Die Erfindung betrifft einen Belag für Böden, Wände
oder Decken, der aus mehreren rechteckig konfigurierten Plattenelementen zusammengesetzt
wird.
Im Stand der Technik sind eine Vielzahl unterschiedlicher Kupplungsfeder-
und Kupplungsnutenkonfigurationen bekannt, insbesondere solche, mit denen Fußbodendielen
sowohl über ihre Längsseiten als auch über ihre Schmalseiten spaltfrei
und leimlos zug- und druckfest gefügt werden. Diese so genannten Klick-Systeme
haben sich bei Parkett- und Laminatfußböden sehr gut bewährt und
ermöglichen eine handwerklich einfache und rasche Verlegung. Aus der
EP 1 441 086 ist es bekannt, derartige Klick-Systeme
auch bei Fußbodendielen zu verwenden, die sich in eine Basisplatte und eine
Deckplatte gliedern, wobei die Deckplatte aus einem anderen Material besteht als
die Basisplatte. Dadurch ist es möglich, mittels des Klick-Systems keramische
Fliesen und Platten zu verlegen, die auf Basisplatten befestigt sind. Üblicherweise
sind die Basis- und die Deckplatte in ihrer Werkstoffwahl und Geometrie exakt aufeinander
abgestimmt, um durch einen geeigneten Klebstoff fest miteinander verbunden werden
zu können, oder weil eine bestimmte Materialpaarung beispielsweise aus Gründen
der Trittschallisolierung oder zur Verwendung in einem Feuchtraum besonders geeignet
ist.
Wenn unterschiedliche Bodenbeläge miteinander kombiniert werden
sollen, wie es in modernen Wohnräumen häufig der Fall ist, müssen
die unterschiedlichen Beläge möglichst ohne störende Übergänge
verlegt werden und zudem sollten die unterschiedlichen Beläge später leicht
ausgetauscht werden können, falls z.B. das Design nicht mehr gefällt.
Wenn gemäß dem Vorschlag der EP
1 441 086 A1 Deckplatten auf Basisplatten angeordnet werden, ist nicht
sichergestellt, dass die Verlegung mittels eines Klick-Systems zu einem befriedigenden
Ergebnis führt, wenn aus werkstofftechnischen Gründen Basisplatten unterschiedlicher
Materialien zum Einsatz kommen. Der Grund ist darin zu sehen, dass die Kuppelnuten
und Kuppelfedern der Klick-Systeme exakt aufeinander abgestimmt sein müssen,
und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Geometrie als auch hinsichtlich der Materialeigenschaften.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Belag für Böden, Wände oder Decken aufzuzeigen, der aus mehreren
rechteckig konfigurierten Plattenelementen zusammengesetzt wird, wobei Plattenelemente
mit ganz unterschiedlichen Deckelementen zuverlässig miteinander verbunden
werden können, so dass ein verbessertes Verlegeergebnis erzielbar ist.
Diese Aufgabe ist bei einem Belag für Böden, Wände
oder Decken gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Der lösungsgemäße Belag für Böden, Wände
oder Decken setzt sich aus mehreren rechteckig konfigurierten Plattenelementen zusammen,
wobei jedes Plattenelement einen dem zu verkleidenden Untergrund zugewandten Tragrahmen
und ein an dem Tragrahmen festlegbares Deckelement aufweist. Die Tragrahmen sind
randseitig über korrespondierende Kuppelnuten und an den Querschnitt der Kupplungsnuten
angepasste Kupplungsfedern miteinander in formschlüssigen Eingriff bringbar.
Die Kuppelnuten bzw. Kuppelfedern sind an randseitig der Plattenelemente verlaufenden
Kuppelleisten angeordnet, die Bestandteil des Tragrahmens sind. Zusätzlich
können sich zwischen den Kuppelleisten Streben erstrecken, so dass das Deckelement
über die Kuppelleisten und die Streben auf der zu verkleidenden Oberfläche
abgestützt ist. Das Deckelement liegt ausschließlich auf dem Tragrahmen
auf, wobei der Tragrahmen auf dem Untergrund aufliegt.
