Es wird ein Verfahren zur Herstellung von Chlor durch a) thermische Umsetzung von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff unter Einsatz von Katalysatoren und/oder durch nichtthermische aktivierte Umsetzung von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff, bei dem b) das bei der Umsetzung a) entstehende Gasgemisch, bestehend wenigstens aus den Zielprodukten Chlor und Wasser, nicht umgesetztem Chlorwasserstoff und Sauerstoff sowie weiteren Nebenbestandteilen wie Kohlendioxid und Stickstoff, und gegebenenfalls Phosgen zur Kondensation von Salzsäure abgekühlt wird, c) die entstandene flüssige Salzsäure vom Gasgemisch abgetrennt wird und in dem bei der Umsetzung a) ein Sauerstoff enthaltendes Gas mit einem Gehalt an Sauerstoff von höchstens 99 Vol.-% eingesetzt wird und in einer Stufe d) aus dem entstehenden chlorhaltigen Gasgemisch aus Stufe c) Chlor mittels Gaspermeation von Sauerstoff, Kohlendioxid und Stickstoff und gegebenenfalls zusätzlich von anderen Nebenbestandteilen getrennt wird.
Beschreibung[de]
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Herstellung von Chlor
durch thermische Umsetzung von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff unter Einsatz von
Katalysatoren, bei dem das bei der Umsetzung entstehende Gasgemisch, bestehend wenigstens
aus den Zielprodukten Chlor und Wasser, nicht umgesetztem Chlorwasserstoff und Sauerstoff
sowie weiteren Nebenbestandteilen wie Kohlendioxid und Stickstoff, und gegebenenfalls
Phosgen zur Kondensation von Salzsäure abgekühlt wird, die entstandene
flüssige Salzsäure vom Gasgemisch abgetrennt wird, die im Gasgemisch verbliebenen
Reste an Wasser, insbesondere durch Wäsche mit konzentrierter Schwefelsäure
entfernt werden. Die Erfindung betrifft speziell den Betrieb des Verfahrens unter
Verwendung von Luft oder Sauerstoff niederer Reinheit.
Bei der Herstellung von einer Vielzahl von chemischen Verbindungen
mit Chlor und oder Phosgen, beispielsweise der Herstellung von Isocyanaten oder
der Chlorierung von Aromaten, fällt als Nebenprodukt Chlorwasserstoff an. Dieser
Chlorwasserstoff kann durch Elektrolyse oder durch Oxidation mit Sauerstoff wieder
in Chlor überführt werden, das erneut bei chemischen Umsetzungen eingesetzt
werden kann. Die Oxidation von Chlorwasserstoff (HCl) zu Chlor (Cl2)
erfolgt durch Umsetzung von Chlorwasserstoff und Sauerstoff (O2) gemäß
4 HCl + O2 → 2 Cl2 + 2 H2O
Die Reaktion kann in Gegenwart von Katalysatoren bei Temperaturen
von ca. 200°C bis 450°C durchgeführt werden. Geeignete Katalysatoren
für die Deacon-Verfahren enthalten Übergangsmetallverbindungen wie Kupfer-
und Rutheniumverbindungen oder auch Verbindungen anderer Metalle wie Gold, Palladium
und Bismut. Solche Katalysatoren sind beispielsweise in den Schriften:
DE 1 567 788 A1, EP
251 731 A2, EP 936 184 A2,
EP 761 593 A1, EP
711 599 A1 und DE 102 50 131 A1
beschrieben. Die Katalysatoren sind in der Regel auf einem Träger aufgebracht.
Diese Träger bestehen beispielsweise aus Siliciumdioxid, Aluminiumoxid, Titandioxid
oder Zirkonoxid.
Die Deacon-Verfahren werden in der Regel in Wirbelbettreaktoren oder
Festbettreaktoren, vorzugsweise Rohrbündelreaktoren, durchgeführt. Chlorwasserstoff
wird bei den bekannten Verfahren vor der Reaktion von Verunreinigungen befreit um
eine Vergiftung der eingesetzten Katalysatoren zu vermeiden.
Sauerstoff wird in der Regel als reines Gas mit einem O2-Gehalt
von > 99 Vol-%, eingesetzt.
Allen bekannten Verfahren ist gemeinsam, dass bei der Reaktion von
Chlorwasserstoff mit Sauerstoff ein Gasgemisch erhalten wird, das neben dem Zielprodukt
Chlor auch Wasser, nicht umgesetzten Chlorwasserstoff und Sauerstoff, sowie weitere
Nebenbestandteile wie Kohlendioxid enthält. Zur Gewinnung von reinem Chlor
wird das Produktgasgemisch nach der Reaktion soweit abgekühlt, dass Reaktionswasser
und Chlorwasserstoff in Form von konzentrierter Salzsäure auskondensieren.
Die entstehende Salzsäure wird abgetrennt und das verbleibende gasförmige
Reaktionsgemisch wird durch Wäsche mit Schwefelsäure oder anderen Methoden
wie Trocknung mit Zeolithen von restlichem Wasser befreit. Das nunmehr wasserfreie
Reaktionsgasgemisch wird anschließend verdichtet, wobei Sauerstoff und andere
Gasbestandteile in der Gasphase verbleiben und vom verflüssigten Chlor abgetrennt
werden können. Derartige Verfahren zur Gewinnung von reinem Chlor aus Gasgemischen
sind beispielsweise in den Offenlegungsschriften DE
195 35 716 A1 und DE 102 35 476
A1 beschrieben. Das nunmehr gereinigte Chlor wird dann der Verwendung,
beispielsweise bei der Herstellung von Isocyanaten, zugeführt.
Ein wesentlicher Nachteil der vorgenannten Chlorherstellungsverfahren
ist der vergleichsweise hohe Energieaufwand für die Verflüssigung des
Chlorgasstroms.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass bei der Verflüssigung
des Chlorgasstroms eine sauerstoffhaltige Gasphase verbleibt, die noch erhebliche
Mengen an Chlorgas sowie andere Nebenbestandteile wie Kohlendioxid enthält.
Diese chlor- und sauerstoffhaltige Gasphase wird üblicherweise in die Reaktion
von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff zurückgeführt. Aufgrund von ebenfalls
enthaltenden Nebenbestandteilen, insbesondere Kohlendioxid und Stickstoff, muss
ein Teil dieses Gasstromes ausgeschleust und entsorgt werden um eine zu starke Anreicherung
dieser Nebenbestandteile im Stoffkreislauf zu vermeiden. Hierbei geht jedoch ein
Teil der Wertprodukte Chlor und Sauerstoff verloren. Zudem muss der aus dem Gesamtprozess
ausgeschleuste Gasstrom einer zusätzlichen Abgasbehandlung zugeführt werden,
was die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens weiter beeinträchtigt. Um den Verlust
an den Wertprodukten Chlor und Sauerstoff möglichst klein zu halten, ist es
bei den bekannten Prozessen erforderlich als Sauerstoff-Quelle möglichst reinen
Sauerstoff mit einem O2-Gehalt von oberhalb 99 Vol-%, einzusetzen, was
ebenfalls die Wirtschaftlichkeit des gesamten Verfahren negativ beeinflusst. Reiner
Sauerstoff wird technisch aus der Luftverflüssigung erhalten, die sehr energieaufwändig
ist.
