Es existieren zahlreiche Leuchtschilder mit verschiedenen Techniken
auf dem Markt. Die Schilder bestehen meist aus einem großen Kasten. Im Innenraum
des Kastens werden mehrere Fluoreszenzröhren untergebracht. Die Vorderseiten
bestehen aus Lichtdurchlässigen Kunststoffscheiben mit Informationsaufschrift.
Diese Schilder sind sehr aufwendig in der Herstellung und verbrauchen viel Strom.
Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
die Extrem großen und unhandlichen Schilder durch die stromsparenden und flachen
Schilder zu ersetzen und die Lagerhaltung der Schilder zu vereinfachen.
Die Leuchtschilder bestehen aus bis zu 30 mm dicken Plexigläsern
(A). (Bild 1). Mehrere LED,s (C) (oder Kalt-Kathoden Röhren) dienen als Lichtquelle.
Diese werden in einem (oder mehreren) Seitenrand des Plexiglases (A) angebracht.
Die restlichen Seitenränder (D) werden mit Aluminiumfolie verdichtet. Die Rückseite
des Plexiglases (A) wird mit einem Lichtreflektierendem Material beschichtet (B2).
Die Sichtseite (B1) wird mit einem transparenten milchfarbigen oder farbigen Plexiglas
bedeckt.
Es ist bekannt, dass eine herkömmliche Plexiglasscheibe die einfallenden
Lichtstrahlen von einer Seite zur anderen weiterleitet. Hierbei werden die Lichtstrahlen
nicht reflektiert und deshalb bleibt Scheibe unbeleuchtet.
Nach dem Prinzip [0003] werden die Lichtstrahlen durch die angebrachte
Aluminiumfolie (D) an den Seitenrändern des Plexiglases mehrfach gespiegelt
und beleuchten die Flächen (B1) und (B2). Auf Fläche (B1) kann eine beliebige
transparente Folie mit Bildern und Texte aufgebracht werden.
Anwendungsgebiete und Patentansprüche:
Die nach Patentanspruch 1 hergestellte Schilder sollen für folgende
Gebiete unter Schutz gestellt werden:
Schilder für Werbungs- und Informationsträger.
Harmonische Raumbeleuchtung und Dekorative Lichtgestaltung.
Gebäude und Objektbeleuchtung (z.B. im Museen)
Verkehrsschilder und Straßenmarkierungen.
Ausführungsbeispiele:
1 Schilder zur Bekanntmachung der Art der Gewerbetätigkeit:
Die nach Patentanspruch 1 hergestellten Schilder werden mit Informationsträger
(B) beklebt. Nach einschalten des Stromes wird der Text hell beleuchtet. (Bild 2)
2 Hausnummernschilder:
Die nach Patentanspruch 1 hergestellten Schilder werden mit Informationsträger
(B) beklebt. Nach einschalten des Stromes wird die Hausnummer hell beleuchtet. (Bild
3).
3 Schilder zur Weghinweise:
Die nach Patentanspruch 1 hergestellten Schilder werden mit Informationsträger
(B) beklebt. Nach einschalten des Stromes wird der Text hell beleuchtet. (Bild 4).
Weitere Ausführungsbeispiele, die ähnlich wie in 1 beschrieben,
hergestellt werden:
- 4 Taxischilder (gelbe Fackeln)
- 5 KFZ – Dach-Werbeschilder
- 6 KFZ – Innenraumbeleuchtung
- 7 Hinweisschilder, z.B. Notausgang
- 8 Straßenmarkierungsschilder
- 9 Präsentationsschilder
- 10 Messeschilderer und Aufsteller
- 11 Schilder als Beleuchtungsgerät und Designleuchten
- 12 Beleuchtete Bilderrahmen
- 13 Röntgensbilderbetrachtungstafeln in Medizintechnik
- 14 Verkehrszeichen und Straßennamen
- 15 Designleuchten z.B. Thekenbeleuchtung
- 16 Beleuchtete Bilderrahmen
- 17 Nummernschild