Der Tragrahmen eignet sich sowohl für Bodenbeläge wie auch
für Wand- oder Deckenbeläge. Der Tragrahmen kann bei Verwendung an Wänden
und Decken beispielsweise mit dem Untergrund verschraubt werden. Der Tragrahmen
aller Plattenelemente des Belags besteht aus einem geeigneten Werkstoff, der unabhängig
von der Art des Deckelements ist. Dadurch können mit sowohl werkstoffmäßig
als auch geometrisch gleich gestalteten Tragrahmen völlig unterschiedliche
Deckelemente miteinander kombiniert werden. Es wird somit ein Baukastensystem bereitgestellt,
das aufgrund des einheitlichen Tragrahmens vielfältige Anwendungsmöglichkeiten
eröffnet.
Mögliche Materialien für den Tragrahmen sind Kunststoffe,
die insbesondere im Spritzgussverfahren verarbeitet werden, Holzwerkstoffe, insbesondere
Sperrholz, Metallwerkstoffe oder auch Verbundwerkstoffe, insbesondere Faserverbundwerkstoffe.
Es kann auch ein Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff zum Einsatz kommen.
Bei diesen Werkstoffen werden Holzfasern bzw. Partikel mit einer Kunststoffmatrix
im Extrusions- oder Spritzgussverfahren hergestellt. Die Kosten für die Holzspäne
liegen wesentlich niedriger als bei bislang eingesetzten Kunststoffen, wobei der
Holzanteil die Materialkosten im Produkt reduziert. Holz besitzt gegenüber
den bislang eingesetzten Kunststoffen ein deutlich höheres Elastizitätsmodul,
so dass sich bei einem optimierten Holz-Kunststoff-Verbund gegenüber dem reinen
Kunststoff auch verbesserte mechanische Eigenschaften ergeben.
Ein wesentlicher Vorteil ist die freie drei-dimensionale Formbarkeit des Werkstoffs
und eine hohe Feuchteresistenz. Gegenüber Vollkunststoffen bietet der Verbundwerkstoff
eine höhere Steifigkeit und deutlich geringere thermische Ausdehnungskoeffizienten.
Besonders günstig ist es, wenn an den Kuppelfedern und Kuppelnuten
Verriegelungsmittel ausgebildet sind, welche bei in einem Belag benachbarten Plattenelementen
miteinander in rastenden Eingriff gelangen. Mit anderen Worten erfolgt die Verlegung
der einzelnen Tragrahmen mit Hilfe eines so genannten Klick-Systems, das einerseits
den gegenseitigen Halt der einzelnen Tragrahmen sicherstellt und zum anderen eine
ungewollte Verlagerung in der Verlegeebene verhindert.
Es ist grundsätzlich denkbar, die einzelnen Tragrahmen über
einen an den Kuppelnuten und den Kuppelfedern angeordneten Klebstoff miteinander
zu verkleben, um den gegenseitigen Verbund weiter zu stärken. Insbesondere
können mikroverkapselte Klebstoffpartikel zum Einsatz kommen, die unter dem
Anpressdruck zwischen Kuppelnut und Kuppelfeder aufplatzen und die Klebwirkung herbeiführen.
Zu diesem Zweck können zumindest partielle Bereiche der Kuppelnuten und Kuppelfedern
mit einer entsprechenden mikroverkapselten Klebstoffschicht versehen sein, so dass
ein nachträglicher Auftrag des Klebstoffs während der Montage entfällt.
Die Deckelemente sollen in vorteilhafter Ausführungsform des
Erfindungsgedankens lösbar mit dem Tragrahmen verbunden werden, das heißt
in erster Linie formschlüssig. Die Deckelemente können daher durch geeignete
gegengleich gestaltete Vorsprünge oder Vertiefungen miteinander verrastet werden.
Dadurch kann nicht nur Klebstoff eingespart werden, sondern eine hinreichend feste
Verbindung zwischen dem Tragrahmen und dem Deckelement hergestellt werden, und zwar
unabhängig von der Art des Deckelements. Falls eine zusätzliche Verklebung
des Deckelements mit dem Tragrahmen gewünscht wird, ist dies selbstverständlich
möglich.
