Die vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf einen Sensor,
eine Verarbeitungseinrichtung und ein Computerprogramm zum Liefern einer Information
über einen Vitalparameter eines Lebewesens, im Speziellen auf eine bewegungsartefaktsensitive
Transmissions-Plethysmographie am Handgelenk.
Im Bereich der Medizin ist es in vielen Situationen erforderlich,
Vitalparameter eines Menschen bzw. Lebewesens zu erfassen. Es hat sich ferner gezeigt,
dass es im Rahmen der zunehmenden Automatisierung wünschenswert ist, die Vitalparameter
kontinuierlich in elektronischer Form erfassen zu können. Eine Möglichkeit
zur Bestimmung von wichtigen Vitalparametern eines Menschens bzw. eines Lebewesens
ist die Aufnahme eines Plethysmogramms. Ein Plethysmogramm ist eine graphische Abbildung
von Volumenänderungen. In der Medizin wird ein Plethysmogramm unter anderem
dazu verwendet, um Volumenänderungen arterieller Blutgefässe im menschlichen
Körper darzustellen. Zur Aufnahme eines Plethysmogramms an einem Patienten
wird typischerweise eine Sensorvorrichtung verwendet, die eine Lichtquelle und einen
Photoempfänger enthält, und die so geartet ist, dass Licht die Gewebsschichten
passiert und die verbleibende Lichtintensität von dem Photoempfänger gemessen
wird. Passiert das Licht die Gewebsschichten, so erfährt es eine Dämpfung,
die unter anderem abhängig von der Wellenlänge des Lichts, der Art und
Konzentration der Stoffe in dem bestrahlten Gewebe und Volumenänderungen des
arteriellen Blutstromes ist. Der Photoempfänger wandelt das auftreffende Licht
in einen Photostrom, dessen Amplitude von den durch Herzmuskelkontraktionen verursachten
Volumenänderungen der arteriellen Blutgefäße moduliert wird.
Bekannte Photoplethysmographen werden üblicherweise am Finger
oder am Ohrläppchen des Patienten angebracht, weil dort die oberen Hautschichten
sehr dicht mit arteriellen Blutgefäßen durchsetzt sind, und weil dort
ferner der dämpfende Einfluss von Knochen oder Fettgewebe minimal ist. Zum
Einsatz kommen sowohl auf dem Transmissionsprinzip als auch auf dem Remissionsprinzip
basierende Plethysmographen.
Beim Remissionsverfahren wird der Finger nicht vollständig durchstrahlt,
wie beim Transmissionsverfahren, sondern es wird nach Lichteinstrahlung der vom
Gewebe emittierte Lichtanteil gemessen.
Allen Photoplethysmographen für den Einsatz am Finger, angebracht
z.B. durch einen Fingerclip an der Fingerkuppe, ist eine Einschränkung der
Bewegungsfreiheit des Patienten gemeinsam. Ferner wurde festgestellt, dass herkömmliche
Plethysmographen in manchen Betriebsfällen unzuverlässige Werte liefern.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Konzept zum
Liefern von Informationen über einen Vitalparameter eines Lebewesens zu schaffen,
das an einen Einsatz unter erschwerten Betriebsbedingungen angepasst ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Sensor zum Liefern von Informationen
über einen Vitalparameter gemäß Anspruch 1, eine Verarbeitungseinrichtung
zum Liefern von Informationen über einen Vitalparameter gemäß Anspruch
24, ein Verfahren zum Liefern einer Information über einen Vitalparameter gemäß
Anspruch 25 sowie ein Verfahren zum Liefern einer Information über einen Vitalparameter
gemäß Anspruch 26 sowie durch ein Computerprogramm gemäß Anspruch
26 gelöst.
Die vorliegende Erfindung schafft einen Sensor zum Liefern von Informationen
über einen Vitalparameter eines Lebewesens mit einer Befestigungseinrichtung
zum Anbringen des Sensors an dem Lebewesen, einer Lichtquelle, die mit der Befestigungseinrichtung
verbunden ist, um Licht in einen Körperteil des Lebewesens einzustrahlen, einem
Lichtempfänger, der mit der Befestigungseinrichtung verbunden ist, und der
ausgelegt ist, um einen Teil des eingestrahlten Lichts zu empfangen, um in Abhängigkeit
von einer Intensität des empfangenen Lichts ein Lichtintensitäts-Signal
zu liefern, das von dem Vitalparameter abhängt, und einem Beschleunigungssensor,
der mit der Befestigungseinrichtung verbunden ist, und der ausgelegt ist, um in
Abhängigkeit von einer Beschleunigung in zumindest einer Richtung ein Beschleunigungssignal
zu liefern. Der Sensor ist ausgelegt, um das Lichtintensitätssignal und das
Beschleunigungssignal an eine Verarbeitungseinrichtung zur verknüpfenden Verarbeitung
des Lichtintensitätssignals und des Beschleunigungssignals zu übertragen,
oder um das Lichtintensitätssignal in Abhängigkeit von dem Beschleunigungssignal
zu erzeugen.
Es ist der Kerngedanke der vorliegenden Erfindung, dass die Zuverlässigkeit
eines Sensors zum Liefern von Informationen über einen Vitalparameter, der
eine durch einen Körperteil eines Lebewesens übertragene Lichtintensität
auswertet, verbessert werden kann, indem eine Beschleunigung der Sensorenordnung
durch einen Beschleunigungssensor ausgewertet wird. Es wurde nämlich herausgefunden,
dass das von dem Lichtempfänger gelieferte Lichtintensitätssignal starken
Schwankungen unterworfen ist, wenn auf die Sensorenordnung eine Beschleunigung einwirkt.
Eine derartige Beschleunigung führt nämlich typischerweise dazu, dass
sich eine relative Lage zwischen der Lichtquelle, dem Körperteil
und dem Lichtempfänger verändert, und dass sich ferner durch die Beschleunigung
auch innerhalb des Lebewesens Veränderungen ergeben, die einen Einfluss auf
das Lichtintensitätssignal haben.
Es hat sich daher als vorteilhaft erwiesen, dass der Sensor das Lichtintensitätssignal
und das Beschleunigungssignal gemeinsam an eine Verarbeitungseinrichtung zur verknüpfenden
Verarbeitung des Lichtintensitätssignals und des Beschleunigungssignals überträgt.
Durch die Verknüpfung des Lichtintensitätssignals und des Beschleunigungssignals
kann dabei in der Verarbeitungseinrichtung erreicht werden, dass beschleunigungsbedingte
Fehler in dem Lichtintensitätssignal bei der Ermittlung des Vitalparameters
beispielsweise korrigiert werden, oder dass das Lichtintensitätssignal nicht
für eine Berechnung des Vitalparameters herangezogen wird, falls der Beschleunigungssensor
eine Beschleunigung feststellt, die außerhalb eines zulässigen Bereichs
liegt. Alternativ dazu kann über die verknüpfenden Verarbeitung dem Lichtintensitätssignal
eine von dem Beschleunigungssignal abhängige Zuverlässigkeitsinformation
zugeordnet werden, die beispielsweise bei Vorliegen einer geringen Beschleunigung
eine hohe Zuverlässigkeit des Lichtintensitätssignals anzeigt und umgekehrt.
Alternativ dazu hat es sich als vorteilhaft erwiesen, das Lichtintensitätssignal
in Abhängigkeit von dem Beschleunigungssignal zu erzeugen, also beispielsweise
bei Vorliegen einer Beschleunigung außerhalb eines zulässigen Bereichs
entweder gar kein Lichtintensitätssignal zu erzeugen (beispielsweise durch
Abschalten der Lichtquelle), oder ein korrigiertes Lichtintensitätssignal zu
erzeugen.
In anderen Worten, es ist der Kerngedanke der vorliegenden Erfindung,
bei dem Sensor zum Liefern der Informationen über den Vitalparameter entweder
durch eine gemeinsame Bereitstellung des Lichtintensitätssignals und des Beschleunigungssignals
für eine verknüpfende Verarbeitung eine Zuverlässigkeit einer ermittelten
Informationen über den Vitalparameter zu erhöhen, oder alternativ das
Lichtintensitätssignal in Abhängigkeit von dem Beschleunigungssignal zu
bestimmen, und dabei einen Einfluss der Beschleunigung auf das Lichtintensitätssignal
zu berücksichtigen.
Somit schafft die vorliegende Erfindung einen Sensor zum Liefern einer
Information über einen Vitalparameter, der weniger empfindlich auf Erschütterungen
reagiert als herkömmliche Sensoren, und der damit eine zuverlässige Aufnahmen
und Auswertung eines Plethysmogramms erheblich erleichtert.
Ferner ermöglicht es die vorliegende Erfindung, eine Bewegungsfreiheit
eines Menschen oder Lebewesens, an dem der Plethysmograph befestigt ist, gegenüber
herkömmlichen Anordnungen zu erhöhen. Während nämlich bei bisherigen
Plethysmographen die Patienten bzw. Menschen oder Lebewesen angehalten werden mussten,
das Körperteil, an dem der Plethysmograph befestigt ist, nicht bzw. nur minimal
zu bewegen, muss die Bewegungsfreiheit eines Menschen mit einem erfindungsgemäßen
Sensor nicht wesentlich eingeschränkt werden. Durch die Verwendung eines Beschleunigungssensors
und die Möglichkeit einer verknüpfenden Verarbeitung des Beschleunigungssignals
und des Lichtintensitätssignals können Störungen des Lichtintensitätssignals
durch Bewegungen entweder korrigiert oder zumindest erkannt werden. Damit wird es
beispielsweise möglich, ein Plethysmogramm am Handgelenk eines Menschen aufzunehmen,
ohne dass die Bewegungsfreiheit des Menschen wesentlich eingeschränkt wird,
wobei dennoch eine zuverlässige Information über ein Vitalparameter des
Menschen erhalten wird. Durch die Erkennung von Bewegungen ist dies selbst unter
stark erschwerten Bedingungen bzw. Messbedingungen möglich, wie sie beispielsweise
an dem Handgelenk herrschen. In anderen Worten, durch die Erkennung von Bewegungen
bzw. Beschleunigungen kann beispielsweise der herkömmlicherweise störende
Effekt, der durch das Vorhandensein von zueinander beweglichen Knochen am Handgelenk
auftritt, im Wesentlichen kompensiert werden.
Somit ermöglicht es die vorliegende Erfindung insgesamt, auch
unter erschwerten Bedingungen, wie beispielsweise bei Vorliegen von starken Bewegungen
oder Beschleunigungen und selbst in Gegenwart von Knochen, die bei Bewegungen eine
Relativbewegung zueinander aufweisen, mit hoher Zuverlässigkeit eine Information
über einen Vitalparameter von einer Lichtübertragung bzw. von einer optischen
Dämpfung zwischen einer Lichtquelle und einem Lichtempfänger abzuleiten.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der Vitalparameter
eine Pulsfrequenz des Lebewesens. Die Lichtquelle und der Lichtempfänger sind
dabei derart angeordnet, dass eine Lichtübertragung bzw. eine optische Dämpfung
in dem Körperteil zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger durch
eine Veränderung des Volumens eines Blutgefäßes in dem Körperteil
beeinflusst wird. Die Bewegungs- bzw. Beschleunigungs-Abhängigkeit der optischen
Dämpfung in dem Körperteil kann wiederum durch Verknüpfung des Lichtintensitätssignals
mit dem Beschleunigungssignal kompensiert werden, oder es kann zumindest erkannt
werden, wann das Lichtintensitätssignal aufgrund starker Bewegungen bzw. Beschleunigungen
unzuverlässig ist.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Vitalparameter einen Anteil verschiedener Blutbestandteile von Blut in einem Blutgefäß
des Lebewesens, wobei die Anteile der verschiedenen Blutbestandteile
des Bluts eine Wellenlängen-Abhängigkeit einer optischen Dämpfung
in dem Körperteil zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger beeinflussen.
Der Sensor ist in diesem Fall ausgelegt, um eine Wellenlängenabhängigkeit
der optischen Dämpfung in dem Körperteil zwischen der Lichtquelle und
den Lichtempfängern zu bestimmen.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Lichtquelle
und der Lichtempfänger angeordnet, um eine Transmissionsmessung durch das Körperteil
zu ermöglichen. Alternativ können die Lichtquelle und der Lichtempfänger
aber auch angeordnet sein, um einer Remissionsmessung durch das Körperteil
zu ermöglichen.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Befestigungseinrichtung
ausgelegt, um den Sensor um eine menschliche Handwurzel, ein menschliches Handgelenk
oder einen menschlichen Unterarm anzubringen. Es hat sich nämlich gezeigt,
dass gerade in den genannten Bereichen Vitalparameter des Lebewesens besonders gut
aus der optischen Dämpfung zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger
bestimmt werden können, ohne eine unnötig große Einschränkung
der Bewegungsfreiheit für das Lebewesen bzw. für den Menschen zu verursachen.
