Die Erfindung betrifft ein elektronisch konfigurierbares Kennzeichen
für Kraftfahrzeuge.
Herkömmliche Kraftfahrzeugkennzeichen bestehen aus Metall, z.
B. aus Aluminium, in welche eine Buchstaben- und Zahlenkombination eingeprägt
ist, anhand derer das Kraftfahrzeug identifiziert werden kann. Zusätzlich werden
auf einem herkömmlichen Kraftfahrzeugkennzeichen Aufkleber, sogenannten Plaketten,
angebracht, welche den Termin für die nächste fällige Haupt- bzw.
Abgasuntersuchung angeben. Zur Überprüfung eines mit einem solchen herkömmlichen
Kfz-Kennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs z. B. durch die Polizei, müssen die
Daten manuell in einen Computer eingegeben werden. Bei einer notwendigen Änderung,
bspw. infolge eines Umzugs des Fahrzeughalters wird ein neues Kfz-Kennzeichen hergestellt
und an dem Fahrzeug angebracht.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein energiesparend betreibbares
und wiederverwendbares Kfz-Kennzeichen zur Verfügung zu stellen. Dabei soll
die dargestellte Buchstaben- und Zahlenkombi- nation einfach und sicher verändert
und automatisch ausgelesen werden können
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein elektronisch
konfigurierbares Kraftfahrzeugkennzeichen gelöst, welches ein Display, eine
Datenempfangseinheit, eine Datensendeeinheit und eine Steuerungseinheit umfasst.
Dabei ist das Display so ausgestaltet, dass es nur bei einer Änderung der Anzeige
bzw. der dargestellten Buchstaben- und Zahlenkombination Strom benötigt.
Gemäß einem Grundgedanken der Erfindung kann ein solches
erfindungsgemäßes elektronisch konfigurierbares Kfz-Kennzeichen durch
die elektronische Übermittlung der Daten schnell und einfach konfiguriert werden.
Insbesondere ist es nicht erforderlich, ein neues Kfz-Kennzeichen herzustellen,
um die angezeigte Buchstaben- und Zahlenkombination zu ändern. Dadurch wird
der durch abgelaufene Kfz-Kennzeichen gebildete Müll vermieden.
Ebenso können die Daten und insbesondere die dargestellte Buchstaben-
und Zahlenkombination maschinell und automatisch aus dem Kfz-Kennzeichen ausgelesen
werden. Dadurch wird die Übermittlung des Kfz-Kennzeichens z. B. bei einer
Verkehrs- oder Grenzkontrolle oder bei Mautstellen oder bei Parkhäusern erleichtert
und insbesondere beschleunigt. Das Fahrzeug kann automatisch erkannt werden und
ein teilweise erforderliches manuelles Eintippen des Kennzeichens kann entfallen.
Dabei kann bspw. entschieden werden, ob das Fahrzeug eine erforderliche Zufahrtsberechtigung
aufweist, oder Maut- oder Parkgebühren können automatisch berechnet werden.
Bei einem Umzug oder einem Halterwechsel kann die auf dem Display
angezeigte Nummern-Ziffernkombination des elektronisch konfigurierbaren Kraftfahrzeugkennzeichens
einfach geändert werden, bspw. bei einem Umzug von München nach Hamburg
von "M XY 1234" zu "HH AB 9988". Ein erfindungsgemäßes elektronisch konfigurierbares
Kraftfahrzeugkennzeichen kann auch als Überführungskennzeichen oder dergleichen
verwendet werden.
Dadurch, dass das Display nur bei einer Änderung der Anzeige
Strom benötigt, ist das Kfz-Kennzeichen autark und benötigt keinen Strom,
wenn es nicht umgeschaltet wird.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist das Display
als Powerless Cholesteric LCD-Display ausgebildet. Solche Displays sind gut ablesbar
und weisen einen besonders geringen Stromverbrauch auf. Sie sind dem Fachmann bekannt
und brauchen hier nicht näher erläutert zu werden.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform werden die Daten
in und aus dem Kfz-Kennzeichen drahtlos übertragen, so dass keine Kabelverbindung
zwischen den Kfz-Kennzeichen und einem externen Gerät hergestellt werden muss.