Es wurde nun gefunden, dass die oben genannten Nachteile überwunden
werden können, wenn bei der Reaktion von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff niederer
Reinheit das chlorhaltige Gasgemisch nach der Trocknung mittels Gaspermeation von
Chlor befreit wird.
Hierbei kann dann sauerstoffhaltiges Gas mit einem O2-Gehalt
von kleiner 99 Vol-% eingesetzt werden.
Unter dem Begriff Gaspermeation versteht man allgemein die selektive
Trennung eines Gasgemisches mittels Membranen. Verfahren zur Gaspermeation sind
grundsätzlich bekannt und beispielsweise in „T. Melin, R. Rautenbach;
Membranverfahren – Grundlagen der Modul- und Anlagenauslegung; 2. Auflage;
Springer Verlag 2004", Kapitel 1 S. 1-17 und Kapitel 14, S. 437 – 493 oder
"Ullmann, Encyclopedia of Industrial Chemistry; Seventh Release 2006; Wiley-VCH
Verlag" beschrieben.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von Chlor
durch
a) thermische Umsetzung von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff unter Einsatz von
Katalysatoren, bei dem
b) das bei der Umsetzung a) entstehende Gasgemisch, bestehend wenigstens aus
den Zielprodukten Chlor und Wasser, nicht umgesetztem Chlorwasserstoff und Sauerstoff
sowie weiteren Nebenbestandteilen wie Kohlendioxid und Stickstoff, und gegebenenfalls
Phosgen zur Kondensation von Salzsäure abgekühlt wird,
c) die entstandene flüssige Salzsäure vom verbleibenden Gasgemisch
abgetrennt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass bei der Umsetzung a) ein Sauerstoff enthaltendes Gas
mit einem Gehalt an Sauerstoff von höchstens 99 Vol.-% eingesetzt wird und
in einer Stufe
d) aus dem entstehenden chlorhaltigen Gasgemisch aus Stufe c) Chlor mittels
Gaspermeation von Sauerstoff, Kohlendioxid und Stickstoff und gegebenenfalls zusätzlich
von anderen Nebenbestandteilen getrennt wird.
Das Verfahren wird vorzugsweise kontinuierlich durchgeführt,
da ein gleichfalls möglicher Batch- oder Semibatch-Betrieb etwas technisch
aufwändiger ist als das kontinuierliche Verfahren.
In einer bevorzugten Ausführung des neuen Verfahrens werden die
im Gasgemisch aus Stufe c) verbliebenen Reste an Wasser, insbesondere durch Wäsche
mit konzentrierter Schwefelsäure entfernt. Die Trocknung hat den Vorteil, dass
die Bildung von flüssiger Salzsäure in nachfolgenden Apparaten vermieden
werden kann (keine Korrosion), s.d. auf den Einsatz höherwertiger Werkstoffe
in diesen Apparateteilen verzichtet werden kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausführung des neuen Verfahrens
werden vor oder nach der Chlorabtrennung in Schritt d) noch gegebenenfalls verbliebene
Reste von Chlorwasserstoff entfernt. Die Abtrennung von Chlorwasserstoff hat ebenfalls
den Vorteil, dass die Bildung von flüssiger Salzsäure aus Chlorwasserstoff
und Spuren von Wasser vermieden werden kann.
Besonders bevorzugt erfolgt die Entfernung der gegebenenfalls verbliebene
Reste von Chlorwasserstoff direkt nach der Salzsäureabtrennung gemäß
Schritt c).
Die Entfernung der gegebenenfalls verbliebene Reste von Chlorwasserstoff
erfolgt ganz besonders bevorzugt mittels Absorption, insbesondere durch Wäsche
mit Wasser.
In einem bevorzugten Verfahren wird bei der Umsetzung a) ein Sauerstoff
enthaltendes Gas mit einem Gehalt an Sauerstoff von höchstens 99 Vol.-% eingesetzt.
Beispielsweise kann ein nach dem so genannten „PSA-Verfahren" erhältlicher,
technisch reiner Sauerstoff mit einem Sauerstoffgehalt von typischerweise 93,5 Vol-.%
eingesetzt werden. Die Sauerstoffherstellung nach dem PSA-Verfahren ist beispielsweise
in Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry – the Ultimate Reference,
Release 2006, 7th Edition beschrieben. Der nach dem PSA-Verfahren hergestellten
Sauerstoff ist in der Regel deutlich kostengünstiger als der nach der kryogenen
Luftzerlegung hergestellte Sauerstoff.
Die im neuen Verfahren vorgesehene Trennung d) mittels Gaspermeation
wird vorzugsweise mit Membranen durchgeführt, die nach dem Molekularsieb-Prinzip
arbeiten. Bevorzugt zum Einsatz kommende Membranen sind Molekularsieb-Membranen
auf Basis von Kohlenstoff und/oder SiO2 und/oder Zeolithe. Bei der Trennung
nach dem Molekularsieb-Prinzip werden beispielsweise die Nebenkomponenten abgetrennt,
die einen kleineren Lennard-Jones (d.h. einen kleineren kinetischen) Durchmesser
haben als die Hauptkomponente Chlor.
Bevorzugt ist daher ein Verfahren in dem die wirksame Porengröße
des Molekularsiebes für die Stufe d) 0,2 bis 1 nm, bevorzugt 0,3 bis 0,5 nm
beträgt.
Bei Einsatz der Gaspermeation zur Abtrennung von Sauerstoff und ggf.
Nebenbestandteilen im chlorhaltigen Gasgemisch wird ein sehr reines Chlorgas erhalten,
wobei der Energiebedarf für die nach den erfindungsgemäßen Verfahren
vorgenommene Chlorgasreinigung im Vergleich zu den bisher bekannten Verfahren deutlich
reduziert ist. Das als weiterer Gasstrom anfallende Gasgemisch enthält im Wesentlichen
Sauerstoff, sowie als Nebenbestandteile Kohlendioxid und ggf. Stickstoff und ist
im Wesentlichen frei von Chlor.
Im Wesentlichen frei von Chlor meint hier ein Gasgemisch mit einem
Gehalt von höchstens 1 Gew.-% Chlor, bezogen auf das anfallende Gasgemisch.
In einem bevorzugten Verfahren wird ein Gehalt von höchstens 1000 ppm Chlor,
besonders bevorzugt von höchstens 100 ppm Chlor in anfallendem Gasgemisch erreicht.
Die Gaspermeation wird vorzugsweise unter Einsatz von sogenannten
Carbonmembranen durchgeführt. Bekannte Carbonmembranen bestehen aus pyrolysierten
Polymeren, z.B. pyrolysierten Polymeren aus der Reihe: Phenolharze, Furfurylalkohole,
Cellulose, Polyacrylnitrile und Polyimide. Solche sind beispielsweise im Kapitel
2.4 von T. Melin, R. Rautenbach; Membranverfahren – Grundlagen der Modul-
und Anlagenauslegung; 2. Auflage; Springer Verlag 2004, S. 47-59, beschrieben.
In einem besonders bevorzugten Verfahren wird die Gaspermeation gemäß
Schritt d) bei einer Druckdifferenz zwischen Eingangsstrom und Ausgangstrom (Chlor)
von bis zu 105 hPa (100 bar), besonders bevorzugt von 500 bis 4·104
hPa (0,5 bis 40 bar) betrieben, Typische Betriebsdrücke nach dem derzeitigen
Stand der Technik für die Behandlung chlorhaltiger Gasströme liegen im
Bereich von 7.000 bis 12.000 hPa (7 bis 12 bar).
