Vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Acrolein,
oder Acrylsäure, oder deren Gemisch aus Propan, bei dem man
- A) – einer ersten Reaktionszone A unter Ausbildung eines Reaktionsgases
A wenigstens zwei gasförmige, Propan enthaltende Zufuhrströme zuführt,
von denen wenigstens einer Frischpropan enthält;
– in der Reaktionszone A das Reaktionsgas A durch wenigstens ein Katalysatorbett
führt, in welchem durch partielle heterogen katalysierte Dehydrierung des Propans
molekularer Wasserstoff und Propylen gebildet werden;
– der Reaktionszone A molekularen Sauerstoff zuführt, der in der Reaktionszone
A wenigstens eine Teilmenge von in Reaktionsgas A enthaltenem molekularem Wasserstoff
zu Wasserdampf oxidiert, und
– der Reaktionszone A Produktgas A entnimmt, das Propylen, Propan und Wasserdampf
enthält;
- B) gegebenenfalls in einer ersten Trennzone I in Produktgas A enthaltenen Wasserdampf
teilweise oder vollständig durch indirekte und/oder direkte Kühlung von
Produktgas A unter Verbleib eines Produktgases A* kondensativ abtrennt;
- C) in einer Reaktionszone B Produktgas A oder Produktgas A* unter Zufuhr von
molekularem Sauerstoff zur Beschickung wenigstens eines Oxidationsreaktors mit einem
Propan, Propylen und molekularen Sauerstoff enthaltenden Reaktionsgas B verwendet
und das in selbigem enthaltene Propylen einer heterogen katalysierten partiellen
Gasphasenoxidation zu einem Acrolein, oder Acrylsäure, oder deren Gemisch als
Zielprodukt, sowie nicht umgesetztes Propan enthaltenden Produktgas B unterwirft;
- D) aus der Reaktionszone B Produktgas B herausführt und in einer zweiten
Trennzone II darin enthaltenes Zielprodukt unter Verbleib eines Propan enthaltenden
Restgases abtrennt;
- E) gegebenenfalls eine die Zusammensetzung des Restgases aufweisende Teilmenge
an Restgas als einen Propan enthaltenden Zufuhrstrom in die Reaktionszone A rückführt;
- F) in einer Trennzone III in nicht in die Reaktionszone A rückgeführtem
Restgas, aus dem gegebenenfalls zuvor darin gegebenenfalls enthaltener Wasserdampf
kondensativ und/oder gegebenenfalls darin enthaltener molekularer Wasserstoff über
eine Trennmembran teilweise oder vollständig abgetrennt werden, enthaltenes
Propan unter Ausbildung eines Propan enthaltenden Absorbats aus dem Restgas durch
Absorption in ein organisches Lösungsmittel (Absorptionsmittel) aufnimmt; und
- G) in einer Trennzone IV das Propan aus dem Absorbat abtrennt und als Propan
enthaltenden Zufuhrstrom in die Reaktionszone A rückführt.
Acrylsäure ist eine bedeutende Grundchemikalie, die unter anderem
als Monomeres zur Herstellung von Polymerisaten Verwendung findet, die beispielsweise
in disperser Verteilung in wässrigem Medium befindlich als Bindemittel angewendet
werden. Ein weiteres Anwendungsgebiet von Acrylsäurepolymerisaten bilden Superabsorber
im Hygienebereich und anderen Anwendungsgebieten. Acrolein ist ein bedeutendes Zwischenprodukt,
beispielsweise für die Herstellung von Glutardialdehyd, Methionin, 1,3-Propandiol,
3-Picolin, Folsäure und Acrylsäure (vgl. z. B. US-A 6,166,263 und US-A
6,187,963).
Verfahren zur Herstellung von Acrolein, oder Acrylsäure, oder
deren Gemisch aus Propan, bei denen man in einer ersten Reaktionszone Propan heterogen
katalysiert partiell zu Propylen dehydriert und nachfolgend das gebildete Propylen
im Beisein des nicht umgesetzten Propan (d.h., ohne zuvor das Propylen vom in der
Dehydrierung verbliebenen Propan zu trennen, wie es z. B. in der EP-A 1 617 931
empfohlen wird (vgl. auch WO 04/09041)) heterogen katalysiert zu Acrolein, oder
zu Acrylsäure, oder zu deren Gemisch partialoxidiert, sind bekannt (vgl. z.
B. DE-A 33 13 573, EP-A 117 146, US-A 3,161,670, DE-A 10 2004 032 129, EP-A 731
077, DE-A 10 2005 049 699, DE-A 10 2005 052 923, WO 01/96271, WO 03/011804, WO 03/076370,
WO 01/96270, DE-A 10 2005 009 891, DE-A 10 2005 013 039, DE-A 10 2005 022 798, DE-A
10 2005 009 885, DE-A 10 2005 010 111, DE-A 102 455 85, DE-A 103 160 39, Deutsches
Aktenzeichen Nr. 10 2005 056377.5, Deutsches Aktenzeichen Nr. 10 2005 049699.7,
Deutsches Aktenzeichen Nr. 10 2006 015235.2, Deutsches Aktenzeichen Nr. 10 2005
061626.7 und der in diesen Schriften genannte Stand der Technik).
Gemeinsames Merkmal der dort beschriebenen Verfahren ist, dass man
nach der Abtrennung des Zielproduktes Acrolein, oder Acrylsäure, oder Acrolein
und Acrylsäure aus dem Produktgasgemisch der Propylenpartialoxidation aus dem
dabei verbleibenden, Propan enthaltenden Restgas wenigstens eine Teilmenge des im
Restgas enthaltenen Propan als Kreisgas in die heterogen katalysierte partielle
Dehydrierung von Propan zu Propylen rückführt.
Im übrigen lassen sich die vorstehenden Verfahren des Standes
der Technik im wesentlichen in zwei Gruppen aufteilen. Die Verfahren der einen der
beiden Gruppen sind dadurch gekennzeichnet, dass man aus dem Produktgasgemisch der
heterogen katalysierten partiellen Dehydrierung die von Propan und Propylen verschiedenen
Bestandteile absorptiv abtrennt, bevor das Propylen im Beisein des verbliebenen
Propan der Partialoxidation zum gewünschten Zielprodukt unterworfen wird (Deutsches
Aktenzeichen Nr. 10 2005 013039.9). Nachteilig an dieser Verfahrensweise ist, dass
sie in der Regel wenigstens dreier Zonen bedarf, in denen Gas verdichtet werden
muss. Zum einen bedarf es üblicherweise einer Verdichtung des Produktgases
der heterogen katalysierten partiellen Dehydrierung des Propans, bevor selbiges
der absorptiven Abtrennung des darin enthaltenen Propylen und Propan unterworfen
wird, da normalerweise nur eine absorptive Abtrennung unter Druck effizient ausführbar
ist. Zusätzlich bedarf es in der Regel einer Verdichtung der für die heterogen
katalysierte Partialoxidation eingesetzten Sauerstoffquelle und darüber hinaus
bedarf es normalerweise einer Verdichtung des in die heterogen katalysierte partielle
Dehydrierung rückgeführten, in der heterogen katalysierten partiellen
Oxidation des Propylens verbliebenen, Propans. Die Verfahren der anderen der beiden
Gruppen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie empfehlen, das Produktgasgemisch der
heterogen katalysierten partiellen Dehydrierung als solches zur Beschickung der
heterogen katalysierten Propylenpartialoxidation einzusetzen (vgl. z. B. DE-A 103
160 39). Grundlage dieser Verfahrensweise ist u.a. die Annahme, dass der bei der
heterogen katalysierten partiellen Dehydrierung des Propans gebildete molekulare
Wasserstoff sich in der nachfolgenden heterogen katalysierten partiellen Oxidation
des Propylens nicht nachteilig auswirkt (im Unterschied zur exotherm verlaufenden
heterogen katalysierten Oxidehydrierung, die durch anwesenden Sauerstoff erzwungen
und bei der intermediär kein freier Wasserstoff gebildet wird (der dem zu dehydrierenden
Kohlenwasserstoff entrissene Wasserstoff wird unmittelbar als Wasser (H2O)
entrissen) bzw. nachweisbar ist, soll in dieser Anmeldung unter der (z. B. in der
Reaktionszone A durchzuführenden) heterogen katalysierten Dehydrierung eine
(„konventionelle") Dehydrierung verstanden werden, deren Wärmetönung
im Unterschied zur Oxidehydrierung endotherm ist (als Folgeschritt ist in der Reaktionszone
A eine exotherme Wasserstoffverbrennung einbezogen) und bei der wenigstens intermediär
freier molekularer Wasserstoff gebildet wird; dazu bedarf es in der Regel anderer
Reaktionsbedingungen und anderer Katalysatoren als zur Oxidehydrierung; d.h., die
heterogen katalysierte partielle Dehydrierung des Propans in der Reaktionszone A
verläuft beim erfindungsgemäßen Verfahren in notwendiger Weise unter
H2-Entwicklung). Eigene Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass sich
ein Beisein erhöhter Mengen an molekularem Wasserstoff im Reaktionsgasgemisch
für die heterogen katalysierte Partialoxidation des Propylens zwar nicht nennenswert
auf das Nebenproduktspektrum der Partialoxidation auswirkt, aber (vermutlich auf
Grund des ausgeprägten Reduktionspotentials des molekularen Wasserstoffs) doch
spürbar die Standzeit der für die heterogen katalysierte partielle Gasphasenoxidation
zu verwendenden Katalysatoren beeinträchtigt.
Zusätzlich belastet molekularer Wasserstoff das Reaktionsgas
B mit einem knallgasfähigen und ein spezielles Diffusionsverhalten (bestimmte
Konstruktionsmaterialien sind für molekularen Wasserstoff durchlässig)
aufweisenden Bestandteil. Untrennbar verknüpft mit der vorstehend beschriebenen
Problematik ist die für eine erhöhte Katalysatorstandzeit in der Partialoxidation
der Reaktionszone B vorteilhafte Anwendung eines Überschusses an molekularem
Sauerstoff relativ zur Zielreaktionsstöchiometrie, was in natürlicher
Weise erhöhte Explosionsrisiken im Beisein von molekularem Wasserstoff in der
Reaktionszone B nach sich zieht (ist Acrylsäure das Zielprodukt und wird dem
Reaktionsgas B die insgesamt benötigte Menge an molekularem Sauerstoff vorab
zugegeben, ist normalerweise ein molares Verhältnis von im Reaktionsgas B enthaltenem
molekularem Sauerstoff zu darin enthaltenem Propylen von wenigstens > 1,5 erforderlich
(dabei ist eine geringfügige Propylenvollverbrennung bereits berücksichtigt)).
Angesichts des beschriebenen Standes der Technik bestand die Aufgabe
der vorliegenden Erfindung darin, ein der Präambel der vorliegenden Schrift
gemäßes, verbessertes Verfahren zur Verfügung zu stellen, das die
beschriebenen Nachteile allenfalls noch in verminderter Form aufweist.
Demgemäß wurde ein Verfahren zur Herstellung von Acrolein,
oder Acrylsäure, oder deren Gemisch aus Propan, bei dem man
- A) – einer ersten Reaktionszone A unter Ausbildung eines Reaktionsgases
A wenigstens zwei gasförmige, Propan enthaltende Zufuhrströme zuführt,
von denen wenigstens einer Frischpropan enthält;
– in der Reaktionszone A das Reaktionsgas A durch wenigstens ein Katalysatorfestbett
führt, in welchem durch partielle heterogen katalysierte Dehydrierung des Propans
molekularer Wasserstoff und Propylen gebildet werden;
– der Reaktionszone A molekularen Sauerstoff zuführt, der in der Reaktionszone
A wenigstens eine Teilmenge von in Reaktionsgas A enthaltenem molekularem Wasserstoff
zu Wasserdampf oxidiert, und
– der Reaktionszone A Produktgas A entnimmt, das Propylen, Propan und Wasserdampf
enthält;
- B) gegebenenfalls in einer ersten Trennzone I in Produktgas A enthaltenen Wasserdampf
teilweise oder vollständig durch indirekte und/oder direkte Kühlung von
Produktgas A unter Verbleib eines Produktgases A* kondensativ abtrennt;
- C) in einer Reaktionszone B Produktgas A oder Produktgas A* unter Zufuhr von
molekularem Sauerstoff zur Beschickung wenigstens eines Oxidationsreaktors
mit einem Propan, Propylen und molekularen Sauerstoff enthaltenden Reaktionsgas
B verwendet und das in selbigem enthaltene Propylen einer heterogen katalysierten
partiellen Gasphasenoxidation zu einem Acrolein, oder Acrylsäure, oder deren
Gemisch als Zielprodukt, sowie nicht umgesetztes Propan enthaltenden Produktgas
B unterwirft;
- D) aus der Reaktionszone B Produktgas B herausführt und in einer zweiten
Trennzone II darin enthaltenes Zielprodukt unter Verbleib eines Propan enthaltenden
Restgases abtrennt;
- E) gegebenenfalls eine die Zusammensetzung des Restgases aufweisende Teilmenge
an Restgas als einen Propan enthaltenden Zufuhrstrom in die Reaktionszone A rückführt
(Restgaskreisgas);
- F) in einer Trennzone III in nicht in die Reaktionszone A rückgeführtem
Restgas, aus dem gegebenenfalls zuvor darin gegebenenfalls enthaltener Wasserdampf
kondensativ und/oder gegebenenfalls darin enthaltener molekularer Wasserstoff über
eine Trennmembran teilweise oder vollständig abgetrennt werden, enthaltenes
Propan unter Ausbildung eines Propan enthaltenden Absorbats aus dem Restgas durch
Absorption in ein organisches Lösungsmittel (Absorptionsmittel) aufnimmt; und
- G) in einer Trennzone IV das Propan aus dem Absorbat abtrennt und als Propan
enthaltenden Zufuhrstrom (Propankreisgas, das vorzugsweise Wasserdampf enthält)
in die Reaktionszone A rückführt;
gefunden, das dadurch gekennzeichnet ist, dass in der Reaktionszone A wenigstens
soviel molekularer Wasserstoff zu Wasserdampf oxidiert wird, dass die in der Reaktionszone
A zu Wasserdampf oxidierte Wasserstoffmenge wenigstens 20 mol-% der in der Reaktionszone
A gebildeten Menge an molekularem Wasserstoff beträgt.
Erfindungsgemäß vorteilhaft wird man wenigstens einen Teil
der durch das Oxidieren (Verbrennen) von molekularem Wasserstoff in der Reaktionszone
A erzeugten Wärmeenergie auch dazu verwenden, durch indirekten Wärmeaustausch
mit Reaktionsgas A und/oder Produktgas A als Wärmeträger, (die) Bestandteile
des Reaktionsgas A-Beschickungsgasgemischs (der Reaktionszone A zugeführte
gasförmige Zufuhrströme) zu erwärmen.
Erfindungsgemäß vorteilhaft beträgt die in der Reaktionszone
A zu Wasserdampf oxidierte Wasserstoffmenge wenigstens 25 mol-%, besser wenigstens
30 mol-%, vorzugsweise wenigstens 35 mol-%, besonders bevorzugt wenigstens 40 mol-%,
noch besser wenigstens 45 mol-% und ganz besonders bevorzugt wenigstens 50 mol-%,
jeweils bezogen auf die in der Reaktionszone A gebildete Menge an molekularem Wasserstoff.
D.h., erfindungsgemäße Verfahren sind auch solche, bei denen
in der Reaktionszone A, bezogen auf die in der Reaktionszone A gebildete Menge an
molekularem Wasserstoff, bis zu 55 mol-%, oder bis zu 60 mol-%, oder bis zu 65 mol-%,
oder bis zu 70 mol-%, oder bis zu 75 mol-%, oder bis zu 80 mol-%, oder bis zu 85
mol-%, oder bis zu 90 mol-%, oder bis zu 95 mol-%, oder bis zu 100 mol-% an molekularem
Wasserstoff zu Wasserdampf oxidiert werden.
Berücksichtigt man zusätzlich zur Auswirkung von molekularem
Wasserstoff als Bestandteil von Reaktionsgas B auf die Katalysatorstandzeit in der
Partialoxidation, dass die Verbrennung (Oxidation) von molekularem Wasserstoff zu
Wasser etwa das zweifache derjenigen Wärmemenge liefert, die zu seiner Bildung
im Rahmen der Dehydrierung von Propan verbraucht wird, ist es wärmebilanztechnisch
vorteilhaft, wenn die in der Reaktionszone A verbrannte Menge an molekularem Wasserstoff
beim erfindungsgemäßen Verfahren, bezogen auf die in der Reaktionszone
A gebildete Menge an molekularem Wasserstoff, 30 bis 70 mol-%, besser 40 bis 60
mol-%, beträgt.
Ein begrenzter Gehalt an molekularem Wasserstoff im Reaktionsgas B
(d. h., ein Reaktionsgas B, das noch molekularen Wasserstoff enthält) weist
auch insofern eine gewisse Vorteilhaftigkeit auf, als molekularer Wasserstoff den
Vorteil der höchsten thermischen Leitfähigkeit innerhalb der Gase aufweist.
Gemäße Walter J. Moore, Physikalische Chemie, WDEG Verlag, Berlin (1973),
Seite 171, ist diese bei Normalbedingungen z. B. mehr als zehn mal so groß,
wie die thermische Leitfähigkeit von Kohlendioxid und etwa acht mal so groß
wie diejenige von molekularem Stickstoff bzw. von molekularem Sauerstoff.
Es ist diese erhöhte thermische Leitfähigkeit, die gemäß
Tabelle I der DE-A 33 13 573 dafür verantwortlich zeichnet, dass in der Reaktionszone
B die Selektivität der COx-Bildung im Beisein von molekularem Wasserstoff
signifikant geringer ist, als in Abwesenheit von molekularem Wasserstoff. Sie bedingt
infolge eines schnelleren Wärmeabtransports vom Reaktionsort in der Reaktionszone
B niedrigere Katalysatoroberflächentemperaturen und demzufolge einen geringeren
Anteil an Propylenvollverbrennung. Dies gilt insbesondere dann, wenn, wie beim erfindungsgemäßen
Verfahren, thermisch höchst leitfähiger molekularer Wasserstoff und
thermisch höchst aufnahmefähiges Propan in synergistischer Weise gemeinsam
am Wärmeabtransport beteiligt sind.
