Die Erfindung betrifft ein Rotationswerkzeug zur Oberflächenbearbeitung,
mit einer vorzugsweise gummielastischen Scheibe, deren Außenkranz mit voneinander
beabstandeten, insbesondere gegenüber einer Radialrichtung schräg gestellten,
Bearbeitungszähnen ausgerüstet ist. Das heißt, die Bearbeitungszähne
sind in der Regel schräg gestellt, können aber auch radial verlaufen.
Ein solches Rotationswerkzeug wird in der DE
202 03 009 U1 beschrieben. Hier geht es im Kern um eine verbesserte Schleifscheibe
zum Entfernen von Klebstoffen von Aufklebern oder schmutzigen Gegenständen
von einem zu schleifenden Gegenstand. Die fragliche Schleifscheibe kann aus weichem
Gummi hergestellt sein und lässt sich beispielsweise von einem Handwerkzeug
drehend antreiben. Dabei kann der Schleifbereich mit einer Seite ausgerüstet
sein, die wenigstens eine abgeschrägte Oberfläche bildet.
Ein ähnliches Rotationswerkzeug mit nicht schräg gestellten
Bearbeitungszähnen ist Gegenstand der DE
198 45 166 B4. Das fragliche Rotationswerkzeug wird auch als Radierer zum
Entfernen von Klebstoffresten und Kunststofffolien auf Metalloberflächen bezeichnet.
Dazu wird die Außenfläche der Ringscheibe auf die zu behandelnde Oberfläche
gedrückt, so dass die Klebstoffreste und Folien, wie beispielsweise aufgeklebte
Zierleisten und Werbung aus Kunststofffolie, aufgeweicht und abgelöst werden.
Das gelingt, ohne die betreffenden Metalloberflächen und insbesondere Lackoberflächen,
wie sie beispielsweise bei Automobilen üblich sind, zu beschädigen.
Darüber hinaus ist ein drehbares Abreibwerkzeug durch die
DE 39 20 972 B4 bekannt geworden,
dessen abtragende Elemente in Form von Büscheln aus biegesteifem Kunststoff
mit darin eingebettetem Schleifmittel ausgeführt sind.
Eine beschädigungsfreie Oberflächenbearbeitung lässt
sich hiermit kaum realisieren.
Die bekannten Rotationswerkzeuge zur Oberflächenbearbeitung haben
sich grundsätzlich bewährt, stoßen jedoch an Grenzen, wo nicht nur
eine schonende Bearbeitung gefordert wird, sondern diese zudem schnell und besonders
wirkungsvoll vonstatten gehen soll. Hier setzt die Erfindung an.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Rotationswerkzeug
der eingangs beschriebenen Ausgestaltung so weiter zu entwickeln, dass die Effizienz
gesteigert ist, das heißt bei unverändert schonender Behandlung der Oberfläche
die Bearbeitungszeit gegenüber bisherigen Ausführungsformen verkürzt
ist.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes
Rotationswerkzeug im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige
Bearbeitungszahn wenigstens eine Scharnier bildende Aussparung aufweist.
Durch diese Scharnier bildende Aussparung respektive Hinterschneidung
wird der Bearbeitungszahn in seiner Längserstreckung hinsichtlich seiner Materialstärke
im Bereich des fraglichen Scharniers bewusst und definiert (geringfügig) geschwächt.
Diese Verringerung der Materialstärke trägt natürlich den auftretenden
Belastungen an den Bearbeitungszähnen insgesamt Rechnung und ist so bemessen,
dass ein Abriss der Bearbeitungszähne nicht befürchtet werden muss. Vielmehr
unterstützt das gebildete Scharnier die Schrägstellung der Bearbeitungszähne
in Betrieb über die ohnehin vorhandene und in unbelastetem Zustand vorgegebene
Schrägstellung hinaus. Vergleichbares gilt, wenn die Bearbeitungszähne
radial verlaufen. Denn die Scharnier bildende Aussparung unterstützt in jedem
Fall die Schrägstellung und verbindet Materialstauchungen.
Dadurch legen sich die Bearbeitungszähne nahezu mit ihrer gesamten
vorlaufenden Bearbeitungskante und zusätzlich mit ihrer Oberfläche an
den zu bearbeitenden Gegenstand an, so dass eine besonderes effektive schleifende
Wirkung erzielt wird. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die
genannte vorlaufende Bearbeitungskante des jeweiligen Bearbeitungszahnes im Vergleich
zur Drehrichtung der Scheibe entgegen dieser Drehrichtung geneigt ist. Eine entsprechende
Neigung entgegen der Drehrichtung weist auch die nachlaufende Bearbeitungskante
auf. Das heißt, die Ausrichtung und Wirkungsweise der einzelnen Bearbeitungszähne
ist vergleichbar den Monofilamenten aus biegesteifem Kunststoff, wie sie im Rahmen
der DE 39 20 972 B4 eingesetzt werden.