In einer bevorzugten Ausführung wird die Gaspermeation gemäß
Schritt d) bei einer Temperatur des einlaufenden, zu trennenden Gasgemisches von
bis zu 400°C, besonders bevorzugt bis 200°C, ganz besonders bevorzugt
bis 120°C, durchgeführt.
Eine weitere bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist dadurch gekennzeichnet, dass für die Umsetzung von Chlorwasserstoff mit
Sauerstoff als Sauerstoffquelle Luft oder mit Sauerstoff angereicherte Luft (bis
99 Vol.-% O2) eingesetzt wird und dass der in Schritt d) anfallende Sauerstoff
und gegebenenfalls Nebenbestandteile wie Kohlendioxid und Stickstoff enthaltende
Gasgemisch gegebenenfalls nach Schadstoffkontrolle entsorgt oder verworfen wird
oder teilweise zurückgeführt wird.
Das bevorzugte Verfahren mit einer Entsorgung oder Verwerfung des
von Chlor getrennten Gasgemisches aus Stufe d) hat den besonderen Vorteil, dass
es zu keiner starken Anreicherung von Nebenkomponenten wie Kohlendioxid im Anlagenkreislauf
bei Kreisprozessen kommt, was bei den Verfahren nach dem Stand der Technik eine
signifikante Ausschleusung oder aufwändigere Reinigung mindestens eines Teils
des zurückgeführten sauerstoffhaltigen Gasstroms nötig macht. Diese
Ausschleusung führt zu erheblichen Verlusten an Sauerstoff und Chlor, was die
Wirtschaftlichkeit der bekannten Gesamtverfahren zur Herstellung von Chlor durch
Umsetzung von Chlorwasserstoff mit reinem Sauerstoff beeinträchtigt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten HCl-Oxidationsverfahren ist, dass
bei der Oxidation von Chlorwasserstoff reiner Sauerstoff mit einem O2-Gehalt
von zumeist mehr als 99 Vol.-% eingesetzt werden muss.
Mit der vorgenannten Variante ist es möglich, auf den Einsatz
von reinem Sauerstoff (> 99%) zu verzichten.
Eine weitere bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist dadurch gekennzeichnet, dass die für die Umsetzung von Chlorwasserstoff
mit Sauerstoff als Sauerstoffquelle Luft oder mit Sauerstoff angereicherte Luft
eingesetzt wird.
Ein mit Luft oder mit durch Sauerstoff angereicherter Luft betriebenes
Verfahren weist weitere Vorteile auf. Einerseits entfällt durch das Benutzen
von Luft statt reinem Sauerstoff ein erheblicher Kostenfaktor, da die Aufarbeitung
der Luft wesentlich weniger technisch aufwändig ist als die Wiedergewinnung
von reinem Sauerstoff. Da ein Erhöhen des Sauerstoffgehalts das Reaktionsgleichgewicht
in Richtung der Chlorherstellung treibt, kann ohne weitere Bedenken
bedarfsweise die Menge an preiswerter Luft oder sauerstoffangereicherter Luft vergrößert
werden.
Weiterhin ist ein großes Problem der bekannten Deacon-Verfahren
und Deacon-Katalysatoren das Entstehen von Hot-Spots an der Oberfläche des
Katalysators, das sehr schwierig zu kontrollieren ist. Ein Überhitzen des Katalysators
führt leicht zu irreversiblen Schäden am Katalysator, die das Oxidationsverfahren
beeinträchtigen. Verschiedene Ansätze zur Vermeidung dieser lokalen Überhitzungen
(z.B. durch Verdünnung der Katalysatorschüttung) wurden verfolgt, allerdings
ohne zufrieden stellende Lösungen vorzustellen. Ein Luftgemisch, das beispielsweise
bis zu 80% inerte Gase enthält, ermöglicht nun eine Verdünnung der
Feedgase (Reaktanden) und somit auch einen kontrollierteren Reaktionsablauf durch
Vermeidung der lokalen Überhitzung des Katalysators. Die Hitzeentfaltung wird
durch Anwendung dieser bevorzugten Maßnahme gehemmt und folglich die Standzeit
des Katalysators erhöht (durch Verringerung der volumenbezogenen Aktivität
des Katalysators). Weiterhin wird der Einsatz von inerten Gasanteilen zu einer besseren
Wärmeabfuhr (Wärmeaufnahme durch die Inertgase) führen, der zusätzlich
zur Vermeidung von Hot-Spots beiträgt.
Aus dem Stand der Technik gemäß EP-184413-B1, FR-1497776
ist zwar grundsätzlich bekannt, dass eine HCl-Oxidation unter Verwendung von
Luft oder von mit Sauerstoff angereicherter Luft durchaus möglich ist. Allerdings
scheitert diese Vorgehensweise technisch an der aufwendigen und kostspieligen Aufarbeitung
der Deacon-Reaktionsprodukte, die diese bekannten Methoden mit den herkömmlich
bekannten Aufreinigungsschritten hervorruft. Zudem scheitern diese Verfahren an
der unzureichenden Abtrennung des Restgases vom Chlor, einem kostbaren Wertstoff,
der mehrheitlich durch eine hohe Ausschleusung von Abgasen verloren geht, den das
Verwenden von Luft oder von mit Sauerstoff angereicherter Luft bedingt. Bei einem
Inertgasgehalt von beispielsweise bis zu 80 Vol.-% kann in den bekannten Verfahren
keine Rückführung der Restchlor enthaltenden Inertgase zur Rückgewinnung
von Restchlor, dessen Gehalt bis zu 10% im Restgas erreichen kann (DE-10235476-A1),
sinnvoll durchgeführt werden. Somit muss das gereinigte Prozessgas mindestens
teilweise entsorgt werden, was einen großen Chlorverlust und hohe Vernichtungskosten
der Restgase bedeutet und folglich die Wirtschaftlichkeit des bekannten Verfahrens
stark beeinträchtigt.
Das Betreiben z.B. des Deacon-Verfahrens mit technischem Sauerstoff
niederer Reinheit oder mit Luft oder mit durch Sauerstoff angereicherter Luft wird
infolge einer effizienten Prozessgasaufarbeitung die mit dieser Erfindung gegeben
ist, erst ermöglicht. Durch das Benutzen von Membranen kann das Chlor im Schritt
d) erfolgreich von Sauerstoff, ggf. Stickstoff und weiteren Nebenkomponenten abgetrennt
werden. Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhaltene Chlor kann
anschließend nach den aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren z.B. mit
Kohlenmonoxid zu Phosgen umgesetzt werden, welches für die Herstellung von
MDI oder TDI aus MDA beziehungsweise TDA eingesetzt werden kann.
Bevorzugt wird wie oben bereits beschrieben das als Deacon-Prozess
bekannte katalytische Verfahren eingesetzt. Hierbei wird Chlorwasserstoff mit Sauerstoff
in einer exothermen Gleichgewichtsreaktion zu Chlor oxidiert, wobei Wasserdampf
anfällt. Die Reaktionstemperatur beträgt üblicherweise 150 bis 500°C,
der übliche Reaktionsdruck beträgt 1 bis 25 bar. Da es sich um eine Gleichgewichtsreaktion
handelt, ist es zweckmäßig, bei möglichst niedrigen Temperaturen
zu arbeiten, bei denen der Katalysator noch eine ausreichende Aktivität aufweist.