Grundsätzlich kann das Reaktionsgas B beim erfindungsgemäßen
Verfahren aber auch keinen molekularen Wasserstoff mehr enthalten.
Grundsätzlich kann das der Reaktionszone A entnommene, Propylen,
Propan und Wasserdampf enthaltende Produktgas A als solches zur Beschickung des
wenigstens einen Oxidationsreaktors in der Reaktionszone B verwendet werden. Erfindungsgemäß
vorteilhaft ist es jedoch, in einer ersten Trennzone I wenigstens eine Teilmenge
des im Produktgas A enthaltenen Wasserdampfes durch direkte und/oder indirekte Kühlung
von Produktgas A auszukondensieren und so vom Produktgas A abzutrennen, wobei ein
Produktgas A* verbleibt, dessen Gehalt an Wasserdampf geringer ist, als derjenige
des Produktgases A.
Dies liegt zum einen darin begründet, dass die Zielprodukte Acrolein
und/oder Acrylsäure eine wesentlich höhere Affinität zu Wasser aufweisen,
als die Bestandteile des Produktgases A, weshalb die Zielproduktabtrennung von einem
erhöhte Wasserdampfmengen enthaltenden Produktgas B mit einem signifikanten
Energiebedarf einhergeht. Zum anderen mindern erhöhte Wasserdampfmengen im
Reaktionsgas B üblicherweise die Standzeit der für die Partialoxidation
verwendeten, in der Regel Mo in oxidischer Form enthaltenden, Katalysatoren, da
H2O die Sublimation von Mo-Oxiden fördert. Zusätzlich mindert
zwischen der Reaktionszone A und der Reaktionszone B abgetrennter Wasserdampf das
Gesamtvolumen des Reaktionsgases B und damit den zur Förderung desselben durch
die Reaktionszone B aufzuwendenden Energiebedarf.
Mit Vorteil werden beim erfindungsgemäßen Verfahren in der
Trennzone I wenigstens 5 mol-%, besser wenigstens 10 mol-%, noch besser wenigstens
15 mol-%, besonders vorteilhaft wenigstens 20 mol-%, vorteilhafter wenigstens 25
mol-% oder wenigstens 30 mol-%, noch vorteilhafter wenigstens 35 mol-% oder wenigstens
40 mol-%, besser wenigsten 45 mol-% oder wenigstens 50 mol-%, mit besonderem Vorteil
wenigstens 55 mol-% oder wenigstens 60 mol-%, bevorzugt wenigstens 65 mol-% oder
wenigstens 70 mol-%, besonders bevorzugt wenigstens 75 mol-% oder wenigstens 80
mol-%, ganz besonders bevorzugt wenigstens 85 mol-% oder wenigstens 90 mol-%, vielfach
wenigstens 95 mol-% oder im Extremfall bis zu 100 mol-% (häufig aber auch nicht
mehr als 80 mol-%, oder nicht mehr als 85 mol-%, oder nicht mehr der 90 mol-%, oder
nicht mehr als 95 mol-%, oder nicht mehr als 98 mol-%) des im Produktgas A enthaltenen
Wasserdampfes kondensativ abgetrennt. Ein beschränkter (aber nicht verschwindender)
Wasserdampfgehalt im Reaktionsgas B ist insofern günstig, als er sich normalerweise
vorteilhaft auf die Aktivität der für die Reaktionszone B verwendeten
Katalysatoren (insbesondere im Fall von Multimetalloxiden) auswirkt.
Für das erfindungsgemäße Verfahren günstig ist
es, dass die Abtrennung des Wassers zwischen der Reaktionszone A und der Reaktionszone
B durch einfaches Kondensieren geleistet werden kann.
Bei zwischen der Reaktionszone A und der Reaktionszone B abgetrenntem
Wasser kann es sich dabei nicht nur um durch die Wasserstoffoxidation in der Reaktionszone
A entstandenes Wasser handeln. Vielmehr kann in der Reaktionszone A zusätzlich
Wasserdampf auch als inertes Verdünnungsgas mitverwendet worden sein, das gegebenenfalls
gleichfalls teilweise oder vollständig in der Trennzone I abgetrennt wird.
Aufgrund der vergleichsweise hohen Siedetemperatur von Wasser, insbesondere
bei erhöhten Drücken, ist vorgenannte Kondensation normalerweise durch
einfaches direktes und/oder indirektes Abkühlen des Produktgases A zu erreichen.
Grundsätzlich kann die Kondensation durch einstufiges oder mehrstufiges Abkühlen
bewirkt werden. Erfindungsgemäß zweckmäßig wird man die kondensative
Abtrennung des Wassers durch mehrstufiges Abkühlen bewirken. Anwendungstechnisch
vorteilhaft wird man dabei direktes und indirektes Abkühlen kombiniert anwenden.
Als indirekte Wärmeaustauscher eignen sich für den erfindungsgemäßen
Zweck grundsätzlich alle bekannten indirekten Wärmeaustauschertypen. Bevorzugt
werden unter diesen Rohrbündelwärmeaustauscher und Plattenwärmeaustauscher
angewendet. Beispielsweise kann in einer ersten Abkühlstufe das der Reaktionszone
A heiß (typische Temperaturen des Produktgases A betragen z. B. 400 bis 700°C,
vorzugsweise 500 bis 600°C; typische Arbeitsdrücke des Produktgases A
betragen in der Regel > 1 oder 1,5 bis 5 bar, bzw. 2 bis 5 bar, vorzugsweise
1,5 bzw. 2 bis 3 bar) entnommene Produktgase A in einem ersten (ganz generell kann
beim erfindungsgemäßen Verfahren heißes, der Reaktionszone A entnommenes
Produktgas A verwendet werden, um durch indirekten Wärmeaustausch, gegebenenfalls
in einer Serie von hintereinandergeschalteten Wärmeaustauschern (z. B. zwei
hintereinander geschalteten Wärmeaustauschern) wenigstens einen Teil der Bestandteile
oder alle Bestandteile des Reaktionsgas A-Beschickungsgasgemischs (auf die jeweils
gewünschte Temperatur) zu erwärmen, und das Produktgas A gleichzeitig
abzukühlen) indirekten Wärmeaustauscher z. B. im Gleich- oder Gegenstrom
zum in der Trennzone IV aus dem Absorbat abgetrennten, Propan enthaltenden
Gasstrom (Propankreisgas) geführt werden, um diesen als einen der in die Reaktionszone
A geführten, Propan enthaltenden, Zufuhrströme auf das für die Reaktionszone
A gewünschte Eingangstemperaturniveau zu bringen. Dieses Temperaturniveau kann
sich in für das erfindungsgemäße Verfahren typischer Weise z. B.
im Bereich von 400 bis 600°C, vorzugsweise 450 bis 550°C bewegen. In einem
nachfolgenden zweiten indirekten Wärmeaustauscher wird man das wie beschrieben
bereits abgekühlte Produktgas A in zweckmäßiger Weise z. B. im Gleich-
oder im Gegenstrom zu Produktgas A führen, aus welchem der in diesem enthaltene
Wasserdampf im gewünschten Umfang zuvor bereits abgetrennt worden ist (d.h.,
man führt im Gleich- oder im Gegenstrom zu Produktgas A*), um dieses wieder
auf ein Temperaturniveau zu heben, wie es für die nachfolgende Partialoxidation
des darin enthaltenen Propylens angemessen und zweckmäßig ist. Beim Verlassen
des zweiten indirekten Wärmeaustauschers wird das Produktgas A in der Regel
noch eine oberhalb von 100°C liegende Temperatur aufweisen. In einem dritten
indirekten Wärmeaustauscher, der normalerweise als Luftkühler ausgestattet
ist (z. B. Gleich- oder Gegenstromführung des Produktgases A zu Luft), wird
man dann die Temperatur des Produktgases A auf eine unterhalb von 100°C liegende
Temperatur absenken. Im sich daran anschließenden Direktkühler kann dann
die Abtrennung des Wasserdampfes vorgenommen werden. Der Direktkühler (Direktkondensator)
kann dabei von an sich bekannter Bauart sein (z. B. kann er einer Rektifikationskolonne
entsprechen) und die (z. B. für Rektifikationskolonnen) üblichen Einbauten
zum Zweck der Oberflächenvergrösserung der Wärmeaustauschfläche
aufweisen. In der Regel wird man aber auf solche Einbauten verzichten. Üblicherweise
wird der Kolonnenkörper des Direktkondensators nicht isoliert. Bevorzugt sind
alle Maßnahmen, die die Wärmeverluste über die Kolonnenwand erhöhen,
beispielsweise parallel zur Kolonnennoberfläche angeschweißte Lochbleche
oder Kühlrippen. Als Kühlmittel wird man zum Zweck der Direktkühlung
des Produktgases A vorteilhaft zuvor aus anderem Produktgas A kondensativ abgetrennte
wässrige Phase verwenden, die man zweckmäßig vorab der Verwendung
zur Direktkühlung in einem indirekten Wärmeaustauscher mit Hilfe von Kühlwasser
(anwendungstechnisch zweckmäßig Oberflächenwasser) auf Temperaturen
von ≤ 35°C, vorzugsweise ≤ 30°C abkühlt. Im Direktkühler
können das Produktgas A und feinteilig versprühtes wässriges Direktkühlmittel
im Gleich- oder im Gegenstrom geführt werden. In der Regel wird eine Gleichstromführung
bevorzugt.
Mit Hilfe von an sich bekannten Abscheidern (z. B. über mechanische
Tropfenabscheider) können die wässrige Phase und die verbliebene gasförmige
Phase voneinander getrennt werden. Nach wie bereits beschrieben durchzuführender
Abkühlung der abgetrennten wässrigen Phase kann diese wiederum der Direktkühlung
von Produktgas A zugeführt werden.
Die Temperatur der verbliebenen gasförmigen Phase (sie bildet
im beschriebenen Fall das Produktgas A*) kann durch nachfolgenden (vorstehend bereits
beschriebenen) indirekten Wärmeaustausch mit noch von Wasserdampf zu befreiendem
Produktgas A auf eine für die nachfolgende Partialoxidation des Propylens angemessene
Temperatur angehoben werden. Prinzipiell kann beim erfindungsgemäßen Verfahren
auch nur von einer Teilmenge des Produktgases A darin enthaltener Wasserdampf kondensativ
abgetrennt werden. Das dadurch gebildete Produktgas A* kann nachfolgend als solches
oder im Gemisch mit der nicht kondensativ behandelten Teilmenge des Produktgas A
(dieses Gemisch bildet im erfindungsgemäßen Sinne gleichfalls ein Produktgas
A*) zur Beschickung der heterogen katalysierten Partialoxidation des Propylens verwendet
werden.
Eine weitere vorteilhafte Folgewirkung einer Direktkühlung von
Produktgas A (z. B. mit zuvor aus Produktgas A kondensativ abgetrennter, vorzugsweise
durch indirekten Wärmeaustausch abgekühlter, wässriger Phase) besteht
generell darin, dass mit der Direktkühlung gleichzeitig eine Abscheidung von
im Produktgas A gegebenenfalls enthaltenen Feststoffpartikeln bewirkt wird, bei
denen es sich z. B. um aus der heterogen katalysierten partiellen Dehydrierung des
Propans herrührende Dehydrierkatalysatorpartikel handeln kann, die sich gemäß
der Lehre der DE-A 103 160 39 in der nachfolgenden heterogen katalysierten partiellen
Oxidation des Propylens störend auswirken können. Letzteres insbesondere
dann, wenn das zur Beschickung der Partialoxidation verwendete Produktgas A bzw.
Produktgas A* noch molekularen Wasserstoff enthält. D. h., erfindungsgemäß
zweckmäßig ist zwischen die Reaktionszone A und die Reaktionszone B ganz
generell eine mechanische Trennoperation gemäß der DE-A 103 160 39 geschaltet,
und sei es nur in Form einer wie beschrieben durchzuführenden Direktkühlung
des Reaktionsgases A.
Die kondensative Abtrennung von Wasserdampf aus Produktgas A in der
Trennzone I ist deshalb dann ganz besonders vorteilhaft, wenn sie eine Direktkühlung
von Produktgas A mit, vorzugsweise zuvor aus Produktgas A abgetrennter und abgekühlter
(vorzugsweise durch indirekten Wärmeaustausch), wässriger Phase umfasst.
Die wie beschrieben kondensativ abgetrennte wässrige Phase wird
in der Regel noch Propan gelöst enthalten, das in einfacher
Weise z. B. durch Erwärmen der wässrigen Phase (gegebenenfalls unter vermindertem
Druck) rückgewonnen und als weiterer Propan enthaltender Zuführstrom in
die Reaktionszone A rückgeführt werden kann. Mit der direkten und/oder
indirekten Kühlung des Produktgases A zum Zweck der kondensativen Abtrennung
von in Produktgas A enthaltenem Wasser geht in selbigem in der Regel ein Druckverlust
von ≤1 bar, meist ≤ 0,5 bar, vorzugsweise ≤ 0,3 bar einher.
Die Oxidation von molekularem Wasserstoff zu Wasser in der Reaktionszone
A kann im Anschluss an die eigentliche heterogen katalysierte partielle Dehydrierung
des Propans und/oder im Verlauf der heterogen katalysierten partiellen Dehydrierung
des Propans durchgeführt werden, z. B. dann, wenn, bezogen auf den bei einmaligem
Durchgang des Reaktionsgases A durch die Reaktionszone A sich ergebenden Umsatz
des Propans, bestimmte Teilumsatzwerte erreicht worden sind. Erfindungsgemäß
vorteilhaft wird wenigstens eine Teilmenge des in der Reaktionszone A zu Wasser
oxidierten Wasserstoff bereits zu Wasser oxidiert, bevor der in der Reaktionszone
A angestrebte Zielumsatz (und erreichte Endumsatz) des Propans (bezogen auf einmaligen
Durchgang des Reaktionsgases A durch die Reaktionszone A) erreicht ist.
Diese Vorgehensweise ist zum einen insofern vorteilhaft, als sie durch
Entzug von molekularem Wasserstoff aus dem Gleichgewicht der heterogen katalysierten
Dehydrierung die Gleichgewichtslage im Sinne der gewünschten Propylenbildung
verschiebt. Sie ist zusätzlich aber auch insofern günstig, als die bei
der Wasserstoffoxidation anfallende Reaktionswärme die bei der zuvor erfolgten
Dehydrierung verbrauchte Reaktionswärme wieder ausgleichen, und für die
nachfolgende weitergehende Dehydrierung Reaktionswärme zur Verfügung stellen
kann. Erfindungsgemäß vorteilhaft wird man in der Reaktionszone A spätestens
dann (wenigstens in einer Teilmenge) molekularen Wasserstoff mit molekularem Sauerstoff
verbrennen, nachdem 90 mol-%, besser nachdem 75 mol-% des in der Reaktionszone A
insgesamt gebildeten molekularen Wasserstoff gebildet worden sind. Erfindungsgemäß
bevorzugt wird man in der Reaktionszone A spätestens dann (wenigstens in einer
Teilmenge) molekularen Wasserstoff mit molekularem Sauerstoff verbrennen, nachdem
65 mol-%, oder 55 mol-%, oder 45 mol-% des in der Reaktionszone A insgesamt gebildeten
molekularen Wasserstoff gebildet worden sind.
Der Zeitpunkt einer Verbrennung von molekularem Wasserstoff in der
Reaktionszone A ist zum einen dadurch beeinflussbar, wo (wann) in die Reaktionszone
A molekularer Sauerstoff zugeführt wird.
Führt man der Reaktionszone A eine Teilmenge (deren Zusammensetzung
derjenigen des Restgases entspricht) des in der Trennzone II verbleibenden, Propan
enthaltenden, Restgases als solches (d. h. ohne die Trennzonen III/IV zu durchlaufen)
zu, kann bereits das Beschickungsgasgemisch der Reaktionszone A molekularen Sauerstoff
enthalten, da das vorgenannte Restgas in der Regel noch in der Reaktionszone B im
Überschuss angewandten molekularen Sauerstoff enthält.
Desweiteren ist er durch die Gestaltung der Beschickung der Reaktionszone
A mit Katalysator beeinflussbar. So kann die Reaktionszone A lokal mit Katalysator
beschickt werden, der äußerst selektiv nur die Oxidation von molekularem
Wasserstoff mit molekularem Sauerstoff zu Wasser katalysiert. Andere Katalysatoren
vermögen äußerst selektiv die Dehydrierung zu katalysieren. In der
Regel vermögen diejenigen Katalysatoren, die die Dehydrierung zu katalysieren
vermögen, aber auch die Wasserstoffverbrennung zu katalysieren, wobei sie im
Normalfall die Aktivierungsenergie der letztgenannten Reaktion besonders ausgeprägt
zu verringern vermögen.
Unter Frischpropan wird in dieser Schrift Propan verstanden, das noch
nicht an einer Dehydrierung in der Reaktionszone A teilgenommen hat. In der Regel
wird es als Bestandteil von Roh-Propan (das vorzugsweise die Spezifikation gemäß
DE-A 10246119 und DE-A 10245585 erfüllt) zugeführt, das in geringen Mengen
auch von Propan verschiedene Komponenten enthält.
Solches Roh-Propan ist beispielsweise nach in der DE-A 102005 022798
beschriebenem Verfahren erhältlich. In der Regel wird der Reaktionszone A beim
erfindungsgemäßen Verfahren neben Frischpropan als weiterer Propan enthaltender
Zufuhrstrom nur noch das in der Trennzone IV aus dem Absorbat abgetrennte Propan
(sowie gegebenenfalls eine Teilmenge an Restgaskreisgas) zugeführt.
Bevorzugt erfolgt beim erfindungsgemäßen Verfahren eine
Zufuhr von Frischpropan ausschließlich in die Reaktionszone A hinein, als Bestandteil
des Beschickungsgasgemischs für die Reaktionszone A. Prinzipiell können
Teilmengen des Frischpropan aus Gründen der Explosionssicherheit aber auch
in die Beschickungsgasgemische der ersten und/oder zweiten Oxidationsstufe der Reaktionszone
B hinein zugeführt werden bzw. an jeder anderen Stelle im Verfahren.