Dadurch können die Daten besonders einfach und schnell an das und aus dem Kfz-Kennzeichen
übertragen werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Daten induktiv oder per Infrarot
überfragen werden. Induktive und Infrarot-Übertragungstechniken können
besonders einfach und kostengünstig mit Standard-Bauteilen implementiert werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann das Kfz-Kennzeichen
drahtlos mit Strom versorgt werden. Dies erleichtert die Handhabung, da für
die Stromversorgung keine Kabelverbindung zwischen dem Kfz-Kennzeichen und einer
externen Stromquelle hergestellt werden muss.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird das Kfz-Kennzeichen
über eine Photozelle oder induktiv mit Strom versorgt. Die Stromversorgung
mit Photozellen oder durch Induktion kann einfach und kostengünstig mit Standard-Bauteilen
realisiert werden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform werden die Daten in einem
verschlüsselten Code übertragen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur
Berechtigte, wie z. B. Polizeidienststellen, neue Daten an das
Kfz-Kennzeichen übertragen oder aus diesem auslesen können. Dadurch kann
das Kfz-Kennzeichen besonders sicher seine Funktion zur eindeutigen Kennzeichnung
von Kraftfahrzeugen erfüllen, und die in dem Kfz-Kennzeichen gespeicherten
Daten sind vor einem missbräuchlichen Auslesen geschützt.
In einer weiteren Ausführungsform umfasst die in den übertragenen
Daten enthaltene Buchstaben- und Zahlenkombination den bzw. die Kennbuchstaben der
Zulassungsbehörde. Dadurch kann ein erfindungsgemäßes Kfz-Kennzeichen
ein herkömmliches Kfz-Kennzeichen ersetzen, wie es derzeit in Deutschland verwendet
wird.
In alternativen Ausführungsformen umfassen die Daten eine Zahlen-
und Buchstabenkombination, wie sie in einem beliebigen anderen Staat zur Kennzeichnung
von Kraftfahrzeugen verwendet wird. Dadurch kann ein erfindungsgemäßes
Kfz-Kennzeichen ein herkömmliches Kfz-Kennzeichen eines beliebigen Staates
ersetzen.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform beinhalten die
Daten auch die Termine der nächsten fälligen Hauptuntersuchung (HU) und/oder
der nächsten fälligen Abgasuntersuchung (AU). Dadurch kann auf das Aufkleben
der derzeit verwendeten, umständlich zu handhabenden und fälschungsanfälligen
Plaketten, wie sie auf herkömmliche Kraftfahrzeugkennzeichen aufgeklebt werden,
verzichtet werden. Weiterhin kann durch die elektronische Übertragbarkeit der
Daten leicht und schnell überprüft werden, ob der Termin für eine
fällige Untersuchung bereits überschritten worden ist.
In einer weiteren Ausführungsform sind die Buchstaben- und Zahlenkombination
sowie die Termine der nächsten fälligen Hauptuntersuchung und/oder der
nächsten fälligen Abgasuntersuchung auf dem Display darstellbar. Dadurch
erreicht ein erfindungsgemäßes Kfz-Kennzeichen eine größtmögliche
äußere Ähnlichkeit mit einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen und
die Daten können auch optisch abgelesen werden, ohne dass dazu ein besonderes
Lesegerät erforderlich ist.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes
Kfz-Kennzeichen zusätzlich mit einer Zeitlogik versehen, welche bewirkt, dass
die Darstellung auf dem Display blinkt, wenn der Termin für die nächste
fällige Hauptuntersuchung oder die nächste fällige Abgasuntersuchung
überschritten ist. Dadurch können Fahrzeuge, bei denen der Termin für
eine fällige Untersuchung überschritten ist, im Verkehr besonders einfach
und schnell identifiziert werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Display
von vorne beleuchtbar oder von hinten durchleuchtbar und mit einer geeigneten Beleuchtungsvorrichtung
versehen, so dass es auch bei Dunkelheit gut abgelesen werden kann.
In einer weiteren Ausführungsform ist das Display mit einem transparenten
Schutz versehen, wodurch es vor Schmutz, Witterungseinflüssen und mechanischen
Einflüssen, wie z. B. Steinschlag, geschützt ist. Ein solcher Schutz kann
z.B. besonders einfach und kostengünstig durch eine Plexiglasscheibe realisiert
werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die 1 bis 3
ausführlich beschrieben.