Ferner ist es zweckmäßig, Sauerstoff in überstöchiometrischen
Mengen zum Chlorwasserstoff einzusetzen. Üblich ist beispielsweise ein zwei-
bis vierfacher Sauerstoff-Überschuss. Da keine Selektivitätsverluste zu
befürchten sind, kann es wirtschaftlich vorteilhaft sein, bei relativ hohem
Druck und dementsprechend bei gegenüber Normaldruck längerer Verweilzeit
zu arbeiten.
Geeignete bevorzugte Katalysatoren für das Deacon-Verfahren enthalten
Rutheniumoxid, Rutheniumchlorid oder andere Rutheniumverbindungen auf Siliziumdioxid,
Aluminiumoxid, Titandioxid oder Zirkondioxid als Träger. Geeignete Katalysatoren
können beispielsweise durch Aufbringen von Rutheniumchlorid auf den Träger
und anschließendes Trocknen oder Trocknen und Calcinieren erhalten werden.
Geeignete Katalysatoren können ergänzend zu oder an Stelle einer Rutheniumverbindung
auch Verbindungen anderer Edelmetalle, beispielsweise Gold, Palladium, Platin, Osmium,
Iridium, Silber, Kupfer oder Rhenium enthalten. Geeignete Katalysatoren können
ferner Chrom(III)oxid oder Bismuth Verbindungen enthalten.
Die katalytische Chlorwasserstoff-Oxidation kann adiabatisch oder
bevorzugt isotherm oder annähernd isotherm, diskontinuierlich, bevorzugt aber
kontinuierlich als Fließ- oder Festbettverfahren, bevorzugt als Festbettverfahren,
besonders bevorzugt in Rohrbündelreaktoren an Heterogenkatalysatoren bei einer
Reaktortemperatur von 180 bis 500°C, bevorzugt 200 bis 400°C, besonders
bevorzugt 220 bis 350°C und einem Druck von 1 bis 25 bar (1000 bis 25000 hPa),
bevorzugt 1,2 bis 20 bar, besonders bevorzugt 1,5 bis 17 bar und insbesondere 2,0
bis 15 bar durchgeführt werden.
Übliche Reaktionsapparate, in denen die katalytische Chlorwasserstoff-Oxidation
durchgeführt wird, sind Festbett- oder Wirbelbettreaktoren. Die katalytische
Chlorwasserstoff-Oxidation kann bevorzugt auch mehrstufig durchgeführt werden.
Bei der isothermen oder annähernd isothermen Fahrweise können
auch mehrere, also 2 bis 10, bevorzugt 2 bis 6, besonders bevorzugt 2 bis 5, insbesondere
2 bis 3, in Reihe geschaltete Reaktoren mit zusätzlicher Zwischenkühlung
eingesetzt werden. Der Sauerstoff kann entweder vollständig zusammen mit dem
Chlorwasserstoff vor dem ersten Reaktor oder über die verschiedenen Reaktoren
verteilt zugegeben werden. Diese Reihenschaltung einzelner Reaktoren kann auch in
einem Apparat zusammengeführt werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer für das Verfahren
geeigneten Vorrichtung besteht darin, dass man eine strukturierte Katalysatorschüttung
einsetzt, bei der die Katalysatoraktivität in Strömungsrichtung ansteigt.
Eine solche Strukturierung der Katalysatorschüttung kann durch unterschiedliche
Tränkung der Katalysatorträger mit Aktivmasse oder durch unterschiedliche
Verdünnung des Katalysators mit einem Inertmaterial erfolgen. Als Inertmaterial
können beispielsweise Ringe, Zylinder oder Kugeln aus Titandioxid, Zirkondioxid
oder deren Gemischen, Aluminiumoxid, Steatit, Keramik, Glas, Graphit oder Edelstahl
eingesetzt werden. Beim bevorzugten Einsatz von Katalysatorformkörpern sollte
das Inertmaterial bevorzugt ähnliche äußere Abmessungen haben.
Als Katalysatorformkörper eignen sich Formkörper mit beliebigen
Formen, bevorzugt sind Tabletten, Ringe, Zylinder, Sterne, Wagenräder oder
Kugeln, besonders bevorzugt sind Ringe, Zylinder oder Sternstränge als Form.
Als Heterogenkatalysatoren eignen sich insbesondere Rutheniumverbindungen
oder Kupferverbindungen auf Trägermaterialen, die auch dotiert sein können,
bevorzugt sind gegebenenfalls dotierte Rutheniumkatalysatoren. Als Trägermaterialen
eignen sich beispielsweise Siliziumdioxid, Graphit, Titandioxid mit Rutil- oder
Anatas-Struktur, Zirkondioxid, Aluminiumoxid oder deren Gemische, bevorzugt Titandioxid,
Zirkondioxid, Aluminiumoxid oder deren Gemische, besonders bevorzugt &ggr;- oder
&dgr;-Aluminiumoxid oder deren Gemische.
Die Kupfer- bzw. die Rutheniumträgerkatalysatoren können
beispielsweise durch Tränkung des Trägermaterials mit wässrigen Lösungen
von CuCl2 bzw. RuCl3 und gegebenenfalls eines Promotors zur
Dotierung, bevorzugt in Form ihrer Chloride, erhalten werden. Die Formgebung des
Katalysators kann nach oder bevorzugt vor der Tränkung des Trägermaterials
erfolgen.
Zur Dotierung der Katalysatoren eignen sich als Promotoren Alkalimetalle
wie Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium und Cäsium, bevorzugt Lithium, Natrium
und Kalium, besonders bevorzugt Kalium, Erdalkalimetalle wie Magnesium, Calcium,
Strontium und Barium, bevorzugt Magnesium und Calcium, besonders bevorzugt Magnesium,
Seltenerdmetalle wie Scandium, Yttrium, Lanthan, Cer, Praseodym und Neodym, bevorzugt
Scandium, Yttrium, Lanthan und Cer, besonders bevorzugt Lanthan und Cer, oder deren
Gemische.
Die Formkörper können anschließend bei einer Temperatur
von 100 bis 400°C, bevorzugt 100 bis 300°C beispielsweise unter einer
Stickstoff-, Argon- oder Luftatmosphäre getrocknet und gegebenenfalls calciniert
werden. Bevorzugt werden die Formkörper zunächst bei 100 bis 150°C
getrocknet und anschließend bei 200 bis 400°C calciniert.
Der Umsatz an Chlorwasserstoff im einfachen Durchgang kann bevorzugt
auf 15 bis 90%, bevorzugt 40 bis 85%, besonders bevorzugt 50 bis 70% begrenzt werden.
Nicht umgesetzter Chlorwasserstoff kann nach Abtrennung teilweise oder vollständig
in die katalytische Chlorwasserstoff-Oxidation zurückgeführt werden. Das
Volumenverhältnis von Chlorwasserstoff zu Sauerstoff am Reaktoreintritt beträgt
bevorzugt von 1:1 bis 20:1, besonders bevorzugt 2:1 bis 8:1, ganz besonders bevorzugt
2:1 bis 5:1.