Unter der Belastung eines einen Reaktionsschritt katalysierenden Katalysatorbetts
mit Reaktionsgas, wird in dieser Schrift die Menge an Reaktionsgas in Normlitern
(= Nl; das Volumen in Litern, das die entsprechende Reaktionsgasmenge bei Normalbedingungen
(0°C, 1 bar) einnehmen würde) verstanden, die pro Stunde durch einen Liter
Katalysatorbett (z. B. Katalysatorfestbett) geführt wird.
Die Belastung kann auch nur auf einen Bestandteil des Reaktionsgases
bezogen sein. Dann ist es die Menge dieses Bestandteils in Nl/l·h, die pro
Stunde durch einen Liter des Katalysatorbetts geführt wird (reine Inertmaterialschüttungen
werden nicht zum Katalysatorfestbett gerechnet). Besteht das Katalysatorbett aus
einer Mischung aus Katalysator und inerten Verdünnungsformkörpern, kann
die Belastung, soweit dies entsprechend erwähnt wird, auch nur auf die Volumeneinheit
an enthaltenem Katalysator bezogen sein.
Als ein Inertgas soll in dieser Schrift generell ein Reaktionsgasbestandteil
verstanden werden, der sich unter den Bedingung der entsprechenden Reaktion im wesentlichen
als chemisch inert verhält und – jeder inerte Reaktionsgasbestandteil
für sich betrachtet – zu mehr als 95 mol-%, vorzugsweise zu mehr als
97 mol% bzw. zu mehr als 99 mol-% chemisch unverändert erhalten bleibt.
Als Quelle für den in der Reaktionszone A benötigten molekularen
Sauerstoff kommt neben aus der Trennzone II stammendem Restgaskreisgas molekularer
Sauerstoff als solcher, oder ein Gemisch aus moleklarem Sauerstoff und einem (oder
einem Gemisch solcher inerter Gase) sich in der Reaktionszone A chemisch inert verhaltenden
Gas (z. B. Edelgase wie Argon, molekularer Stickstoff, Wasserdampf, Kohlendioxid
etc.) in Betracht. D. h., der molekulare Sauerstoff kann der Reaktionszone A als
Gas zugeführt werden, das nicht mehr als 50 Vol.-%, vorzugsweise nicht mehr
als 40 Vol.-% oder nicht mehr als 30 Vol.-%, vorteilhaft nicht mehr als 25 Vol.-%
oder nicht mehr als 20 Vol.-%, besonders vorteilhaft nicht mehr als 15 Vol.-% oder
nicht mehr als 10 Vol.-% und besonders bevorzugt nicht mehr als 5 Vol.-% oder nicht
mehr als 2 Vol.-% anderer (von molekularem Sauerstoff verschiedener) Gase (Bestandteile)
enthält. Da der Sauerstoffbedarf in der Reaktionszone A im Vergleich zu jenem
in der Reaktionszone B beim erfindungsgemäßen Verfahren ein vergleichsweise
geringerer ist, ist aber auch eine Verwendung von Luft als Sauerstoffquelle für
den Sauerstoffbedarf in der Reaktionszone A beim erfindungsgemäßen Verfahren
insbesondere aus Gründen der Wirtschaftlichkeit günstig. Unter dem Aspekt
möglichst kleiner zu fördernder und zu komprimierender Gasvolumina ist
jedoch die Zufuhr als Reinsauerstoff in die Reaktionszone A bevorzugt. In die Reaktionszone
A rückgeführtes Propankreisgas (aus der Trennzone IV kommend) weist molekularen
Sauerstoff in der Regel nur in Spuren auf.
Das Vorgenannte gilt im wesentlichen in gleicher Weise für die
Zufuhr des in der Reaktionszone B benötigten molekularen Sauerstoff. D. h.,
die Zufuhr von molekularem Sauerstoff als Reinsauerstoff sowohl für den Sauerstoffbedarf
der Reaktionszone A als auch der Reaktionszone B ist insbesondere deshalb vorteilhaft,
weil sie die Gasströme des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht über
das Unabdingbare hinausgehend mit Inertgas belastet, das im weiteren Verlauf des
Kreisverfahrens wieder ausgelassen werden müsste.
Typische Reaktionsgase B, mit denen die Reaktionszone B beim erfindungsgemäßen
Verfahren beschickt werden kann, weisen nachfolgende Gehalte auf
4 bis 25 Vol.-% Propylen,
6 bis 70 Vol.-% Propan,
0 bis 60 Vol.-% H2O,
5 bis 60 Vol.-% O2 und
0 bis 20, vorzugsweise bis 10 Vol.-% H2.
Erfindungsgemäß bevorzugte Reaktionsgase B weisen nachfolgende
Gehalte auf:
7 bis 25 Vol.-% Propylen,
10 bis 40 Vol.-% Propan,
1 bis 10 Vol.-% H2O,
10 bis 30 Vol.-% O2 und
0 bis 10 Vol.-% H2.
Erfindungsgemäß für vorgenannte Beschickung ganz besonders
bevorzugte Reaktionsgase B weisen nachfolgende Gehalte auf:
15 bis 25 Vol.-% Propylen,
20 bis 40 Vol.-% Propan,
2 bis 8 Vol.-% H2O,
15 bis 30 Vol.-% O2 und
0 bis 5 Vol.-% H2.
Die Vorteilhaftigkeit mittlerer Propangehalte im Reaktionsgas B ergibt
sich z. B. aus der DE-A 102 45 585.
Innerhalb der vorgenannten Zusammensetzungsraster ist es günstig,
wenn das molare Verhältnis V1 von im Reaktionsgas B enthaltenem
Propan zu im Reaktionsgas B enthaltenem Propylen 1 bis 9 beträgt. Ferner ist
es innerhalb der vorgenannten Zusammensetzungsraster vorteilhaft, wenn das Verhältnis
V2 von im Reaktionsgas B enthaltenem molekularem Sauerstoff zu im Reaktionsgas
B enthaltenem Propylen 1 bis 2,5 beträgt. Weiterhin ist es im Sinne der vorliegenden
Erfindung innerhalb der vorgenannten Zusammensetzungsraster vorteilhaft, wenn das
Verhältnis V3 von im Reaktionsgas B enthaltenem molekularem Wasserstoff
zu im Reaktionsgas B enthaltenem Propylen 0 bis 0,80 bzw. 0 bis 0,60 oder 0,1 bis
0,50 beträgt. Häufig beträgt das Verhältnis V3 auch
0,4 bis 0,6. Auch ist es innerhalb der vorgenannten Zusammensetzungsraster von Vorteil,
wenn das molare Verhältnis V4 von im Reaktionsgas B enthaltenem
Wasserdampf zur molaren Gesamtmenge an im Reaktionsgas B enthaltenem Propan und
Propylen 0 bzw. 0,001 bis 10 beträgt.
Mit besonderem Vorteil beträgt V1 im zur Beschickung
der Reaktionszone B verwendeten Reaktionsgas B (im Reaktionsgas B-Ausgangsgemisch)
1 bis 7 oder bis 4, bzw. 2 bis 6 und besonders günstig 2 bis 5, bzw. 3,5 bis
4,5. Weiterhin ist es für das Reaktionsgas B-Ausgangsgemisch bevorzugt, wenn
V2 1,2 bis 2,0, bzw. 1,4 bzw. 1,8 beträgt. In entsprechender Weise
beträgt V4 im Reaktionsgas B-Ausgangsgemisch bevorzugt 0,015 bis
5, besser 0,01 bis 3, vorteilhaft 0,01 bis 1 und besonders vorteilhaft 0,01 bis
0,3 bzw. bis 0,1. Nicht explosive Reaktionsgas B-Ausgangsgemische sind erfindungsgemäß
bevorzugt.
Entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob das Reaktionsgas
B-Ausgangsgemisch explosiv ist oder nicht, ist, ob sich unter dem unter bestimmten
Bedingungen (Druck, Temperatur) befindlichen Gemisch eine durch eine örtliche
Zündquelle (z. B. glühender Platindraht) eingeleitete Verbrennung (Entzündung,
Explosion) ausbreitet oder nicht (vgl. DIN 51649 und die Untersuchungsbeschreibung
in der WO 04/007405). Erfolgt eine Ausbreitung, soll das Gemisch hier als explosiv
bezeichnet werden. Erfolgt keine Ausbreitung, wird das Gemisch in dieser Schrift
als nicht explosiv eingeordnet. Ist das Reaktionsgasausgangsgemisch einer erfindungsgemäßen
Partialoxidation nicht explosiv, gilt dies normalerweise auch für die im Verlauf
der Partialoxidation aus selbigem gebildeten Reaktionsgasgemische (vgl. WO 04/007405).
Ganz generell ist es für das erfindungsgemäße Verfahren
typisch, dass der Gesamtgehalt des Reaktionsgas B-Ausgangsgemischs an von Propylen,
molekularem Wasserstoff, Wasserdampf, Propan, molekularem Stickstoff und molekularem
Sauerstoff verschiedenen Bestandteilen meist ≤ 20 Vol.-%, bzw. ≤ 15
Vol.-%, bzw. ≤ 10 Vol.-%, bzw. ≤ 5 Vol.-% beträgt. Von diesen
sonstigen Bestandteilen des Reaktionsgas B-Ausgangsgemischs können bis zu 80
Vol.-% Ethan und/oder Methan sein. Im übrigen kann es sich bei solchen Gehalten
vor allem um Kohlenoxide (CO2, CO) und Edelgas, aber auch um Spuren von
Nebenkomponentenoxygenaten wie Formaldehyd, Benzaldehyd, Methacrolein, Essigsäure,
Propionsäure, Methacrylsäure usw. handeln. Selbstverständlich gehören
auch Ethylen, iso-Buten, n-Butan und n-Butene zu diesen möglichen sonstigen
Bestandteilen des Reaktionsgas B-Ausgangsgemischs.
Der Gehalt des Reaktionsgas B-Ausgangsgemischs an molekularem Stickstoff
kann in einem weiten Bereich variieren. Grundsätzlich kann dieser Stickstoffgehalt
bis zu 70 Vol.-% betragen. In der Regel wird der Gehalt des Reaktionsgas B-Ausgangsgemischs
an molekularem Stickstoff ≤ 65 Vol.-%, bzw. ≤ 60 Vol.-%, bzw. ≤
50 Vol.-%, oder ≤ 40 Vol.-%, oder ≤ 30 Vol.-%, oder ≤ 20 Vol.-%,
oder ≤ 10 Vol.-%, oder ≤ 5 Vol.-% betragen. Prinzipiell kann der N2-Gehalt
des Reaktionsgas B-Ausgangsgemischs verschwindend sein. Eine Minimierung des N2-Gehalts
im Reaktionsgas B-Ausgangsgemisch minimiert das im erfindungsgemäßen Verfahren
zu fördernde und zu komprimierende Gasvolumen.
Umgekehrt mindert eine Verdünnung des Reaktionsgases B mit molekularem
Stickstoff die Propionsäurenebenproduktbildung in der Reaktionszone B.
Grundsätzlich kommen für die heterogen katalysierte partielle
Dehydrierung des Propans in der Reaktionszone A alle im Stand der Technik bekannten
Verfahren der heterogen katalysierten partiellen Dehydrierung von Propan zu Propylen
in Betracht, wie sie z. B. aus den Schriften WO 03/076370, WO 01/96271, EP-A 1 17
146, WO 03/011804, EP-A 7 310 77, US-A 3,162,60, WO 01/96270, DE-A 331 35 73, DE-A
102 45 585, DE-A 103 16 039, DE-A 10 2005 009891, DE-A 10 2005 013039, DE-A 10 2005
022 798, DE-A 10 2005 009 885, DE-A 10 2005 010 111, DE-A 10 2005 049 699, DE-A
10 2004 032 129, Deutsches Aktenzeichen 10 2005 056377.5, Deutsches Aktenzeichen
10 2006 017623.5, Deutsches Aktenzeichen 10 2006 015235.2, Deutsches Aktenzeichen
10 2005 061626.7 und Deutsches Aktenzeichen 10 2005 057197.2 sowie dem in diesen
Schriften gewürdigten Stand der Technik vorbekannt sind (dies ist darauf zurückzuführen,
dass sich die Oxidation (Verbrennung) des molekularen Wasserstoff
mit molekularem Sauerstoff in der Reaktionszone A grundsätzlich an jedes Verfahren
der heterogen katalysierten partiellen Dehydrierung von Propan anschließen
kann. Prinzipiell können die heterogen katalysierte Dehydrierung des Propans
und die Verbrennung des molekularen Wasserstoff innerhalb der Reaktionszone A auch
in voneinander verschiedenen, z. B. räumlich hintereinander geschalteten, Reaktoren
durchgeführt werden. Dabei wirkt es sich vorteilhaft aus, dass das Reaktionsgas
B-Ausgangsgemisch beim erfindungsgemäßen Verfahren nicht in notwendiger
Weise molekularen Sauerstoff enthält. Ganz generell kann das erfindungsgemäße
Verfahren in der Reaktionszone A sowohl in nur einem einzigen Reaktor, als auch
z. B. in einer Hintereinanderschaltung von mehr als einem Reaktor durchgeführt
werden.
Bezogen auf den einmaligen Durchgang des der Reaktionszone A zugeführten
Propan durch die Reaktionszone A, kann die Reaktionszone A grundsätzlich durch
gezielten Wärmeaustausch mit außerhalb der Reaktionszone A geführten
Fluiden (d. h., flüssigen oder gasförmigen) Wärmeträgern isotherm
gestaltet werden. Sie kann mit gleicher Bezugsbasis aber auch adiabat, d. h., im
wesentlichen ohne einen solchen gezielten Wärmeaustausch mit außerhalb
der Reaktionszone A geführten Wärmeträgern ausgeführt werden.
In letzterem Fall kann die Bruttowärmetönung, bezogen auf den einmaligen
Durchgang des der Reaktionszone A zugeführten Propan durch die Reaktionszone
A, durch Ergreifen von in den vorstehenden Schriften empfohlenen und im Folgenden
noch zu beschreibenden Maßnahmen sowohl endotherm (negativ), oder autotherm
(im wesentlichen Null) oder exotherm (positiv) gestaltet werden. Ebenso können
alle in den vorgenannten Schriften (einschließlich des in diesen gewürdigten
Standes der Technik) empfohlenen Katalysatoren beim erfindungsgemäßen
Verfahren angewendet werden. Prinzipiell ist die heterogen katalysierte Propandehydrierung
in der Reaktionszone A, unabhängig davon, ob diese adiabat und/oder isotherm
(längs der Reaktionszone A kann auch von adiabat nach isotherm gewechselt werden
und umgekehrt) betrieben wird, sowohl in einem (oder in mehreren z. B. hintereinandergeschalteten)
Festbettreaktor als auch in einem Wanderbett-, Fließbett- oder Wirbelbettreaktor
(letzterer eignet sich aufgrund seiner Rückvermischung insbesondere für
eine Aufheizung des Reaktionsgas A-Ausgangsgemischs auf die Reaktionstemperatur
in der Reaktionszone A durch Wasserstoffverbrennung im Reaktionsgas A, wenn bereits
dem Reaktionsgas A-Ausgangsgemisch molekularer Sauerstoff zugeführt worden
ist) durchführbar.
In typischer Weise benötigt die heterogen katalysierte partielle
Dehydrierung von Propan zu Propylen vergleichsweise hohe Reaktionstemperaturen.
Der dabei erzielbare Umsatz an Propan erreicht normalerweise die Grenze des thermodynamischen
Gleichgewichts. Typische Reaktionstemperaturen betragen 300 bis 800°C bzw.
400 bis 700°C, bzw. 450 bis 650°C. Pro Molekül an zu Propylen dehydriertem
Propan wird dabei ein Molekül Wasserstoff erzeugt. Der Arbeitsdruck in der
gesamten Reaktionszone A beträgt erfindungsgemäß zweckmäßig
> 1 bis 5 bar, bevorzugt 1,5 bis 4 bar und vorteilhaft 2 bis 3 bar. Grundsätzlich
kann der Arbeitsdruck in der Reaktionszone A aber auch bei höheren oder niedrigeren
Werten als den vorstehend genannten liegen. Hohe Temperaturen und eine Entfernung
des Reaktionsproduktes H2 begünstigen in der Reaktionszone A die
Dehydriergleichgewichtslage im Sinne des in der Reaktionszone A zu bildenden Propylens.
Da die heterogen katalysierte Dehydrierreaktion unter Volumenzunahme
verläuft, kann der Umsatz durch Erniedrigung des Partialdrucks der Dehydrierprodukte
gesteigert werden. Dies lässt sich in einfacher Weise zum Beispiel durch Dehydrierung
bei vermindertem Druck (allerdings ist eine Durchführung bei erhöhtem
Druck in der Regel vorteilhaft für die Katalysatorstandzeit) und/oder durch
Zumischen von im wesentlichen inerten Verdünnungsgasen, wie zum Beispiel Wasserdampf,
erreichen, der für die Dehydrierreaktion im Normalfall ein Inertgas darstellt.
Eine Verdünnung mit Wasserdampf bedingt als weiteren Vorteil in der Regel ein
vermindertes Verkoken des verwendeten Katalysators, da der Wasserdampf mit gebildetem
Koks nach dem Prinzip der Kohlevergasung reagiert. Die Wärmekapazität
des Wasserdampfs vermag auch einen Teil der Endothermie der Dehydrierung auszugleichen.
