Die Erfindung betrifft ein Hauhaltsgerät, insbesondere einen
Haushaltsofen, das mindestens eine Bedien- und/oder Anzeigeplatine aufweist, die
in einem hierfür vorgesehenen Aufnahmebereich angeordnet ist, wobei die Bedien-
und/oder Anzeigeplatine im montierten Zustand fest gegen ein weiteres Bauteil gedrückt
wird.
In Haushaltesgeräten, wie insbesondere in Haushaltsöfen,
sind Bedien- und Anzeigeplatinen angeordnet, die zur Anzeige von Informationen bzw.
zur Eingabe von Bedienungsbefehlen erforderlich sind. Die Bedien- und Anzeigeplatinen
werden zumeist in einem hierfür vorgesehenen Aufnahmebereich positioniert.
Von oben wird dann eine Glaskeramikplatte oder eine Herdblende aufgelegt. Dabei
muss sichergestellt sein, dass im Betrieb die Bedien- und Anzeigeplatine fest gegen
die Glaskeramikplatte bzw. gegen die Herdblende drückt, um einen einwandfreie
Funktion sicherzustellen.
Hierfür ist es im Stand der Technik bekannt, Druckfedern, Blattfedern
oder Halterahmen mit Federelementen einzusetzen. Stets ist es dabei das Ziel, dass
die Bedien- und Anzeigeplatine unter Federvorspannung gegen die Glaskeramikplatte
bzw.
Herdblende gedrückt wird, so dass insbesondere Fertigungstoleranzen
ausgeglichen werden können und eine einwandfreie Anlage der Bedien- und Anzeigeplatine
am bzw. im Haushaltsgerät sichergestellt ist.
Der notwendige Schutz gegen Eintritt von Feuchtigkeit wird dabei durch
separate Maßnahmen sichergestellt. Hierfür kommen beispielsweise Traversen
zum Einsatz, die mit einer elastischen Dichtung versehen sind. Weiterhin sind Traversen
bekannt, an denen die offenen Stellen mittels eines Silikonklebers abgedichtet sind.
Es können auch Kunststoffgehäuse mit aufgeklebten Dichtungen verwendet
werden.
Nach einer vorbekannten Lösung wird ein Kunststoffträger
in eine Blechwand eingehängt und die Dichtung über ein separates aufgeklebtes
Dichtband bewerkstelligt.
Eine andere Lösung sieht vor, dass die Elektronik, also die Bedien-
und Anzeigeplatine, mittels Druckfedern an die Unterseite der Glaskeramikplatte
bzw. der Herdblende gedrückt wird, wobei die Abdichtung durch eine Blechtraverse
und ein Dichtprofil erfolgt.
Möglich ist es auch, die Elektronik auf einem Blechträger
festzuschrauben und die Abdichtung dann durch Einbringen eines Silikonklebers in
den entstehenden Hohlraum vorzunehmen.
Nachteilig ist bei den vorbekannten Lösungen, dass sie teilweise
relativ aufwändig sind, so dass die Herstellung des Verbundes kostenintensiv
ist. Weiterhin ist es insbesondere bei größeren Fertigungstoleranzen nicht
immer gewährleistet, dass diese vollständig ausgeglichen werden. Namentlich
ist das sichere Anpressen der Bedien- und Anzeigeplatine an der Unterseite der Glaskeramikplatte
bzw. an der Herdblende nicht immer sichergestellt. Nachteilig ist es auch, dass
bei einigen Lösungen eine größere Anzahl an verschiedenen Teilen
eingesetzt wird, was die Logistik aufwändig macht. Auch ist der Montagevorgang
nicht immer einfach, was entsprechende Kosten zur Folge hat. Bei einigen vorbekannten
Lösungen ist auch zu beobachten, dass im Laufe der Zeit Feuchtigkeit in den
Bereich der Bedien- und Anzeigeplatine eindringen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Haushaltsgerät
der eingangs genannten Art so fortzubilden, dass die genannten Nachteile vermieden
werden. Es soll insbesondere ein zuverlässiger Toleranzausgleich bei der Montage
der Bedien- und Anzeigeplatine sichergestellt sein. Ferner soll garantiert werden
können, dass auch langfristig keine Feuchtigkeit in den Bereich der Bedien-
und Anzeigeplatine eindringen kann. Die Bedien- und Anzeigeplatine soll also unter
allen in Frage kommenden Fertigungsumständen stets sicher an der Glaskeramikplatte
bzw. an der Herdblende anliegen.
Die Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Bedien- und/oder Anzeigeplatine in einer im Aufnahmebereich angeordneten
Aufnahme positioniert ist, wobei die Aufnahme eine Anzahl Federelemente aufweist,
die zur Auflage der Bedien- und/oder Anzeigeplatine mit ihrer von dem weiteren Bauteil
abgewandten Seite ausgebildet und angeordnet sind.