Die Reaktionswärme der katalytischen Chlorwasserstoff-Oxidation
kann in vorteilhafter Weise zur Erzeugung von Hochdruck-Wasserdampf genutzt werden.
Dieser kann z.B. zum Betrieb eines Phosgenierungsreaktors und/oder von Destillationskolonnen,
insbesondere von Isocyanat-Destillationskolonnen genutzt werden.
In den Schritten a) bis d) des neuen Verfahrens wird das bei der Deacon-Oxidation
gebildete Chlor abgetrennt. Der Abtrennschritt umfasst üblicherweise mehrere
Stufen, nämlich die Abtrennung und gegebenenfalls Rückführung von
nicht umgesetztem Chlorwasserstoff aus dem Produktgasstrom der katalytischen Chlorwasserstoff-Oxidation,
die Trocknung des erhaltenen, im wesentlichen Chlor und Sauerstoff enthaltenden
Stroms sowie die Abtrennung von Chlor aus dem getrockneten Strom.
Die Abtrennung von nicht umgesetztem Chlorwasserstoff und von gebildetem
Wasserdampf kann durch Auskondensieren von wässriger Salzsäure aus dem
Produktgasstrom der Chlorwasserstoffoxidation durch Abkühlung erfolgen. Chlorwasserstoff
kann auch in verdünnter Salzsäure oder Wasser absorbiert werden.
Ein weiteres bevorzugtes Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass
der als Ausgangsprodukt für das neue Verfahren eingesetzte Chlorwasserstoff
das Produkt eines Herstellungsverfahrens von Isocyanaten ist und dass das gereinigte
von Sauerstoff und gegebenenfalls von Nebenbestandteilen befreite Chlorgas bei der
Herstellung von Isocyanaten eingesetzt, insbesondere als Teil eines Stoffkreislaufs
wieder eingesetzt wird.
Ein besonderer Vorteil eines solchen kombinierten bevorzugten Verfahrens
ist, dass auf die übliche Chlorverflüssigung verzichtet werden kann und
dass das Chlor zur Rückführung in das Isocyanatherstellungsverfahren auf
annähernd gleichem Druckniveau zur Verfügung steht wie die Eingangsstufe
des Isocyanatherstellungsverfahrens.
In einem ersten Schritt eines bevorzugten Verfahrens, das die Integration
des neuen kombinierten Chlor-Herstellverfahrens in eine Isocyanat-Herstellung zum
Gegenstand hat, erfolgt die Herstellung von Phosgen durch Umsetzung von Chlor mit
Kohlenmonoxid. Die Synthese von Phosgen ist hinlänglich bekannt und ist z.B.
in Ullmanns Enzyklopädie der industriellen Chemie, 3. Auflage, Band 13, Seite
494-500 dargestellt. Im technischen Maßstab wird Phosgen überwiegend durch
Umsetzung von Kohlenmonoxid mit Chlor bevorzugt an Aktivkohle als Katalysator hergestellt.
Die stark exotherme Gasphasenreaktion erfolgt typischerweise bei einer Temperatur
von mindestens 250°C bis maximal 600°C in der Regel in Rohrbündelreaktoren.
Die Abführung der Reaktionswärme kann auf unterschiedliche Weise erfolgen,
beispielsweise durch ein flüssiges Wärmetauschmittel, wie z.B. in der
Schrift WO 03/072237 A1 beschrieben, oder durch Siedekühlung über einen
Sekundärkühlkreislauf unter gleichzeitiger Nutzung der Reaktionswärme
zur Dampferzeugung, wie z.B. in der US-A 4764308 offenbart.
Aus dem im ersten Schritt gebildeten Phosgen wird durch Umsetzung
mit wenigstens einem organischen Amin oder einem Gemisch aus zwei oder mehreren
Aminen in einem nächsten Verfahrensschritt wenigstens ein Isocyanat gebildet.
Dieser zweite Verfahrensschritt wird nachfolgend auch als Phosgenierung bezeichnet.
Die Umsetzung erfolgt unter Bildung von Chlorwasserstoff als Nebenprodukt, das als
Gemisch mit dem Isocyanat anfällt.
Die Synthese von Isocyanaten ist ebenfalls aus dem Stand der Technik
grundsätzlich bekannt, wobei in der Regel Phosgen in einem stöchiometrischen
Überschuss, bezogen auf das Amin, eingesetzt wird. Üblicherweise findet
die Phosgenierung gemäß in der Flüssigphase statt, wobei das Phosgen
und das Amin in einem Lösemittel gelöst sein können. Bevorzugte für
die Phosgenierung Lösemittel sind chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe,
wie Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol, p-Dichlorbenzol, Trichlorbenzole, die entsprechenden
Chlortoluole oder Chlorxylole, Chlorethylbenzol, Monochlordiphenyl, &agr;- bzw.
&bgr;-Naphthylchlorid, Benzoesäureethylester, Phthalsäuredialkylester,
Diisodiethylphthalat, Toluol und Xylole. Weitere Beispiele für geeignete Lösemittel
sind aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt. Wie außerdem aus
dem Stand der Technik, z.B. nach der Schrift WO 96/16028, bekannt, kann als Lösemittel
für Phosgen ebenso das gebildete Isocyanat selbst fungieren. In einer anderen,
bevorzugten Ausführungsform findet die Phosgenierung, insbesondere geeigneter
aromatischer und aliphatischer Diamine, in der Gasphase, d.h. oberhalb des Siedepunktes
des Amins, statt. Die Gasphasenphosgenierung ist z.B. in der EP
570 799 A1 beschrieben. Vorteile dieses Verfahrens gegenüber der ansonsten
üblichen Flüssigphasenphosgenierung liegen in der Energieeinsparung, bedingt
durch die Minimierung eines aufwändigen Lösemittel- und Phosgenkreislaufs.
Als organische Amine eignen sich prinzipiell alle primären Amine
mit einer oder mehreren primären Aminogruppen, die mit Phosgen unter Bildung
einer oder mehrerer Isocyanate mit einer oder mehreren Isocyanatgruppen reagieren
können. Die Amine weisen mindestens eine, bevorzugt zwei, oder gegebenenfalls
drei und mehr primäre Aminogruppen auf. So kommen als organische primäre
Amine aliphatische, cycloaliphatische, aliphatisch-aromatische, aromatische Amine,
Di- und/oder Polyamine in Frage, wie Anilin, Halogen-substituierte Phenylamine,
z.B. 4-Chlorphenylamin, 1,6-Diaminohexan, 1-Amino-3,3,5-trimethyl-5-amino-cyclohexan,
2,4-, 2,6-Diaminotoluol oder deren Gemische, 4,4'-, 2,4'- oder 2,2'-Diphenylmethandiamin
oder deren Gemische, wie auch höhermolekulare isomere, oligomere oder polymere
Derivate der genannten Amine und Polyamine. Weitere mögliche Amine sind aus
dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt. Bevorzugte Amine für
die vorliegende Erfindung sind die Amine der Diphenylmethandiamin-Reihe (monomere,
oligomere und polymere Amine), 2,4-, 2,6-Diaminotoluol, Isophorondiamin und Hexamethylendiamin.