Für eine formschlüssige Verbindung ist es nicht notwendig,
sonderlich stark hinterschnittene Vertiefungen bzw. weit vorkragende Vorsprünge
vorzusehen.
Es ist vielmehr ausreichend, wenn bereits ein leichtes Übermaß
zwischen den Deckelementen und dem Tragrahmen besteht, so dass durch elastische
Auslenkung des Tragrahmens und/oder des Deckelements ein gegenseitiger Formschluss
ermöglicht wird. Es ist dabei denkbar, dass die Vorsprünge oder Vertiefungen
randseitig bzw. umfangsseitig der Deckelemente angeordnet sind. Grundsätzlich
ist es aber auch möglich, dass eine entsprechende Vertiefung in Form einer
Hinterschneidung an der Oberseite des Tragrahmens vorgesehen ist. Dabei wird das
Deckelement gewissermaßen nach dem Prinzip eines Druckknopfes oder nach dem
Prinzip einer langgestreckten Druckleiste mit dem Tragrahmen verbunden. Es ist auch
denkbar, relativ einfach gestaltete Geometrien, wie im Querschnitt dreieckförmige
oder gerundete Vorsprünge an den Deckelementen und/oder dem Tragrahmen vorzusehen,
um Hinterschneidungen zu schaffen, die ein gegenseitiges Verrasten ermöglichen.
Derartige Hinterschneidungen müssen nicht zwangsläufig vollständig
umlaufend am Deckelement bzw. dem Tragrahmen vorgesehen sein. Es kann ausreichend
sein, entsprechende Mittel zur gegenseitigen Verrastung lokal vorzusehen. Dadurch
ist es auch möglich, lokal begrenzte elastische Bereiche an den Deckelementen
und/oder dem Tragrahmen vorzusehen, so dass sich nicht der gesamte Tragrahmen bzw.
das gesamte Deckelement zur Einrastung elastisch verhalten muss. Insgesamt kann
dadurch die Steifigkeit des Belags erhöht werden, ohne die Flexibilität,
das heißt die einfache Koppelbarkeit und Austauschbarkeit einzelner Deckelemente
einzuschränken.
Eine vollflächige Ausgestaltung der Basisplatte bzw. des erfindungsgemäßen
Tragrahmens ist nicht erforderlich, da der Tragrahmen primär die Funktion hat,
das Deckelement zu tragen.
Das Deckelement stützt sich über die randseitigen Kuppelleisten
und die gegebenenfalls vorgesehenen Streben auf der zu verkleidenden Oberfläche
ab. Das Deckelement sollte daher eine hinreichende Festigkeit und geringe Elastizität
aufweisen, da vermieden werden soll, dass es zu einer Durchbiegung der Deckelemente
kommt. Entweder muss das Deckelement eine hinreichende Festigkeit und/oder Dicke
besitzen, oder aber die Abmessungen der einzelnen Plattenelemente sind so klein
zu wählen, dass es nicht zu den unerwünschten Durchbiegungen kommt. Bei
Deckelementen aus künstlich hergestelltem oder natürlichem Stein spielen
diese Probleme eine untergeordnete Rolle.
Die Streben können insbesondere als Diagonalstreben ausgebildet
sein, die einander gegenüberliegende Ecken des Tragrahmens miteinander verbinden.
Die Streben können aber selbstverständlich auch jede andere Orientierung
innerhalb des von den Kuppelleisten umgebenden Raums haben und z.B. gitterähnlich
ausgebildet sein. Insbesondere können die Streben parallel zu den Kuppelleisten
verlaufen. Entscheidend ist, dass die Deckelemente eine hinreichende Abstützung
über die Kuppelleisten und/oder die Streben erfahren.