Die im Bereich der Handwurzel, des Handgelenks oder des Unterarms auftretende Bewegungen
können vorteilhafterweise durch den Beschleunigungssensor erfasst werden, so
dass eine Kompensation der durch die Bewegung hervorgehobenen Bewegungsartefakte
möglich ist. Die Befestigungseinrichtung kann beispielsweise ein starres oder
flexibles Armband umfassen, dessen Größe ausgelegt ist, um an einer menschlichen
Handwurzel, einem menschlichen Handgelenk oder einem menschlichen Unterarm angebracht
zu werden.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Befestigungseinrichtung
ausgelegt, um den Sensor um ein menschliches Handgelenk anzubringen. In diesem Fall
ist die Lichtquelle bevorzugt an der Befestigungseinrichtung angebracht, um von
einer Außenseite des Handgelenks Licht in das Handgelenk einzustrahlen. Der
Lichtempfänger ist in diesem Fall weiterhin bevorzugt an der Befestigungseinrichtung
angebracht, um Licht von einer Innenseite des Handgelenks zu empfangen. Es hat sich
nämlich gezeigt, dass eine Erfassung der Vitalparameter besonders vorteilhaft
dadurch möglich ist, dass das Handgelenk von seiner Außenseite her zu
seiner Innenseite hin von Licht durchstrahlt wird. Bei einer derartigen Anordnung
von Lichtquelle und Lichtempfängern ist gewährleistet, dass eine Lichtausbreitung
durch das Gelenk hindurch derart erfolgt, dass die Intensität des von dem Lichtempfänger
empfangene Lichts maximiert ist. Ferner stellt ein um das Handgelenk getragener
Sensor für einen menschlichen Patienten typischerweise eine geringe Einschränkung
dar, wobei der Sensor von seinen Trageeigenschaften her im Wesentlichen einer Armbanduhr
entspricht.
Im Übrigen wird es bevorzugt, dass die Befestigungseinrichtung,
die Lichtquelle und der Lichtempfänger ausgelegt sind, um den Sensor so an
einem Körperteil oder um ein Körperteil zu befestigen, dass eine in dem
Körperteil vorhandene Arterie zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger
angeordnet ist. Durch die genannte Anordnung wird erreicht, dass die von dem Lichtempfänger
empfangene Lichtintensität in einer maximalen Weise von dem Zustand der Arterie,
also beispielsweise von dem Volumen der Arterie und der Beschaffenheit des in der
Arterie vorhandenen Blutes abhängt. Somit wird eine maximale Empfindlichkeit
des erfindungsgemäßen Sensors gewährleistet.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Sensor als Verarbeitungseinrichtung eine Pulsbestimmungseinrichtung, die ausgelegt
ist, um aus zeitlichen Schwankungen des Lichtintensitätssignals ein Pulsfrequenz
des Lebewesens zu bestimmen, wobei die Pulsfrequenz des Lebewesens den Vitalparameter
bildet. In anderen Worten, bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die
Verarbeitungseinrichtung zur verknüpfenden Verarbeitung des Lichtintensitätssignals
und des Beschleunigungssignals an dem Sensor selbst angebracht, oder wird zumindest
als ein Teil desselben betrachtet. Die Verarbeitungseinrichtung ist dabei ausgelegt,
um das Lichtintensitätssignal und das Beschleunigungssignals gemeinsam zu verarbeiten
bzw. zu verknüpfen, um einen Einfluss der Beschleunigung auf das Lichtintensitätssignal
entweder zu kompensieren, oder um ein verknüpftes Signal zu erzeugen, das korrespondierende
Informationen über das Lichtintensitätssignal und/oder den Vitalparameter
sowie zusätzlich über eine Zuverlässigkeit des Lichtintensitätssignals
und/oder des Vitalparameters umfasst. In anderen Worte, die Verarbeitungseinrichtung
kann ausgelegt sein, um eine Folge von Informationspaaren zu liefern, wobei jedes
Informationspaar eine Information über den Vitalparameter sowie eine zugeordnete
Information über die Zuverlässigkeit des Vitalparameters umfasst, wobei
die Information über die Zuverlässigkeit des Vitalparameters basierend
auf dem Beschleunigungssignal bestimmt ist.
Alternativ dazu kann die Verarbeitungseinrichtung ausgelegt sein,
um die Information über den Vitalparameter nur dann zu liefern, wenn das Beschleunigungssignal
in einem vorgegebenen zulässigen Bereich ist, und um andernfalls eine Fehlerinformation
zu liefern.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Sensor eine Mehrzahl von Lichtquellen unterschiedlicher Lichtwellenlänge,
und ist ausgelegt, um Licht unterschiedlicher Wellenlängen in das Körperteil
einzustrahlen. Der Sensor ist in diesem Fall ferner bevorzugt ausgelegt, um eine
optische Dämpfung zwischen den Lichtquellen und dem Lichtempfänger in
Abhängigkeit von der Wellenlänge zu bestimmen.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Sensor eine Mehrzahl von Lichtempfängern unterschiedlicher spektraler Empfindlichkeit,
und ist angelegt, um eine Bestimmung einer optischen Dämpfung zwischen der
Lichtquelle und den Lichtempfängern in Abhängigkeit von der Wellenlänge
zu ermöglichen. In beiden Fällen ist es möglich, aus der Abhängigkeit
der optischen Dämpfung von der Wellenlänge des Lichtes auf eine Zusammensetzung
von Blut in einer Arterie zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger zu
schließen.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Sensor als Verarbeitungseinrichtung eine Blutzusammensetzungs-Bestimmungseinrichtung,
die ausgelegt ist, um aus der Wellenlängen-Abhängigkeit der optischen
Dämpfung in dem Körperteil zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger
Anteile von verschiedenen Blutbestandteilen von Blut in einem Blutgefäß
des Lebewesens zu bestimmen. Die Verarbeitungseinrichtung ist in diesem Fall ausgelegt,
um das Lichtintensitätssignal und das Beschleunigungssignal zu kombinieren
oder zu verknüpfen, um die Anteile der verschiedenen Blutbestandteile in Abhängigkeit
sowohl von dem Lichtintensitätssignal als auch von dem Beschleunigungssignal
zu bestimmen. Das Beschleunigungssignal kann für eine Korrektur oder für
eine Bestimmung der Zuverlässigkeit der bestimmten Werte herangezogen werden,
wie dies schon oben erläutert wurde.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der Sensor
die Verarbeitungseinrichtung, und die Verarbeitungseinrichtung ist ausgelegt, um
das Lichtintensitätssignal in Abhängigkeit von dem Beschleunigungssignal
zu korrigieren, um Veränderungen des Lichtintensitätssignals aufgrund
der Beschleunigung entgegenzuwirken. Somit kann selbst bei Vorliegen einer Beschleunigung
noch ein zuverlässiges Lichtintensitätssignal erhalten werden, das eine
tatsächliche, um die Beschleunigung bzw. beschleunigungsbedingte Effekte korrigierte,
optische Dämpfung in dem Körperteil zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger
beschreibt.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Sensor die Verarbeitungseinrichtung, wobei die Verarbeitungseinrichtung ausgelegt
ist, um die Information über den Vitalparameter aus dem Lichtintensitätssignal
zu bestimmen, und wobei die Verarbeitungseinrichtung ferner ausgelegt ist, um die
Information über den Vitalparameter in Abhängigkeit von dem Beschleunigungssignal
zu korrigieren, um einem Fehler der Information über den Vitalparameter aufgrund
der Beschleunigung entgegenzuwirken. In anderen Worten, die Verarbeitungseinrichtung
kann ein durch die Beschleunigung beeinflusstes Lichtintensitätssignal empfangen
und das Beschleunigungssignal dann bei einer Berechnung des Vitalparameters aus
dem Lichtintensitätssignal einfließen lassen.
In anderen Worten es bestehen verschiedene Möglichkeiten, an
welcher Stelle der Verarbeitungskette das Beschleunigungssignal einwirkt. So kann
bei einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung das Beschleunigungssignal
dazu verwendet werden, um das Lichtintensitätssignal zu korrigieren, und um
somit auch bei Einwirken einer Beschleunigung auf den Sensor ein Lichtintensitätssignal
zu erhalten, das einem Lichtintensitätssignal ohne Einwirken der Beschleunigung
entspricht. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel wird bei Einwirkung einer
Beschleunigung zwar ein verfälschtes Lichtintensitätssignal erzeugt, der
Einfluss der Beschleunigung wird allerdings bei der Bestimmung der Informationen
über den Vitalparameter eliminiert oder minimiert, indem die Einrichtung zum
Ableiten der Informationen über den Vitalparameter aus dem Lichtintensitätssignal
das Beschleunigungssignal empfängt, und in Abhängigkeit von dem Beschleunigungssignal
den Algorithmus zur Bestimmung der Information über den Vitalparameter aus
dem Lichtintensitätssignal anpasst (z.B. durch Beschleunigungsabhängige
Veränderung von Parametern, oder durch lineare oder nicht-lineare Verknüpfung
von bei der Bestimmung der Information über den Vitalparameter auftretenden
Signalen mit dem Beschleunigungssignal.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Sensor die Verarbeitungseinrichtung, wobei die Verarbeitungseinrichtung ausgelegt
ist, um die Information über den Vitalparameter aus dem Lichtintensitätssignal
zu bestimmen. Bei dem genannten Ausführungsbeispiel ist die Verarbeitungseinrichtung
ferner ausgelegt, um aus dem Beschleunigungssignal eine der Informationen über
den Vitalparameter zugeordnete Zuverlässigkeitsinformation zu erzeugen, die
bei Vorliegen der betragsmäßig kleinen Beschleunigung eine hohe Zuverlässigkeit
der Informationen über den Vitalparameter anzeigt, und die bei Vorliegen einer
betragsmäßig größeren Beschleunigung eine geringere Zuverlässigkeit
der Information über den Vitalparameter anzeigt. Somit wird beispielsweise
unabhängig von der Beschleunigung stets eine Information über den Vitalparameter
berechnet, jedoch zusätzlich zu der Information über den Vitalparameter
eine Information über die Zulässigkeit derselben bestimmt. Bei einer weiteren
Verarbeitung der Information über den Vitalparameter kann diese Zuverlässigkeitsinformation
beispielsweise mit berücksichtigt werden. Wird beispielsweise ein Mittelwert
(z.B. ein zeitlicher Mittelwert) über die Information über den Vitalparameter
gebildet, so kann die Zuverlässigkeitsinformation verwendet werden, um eine
Gewichtung durchzuführen, um also beispielsweise bei der Bildung eines gewichteten
Mittelwerts der Information über den Vitalparameter ein hohes Gewicht zuzuordnen,
wenn die Information über den Vitalparameter aufgrund der Zuverlässigkeitsinformation
als zuverlässig angesehen wird. Umgekehrt kann der Information über den
Vitalparameter ein geringes Gewicht zugeordnet werden, wenn die Information über
den Vitalparameter als wenig zuverlässig angesehen wird.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Sensor eine Verarbeitungseinrichtung, die ausgelegt ist, um die Information über
den Vitalparameter aus dem Lichtintensitätssignal nur dann zu bestimmen, wenn
das Beschleunigungssignal anzeigt, dass die Beschleunigung innerhalb eines vorgegebenen
zulässigen Bereichs liegt, und um andernfalls anstelle der Information über
den Vitalparameter eine früher bestimmte Information über den Vitalparameter
oder ein Fehlersignal, das einen Fehler anzeigt, zu liefern, oder keine Information
über den Vitalparameter zu liefern. In anderen Worten, wird festgestellt, dass
die Beschleunigung außerhalb des zulässigen Bereichs liegt, und kann in
diesem Fall daher keine zuverlässige Information über einen Vitalparameter
bestimmt werden, so hat es sich als vorteilhaft erwiesen, beispielsweise eine vorher
bestimmte Information über den Vitalparameter noch einmal auszugeben. Somit
werden in einer kontinuierlichen Folge die Informationen über den Vitalparameter
ausgegeben, wobei zu Zeiten, zu denen eine starke Beschleunigung auftritt, keine
Aktualisierung der Informationen über den Vitalparameter stattfindet, sondern
vielmehr ein vorher bestimmter Vitalparameter weiter ausgegeben wird. Diese Funktionalität
basiert auf der Erkenntnis, dass sich typischerweise der Vitalparameter während
der vergleichsweise kurzen Zeitintervalle, während denen eine starke Beschleunigung
auftritt, nicht wesentlich verändert. Im Übrigen hat sich ferner gezeigt,
dass bei typischen Bewegungsabläufen eines Patienten bzw. Menschen oder Lebewesens
in ausreichender Regelmäßigkeit Zustände auftreten, während
derer die Beschleunigung hinreichend klein ist, so dass ein Vitalparameter mit ausreichender
Häufigkeit zuverlässig bestimmt werden kann. Somit liefert die erfindungsgemäßen
Vorrichtung bei der genannten Ausgestaltung eine kontinuierliche Folge von Informationen
über den Vitalparameter, wobei Änderungen des Vitalparameters ausreichend
schnell erkannt werden, und wobei somit für jeden Zeitpunkt eine zuverlässige
der Information über den Vitalparameter ausgegeben wird. Alternativ dazu kann
der Sensor während Zeitintervallen, in denen eine unzulässig hohe Beschleunigung
auftritt, auch ein Fehlersignal und/oder keine Information über den Vitalparameter
liefern. Auf diese Weise kann wirksam verhindert werden, dass ein mit dem Sensor
gekoppeltes Auswertegerät eine unzuverlässige Information über den
Vitalparameter empfängt.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst der
Sensor ferner eine Dämpfungsmaß-Erfassungseinrichtung, die ausgelegt ist,
um eine Dämpfungsinformation, die eine optische Dämpfung zwischen der
Lichtquelle und dem Lichtempfänger beschreibt, zu ermitteln, sowie eine Lichtquellen-Einstellungseinrichtung,
die ausgelegt ist, um eine von der Lichtquelle eingestrahlte Lichtleistung in Abhängigkeit
von der Dämpfungsinformation einzustellen. In anderen Worten, die Lichtquellen-Einstellungseinrichtung
empfängt die optische Dämpfung zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger,
und regelt die von der Lichtquelle in den Körperteil eingestrahlte Lichtleistung
derart, dass der Lichtempfänger eine für einen zuverlässigen Betrieb
ausreichende Lichtleistung empfängt. Durch die erfindungsgemäße Erfassung
des Dämpfungsmaßes wird erreicht, dass die Intensität der Lichtquelle
auf einen optimalen Wert eingestellt werden kann. Es wird somit vermieden, dass
die Lichtquelle eine zu hohe Lichtleistung abstrahlt, was unter anderem in einer
unnötig hohen Leistungsaufnahme und folglich einer unnötig kurzen Batterielaufzeit
resultieren würde. Andererseits wird auch vermieden, dass die Lichtquelle eine
zu geringe Lichtleistung abstrahlt, was in einer Unzuverlässigkeit des von
dem Lichtempfänger gelieferten Lichtintensitätssignals resultieren würde.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Dämpfungsmaß-Erfassungseinrichtung
ausgelegt, um eine Information über einen Wasseranteil in einem Gewebe eines
Körperteils zu bestimmen, und um die Dämpfungsinformation von der Information
über den Wasseranteil abzuleiten. Es hat sich nämlich gezeigt, dass der
Wasseranteil in dem Gewebe einen starken Einfluss auf die optische Dämpfung
zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger ausübt. Somit wird die
Lichtintensität in Abhängigkeit von einer erwarteten optischen Dämpfung
zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger eingestellt. Es sei hierbei
ferner darauf hingewiesen, dass die Einstellung der von der Lichtquelle abgestrahlten
Lichtleistung basierend auf der Information über den Wasseranteil in dem Gewebe
gegenüber einer optischen Regelung (beispielsweise basierend auf dem Lichtintensitätssignal
als Regelgröße) den wesentlichen Vorteil mit sich bringt, das keine aufwändige
Filterung des Lichtintensitätssignals erforderlich ist. Gerade Schwankungen
des Lichtintensitätssignals stellen nämlich eine Nutzinformation dar,
die freilich nicht zu Null ausgeregelt werden darf. Im Übrigen
ist die Bestimmung des Wasseranteils in dem Gewebe unabhängig von Störeffekten
wie beispielsweise einen vorübergehenden Vorhandensein von Knochen zwischen
der Lichtquelle und dem Lichtempfänger. Zusammenfassend lässt sich somit
festhalten, dass die Einstellung der von der Lichtquelle eingestrahlten Lichtleistung
in Abhängigkeit von der Information über den Wasseranteil in dem Gewebe
eine besonders zuverlässige Einstellung der Lichtintensität gewährleistet,
die von störenden Effekten wie Beschleunigungen, dem Vorhandensein von Knochen,
dem Volumen von Blutgefäßen sowie der Konsistenz des Blutes besonders
wenig beeinflusst wird.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Dämpfungsmaß-Erfassungseinrichtung
ausgelegt, um eine Hautimpedanz des Körperteils zu bestimmen, und um die Dämpfungsinformationen
von der Hautimpedanz abzuleiten. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Hautimpedanz,
also eine Impedanz zwischen zwei Elektroden, die mit verschiedenen Stellen der Haut
in Kontakt stehen, eine zuverlässige Aussage über den Wassergehalt des
Gewebes und damit über die Dämpfungseigenschaften des Körperteils
liefert.