Bei der Phosgenierung erhält man die entsprechenden Isocyanate Diisocyanatodiphenylmethan
(MDI, monomere, oligomere und polymere Derivate), Toluylendiisocyanat (TDI), Hexamethylendiisocyanat
(HDI) und Isophorondiisocyanat (IPDI).
Die Amine können mit Phosgen in einer einstufigen oder zweistufigen
oder ggf. mehrstufigen Reaktion umgesetzt werden. Dabei ist eine kontinuierliche
wie auch diskontinuierliche Betriebsweise möglich.
Wird eine einstufige Phosgenierung in der Gasphase gewählt, so
erfolgt die Umsetzung oberhalb der Siedetemperatur des Amins bevorzugt innerhalb
einer mittleren Kontaktzeit von 0,5 bis 5 s und bei einer Temperatur von 200 bis
600°C.
Die Phosgenierung in der Flüssigphase wird üblicherweise
bei einer Temperatur von 20 bis 240°C und einem Druck von 1 bis ca. 50 bar
durchgeführt. Die Phosgenierung in der Flüssigphase kann einstufig oder
mehrstufig durchgeführt werden, wobei Phosgen im stöchiometrischen Überschuss
eingesetzt werden kann. Dabei werden die Aminlösung und die Phosgenlösung
über ein statisches Mischelement vereinigt und anschließend beispielsweise
von unten nach oben durch einen oder mehrere Reaktionstürme geführt, wo
das Gemisch zum gewünschten Isocyanat ausreagiert. Neben Reaktionstürmen,
die mit geeigneten Mischelementen versehen sind, können auch Reaktionsbehälter
mit Rührvorrichtung eingesetzt werden. Außer statischen Mischelementen
können auch spezielle dynamische Mischelemente Anwendung finden. Geeignete
statische und dynamische Mischelemente sind aus dem Stand der Technik grundsätzlich
bekannt.
In der Regel wird die kontinuierliche Flüssigphasen-Isocyanatherstellung
im industriellen Maßstab zweistufig durchgeführt. Dabei wird in der ersten
Stufe im Allgemeinen bei einer Temperatur von maximal 220°C, bevorzugt maximal
160°C aus Amin und Phosgen das Carbamoylchlorid sowie aus Amin und abgespaltenem
Chlorwasserstoff Aminhydrochlorid gebildet. Diese erste Stufe ist stark exotherm.
In der zweiten Stufe wird sowohl das Carbamoylchlorid zu Isocyanat und Chlorwasserstoff
gespalten als auch das Aminhydrochlorid zum Carbamoylchlorid umgesetzt. Die zweite
Stufe wird in der Regel bei einer Temperatur von mindestens 90°C, vorzugsweise
von 100 bis 240°C, durchgeführt.
Nach der Phosgenierung erfolgt in einem dritten Schritt die Abtrennung
der bei der Phosgenierung gebildeten Isocyanate. Dies geschieht dadurch, dass zunächst
das Reaktionsgemisch der Phosgenierung in einen flüssigen und einen gasförmigen
Produktstrom in einer dem Fachmann grundsätzlich bekannten Weise aufgetrennt
wird. Der flüssige Produktstrom enthält im Wesentlichen das Isocyanat
bzw. Isocyanatgemisch, das Lösemittel sowie einen geringen Teil an nicht umgesetztem
Phosgen. Der gasförmige Produktstrom besteht im Wesentlichen aus Chlorwasserstoffgas,
stöchiometrisch überschüssigem Phosgen, sowie geringfügigen
Mengen an Lösemittel und Inertgasen, wie zum Beispiel Stickstoff und Kohlenmonoxid.
Ferner wird der Flüssigstrom anschließend einer Aufarbeitung zugeführt,
vorzugsweise einer destillativen Aufarbeitung, wobei nacheinander Phosgen sowie
das Lösemittel für die Phosgenierung abgetrennt werden. Gegebenenfalls
erfolgt außerdem eine weitere Aufarbeitung der gebildeten Isocyanate. Dies
geschieht beispielsweise, indem das erhaltene Isocyanatprodukt in einer dem Fachmann
bekannten Weise fraktioniert wird.
Der bei der Reaktion von Phosgen mit einem organischen Amin erhaltene
Chlorwasserstoff enthält im Allgemeinen organische Nebenbestandteile, welche
bei der thermischen katalysierten HCl-Oxidation. Zu diesen organischen Bestandteilen
zählen beispielsweise die bei der Isocyanatherstellung eingesetzten Lösungsmittel
wie Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol oder p-Dichlorbenzol.
Dementsprechend erfolgt bevorzugt in einem weiteren Verfahrensschritt
die Abtrennung des bei der Phosgenierung erzeugten Chlorwasserstoffs aus dem gasförmigen
Produktstrom. Der gasförmige Produktstrom der bei der Abtrennung des Isocyanats
erhalten wird, wird so behandelt, dass das Phosgen wieder der Phosgenierung und
der Chlorwasserstoff einer elektrochemischen Oxidation zugeführt werden kann.
Die Abtrennung des Chlorwasserstoffs erfolgt bevorzugt zunächst,
indem Phosgen aus dem gasförmigen Produktstrom abgetrennt wird. Die Abtrennung
des Phosgens gelingt durch Verflüssigung von Phosgen, beispielsweise an einem
oder mehreren in Reihe geschalteten Kondensatoren. Die Verflüssigung erfolgt
vorzugsweise bei einer Temperatur im Bereich von –15 bis –40°C
in Abhängigkeit des eingesetzten Lösemittels. Durch diese Tiefkühlung
können außerdem Teile der Lösemittelreste aus dem gasförmigen
Produktstrom entfernt werden.
Zusätzlich oder alternativ kann das Phosgen mit einem kalten
Lösemittel oder Lösemittel-Phosgen-Gemisch aus dem Gasstrom
in einer oder mehreren Stufen ausgewaschen werden. Als Lösemittel hierfür
eignen sich beispielsweise die bereits in der Phosgenierung eingesetzten Lösemittel
Chlorbenzol und o-Dichlorbenzol. Die Temperatur des Lösemittels oder des Lösemittel-Phosgen-Gemischs
hierfür liegt im Bereich von –15 bis –46°C.
Das aus dem gasförmigen Produktstrom abgetrennte Phosgen kann
wieder der Phosgenierung zugeführt werden. Der nach Abtrennung des Phosgens
und eines Teils des Lösungsmittelrestes erhaltene Chlorwasserstoff kann neben
den Inertgasen wie Stickstoff und Kohlenmonoxid noch 0,1 bis 1 Gew.% Lösungsmittel
und 0,1 bis 2 Gew.% Phosgen enthalten.
Gegebenenfalls erfolgt anschließend eine Reinigung des Chlorwasserstoffs,
um den Anteil an Spuren von Lösungsmittel zu verringern. Dies kann beispielsweise
mittels Ausfrieren erfolgen, indem in Abhängigkeit von den physikalischen Eigenschaften
des Lösemittels der Chlorwasserstoff zum Beispiel durch eine oder mehrere Kühlfallen
geleitet wird.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der gegebenenfalls
vorgesehenen Reinigung des Chlorwasserstoffs werden zwei in Serie geschaltete Wärmetauscher
von dem Chlorwasserstoffstrom durchströmt, wobei das abzutrennende Lösemittel
in Abhängigkeit des Festpunktes zum Beispiel bei –40°C ausgefroren
wird. Die Wärmetauscher werden bevorzugt wechselweise betrieben, wobei im jeweils
zuerst durchströmten Wärmetauscher der Gasstrom das zuvor ausgefrorene
Lösemittel auftaut. Das Lösemittel kann wieder für die Herstellung
einer Phosgenlösung eingesetzt werden. Im nachgeschalteten zweiten Wärmetauscher,
der mit einem üblichen Wärmeträgermedium für Kältemaschinen,
z.B. eine Verbindung aus der Reihe der Frigene, beaufschlagt ist, wird das Gas bevorzugt
unter den Festpunkt des Lösemittels abgekühlt, sodass dieses auskristallisiert.