Während sich Wasserdampf in begrenzten Mengen in der nachfolgenden
Reaktionszone B für die Aktivität der Partialoxidationskatalysatoren normalerweise
als förderlich erweist, ist eine darüber hinausgehende Menge aus den bereits
erwähnten Gründen in der Reaktionszone B nachteilig. Erfindungsgemäß
muss darüber hinaus in der Reaktionszone A wenigstens eine Wasserstoffteilmenge
zu Wasserdampf oxidiert werden. Es ist deshalb erfindungsgemäß vorteilhaft,
wenn die der Reaktionszone A zugeführte Menge an Wasserdampf, bezogen auf das
der Katalysatorbeschickung der Reaktionszone A zugeführte Reaktionsgas A ≤
20 Vol.-%, bevorzugt ≤ 15 Vol.-% und besonders bevorzugt ≤ 10 Vol.-%
beträgt. In der Regel wird die der Reaktionszone A zugeführte Menge an
Wasserdampf, in gleicher Weise bezogen, normalerweise jedoch ≥ 1 Vol.-%,
vielfach ≥ 2 Vol.-%, oder ≥ 3 Vol.-% und häufig ≥ 5 Vol.-%
betragen.
Weitere für die heterogen katalysierte Propandehydrierung geeignete
Verdünnungsmittel sind z. B. Stickstoff, Edelgase wie He,
Ne und Ar, aber auch Verbindungen wie CO, CO2, Methan und Ethan. Alle
genannten Verdünnungsmittel können entweder für sich oder in Form
unterschiedlicher Gemische mitverwendet werden. Soweit die vorgenannten Verdünnungsgase
beim erfindungsgemäßen Kreisgasverfahren als Nebenprodukt gebildet, oder
als Frischgas bzw. Frischgasbestandteil zugeführt werden, bedarf es beim erfindungsgemäßen
Verfahren eines Auslasses in entsprechender Menge, weshalb eine entsprechende Frischgaszufuhr
erfindungsgemäß weniger bevorzugt ist. Solche mögliche Auslässe
befinden sich in den verschiedenen Trennzonen, insbesondere in den Trennzonen III
und IV.
Prinzipiell kommen für die heterogen katalysierte Propandehydrierung
alle im Stand der Technik bekannten Dehydrierkatalysatoren in Betracht. Sie lassen
sich grob in zwei Gruppen unterteilen. Nämlich in solche, die oxidischer Natur
sind (zum Beispiel Chromoxid und/oder Aluminiumoxid) und in solche, die aus wenigstens
einem auf einem, in der Regel oxidischen (z. B. Zirkondioxid, Magnesiumoxid, Aluminiumoxid,
Siliziumdioxid, Titandioxid, Lanthanoxid und/oder Ceroxid), Träger abgeschiedenen,
in der Regel vergleichsweise edlen, Metall (zum Beispiel Platin) bestehen. Unter
anderem können damit alle Dehydrierkatalysatoren eingesetzt werden, die in
der WO 01/96270, der EP-A 731077, der DE-A 10211275, der DE-A 10131297, der WO 99/46039,
der US-A 4 788 371, der EP-A 705 136, der WO 99/29420, der US-A 4 220 091, der US-A
5 430 220, der US-A 5 877 369, der EP-A 117 146, der DE-A 199 37 196, der DE-A 199
37 105, der US-A 3 670 044, der US-A 6 566 573, der WO 94/29021 sowie der DE-A 199
37 107 empfohlen werden. Im besonderen können sowohl der Katalysator gemäß
Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3, und Beispiel 4 der DE-A 199 37 107 eingesetzt
werden. Schließlich seien auch noch die Katalysatoren der deutschen Anmeldung
Nr. 10 2005 044916 als in der Reaktionszone A für die Dehydrierung zu verwendende
Katalysatoren empfohlen. Dabei können diese Katalysatoren beim erfindungsgemäßen
Verfahren innerhalb der Reaktionszone A die alleinigen verwendeten Katalysatoren
sein, da sie in der Regel auch die Verbrennung von molekularem Wasserstoff mit molekularem
Sauerstoff zu Wasser katalysieren.
Grundsätzlich kann eine katalytisch aktive Schüttung innerhalb
der Reaktionszone A ausschließlich aus katalytisch aktiven Formkörpern
bestehen. Selbstredend kann eine katalytisch aktive Schüttung innerhalb der
Reaktionszone A aber auch aus mit inerten Formkörpern verdünnten katalytisch
aktiven Formkörpern bestehen. Solche inerten Formkörper können z.
B. aus gebrannten Tonen (Aluminiumsilicaten) oder Steatit (z. B. C 220 der Fa. CeramTec),
oder sonstigen (vorzugsweise im wesentlichen an Poren freien) Hochtemperaturkeramikmaterialien
wie Aluminiumoxiden, Siliciumdioxid, Titandioxid, Magnesiumoxid, Lanthanoxid, Ceroxid,
Zinkaluminiummischoxid, Thoriumdioxid, Zirkondioxid, Siliciumcarbid oder sonstigen
Silicaten wie Magnesiumsilicat und Mischungen aus vorgenannten Materialien gefertigt
sein.
Vorgenannte Materialien kommen auch für eine inerte Deck- und
gegebenenfalls Abschlussschüttung des Katalysatortestbetts des erfindungsgemäßen
Verfahrens in Betracht.
Dabei handelt es sich um Dehydrierkatalysatoren, die 10 bis 99,9 Gew.-%
Zirkondioxid, 0 bis 60 Gew.-% Aluminiumoxid, Siliciumdioxid und/oder Titandioxid
und 0,1 bis 10 Gew.-% mindestens eines Elements der ersten oder zweiten Hauptgruppe,
eines Elements der dritten Nebengruppe, eines Elements der achten Nebengruppe des
Periodensystems der Elemente, Lanthan und/oder Zinn enthalten, mit der Maßgabe,
dass die Summe der Gewichtsprozente 100 Gew.-% ergibt.
Besonders geeignet ist auch der in den Ausführungsbeispielen
dieser Schrift eingesetzte Dehydrierkatalysator.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten vorgenannte Dehydrierkatalysatoren
wenigstens ein Element der VIII. Nebengruppe, mindestens ein Element der I. und
II. Hauptgruppe, mindestens ein Element der III. und/oder IV. Hauptgruppe und mindestens
ein Element der III. Nebengruppe einschließlich Lanthaniden und Actiniden.
Als Element der VIII. Nebengruppe enthält die Aktivmasse der Dehydrierkatalysatoren
bevorzugt Platin und/oder Palladium, besonders bevorzugt Platin. Als Elemente der
I. und II. Hauptgruppe enthält die Aktivmasse der vorgenannten Dehydierkatalysatoren
bevorzugt Kalium und/oder Cäsium. Als Elemente der III. Nebengruppe einschließlich
der Lanthaniden und Actiniden enthält die Aktivmasse der vorgenannten Dehydrierkatalysatoren
bevorzugt Lanthan und/oder Cer. Als Elemente der III. und/oder IV. Hauptgruppe enthält
die Aktivmasse der vorgenannten Dehydrierkatalysatoren bevorzugt ein oder mehrere
Elemente aus der Gruppe bestehend aus Bor, Gallium, Silizium, Germanium, Zinn und
Blei, besonders bevorzugt Zinn.
Ganz besonders bevorzugt enthält die Aktivmasse der vorgenannten
Dehydrierkatalysatoren jeweils wenigstens einen Vertreter der vorgenannten Elementgruppen.
Generell kann es sich bei den Dehydrierkatalysatoren um Katalysatorstränge
(Durchmessertypisch 0,1 bzw. 1 bis 10 mm, bevorzugt 1,5 bis 5 mm; Länge typisch
1 bis 20 mm, bevorzugt 3 bis 10 mm), Tabletten (vorzugsweise gleiche Abmessungen
wie bei den Strängen) und/oder Katalysatorringe (Außendurchmesser und
Länge jeweils typisch 2 bis 30 mm oder bis 10 mm, Wandstärke zweckmäßig
1 bis 10 mm, oder bis 5 mm, oder bis 3 mm) handeln. Zur Durchführung der heterogen
katalysierten Dehydrierung im Wirbelbett (bzw. Fließ- oder Wanderbett) wird
man entsprechend feinteiligeren Katalysator einsetzen. Erfindungsgemäß
bevorzugt ist für die Reaktionszone A die Anwendung von Katalysatorfestbetten.
Grundsätzlich bestehen weder hinsichtlich der in den Katalysatorfestbetten
zu verwendenden Katalysatorgeometrie (insbesondere im Fall von Trägerkatalysatoren)
noch hinsichtlich der zu verwendenden Geometrie der inerten Formkörper beim
erfindungsgemäßen Verfahren Einschränkungen. Besonders häufig
verwendete Geometrien sind Vollzylinder, Hohlzylinder (Ringe), Kugeln, Kegel, Pyramiden
und Würfel sowie Stränge, Wagenräder, Sterne und Monolithe.
Die Längstausdehnung der Katalysatorformkörper sowie der
Inertformkörper (längste direkte Verbindungslinie zweier auf der Formkörperoberfläche
befindlicher Punkte) kann dabei 0,5 mm bis 100 mm, oft 1,5 mm bis 80 mm, und vielfach
3 mm bis 50 mm bzw. bis 20 mm betragen.
In der Regel sind die Dehydrierkatalysatoren (insbesondere die in
dieser Schrift beispielhaft verwendeten sowie die in der DE-A 19 937 107 empfohlenen
(insbesondere die beispielhaften Katalysatoren dieser DE-A) so beschaffen, dass
sie sowohl die Dehydrierung von Propan als auch die Verbrennung von molekularem
Wasserstoff und von Propan/Propylen zu katalysieren vermögen. Die Wasserstoffverbrennung
verläuft dabei sowohl im Vergleich zur Dehydrierung des Propan als auch im
Vergleich zu z. B. dessen Verbrennung im Fall einer Konkurrenzsituation an diesen
Katalysatoren sehr viel schneller (d. h., sie bedingen für die Verbrennung
von molekularem Wasserstoff unter den gegebenen Bedingungen die mit Abstand niedrigste
Aktivierungsenergie). Die Verbrennung von Propan/Propylen verläuft in der Regel
an diesen Katalysatoren wiederum schneller als die Dehydrierung.
Der vorgenannte Zusammenhang ermöglicht es, beim erfindungsgemäßen
Verfahren mit der Verwendung lediglich eines Katalysatortyps in der Reaktionszone
A auszukommen.
Mit Vorteil ist dabei in der Reaktionszone A dabei darauf zu achten,
dass immer dann, wenn das Reaktionsgas A molekularen Sauerstoff enthält und
vorstehend beschriebene Katalysatoren berührt, das Reaktionsgas A relativ zur
darin enthaltenen Menge an molekularem Sauerstoff wenigstens die zweifache Menge
an molekularem Wasserstoff enthält, da andernfalls das Risiko einer Verbrennung
von Propan und/oder Propylen wächst und diese die auf den umgesetzten Rohstoff
Propan bezogene Zielproduktausbeute beim erfindungsgemäßen Verfahren mindert.
Selbstredend können in der Reaktionszone A die für die Verbrennung
des molekularen Wasserstoff zu Wasser verwendeten Katalysatoren aber auch solche
sein, die diese Reaktion spezifisch katalysieren. Derartige Katalysatoren sind z.
B. in den Schriften US-A 4788371, US-A 4886928, US-A 5430209, US-A 5530171, US-A
5527979 und US-A 5563314 beschrieben.
Zur Durchführung der heterogen katalysierten Propandehydrierung
kommen prinzipiell alle im Stand der Technik bekannten Reaktortypen und Verfahrensvarianten
in Betracht.
Beschreibungen solcher Verfahrensvarianten enthalten zum Beispiel
alle bezüglich der Dehydrierkatalysatoren zitierten Schriften des Standes der
Technik, sowie der eingangs dieser Schrift zitierte Stand der Technik.
Eine vergleichsweise ausführliche Beschreibung von erfindungsgemäß
geeigneten Dehydrierverfahren enthält auch Catalytica® Studies
Division, Oxidative Deyhdrogenation and Alternative Dehydrogenation Process, Study
Number 4192 OD, 1993, 430 Ferguson Drive, Montain View, California, 94043-5272 U.S.A..
Aufgrund der für die heterogen katalysierte Dehydrierung des
Propans benötigten vergleichsweise hohen Reaktionstemperaturen werden in der
Reaktionszone A beim erfindungsgemäßen Verfahren in der Regel in geringen
Mengen schwersiedende hochmolekulare organische Verbindungen, bis hin zum Kohlenstoff,
gebildet, die sich auf der Katalysatoroberfläche abscheiden und selbige dadurch
deaktivieren. Um diese nachteilige Begleiterscheinung zu minimieren, kann das zur
heterogen katalysierten Dehydrierung bei erhöhter Temperatur über die
Katalysatoroberfläche zu leitende propanhaltige Reaktionsgas A zweckmäßig
mit Wasserdampf verdünnt werden. Dies ist in besonders eleganter
Weise beim erfindungsgemäßen Verfahren z. B. in einfacher Weise dadurch
möglich, dass man die Abtrennung des Propans aus dem Absorbat in der Trennzone
IV durch Strippen mittels Wasserdampf oder mittels eines Wasserdampf enthaltenden
Gases (z. B. eines Inertgases) durchführt und das mit Propan beladene Stripgas
(den mit Propan beladenen Wasserdampf) als Propankreisgas in die Reaktionszone A
rückführt. Durch den Wasserdampf würde sich abscheidender Kohlenstoff
unter den ansonsten gegebenen Bedingungen nach dem Prinzip der Kohlevergasung teilweise
oder vollständig eliminiert und die Katalysatorstandzeit so verlängert.
Eine andere Möglichkeit, abgeschiedene Kohlenstoffverbindungen
zu beseitigen, besteht darin, den Dehydrierkatalysator (sowie einen für die
Wasserstoffverbrennung gegebenenfalls separat eingesetzten Katalysator) von Zeit
zu Zeit bei erhöhter Temperatur mit einem Sauerstoff enthaltenden Gas (zweckmäßig
in Abwesenheit von Kohlenwasserstoffen) zu durchströmen und damit den abgeschiedenen
Kohlenstoff quasi abzubrennen. Eine gewisse Unterdrückung der Bildung von Kohlenstoffablagerungen
und damit eine Verlängerung der Katalysatorstandzeit ist aber auch dadurch
möglich, dass man dem heterogen katalysiert zu dehydrierenden Propan, bevor
es bei erhöhter Temperatur über den Dehydrierkatalysator geführt
wird, molekularen Wasserstoff zusetzt. Dies ist beim erfindungsgemäßen
Verfahren z. B. gegebenenfalls in einfacher Weise dadurch möglich, dass man
über eine Trennmembran vor der Trennzone III (oder hinter der Trennzone III)
von in der Trennzone II anfallendem Restgas in selbigem gegebenenfalls noch enthaltenen
molekularen Wasserstoff abtrennt und in die Reaktionszone A rückführt.
Selbstverständlich kann an dieser Stelle aber auch molekularer Wasserstoff
aus anderer Quelle eingesetzt werden. Beispielsweise kann der molekulare Wasserstoff
auch noch im gegebenenfalls in die Reaktionszone A rückgeführten Restgaskreisgas
enthalten sein.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dem heterogen katalysiert
zu dehydrierenden Propan ein Gemisch aus Wasserdampf und molekularem Wasserstoff
zuzusetzen. Ein Zusatz von molekularem Wasserstoff zur heterogen katalysierten Dehydrierung
von Propan mindert auch die unerwünschte Bildung von Allen (Propandien), Propin
und Acetylen als Nebenprodukten.
Damit können der Reaktionszone A zur Ausbildung eines durch das
wenigstens eine Katalysatorbett zu führenden Reaktionsgases A (in dieser Schrift
auch Beschickungsgasgemisch der Reaktionszone A oder Reaktionsgas A-Ausgangsgemisch
genannt) im einfachsten Fall nur Frischpropan und Propankreisgas zugeführt
werden. Letzteres kann dabei bereits die Menge an molekularem Sauerstoff enthalten
(z. B. dann, wenn das Propan in der Trennzone IV aus dem Absorbat durch Strippen
abgetrennt wird und das Stripgas molekularen Sauerstoff, z. B. in Form von Luft,
zugesetzt enthält), die benötigt wird, um in der Reaktionszone A die erfindungsgemäß
erforderliche Wasserstoffverbrennung zu bedingen. Das Reaktionsgas A-Ausgangsgemisch
kann aber auch nur aus Frischpropan, Propankreisgas und Restgaskreisgas zusammengesetzt
sein, wobei letzteres ebenfalls molekularen Sauerstoff enthalten kann.
In vorteilhafter Weise wird das Propankreisgas in den vorgenannten
Fällen gerade soviel Wasserdampf enthalten, dass dieser, gemeinsam mit dem
im Rahmen der Wasserstoffverbrennung in der Reaktionszone A gebildeten Wasserdampf,
seine vorteilhaften Eigenschaften für das Gesamtverfahren entfalten kann. Der
Zufuhr weiterer gasförmiger Ströme in die Reaktionszone A bedarf es in
den vorbeschriebenen Fällen nicht in notwendiger Weise. Die in der Reaktionszone
A erwünschte Umsetzung erfolgt im einfachen Durchgang des Reaktionsgases A
durch die selbige.
Selbstverständlich können zur Ausbildung des durch das wenigstens
eine Katalysatorfestbett zu führenden Reaktionsgases A zusätzlich zu Frischpropan,
Propankreisgas und gegebenenfalls Restgaskreisgas aber auch noch zusätzlicher
Wasserdampf und/oder zusätzlicher molekularer Wasserstoff zugeführt werden,
um deren in dieser Schrift beschriebene vorteilhafte Wirkung zu entfalten. Das molare
Verhältnis von molekularem Wasserstoff zu Propan im Beschickungsgasgemisch
der Reaktionszone A ist in der Regel ≤ 5, meist ≤ 3, vielfach ≤
1 oder ≤ 0,1.
Das molare Verhältnis von Wasserdampf zu Propan kann im Beschickungsgasgemisch
der Reaktionszone A z. B. ≥ 0 bis 30 betragen. Zweckmäßig wird
es 0,05 bis 2 und günstig 0,1 bis 0,5 betragen.
