bei der tomosynthetischen Rekonstruktion
zu reduzieren, ist es deshalb besonders vorteilhaft, wie vorstehend erläutert
nur einen ausgewählten Referenzpunkt O, auf die Empfangsfläche
11 zu projizieren und ausgehend von dem auf diese Weise gebildeten Projektionspunkt
O&agr;j jeweils flächen – und formgleiche Teilbereiche
e&agr;j festzulegen, die untereinander durch eine einfache Linearverschiebung
zur Deckung gebracht werden können.
Für die tomosynthetische Bildrekonstruktion werden nun in der
Auswerteeinrichtung 14 jeweils ausschließlich die Bild- oder Projektionsdaten
B&agr;j der Teilbereiche e&agr;j ausgewertet (Teilbilder).
Nach dem Festlegen des raumfesten Referenzpunktes O sowie des Teilbereiches
e&agr;0 und damit nach Festlegung eines für die Bilderzeugung
tatsächlich verwendeten Teilbündels 23 der Röntgenstrahlen
3 können diese mit Hilfe eines vor der Röntgenquelle
2 angeordneten Kollimators 24, im Beispiel der Figur veranschaulicht
durch eine verstellbare Blende, auf das tatsächlich benötigte Teilbündel
23 begrenzt werden. Die Einstellung des Kollimators 24 erfolgt
automatisch in Abhängigkeit von der Winkelposition j mit Hilfe von Steuersignalen
K, die von einer Steuereinrichtung 26 in Abhängigkeit von der Winkelposition
j und des vom Benutzer festgelegten Referenzpunktes O sowie des von ihm in der Ausgangsposition
festgelegten Teilbereiches e&agr;0 bereitgestellt werden.
In 2a–c, die jeweils in unterschiedlichen
Winkelpositionen j = –n, j = 0 und j = +n aufgenommene Röntgenbilder
veranschaulichen, ist nun zu erkennen, dass das Untersuchungsobjekt 4 abhängig
von der Winkelposition j in unterschiedliche Bereiche der Empfangsfläche
11 des Röntgendetektors abgebildet wird. Dargestellt ist nun jeweils
ein Gesamtbild, das entsteht, wenn die gesamte Empfangsfläche 11 des
Röntgendetektors genutzt wird, sowie ein gemäß der Erfindung festgelegter,
im Beispiel rechteckförmiger Teilbereich e&agr;(-n), e&agr;0,
e&agr;n der Empfangsfläche 11.
In den 2a und 2c
ist nun zu erkennen, dass bei extremen Winkelpositionen j = –n, +n jeweils
eine Kante 60 der Kompressionsplatte auf die Empfangsfläche
11 des Röntgendetektors projiziert wird. 2a
bis 2c zeigen nun, dass die Teilbereiche e&agr;(-n),
e&agr;n, im dargestellten Beispiel kongruente Rechtecke, durch Linearverschiebung
um die Vektoren
aus dem Teilbereich e&agr;0 hervorgehen. Die Lage des Bildpunktes
des oberen linken Bildrandes eines jeden Teilbereiches e&agr;j im Koordinatensystem
der Empfangsfläche 11 ist dann gegeben durch eine Linearverschiebung
um den Vektor
wobei der Vektor
die Lage des oberen linken Bildpunktes im festgelegten Teilbereich e&agr;0
angibt. In den Figuren ist außerdem zu erkennen, dass durch die Wahl eines
sich außerhalb des Untersuchungsobjektes 4 befindlichen Referenzpunktes
O auch die Lage des Untersuchungsobjektes 4 in den Teilbereichen e&agr;j
variiert.
Werden die Bilddaten der jeweiligen Teilbereiche in einem vom Projektionswinkel
&agr;jabhängigen Koordinatensystem dargestellt, bei dem der linke
obere Bildrand zugleich der Ursprung (0,0) ist, so ergibt sich die für die
Durchführung der Rückprojektion notwendige Projektionsmatrix P'j
aus der auf das Detektorkoordinatensystem bezogenen Projektionsmatrix Pj
durch die Beziehung
Anspruch[de]
Verfahren zum Erzeugen eines tomosynthetischen 3D-Röntgenbildes
(T), bei dem von einem Untersuchungsobjekt (4) mit verschiedenen Projektionswinkeln
(&agr;j) in einem begrenzten Winkelbereich (&phgr;1 + &phgr;2)
mit einer Röntgenquelle (2) und einem digitalen Röntgendetektor
(10) eine Mehrzahl von digitalen 2D-Röntgenbildern aufgenommen wird,
und bei dem in einer Ausgangsposition bei einem ausgewählten Projektionswinkel
(&agr;0) ein Teilbereich (e&agr;0) einer Empfangsfläche
(11) des Röntgendetektors (10) und wenigstens ein raumfester
Referenzpunkt (O) zwischen der Röntgenquelle (2) und dem Röntgendetektor
(10) festgelegt werden, der bei dem ausgewählten Projektionswinkel
(&agr;0) auf diesen Teilbereich (e&agr;0) projiziert wird,
wobei durch Projektion dieses wenigstens einen raumfesten Referenzpunktes (O) auf
die Empfangsfläche (11) des Röntgendetektors (10) mit
den anderen Projektionswinkeln (&agr;j) diesen jeweils zugeordnete
Teilbereiche (e&agr;j) ermittelt werden, und bei dem das tomosynthetische
3D-Röntgenbild ausschließlich aus den Bilddaten der Teilbereiche (e&agr;j)
berechnet wird.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Teilbereiche (e&agr;j)
flächen- und formgleich sind und ihre Lage durch Projektion eines einzigen
Referenzpunktes (O) bestimmt wird.Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der wenigstens eine raumfeste
Referenzpunkt im Höhenbereich eines Störobjektes liegt.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der
zum Erzeugen der Einzelbilder verwendete Röntgenstrahl (3) in Abhängigkeit
vom Projektionswinkel (&agr;j) derart kollimiert wird, dass im wesentlichen
nur der diesem jeweils zugehörige Teilbereich (e&agr;j) bestrahlt
wird.Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der
Teilbereich (e&agr;j) automatisch durch ein Bildverarbeitungsverfahren
festgelegt wird.Einrichtung zum Erzeugen eines tomosynthetischen 3D-Röntgenbildes
(T) mit einer in einem begrenzten Bereich zu einem Untersuchungsobjekt (4)
ortsveränderbar angeordneten Röntgenröhre (2) und mit einem
digitalen Röntgendetektor (10) zum Aufnehmen von digitalen Einzelbildern
mit verschiedenen Projektionswinkeln (&agr;j) sowie mit einer Auswerteeinrichtung
(14) zum Verarbeiten der vom Röntgendetektor (10) bereitgestellten
Detektorsignale und einer darin implementierten Software zum Durchführen eines
Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche.Einrichtung nach Anspruch 6, mit einem steuerbaren Kollimator (24)
und einer Steuereinrichtung (26) zum Steuern des Kollimators derart, dass
im wesentlichen der ein in der Auswerteeinrichtung in Abhängigkeit vom Projektionswinkel
(&agr;j) gemäß einem Verfahren nach einem der Ansprüche
1 bis 4 ermittelter Teilbereich (e&agr;j) des Röntgendetektors
(10) bestrahlt wird.