Die Erfindung betrifft eine Wechseleinheit für Beschichtungsmaterial
zur Verwendung mit einer auf hohem elektrischen Potential stehenden Applikationseinrichtung,
wobei die Wechseleinheit ein Gehäuse aufweist, welches umfaßt:
- a) einen Hauptkanal für Beschichtungsmaterial, welcher mit der Applikationseinrichtung
verbindbar ist;
- b) mehrere Nebenkanäle, welche an einem Ende mit einem Reservoir für
Beschichtungsmaterial verbindbar und am anderen Ende mit dem Hauptkanal verbunden
sind;
wobei
- c) Mittel vorgesehen sind, mittels derer die Verbindungsstellen zwischen den
Nebenkanälen und dem Hauptkanal wahlweise verschließbar oder freigebbar
sind.
Bei Beschichtungsanlagen, insbesondere bei Lackieranlagen, werden
häufig Applikationseinrichtungen eingesetzt, welche das von ihnen zu versprühende
Beschichtungsmaterial mittels einer Hochspannungselektrode ionisieren. Dieses ionisierte
Material wird dann aufgrund elektrostatischer Kräfte auf im allgemeinen auf
Massepotential liegende zu beschichtende Gegenstände gezogen.
Bei Lackieranlagen kommt es häufig vor, daß für die
Beschichtung eines Gegenstandes ein anderer Lack verwendet werden soll als derjenige
Lack, mit welchem ein vorhergehender Gegenstand lackiert wurde. Dies bedeutet, daß
der der Applikationseinrichtung zugeführte Lack gewechselt werden muss. Für
diesen Zweck haben sich sogenannte Farbwechseleinheiten etabliert, wie sie beispielsweise
aus der EP 1 351 776 A1 bekannt
sind. Die dort beschriebene Farbwechseleinheit ist modular aufgebaut, wobei der
Hauptkanal durch Aneinandersetzen der einzelnen Module verlängert wird. Die
einzelnen Farbwechselmodule liegen mit Stoßflächen aneinander an. Wird
eine derartige Farbwechseleinheit an beispielsweise einem Roboterarm in der Nähe
einer auf hohem elektrischen Potential stehenden Applikationseinrichtung, wie z.B.
einer Spritzpistole, montiert, so besteht die Gefahr, daß es über die
Stoßflächen der Farbwechseleinheit zu einem Spannungsüberschlag zwischen
der Farbwechseleinheit und einem auf Massepotential liegenden Gegenstand, beispielsweise
einer zu lackierenden Fahrzeugkarosserie, kommt. Zu einem Spannungsüberschlag
kann es insbesondere kommen, wenn die Farbwechseleinheit bei der Bewegung des Roboterarms
an einer Fahrzeugkarosserie vorbei einen bestimmten Mindestabstand unterschreitet.
Letzteres läßt sich im Rahmen des Bewegungsablaufes, den der Roboterarm
beim Lackiervorgang ausführt, häufig nicht vermeiden. Darüber hinaus
kann die Farbwechseleinheit beim Lackiervorgang so dicht an Teilen des Roboters
selbst vorbeibewegt werden, daß es auch zwischen der Farbwechseleinheit und
dem Roboter zu einem Spannungsüberschlag kommen kann.
Derartige, gegebenenfalls mit Entladungsfunken verbundene Spannungsüberschläge
innerhalb einer Beschichtungsanlage und besonders in einer Lackieranlage sind unbedingt
zu vermeiden, da sie im schlimmsten Fall eine Explosion auslösen können
und somit ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Wechseleinheit für Beschichtungsmaterial
zur Verwendung mit einer auf hohem elektrischen Potential stehenden Applikationseinrichtung
der Eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher die Gefahr eines Spannungsüberschlages
vermindert ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Gehäuse
einstückig und aus einem elektrisch nicht leitfähigen Material gefertigt
ist.
Auf diese Weise bleibt das Gehäuse selbst trotz der hohen Spannung,
unter welcher die Applikationseinrichtung und gegebenenfalls auch das Beschichtungsmaterial
im Innern der Wechseleinheit steht, im allgemeinen auf niedrigem Potential, so daß
beim Vorüberfahren des Gehäuses der Wechseleinheit an einem Gegenstand,
welcher ebenfalls auf niedrigem Potential liegt, kein Spannungsüberschlag erfolgt.