Die vorliegende Erfindung umfasst ferner eine Verarbeitungseinrichtung
zum Liefern von Informationen über einen Vitalparameter eines Lebewesens basierend
auf einem Lichtintensitätssignal und einem Beschleunigungssignal von einem
Sensor, wobei das Lichtintensitätssignal eine Intensität eines von einem
an dem Lebewesen angebrachten Lichtempfänger aus einem Körperteil des
Lebewesens empfangenen Lichts beschreibt, und wobei das Beschleunigungssignal eine
Beschleunigung am Ort eines mit dem Lichtempfänger verbundenen Beschleunigungssensors
beschreibt. Die Verarbeitungseinrichtung umfasst eine Einrichtung, die ausgelegt
ist, um das Lichtintensitätssignal und das Beschleunigungssignal zu verknüpfen,
um den Vitalparameter zu ermitteln. In anderen Worten, die Verarbeitungseinrichtung
kann das Lichtintensitätssignal basierend auf dem Beschleunigungssignal korrigieren,
eine kombinierte Information erzeugen, die sowohl das Lichtintensitätssignal
als auch das Beschleunigungssignal umfasst, oder basierend auf dem Beschleunigungssignal
die Erzeugung des Lichtintensitätssignals unterbinden.
Im Übrigen sein darauf hingewiesen, dass die Verarbeitungseinrichtung
um all diejenigen Merkmale ergänzt werden können, die bereits im Hinblick
auf die zu dem Sensor gehörige Verarbeitungseinrichtung beschrieben worden
sind.
Ferner umfasst die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Liefern
einer Information über einen Vitalparameter eines Lebewesens. Das Verfahren
umfasst ein Bestimmen einer Information über eine optische Dämpfung in
einem Körperteil des Lebewesens zwischen einer Lichtquelle und einem Lichtempfänger,
wobei die optische Dämpfung von dem Vitalparameter abhängt, und wobei
die Lichtquelle und der Lichtempfänger an dem Körperteil mit einer Befestigungseinrichtung
angebracht sind. Das Verfahren umfasst ferner das Bestimmen einer Information über
eine Beschleunigung der Lichtquelle, des Lichtempfängers oder der Befestigungseinrichtung,
sowie ein Verknüpfen der Information über die optische Dämpfung mit
der Information über die Beschleunigung, um die Information über den Vitalparameter
zu erhalten.
Die vorliegende Erfindung umfasst ferner ein Verfahren zum Liefern
einer Information über einen Vitalparameter eines Lebewesens in einer Einrichtung
mit einer Lichtquelle und einem Lichtempfänger, die angeordnet sind, um eine
Information über eine optische Dämpfung in einem Körperteil des Lebewesens
zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger zu bestimmen, wobei die optische
Dämpfung von dem Vitalparameter abhängt, und wobei die Lichtquelle und
der Lichtempfänger an dem Körperteil mit einer Befestigungseinrichtung
angebracht sind. Das Verfahren umfasst ein Bestimmen einer Information über
eine Beschleunigung der Lichtquelle, dem Lichtempfängers oder der Befestigungseinrichtung.
Das Verfahren umfasst ferner ein Abschalten der Lichtquelle und/oder ein Einstellen
bzw. Unterbrechen der Erzeugung der Information über den Vitalparameter, falls
die Information über die Beschleunigung anzeigt, dass die Beschleunigung größer
als eine vorgegebene maximal zulässige Beschleunigung ist.
Die vorliegende Erfindung umfasst ferner ein Computerprogramm zur
Realisierung der erfindungsgemäßen Verfahren.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden
nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
1A eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Sensors zum Liefern einer Information über einen Vitalparameter eines Lebewesens
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
1B eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Sensors zum Liefern eines Vitalparameters eines Lebewesens gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
2A eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Verarbeitungseinrichtung zum verknüpfenden Verarbeiten eines Lichtintensitätssignals
und eines Beschleunigungssignals, gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
2B eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Verarbeitungseinrichtung zum verknüpfenden Verarbeiten eines Lichtintensitätssignals
und eines Beschleunigungssignals, gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
2C eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Verarbeitungseinrichtung zum verknüpfenden Verarbeiten eines Lichtintensitätssignals
und eines Beschleunigungssignals gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
3A eine Querschnittsdarstellung eines erfindungsgemäßen
Sensors, der um einen menschlichen Unterarm befestigt ist;
3B ein Schrägbild eines erfindungsgemäßen
Sensors, der um einen menschlichen Unterarm befestigt ist;
4 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Sensors einschließlich einer Schaltungsanordnung zur Ansteuerung der Lichtquelle
und einer Schaltungsanordnung zur Auswertung des Lichtintensitätssignals;
5 ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen
Schaltungsanordnungseinstellung zur Einstellung einer von einer Lichtquelle abgegebenen
Lichtmenge basierend auf einer Hautimpedanz, gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
6 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen
Verfahrens, gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung; und
7 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen
Verfahrens, gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung;
1A zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Sensors zum Liefern einer Information über einen Vitalparameter eines Lebewesens,
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
Der Sensor gemäß der 1A ist in seiner Gesamtheit
mit 100 bezeichnet. Der Sensor umfasst eine Befestigungseinrichtung
110 zum Anbringen des Sensors an dem Lebewesen. Bei der Befestigungseinrichtung
110 kann es sich beispielsweise um einen Armring mit einem Scharnier
112 und einen Verschluss 114 handeln. Alternativ dazu kann die
Befestigungseinrichtung 110 auch als ein Armband ausgeführt sein,
wie es beispielsweise in Verbindung mit Armbanduhren eingesetzt wird. Die Befestigungseinrichtung
110 kann ferner einteilig aus einem elastischen Material gefertigt sein,
und kann ausgelegt sein, um an einem Stück an einem Körperteil des Lebewesens
befestigt zu werden. Die Befestigungseinrichtung 110 kann ferner beispielsweise
aus einem Metall gefertigt sein.
Alternativ dazu kann die Befestigungseinrichtung 110 aus
Kunststoff gefertigt sein. An der Befestigungseinrichtung 110 ist eine
Lichtquelle 120 befestigt, die ausgelegt und/oder angeordnet ist, um Licht
in einen Körperteil des Lebewesens einzustrahlen. Handelt es sich beispielsweise
bei der Befestigungseinrichtung 110 um ein Armband oder einen Armring,
der ausgelegt ist, um um eine menschliche Handwurzel, ein menschliches Handgelenk
oder einen menschlichen Arm befestigt zu werden, so ist die Lichtquelle
120 bevorzugt angeordnet, um Licht in die Handwurzel, das Handgelenk oder
den Arm hinein abzustrahlen. In anderen Worten, handelt es sich beispielsweise bei
der Befestigungseinrichtung 110 um einen Armring oder ein Armband, so ist
die Lichtquelle 120 bevorzugt angeordnet, um Licht zu der Innenseite des
Armbandes oder Armrings hin abzustrahlen.
Ganz allgemein lässt sich also feststellen, dass die Lichtquelle
120 ausgelegt ist, um Licht in das Körperteil einzustrahlen, das von
der Befestigungseinrichtung 110 zumindest teilweise umschlossen wird.
An der Befestigungseinrichtung 110 ist ferner ein Lichtempfänger
124 angebracht. Der Lichtempfänger 124 ist ausgelegt, um
einen Teil des in den Körperteil eingestrahlten Lichts zu empfangen, und um
in Abhängigkeit von einer Intensität des empfangenen Lichts ein Lichtintensitätssignal
126 zu liefern, das von dem Vitalparameter abhängt. Zu diesem Zweck
ist der Lichtempfänger 124 bevorzugt so an der Befestigungseinrichtung
110 angebracht, das eine Richtung maximaler Empfindlichkeit des Lichtempfängers
124 zu der Innenseite der Befestigungseinrichtung 110 hin bzw.
zu einem Körperteil hin, das von der Befestigungseinrichtung 110 zumindest
teilweise umschlossen wird, orientiert ist. Handelt es sich bei der Befestigungseinrichtung
110 um einen Armring oder ein Armband, so ist der Lichtempfänger
124 bevorzugt an der Innenseite des Armrings oder Armbandes angeordnet,
oder zumindest ausgelegt, um Licht von der Innenseite des Armrings oder Armbands
her empfangen zu können.
Der Sensor 100 umfasst ferner einen Beschleunigungssensor
130, der mit der Befestigungseinrichtung 110 verbunden ist. Der
Beschleunigungssensor ist ausgelegt, um in Abhängigkeit von einer Beschleunigung
in zumindest einer Richtung ein Beschleunigungssignal 136 zu liefern. Der
Beschleunigungssensor 130 ist somit mechanisch mit der Befestigungseinrichtung
110 gekoppelt, und erfährt im Wesentlichen die gleiche Beschleunigung
wie die Befestigungseinrichtung 110. Ferner ist der Beschleunigungssensor
130 bevorzugt über die Befestigungseinrichtung 110 mechanisch
mit dem Lichtempfänger 124 gekoppelt, und erfährt aus diesem
Grund zumindest bei Vorliegen einer Beschleunigung in eine bestimmte Richtung zumindest
näherungsweise dieselbe Beschleunigung wie der Lichtempfänger
124. Ferner ist der Beschleunigungssensor 130 bevorzugt mechanisch
mit der Lichtquelle 120 gekoppelt, so dass Bewegungen der Lichtquelle
120 typischerweise durch eine in dem Beschleunigungssensor 130
auftretende Beschleunigung detektiert werden können.
Es sei hierbei freilich darauf hingewiesen, dass an dem Ort des Beschleunigungssensors
130 nicht exakt die gleichen Beschleunigungen auftreten müssen wie
am Ort der Lichtquelle 120 oder des Lichtempfängers 124.