Im Vergleich hierzu wird die zu bearbeitende Oberfläche jedoch geschont und
insbesondere Lackoberflächen, wie sie beispielsweise bei Automobilen üblich
sind, werden nicht beschädigt – ähnlich wie in der DE
198 45 166 B4 beschrieben.
Es hat sich bewährt, wenn die Scharnier bildende Aussparung bzw.
Hinterschneidung lediglich an einer Seite des Bearbeitungszahnes vorgesehen ist,
nämlich an der jeweils nachlaufenden Bearbeitungskante. Außerdem wird
der beschriebene Effekt dann besonders beobachtet, wenn die fragliche Scharnier
bildende Aussparung fußseitig des Bearbeitungszahnes ausgebildet ist. Denn
dadurch kann gleichsam die gesamte Länge des Bearbeitungszahnes durch das gebildete
Scharnier in der gewünschten Weise und zusätzlich zu der ohnehin vorgegebenen
Schrägstellung im Betrieb weiter verschwenkt werden und so
den nahezu vollflächigen Kontakt der vorlaufenden Bearbeitungskante mit der
zu bearbeitenden Oberfläche sicherstellen.
In der Regel sind die vorlaufende und die nachlaufende Bearbeitungskante
des jeweiligen Bearbeitungszahns mit unterschiedlicher Schrägstellung gegenüber
der Radialrichtung ausgerüstet. Dadurch wird ein gewisser Ausgleich für
die fehlende Materialstärke im Bereich des Scharniers zur Verfügung gestellt.
Denn auf diese Weise verfügt der jeweilige Bearbeitungszahn über einen
Querschnitt in Gestalt eines Konusstumpfes bzw. einen trapezartigen Querschnitt
mit breitem Fuß und schmalerem Kopf.
Die Scheibe bzw. Ringscheibe ist in der Regel aus Gummi oder einem
gummielastischen Kunststoff hergestellt, wobei zusätzlich in die umfangsseitigen
Bearbeitungszähne im Ganzen bzw. primär in die vorlaufende Bearbeitungskante
Schleifpartikel eingebettet sein mögen. Dabei haben sich beispielsweise Schleifpartikel
aus Korund oder auch solche aus Siliziumcarbid, Borkarbit, Bornitrid oder Diamant
bewährt. Die Korngröße der Schleifpartikel kann sich zwischen extrafein
und sehr grob bewegen.
Das hängt von der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Oberfläche
ab. Beispielsweise wird man eine extrafeine Korngröße oder eine Schleifemulsionsbenetzung
der vorlaufenden Bearbeitungskanten dann einsetzen, wenn beispielsweise Klebstoffreste
und Folien auf Lack- oder Metalloberflächen entfernt werden sollen. Dagegen
empfehlen sich mittelfeine oder mittelgrobe Schleifpartikel, wenn von beispielsweise
lackierten Metalloberflächen oder anderen Oberflächen der Lack entfernt
werden soll oder eine andere Oberflächenbearbeitung gewünscht ist. Grobe
oder sehr grobe Schleifpartikel wird man verwenden, wenn z. B. eine Entrostung von
Metall- bzw. Stahloberflächen vorgesehen ist. Jedenfalls kann je nach Auswahl
der Schleifpartikel und gegebenenfalls der Schleifemulsion eine Abstimmung auf die
jeweils vorzunehmende Oberflächenbearbeitung erfolgen.
Immer wird durch die bevorzugte gummielastische Ausgestaltung der
Scheibe erreicht, dass eine gleichsam in sämtlichen drei Raumrichtungen beobachtete
große Elastizität der Bearbeitungszähne infolge des hochpolymeren
Aufbaus vorliegt (Elastizitätsmodul zwischen 1 und 500 N/mm2). Auf
diese Weise kann das mit Drehzahlen von beispielsweise 3000 Umdrehungen/min. und
mehr angetriebene Rotationswerkzeug nach der Erfindung bzw. der Folienradierer auch
wellige Oberflächen bearbeiten und verfügt über eine hohe Rundlaufgenauigkeit
durch die großflächige Anlage der scharnierartig im Betrieb verschwenkten
Bearbeitungszähne an der zu bearbeitenden Oberfläche.