Dabei ist das weitere Bauteil bevorzugt eine Glasplatte oder Glaskeramikplatte
bzw. eine Herdblende.
Die Aufnahme und die Federelemente können entweder als einstückiges
Bauteil oder als zwei Bauteile ausgebildet sein, wobei in letzterem Falle die Federelemente
an einem Träger angeordnet sind, der an oder in der Aufnahme angeordnet ist.
Die Aufnahme und gegebenenfalls der Träger haben vorzugsweise
eine rechteckige Grundkontur.
Die Federelemente können durch ein verformbares Kunststoff- oder
Gummimaterial gebildet werden. Sie können ferner durch konvexe, in Richtung
auf die Bedien- und/oder Anzeigeplatine hin gerichtete Ausformungen
gebildet werden. In diesem Falle hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die
Federelemente eine halbkugelförmige oder kugelabschnittsförmige Ausgestaltung
aufweisen. Vorzugsweise sind dabei die Federelemente in mindestens zwei Reihen nebeneinander
angeordnet.
Zur optimalen Einfassung der Bedien- und/oder Anzeigeplatine kann
die Aufnahme weiterhin an einem nach innen gerichteten Rand eine Anzahl Zentrierelemente
aufweisen. Diese können durch sich in vertikale Richtung erstreckende Stege
gebildet werden.
Eine alternative Zentriermöglichkeit besteht darin, die Aufnahme
mit mindestens einem dornenförmig ausgebildeten Zentrierelement auszustatten,
das in eine korrespondierende Bohrung in der Bedien- und/oder Anzeigeplatine eingreift.
Mit Vorteil haben die Aufnahme und/oder der Träger an der dem
weiteren Bauteil zugewandten Seite einen umlaufenden Dichtrand. Dieser kann aus
weichelastischem Material, wie Silikon, bestehen.
Die Aufnahme kann weiterhin in ihrem Randbereich mindestens eine Ausnehmung
aufweisen; diese ist bevorzugt im Bodenbereich der Aufnahme angeordnet. Damit ist
sichergestellt, dass Kabel etc. problemlos durchgeführt werden können.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Federelemente samt Aufnahme
oder Träger in einem gemeinsamen Spritzgießprozess hergestellt sind. Die
Federelemente einerseits und die Aufnahme oder der Träger andererseits können
dabei aus zwei unterschiedlichen Kunststoffen hergestellt sein. Hierbei ist bevorzugt
vorgesehen, dass die Federelemente und/oder der Träger aus Silikon bestehen.
Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird erreicht, dass
Fertigungstoleranzen der einzelnen Bauteile stets optimal ausgeglichen werden können,
so dass die Bedien- und Anzeigeplatine immer fest gegen die Glaskeramikplatte bzw.
die Herdblende andrückt. Damit erbringt die vorgeschlagene Lösung eine
Erhöhung der Qualität des Haushaltsgeräts.
Die Umsetzung des erfindungsgemäßen Vorschlags ist auch
in sehr kostengünstiger Weise möglich.
Es werden nur wenige Bauteile für die Umsetzung der Erfindung
benötigt, was die logistische Handhabung vereinfacht und kostengünstiger
macht.
Schließlich ist sichergestellt, dass trotz einer einfachen Montagemöglichkeit
stets eine voll funktionsfähige Abdichtung der Bedien- und Anzeigeplatine sichergestellt
ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Haushaltsgeräts,
nämlich der Kochzone eines Haushaltsofens,
2 den Schnitt durch den Aufnahmebereich für eine
Bedien- und/oder Anzeigeplatine,
3 eine perspektivische Ansicht der Bedien- und/oder
Anzeigeplatine in einer Aufnahme,
4 eine perspektivische Ansicht der Aufnahme mit einem
in diese eingesetzten Träger mit einer Anzahl Federelementen,
5 eine perspektivische Ansicht des Trägers mit
einer Anzahl Federelementen und
6 eine vergrößerte Darstellung des Trägers
samt Federelementen.
In 1 ist ein Haushaltsgerät
1 zusehen, d. h. das Kochfeld eines Haushaltsofens. In einem Aufnahmebereich
3 ist eine Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2 angeordnet, die für
die Steuerung bestimmter Funktionen (Beheizung, Timer, Betriebsarten, etc.) bzw.
für die Anzeige von Informationen benötigt wird. In dieser Figur nicht
dargestellt ist ein weiteres Bauteil 4 (s. 4)
in Form einer Glaskeramikplatte, die von oben auf das Kochfeld aufgelegt wird. Wichtig
ist dabei, dass die Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2 stets fest von unten
gegen die Glaskeramikplatte gedrückt wird, so dass die Funktion sichergestellt
ist und keine Feuchtigkeit in den Bereich der Bedien- und/oder Anzeigeplatine
2 eindringen kann.