Grundsätzlich können daher auch mehrere parallel zueinander
verlaufende Streben zwischen zwei sich gegenüberliegenden Kuppelleisten vorgesehen
sein. Durch die Mehrzahl der Kreuzungspunkte wird die Abstützung der Deckelemente
zwar immer besser, aber auch der Materialaufwand wird bezüglich der Tragrahmen
immer höher. Hier ist ein Kompromiss anzustreben, zwischen einer möglichst
leichten und dennoch tragfähigen Tragrahmenkonstruktion, wobei bevorzugt wenigstens
zwei sich kreuzende Streben vorgesehen sein sollten.
Für den zu erwartenden Regelfall, dass die Plattenelemente im
Randbereich zugeschnitten werden müssen, ist vorgesehen, dass dem Tragrahmen
Einlegeelemente lösbar zugeordnet sind, die zur Abstützung unterhalb der
Deckelemente zwischen den Streben platzierbar sind. Die Einlegeelemente dienen als
zusätzliche Abstützung und werden entsprechend der Konfiguration der Plattenelemente
zugeschnitten. Bei den Einlegeelementen kann es sich insbesondere um flächige
Elemente handeln, die an die von den Streben begrenzten Freiräume angepasst
sind, so dass im Randbereich von zugeschnittenen Plattenelementen eine teilweise
flächige Abstützung innerhalb des Tragrahmens ermöglicht wird. Dadurch
wird verhindert, dass einzelne Plattenelemente bei punktueller Belastung im Randbereich
mangels Unterkonstruktion kippeln könnten, obschon die Deckelemente formschlüssig
mit dem Tragrahmen verbunden sind und daher ein selbsttätiges Ausklinken aus
dem Tragrahmen praktisch ausgeschlossen ist.
Die Deckelemente besitzen vorzugsweise zwei Höhenabschnitte,
wobei der untere Höhenabschnitt umfangsseitige Vorsprünge und/oder Vertiefungen
aufweist, die mit den Kuppelleisten verrastbar sind. Der obere Höhenabschnitt
stellt gewissermaßen die Dekorlage dar, während der untere Höhenabschnitt
zur Verrastung vorgesehen ist. Der untere Höhenabschnitt kann daher zwischen
die Kuppelleisten des Tragrahmens eingesetzt sein, während der obere Höhenabschnitt
die dem zu verkleidenden Untergrund abgewandten Seiten der Kuppelleisten übergreift,
so dass diese nicht von oben sichtbar sind.
In vorteilhafter Weiterbildung ist vorgesehen, dass zumindest in den
Bereichen, in denen die Deckelemente an dem Tragrahmen abgestützt sind, ein
Dämpfungsmittel angeordnet ist. Bei dem Dämpfungsmittel kann es sich um
eine an der Unterseite der Deckelemente angeordnete Dämpfungslage handeln oder
auch um eine Dämpfungsschicht, die auf der Oberseite des Tragrahmens angeordnet
ist. Dämpfende oder elastisch federnde Zwischenlagen geben dem erfindungsgemäßen
Belag eine gute Schallisolation und dienen zudem auch als Knarrschutz. Beispielsweise
können die Streben bzw. diejenigen Bereiche des Tragrahmens, auf denen das
Deckelement aufliegt, beflockt oder mit einem dämpfenden Material beschichtet
sein. Eine Dämpfungsschicht oder eine Dämpfungslage im Sinne der Erfindung
kann auch eine Beschichtung aus einem pastösen Material sein, wie z.B. aus
Paraffin, Stearin oder aus Fetten, wobei diese Stoffe nicht nur eine dämpfende
Wirkung haben, sondern zugleich als Knarrschutz dienen, falls es zu Relativbewegungen
zwischen dem Deckelement und dem Tragrahmen beim Begehen des Bodens kommt. Dämpfungslagen
bzw. Dämpfungsschichten dienen daher nicht nur zur Schallisolation, sondern
setzen zudem auch die Reibung zwischen den Deckelementen und dem Tragrahmen herab
und helfen dadurch, Knarrgeräusche zu vermeiden.