Nach abgeschlossenem Auftau- und Kristallisationsvorgang werden der Gasstrom und
der Kühlmittelstrom umgeschaltet, sodass sich die Funktion der Wärmetauscher
umkehrt. Der chlorwasserstoffhaltige Gasstrom kann auf diese Weise auf vorzugsweise
maximal 500 ppm, besonders bevorzugt maximal 50 ppm, ganz besonders bevorzugt auf
maximal 20 ppm Lösemittelgehalt abgereichert werden.
Alternativ kann die Reinigung des Chlorwasserstoffs bevorzugt in zwei
in Serie geschalteten Wärmetauschern z.B. gemäß US-A-6 719 957 erfolgen.
Bevorzugt wird dabei der Chlorwasserstoff auf einen Druck von 5 bis 20 bar, bevorzugt
10 bis 15 bar, verdichtet und der komprimierte gasförmige Chlorwasserstoff
mit einer Temperatur von 20 bis 60°C, bevorzugt 30 bis 50°C, einem ersten
Wärmeaustauscher zugeführt. In diesem wird der Chlorwasserstoff mit einem
kalten Chlorwasserstoff einer Temperatur von –10 bis –30°C, der
aus einem zweiten Wärmetauscher stammt, gekühlt. Dabei kondensieren organische
Bestandteile, die einer Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden können.
Der in den ersten Wärmetauscher geleitete Chlorwasserstoff verlässt diesen
mit einer Temperatur von –20 bis 0°C und wird in dem zweiten Wärmetauscher
auf eine Temperatur von –10 bis –30°C gekühlt. Das im zweiten
Wärmetauscher anfallende Kondensat besteht aus weiteren organischen Bestandteilen
sowie geringen Mengen Chlorwasserstoff. Zur Vermeidung eines Chlorwasserstoffverlustes
wird das aus dem zweiten Wärmetauscher ablaufende Kondensat einer Abtrenn-
und Verdampfereinheit zugeführt. Dies kann beispielsweise eine Destillationskolonne
sein, in der aus dem Kondensat der Chlorwasserstoff ausgetrieben und in den zweiten
Wärmetauscher zurückgeführt wird. Es ist auch möglich, den ausgetriebenen
Chlorwasserstoff in den ersten Wärmetauscher zurückzuführen. Der
in dem zweiten Wärmetauscher abgekühlte und von organischen Bestandteilen
befreite Chlorwasserstoff wird bei einer Temperatur von –10 bis –30°C
in den ersten Wärmetauscher geleitet. Nach Erwärmung auf 10 bis 30°C
verlässt der von organischen Bestandteilen befreite Chlorwasserstoff den ersten
Wärmetauscher.
In einem ebenso bevorzugten, alternativen Verfahren erfolgt die gegebenenfalls
vorgesehene Reinigung des Chlorwasserstoffs von organischen Verunreinigungen, wie
Lösemittelreste, an Aktivkohle mittels Adsorption. Dabei wird beispielsweise
der Chlorwasserstoff nach Entfernung von überschüssigem Phosgen bei einer
Druckdifferenz von 0 bis 5 bar, vorzugsweise von 0,2 und 2 bar, über oder durch
eine Aktivkohleschüttung geleitet. Die Strömungsgeschwindigkeit und Verweilzeit
wird dabei in einer dem Fachmann bekannten Weise dem Gehalt an Verunreinigungen
angepasst. Die Adsorption von organischen Verunreinigungen ist ebenso an anderen
geeigneten Adsorptionsmitteln möglich, z.B. an Zeolithen.
In einem weiteren auch bevorzugten, alternativen Verfahren kann für
die gegebenenfalls vorgesehene Reinigung des Chlorwasserstoffs aus der Phosgenierung,
eine Destillation des Chlorwasserstoffes vorgesehen sein. Diese erfolgt nach Kondensation
des gasförmigen Chlorwasserstoffes aus der Phosgenierung. Bei der Destillation
des kondensierten Chlorwasserstoffes wird der gereinigte Chlorwasserstoff als Kopfprodukt
der Destillation entnommen, wobei die Destillation unter dem Fachmann bekannte,
für eine solche Destillation übliche Bedingungen von Druck, Temperatur
u.ä. erfolgt.
Der nach den oben dargestellten Verfahren abgetrennte und ggf. gereinigte
Chlorwasserstoff kann danach der HCl-Oxidation mit Sauerstoff zugeführt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird anhand der Figuren nachstehend
beispielhaft näher erläutert.
Es zeigen
1 ein Schema einer Chloroxidation mit einstufiger Gaspermeation
2 ein Schema der Gaspermeation nach Schritt d) zur
Abtrennung von Chlor
Beispiele
In 1 ist ein Beispiel für den Einsatz
des Verfahrens als Ergänzung und Teil einer Isocyanatproduktion dargestellt.
In einer ersten Stufe 11 der Isocyanatherstellung wird Chlor
mit Kohlenmonooxid zu Phosgen umgesetzt. In der folgenden Stufe 12 wird
Phosgen aus Stufe 11 mit einem Amin (z.B. Toluoldiamin) zu einem Isocyanat
(z.B. Toluoldiisocyanat, TDI) und Chlorwasserstoff eingesetzt, das Isocyanat wird
abgetrennt (Stufe 13) und verwertet und das HCl-Gas einer Reinigung
14 unterzogen. Das gereinigte HCl-Gas wird in dem HCl-Oxidationsverfahren
15 mit Luft (d.h. 20,95 Vol.-% O2) z.B. in einem Deacon-Prozess
mittels Katalysator umgesetzt.
Das Reaktionsgemisch aus 15 wird abgekühlt (Schritt
16). Wässrige Salzsäure, die dabei gegebenenfalls mit Wasser
oder verdünnter Salzsäure vermischt hierbei anfällt, wird ausgeschleust.
Das so erhaltene Gasgemisch bestehend wenigstens aus Chlor, Sauerstoff
und Nebenbestandteilen wie Stickstoff, Kohlendioxid etc. und wird mit konz. Schwefelsäure
(96 %ig) getrocknet (Schritt 17).
In der Gaspermeationsstufe 18 wird Chlor vom Gasgemisch aus
Stufe 17 getrennt. Der Sauerstoff und Nebenbestandteile aufweisende Reststrom
wird als Gasgemisch aus Stufe 18 unter Schadstoffkontrolle an die Umgebung
abgegeben.
Das aus der Gaspermeation 18 erhaltene Chlorgas wird direkt
in der Phosgensynthese 11 wieder eingesetzt.
Versuche zur Oxidation mit Stickstoffanteil
Ein geträgerter Katalysator wurde nach folgendem Verfahren hergestellt.