Der nähere Aufbau der Trägerstruktur für die Bedien-
und/oder Anzeigeplatine 2 geht aus den weiteren 2
bis 6 hervor. Wie am besten in den 2,
3 und 4 gesehen werden
kann, ist eine rechteckförmige Aufnahme 5 vorgesehen, die beispielsweise
aus Blech geformt sein kann. Sie hat einen Aufnahmeraum, in den zunächst ein
Träger 7 (s. 5 und 6)
eingelegt werden kann, was in 4 dargestellt ist. Der
Träger 7 ist als flächiges Bauteil ausgeführt, das eine
Anzahl Federelemente 6 aufweist. Die Federelemente 6 sind –
wie es am besten in den 2 und 6
gesehen werden kann – kugelkalottenartig ausgeformt und bilden durch die
obersten Stellender einzelnen Kugelkalotten eine Auflagefläche für die
Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2, die auf den Träger 7 aufgelegt
wird. Die aufgelegte Platine ist in 3 zu sehen.
Damit die Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2 zentriert in
der Aufnahme 5 zu liegen kommt, weist der Träger
7 in seinem Randbereich eine Anzahl sich vertikal erstreckender Zentrierelemente
9 auf. Der seitlich vertikal nach oben ragende Rand 8 des Trägers
7 bildet an der obersten Stelle einen Dichtrand 10, der umlaufend
ausgebildet ist und somit eine Dichtfläche bildet, die die Bedien- und/oder
Anzeigeplatine 2 gegen das Innere der Aufnahme 5 bei aufgelegter
Glaskeramikplatte 4 abdichtet. Die umlaufende Abdichtung 10 kann
aus weichelastischem Material, z. B. aus Silikon, bestehen, so dass hierdurch eine
gute Dichtwirkung erzielt werden kann, um den Eintritt von Feuchtigkeit zu vermeiden.
Für den Durchtritt von Leitungsdurchführungen und ähnlichem
(z. B. auch für Elektronikbauteile) weist die Aufnahme 5 in ihrem
Bodenbereich eine Anzahl Ausnehmungen 11 auf.
Der Träger 7 kann ein 2-Komponenten-Spritzgießteil
sein, bei dem der Trägergrundkörper selber aus härterem Kunststoff
besteht als die Federelemente 6, die aus Silikon gefertigt sein können.
Das elastische und temperaturbeständige Bauteil 7 ist also zur Aufnahme
der Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2 so ausgebildet, dass im unteren Bereich
Geometrien eingebracht sind, die dafür sorgen, dass ein sicheres Anliegen der
Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2 an der Unterseite der Glaskeramikplatte
4 gewährleistet ist. Die Federelemente 6 sorgen dafür,
dass die auftretenden Toleranzen stets ausgeglichen werden.
Die weiter vom Träger 7 vorgenommene Funktion ist diejenige
der Fixierung und Zentrierung der Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2. Dargestellt
ist die Zentrierung mit Zentrierelemente 9 in Form vertikal verlaufender
Stege, die die Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2 an den äußeren
Seiten einfasst. Genauso ist beispielsweise eine Lösung möglich, bei der
die Zentrierelemente 9 als Dornen ausgebildet sind, die in korrespondierende
Bohrungen in der Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2 eingreifen (nicht dargestellt).
Der Erfindungsvorschlag erlaubt eine Integration verschiedener Funktionalitäten
wie Abdichtung, Anpressung an die Bedienfläche (z. B. Glaskeramikfläche
oder Herdblende) und Zentrierung der Bedien- und/oder Anzeigeplatine 2
in den Träger 7 in einer montagefreundlichen, kostengünstigen
und Toleranz unabhängigen Weise.
Des weiteren können durch die geometrische Auslegung der Federelemente
6 die entstehenden und benötigten Drücke bzw. Federkräfte
variabel an den konkreten Bedarf angepasst werden.
Insbesondere zum Erreichen eines optimalen Dicht/Druckverhältnisses
kann die Fertigung der Teile, und insbesondere des Trägers 7 mit an
ihm angeordneten Federelementen 6, als 2-Komponenten-Spritzgießausführung
vorgesehen werden.
- 1
- Hauhaltsgerät
- 2
- Bedien- und/oder Anzeigeplatine
- 3
- Aufnahmebereich
- 4
- weiteres Bauteil (Glaskeramikplatte)
- 5
- Aufnahme
- 6
- Federelement
- 7
- Träger
- 8
- Rand
- 9
- Zentrierelement
- 10
- umlaufender Dichtrand
- 11
- Ausnehmung