Außerdem kann dem Beschickungsgasgemisch für die Reaktionszone
A je nach Bedarf extra molekularer Sauerstoff (in Reinform und/oder als Gemisch
mit Inertgas) und/oder extra Inertgas zugeführt werden. Die in der Reaktionszone
A erwünschte Umsetzung kann dann wieder im einfachen Durchgang des Reaktionsgases
A (des Beschickungsgases der Reaktionszone A) durch die selbige erfolgen, ohne dass
längs des Reaktionspfades eine Zufuhr weiterer gasförmiger Ströme
erfolgt. Unter dem Reaktionspfad in der Reaktionszone A soll in dieser Schrift der
Strömungsweg desjenigen Propans durch die Reaktionszone A in Abhängigkeit
vom dehydrierenden Umsatz (der Umsatz in der heterogen katalysierten
Dehydrierung) dieses Propans verstanden werden, das dem Reaktionsgas A vor dessen
ersten Durchgang durch wenigstens ein Katalysatorbett der Reaktionszone A zugeführt
wird.
Eine geeignete Reaktorform für eine solche heterogen katalysierte
Propandehydrierung mit einfachem Durchgang des Beschickungsgasgemischs durch die
Reaktionszone A und ohne Zwischengaseinspeisung ist z. B. der Festbettrohr- bzw.
Rohrbündelreaktor. Dabei befindet sich der Dehydrierkatalysator in einem oder
in einem Bündel von Reaktionsrohren als Festbett. Ist die erfindungsgemäß
erforderliche Wasserstoffverbrennung in der Reaktionszone A so bemessen, dass die
in der Reaktionszone A erfolgende Bruttoreaktion endotherm verläuft, wird man
die Reaktionsrohre erfindungsgemäß zweckmäßig von außen
beheizen (selbstredend können sie bei Bedarf aber auch gekühlt werden).
Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass im die Reaktionsrohre umgebenden Raum ein
Gas, z. B. ein Kohlenwasserstoff wie Methan, verbrannt wird. Günstig ist es,
diese direkte Form der Kontaktrohrennrärmung lediglich auf den ersten 20 bis
30 % der Festbettschüttung anzuwenden und die verbleibende Schüttungslänge
durch die im Rahmen der Verbrennung freigesetzte Strahlungswärme auf die erforderliche
Reaktionstemperatur aufzuwärmen. Auf diesem Weg ist eine annähernd isotherme
Reaktionsführung erreichbar. Geeignete Reaktionsrohrinnendurchmesser betragen
etwa 10 bis 15 cm. Ein typischer Dehydrierrohrbündelreaktor umfasst 300 bis
1000 oder mehr Reaktionsrohre. Die Temperatur im Reaktionsrohrinneren bewegt sich
im Bereich von 300 bis 800°C, vorzugsweise im Bereich von 400 bis 700°C.
Mit Vorteil wird das Reaktionsgas A-Ausgangsgemisch dem Rohrreaktor auf die Reaktionstemperatur
vorerwärmt zugeführt. Es ist möglich, dass das Produktgasgemisch)
A das Reaktionsrohr mit einer 50 bis 100°C tiefergelegenen Temperatur verlässt.
Diese Verlasstemperatur kann aber auch höher oder auf gleichem Niveau liegen.
Im Rahmen der vorgenannten Verfahrensweise ist die Verwendung von oxidischen Dehydrierkatalysatoren
auf der Grundlage von Chrom- und/oder Aluminiumoxid zweckmäßig. Der Dehydrierkatalysator
wird meist unverdünnt angewandt. Großtechnisch kann man mehrere solcher
Rohrbündelreaktoren parallel betreiben und ihre Produktgase A gemischt zum
Beschicken der Reaktionszone B verwenden. Gegebenenfalls können sich auch nur
zwei dieser Reaktoren im Dehydrierbetrieb befinden, während im Dritten Reaktor
die Katalysatorbeschickung regeneriert wird.
Ein einfacher Durchgang des Beschickungsgases durch die Reaktionszone
A kann aber auch in einem Wanderbett- oder Fließbett- oder Wirbelbettreaktor
erfolgen, wie es z. B. die DE-A 102 45 585 sowie die in dieser Schrift diesbezüglich
zitierte Literatur beschreibt.
Grundsätzlich kann die Reaktionszone A des erfindungsgemäßen
Verfahrens auch aus z. B. zwei Abschnitten bestehen. Ein solcher Aufbau der Reaktionszone
A ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn das Beschickungsgas für die Reaktionszone
A keinen molekularen Sauerstoff umfasst.
In diesem Fall kann im ersten Abschnitt die eigentliche heterogen
katalysierte Dehydrierung erfolgen und im zweiten Abschnitt, nach einer Zwischenzufuhr
von molekularem Sauerstoff und/oder einem Gemisch aus molekularem Sauerstoff und
Inertgas, die erfindungsgemäß erforderliche heterogen katalysierte Wasserstoffverbrennung.
Ganz generell wird man beim erfindungsgemäßen Verfahren
die Reaktionszone A zweckmäßig so betreiben, dass, bezogen auf einen einmaligen
Durchgang durch die Reaktionszone A, ≥ 5 mol-% bis ≤ 60 mol-%, bevorzugt
≥ 10 mol-% bis ≤ 50 mol-%, besonders bevorzugt ≥ 15 mol-% bis
40 mol-%, und ganz besonders bevorzugt ≥ 20 mol-% bis ≤ 35 mol-% des
der Reaktionszone A insgesamt zugeführten Propan in der Reaktionszone A dehydrierend
umgesetzt werden. Ein solchermaßen beschränkter Umsatz in der Reaktionszone
A ist erfindungsgemäß normalerweise deshalb ausreichend, weil die verbliebene
Menge an nicht umgesetztem Propan in der nachfolgenden Reaktionszone B im wesentlichen
als Verdünnungsgas fungiert und im weiteren Verlauf der erfindungsgemäßen
Verfahrensweise weitgehend verlustfrei in die Reaktionszone A rückgeführt
werden kann. Der Vorteil einer Verfahrensweise mit niederem Propanumsatz ist, dass
bei einmaligem Durchgang des Reaktionsgases A durch die Reaktionszone A die für
die endotherme Dehydrierung benötigte Wärmemenge vergleichsweise niedrig
ist und zur Umsatzerzielung vergleichsweise niedrige Reaktionstemperaturen ausreichend
sind.
Erfindungsgemäß vorteilhaft kann es, wie bereits angesprochen,
zweckmäßig sein, die Propandehydrierung in der Reaktionszone A (z. B.
mit vergleichsweise geringem Propanumsatz) (quasi) adiabat durchzuführen. Das
heißt, man wird das Beschickungsgasgemisch für die Reaktionszone A in
der Regel zunächst auf eine Temperatur von 500 bis 700°C (beziehungsweise
von 550 bis 650°C) erhitzen (zum Beispiel durch Direktbefeuerung der es umgebenden
Wandung). Im Normalfall wird dann ein einziger adiabater Durchgang durch ein Katalysatorbett
ausreichend sein, um sowohl den gewünschten dehydrierenden Umsatz als auch
die erfindungsgemäß erforderliche Wasserstoffverbrennung
zu erzielen, wobei sich das Reaktionsgas, je nach mengenmäßigem Verhältnis
von endothermer Dehydrierung und exothermer Wasserstoffverbrennung in der Bruttobetrachtung
erwärmen, abkühlen oder thermisch neutral verhalten wird. Erfindungsgemäß
bevorzugt ist eine adiabate Betriebsweise, bei der sich das Reaktionsgas beim einfachen
Durchgang um etwa 30 bis 200°C abkühlt. Bei Bedarf kann in einem zweiten
Abschnitt der Reaktionszone A im Rahmen der Dehydrierung gebildeter Wasserstoff
mit zwischeneingespeistem molekularem Sauerstoff heterogen katalysiert nachverbrannt
werden. Diese Verbrennung kann gleichfalls adiabat durchgeführt werden.
Bemerkenswerterweise ist dabei insbesondere im adiabaten Betrieb ein
einzelner Schachtofenreaktor als Festbettreaktor ausreichend, der vom Reaktionsgas
A axial und/oder radial durchströmt wird.
Im einfachsten Fall handelt es sich dabei um ein einziges geschlossenes
Reaktionsvolumen, zum Beispiel einen Behälter, dessen Innendurchmesser 0,1
bis 10 m, eventuell auch 0,5 bis 5 m beträgt und in welchem das Katalysatorfestbett
auf einer Trägervorrichtung (zum Beispiel ein Gitterrost) aufgebracht ist.
Das mit Katalysator beschickte Reaktionsvolumen, das im adiabaten Betrieb im wesentlichen
wärmeisoliert ist, wird dabei mit dem heißen, Propan enthaltenden, Reaktionsgas
A axial durchströmt. Die Katalysatorgeometrie kann dabei sowohl kugelförmig
als auch ringförmig oder strangförmig sein. Da in diesem Fall das Reaktionsvolumen
durch einen sehr kostengünstigen Apparat zu realisieren ist, sind alle Katalysatorgeometrien,
die einen besonders niedrigen Druckverlust aufweisen, zu bevorzugen. Das sind vor
allem Katalysatorgeometrien, die zu einem großen Hohlraumvolumen führen
oder strukturiert aufgebaut sind, wie zum Beispiel Monolithe bzw. Wabenkörper.
Zur Verwirklichung einer radialen Strömung des Propan enthaltenden Reaktionsgases
A kann der Reaktor zum Beispiel aus zwei in einer Mantelhülle befindlichen,
konzentrisch ineinander gestellten, zylindrischen Gitterrosten bestehen und die
Katalysatorschüttung in deren Ringspalt angeordnet sein. Im adiabaten Fall
wäre die Metallhülle gegebenenfalls wiederum thermisch isoliert.
Als erfindungsgemäße Katalysatorbeschickung für eine
heterogen katalysierte Propandehydrierung eignen sich insbesondere auch die in der
DE-A 199 37 107 offenbarten, vor allem alle beispielhaft offenbarten, Katalysatoren
sowie deren Gemische mit bezüglich der heterogen katalysierten Dehydrierung
inerten geometrischen Formkörpern.
Nach längerer Betriebsdauer sind vorgenannte Katalysatoren zum
Beispiel in einfacher Weise dadurch regenerierbar, dass man bei einer Eintrittstemperatur
von 300 bis 600°C, häufig bei 400 bis 550°C, zunächst in ersten
Regenerierungsstufen mit Stickstoff und/oder Wasserdampf (bevorzugt) verdünnte
Luft über das Katalysatorbett leitet. Die Katalysator(bett)belastung mit Regeneriergas
(z. B. Luft) kann dabei z. B. 50 bis 10000 h–1 und der Sauerstoffgehalt
des Regeneriergases 0,1 oder 0,5 bis 20 Vol.-% betragen.
In nachfolgenden weiteren Regenerierungsstufen kann unter ansonsten
gleichen Regenerierbedingungen als Regeneriergas Luft verwendet werden. Anwendungstechnisch
zweckmäßig empfiehlt es sich, den Katalysator vor seiner Regenerierung
mit Inertgas (zum Beispiel N2) zu spülen.
Anschließend ist es in der Regel empfehlenswert, noch mit reinem
molekularem Wasserstoff oder mit durch Inertgas (vorzugsweise Wasserdampf und/oder
Stickstoff) verdünntem molekularem Wasserstoff (der Wasserstoffgehalt sollte
≤ 1 Vol.-% betragen) im ansonsten gleichen Bedingungsraster zu regenerieren.
Die heterogen katalysierte Propandehydrierung in der Reaktionszone
A des erfindungsgemäßen Verfahrens kann mit vergleichsweise geringem Propanumsatz
(≤ 30 mol-%) in allen Fällen bei den gleichen Katalysator(bett)belastungen
(sowohl das Reaktionsgas insgesamt, als auch das in selbigem enthaltene Propan betreffend)
betrieben werden, wie die Varianten mit hohem Propanumsatz (≥ 30 mol-%).
Diese Belastung mit Reaktionsgas A kann zum Beispiel 100 bis 40000 oder bis 10000
h–1, häufig 300 bis 7000 h–1, das heißt
vielfach etwa 500 bis 4000 h–1 betragen. Vorgenannte Belastungen
sind auch auf in der Reaktionszone A gegebenenfalls spezifisch für die Wasserstoffverbrennung
eingesetzte Katalysatorbetten anwendbar.
In besonders eleganter Weise lässt sich die heterogen katalysierte
Propandehydrierung in der Reaktionszone A (insbesondere bei auf einmaligen Durchgang
bezogenen Propanumsätzen von 15 bis 35 mol-%) in einem Hordenreaktor verwirklichen,
weshalb die Reaktionszone A bevorzugt wenigstens einen solchen umfasst.
Dieser enthält räumlich aufeinanderfolgend mehr als ein
die Dehydrierung katalysierendes Katalysatorbett. Die Katalysatorbettanzahl kann
1 bis 20, zweckmäßig 2 bis 8, aber auch 3 bis 6 betragen. Mit zunehmender
Hordenzahl lassen sich zunehmend leichter erhöhte Propanumsätze erreichen.
Die Katalysatorbetten sind vorzugsweise radial oder axial hintereinander
angeordnet. Anwendungstechnisch zweckmäßig wird in einem solchen Hordenreaktor
der Katalysatorfestbetttyp angewendet.
Im einfachsten Fall sind die Katalysatorfestbetten in einem Schachtofenreaktor
axial oder in den Ringspalten von zentrisch ineinandergestellten zylindrischen Gitterrosten
angeordnet. Es ist jedoch auch möglich, die Ringspalte in Segmenten übereinander
anzuordnen und das Gas nach radialem Durchtritt in einem Segment in das nächste
darüber- oder darunterliegende Segment zu führen.
In zweckmäßiger Weise wird das Reaktionsgas A auf seinem
Weg von einem Katalysatorbett zum nächsten Katalysatorbett, zum Beispiel durch
Überleiten über mit heißen Gasen erhitzte Wärmetauscheroberflächen
(z. B. Rippen) oder durch Leiten durch mit heißen Brenngasen erhitzte Rohre,
im Hordenreaktor einer Zwischenerhitzung unterworfen (bei Bedarf kann in entsprechender
Weise auch eine Zwischenkühlung erfolgen).
Wird der Hordenreaktor im übrigen adiabat betrieben, ist es insbesondere
für Propanumsätze ≤ 30 mol-%, vor allem bei Verwendung der in der
DE-A 199 37 107 beschriebenen Katalysatoren, insbesondere der beispielhaften Ausführungsformen,
ausreichend, das Reaktionsgasgemisch auf eine Temperatur von 450 bis 550°C
(vorzugsweise 450 bis 500°C) vorerhitzt in den Dehydrierreaktor zu führen
und innerhalb des Hordenreaktors in diesem Temperaturbereich zu halten. Das heißt,
die gesamte Propandehydrierung ist so bei äußerst niederen Temperaturen
zu verwirklichen, was sich für die Standzeit der Katalysatorfestbetten zwischen
zwei Regenerierungen als besonders günstig erweist. Für höhere Propanumsätze
wird das Reaktionsgasgemisch zweckmäßig auf höhere Temperaturen vorerhitzt
in den Dehydrierreaktor geführt (diese können bis zu 700°C betragen)
und innerhalb des Hordenreaktors in diesem erhöhten Temperaturbereich gehalten.
Noch geschickter ist es, die vorstehend geschilderte Zwischenerhitzung
auf direktem Weg durchzuführen (ermöglicht autotherme Fahreweise). Dazu
wird dem Reaktionsgas A entweder bereits vor (z. B. als Bestandteil von Restgaskreisgas
und/oder von Propankreisgas) Durchströmung des ersten Katalysatorbettes (dann
sollte das Reaktionsgas A-Ausgangsgemisch vorteilhaft molekularen Wasserstoff zugesetzt
enthalten) und/oder zwischen den nachfolgenden Katalysatorbetten in begrenztem Umfang
molekularer Sauerstoff zugesetzt. So kann (in der Regel durch die Dehydrierkatalysatoren
selbst katalysiert) die erfindungsgemäß erforderliche Verbrennung von
im Reaktionsgas A enthaltenem, im Verlauf der heterogen katalysierten Propandehydrierung
gebildetem und/oder dem Reaktionsgas A zugesetztem molekularem Wasserstoff auf besonders
gezielte und kontrollierte Art und Weise bewirkt werden (es kann auch anwendungstechnisch
zweckmäßig sein, im Hordenreaktor Katalysatorbetten einzufügen, die
mit Katalysator beschickt sind, der besonders spezifisch (selektiv) die Verbrennung
von Wasserstoff katalysiert (als solche Katalysatoren kommen zum Beispiel jene der
Schriften US-A 4 788 371, US-A 4 886 928, US-A 5 430 209, US-A 5 530 171, US-A 5
527 979 und US-A 5 563 314 in Betracht; beispielsweise können solche Katalysatorbetten
in alternierender Weise zu den Dehydrierkatalysator enthaltenden Betten im Hordenreaktor
untergebracht sein; diese Katalysatoren eignen sich auch für die bereits beschriebene
Wasserstoffverbrennung in einem zweiten Abschnitt der Reaktionszone A). Die dabei
freigesetzte Reaktionswärme ermöglicht so in Abhängigkeit von der
verbrannten Menge an molekularem Wasserstoff eine insgesamt exotherme, oder eine
insgesamt autotherme (die Bruttowärmetönung ist im wesentlichen Null),
oder eine insgesamt endotherme Betriebsweise der heterogen katalysierten Propandehydrierung.
Mit zunehmender gewählter Verweilzeit des Reaktionsgases im Katalysatorbett
ist so eine Propandehydrierung bei abnehmender oder im wesentlichen konstanter Temperatur
möglich, was besonders lange Standzeiten zwischen zwei Regenerierungen ermöglicht
und erfindungsgemäß bevorzugt ist.
Insbesondere dann, wenn man sowohl im Verlauf der heterogen katalysierten
Dehydrierung des Propans (Phase 1) als auch im Anschluss an die heterogen katalysierte
Dehydrierung des Propans (Phase 2) molekularen Wasserstoff verbrennt, ist es erfindungsgemäß
zweckmäßig, das nach Abschluss der heterogen katalysierten Dehydrierung
vorliegende Reaktionsgas der Reaktionszone A in der Menge, in der es der abschließenden
Wasserstoffverbrennung in der Reaktionszone A zugeführt wird (eine Teilmenge
kann als Dehydrierkreisgas in die Reaktionszone A als einer der Propan enthaltenden
Zufuhrströme rückgeführt werden), zunächst durch indirekten
Wärmeaustausch mit den von Propankreisgas und Dehydrierkreisgas verschiedenen
Bestandteilen des Reaktionsgas A-Beschickungsgemischs abzukühlen und nach der
abschließenden Verbrennung von molekularem Wasserstoff in der Reaktionszone
A das Produktgas A ebenfalls durch indirekten Wärmeaustausch, jedoch mit Propankreisgas,
abzukühlen, bevor es weiterbehandelt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn
die Reaktionszone A insgesamt exotherm gestaltet wird.