Zu dem gleichen Zweck kann an der Unterseite der Tragrahmen wenigstens
bereichsweise ein Dämpfungsmittel angeordnet sein. Beispielsweise können
die vier Eckpunkte mit einem Dämpfungsmittel versehen sein. Auch eine elastische
Dämmunterlage, die flächig unterhalb der Tragelemente angeordnet wird,
ist denkbar. Die Vorteile einer Dämmunterlage sind neben dem Schallschutz auch
in der Fähigkeit zu sehen, Unebenheiten des Bodens auszugleichen. Zusätzlich
wird der Gehkomfort verbessert.
Die Tragelemente können quadratisch oder rechteckig sein und
können hinsichtlich der Ausbildung der Kuppelnuten und Kuppelfedern, das heißt
hinsichtlich der Konfiguration des Klick-Systems so konfiguriert sein, dass sie
mit bestehenden Parkett- bzw. Laminatfußböden verrastbar sind. Dieser
Anwendungsfall ergibt sich z.B. im Bereich von Kaminen oder anderen Örtlichkeiten,
bei denen ein Wechsel von Parkett- bzw. Laminatfußboden auf Stein- oder Glasbeläge
gewünscht wird. Natürlicher Stein als Werkstoff für die Deckelemente
ist im Sinne der Erfindung vorzugsweise Marmor. Ein künstlich hergestellter
Stein kann aus mineralischen Werkstoffen hergestellt sein, die beispielsweise Natursteinkomponenten
enthalten. Unter künstlich hergestelltem Stein sind auch keramische Fliesen
oder Platten zu verstehen.
Im Rahmen der Erfindung ist es durchaus denkbar, dass auch die Deckelemente
mehrschichtig ausgebildet sind. Der bereits angesprochene obere Höhenabschnitt
kann beispielsweise eine Abschlusslage eines Deckelements bilden, die aus einem
anderen Werkstoff besteht als eine unterhalb der Abschlusslage angeordnete Stützlage.
Die Stützlage entspricht dabei funktional dem unteren Höhenabschnitt,
der Tragfunktion erfüllt. Dadurch ist es möglich, für die Abschlusslage
Werkstoffe geringerer Biegesteifigkeit zu verwenden, so dass es theoretisch denkbar
ist, sehr weiche Materialien, wie beispielsweise textile Werkstoffe, insbesondere
Teppiche, quasi in Form von Teppichfliesen zu verlegen.
Die Mehrschichtigkeit des Deckelements kann insbesondere die Abschlusslage
betreffen, die selbst mehrschichtig ausgebildet sein kann. Während
die Stützlage primär die Funktion hat, die Abschlusslage in Form zu halten,
insbesondere wenn es sich um sehr weiche Werkstoffe handelt, kann eine mehrschichtig
aufgebaute Abschlusslage Schichten aufweisen, die den Gehkomfort verbessern können.
Es ist daher beispielsweise denkbar, dass wenigstens eine Schicht der Abschlusslage
aus einem Kunststoff oder Gummimaterial besteht. Selbstverständlich ist es
auch denkbar, dass die gesamte Abschlusslage aus einem Kunststoff oder Gummimaterial
besteht. Als Materialien für die Abschlusslage kommen in nicht einschränkender
Aufzählung unter anderem Werkstoffe wie Glas, Ton, künstlicher oder natürlicher
Stein, beschichtete Holzwerkstoffplatten, aber auch organische Materialien, wie
beispielsweise tierische Felle oder Leder, in Frage. Es ist auch denkbar, dass die
Abschlusslage eine obere Deckschicht aufweist, die transparent ist und wobei unterhalb
der Deckschicht eine Lage aus mehreren farblich und/oder geometrisch unterschiedlichen
Teilstücken vorgesehen ist. Auf diese Weise können auch größere
Motive, die mehrere Plattenelemente überspannen, mit dem erfindungsgemäßen
Boden abgebildet und mit anderen Werkstoffen in ein und demselben Boden gekoppelt
werden.