Andererseits wirken sich jedoch eine Vielzahl von Bewegungen der Befestigungseinrichtung
110 zumindest in ähnlicher Weise auf die Lichtquelle 120,
den Lichtempfänger 124 und den Beschleunigungssensor 130
aus, so dass bei einer Vielzahl von möglichen Bewegungen die am Ort des Beschleunigungssensors
130 auftretende Beschleunigung ein Maß für die Stärke einer
Bewegung der Befestigungseinrichtung 110 bzw. der Lichtquelle
120 und/oder des Lichtempfängers 124 ist.
Der erfindungsgemäße Sensor 100 ist ferner ausgelegt,
um das Lichtintensitätssignal 126 und das Beschleunigungssignal
136 an eine Verarbeitungseinrichtung 140 zur verknüpfenden
Verarbeitung des Lichtintensitätssignals 126 und des Beschleunigungssignals
136 zu übertragen. In anderen Worten, der Sensor ist bevorzugt ausgelegt,
um das Lichtintensitätssignal 126 und das Beschleunigungssignal
136 zeitlich koordiniert zu einer einzigen Verarbeitungseinrichtung
140 zu übertragen. Die Verarbeitungseinrichtung 140 zur verknüpfenden
Verarbeitung des Lichtintensitätssignal 126 und des Beschleunigungssignals
126 kann optional ferner ein Teil des Sensors 100 sein, und kann
beispielsweise ausgelegt sein, um eine Information 142 über den Vitalparameter
zu liefern. Details im Hinblick auf die mögliche innere Struktur der Verarbeitungseinrichtung
140 werden beispielsweise mit Bezug auf die 2A,
2B und 2C beschrieben.
Der erfindungsgemäße Sensor 100 ermöglicht
somit eine gemeinsame bzw. verknüpfende Verarbeitung des Lichtintensitätssignals
126 sowie des Beschleunigungssignals 136, wodurch die Zuverlässigkeit
der durch die Verarbeitungseinrichtung 140 erzeugten Informationen
142 über den Vitalparameter gegenüber herkömmlichen Sensoren
verbessert werden kann. Einflüsse der durch den Beschleunigungssensor
130 ermittelten Beschleunigung auf das Lichtintensitätssignal
126 oder auf die Information 142 über den Vitalparameter
können minimiert werden.
Im Übrigen sein darauf hingewiesen, dass bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel die Lichtquelle 120 und der Lichtempfänger
124 ausgelegt bzw. angeordnet sind, um eine Transmissionsmessung durch
ein Körperteil, das von der Befestigungseinrichtung 110 zumindest
teilweise umschlossen wird, zu ermöglichen. In anderen Worten, die Lichtquelle
120 und der Lichtempfänger 124 sind bevorzugt so angeordnet
bzw. ausgerichtet, dass die Lichtquelle 120 eine maximale Lichtintensität
in die Richtung zu dem Lichtempfänger 124 hin ausstrahlt, und dass
der Lichtempfänger 124 eine maximale Empfindlichkeit in der Richtung
hin zu der Lichtquelle 120 aufweist.
Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel können die Lichtquelle
120 und der Lichtempfänger 124 aber auch für eine Remissionsmessung
ausgerichtet bzw. angeordnet sein, so dass von der Lichtquelle 120 ausgehendes
Licht in dem Körperteil zu dem Lichtempfänger 124 hin gestreut
bzw. reflektiert wird.
Weiterhin wird es im Übringen bevorzugt, dass die Lichtquelle
120 und der Lichtempfänger 124 so angeordnet sind, dass zwischen
der Lichtquelle 120 und dem Lichtempfänger 124 eine Arterie
des Lebewesens liegt, wenn die Befestigungseinrichtung an dem Lebewesen angebracht
ist. Die Arterie kann dabei bevorzugt auf einer Verbindungslinie zwischen der Lichtquelle
120 und dem Lichtempfänger 124 liegen, oder die Arterie kann
alternativ zumindest in einem Lichtweg (der auch eine Streuung oder Reflexion umfassen
kann) zwischen der Lichtquelle 120 und dem Lichtempfänger
124 liegen.
1B zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Sensors zum Liefern einer Information über einen Vitalparameter eines Lebewesens
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
Der Sensor gemäß der 1B ist in seiner Gesamtheit
mit 150 bezeichnet. Da der Sensor 150 dem Sensor 100
gemäß 1A sehr ähnlich ist, sind gleiche
Einrichtungen bzw. Signale bei den Sensoren 100, 150 mit gleichen
Bezugszeichen bezeichnet und werden hier nicht noch einmal erläutert.
Der Sensor 150 umfasst, wie auch der Sensor 100,
eine Lichtquelle 120, einen Lichtempfänger 124 sowie einen
Beschleunigungssensor 130. Das von dem Beschleunigungssensor
130 gelieferte Beschleunigungssignal 136 wird hierbei verwendet,
um das Lichtintensitätssignal 126 in Abhängigkeit von dem Beschleunigungssignal
136 zu erzeugen. Bei einem Ausführungsbeispiel des Sensors
150 wirkt das Beschleunigungssignal 136 beispielsweise
auf die Lichtquelle 120, um die Lichtquelle 120 abzuschalten,
falls das Beschleunigungssignal 136 anzeigt, dass eine auf den Sensor
150 wirkende Beschleunigung größer als eine maximal zulässige
Beschleunigung ist. In diesem Fall wird kein Lichtintensitätssignal
126 erzeugt, oder das Lichtintensitätssignal 126 nimmt durch
die Deaktivierung der Lichtquelle 120 einen minimalen Wert bzw. Dunkelwert
an. Durch die genannte Maßnahme wird Energie, die zum Betrieb der Lichtquelle
120 benötigt wird, eingespart, wenn der Beschleunigungssensor
136 erkennt, dass die auf den Sensor 150 wirkende Beschleunigung
zu groß ist, um ein zuverlässiges Lichtintensitätssignal
126 zu erzeugen. Alternativ oder zusätzlich kann das Beschleunigungssignal
136 ferner dem Lichtempfänger 124 zugeführt werden,
um beispielsweise den Lichtempfänger 124 zu deaktivieren, wenn das
Beschleunigungssignal 136 eine Beschleunigung anzeigt, die größer
ist als eine maximal zulässige Beschleunigung. Somit wird beispielsweise durch
eine direkte Einwirkung des Beschleunigungssensors 130 auf dem Lichtempfänger
124 verhindert, dass der Lichtempfänger 124 ein unzuverlässiges
Lichtintensitätssignal 126 ausgibt, wenn die auf den Sensor wirkende
Beschleunigung einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet.
Das Beschleunigungssignal 136 kann beispielsweise bewirken,
dass der Lichtempfänger 124 kein Lichtintensitätssignal
126 mehr ausgibt, wenn die auf den Sensor 150 wirkende Beschleunigung
zu groß (größer als eine maximal zulässige Beschleunigung) ist.
Alternativ dazu kann der Lichtempfänger ausgelegt sein, um einen
vorher bestimmten Lichtintensitätswert weiterhin auszugeben, wenn das Beschleunigungssignal
136 eine unzulässig große Beschleunigung anzeigt. Ferner kann
der Lichtempfänger 124 alternativ ausgelegt sein, um ein Fehlersignal
auszugeben, wenn das Beschleunigungssignal 136 eine unzulässig große
Beschleunigung anzeigt.
Durch die genannten Maßnahmen wird jeweils gewährleistet,
dass das Lichtintensitätssignal 126 nicht unbemerkt ungültige
Werte liefert, die in einer Verarbeitungseinrichtung, die das Lichtintensitätssignal
126 empfängt, zu einer Fehlinterpretation bzw. Falschmessung führen
würden.
2A zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Verarbeitungseinrichtung zum verknüpfenden Verarbeiten eines Lichtintensitätssignals
und eines Beschleunigungssignals, gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Die schematische Darstellung der 2A
ist in ihrer Gesamtheit mit 200 bezeichnet. Eine Verarbeitungseinrichtung
210 ist ausgelegt, um von einem Lichtempfänger 124 ein Lichtintensitätssignal
126 zu empfangen. Die Verarbeitungseinrichtung 210 ist ferner
ausgelegt, um von einem Beschleunigungssensor 130 ein Beschleunigungssignal
136 zu empfangen. Die Verarbeitungseinrichtung 210 ist ferner
ausgelegt, um das Lichtintensitätssignal 126 und das Beschleunigungssignal
136 gemäß einem vorgegebenen Algorithmus zu verknüpfen,
um als Ausgangssignal 220 entweder ein um beschleunigungsbedingte Effekte
korrigierte Lichtintensitätssignal zu erhalten, oder um als Ausgangssignal
eine um beschleunigungsbedingte Effekte korrigierte Information über den Vitalparameter
zu erhalten.
So kann beispielsweise das Beschleunigungssignal verwendet werden,
um Parameter einer Signalverarbeitungsanordnung, die das Lichtintensitätssignal
126 empfängt, um das Ausgangssignal 220 basierend darauf
zu erzeugen, in Abhängigkeit von dem Beschleunigungssignal 136 einzustellen
bzw. anzupassen. Ferner kann die Verarbeitungseinrichtung 210 ausgelegt
sein, um das Lichtintensitätssignal 126 mit dem Beschleunigungssignal
136 beispielsweise additiv, subtraktiv oder multiplikativ zu verknüpfen.
Ferner kann die Verarbeitungseinrichtung 210 zusätzlich oder alternativ
ausgelegt sein, um beispielsweise das Beschleunigungssignal (beispielsweise über
der Zeit) zu integrieren, um durch einmalige oder zweimalige Integration des Beschleunigungssignals
eine Information über eine Geschwindigkeit oder einen Ort der Befestigungseinrichtung
zu erhalten und um die genannte Information bei einer Bestimmung des Ausgangssignals
zu berücksichtigen. Entsprechend kann das Lichtintensitätssignal
126 nicht nur mit dem Beschleunigungssignal 136 an sich, sondern
auch mit einem durch einmalige oder mehrmalige Integration des Beschleunigungssignals
136 entstehende Signal kombiniert werden. Ferner kann bei der Berechnung
des ersten Signals 220 alternativ oder zusätzlich zu dem Lichtintensitätssignal
126 an sich auch eine (kontinuierliche oder diskrete) zeitliche Ableitung
des Lichtintensitätssignals 126 einfließen. Alternativ oder zusätzlich
kann ferner das Lichtintensitätssigial 126 auch ein oder mehrmals
(beispielsweise über der Zeit integriert werden, um das Ausgangssignal
220 zu erhalten.
2B zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Verarbeitungseinrichtung zum verknüpfenden Verarbeiten eines Lichtintensitätssignals
und, eines Beschleunigungssignals, gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Die schematische Darstellung gemäß der
2B ist in ihrer Gesamtheit mit 230 bezeichnet.
Eine Verarbeitungseinrichtung 240 empfängt ein Lichtintensitätssignal
126 von einem Lichtempfänger 124 sowie ein Beschleunigungssignals
136 von einem Beschleunigungssensor 130. Die Verarbeitungseinrichtung
240 umfasst einen Referenzwertvergleicher 242, der das Beschleunigungssignal
136 mit einem maximal zulässigen Beschleunigungswert
244 vergleicht. In anderen Worten, die Vergleichseinrichtung
242 bestimmt, ob das Beschleunigungssignal 136 sich innerhalb
eines zulässigen Bereichs befindet oder nicht.
Die Vergleichseinrichtung 242 liefert dann ein Vergleichsergebnis
246 an eine Ausgabeeinrichtung 248. Zeigt das Vergleichsergebnis
246 an, das die Beschleunigung innerhalb des zulässigen Bereichs liegt,
so gibt die Ausgabeeinrichtung 248 das Lichtintensitätssignal
126 als Ausgangssignal 250 (beispielsweise unverändert) weiter.
Zeigt das Vergleichsergebnis 246 hingegen an, dass die Beschleunigung außerhalb
des zulässigen Bereichs liegt (beispielsweise also unzulässig groß
ist) so gibt die Ausgabeeinrichtung 248 beispielsweise als Ausgangssignal
250 ein Fehlersignal aus. Alternativ dazu kann die Ausgabeeinrichtung
248 auch ausgelegt sein, um im Falle einer unzulässig großen
Beschleunigung (also wenn das Vergleichsergebnis 246 eine unzulässig
großen Beschleunigung anzeigt) weiterhin ein vorher ermitteltes Lichtintensitätssignal
126 ausgeben. In anderen Worten, die Ausgabeeinrichtung 248 kann
ein Tor bzw. Datentor bzw. Latch umfassen das ein aktuelles Lichtintensitätssignal
126 weitergibt, so lange das Vergleichsergebnis 246 anzeigt, dass
die Beschleunigung innerhalb des zulässigen Bereichs ist, und das eine Veränderung
des Ausgangssignals 250 unterbindet, falls das Vergleichsergebnis
246 anzeigt, dass die Beschleunigung unzulässig groß ist.
2C zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Verarbeitungseinrichtung zum verknüpfenden Verarbeiten eines Lichtintensitätssignals
und eines Beschleunigungssignals gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Die schematische Darstellung gemäß
2C ist in ihrer Gesamtheit mit 260 bezeichnet.