Generell sollte erfindungsgemäß eine wie vorstehend beschriebene
Sauerstoffeinspeisung so vorgenommen werden, dass der Sauerstoffgehalt des Reaktionsgases
A, bezogen auf die darin enthaltene Menge an molekularem Wasserstoff,
0,5 bis 50, bzw. bis 40, bzw. bis 30, vorzugsweise 10 bis 25 Vol.-% beträgt.
Als Sauerstoffquelle kommen dabei, wie bereits früher ausgeführt, reiner
molekularer Sauerstoff (erfindungsgemäß bevorzugt) oder mit Inertgas,
zum Beispiel CO, CO2, N2 und/oder Edelgase, verdünnter
molekularer Sauerstoff, insbesondere aber auch Luft in Betracht. Erfindungsgemäß
bevorzugt wird der molekulare Sauerstoff als Gas zugeführt, das nicht mehr
als 30 Vol.-%, vorzugsweise nicht mehr als 25 Vol.-%, vorteilhaft nicht mehr als
20 Vol.-%, besonders vorteilhaft nicht mehr als 15 Vol.-%, besser nicht mehr als
10 Vol.-% und besonders bevorzugt nicht mehr als 5 Vol.-% anderer (von molekularem
Sauerstoff verschiedener) Gase enthält. Besonders vorteilhaft erfolgt die beschriebene
Sauerstoffeinspeisung in reiner Form.
Da die Verbrennung von 1 mol molekularem Wasserstoff zu H2O
etwa doppelt soviel (ca. 240 kJ/mol) Energie liefert, wie die Dehydrierung von 1
mol Propan zu Propylen und H2 verbraucht (ca. 120 kJ/mol), ist eine wie
beschrieben autotherme Gestaltung der Reaktionszone A im adiabaten Hordenreaktor
mit der ins Auge gefassten Vorteilhaftigkeit der erfindungsgemäßen Verfahrensweise
gut vereinbar, erfordert sie doch gerade die Verbrennung einer Wasserstoffmenge
von etwa 50 mol-% der im Rahmen der Dehydrierung in der Reaktionszone A gebildeten
molekularen Wasserstoffmenge.
Die Vorteilhaftigkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens kommt
jedoch nicht nur dann zum Tragen, wenn man in der Reaktionszone A eine Wasserstoffmenge
von etwa 50 mol-% der in der Reaktionszone A gebildeten molekularen Wasserstoffmenge
verbrennt. Diese Vorteilhaftigkeit kommt vielmehr auch dann bereits zur Geltung,
wenn man in der Reaktionszone A eine Wasserstoffmenge von 25 bis 95 mol-%, bzw.
bis 100 mol-%, oder von 30 bis 90 mol-%, oder 35 bis 85 mol-%, oder 40 bis 80 mol-%,
oder 45 bis 75 mol-%, oder 50 bis 70 mol-%, oder 35 bis 65 mol-%, oder 40 bis 60
mol-%, oder 45 bis 55 mol-% der in der Reaktionszone A gebildeten molekularen Wasserstoffmenge
zu Wasser verbrennt (vorzugsweise in der vorbeschriebenen Betriebsweise eines adiabaten
Hordenreaktors).
In der Regel sollte eine wie vorstehend beschriebene Sauerstoffeinspeisung
so vorgenommen werden, dass der Sauerstoffgehalt des Reaktionsgases A, bezogen auf
die darin enthaltene Menge an Propan und Propylen 0,01 bzw. 0,5 bis 3 Vol.-% beträgt.
Die Isothermie der heterogen katalysierten Propandehydrierung lässt
sich dadurch weiter verbessern, dass man im Hordenreaktor in den Räumen zwischen
den Katalysatorbetten geschlossene, vor ihrer Füllung günstigerweise aber
nicht notwendigerweise evakuierte Einbauten (z. B. rohrförmig) anbringt. Derartige
Einbauten können auch ins jeweilige Katalysatorbett gestellt werden. Diese
Einbauten enthalten geeignete Feststoffe oder Flüssigkeiten, die oberhalb einer
bestimmten Temperatur verdampfen oder schmelzen und dabei Wärme verbrauchen
und dort, wo diese Temperatur unterschritten wird, wieder kondensieren und dabei
Wärme freisetzen.
Eine Möglichkeit, das Beschickungsgasgemisch für die heterogen
katalysierte Propandehydrierung in der Reaktionszone A auf die benötigte Reaktionstemperatur
zu erwärmen, besteht auch darin, einen Teil des darin enthaltenen Propans und/oder
H2 mittels im Beschickungsgasgemisch enthaltenem molekularem Sauerstoff
beim Eintritt in die Reaktionszone A zu verbrennen (zum Beispiel an geeigneten spezifisch
wirkenden Verbrennungskatalysatoren, zum Beispiel durch einfaches Überleiten
und/oder Durchleiten) und mittels der so freigesetzten Verbrennungswärme die
Erwärmung auf die für die Dehydrierung gewünschte Reaktionstemperatur
zu bewirken (eine solche Verfahrensweise ist (wie bereits erwähnt) insbesondere
in einem Wirbelbettreaktor vorteilhaft).
Erfindungsgemäß bevorzugt wird man die Reaktionszone A adiabat
(nach außen wärmeisoliert) gestalten.
Dem Vorgenannten entsprechend, kann man die Reaktionszone A des erfindungsgemäßen
Verfahrens wie in den Schriften DE-A 10 2004 032 129 und DE-A 10 2005 013 39 beschrieben
gestalten, jedoch mit dem Unterschied, dass als Beschickungsgasgemisch der Reaktionszone
A ein Gemisch aus Frischpropan, Wasserdampf enthaltendem Propankreisgas und (gegebenenfalls
molekularem Sauerstoff enthaltendem) Restgaskreisgas verwendet wird. Dabei ist die
Reaktionszone A als (vorzugsweise adiabater) Hordenreaktor verwirklicht, in welchem
Katalysatorbetten (vorzugsweise Festbetten) radial oder axial hintereinander angeordnet
sind. Mit Vorteil beträgt die Anzahl der Katalysatorbetthorden in einem solchen
Hordenreaktor drei. Bevorzugt wird die heterogen katalysierte partielle Propandehydrierung
dabei autotherm durchgeführt. Dazu wird dem Beschickungsgasgemisch der Reaktionszone
A hinter dem ersten durchlaufenen Katalysator(fest)bett und zwischen den auf das
in Strömungsrichtung erste Katalysator(fest)bett nachfolgenden Katalysator(fest)betten
in begrenztem Umfang molekularer Sauerstoff oder ein solchen enthaltendes Gemisch
mit Inertgas zugesetzt (z. B. so wie im Deutschen Aktenzeichen
Nr. 10 2006 017623.5 beschrieben). So wird, in der Regel durch die Dehydrierkatalysatoren
selbst katalysiert, eine begrenzte Verbrennung von im Verlauf der heterogen katalysierten
Propandehydrierung gebildetem Wasserstoff (sowie gegebenenfalls in höchstens
geringem Umfang von Propan und/oder Propylen) bewirkt werden, deren exotherme Wärmetönung
die Dehydriertemperatur im wesentlichen erhält.
Zweckmäßig wird die partielle heterogen katalysierte Dehydrierung
des Propans dabei im wesentlichen auf die drei Katalysatorhorden verteilt so betrieben,
dass der Umsatz des in den Reaktor geführten Propans, bezogen auf einmaligen
Reaktordurchgang, ca. 20 mol.-% beträgt (selbstredend kann er beim erfindungsgemäßen
Verfahren aber auch 30 mol.-%, oder 40 mol.-%, oder 50 mol.-% oder mehr betragen).
Die erzielte Selektivität der Propylenbildung liegt dabei regelmäßig
bei 90 mol.-%. Der maximale Umsatzbeitrag einer einzelnen Horde wandert mit zunehmender
Betriebsdauer in Strömungsrichtung von vorne nach hinten. In der Regel wird
die Katalysatorbeschickung regeneriert, bevor die in Strömungsrichtung dritte
Horde den maximalen Umsatzbeitrag erbringt. Mit Vorteil erfolgt die Regenerierung
dann, wenn die Verkokung aller Horden ein identisches Ausmaß erreicht hat.
Zum Abschluss kann in einem der Dehydrierung nachgeschalteten Katalysator(fest)bett,
nach zuvor erfolgter Sauerstoffzwischeneinspeisung, noch im wesentlichen alleinige
Verbrennung von molekularem Wasserstoff erfolgen. Diese kann grundsätzlich
soweit gehen, dass das die Reaktionszone A dann verlassende Produktgas A im wesentlichen
keinen molekularen Wasserstoff mehr enthält.
Günstig ist es für die vorbeschriebene heterogen katalysierte
partielle Dehydrierung des Propan ganz generell, wenn die Belastung der Katalysatorgesamtmenge
(Summe über alle Betten) mit der Gesamtmenge aus Propan und Propylen ≥
500 Nl/l·h und ≤ 20000 Nl/l·h beträgt (typische Werte sind
1500 Nl/l·h bis 2500 Nl/l·h). Die maximale Reaktionstemperatur innerhalb
eines individuellen Katalysatorfestbetts wird dabei mit Vorteil bei 500°C bis
600°C (bzw. bis 650°C) gehalten.
Nachteilig am vorstehend beschriebenen Verfahren mit einem bereits
molekularen Sauerstoff enthaltenden Reaktionsgas A-Beschickungsgemisch ist, dass
nahezu alle Katalysatoren, die die Dehydrierung des Propans katalysieren, auch die
Verbrennung (vollständige Oxidation von Propan und Propylen zu Kohlenoxiden
und Wasserdampf) von Propan und Propylen mit molekularem Sauerstoff katalysieren.
Dem kann man neben der Maßnahme einer wie bereits beschriebenen
Zugabe eines molekularen Wasserstoff enthaltenden Gases ins Reaktionsgas A-Beschickungsgasgemisch
gemäß der DE-A 102 11 275 auch dadurch begegnen, dass man das der Dehydrierzone
(auf die in der Reaktionszone A noch eine Zone zur Verbrennung von molekularem Wasserstoff
folgen kann) entnommene Produktgas in zwei Teilmengen identischer Zusammensetzung
aufteilt, um nur eine der beiden Teilmengen (gegebenenfalls nach zuvor erfolgter
teilweiser oder vollständiger Verbrennung von darin enthaltenem molekularem
Wasserstoff) als Produktgas A bzw. Produktgas A* der Partialoxidation zuzuführen,
während die andere Teilmenge als Bestandteil des Reaktionsgases A (in der Regel
des Reaktionsgas A-Beschickungsgasgemischs) in die Dehydrierung rückgeführt
wird. Der in diesem aus der Dehydrierung selbst kommenden Dehydrierkreisgas enthaltene
molekulare Wasserstoff, soll dann das im Beschickungsgasgemisch für die Reaktionszone
A enthaltene Propan und gegebenenfalls Propylen vor dem in selbigem gleichfalls
enthaltenen molekularen Sauerstoff schützen. Dieser Schutz fußt darauf,
dass, wie bereits gesagt, die normalerweise durch die selben Katalysatoren heterogen
katalysierte Verbrennung von molekularem Wasserstoff zu Wasser gegenüber der
Vollbrennung von Propan und/oder Propylen kinetisch bevorzugt ist.
Der Lehre der DE-A 102 11 275 folgend wird man die Dehydrierkreisgasführung
zweckmäßig nach dem Strahlpumpenprinzip realisieren (sie wird auch als
Schlaufenfahrweise bezeichnet; als Treibstrahl kann Propankreisgas fungieren). Ferner
wird in vorgenannter Schrift die Möglichkeit angesprochen, dem Beschickungsgasgemisch
für die Reaktionszone A als weiteren Oxidationsschutz zusätzlich molekularen
Wasserstoff zuzusetzen (dies kann z. B. auch über eine Trennmembran aus aus
der Trennzone II stammendem, noch molekularen Wasserstoff enthaltendem, Restgas
abgetrennter molekularer Wasserstoff sein).
Typische Reaktionsgas A-Beschickungsgasgemische (sich in der Reaktionszone
A ausbildende Reaktionsgase A) weisen bei erfindungsgemäßen Verfahren
folgende Gehalte auf:
55 bis 80 Vol.-% Propan,
0,1 bis 20 Vol.-% Propylen,
0 bis 10 Vol.-% H2,
0 bis 5 Vol.-% O2,
0 bis 20 Vol.-% N2 und
5 bis 15 Vol.-% H2O.
Für das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugte Reaktionsgas
A-Beschickungsgasgemische (das Gasgemisch, das in das in Strömungsrichtung
des Reaktionsgases A in der Reaktionszone A befindliche erste Katalysatortestbett
eintritt) weisen folgende Gehalte auf:
55 bis 80 Vol.-% Propan,
0,1 bis 20 Vol.-% Propylen,
2 bis 10 Vol.-% H2,
1 bis 5 Vol.-% O2,
0 bis 20 Vol.-% N2 und
5 bis 15 Vol.-% H2O.
Der Anteil der von den aufgelisteten Bestandteilen verschiedenen Bestandteile
der Reaktionsgas A-Beschickungsgasgemische beträgt in der Regel insgesamt ≤
10 Vol.-% und vorzugsweise ≤ 6 Vol.-%.
Typische Produktgase A weisen folgende Gehalte auf:
30 bis 50 Vol.-% Propan,
15 bis 30 Vol.-% Propylen,
0 bis 10 Vol.-% H2, vorzugsweise 0 bis 6 Vol.-H2,
10 bis 25 Vol.-% H2O,
0 bis 1 Vol.-% O2 und
0 bis 35 Vol.-% N2.
Der Anteil der von den aufgelisteten Bestandteilen verschiedenen Bestandteile
der Produktgase A beträgt in der Regel ≤ 10 Vol.-%.
Die Temperatur des der Reaktionszone A entnommenen Produktgases A
beträgt typisch 300 bis 800°C, vorzugsweise 400 bis 700°C und besonders
bevorzugt 450 bis 650°C.
Der Druck des die Reaktionszone A verlassenden Produktgases A beträgt
in der Regel > 1 bis 5 bar, bevorzugt 1,5 bis 4 bar und vorteilhaft 2 bis 3 bar.
Erfindungsgemäß wird nun Produktgas A entweder ohne weitere
Nebenkomponentenabtrennung (vorzugsweise jedoch nach mechanischer Abtrennung von
darin enthaltenen Feststoffpartikeln gemäß der Lehre der DE-A 10 316 039)
oder nach kondensativer (durch direkte und/oder indirekter Abkühlung bewirkte)
Abtrennung einer Teil- oder der Gesamtmenge des im Produktgas A enthaltenen Wasserdampf
(d. h., als Produktgas A*) zur Beschickung des wenigstens einen Oxidationsreaktors
in der Reaktionszone B mit Reaktionsgas B verwendet.
Unabhängig davon, ob eine kondensative Abtrennung von Wasser
aus dem Produktgas A vorgenommen wird, ist es erfindungsgemäß zweckmäßig,
das heiße Produktgas A vorab seiner Weiterverwendung in der Reaktionszone B
wenigstens durch indirekten Wärmeaustausch mit Propankreisgas (sowie gegebenenfalls
anderen Bestandteilen des Reaktionsgas A-Beschickungsgasgemischs (Dehydrierkreisgas
normalerweise ausgenommen) abzukühlen und Propankreisgas (sowie gegebenenfalls
die anderen Bestandteile des Reaktionsgas A-Beschickungsgasgemischs) so zu erwärmen.
Im übrigen ist es zur Verwendung von Produktgas A bzw. von Produktgas
A* zur Beschickung des wenigstens einen Oxidationsreaktors in der Reaktionszone
B ausreichend, dem Produktgas A bzw. dem Produktgas A* diejenige Menge an molekularem
Sauerstoff zuzusetzten, die für die Erlangung der Zielsetzung in der Reaktionszone
B erforderlich ist.
Dieser Zusatz kann, wie bereits gesagt, grundsätzlich als Reinsauerstoff
oder als ein Gemisch (z. B. Luft) aus molekularem Sauerstoff und einem oder mehreren
sich in der Reaktionszone B chemisch inert verhaltenden Gasen (z. B. N2,
H2O, Edelgase, CO2) erfolgen (in dieser Schrift auch als Primärsauerstoffquellen
bezeichnet). Erfindungsgemäß bevorzugt erfolgt sie als Gas, das nicht
mehr als 30 Vol.-%, vorzugsweise nicht mehr als 25 Vol.-%, vorteilhaft nicht mehr
als 20 Vol.-%, besonders vorteilhaft nicht mehr als 15 Vol.-%, besser nicht mehr
als 10 Vol.-% und besonderes bevorzugt nicht mehr als 5 Vol-% bzw. nicht mehr als
2 Vol.-% anderer, von molekularem Sauerstoff verschiedener Gase enthält. Ganz
besonders vorteilhaft ist an dieser Stelle die Verwendung von Reinsauerstoff.
Normalerweise wird die zugeführte Menge an molekularem Sauerstoff
so bemessen, dass im Beschickungsgas für die Reaktionszone B (Reaktionsgas
B-Ausgangsgemisch) das molare Verhältnis von enthaltenem molekularem Sauerstoff
zu enthaltenem Propylen ≥ 1 und ≤ 3 beträgt. Vor der Zuführung
des molekularen Sauerstoff enthaltenden Gases zum Produktgas A bzw. Produktgas A*
wurde deren Temperatur vorteilhaft auf einen Wert von 250 bis 370°C, besonders
vorteilhaft von 270 bis 320°C eingestellt. Das den molekularen Sauerstoff enthaltende
Gas befindet sich bei der Zufuhr zum Reaktionsgas A bzw. Reaktionsgas A* auf einen
Druck komprimiert, der sich normalerweise oberhalb des Druckes des Reaktionsgases
A bzw. A* (gegebenenfalls bis zu 1 bar) befindet, so dass das den molekularen Sauerstoff
enthaltende Gas in einfacher Weise in das Reaktionsgas A bzw. A* eingedrosselt werden
kann (wird als Sauerstoffquelle Luft verwendet, wird zur Verdichtung derselben normalerweise
ein Radialverdichter eingesetzt, wie ihn z. B. die DE-A 103 53 014 beschreibt).