Während bei weichen Werkstoffen, wie z.B. textilen Werkstoffen
ein gewisses Übermaß der Abschlusslage denkbar ist, um Fugen zwischen
den einzelnen Abschlusslagen zu überbrücken, kann bei "harten" Deckelementen,
wie z.B. aus künstlich hergestelltem oder natürlichem Stein vorgesehen
sein, dass diese randseitig mit Dichtlippen versehen sind. Die Dichtlippen sollen
in diesem Zusammenhang verhindern, dass Flüssigkeit durch die Fuge an die Unterkonstruktion
gelangt. Selbstverständlich ist es auch denkbar, Fugen dauerelastisch mit einem
Füllmaterial zu verfugen, um den Bodenbelag abzudichten. Auch in diesem Zusammenhang
kommt den Dichtlippen eine wichtige Funktion zu, denn die Dichtlippen verhindern,
dass eine Fugenmasse bis in den Bereich des Tragrahmens vordringt und eine spätere
Demontage des Belags erschwert. Die Dichtlippen können daher je nach Anwendungsfall
sichtbar im oberen Bereich der Deckelemente angeordnet sein oder tief im unteren
Bereich der Fugen, um oberhalb der Dichtelemente Fugenmasse anordnen zu können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigt:
1 in der Draufsicht eine schematische Darstellung eines
Belags für Böden, Wände oder Decken;
2 in perspektivischer Darstellung den Eckbereich eines
Tragrahmens;
3 ebenfalls in perspektivischer Darstellung einen weiteren
Eckbereich des Tragrahmens in Blickrichtung von unten;
4 den Randbereich eines Tragrahmens mit Kuppelnut und
Kuppelfeder im Schnitt;
5 eine perspektivische Darstellung eines Deckelements;
6 eine Schnittdarstellung durch ein Plattenelement
in perspektivischer Darstellung;
7 eine weitere Schnittdarstellung durch ein Plattenelement
in der Seitenansicht;
8 eine Schnittdarstellung durch eine weitere Ausführungsform
eines Plattenelements in der Seitenansicht und in Vergrößerung;
9 eine weitere Schnittdarstellung eines Plattenelements
in der Seitenansicht und
10 eine weitere Schnittdarstellung durch ein Plattenelement
in der Seitenansicht.
1 zeigt ausschnittsweise einen Belag 1 für
Böden, Wände oder Decken, der aus mehreren rechteckig konfigurierten Plattenelementen
2 zusammengesetzt ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist nur ein einziges
Plattenelement 2 vollständig dargestellt. Die anderen Plattenelemente
sind noch nicht vollständig montiert, so dass lediglich der die Unterkonstruktion
bildende Tragrahmen 3 eines jeden Plattenelements dargestellt ist. Auf
den Tragrahmen 3 wird später jeweils ein Deckelement 4 montiert,
so dass der Belag insgesamt ein geschlossenes Erscheinungsbild hat.
Die Tragrahmen 3 sind zur Veranschaulichung der Variabilität
der Erfindung unterschiedlich konfiguriert. Die Plattenelemente 2 sind
quadratisch und setzen sich aus randseitig verlaufenden Kuppelleisten
5 zusammen, die an den Ecken 6 der einzelnen Tragrahmen
3 zusammenstoßen. Zwischen zwei sich gegenüber liegenden Ecken
6 des in der Bildebene rechten Tragrahmens 3 erstreckt sich jeweils
eine schlanke Strebe 7, wobei sich die Streben 7 in der Mitte
des Tragrahmens 3 kreuzen. Die Streben 7 sind mit einer Reihe
von Bohrungen 8 versehen, über welche der Tragrahmen 3 beispielsweise
über Schrauben mit dem Untergrund 9 verschraubt werden kann. Beispielhaft
sind die mittleren Tragrahmen 3 nicht mit Streben versehen.
Wie 4 zeigt, sind die einzelnen Tragrahmen
3 über randseitig umlaufende Kuppelnuten 10 und Kuppelfedern
11 miteinander verrastbar. 4 zeigt lediglich
zwei Tragrahmen, auf die noch keine Deckelemente 4 aufgesetzt sind. Anhand
der 2, 3,
4, 6 und 7
ist zu erkennen, dass die Diagonalstreben 7 bezüglich der Unterseite
12 des Tragrahmens 3 in der gleichen Ebene verlaufen wie die Kuppelleisten
5.