Eine Verarbeitungseinrichtung 270 empfängt ein Lichtintensitätssignal
126 von einem Lichtempfänger 124 sowie ein Beschleunigungssignal
136 von einem Beschleunigungssensor 130. Die Verarbeitungseinrichtung
270 umfasst eine Zuverlässigkeitsbestimmungseinrichtung
272, die ausgelegt ist, um basierend auf dem Beschleunigungssignal
136 eine Zuverlässigkeitsinformation 274 zu erzeugen. Die
Zuverlässigkeitsbestimmungseinrichtung 272 kann beispielsweise ausgelegt
sein, um verschieden großen oder verschiedenartigen durch das Beschleunigungssignal
136 beschriebenen Beschleunigungen verschiedene Zuverlässigkeitsinformationen
274 zuzuordnen. Die Zuverlässigkeitsbestimmungseinrichtung
272 kann dabei ausgelegt sein, um neben einem Betrag der durch das Beschleunigungssignal
136 beschriebenen Beschleunigung auch eine Richtung der durch das Beschleunigungssignal
136 beschriebenen Beschleunigung mit zu berücksichtigen. In anderen
Worten, das Beschleunigungssignal 136 kann eine Beschleunigung in mehreren
Richtungen beschreiben, so dass die Zuverlässigkeitsbestimmungseinrichtung
274 gegebenenfalls (also optional) auch eine Richtung der Beschleunigung
auswerten kann. Ferner kann die Zuverlässigkeitsbestimmungseinrichtung
272 optional bei einer Bestimmung der Zuverlässigkeitsinformation
274 auch das Lichtintensitätssignal 126 mit auswerten.
Die Zuverlässigkeitsbestimmungseinrichtung 272 kann
beispielsweise ausgelegt sein, um bei Vorliegen einer großen Beschleunigung
die Zuverlässigkeitsinformation 274 so einzustellen, dass diese eine
geringe Zuverlässigkeit anzeigt, und um bei Vorliegen einer kleineren Beschleunigung
die Zuverlässigkeitsinformation 274 so einzustellen, dass diese eine
größere Zuverlässigkeit anzeigt. Ferner kann die Zuverlässigkeitsbestimmungseinrichtung
272 optional ausgelegt sein, um bei Vorliegen eines betragsmäßig
großen Lichtintensitätssignals 126 die Zuverlässigkeitsinformation
274 so einzustellen, dass diese eine große Zuverlässigkeit anzeigt,
und um bei Vorliegen eines kleineren Wertes des Lichtintensitätssignals
126 die Zuverlässigkeitsinformation 274 so einzustellen,
dass diese eine geringere Zuverlässigkeit anzeigt.
Die Verarbeitungseinrichtung 270 umfasst ferner eine Ausgabeeinrichtung
278, die ausgelegt ist, um ein Ausgangssignal 280 zu erzeugen,
das eine kombinierte Information trägt, die sowohl die Zuverlässigkeitsinformation
274 als auch das Lichtintensitätssignal 126 oder eine aus
dem Lichtintensitätssignal 126 extrahierte Information umfasst. Beispielsweise
kann die Ausgabeeinrichtung 278 ausgelegt sein, um als das Ausgangssignal
280 Datenpaare auszugeben, die eine aus dem Lichtintensitätssignal
126 abgeleitete Lichtintensität sowie eine zugeordnete Zuverlässigkeit,
die aus der Zuverlässigkeitsinformation 274 hergeleitet ist, umfassen.
Alternativ kann die Verarbeitungseinrichtung 270 ferner zusätzlich
eine Vitalparemter-Bestimmungseinrichtung 282 umfassen, die ausgelegt ist,
um das Lichtintensitätssignal 126 zu empfangen, und um basierend auf
dem Lichtintensitätssignal 126 eine Information über einen Vitalparameter
an die Ausgabeeinrichtung 278 zu liefern. In diesem Fall ist die Ausgabeeinrichtung
278 bevorzugt ausgelegt, um als Ausgangssignal 278 einen Datenstrom
zu liefern, der sowohl eine Information über den Vitalparameter als auch eine
zugeordnete Zuverlässigkeitsinformation umfasst. In anderen Worten, in diesem
Fall umfasst das Ausgangssignal bevorzugt Datenpaare, die eine Information über
einen Vitalparameter sowie eine zugeordnete Information über die Zuverlässigkeit
der Information über den Vitalparameter umfassen.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die die
Verarbeitungseinrichtung 270 ausgelegt, um durch Verknüpfung des Lichtintensitätssignals
126 sowie des Beschleunigungssignals 136 zu ermitteln, ob ein
Informationsinhalt des Lichtintensitätssignals 126 plausibel ist.
Beispielsweise kann überprüft werden, ob Veränderungen in dem Lichtintensitätssignal
126 zeitlich mit dem Auftreten einer Beschleunigung korrelieren. In diesem
Fall kann angenommen werden, dass die Veränderungen in dem Lichtintensitätssignal
auf die Beschleunigung zurückzuführen sind, und somit für eine Auswertung
nicht herangezogen werden sollten. Somit kann das Lichtintensitätssignal in
diesem Fall als unzuverlässig gekennzeichnet werden. Tritt hingegen eine starke
Beschleunigung auf, aber das Lichtintensitätssignal 226 zeigt zu dem
Zeitpunkt, zu dem die Beschleunigung auftritt, keine signifikante Veränderung,
so kann ferner davon ausgegangen werden, dass das Lichtintensitätssignal
126 trotz Vorliegen der vergleichsweise starken Beschleunigung (stärker
als ein vorgegebener Beschleunigungsgrenzwert) zuverlässig ist. Somit kann
insgesamt durch die Verarbeitungseinrichtung 270 überprüft werden,
ob beispielsweise eine zeitliche Koordination zwischen Veränderungen in dem
Lichtintensitätssignal 126 und dem Auftreten einer starken Beschleunigung
(stärker als ein vorgegebener Beschleunigungs-Grenzwert) vorliegen. Nur falls
ein zeitlicher Zusammenhang besteht, kann das Lichtintensitätssignal
126 als unzuverlässig gekennzeichnet werden, während in allen
anderen Fällen das Lichtintensitätssignal 126 als zuverlässig
gekennzeichnet wird.
Somit kann eine Plausibilitätsüberprüfung des Lichtintensitätssignals
126 erfolgen, und das Lichtintensitätssignal 126 wird beispielsweise
dementsprechend als unzuverlässig gekennzeichnet oder nicht an eine weitere
Verarbeitung weitergegeben, wenn signifikante Veränderungen (Veränderungen,
die größer als ein vorgeschriebener Schwellenwert sind) in dem Lichtintensitätssignal
126 zeitlich kurz vor oder kurz nach dem Auftreten einer starken Beschleunigung
(bzw. innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls um das Auftreten einer starken
Beschleunigung herum) auftreten.
Zur weiteren Verdeutlichung wird im Folgenden anhand der
3A und 3B die räumliche
Anordnung eines erfindungsgemäßen Sensors beschrieben, wenn dieser beispielsweise
um einen menschlichen Arm (z.B. Unterarm) herum angebracht ist. Die 3A
zeigt daher eine Querschnittsdarstellung eines erfindungsgemäßen Sensors,
der um einen menschlichen Unterarm befestigt ist. Die Querschnittsdarstellung gemäß
der 3A ist in ihrer Gesamtheit mit 300 bezeichnet.
Eine Handgelenkmanschette 1, die bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
der 3A als Befestigungseinrichtung dient, umschließt
zumindest teilweise einen menschlichen Arm 310. An der Handgelenkmanschette
1 ist eine Lichtquellenmatrix 2a angebracht, die als Lichtquelle
dient. Die Lichtquellenmatrix 2a umfasst zumindest eine lichtemittierende
Diode, bevorzugt aber eine Mehrzahl von lichtemittierenden Dioden, die ausgelegt
sind, um Licht unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung auszustrahlen. In anderen
Worten, bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist eine erste lichtemittierende
Diode der Lichtquellenmatrix 2a so ausgelegt, dass das von der ersten lichtemittierenden
Diode erzeugte Licht ein Intensitätsmaximum einer ersten Lichtwellenlänge
&lgr;1 aufweist. Eine zweite lichtemittierende Diode hingegen ist bevorzugt
so ausgelegt, dass ein von der zweiten lichtemittierenden Diode ausgestrahltes Licht
ein Intensitätsmaximum bei einer zweiten Lichtwellenlänge &lgr;2
aufweist, wobei sich die zweite Lichtwellenlänge &lgr;2 von der
ersten Lichtwellenlänge &lgr;1 unterscheidet.
Die Handgelenksmanschette 1 umfasst ferner eine photoempfindliche
Empfängermatrix 2b, die zumindest eine lichtempfindliche Diode umfasst.
Bevorzugt umfasst die lichtempfindliche Empfängermatrix 2b allerdings
eine Mehrzahl von lichtempfindlichen Dioden. Es wird ferner bevorzugt (ist aber
nicht zwingend erforderlich), dass die lichtempfindlichen Dioden der Empfängermatrix
2b unterschiedliche spektrale Empfindlichkeiten aufweisen.
Ganz allgemein lässt sich hierbei festhalten, dass, es im Rahmen
der vorliegenden Erfindung ausreichend ist, wenn die Lichtquellenmatrix
2a zumindest eine lichtemittierende Diode (oder eine andere Lichtquelle)
umfasst, und wenn die photoempfindliche Empfängermatrix 2b zumindest
eine lichtempfindliche Diode (oder ein anderes lichtempfindliches Element) umfasst.
Es wird allerdings bevorzugt, dass die Lichtquellenmatrix 2a eine Mehrzahl
von lichtemittierenden Dioden (oder anderen Lichtquellen) umfasst, und dass die
photoempfindliche Empfängermatrix 2b eine Mehrzahl von lichtempfindlichen
Dioden (oder anderen photoempfindlichen Elementen) umfasst. Weiterhin wird es bevorzugt
(ist aber nicht zwingend erforderlicht) dass die Lichtquellenmatrix 2a
Dioden (bzw. andere Lichtquellen) mit unterschiedlicher spektraler Verteilung des
ausgesendeten Lichts umfasst. Ferner wird es bevorzugt (ist aber nicht zwingend
erforderlich) dass die photoempfindliche Empfängermatrix 2b lichtempfindliche
Dioden bzw. Photodioden (oder andere lichtempfindliche Elemente) mit unterschiedlicher
spektraler Empfindlichkeit umfasst. Um einen spektralen Verlauf einer optischen
Dämpfung zwischen der Lichtquellenmatrix 2a und der photoempfindliche
Empfängermatrix 2b zu bestimmen, ist es im Übrigen ausreichend,
wenn entweder die Lichtquellenmatrix 2a lichtemittierende Dioden mit unterschiedlicher
spektraler Verteilung aufweist, oder wenn die photoempfindliche Empfängermatrix
2b lichtempfindliche Dioden mit unterschiedlicher spektraler Empfindlichkeit
aufweist.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Unterarm
310 einen Speichenknochen 6 (auch mit Radius bezeichnet) sowie
einen Ellenknochen 7 (auch mit Ulna bezeichnet) umfasst. Ferner umfasst
der Unterarm 310 eine Speichenschlagader 4 (auch mit Arteria radialis
bezeichnet) sowie eine Ellenschlagader 5 (auch mit Arteria ulnaris bezeichnet).
Die Speichenschlagader 4, die Ellenschlagader 5, die Speiche
6 und die Elle 7 sind in der aus der Medizin bekannten Weise in
dem Unterarm 310 angeordnet.
Die Lichtquellenmatrix 2a (auch kurz als Lichtquelle bezeichnet)
und die photoempfindliche Empfängermatrix 2b (auch kurz als Lichtempfänger
bezeichnet) sind im Übrigen so an der Handgelenkmanschette 1 (auch
als Befestigungseinrichtung bezeichnet) angeordnet, dass zumindest eine Arterie
(also beispielsweise die Speichenschlagader 4 oder die Ellenschlagader
5) sich zwischen einer lichtemittierenden Diode (oder allgemein: einer
Lichtquelle) der Lichtquellenmatrix 2a und einer lichtempfindlichen Diode
(oder allgemein: einem lichtempfindlichen Element) der photoempfindliche Empfängermatrix
2b befindet, wenn die Handgelenkmanschette 1 an einem menschlichen
Unterarm oder um ein menschliches Handgelenk befestigt ist.
An der Handgelenksmanschette 1 sind ferner zwei Elektroden
bzw. Hautelektroden 20 angeordnet, so dass die Hautelektroden
20 in einer elektrisch leitfähigen Verbindung mit der Haut des Unterarms
310, oder des Handgelenks oder der Handwurzel stehen, wenn die Handgelenksmanschette
1 an dem Unterarm 310, an dem Handgelenk oder an der Handwurzel
angebracht ist. Die Hautelektroden 20 sind ferner mit einer Einrichtung
zur Impedanzmessung gekoppelt, um eine Impedanz zwischen den Hautelektroden
20 zu bestimmen, wie im Folgenden noch ausführlicher erläutert
wird.
3B zeigt ferner ein Schrägbild eines erfindungsgemäßen
Sensors, der um einen menschlichen Unterarm befestigt ist. Die graphische Darstellung
der 3B ist in ihrer Gesamtheit mit 350 bezeichnet.
Da die graphische Darstellung 350 sich von der graphischen Darstellung
300 nur durch die gewählte Perspektive unterscheidet, tragen gleiche
Einrichtungen bzw. Merkmale in den graphischen Darstellungen 300 bzw.
350 gleiche Bezugszeichen. Auf eine wiederholte Erläuterung wird daher
hier verzichtet.
Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass beispielsweise die Lichtquellenmatrix
2a derart an der Handgelenksmanschette 1 angebracht ist, dass
die Lichtquellenmatrix 2a der Innenseite des Unterarms, der Innenseite
des Handgelenks oder die Innenseite der Handwurzel benachbart ist, wenn die Handgelenkmanschette
1 an dem Unterarm 310, um das Handgelenk oder um die Handwurzel
angebracht ist. Ferner wird es bevorzugt, dass die photoempfindliche Empfängermatrix
2b so an die Handgelenkmanschette 1 angeordnet ist, dass die lichtempfindliche
Empfängermatrix 2b einer Außenseite des Unterarms, des Handgelenks
oder der Handwurzel benachbart ist, wenn die Handgelenkmanschette 1 an
dem Unterarm, um das Handgelenk oder um die Handwurzel angebracht ist.
Alternativ dazu kann die Lichtquellenmatrix 2a aber auch
derart an der Handgelenkmanschette 1 angebracht sein, dass die Lichtquellenmatrix
2a der Außenseite des Unterarms 310, der Außenseite
des Handgelenks oder der Außenseite der Handwurzel benachbart ist, wenn die
Handgelenkmanschette 1 an dem Unterarm, um das Handgelenk oder um die Handwurzel
angebracht ist. In diesem Fall ist die photoempfindliche Empfängermatrix
2b bevorzugt so an der Handgelenkmanschette 1 angeordnet, dass
die photoempfindliche Empfängermatrix 2b der Innenseite des Unterarms,
der Innenseite des Handgelenks oder der Innenseite der Handwurzel benachbart ist,
wenn die Handgelenkmanschette 1 an dem Unterarm, um das Handgelenk oder
um die Handwurzel angebracht ist.
Ferner wird es bevorzugt, dass die Handgelenkmanschette
1 so ausgelegt ist, dass die Handgelenkmanschette 1 um das Handgelenk
fixiert ist, wenn die Handgelenkmanschette um das Handgelenk angebracht ist, dass
die Handgelenkmanschette 1 also nicht in Richtung der Handwurzel oder in
Richtung des Unterarms verschiebbar ist, wenn die Handgelenkmanschette um das Handgelenk
herum angebracht ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die Messung stets an dem
optimalen Ort, nämlich in direkter Nähe des Handgelenks, erfolgt.
Aus der 3B ist ersichtlich, dass an der
Handgelenkmanschette 1 ferner ein Beschleunigungssensor 8 angebracht
ist. Dabei können verschiedene Orte für den Beschleunigungssensor gewählt
werden. Bei einem bevorzugen Ausführungsbeispiel ist der Beschleunigungssensor
8 benachbart zu der Lichtquellenmatrix 2a angeordnet, so dass
der Beschleunigungssensor 8 und die Lichtquellenmatrix 2a sich
auf der gleichen Seite (Innenseite oder Außenseite) des Unterarms, des Handgelenks
oder der Handwurzel befinden. Dadurch ist beispielsweise sichergestellt, dass der
Beschleunigungssensor eine Beschleunigung, die auf die Lichtquellenmatrix
2a einwirkt, aufnimmt. Es wurde nämlich erkannt, dass eine Verschiebung
der Lichtquellenmatrix 2a gegenüber dem Unterarm, dem Handgelenk oder
der Handwurzel einen besonders starken Einfluss auf das durch die photoempfindliche
Empfängermatrix 2b gelieferte Lichtintensitätssignal aufweist.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Beschleunigungssensor
8 benachbart zu der photoempfindliche Empfängermatrix
2b angeordnet, so dass sich der Beschleunigungssensor 8 auf der
gleichen Seite (Innenseite oder Außenseite) des Unterarms, des Handgelenks
oder der Handwurzel befindet wie die photoempfindliche Empfängermatrix. Auch
eine solche Anordnung ist besonders vorteilhaft, da ein großer Fehler in dem
Lichtintensitätssignal entstehen kann, wenn sich die photoempfindliche Empfängermatrix
2b gegenüber dem Unterarm, dem Handgelenk oder der Handwurzel durch
eine Beschleunigung verschiebt.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel können
auch zwei oder mehrere Beschleunigungssensoren an verschiedenen Stellen der Handgelenkmanschette
1 angeordnet sein, beispielsweise sowohl benachbart zu der Lichtquellenmatrix
2a als auch benachbart zu der photoempfindlichen Empfängermatrix
2b.
Die Signale der zwei oder mehreren Beschleunigungssensoren können
dann kombiniert werden, oder können verwendet werden, um Beschleunigungen in
verschiedene Richtungen zu beschreiben bzw. zu erfassen.
In anderen Worten, die vorliegende Erfindung schafft gemäß
einem Ausführungsbeispiel einen am Handgelenk tragbaren Photoplethysmographen
basierend auf dem Transmissionsprinzip. Der Plethysmograph umfasst bei einem Beispiel
eine aus mehreren Blöcken bestehende matrixförmige Anordnung mehrerer
Lichtquellen unterschiedlicher Wellenlänge, die beispielsweise durch die Lichtquellenmatrix
2a gebildet wird. Der Plethysmograph umfasst ferner gemäß einem
Ausführungsbeispiel eine aus mehreren Blöcken bestehende, matrixförmige
Anordnung photoempfindlicher Elemente, deren Spektrum (bzw. spektrale Empfindlichkeit)
auf die (z.B. bei den Lichtquellen) verwendeten Wellenlängen abgestimmt ist.
Die matrixförmige Anordnung photoempfindlicher Elemente wird bei einem Ausführungsbeispiel
durch die photoempfindliche Empfängermatrix 2b gebildet.
Der Photoplethysmograph umfasst ferner bei einem Ausführungsbeispiel
einen Beschleunigungssensor für jede der drei Achsen (bzw. Richtungen) im Raum.
Alternativ kann der Photoplethysmograph aber auch nur einen oder zwei Beschleunigungssensoren
für eine Richtung oder für zwei Richtungen umfassen. Die Beschleunigungssensoren
(bzw. der Beschleunigungssensor) dienen der Verbesserung der Signalqualität
und liefern einen Maßstab zur Bewertung einer Plausibilität eines aufgenommenen
Plethysmogramm.
Die Verwendung von Lichtquellen verschiedener Wellenlängen ermöglicht
gemäß einem Ausführungsbeispiel eine Anpassung des Photoplethysmographen
an eine Hautfarbe sowie an eine Anatomie eines Handgelenks und lässt ferner
Rückschlüsse auf im Blutbestandteile (beispielsweise von Blut in einer
Arterie zwischen der Lichtquellenmatrix 2a und der photoempfindlichen Empfängermatrix
2b) zu.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind die auf der Hautoberfläche (beispielsweise des Unterarms, des Handgelenks
oder der Handwurzel) aufliegenden und die Lichtquellen bzw. die photoempfindlichen
Elemente beinhaltenden Gehäuse (bzw. ist das die Lichtquellen und die photoempfindlichen
Elemente beinhaltende Gehäuse) derart gestaltet, dass die Gehäuse (bzw.
das Gehäuse) als mindestens zwei Hautelektroden 20 zur Messung einer
Hautimpedanz verwendet werden können (bzw. kann).
Von der Hautimpedanz wird gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung auf einen Wasseranteil in einem Gewebe geschlossen.
Aus dem Wasseranteil in dem Gewebe kann dann optional beispielsweise
auf einen Grad einer Austrocknung (Exsikkation) eines Patienten, sowie auf eine
Blutviskosität und auf damit verbundene Schlaganfallrisiken geschlossen werden.
Die vorliegende Erfindung basiert somit auf dem Konzept, am Handgelenk
(z.B. eines Menschen oder eines Lebewesens) ein Plethysmogramm zu detektieren, indem
eine Lichtquelle 120, 2a geeigneter Wellenlängen mit geeigneter
Ansteuerung an einer Außenseite des Handgelenks derart gegenüber einem
photoempfindlichen Element 124, 2b auf der Innenseite des Handgelenks
angeordnet ist, dass sich mindestens eine der Armarterien (Arteria radialis 4 oder
Arteria ulnaris 5) zwischen der Lichtquelle 120, 2a und dem photoempfindlichen
Element 124, 2b befindet.
Die Erfindung basiert gemäß einem weiteren Aspekt auf dem
Konzept, dass über eine Messung der Hautimpedanz auf den Wasseranteil in dem
Gewebe und daraus auf den Grad der Austrocknung (Exsikkation) und auf die Blutviskosität
sowie auf ein damit verbundenes Schlaganfallrisiko geschlossen werden kann.
Ein weiterer Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin,
dass mit einem geeigneten Ansteuerverfahren der Lichtquelle 120 bzw. der
Lichtquellenmatrix 2a sowie des Lichtempfängers 124 bzw.
der photoempfindlichen Empfängermatrix 2b unter Verwendung verschiedener
Wellenlängen auf die Blutbestandteile geschlossen werden kann.
4 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Sensors einschließlich einer Schaltungsanordnung zur Ansteuerung der Lichtquelle
und zur Auswertung des Lichtintensitätssignals. Die Anordnung
gemäß der 4 ist in ihrer Gesamtheit mit
400 bezeichnet.
Kern der Anordnung 400 ist ein Messaufnehmer 410,
der beispielsweise eine Handgelenkmanschette 1, eine Lichtquellenmatrix
2a, eine photoempfindliche Empfängermatrix 2b, einen Beschleunigungssensor
8 sowie optional zumindest zwei Hautelektroden 20 umfasst, wie
dies beispielsweise anhand der 1A, 1B,
3A und 3B beschrieben
wurde.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel (aber nicht notwendigerweise)
sind die Lichtquellenmatrix 2a sowie die photoempfindliche Empfängermatrix
2b ausgelegt, um zumindest zwei Lichtwellenlängen &lgr;1,
&lgr;2 zu verwenden. Alternativ kann aber bei einem einfachen Ausführungsbeispiel
auch nur eine Lichtwellenlänge &lgr; verwendet werden.
Die Schaltungsanordnung 400 wird durch eine Mikrocontroller
und/oder einen digitalen Signalprozessor 19 gesteuert, der beispielsweise
eine Mehrzahl von digitalen Ausgangsleitungen bereitstellt, und der ferner für
sich allein oder in Kombination mit weiteren Peripherieelementen ausgelegt ist,
um mehrere analoge Signale einzulesen. Die Steuerung der Schaltungsanordnung
400 kann alternativ durch eine diskrete analoge und/oder digitale Schaltung
erfolgen.
Die Schaltungsanordnung 400 umfasst ferner eine Ansteuereinheit
420, die ausgelegt ist, um die einen oder mehreren lichtemittierten Dioden
der Lichtquellenmatrix 2a anzusteuern. Die Ansteuerschaltung
420 umfasst einen Pulsgenerator 14, der ausgelegt ist, um Impulse
zur Ansteuerung eines LED-Treibers 13 zu erzeugen. Der LED-Treiber
13 stellt in Verbindung mit dem Pulsgenerator 14 Spannungsimpulse
oder Stromimpulse zur Verfügung, die der Ansteuerung der lichtemittierenden
Diode der Lichtquellenmatrix 2a dienen. Umfasst die Lichtquellenmatrix
2a mehr als eine Diode, so verteilt ein Demultiplexer 2a die durch
den LED-Treiber 13 erzeugten Spannungsimpulse oder Stromimpulse auf die
lichtemittierenden Dioden der Lichtquellenmatrix 2a. Beispielsweise kann
der Demultiplexer ausgelegt sein, um einen von dem LED-Treiber 13 gelieferten
Spannungsimpuls oder Stromimpuls an genau eine ausgewählte lichtemittierende
Diode aus einer Mehrzahl von lichtemittierenden Dioden oder an genau eine ausgewählte
Gruppe von lichtemittierenden Dioden aus einer Mehrzahl von Gruppen von lichtemittierenden
Dioden der Lichtquellenmatrix 2a weiterzuleiten. Der Demultiplexer
10 empfängt im Übringen eine Auswahlinformation von dem Mikrocontroller
oder digitalen Signalprozessor 19, die festlegt, welche lichtemittierende
Diode oder Gruppe von lichtemittierenden Dioden mit einem Spannungsimpuls oder Stromimpuls
angeregt werden soll. Der Pulsgenerator 14 wird ferner bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel durch den Mikrocontroller oder den digitalen Signalprozessor
19 angesteuert, wodurch beispielsweise eine Impulsdauer und/oder eine Impulsintensität
der an die lichtemittierenden Dioden geleitenden Spannungspulse oder Strompulse
festgelegt wird.
Die Schaltungsanordnung 400 umfasst ferner eine Empfangseinrichtung
430, die mit der photoempfindlichen Empfängermatrix 2b gekoppelt
ist, und die ausgelegt ist, um die von der photoempfindlichen Empfängermatrix
gelieferten Spannungssignale oder Stromsignale auszuwerten. Bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel umfasst die Empfängerschaltung 430 einen
Multiplexer 9, der ausgelegt ist, um ein Signal von einer lichtempfindlichen
Diode der photoempfindlichen Empfängermatrix 2b (oder von einer Gruppe
von lichtempfindlichen Dioden der photoempfindlichen Empfängermatrix
2b) zur Weiterleitung an einen Verstärker 11 auszuwählen.