Dadurch kann einerseits mit niedrigen Andruckkräften gearbeitet
werden, wird andererseits ein besonders hoher Wirkungsgrad und eine effektive Entfernung
von Klebstoffresten, Kunststofffolien etc. auf Metall- oder Lackoberflächen
erreicht. Außerdem stellt sich aufgrund der beabstandeten Bearbeitungszähne
ein Lüftungseffekt ein, welcher zur Kühlung der Scheibe und für den
Austrag eventueller Schleifpartikel respektive von der Oberfläche abgelöster
Bestandteile sorgt.
Es hat sich bewährt, wenn die Scharnier bildende Aussparung jeweils
im Bereich eines die Bearbeitungszähne fußseitig koppelnden Verbindungssteges
ausgebildet ist. Tatsächlich formen die Scharnier bildende Aussparung bzw.
die Hinterschneidung und der Verbindungssteg zusammengenommen eine Einheit und sind
insgesamt im Querschnitt kreisbogenförmig ausgebildet. Dadurch lassen sich
sowohl die Scharnier bildende Aussparung als auch der Verbindungssteg in einem Bearbeitungsschritt
in der Scheibe definieren, in dem beispielsweise die mit den Bearbeitungszähnen
ausgerüstete Scheibe jeweils fußseitig im Bereich der Scharnier bildenden
Aussparung und des Verbindungssteges ausgefräst wird.
Im Detail verfügen die Bearbeitungszähne gegenüber
der Radialrichtung über eine Schrägstellung von 5 bis 20°. Insbesondere
haben sich Werte für die Schrägstellung von 5 bis 15° und vorzugsweise
solche zwischen ca. 10° und 12° als besonders günstig erwiesen.
Darüber hinaus ist die Scheibe in der Regel mit einem Innenkranz
mit wenigstens einer Aufnahme für einen Scheibenhalter zum Anschluss an eine
rotierende Werkzeugmaschine ausgerüstet. Grundsätzlich kann die Scheibe
aber auch manuell angetrieben werden. Um jedoch die bereits angesprochenen Umdrehungszahlen
zu erreichen, empfehlen sich rotierende Werkzeugmaschinen, die die erforderlichen
Drehzahlen und die zugehörige Antriebsleistung zur Verfügung stellen.
Schließlich hat es sich als günstig erwiesen, wenn die Bearbeitungszähne
zusätzlich noch über jeweils eine abgeschrägte Oberfläche verfügen,
welche die durch die Schrägstellung und Scharnierbeweglichkeit erreichte vollflächige
Anlage der Bearbeitungszähne an der zu bearbeitenden Oberfläche unterstützt.
Tatsächlich ist die Oberfläche meistens – wie die vorlaufende und
nachlaufende Bearbeitungskante des jeweiligen Bearbeitungszahnes – entgegen
der Drehrichtung des Rotationswerkzeuges geneigt. Bewährt haben sich an dieser
Stelle Winkel von einigen Grad, beispielsweise 3 bis 8°. Durch die Schrägstellung
der jeweiligen Oberfläche der Bearbeitungszähne verfügt die Scheibe
an ihrem Außenkranz über ein sägezahnartiges Umfangsprofil, welches
die Schleifleistung unterstützt.
Im Ergebnis wird ein Rotationswerkzeug zur Verfügung gestellt,
dessen vorzugsweise gummielastische Scheibe mit speziell ausgebildeten und ausgerichteten
Bearbeitungszähnen ausgerüstet ist. Denn im Betrieb legen sich diese Bearbeitungszähne
nahezu mit ihrer gesamten vorlaufenden Bearbeitungskante (und ihrer Oberfläche)
an die Oberfläche des zu bearbeitenden Gegenstandes an und sorgen hier für
einen effektiven und vollflächigen Abtrag von Klebstoffresten, Folien, Werbung
etc., ohne dass die Oberfläche beschädigt wird. Hierin sind die wesentlichen
Vorteile zu sehen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die einzige Zeichnung zeigt das
erfindungsgemäße Rotationswerkzeug im Schnitt.
In der Figur ist ein Rotationswerkzeug zur Oberflächenbearbeitung
in der Ausführungsform als Scheibe 1 respektive Ringscheibe bzw. Folienradierer
dargestellt. Die fragliche Scheibe 1 besteht aus einem gummielastischen
Kunststoff, vorliegend aus Polyurethan (PUR). Es ist aber auch möglich, dass
nur ein Außenkranz 2 aus gummielastischem Kunststoff hergestellt ist,
während ein Innenkranz 3 aus thermoplastischem Kunststoff besteht.