In 4 ist zu erkennen, dass der Kuppelnut
10 eine begrenzt federnde Rastzunge 13 vorgelagert ist, die mit
einer Rastnut 14 unterhalb der Kuppelfeder 11 gefügt werden
kann. Über die Kuppelfeder 11, die Kuppelnut 10 und die zugehörige
Rastzunge 13 können die einzelnen Tragrahmen an ihren Längsseiten
spaltfrei und leimlos zug- und druckfest gefügt werden.
Optional ist denkbar, dass innerhalb der Kuppelnut 10 und
an der Kuppelfeder 11 jeweils eine Klebstoffschicht 22 angeordnet
ist, die ihre Klebwirkung erst beim Aneinanderpressen der jeweiligen Bauteile entfaltet.
Der verwendete Klebstoff umfasst mikroverkapselte Klebstoffpartikel, die beim Aneinanderpressen
der Bauteile aufplatzen und die Kuppelnut 10 mit der Kuppelfeder
11 verkleben.
Weiterer wesentlicher Bestandteil eines Plattenelements ist das Deckelement
4. Anhand der 5 bis 7
ist zu erkennen, dass das Deckelement 4 einen oberen Höhenabschnitt
15 aufweist und einen sich hieran einstückig anschließenden unteren
Höhenabschnitt 16. Der untere Höhenabschnitt 16 ist
randseitig gegenüber dem oberen Höhenabschnitt 15 etwas zurück
versetzt, so dass der obere Höhenabschnitt 15 die dem zu verkleidenden
Untergrund abgewandten Oberseiten 17 der randseitigen Kuppelleisten
5 übergreift (6). Am unteren Höhenabschnitt
16 sind randseitig umlaufende Vertiefungen 18 ausgebildet, die
in gegengleich ausgebildete Vorsprünge 19 fassen, wenn das Deckelement
4 mit dem Tragrahmen verrastet wird. 7 zeigt,
dass die Vertiefungen 18 und Vorsprünge 19 in diesem Ausführungsbeispiel
halbkreisförmig konfiguriert sind und somit formschlüssig ineinander greifen.
Bezüglich der Geometrie der Vertiefungen und Vorsprünge sind vielfache
Variationsmöglichkeiten denkbar. Entscheidend ist, dass das Deckelement
4 sicher an dem Tragrahmen 3 gehalten ist. In der Einbaulage stützt
sich das Deckelement 4 nicht nur an den randseitigen Kuppelleisten
5 ab, sondern im Bereich zwischen den Kuppelleisten 5 auf den
Streben 7, so dass immer nur ein sehr geringer Flächenabschnitt des
Deckelements 4 nicht unmittelbar unterstützt wird. Die Abstützfläche
für das Deckelement 4 ist jedoch hinreichend groß bemessen, so
dass es bei geeigneter Materialwahl keinesfalls zu Durchbiegungen des Deckelements
4 kommt, solange übliche Belastungsgrenzen eingehalten werden. Selbst
wenn es zu einer Beschädigung eines Deckelements 4 kommen sollte,
kann dieses mit ausgesprochen geringem Aufwand ausgetauscht werden, indem das alte
Deckelement 4 entfernt wird und ein neues Deckelement 4 mit dem
bereits verlegten Tragrahmen 3 verrastet wird.
7 zeigt darüber hinaus, dass das Deckelement
4 nicht nur hinsichtlich seiner Funktion in einen oberen Höhenabschnitt
16 und einen unteren Höhenabschnitt 15 einzuteilen ist, sondern
dass das Deckelement 4 selbst mehrlagig gestaltet sein kann. In diesem
Ausführungsbeispiel ist eine Stützlage 23 vorhanden, die im wesentlichen
dem unteren Höhenabschnitt 16 entspricht. Auf die Stützlage
23 folgt eine Abschlusslage 24, die selbst wiederum mehrschichtig
aufgebaut ist. Eine obere Schicht 25 und eine untere Schicht
26 stehen symbolhaft für einen zweischichtigen Aufbau der Abschlusslage.