Der Multiplexer 9 wird dabei bevorzugt durch den Mikrocontroller oder digitalen
Signalprozessor 19 angesteuert. Die Empfängerschaltung 430
umfasst ferner eine Abtast- und Halteschaltung (Sample-and-Hold-Schaltung)
12, die mit dem Ausgang des Verstärkers 11 gekoppelt ist,
und die somit ausgelegt ist, um ein von einer durch den Multiplexer 9 ausgewählten
lichtempfindlichen Diode geliefertes und durch den Verstärker 11 verstärktes
Signal abzutasten und zu halten. Der Ausgang der Abtast- und Halteschaltung
12 ist ferner mit einem analogen Eingang des Mikrocontrollers oder digitalen
Signalprozessors 19 gekoppelt, wobei das von der Abtast- und Halteschaltung
12 gelieferte Signal bevorzugt in ein digitales Signal umgesetzt wird.
Alternativ dazu kann selbstverständlich auch ein externer Analog-Digital-Wandler
eingesetzt werden, der mit dem Mikrocontroller oder digitalen Signalprozessor
19 gekoppelt ist.
Das Ausgangssignal der Abtast- und Halteschaltung 12 wird
ferner bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel einer Offset-Schaltung
15 zugeführt. Die Offset-Schaltung 15 ist ausgelegt, um das
Ausgangssignal der Abtast- und Halteschaltung 12 um einen Offset zu verschieben,
also um beispielsweise einen Gleichanteil in dem Offset-Signal zu verringern oder
zu entfernen. Die Offsetschaltung 15 empfängt beispielsweise ein Signal
von einem Digital-Analog-Wandler 16, der durch den Mikrocontroller oder
digitalen Signalprozessor 19 angesteuert wird. Beispielsweise umfasst der
Mikrocontroller oder digitale Signalprozessor 19 eine Einrichtung zur Pulsbreitenmodulation
(PWM), um die Bereitstellung des Signals für die Offsetschaltung
15 zu ermöglichen. In diesem Fall kann der Digital-Analog-Wandler
16 beispielsweise lediglich ein Tiefpassfilter umfassen, um das von der
Pulsbreitenmodulationsschaltung gelieferte pulsbreitenmodulierte Signal in eine
entsprechende Gleichspannung umzusetzen. Alternativ dazu kann
allerdings auch ein herkömmlicher Analog-Digital-Wandler eingesetzt werden,
der beispielsweise von dem Mikrocontroller oder digitalen Signalprozessor ein digitales
Signal empfängt, und der basierend darauf ein Eingangssignal für die Offsetschaltung
15 zur Verfügung stellt. In anderen Worten, die Offsetschaltung
15 bildet beispielsweise eine Differenz zwischen dem Ausgangssignal der
Abtast- und Halteschaltung 12 und dem von der Digital-Analog-Wandlerschaltung
16 gelieferten Signal. Das Ergebnis der Differenzbildung, also das Ausgangssignal
der Offsetschaltung 15, wird einer Serienschaltung aus einem Verstärker
17 und einem Tiefpassfilter 18zugeführt. Durch die genannte
Schaltungsanordnung wird erreicht, dass der Verstärker lediglich einen Wechselanteil
des Ausgangssignals der Abtast- und Halteschaltung 12 empfängt, und
dass somit der Wechselanteil des Ausgangssignals der Abtast- und Halteschaltung
verstärkt und gefiltert wird. Das von dem Filter 18 gelieferte Ausgangssignal
wird einer Analog-Digital-Wandlung zugeführt, wobei der Mikrocontroller oder
digitale Signalprozessor 19 einen Analog-Digital-Wandler umfassen kann
oder mit einem derartigen Analog-Digital-Wandler gekoppelt sein kann, um das Ausgangssignal
des Filters 18 in ein digitales Signal zu wandeln.
Die Schaltungsanordnung 400 ist somit ausgelegt, um eine
optische Dämpfung zwischen der Lichtquellenmatrix 2a und der photoempfindlichen
Empfängermatrix 2b für zumindest eine Lichtwellenlänge und
für zumindest ein Paar von Lichtquellen (z.B. zumindest einer lichtemittierenden
Diode) und Lichtempfängern (z.B. zumindest einer lichtempfindlichen Diode)
zu bestimmen. Durch die Verwendung einer Demultiplexerschaltung 10 und
einer Multiplexerschaltung 9 kann im Übrigen unter Verwendung einer
einfachen Hardware die Dämpfung zwischen der Lichtquellenmatrix 2a
und der photoempfindlichen Empfängermatrix 2b für eine Mehrzahl
von Lichtwellenlängen &lgr; bzw. für eine Mehrzahl von geometrischen
Ausbreitungswegen ermittelt werden.
Die Schaltungsanordnung 400 umfasst ferner einen Beschleunigungssensor
8, der mit der Lichtquellenmatrix 2a und/oder der photoempfindlichen
Empfängermatrix 2b mechanisch gekoppelt ist. Der Beschleunigungssensor
liefert damit eine Information, die die auf die Lichtquellenmatrix 2a oder
auf die photoempfindliche Empfängermatrix 2b wirkende Beschleunigung
beschreibt. Der Mikrocontroller oder digitale Signalprozessor 19 empfängt
die Information über die Beschleunigung typischerweise als ein analoges Signal,
und ist ausgelegt, um die Information über die Beschleunigung in ein digitales
Signal zu wandeln und bei der Auswertung der von der photoempfindlichen Empfängermatrix
2b gelieferten Information mit zu berücksichtigen, wie dies bereits
oben ausführlich erläutert wurde.
Der Mikrocontroller oder digitale Signalprozessor 19 umfasst
ferner einen universellen seriellen, synchronen oder asynchronen Sender und/oder
Empfänger (USART) zur Kommunikation mit weiteren Komponenten eines Systems.
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass der Mikrocontroller oder digitale Signalprozessor
19 typischerweise ausgelegt bzw. programmiert ist, um basierend auf der
von der photoempfindlichen Empfängermatrix 2b gelieferten Information
eine Information über einen Vitalparameter des Menschen, der den erfindungsgemäßen
Sensor trägt, bereitzustellen. Alternativ dazu kann der Mikrocontroller oder
digitale Signalprozessor 19 auch eine Zwischeninformation bestimmen bzw.
bereitstellen, aus der der Vitalparameter bzw. die Information über den Vitalparameter
ableitbar ist.
Der Sensor 410 umfasst ferner (optional) zwei Hautelektroden
20, die an dem Sensor 410 angeordnet sind, um in Kontakt mit einer
Haut eines Lebewesens, das den Sensor 410 trägt, zu stehen. Eine Schaltungsanordnung
21 ist mit den Hautelektroden 20 gekoppelt, um eine Impedanzmessung
einer Impedanz zwischen den Hautelektroden 20 durchzuführen. Die Schaltungsanordnung
21 zur Impedanzmessung liefert im Übrigen eine Information über
die Impedanz an den Mikrocontroller oder digitalen Signalprozessor 19.
Bevorzugt liefert die Schaltungsanordnung 21 zur Impedanzmessung ein analoges
Signal, das einem Analogeingang des Mikrocontrollers oder digitalen Signalprozessors
19 zugeführt wird.
Die Auswertung bzw. Verwendung der genannten Information über
die Impedanz zwischen den Hautelektroden 20 wird im Folgenden noch beschrieben.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass ein geeigneter
Mikrocontroller, beispielsweise ein digitaler Signalprozessor 19, die Ansteuerung
der einzelnen Komponenten der Anordnung 400 sowie die Aufzeichnung, Verarbeitung
und Auswertung der sich aus der Anordnung 400 ergebenen Signalverläufe
übernimmt.
Die Schaltungsanordnung 400 umfasst somit einen Pulsgenerator
14, der geeignete Spannungsverläufe zur Ansteuerung des LED-Treibers
13 erzeugt. Der Demultiplexer 10 übernimmt die Verteilung
der erzeugten Signale auf die einzelnen in einer Matrix angeordneten und auf Blöcke
aufgeteilten Lichtquellen 2a. Die Signale der Beschleunigungssensoren
8 (bzw. eines Beschleunigungssensors 8) werden von dem Mikrocontroller
oder digitalen Signalprozessor 19 digitalisiert und verarbeitet. Eine Schaltung
21 erhält die Signale der Hautelektroden 20 und führt
diese in geeigneter Art und Weise dem Mikrocontroller oder digitalen Signalprozessor
zu, der die Signale der Hautelektroden digitalisiert und verarbeitet. Der Multiplexer
9 sorgt für die Aufnahme und Weiterleitung der Signale
von den einzelnen in einer Matrix angeordneten und auf Blöcke aufgeteilten
lichtempfindlichen Elemente 2b an das Abtasthalteglied 12. Nach
dem Abtasthalteglied 12 wird das Signal von dem Mikrocontroller oder digitalen
Signalprozessor 19 digitalisiert und verarbeitet. Das Signal des Abtasthalteglieds
12 wird auf eine Offset-Schaltung 15 geführt, welche über
den Digital-Analog-Umsetzer 16 von dem Mikrocontroller oder digitalen Signalprozessor
19 angesteuert wird. Anschließend wird das Signal mit einer Schaltung
17 verstärkt, und mit einer Schaltung 18 gefiltert. Danach
wird das Signal von dem Mikrocontroller oder digitalen Signalprozessor
19 digitalisiert und verarbeitet.
5 zeigt ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen
Anordnung zur Einstellung einer von einer Lichtquelle abgegebenen Lichtmenge basierend
auf einer Messung der Hautimpedanz.
Die Schaltungsanordnung gemäß der 5
ist in ihrer Gesamtheit mit 500 bezeichnet. Die Schaltungsanordnung
500 ist zur Verwendung in einem erfindungsgemäßen Sensor zu Bestimmung
eines Vitalparameters des Lebewesens geeignet. Entscheidend für die Einsetzbarkeit
der Schaltungsanordnung 500 ist die Tatsache, das ein Sensor zur Bestimmung
eines Vitalparameters eine Lichtquelle 2a (z.B. in Form einer einzelnen
Lichtquelle bzw. lichtemittierten Diode, oder in Form einer Lichtquellenmatrix)
sowie einen Lichtempfänger 2b (z.B. in Form eines einzelnen Lichtempfängers
bzw. einer einzelnen lichtempfindlichen Diode, oder in Form einer photoempfindlichen
Empfängermatrix) umfasst, wobei Gewebe eines Körperteils von dem von der
Lichtquelle 2a ausgestrahlten Licht durchstrahlt wird, um von dem Lichtempfänger
2b empfangen bzw. detektiert zu werden. Ferner sind typischerweise die
Lichtquelle 2a und der Lichtempfänger 2b an einer Befestigungseinrichtung
angebracht, die ihrerseits zur Anbringung an dem Körperteil ausgelegt ist.
Die Befestigungseinrichtung, die die Lichtquelle 2a oder den Lichtempfänger
2b trägt, umfasst ferner zwei Hautelektroden 20, die mit
der Befestigungseinrichtung verbunden sind, um in einem elektrisch leitfähigen
Kontakt mit einer Hautoberfläche des von der Befestigungseinrichtung umschlossenen
Körperteils zu stehen, wenn die Befestigungseinrichtung an dem Körperteil
angebracht ist.
Die Hautelektroden 20 sind ferner bevorzugt in das Gehäuse
der Befestigungseinrichtung, die die Lichtquelle 2a bzw. den Lichtempfänger
2b trägt und/oder häust, integriert. In anderen Worten, die Hautelektroden
20 bilden beispielsweise einen Teil einer Oberfläche des Gehäuses
der Befestigungseinrichtung.
Eine Impedanzmessschaltung 21 ist elektrisch (bevorzugt elektrisch
leitfähig) mit den Hautelektroden 20 gekoppelt, und ist ausgelegt,
um eine Impedanz zwischen den Hautelektroden 20 zu bestimmen. Die Impedanzbestimmungsschaltung
21 kann beispielsweise ausgelegt sein, um nur einen Realteil einer Impedanz
zwischen den Hautelektroden 20 zu bestimmen, um nur einen Imaginärteil
einer Impedanz zwischen den Hautelektroden 20 zu bestimmen, oder um sowohl
einen Realteil als auch einen Imaginärteil einer Impedanz zwischen den Hautelektroden
20 zu bestimmen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Impedanz zwischen
den Hautelektroden 20 beispielsweise ein Maß für einen Wasseranteil
in einem Gewebe, das sich zwischen den Hautelektroden 20 befindet, darstellt,
und dass ferner das Maß für den Wassergehalt in dem Gewebe eine optische
Dämpfung beim Durchgang von Licht von der Lichtquelle 2a zu dem Lichtempfänger
2b beschreibt.
In anderen Worten, die Impedanzbestimmungseinrichtung 21
ermöglicht zusammen mit den Hautelektroden 20 ganz allgemein eine
Bestimmung (bzw. Abschätzung) einer optischen Dämpfung zwischen der Lichtquelle
2a und dem Lichtempfänger 2b, wobei die Bestimmung der optischen
Dämpfung auf nichtoptischen Wege erfolgt. In anderen Worten, die Bestimmung
der Dämpfung erfolgt bevorzugt durch Messung einer elektrischen Eigenschaft
des Körperteils. Alternativ dazu ist auch eine optische Messung der optischen
Dämpfung möglich.