10 g Titandioxid mit der Rutilstruktur (Sachtleben) wurden in 250 ml Wasser durch
Rühren suspendiert. 1,2 g Ruthenium(III)chlorid-Hydrat (4,65 mmol Ru) wurden
in 25 ml Wasser gelöst. Die erhaltene wässrige Rutheniumchlorid Lösung
wurde der Träger-Suspension beigefügt. Diese Suspension wurde innerhalb
von 30 Minuten in 8,5 g 10 %ige Natronlauge zugetropft und im Anschluss
60 Minuten bei Raumtemperatur gerührt. Anschließend wurde die
Reaktionsmischung auf 70°C erhitzt und 2 Stunden weitergerührt. Der Feststoff
wurde dann durch Zentrifugieren abgetrennt und mit 4 × 50 ml Wasser neutral
gewaschen. Der Feststoff wurde dann bei 80°C im Vakuumtrockenschrank 24 h getrocknet
und anschließend 4 Stunden bei 300°C in Luft kalziniert.
0,5 g des erhaltenen Katalysators wurden für Aktivitätsuntersuchungen
bei der HCl-Oxidation in Anwesenheit verschiedener Konzentrationen an Sauerstoff
und Stickstoff eingesetzt. Die Versuche wurden mit reinem Sauerstoff, mit einer
Sauerstoff- und Stickstoffmischung (50% O2), sowie mit synthetischer
Luft (20% O2 + 80% N2) betrieben. Die Aktivitäten wurden
in der Tabelle 1 aufgelistet.
Tabelle 1
Versuchsanlagenbeschreibung zur Permeationsmessung:
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Membranen dienen sogenannte
Permeationstests mit Chlor und Sauerstoff und anderen Nebenkomponenten. Die Membranen
werden in geeigneten Membrantestzellen 1 für Carbonmembranen und wahlweise
für Polymermembranen getestet. In 2 ist das Fließbild
der Testapparatur dargestellt. Die Feed-Gasversorgung erfolgt aus Druckgasflaschen
und wird über Durchflussmesser Typ Bronkhorst eingestellt. Die Trans-Membrane-Druckdifferenz
wird entweder mittels Überdruck auf der Zustromseite und/oder mittels Anschluss
einer Vakuumpumpe 4 auf der Permeatseite eingestellt. Mit Hilfe eines Durchflussmessers
auf der Permeatseite wird durch Normierung auf die Membranfläche der Permeatfluss
(m3/m2h) durch die Membran bestimmt. Die Bestimmung der Gas-Konzentrationen
erfolgt mittels Probennahme 2, 3 durch Gaschromatographie (GC).
Beispiel
Zur Bestimmung der Permeabilität werden zunächst die Einzelpermeabilitäten
der Gase Sauerstoff und Chlor bei unterschiedlichen Transmembrandruck gemessen.
Zum Einsatz kommen Carbonmembranen (Hersteller: Hermsdorfer Institut für Technische
Keramik e.V.), Einkanalrohr Länge 250mm, Rohrdurchmesser innen 7 mm, Membranfläche
0,0047 m2. Die Permeatflüsse und Selektivitäten, berechnet
aus Einzelpermeabilitäten werden tabellarisch dargestellt. Alle Messungen werden
bei Raumtemperatur durchgeführt.
Tabelle 2: Einzelgaspermeationen Membran Nr 1.
Messungen mit Gasgemischen Cl2 und O2. Analyse
per Gaschromatographie.
Tabelle 3: Permeationsmessungen Gemisch
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung von Chlor durch
a) thermische Umsetzung von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff unter Einsatz von Katalysatoren,
und/oder durch nichtthermische aktivierte Umsetzung von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff,
bei dem
b) das bei der Umsetzung a) entstehende Gasgemisch, bestehend wenigstens aus den
Zielprodukten Chlor und Wasser, nicht umgesetztem Chlorwasserstoff und Sauerstoff
sowie weiteren Nebenbestandteilen wie Kohlendioxid und Stickstoff, und gegebenenfalls
Phosgen zur Kondensation von Salzsäure abgekühlt wird,
c) die entstandene flüssige Salzsäure vom Gasgemisch abgetrennt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass bei der Umsetzung a) ein Sauerstoff enthaltendes
Gas mit einem Gehalt an Sauerstoff von höchstens 99 Vol.-% eingesetzt wird
und in einer Stufe
d) aus dem entstehenden chlorhaltigen Gasgemisch aus Stufe c) Chlor mittels Gaspermeation
von Sauerstoff, Kohlendioxid und Stickstoff und gegebenenfalls zusätzlich von
anderen Nebenbestandteilen getrennt wird.Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
im Gasgemisch aus Stufe c) verbliebenen Reste an Wasser, insbesondere durch Wäsche
mit konzentrierter Schwefelsäure entfernt werden.Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder
nach der Chlorabtrennung in Schritt d) noch gegebenenfalls verbliebene Reste von
Chlorwasserstoff entfernt werden.Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfernung
der gegebenenfalls verbliebene Reste von Chlorwasserstoff direkt nach der Salzsäureabtrennung
gemäß Schritt c) erfolgt.Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfernung
der gegebenenfalls verbliebene Reste von Chlorwasserstoff mittels Adsorption erfolgt,
insbesondere durch Wäsche mit Wasser.Verfahren gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Umsetzung a) ein Sauerstoff enthaltendes
Gas mit einem Gehalt an Sauerstoff von höchstens 99 Vol.-% eingesetzt wird.Verfahren gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gaspermeation gemäß Schritt d) nach
dem Molekularsieb-Prinzip erfolgt.Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
wirksamen Porengröße des Molekularsiebes von 0,2 bis 1 nm, bevorzugt 0,3
bis 0,5 nm beträgt.Verfahren gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gaspermeation gemäß Stufe d) mittels
Carbonmembranen, Siliciumoxidmembranen (SiO2) oder Zeolithmembranen erfolgt.Verfahren gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gaspermeation bei einer Druckdifferenz von bis
zu 105 hPa (100 bar), bevorzugt bei einer Druckdifferenz von 500 bis
4·104 hPa (0,5 bis 40 bar) durchgeführt wird.Verfahren gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gaspermeation gemäß Schritt d) bei
einer Temperatur des einlaufenden, zu trennenden Gasgemisches von bis zu 400°C,
bevorzugt bis 200°C, besonders bevorzugt bis 120°C, durchgeführt
wird.Verfahren gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, dass für die Umsetzung von Chlorwasserstoff mit
Sauerstoff als Sauerstoffquelle Luft oder mit Sauerstoff angereicherte Luft eingesetzt
wird und dass das in Schritt d) anfallende Sauerstoff und gegebenenfalls Nebenbestandteile
wie Kohlendioxid und Stickstoff enthaltende Gasgemisch gegebenenfalls nach Schadstoffkontrolle
entsorgt oder verworfen wird.Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass der als Ausgangsstoff eingesetzte Chlorwasserstoff das Produkt
eines Herstellungsverfahrens von Isocyanaten ist und dass das gereinigte von Sauerstoff
und gegebenenfalls von Nebenbestandteilen befreite Chlorgas bei der Herstellung
von Isocyanaten eingesetzt, insbesondere als Teil eines Stoffkreislaufs wieder eingesetzt
wird.