Optional können Maßnahmen zur Trittschalldämmung zur
Verhinderung von Knarrgeräuschen vorgesehen sein. In 3
ist beispielsweise ein Dämpfungsmittel 20 in Form eines scheibenförmigen
Gummipads vorgesehen, das in diesem Ausführungsbeispiel an der Unterseite
12 der Kuppelleiste 5 befestigt ist. In ähnlicher Weise können
weitere Dämpfungsmittel 20 an den Streben und natürlich den weiteren
Kuppelleisten 5 angeordnet sein. 5 zeigt als
weiteres Ausführungsbeispiel ein Dämpfungsmittel 21 in Form einer
an der Unterseite des Deckelements 4 angeordneten Dämpfungslage.
8 zeigt in vergrößerter Darstellung eine
Möglichkeit der formschlüssigen Verrastung eines Deckelements
4 mit dem Tragrahmen 3. Es ist zu erkennen, dass die Einspannung
des Deckelements 4 lediglich durch ein gewisses Übermaß erfolgt,
ohne dass eine ausgeprägte Rastnase wie bei der vorher geschilderten Ausführungsform
ausgestaltet ist. Auf diese Weise ist ebenfalls ein sicherer Halt des Deckelements
4 an dem Tragrahmen gewährleistet.
Die Ausführungsform der 9 zeigt
eine weitere, einfache geometrische Gestaltung für die Verrastung des Deckelements
4 mit dem Tragrahmen 3. Eine zusätzliche Nut 27
soll bei dieser Variante das nach außen gerichtete Federn des mit dem Deckelement
4 in Eingriff gelangenden Bereichs des Tragrahmens erleichtern. Beispielhaft
ist hier ein im Querschnitt im wesentlichen dreieckig konfigurierter Vorsprung
19 abgebildet, der in eine nicht gegengleich gestaltete Vertiefung
18 greift. Eine gegengleiche Gestaltung der Vertiefung ist im vorliegenden
Fall auch nicht notwendig. Entscheidend ist, dass das Deckelement 4 unverlierbar
an dem Tragrahmen 3 gehalten ist.
Schließlich verdeutlicht 10 eine
weitere Ausführungsform, bei welcher nach dem Prinzip eines Druckknopfes bzw.
einer Druckleiste ein von oben nach unten gerichteter Vorsprung 19 in eine
nach oben offene Vertiefung 18 fasst. Die Vertiefung 18 ist ebenfalls
hinterschnitten ausgeführt, so dass sich ein Formschluss zwischen dem Deckelement
4
und dem Tragrahmen 3 ergibt.
Darüber hinaus ist der mehrschichtige Aufbau des Deckelements
4 zu erkennen umfassend eine Stützlage 23 mit einer oberhalb
der Stützlage 23 angeordneten, dünneren Abschlusslage
24.
Ferner ist zu erkennen, dass die Seitenflanke 28 des Deckelements
4 um einen Winkel W geneigt ist, so dass sich beim Aneinandersetzen der
einzelnen Plattenelemente 2 ein dichter Fugenschluss ergibt.
- 1
- Belag
- 2
- Plattenelement
- 3
- Tragrahmen
- 4
- Deckelement
- 5
- Kuppelleiste v. 3
- 6
- Ecke v. 3
- 7
- Strebe
- 8
- Bohrung
- 9
- Untergrund
- 10
- Kuppelnut
- 11
- Kuppelfeder
- 12
- Unterseite v. 5
- 13
- Rastzunge
- 14
- Rastnut
- 15
- oberer Höhenabschnitt
- 16
- unterer Höhenabschnitt
- 17
- Oberseite v. 5
- 18
- Vertiefung
- 19
- Vorsprung
- 20
- Dämpfungsmittel
- 21
- Dämpfungsmittel
- 22
- Klebstoffschicht
- 23
- Stützlage
- 24
- Abschlusslage
- 25
- obere Schicht
- 26
- untere Schicht
- 27
- Nut
- 28
- Seitenflansch
- W
- Winkel