Die Schaltungsanordnung 500 umfasst ferner eine Lichtmengeneinstelleinrichtung
510, die mit der Impedanzmesseinrichtung 21 gekoppelt ist, um
von der Impedanzmesseinrichtung 21 eine Information über eine Hautimpedanz
zwischen den Elektroden 20 zu empfangen. Die Lichtmengeneinstell-Einrichtung
510 ist ferner ausgelegt, um auf die Ansteuerung der Lichtquelle
2a einzuwirken (bzw. die Lichtquelle 2a anzusteuern), um die von
der Lichtquelle 2a abgestrahlte Lichtenergie oder Lichtleistung in Abhängigkeit
von der von der Impedanzbestimmungseinrichtung 21 gelieferten Information
einzustellen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Lichtmengeneinstelleinrichtung
510 ausgelegt, um die von der Lichtquelle 2a in das Körperteil
eingestrahlte Lichtenergie bzw. Lichtleistung auf einen großen Wert einzustellen,
wenn die Impedanz zwischen den Hautelektroden 20 einen geringen Wert aufweist,
und um die in das Körperteil eingestrahlte Lichtenergie oder Lichtleistung
auf einen vergleichsweise dazu geringeren Werte einzustellen, wenn die Impedanz
zwischen den Hautelektroden 20 einen vergleichsweise größeren
Wert annimmt. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel ist die Lichtmengeneinstell-Einrichtung
510 ausgelegt, um die von der Lichtquelle 2a in das Körperteil
eingestrahlte Lichtleistung derart einzustrahlen, dass die Lichtleistung bei Vorliegen
einer größeren Impedanz zwischen den beiden Hautelektroden 20
einen größeren Wert annimmt als bei Vorliegen einer vergleichsweise kleineren
Impedanz zwischen den Hautelektroden 20.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Lichtmengeneinstell-Einrichtung
ausgelegt, um basierend auf der von der Impedanzbestimmungseinrichtung
21 gelieferten Information über die Impedanz zwischen den Elektroden
20 eine Information über einen Wasseranteil in dem Gewebe des Körperteils
zwischen den Hautelektroden 20 abzuleiten, und um basierend auf der Information
über den Wasseranteil in dem Gewebe die von der Lichtquelle 2a in
den Körperteil eingestrahlte Lichtenergie oder Lichtleistung einzustellen.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Lichtmengeneinstell-
Einrichtung 510 ausgelegt, um basierend auf der Information über den
Wasseranteil in dem Gewebe des Körperteils zwischen den Hautelektroden
20 eine Information über eine optische Dämpfung in dem Gewebe
des Körperteils zwischen den Hautelektroden 20 zu bestimmen, und um
die von der Lichtquelle 2a in das Körperteil eingestrahlte Lichtenergie
oder Lichtleistung in Abhängigkeit von der Information über die optische
Dämpfung in dem Gewebe des Körperteils abzuleiten.
In anderen Worten, die durch die Lichtquelle 2a in den Körperteil
eingestrahlte Lichtenergie oder Lichtleistung kann in einem mehrstufigen Prozess
bestimmt werden, bei dem zwei oder mehr Schritte zu einem einzigen Schritt zusammengefasst
werden können. Die möglichen einzelnen Schritte umfassen: Bestimmen der
Impedanz zwischen zwei Hautelektroden, die mit dem Körperteil in elektrischem
(bzw. elektrisch leitfähigem) Kontakt stehen; Bestimmen eines Wasseranteils
in dem Gewebe des Körperteils basierend auf der Information über die Impedanz
zwischen den Hautelektroden; Bestimmen einer Information über eine optische
Dämpfung in dem Körperteil basierend auf der Information über den
Wasseranteil in dem Gewebe des Körperteils; und Einstellen der Lichtenergie
oder Lichtleistung basierend auf der Informationen über die optische Dämpfung
in dem Körperteil.
Eine Bestimmung der Information über den Wasseranteil in dem
Körperteil sowie eine Bestimmung der Information über die optische Dämpfung
in dem Körperteil können optional entfallen, d. h. es kann eine Einstellung
der Lichtenergie oder Lichtleistung der Lichtquelle 2a direkt basierend
auf der Impedanz zwischen den Hautelektroden erfolgen. In anderen Worten, ein Realteil
der Impedanz, ein Imaginärteil der Impedanz, ein Betrag der Impedanz oder eine
Phase der Impedanz können beispielsweise durch die Lichtmengeneinstellungseinrichtung
510 auf eine Lichtenergie oder Lichtleistung der Lichtquelle
2a abgebildet werden. Die Abbildung kann beispielsweise durch einen funktionale
Zusammenhang oder unter Verwendung einer Wertetabelle erfolgen, wobei jeweils einer
bestimmten Impedanz (bzw. einem Realteil, einem Imaginärteil, einem Betrag
oder einer Phase der Impedanz) eine Lichtenergie oder eine Lichtleistung zugeordnet
wird.
6 zeigt ein Flussdiagramm eines erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Liefern einer Information über einen Vitalparameter eines Lebewesens.
Das Verfahren gemäß der 6 ist
seiner Gesamtheit mit 600 bezeichnet. Das Verfahren 600 umfasst
ein Bestimmen 610 einer Information über eine optische Dämpfung
in einem Körperteil des Lebewesens zwischen einem Lichtsender und einem Lichtempfänger,
wobei die optische Dämpfung von einem Vitalparameter des Lebewesens abhängt.
Der Lichtsender und der Lichtempfänger sind an dem Körperteil mit einer
Befestigungseinrichtung angebracht.
Das Verfahren umfasst ferner in einem zweiten Schritt 620
ein Bestimmen einer Information über eine Beschleunigung der Lichtquelle, des
Lichtempfängers oder der Befestigungseinrichtung.
Das Verfahren 600 umfasst ferner in einem dritten Schritt
630 ein Verknüpfen der Information über die optischen Dämpfung
mit der Information über die Beschleunigung, um eine Information über
den Vitalparameter zu erhalten.
Es sei ferner darauf hingewiesen, dass das Verfahren 600
um all diejenigen Schritte ergänzt werden kann, die von der oben beschriebenen
erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt werden.
7 zeigt ein Flussdiagramm eines erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Liefern einer Information über einen Vitalparameter eines Lebewesens
in einer Einrichtung mit einer Lichtquelle und einem Lichtempfänger, die angeordnet
sind, um eine Information über eine optische Dämpfung in einem Körperteil
des Lebewesens zwischen der Lichtquelle und dem Lichtempfänger zu bestimmen,
wobei die optische Dämpfung von dem Vitalparameter abhängt, und wobei
die Lichtquelle und der Lichtempfänger an dem Körperteil mit einer Befestigungseinrichtung
angebracht sind. Das Verfahren gemäß der 7
ist in seiner Gesamtheit mit 700 bezeichnet. Das Verfahren 700
umfasst in einem ersten Schritt 710 ein Bestimmen einer Information über
eine Beschleunigung der Lichtquelle, des Lichtempfängers oder der Befestigungseinrichtung.
In einem zweiten Schritt 720 wird geprüft, ob die Beschleunigung größer
oder kleiner als eine vorgegebene maximale Beschleunigung ist. Ist die Beschleunigung
kleiner bzw. nicht größer als die vorgegebene maximale Beschleunigung,
so wird in einem Schritt 730 eine Information über den Vitalparameter
des Lebewesens aus einer Information über eine optische Dämpfung
in dem Körperteil des Lebewesens zwischen dem Lichtsender und dem Lichtempfänger
bestimmt. Wird hingegen in dem Schritt 720 festgestellt, dass die Beschleunigung
größer als die vorgegebene maximale Beschleunigung ist, so wird der Lichtsender
abgeschaltet und/oder die Erzeugung der Information über den Vitalparameter
unter Verwendung der Information über die optische Dämpfung eingestellt
bzw. unterbrochen.
Das Verfahren 700 kann ferner um all diejenigen Schritte
ergänzt werden, die von der erfindungsgemäßen oben beschriebenen
Vorrichtung durchgeführt werden.
Die erfindungsgemäßen Verfahren können in beliebiger
Weise realisiert werden. Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Verfahren
durch eine elektronische Rechenanlage bzw. durch einen Computer realisiert werden.
In anderen Worten, die erfindungsgemäße Vorrichtung und
das erfindungsgemäße Verfahren kann in Hardware oder in Software implementiert
werden. Die Implementation kann auf einem digitalen Speichermedium, beispielsweise
einer Diskette, einer CD, einer DVD, einem ROM-, PROM-, EPROM-, EEPROM- oder einem
FLASH-Speicher mit elektronisch auslesbaren Steuersignalen erfolgen, die so mit
einem programmierbaren Computersystem zusammenwirken können, dass das entsprechende
Verfahren ausgeführt wird.
Allgemein besteht die vorliegende Erfindung somit auch in einem Computer-Programm-Produkt
mit auf einem maschinenlesbaren Träger gespeicherten Programmcode zur Durchführung
zumindest eines der erfindungsgemäßen Verfahren, wenn das Computerprogramm-Produkt
auf einem Rechner abläuft. In anderen Worten ausgedrückt, kann die Erfindung
somit als ein Computer-Programm mit einem Programmcode zur Durchführung eines
erfindungsgemäßen Verfahrens realisiert werden, wenn das Computer-Programm
auf einem Computer abläuft.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die vorliegende Erfindung
eine Sensorvorrichtung zur nichtinvasiven Aufnahme eines Plethysmogramms am Handgelenk
eines Menschens umfasst. Gemäß einem Aspekt umfasst die vorliegende Erfindung
eine gleichzeitige Messung der Bewegung der Sensorvorrichtung und der Hautimpedanz.
Ein Plethysmogramm ist dabei eine graphische Abbildung von Volumenänderungen,
z.B. von Arterien eines Lebewesen.
Die vorliegende Erfindung basiert unter Anderem auf der Erkenntnis,
dass Photoplethysmographen (beispielsweise Photoplethysmographen für den Einsatz
am Finger, die beispielsweise durch einen Fingerclip an der Fingerkuppe angebracht
werden) sehr empfindlich auf Erschütterungen reagieren, was eine zuverlässige
Aufnahme bzw. Auswertung des Plethysmogramms erheblich erschwert.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Plethysmogramm
am Handgelenk mit einer Sensorvorrichtung basierend auf dem Transmissionsprinzip
zu erfassen. Die Sensorvorrichtung wird am Handgelenk getragen, um eine Einschränkung
einer Bewegungsfreiheit eines Menschen auf ein Minimum zu reduzieren. Beschleunigungssensoren
beispielsweise für die Koordinatenachsen in einem dreidimensionalen Raum detektieren
Bewegungen und Erschütterungen der Sensorvorrichtung und ermöglichen eine
nachträgliche Korrektur und eine Plausibilitätsbewertung eines eventuell
durch Bewegungsartefakte gestörten Plethysmogramms. Mittels Elektroden wird
eine Hautimpedanz am Handgelenk gemessen, und daraus der Wasseranteil in einem Gewebe,
der im Wesentlichen zur Dämpfung des eingestrahlten Lichts beiträgt, bestimmt.
Entsprechend dem Wasseranteil in dem Gewebe wird die (in das Gewebe) eingestrahlte
Lichtleistung (bzw. Lichtenergie) optimal eingestellt. Somit wird eine Reduzierung
des Energieverbrauchs (bezogen auf herkömmliche Plethysmographen, bei denen
eine vorgegebene Lichtleistung bzw. Lichtenergie verwendet wird) erreicht. Des Weiteren
werden (optional) zur Abschätzung von Schlaganfallrisiken aus dem Wasseranteil
(im Gewebe) ein Austrocknungsgrad (Exsikkationsgrad) und eine Blutviskosität
des Patienten ermittelt.
Der erfindungsgemäße Plethysmograph wird am Handgelenk ähnlich
einer Armbanduhr getragen und nicht (wie herkömmlicherweise üblich) am
Finger eines Patienten. Somit ist der Finger nicht blockiert, und der Patient nicht
in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die erfindungsgemäß verwendeten
Bewegungssensoren (bzw. Beschleunigungssensoren) erlauben eine Plausibilitätsbewertung
und eine Korrektur eines eventuell durch Bewertungsartefakte gestörten Plethysmogramms.
Das Plethysmogramm wird zuverlässiger aufgenommen, da der Plethysmograph unempfindlich
gegenüber Erschütterungen ist. Durch Messung der Hautimpedanz kann über
den Wasseranteil des Gewebes auf den Grad der Austrocknung (Exsikkation) geschlossen
werden, und es können Schlaganfallrisiken abgeschätzt werden. Außerdem
lässt sich in der erfindungsgemäßen Weise damit die eingestrahlte
Lichtleistung optimal anpassen und der Energieverbrauch der Sensorvorrichtung minimieren.
Die vorliegende Erfindung schafft somit ganz allgemeine eine Vorrichtung
zur bewegungsunempfindlichen bzw. erschütterungsunempfindlichen Bestimmung
eines Vitalparameters basierend auf einem Lichtintensitätssignal, das durch
eine Durchstrahlung bzw. Durchleuchtung eines Körperteils
eines Patienten unter Verwendung einer an dem Patienten mit Hilfe einer Befestigungseinrichtung
angebrachten Lichtquelle und eines Lichtempfängers erzeugt wird. Durch die
Berücksichtigung von Bewegungen können präzisere Ergebnisse als mit
herkömmlichen Messeinrichtungen erzielt werden, und es kann gleichzeitig eine
maximale Bewegungsfreiheit eines Patienten bzw. Lebewesens auch während der
Durchführung einer Messung sichergestellt werden.