Die Temperatur des den molekularen Sauerstoff enthaltenden Gases ist dabei normalerweise
so bemessen, dass sich die gewünschte Temperatur (häufig 240 bis 300°C)
für das Reaktionsgas B-Beschickungsgemisch einstellt. In der Regel beträgt
diese Temperatur des molekularen Sauerstoff enthaltenden Gases 100 bis 200°C.
Typische Reaktionsgas B-Beschickungsgasgemische enthalten:
10 bis 40 Vol.-% Propan,
5 bis 25 Vol.-% Propylen,
0 bis 10 Vol.-% H2,
10 bis 30 Vol.-% O2, und
1 bis 10 Vol.-% H2O.
Bevorzugte Reaktionsgas B-Beschickungsgasgemische enthalten:
15 bis 40 Vol.-% Propan,
7 bis 20 Vol.-% Propylen,
0 bis 6 Vol.-% H2,
15 bis 30 Vol.-% O2, und
1 bis 7 Vol.-% H2O.
Der Eingangsdruck des Reaktionsgases B in den wenigstens einen Oxidationsreaktor
der Reaktionszone B wird beim erfindungsgemäßen Verfahren normalerweise
zweckmäßig > 1 bar bis 4 bar, meist 1,3 bar bis 3 bar, vielfach 1,5
bis 2,5 bar betragen.
In an sich bekannter Weise läuft die heterogen katalysierte Gasphasen-Partialoxidation
von Propylen zu Acrylsäure mit molekularem Sauerstoff grundsätzlich in
zwei längs der Reaktionskoordinate aufeinanderfolgenden Schritten ab, von denen
der erste zum Acrolein und der zweite von Acrolein zu Acrylsäure führt.
Dieser Reaktionsablauf in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Schritten
eröffnet in an sich bekannter Weise die Möglichkeit, das erfindungsgemäße
Verfahren in der Reaktionszone B auf der Stufe des Acrolein (der Stufe überwiegender
Acroleinbildung) abzubrechen und die Zielproduktabtrennung auf dieser Stufe vorzunehmen,
oder das erfindungsgemäße Verfahren bis zur überwiegenden Acrylsäurebildung
fortzuführen und die Zielproduktabtrennung erst dann vorzunehmen.
Führt man das erfindungsgemäße Verfahren bis zur überwiegenden
Acrylsäurebildung, ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, das Verfahren
zweistufig, d. h. in zwei hintereinander angeordneten Oxidationsstufen auszuführen,
wobei zweckmäßigerweise in jeder der beiden Oxidationsstufen das zu verwendende
Katalysatorfestbett und vorzugsweise auch die sonstigen Reaktionsbedingungen, wie
z. B. die Temperatur des Katalysatorfestbetts, in optimierender Weise angepasst
werden.
Zwar vermögen die für die Katalysatoren der ersten Oxidationsstufe
(Propylen → Acrolein) als Aktivmassen besonders geeigneten, die Elemente
Mo, Fe, Bi enthaltenden Multimetalloxide in gewissem Umfang auch die zweite Oxidationsstufe
(Acrolein → Acrylsäure) zu katalysieren, doch werden für die zweite
Oxidationsstufe normalerweise Katalysatoren bevorzugt, deren Aktivmasse wenigstens
ein die Elemente Mo und V enthaltendes Multimetalloxid ist.
Damit eignet sich das erfindungsgemäß in der Reaktionszone
B durchzuführende Verfahren der heterogen katalysierten Partialoxidation von
Propylen an Katalysatorfestbetten, deren Katalysatoren als Aktivmasse wenigstens
ein die Elemente Mo, Fe und Bi enthaltendes Multimetalloxid aufweisen, insbesondere
als einstufiges Verfahren zur Herstellung von Acrolein (sowie gegebenenfalls Acrylsäure)
oder als erste Reaktionsstufe zur zweistufigen Herstellung von Acrylsäure.
Die Realisierung der einstufigen heterogen katalysierten Partialoxidation
von Propylen zu Acrolein sowie gegebenenfalls Acrylsäure bzw. der zweistufigen
heterogen katalysierten Partialoxidation von Propylen zu Acrylsäure unter Verwendung
eines erfindungsgemäß erzeugten Reaktionsgases B kann dabei im einzelnen
wie in den Schriften EP-A 70 07 14 (erste Reaktionsstufe; wie dort beschrieben,
aber auch in entsprechender Gegenstromfahrweise von Salzbad und Reaktionsgasausgangsgemisch
über den Rohrbündelreaktor), EP-A 70 08 93 (zweite Reaktionsstufe; wie
dort beschrieben, aber auch in entsprechender Gegenstromfahrweise), WO 04/085369
(insbesondere diese Schrift wird als integraler Bestandteil dieser Schrift betrachtet)
(als zweistufiges Verfahren), WO 04/85363, DE-A 103 13 212 (erste Reaktionsstufe),
EP-A 1 159 248 (als zweistufiges Verfahren), EP-A 1 159 246 (zweite Reaktionsstufe),
EP-A 1 159 247 (als zweistufiges Verfahren), DE-A 199 48 248 (als zweistufiges Verfahren),
DE-A 101 01 695 (einstufig oder zweistufig), WO 04/085368 (als zweistufiges Verfahren),
DE 10 2004 021 764 (zweistufig), WO
04/085362 (erste Reaktionsstufe), WO 04/085370 (zweite Reaktionsstufe), WO 04/085365
(zweite Reaktionsstufe), WO 04/085367 (zweistufig), EP-A 990 636, EP-A 1 007 007
und EP-A 1 106 598 beschrieben durchgeführt werden.
Dies gilt insbesondere für alle in diesen Schriften enthaltenen
Ausführungsbeispiele. Sie können wie in diesen Schriften beschrieben durchgeführt
werden, jedoch mit dem Unterschied, dass als Reaktionsgasausgangsgemisch für
die erste Reaktionsstufe (Propylen zu Acrolein) ein erfindungsgemäß erzeugtes
Reaktionsgas B eingesetzt wird. Die übrigen Parameter betreffend wird wie in
den Ausführungsbeispielen der genannten Schriften verfahren (insbesondere die
Katalysatortestbetten und Reaktandenbelastung der Katalysatorfestbetten betreffend).
Wird in den vorgenannten Ausführungsbeispielen des Standes der Technik zweistufig
verfahren und erfolgt zwischen den beiden Reaktionsstufen eine Sekundärsauerstoff(erfindungsgemäß
weniger bevorzugt Sekundärluft)einspeisung, so wird diese in entsprechender
Weise vorgenommen, in ihrer Menge jedoch dahingehend angepasst, dass das molare
Verhältnis von molekularem Sauerstoff zu Acrolein im Beschickungsgasgemisch
der zweiten Reaktionsstufe demjenigen in den Ausführungsbeispielen der genannten
Schriften entspricht.
Erfindungsgemäß vorteilhaft werden die Sauerstoffmengen
in der Reaktionszone B so bemessen, dass das Produktgas B noch nicht umgesetzten
molekularen Sauerstoff enthält (zweckmäßig ≥ 0,5 bis 6 Vol.-%,
vorteilhaft 1 bis 5 Vol.-%, bevorzugt 2 bis 4 Vol.-%). Im Fall einer zweistufigen
Verfahrensweise gilt das Vorgenannte für jede der beiden Oxidationsstufen.
Für die jeweilige Oxidationsstufe besonders geeignete Multimetalloxidkatalysatoren
sind vielfach vorbeschrieben und dem Fachmann wohlbekannt. Beispielsweise verweist
die EP-A 253 409 auf Seite 5 auf entsprechende US-Patente.
Günstige Katalysatoren für die jeweilige Oxidationsstufe
offenbaren auch die DE-A 44 31 957, die DE-A 10 2004 025 445 und die DE-A 44 31
949. Dieses gilt insbesondere für jene der allgemeinen Formel I in den beiden
vorgenannten älteren Schriften. Besonders vorteilhafte Katalysatoren für
die jeweilige Oxidationsstufe offenbaren die Schriften DE-A 103 25 488, DE-A 103
25 487, DE-A 103 53 954, DE-A 103 44 149, DE-A 103 51 269, DE-A 103 50 812 und DE-A
103 50 822.
Für die erfindungsgemäße Reaktionsstufe der heterogen
katalysierten Gasphasen-Partialoxidation von Propylen zu Acrolein, oder Acrylsäure,
oder deren Gemisch, kommen prinzipiell alle Mo, Bi und Fe enthaltenden Multimetalloxidmassen
als Aktivmasse in Betracht.
Dies sind insbesondere die Multimetalloxidaktivmassen der allgemeinen
Formel I der DE-A 199 55 176, die Multimetalloxidaktivmassen der allgemeinen Formel
I der DE-A 199 48 523, die Multimetalloxidaktivmassen der allgemeinen Formeln I,
II und III der DE-A 101 01 695, die Multimetalloxidaktivmassen der allgemeinen Formeln
I, II und III der DE-A 199 48 248 und die Multimetalloxidaktivmassen der allgemeinen
Formeln I, II und III der DE-A 199 55 168 sowie die in der EP-A 7 00 714 genannten
Multimetalloxidaktivmassen.
Ferner eignen sich für diese Reaktionsstufe die Mo, Bi und Fe
enthaltenden Multime talloxidkatalysatoren, die in den Schriften Research Disclosure
Nr. 497012 vom 29.08.2005 (versehentlich wurde in den dortigen Ausführungsbeispielen
die spezifische Oberfläche fehlerhaft in cm2/g anstelle korrekt
bei gleichem Zahlenwert in m2/g angegeben), DE-A 100 46 957, DE-A 100
63 162, DE-C 3 338 380, DE-A 199 02 562, EP-A 15 565, DE-C 2 380 765, EP-A 8 074
65, EP-A 27 93 74, DE-A 330 00 44, EP-A 575897, US-A 4438217, DE-A 19855913, WO
98/24746, DE-A 197 46 210 (diejenigen der allgemeinen Formel II), JP-A 91/294239,
EP-A 293 224 und EP-A 700 714 offenbart werden. Dies gilt insbesondere für
die beispielhaften Ausführungsformen in diesen Schriften, unter denen jene
der EP-A 15 565, der EP-A 575 897, der DE-A 197 46 210 und der DE-A 198 55 913 besonders
bevorzugt werden. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang ein Katalysator
gemäß Beispiel 1 c aus der EP-A 15 565 sowie ein in entsprechender Weise
herzustellender Katalysator, dessen Aktivmasse jedoch die Zusammensetzung Mo12Ni6,5Zn2Fe2Bi1P0,0065K0,06Ox·10SiO2
aufweist. Ferner sind hervorzuheben das Beispiel mit der laufenden Nr. 3 aus der
DE-A 198 55 913 (Stöchiometrie: Mo12Co7Fe3Bi0,6K0,08Si1,6Ox)
als Hohlzylindervollkatalysator der Geometrie 5 mm × 3 mm × 2 mm (Außendurchmesser
× Höhe × Innendurchmesser) sowie der Multimetalloxid II –
Vollkatalysator gemäß Beispiel 1 der DE-A 197 46 210. Ferner wären
die Multimetalloxid-Katalysatoren der US-A 4,438,217 zu nennen. Letzteres gilt insbesondere
dann, wenn diese Hohlzylinder eine Geometrie 5,5mm × mm × 3,5mm, oder
5mm × 2mm × 2mm, oder 5mm × 3mm × 2mm, oder 6 mm × 3 mm
× 3 mm, oder 7 mm × 3 mm × 4 mm (jeweils Außendurchmesser ×
Höhe × Innendurchmesser) aufweisen. Weitere mögliche Katalysatorgeometrien
sind in diesem Zusammenhang Stränge (z. B. 7,7 mm Länge und 7 mm Durchmesser;
oder 6,4 mm Länge und 5,7 mm Durchmesser).
Eine Vielzahl der für den Schritt von Propylen zu Acrolein und
gegebenenfalls Acrylsäure geeigneten Multimetalloxidaktivmassen lässt
sich unter der allgemeinen Formel IV,
Mo12BiaFebX1
cX2
dX3
eX4
fOn
(IV),
in der die Variablen nachfolgende Bedeutung aufweisen:
- X1
- = Nickel und/oder Kobalt,
- X2
- = Thallium, ein Alkalimetall und/oder ein Erdalkalimetall,
- X3
- = Zink, Phosphor, Arsen, Bor, Antimon, Zinn, Cer, Blei und/oder Wolfram,
- X4
- = Silicium, Aluminium, Titan und/oder Zirkonium,
- a
- = 0,5 bis 5,
- b
- = 0,01 bis 5, vorzugsweise 2 bis 4,
- c
- = 0 bis 10, vorzugsweise 3 bis 10,
- d
- = 0 bis 2, vorzugsweise 0,02 bis 2,
- e
- = 0 bis 8, vorzugsweise 0 bis 5,
- f
- = 0 bis 10 und
- n
- = eine Zahl, die durch die Wertigkeit und Häufigkeit der von Sauerstoff
ver schiedenen Elemente in IV bestimmt wird,
subsumieren.
Sie sind in an sich bekannter Weise erhältlich (siehe z. B. die
DE-A 4 023 239) und werden üblicherweise in Substanz zu Kugeln, Ringen oder
Zylindern geformt oder auch in Gestalt von Schalenkatalysatoren, d. h., mit der
Aktivmasse beschichteten vorgeformten, inerten Trägerkörpern, eingesetzt.
Selbstverständlich können sie aber auch in Pulverform als Katalysatoren
angewendet werden (z. B. in Wirbelbettreaktoren).
Prinzipiell können Aktivmassen der allgemeinen Formel IV in einfacher
Weise dadurch hergestellt werden, dass man von geeigneten Quellen ihrer elementaren
Konstituenten ein möglichst inniges, vorzugsweise feinteiliges, ihrer Stöchiometrie
entsprechend zusammengesetztes, Trockengemisch erzeugt und dieses bei Temperaturen
von 350 bis 650°C calciniert. Die Calcination kann sowohl unter Inertgas als
auch unter einer oxidativen Atmosphäre wie z. B. Luft (Gemisch aus Inertgas
und Sauerstoff) sowie auch unter reduzierender Atmosphäre (z. B. Gemisch aus
Inertgas, NH3, CO und/oder H2) erfolgen. Die Calcinationsdauer
kann einige Minuten bis einige Stunden betragen und nimmt üblicherweise mit
der Temperatur ab. Als Quellen für die elementaren Konstituenten der Multimetalloxidaktivmassen
IV kommen solche Verbindungen in Betracht, bei denen es sich bereits um Oxide handelt
und/oder um solche Verbindungen, die durch Erhitzen, wenigstens in Anwesenheit von
Sauerstoff, in Oxide überführbar sind.
Neben den Oxiden kommen als solche Ausgangsverbindungen vor allem
Halogenide, Nitrate, Formiate, Oxalate, Citrate, Acetate, Carbonate, Aminkomplexe,
Ammonium-Salze und/oder Hydroxide in Betracht (Verbindungen wie NH4OH,
(NH4)2CO3, NH4NO3, NH4CHO2,
CH3COOH, NH4CH3CO2 und/oder Ammoniumoxalat,
die spätestens beim späteren Calcinieren zu gasförmig entweichenden
Verbindungen zerfallen und/oder zersetzt werden können, können in das
innige Trockengemisch zusätzlich eingearbeitet werden).
Das innige Vermischen der Ausgangsverbindungen zur Herstellung von
Multimetalloxidaktivmassen IV kann in trockener oder in nasser Form erfolgen. Erfolgt
es in trockener Form, so werden die Ausgangsverbindungen zweckmäßigerweise
als feinteilige Pulver eingesetzt und nach dem Mischen und gegebenenfalls Verdichten
der Calcinierung unterworfen. Vorzugsweise erfolgt das innige Vermischen jedoch
in nasser Form. Üblicherweise werden dabei die Ausgangsverbindungen in Form
einer wässrigen Lösung und/oder Suspension miteinander
vermischt. Besonders innige Trockengemische werden beim beschriebenen Mischverfahren
dann erhalten, wenn ausschließlich von in gelöster Form vorliegenden Quellen
der elementaren Konstituenten ausgegangen wird. Als Lösungsmittel wird bevorzugt
Wasser eingesetzt. Anschließend wird die erhaltene wässrige Masse getrocknet,
wobei der Trocknungsprozess vorzugsweise durch Sprühtrocknung der wässrigen
Mischung mit Austrittstemperaturen von 100 bis 150°C erfolgt.
Die Multimetalloxidaktivmassen der allgemeinen Formel IV können
für den Schritt "Propylen → Acrolein (und gegebenenfalls Acrylsäure)"
sowohl in Pulverform als auch zu bestimmten Katalysatorgeometrien geformt eingesetzt
werden, wobei die Formgebung vor oder nach der abschließenden Calcination erfolgen
kann. Beispielsweise können aus der Pulverform der Aktivmasse oder ihrer uncalcinierten
und/oder partiell calcinierten Vorläufermasse durch Verdichten zur gewünschten
Katalysatorgeometrie (z. B. durch Tablettieren, Extrudieren oder Strangpressen)
Vollkatalysatoren hergestellt werden, wobei gegebenenfalls Hilfsmittel wie z. B.
Graphit oder Stearinsäure als Gleitmittel und/oder Formhilfsmittel und Verstärkungsmittel
wie Mikrofasern aus Glas, Asbest, Siliciumcarbid oder Kaliumtitanat zugesetzt werden
können. Anstelle von Graphit kann aber auch hexagonales Bornitrid als Hilfsmittel
bei der Formgebung verwendet werden, wie es die DE-A 10 2005 037 678 empfiehlt.