Auf Grund der Einstückigkeit des Gehäuses werden einander benachbarte
Stoßflächen, wie es beim Stand der Technik vorliegt, vermieden, was wiederum
die Gefahr eines Spannungsüberschlages weiter vermindert.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen
angegeben.
Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse aus Kunststoff
gebildet ist. Elektrisch nicht leitfähige Kunststoffe sind hinreichend bekannt,
leicht zu beschaffen und gut zu einem Gehäuse verarbeitbar.
Eine weiteres Gefahrenpotential für einen Spannungsüberschlag
liegt in außenliegenden scharfen Kanten an der Wechseleinheit. Sind scharfe
Kanten an der Außenseite der Wechseleinheit vorhanden, erfolgt ein Spannungsüberschlag
bevorzugt über diese Kanten. Diese Gefahr wird auf vorteilhafte Weise dadurch
vermindert, daß außenliegende Kanten mit einer Fase versehen sind.
Um eine gewisse Vielseitigkeit zu bewirken, ist es günstig, wenn
das Gehäuse wenigstens vier Nebenkanäle aufweist. Somit können zumindest
vier verschiedene Beschichtungsmaterialien, z.B. Lacke, über die Wechseleinheit
ausgewählt werden.
Vorteilhafterweise handelt es sich bei den Mitteln
zum Verschließen und Freigeben der Verbindungsstellen zwischen den Nebenkanälen
und dem Hauptkanal um Druckluft-betätigte Ventile. Solche Ventile sind handelsüblich
und einfach zu installieren sowie anzusteuern.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer Farbwechseleinheit
für Lacke;
2 eine Ansicht der Farbwechseleinheit von
1 aus der Richtung des dortigen Pfeiles A in teilweiser
Durchsicht;
3 eine Ansicht der Farbwechseleinheit von
1 aus der Richtung des dortigen Pfeiles B in teilweiser
Durchsicht;
4 eine Ansicht der Farbwechseleinheit von
1 aus der Richtung des dortigen Pfeiles C in teilweiser
Durchsicht; und
5 einen Schnitt durch die Farbwechseleinheit der
1 bis 4 entlang der Schnittlinie
V-V in 3.
Die 1 bis 5
zeigen eine Wechseleinheit für Beschichtungsmaterial am Beispiel einer Farbwechseleinheit
10 mit einem einstückigen Gehäuseblock 12.
Auf zwei sich gegenüberliegenden Stirnseiten 14,
16 des Gehäuseblocks 12 ist jeweils eine Anschlußbohrung
18, 20 vorgesehen, welche jeweils in einen zentralen Hauptkanal
22 münden und durch diesen miteinander verbunden sind. Der Hauptkanal
22 kann über die Anschlußbohrungen 18, 20 mit
der Versorgungsleitung einer hier nicht dargestellten elektrostatisch arbeitenden
Applikationseinrichtung verbunden werden.
Auf zwei senkrecht zu den Stirnseiten 14, 16 verlaufenden
und sich gegenüberliegenden Außenseiten 24, 26 weist
der Gehäuseblock 12 Ventilaufnahmebohrungen 28 auf, welche
jeweils in zu dem Hauptkanal 22 benachbarten Vorkammern 30 münden.
Die Vorkammern 30 wiederum stehen mit dem Hauptkanal 22 über
jeweils eine ventilsitzartige Öffnung 32 in Verbindung. Diese Öffnung
32 kann durch das Schließelement 34 eines in der Ventilaufnahmebohrung
28 sitzenden Druckluft-betätigten Ventils 36 verschlossen
werden. Ein solches Ventil 36 ist in 5 schematisch
angedeutet. Wie dort ebenfalls zu erkennen ist, ist die Innenwand der Ventilaufnahmebohrung
28 zu der Außenwand des Ventils 36 weitgehend komplementär.