Zur Bearbeitung verfügt die Scheibe 1 über den
Außenkranz 2 und den Innenkranz 3, welcher zum Anschluss
an einen lediglich angedeuteten rotativ antreibbaren Scheibenhalter 4 ausgerüstet
ist. Der Außenkranz 2 der Scheibe 1 weist über seinen
Umfang verteilt abstehende biegeelastische Bearbeitungszähne 5 auf,
die untereinander gleich beabstandet über den Außenkranz 2 verteilt
angeordnet sind.
Die jeweiligen Bearbeitungszähne 5 verfügen über
eine vorlaufende Bearbeitungskante 6 und eine nachlaufende Bearbeitungskante
7. Man erkennt, dass die vorlaufende Bearbeitungskante 6 und die
nachlaufende Bearbeitungskante 7 eine durch jeweilige Winkel &agr;, &bgr;
vorgegebene Schrägstellung gegenüber einer Radialrichtung R aufweisen.
Tatsächlich sind die vorlaufende Bearbeitungskante
6 (Winkel &agr;) und die nachlaufende Bearbeitungskante 7 (Winkel
&bgr;) mit unterschiedlichen Schrägstellungen gegenüber der Radialrichtung
R ausgerüstet, denn der Winkel &agr; beträgt ca. 11° im Ausführungsbeispiel,
wohingegen &bgr; Werte von ca. 8° annimmt. Dadurch verfügen die jeweiligen
Bearbeitungszähne 5 über eine im Querschnitt konusstumpfartige
Gestalt mit einem breiten Fuß und demgegenüber schmalerem Kopf. Die jeweilige
Schrägstellung der vorlaufenden und nachlaufenden Bearbeitungskanten
6, 7 sorgt dafür, dass die Bearbeitungszähne
5 insgesamt gegenüber der angesprochenen Radialrichtung R schräg
gestellt sind, und zwar entgegen einer Drehrichtung D geneigt.
Von besonderer Bedeutung für die Erfindung ist der Umstand, dass
der jeweilige Bearbeitungszahn 5 wenigstens eine Scharnier bildende Aussparung
8 bzw. Hinterschneidung aufweist. Man erkennt, dass sich die Scharnier
bildende Aussparung 8 jeweils im Bereich der nachlaufenden Bearbeitungskante
7 befindet, und zwar fußseitig des zugehörigen Bearbeitungszahnes
5. Im Übrigen geht die Scharnier bildende Aussparung 8 unmittelbar
in einen den Abstand der Bearbeitungszähne 5 vorgebenden Verbindungssteg
9 über. Tatsächlich sind die Scharnier bildende Aussparung
8 und der zugehörige Verbindungssteg jeweils zusammengenommen im Querschnitt
kreisbogenförmig mit gleichem Radius ausgebildet. Auf diese Weise werden der
fragliche Verbindungssteg 9 und die Scharnier bildende Aussparung
8 in einem Herstellungsschritt definiert.
Des Weiteren erkennt man, dass die jeweiligen Bearbeitungszähne
5 über eine abgeschrägte Oberfläche 10 verfügen.
Der zugehörige Winkel &ggr; der Schrägstellung ist im Bereich von ca.
5° angesiedelt, mag insgesamt zwischen 3° und 8° bemessen sein. Wie
die vorlaufende Bearbeitungskante 6 und auch die nachlaufende Bearbeitungskante
7 so ist auch die abgeschrägte Oberfläche 10 des jeweiligen
Bearbeitungszahnes 5 entgegen der Drehrichtung D bzw. Arbeitsrichtung des
Rotationswerkzeuges geneigt. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Bearbeitungszähne
5 im an das Werkstück angelegten Zustand infolge der Scharnier bildenden
Aussparung 8 eine zusätzliche Schrägneigung erfahren, so dass
zur Bearbeitung praktisch die gesamte vorlaufende Bearbeitungskante 6 sowie
die abgeschrägte Oberfläche 10 an der fraglichen und zu bearbeitenden
Oberfläche des Werkstückes anliegen.
Aus diesem Grund mögen zumindest in die vorlaufende Bearbeitungskante
6 und/oder die abgeschrägte Oberfläche 10 der jeweiligen
Bearbeitungszähne 5 Schleifpartikel 11 eingebettet sein.
Bei diesen Schleifpartikeln 11 kann es sich um solche aus Korund mit feiner
Korngröße handeln.
Zur Befestigung des Scheibenhalters 4 an dem Innenkranz
3 ist dieser Innenkranz 3 mit schlitzartigen Aufnahmen
12 ausgerüstet, die in die Stege des Scheibenhalters 4 eingreifen
mögen. Der Scheibenhalter 4 selbst wird von einer rotativ arbeitenden
Werkzeugmaschine in der Drehrichtung D beaufschlagt.