Geeignete Vollkatalysatorgeometrien sind z. B. Vollzylinder oder Hohlzylinder mit
einem Außendurchmesser und einer Länge von 2 bis 10 mm. Im Fall der Hohlzylinder
ist eine Wandstärke von 1 bis 3 mm zweckmäßig. Selbstverständlich
kann der Vollkatalysator auch Kugelgeometrie aufweisen, wobei der Kugeldurchmesser
2 bis 10 mm betragen kann.
Eine besonders günstige Hohlzylindergeometrie beträgt 5
mm × 3 mm × 2 mm (Außendurchmesser × Länge × Innendurchmesser),
insbesondere im Fall von Vollkatalysatoren.
Selbstverständlich kann die Formgebung der pulverförmigen
Aktivmasse oder ihrer pulverförmigen, noch nicht und/oder partiell calcinierten,
Vorläufermasse auch durch Aufbringen auf vorgeformte inerte Katalysatorträger
erfolgen. Die Beschichtung der Trägerkörper zur Herstellung der Schalenkatalysatoren
wird in der Regel in einem geeigneten drehbaren Behälter ausgeführt, wie
es z. B. aus der DE-A 29 09 671, der EP-A 293 859 oder aus der EP-A 714 700 bekannt
ist. Zweckmäßigerweise wird zur Beschichtung der Trägerkörper
die aufzubringende Pulvermasse befeuchtet und nach dem Aufbringen, z. B. mittels
heißer Luft, wieder getrocknet. Die Schichtdicke der auf den Trägerkörper
aufgebrachten Pulvermasse wird zweckmäßigerweise im Bereich 10 bis 1000
&mgr;m, bevorzugt im Bereich 50 bis 500 &mgr;m und besonders bevorzugt im Bereich
150 bis 250 &mgr;m liegend, gewählt.
Als Trägermaterialien können dabei übliche poröse
oder unporöse Aluminiumoxide, Siliciumdioxid, Thoriumdioxid, Zirkondioxid,
Siliciumcarbid oder Silikate wie Magnesium- oder Aluminiumsilikat verwendet werden.
Sie verhalten sich bezüglich der dem erfindungsgemäßen Verfahren
unterliegenden Zielreaktion in der Regel im wesentlichen inert. Die Trägerkörper
können regelmäßig oder unregelmäßig geformt sein, wobei
regelmäßig geformte Trägerkörper mit deutlich ausgebildeter
Obertlächenrauhigkeit, z. B. Kugeln oder Hohlzylinder, bevorzugt werden. Geeignet
ist die Verwendung von im wesentlichen unporösen, oberflächenrauhen, kugelförmigen
Trägern aus Steatit, deren Durchmesser 1 bis 10 mm bzw. bis 8 mm, bevorzugt
4 bis 5 mm beträgt. Geeignet ist aber auch die Verwendung von Zylindern als
Trägerkörper, deren Länge 2 bis 10 mm und deren Außendurchmesser
4 bis 10 mm beträgt. Im Fall von erfindungsgemäß geeigneten Ringen
als Trägerkörper liegt die Wanddicke darüber hinaus üblicherweise
bei 1 bis 4 mm. Erfindungsgemäß bevorzugt zu verwendende ringförmige
Trägerkörper besitzen eine Länge von 2 bis 6 mm, einen Außendurchmesser
von 4 bis 8 mm und eine Wanddicke von 1 bis 2 mm. Erfindungsgemäß geeignet
sind vor allem auch Ringe der Geometrie 7 mm × 3 mm × 4 mm (Außendurchmesser
× Länge × Innendurchmesser) als Trägerkörper. Die Feinheit
der auf die Oberfläche des Trägerkörpers aufzubringenden katalytisch
aktiven Oxidmassen wird selbstredend an die gewünschte Schalendicke angepasst
(vgl. EP-A 714 700).
Für den Schritt vom Propylen zum Acrolein (sowie gegebenenfalls
Acrylsäure) zu verwendende Multimetalloxidaktivmassen sind ferner Massen der
allgemeinen Formel V,
[Y1
a'Y2
b'Ox']p[Y3
c'Y4
d'Y5
e'Y6
f'Y7
g'Y2
h'Oy']q
(V),
in der die Variablen folgende Bedeutung haben:
- Y1
- = nur Wismut oder Wismut und wenigstens eines der Elemente Tellur, Antimon,
Zinn und Kupfer,
- Y2
- = Molybdän oder Molybdän und Wolfram,
- Y3
- = ein Alkalimetall, Thallium und/oder Samarium,
- Y4
- = ein Erdalkalimetall, Nickel, Kobalt, Kupfer, Mangan, Zink, Zinn, Cadmium und/oder
Quecksilber,
- Y5
- = Eisen oder Eisen und wenigstens eines der Elemente Chrom und Cer,
- Y6
- = Phosphor, Arsen, Bor und/oder Antimon,
- Y7
- = ein seltenes Erdmetall, Titan, Zirkonium, Niob, Tantal, Rhenium, Ruthenium,
Rhodium, Silber, Gold, Aluminium, Gallium, Indium, Silicium, Germanium, Blei, Thorium
und/oder Uran,
- a'
- = 0,01 bis 8,
- b'
- = 0,1 bis 30,
- c'
- = 0 bis 4,
- d'
- = 0 bis 20,
- e'
- > 0 bis 20,
- f'
- = 0 bis 6,
- g'
- = 0 bis 15,
- h'
- = 8 bis 16,
- x', y'
- = Zahlen, die durch die Wertigkeit und Häufigkeit der von Sauerstoff verschiede
nen Elemente in V bestimmt werden und
- p, q
- = Zahlen, deren Verhältnis p/q 0,1 bis 10 beträgt,
enthaltend dreidimensional ausgedehnte, von ihrer lokalen Umgebung aufgrund ihrer
von ihrer lokalen Umgebung verschiedenen Zusammensetzung abgegrenzte, Bereiche der
chemischen Zusammensetzung Y1
a'Y2
b'Ox', deren Größtdurchmesser (längste durch
den Schwerpunkt des Bereichs gehende direkte Verbindungsstrecke zweier auf der Oberfläche
(Grenzfläche) des Bereichs befindlicher Punkte) 1 nm bis 100 &mgr;m, häufig
10 nm bis 500 nm oder 1 &mgr;m bis 50 bzw. 25 &mgr;m, beträgt.
Besonders vorteilhafte erfindungsgemäß geeignete Multimetalloxidmassen
V sind solche, in denen Y1 nur Wismut ist.
Unter diesen werden wiederum jene bevorzugt, die der allgemeinen Formel
VI,
[Bia''Z2
b''Ox'']p''[Z2
12Z3
c''Z4
d''Fee''Z5
f''Z6
g''Z7
h''Oy'']q''
(VI),
in der die Variablen folgende Bedeutung haben:
- Z2
- = Molybdän oder Molybdän und Wolfram,
- Z3
- = Nickel und/oder Kobalt,
- Z4
- = Thallium, ein Alkalimetall und/oder ein Erdalkalimetall,
- Z5
- = Phosphor, Arsen, Bor, Antimon, Zinn, Cer und/oder Blei,
- Z6
- = Silicium, Aluminium, Titan und/oder Zirkonium,
- Z7
- = Kupfer, Silber und/oder Gold,
- a''
- = 0,1 bis 1,
- b''
- = 0,2 bis 2,
- c''
- = 3 bis 10,
- d''
- = 0,02 bis 2,
- e''
- = 0,01 bis 5, vorzugsweise 0,1 bis 3,
- f''
- = 0 bis 5,
- g''
- = 0 bis 10,
- h''
- = 0 bis 1,
- x'', y''
- = Zahlen, die durch die Wertigkeit und Häufigkeit der von Sauerstoff verschiede
nen Elemente in VI bestimmt werden,
- p'', q''
- = Zahlen, deren Verhältnis p''/q'' 0,1 bis 5, vorzugsweise 0,5 bis 2 beträgt,
entsprechen, wobei diejenigen Massen VI ganz besonders bevorzugt werden, in denen
Z2
b''= (Wolfram)b'' und Z2
12 = (Molybdän)12 ist.
Ferner ist es von Vorteil, wenn wenigstens 25 mol-% (bevorzugt wenigstens
50 mol-% und besonders bevorzugt 100 mol-%) des gesamten Anteils [Y1
a'Y2
b'Ox']p([Bia''Z2
b''Ox'']p'') der erfindungsgemäß geeigneten
Multimetalloxidmassen V (Multimetalloxidmassen VI) in den erfindungsgemäß
geeigneten Multimetalloxidmassen V (Multimetalloxidmassen VI) in Form dreidimensional
ausgedehnter, von ihrer lokalen Umgebung aufgrund ihrer von ihrer
lokalen Umgebung verschiedenen chemischen Zusammensetzung abgegrenzter, Bereiche
der chemischen Zusammensetzung Y1
a'Y2
b'Ox' [Bia''Z2
b''Ox''] vorliegen, deren Größtdurchmesser im Bereich
1 nm bis 100 &mgr;m liegt.
Hinsichtlich der Formgebung gilt bezüglich Multimetalloxidmassen
V-Katalysatoren das bei den Multimetalloxidmassen IV-Katalysatoren Gesagte.
Die Herstellung von Multimetalloxidmassen V-Aktivmassen ist z. B.
in der EP-A 575 897 sowie in der DE-A 198 55 913 beschrieben.
Die vorstehend empfohlenen inerten Trägermaterialien kommen u.a.
auch als inerte Materialien zur Verdünnung und/oder Abgrenzung der entsprechenden
Katalysatorfestbetten, bzw. als deren schützende und/oder das Gasgemisch aufheizende
Vorschüttung in Betracht.
Für den zweiten Schritt (die zweite Reaktionsstufe), die heterogen
katalysierte Gasphasen-Partialoxidation von Acrolein zu Acrylsäure, kommen,
wie bereits gesagt, prinzipiell alle Mo und V enthaltenden Multimetalloxidmassen
als Aktivmassen für die benötigten Katalysatoren in Betracht, z. B. jene
der DE-A 100 46 928.
Eine Vielzahl derselben, z. B. diejenigen der DE-A 198 15 281, lässt
sich unter der allgemeinen Formel VII,
MO12VaX1
bX2
cX3
dX4
eX5
fX6
gOn
(VII),
in der die Variablen folgende Bedeutung haben:
- X1
- = W, Nb, Ta, Cr und/oder Ce,
- X2
- = Cu, Ni, Co, Fe, Mn und/oder Zn,
- X3
- = Sb und/oder Bi,
- X4
- = eines oder mehrere Alkalimetalle,
- X5
- = eines oder mehrere Erdalkalimetalle,
- X6
- = Si, Al, Ti und/oder Zr,
- a
- = 1 bis 6,
- b
- = 0,2 bis 4,
- c
- = 0,5 bis 18,
- d
- = 0 bis 40,
- e
- = 0 bis 2,
- f
- = 0 bis 4,
- g
- = 0 bis 40 und
- n
- = eine Zahl, die durch die Wertigkeit und Häufigkeit der von Sauerstoff
verschie denen Elemente in VII bestimmt wird,
subsumieren.
Erfindungsgemäß bevorzugte Ausführungsformen innerhalb
der aktiven Multimetalloxide VII sind jene, die von den nachfolgenden Bedeutungen
der Variablen der allgemeinen Formel VII erfasst werden:
- X1
- = W, Nb und/oder Cr,
- X2
- = Cu, Ni, Co und/oder Fe,
- X3
- = Sb,
- X4
- = Na und/oder K,
- X5
- = Ca, Sr und/oder Ba,
- X6
- = Si, Al und/oder Ti,
- a
- = 1,5 bis 5,
- b
- = 0,5 bis 2,
- c
- = 0,5 bis 3,
- d
- = 0 bis 2,
- e
- = 0 bis 0,2,
- f
- = 0 bis 1 und
- n
- = eine Zahl, die durch die Wertigkeit und Häufigkeit der von Sauerstoff
verschie denen Elemente in VII bestimmt wird.
Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugte Multimetalloxide
VII sind jedoch jene der allgemeinen Formel VIII,
Mo12Va'Y1
b'Y2
c'Y5
f'Y6
g'On'
(VIII),
mit
- Y1
- = W und/oder Nb,
- Y2
- = Cu und/oder Ni,
- Y5
- = Ca und/oder Sr,
- Y6
- = Si und/oder Al,
- a'
- = 2 bis 4,
- b'
- = 1 bis 1,5,
- c'
- = 1 bis 3,
- f'
- = 0 bis 0,5,
- g'
- = 0 bis 8 und
- n'
- = eine Zahl, die durch die Wertigkeit und Häufigkeit der von Sauerstoff
verschie denen Elementen in VIII bestimmt wird.
Die erfindungsgemäß geeigneten Multimetalloxidaktivmassen
(VII) sind in an sich bekannter, z. B. in der DE-A 43 35 973 oder in der EP-A 714
700 offenbarter, Weise erhältlich.
Prinzipiell können für den Schritt "Acrolein → Acrylsäure"
geeignete Multimetalloxidaktivmassen, insbesondere solche der allgemeinen Formel
VII, in einfacher Weise dadurch hergestellt werden, dass man von geeigneten Quellen
ihrer elementaren Konstituenten ein möglichst inniges, vorzugsweise feinteiliges,
ihrer Stöchiometrie entsprechend zusammengesetztes, Trockengemisch erzeugt
und dieses bei Temperaturen von 350 bis 600°C calciniert. Die Calcination kann
sowohl unter Inertgas als auch unter einer oxidativen Atmosphäre wie z. B.
Luft (Gemisch aus Inertgas und Sauerstoff) sowie auch unter reduzierender Atmosphäre
(z. B. Gemische aus Inertgas und reduzierenden Gasen wie H2, NH3,
CO, Methan und/oder Acrolein oder die genannten reduzierend wirkenden Gase für
sich) durchgeführt werden. Die Calcinationsdauer kann einige Minuten bis einige
Stunden betragen und nimmt üblicherweise mit der Temperatur ab. Als Quellen
für die elementaren Konstituenten der Multimetalloxidaktivmassen VII kommen
solche Verbindungen in Betracht, bei denen es sich bereits um Oxide handelt und/oder
um solche Verbindungen, die durch Erhitzen, wenigstens in Anwesenheit von Sauerstoff,
in Oxide überführbar sind.
Das innige Vermischen der Ausgangsverbindungen zur Herstellung von
Multimetalloxidmassen VII kann in trockener oder in nasser Form erfolgen. Erfolgt
es in trockener Form, so werden die Ausgangsverbindungen zweckmäßigerweise
als feinteilige Pulver eingesetzt und nach dem Mischen und gegebenenfalls Verdichten
der Calcinierung unterworfen. Vorzugsweise erfolgt das innige Vermischen jedoch
in nasser Form.
Üblicherweise werden dabei die Ausgangsverbindungen in Form einer
wässrigen Lösung und/oder Suspension miteinander vermischt. Besonders
innige Trockengemische werden beim beschriebenen Mischverfahren dann erhalten, wenn
ausschließlich von in gelöster Form vorliegenden Quellen der elementaren
Konstituenten ausgegangen wird. Als Lösungsmittel wird bevorzugt Wasser eingesetzt.
Anschließend wird die erhaltene wässrige Masse getrocknet, wobei der Trocknungsprozess
vorzugsweise durch Sprühtrocknung der wässrigen Mischung mit Austrittstemperaturen
von 100 bis 150°C erfolgt.
Die resultierenden Multimetalloxidmassen, insbesondere jene der allgemeinen
Formel VII, können für die Acroleinoxidation sowohl in Pulverform (z.
B. im Wirbelbettreaktor) als auch zu bestimmten Katalysatorgeometrien geformt eingesetzt
werden, wobei die Formgebung vor oder nach der abschließenden Calcination erfolgen
kann. Beispielsweise können aus der Pulverform der Aktivmasse oder ihrer uncalcinierten
Vorläufermasse durch Verdichten zur gewünschten Katalysatorgeometrie
(z. B. durch Tablettieren, Extrudieren oder Strangpressen) Vollkatalysatoren hergestellt
werden, wobei gegebenenfalls Hilfsmittel wie z. B. Graphit oder Stearinsäure
als Gleitmittel und/oder Formhilfsmittel und Verstärkungsmittel wie Mikrofasern
aus Glas, Asbest, Siliciumcarbid oder Kaliumtitanat zugesetzt werden können.
Geeignete Vollkatalysatorgeometrien sind z. B. Vollzylinder oder Hohlzylinder mit
einem Außendurchmesser und einer Länge von 2 bis 10 mm. Im Fall der Hohlzylinder
ist eine Wandstärke von 1 bis 3 mm zweckmäßig. Selbstverständlich
kann der Vollkatalysator auch Kugelgeometrie aufweisen, wobei der Kugeldurchmesser
2 bis 10 mm (z. B. 8,2 mm oder 5,1 mm) betragen kann.
Selbstverständlich kann die Formgebung der pulverförmigen
Aktivmasse oder ihrer pulverförmigen, noch nicht calcinierten, Vorläufermasse
auch durch Aufbringen auf vorgeformte inerte Katalysatorträger erfolgen. Die
Beschichtung der Trägerkörper zur Herstellung der Schalenkatalysatoren
wird in der Regel in einem geeigneten drehbaren Behälter ausgeführt, wie
es z. B. aus der DE-A 2 909 671, der EP-A 293 859 oder aus der EP-A 714 700 bekannt
ist.
Zweckmäßigerweise wird zur Beschichtung der Trägerkörper
die aufzubringende Pulvermasse befeuchtet und nach dem Aufbringen, z. B. mittels
heißer Luft, wieder getrocknet. Die Schichtdicke der auf den Trägerkörper
aufgebrachten Pulvermasse wird zweckmäßigerweise im Bereich 10 bis 1000
&mgr;m, bevorzugt im Bereich 50 bis 500 &mgr;m und besonders bevorzugt im Bereich
150 bis 250 &mgr;m liegend, gewählt.
Als Trägermaterialien können dabei übliche poröse
oder unporöse Aluminiumoxide, Siliciumdio