Von den Ventilaufnahmebohrungen 28, den Vorkammern
30 und den Öffnungen 32 sind in den 1
bis 5 jeweils nur eine mit dem entsprechenden Bezugszeichen
gekennzeichnet. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind insgesamt acht Ventilaufnahmebohrungen
28 vorgesehen, deren Längsachsen senkrecht zum Hauptkanal
22 und parallel zueinander in einer gemeinsamen Ebene verlaufen. In jeder
dieser acht Ventilaufnahmebohrungen 28 soll dementsprechend je ein Druckluft-betätigtes
Ventil 36 einsitzen. Die Farbwechseleinheit 10 kann jedoch auch
andere als die hier gezeigten Abmessungen aufweisen, so daß bis zu 40 oder
50 oder mehr Ventile 36 in entsprechenden Ventilaufnahmebohrungen
28 vorhanden sein können.
Von den Vorkammern 30 geht jeweils ein Nebenkanal
38 aus, der in Richtung auf eine weitere, von den Stirn- und Außenseiten
14, 16, 24 und 26 umgebene Außenseite
40 verläuft und in eine Anschlußbohrung 42 mündet,
die bündig mit der Außenseite 40 abschließt (vgl.
2). Über jede Anschlußbohrung 42
kann die Farbwechseleinheit 10 mit einem Zuleitungsschlauch eines eine
bestimmte Farbe aufnehmenden Reservoirs verbunden werden, wobei die beiden letztgenannten
Komponenten hier nicht dargestellt sind. Der Nebenkanal 38 ist über
die Vorkammer 30 und die Öffnung 32 mit dem Hauptkanal
22 der Farbwechseleinheit 10 verbunden.
Von den Ventilaufnahmebohrungen 28 geht jeweils ein Druckluftkanal
44 aus, welcher jeweils an den Außenseiten 24 bzw.
26 des Gehäuseblocks 12 in einer Anschlußbohrung
46 für einen hier nicht dargestellten Druckluftschlauch einer, hier
ebenfalls nicht gezeigten, Ventilsteuerung mündet. Mittels einer an sich bekannten
Ventilsteuerung kann das Ventil 36 mit Druckluft beaufschlagt werden, wodurch
die Öffnung 32 zum Hauptkanal 22 über das Verschlußelement
34 wahlweise freigegeben oder verschlossen werden kann.
Zwischen der Außenseite 40 mit den Anschlußbohrungen
42 und der dieser gegenüberliegenden Außenseite 48 verlaufen
Durchgangsbohrungen 50, durch die Schrauben geführt werden können,
mittels derer die Farbwechseleinheit 10an beispielsweise einem Roboterarm
befestigt werden kann. Wie z.B. anhand der 2 und
3 zu erkennen ist, sind die Durchgangsbohrungen
50 stufig ausgebildet, so daß der Kopf einer entsprechenden Schraube
versenkt werden kann.
Der Gehäuseblock 12 ist, wie bereits erwähnt, einstückig
ausgebildet, z.B. als Guß- oder Preßteil. Als Material für den Gehäuseblock
12 kommt jedes elektrisch nicht leitfähige Material in Betracht, insbesondere
Kunststoff. Bei der Verwendung von Kunststoff sollte insbesondere darauf geachtet
werden, daß dieser keinen Graphitanteil aufweist.
Wie insbesondere in 1 zu erkennen ist,
sind die Außenkanten an den Außenseiten 14 und 16 größtenteils
mit einer Fase versehen, welche die Bezugszeichen 52 und 54 tragen.
Auf diese Weise sind scharfe Kanten vermieden, an welchen es bevorzugt zu einem
Spannungsüberschlag kommen kann. Auch die Anzahl von spitzen Ecken ist so verringert.
Alternativ können anstelle der Fasen 52, 54 auch abgerundete
Kanten vorgesehen sein.
Dadurch, daß das Gehäuse 12 der Farbwechseleinheit
10 aus einem nichtleitenden Kunstoff gefertigt ist, ist die Gefahr eines
von dem Gehäuse 12 ausgehenden Spannungsüberschlages vermindert.
Auch die Tatsache, daß das Gehäuse 12 einstückig ohne aneinander
angrenzende Stoßflächen ausgebildet ist, verringert diese Gefahr. Ein
weiterer Beitrag zu Erhöhung der Arbeitssicherheit unter dem Aspekt der Verhinderung
eines Spannungsüberschlages wird durch die fasierten Kanten geleistet.