1 zeigt die Vorderansicht eines erfindungsgemäßen
elektronisch konfigurierbaren Kraftfahrzeugkennzeichens gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel;
2 zeigt die Vorderansicht eines erfindungsgemäßen
elektronisch konfigurierbaren Kraftfahrzeugkennzeichens gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel; und
3 zeigt das elektronisch konfigurierbare Kraftfahrzeugkennzeichen
gemäß 1 von oben.
1 zeigt die Vorderansicht eines ersten elektronisch
konfigurierbaren Kraftfahrzeugkennzeichens 1. Das erste elektronisch konfigurierbare
Kraftfahrzeugkennzeichen 1 umfasst einen rechteckigen Träger
1a mit den Abmessungen eines herkömmlichen Kfz-Kennzeichens. Der Träger
1a ist bspw. aus einem Metall, wie z.B. Aluminium, oder aus einem witterungsbeständigen
Kunststoff hergestellt.
An linken Ende des Trägers 1a ist im oberen Bereich
ein kreisförmiger Infrarot-Sensor 3 montiert, welcher Daten aufnimmt,
die an das erste elektronisch konfigurierbare Kraftfahrzeugkennzeichen
1 übertragen werden.
Unterhalb des Infrarot-Sensors 3 ist eine Infrarot-Diode
4 angebracht, um die Daten aus dem ersten elektronisch konfigurierbaren
Kraftfahrzeugkennzeichen 1 an eine externe Abfrageeinheit zu übertragen.
In einem in der 1 nicht dargestellten
Ausführungsbeispiel weist das erste elektronisch konfigurierbare Kraftfahrzeugkennzeichen
1 anstelle des Infrarot-Sensors 3 und der Infrarot-Diode
4 Sende- und Empfangsspulen auf, um die Daten induktiv zu übertragen.
Recht von dem Infrarot-Sensor 3 und der Infrarot-Diode
4 ist in der Mitte des erste elektronisch konfigurierbare
Kraftfahrzeugkennzeichens 1 ein rechteckiges Display 2 angebracht.
An seinem linken Ende weist dieses Display 2 einen Bereich zur Darstellung
von Kennbuchstaben 6a der zuständigen Zulassungsstelle auf, diese
sind in dem Ausführungsbeispiel gem. 1 „KA".
Rechts an den Bereich zur Darstellung der beiden Kennbuchstabens 6a schließt
sich ein Bereich zur Darstellung einer Plakette 7 an, welche den Termin
für die nächste fällige Hauptuntersuchung oder für die nächste
fällige Abgasuntersuchung angibt. Rechts von dem Bereich zur Darstellung der
Plakette 7 folgt ein Bereich zur Darstellung einer Buchstaben- und Zahlenkombination
6b, die das Kraftfahrzeug eindeutig identifiziert, diese ist in dem Ausführungsbeispiel
gem. 1 „PA 777".
Rechts von dem Display 2 weist das elektronisch konfigurierbare
Kraftfahrzeugkennzeichen 1 eine Solarzelle 5 auf, die sich über
dessen gesamte Höhe erstreckt.
2 zeigt die Vorderansicht eines zweiten elektronisch
konfigurierbaren Kraftfahrzeugkennzeichens 100, wie es z.B. für Motorräder
Verwendung findet.
Dieses zweite elektronisch konfigurierbare Kraftfahrzeugkennzeichens
100 unterscheidet sich von dem ersten elektronisch konfigurierbaren Kraftfahrzeugkennzeichen
1 dadurch, dass das Display 2 eine zweizeilige Anzeige ermögicht,
wobei der mindestens eine Kennbuchstabe 6a in einer ersten Zeile im oberen
Bereich, und die Buchstaben- und Zahlenkombination 6b in einer zweiten
Zeile darunter dargestellt werden. Des weiteren unterscheidet sich das zweite elektronisch
konfigurierbare Kraftfahrzeugkennzeichens 100 von dem ersten elektronisch
konfigurierbaren Kraftfahrzeugkennzeichen 1 dadurch, dass die Solarzelle
6 nicht am rechten sondern am unteren Rand des Kfz-Kennzeichens
1 angebracht ist.
Die 3 zeigt das erste elektronisch konfigurierbare
Kraftfahrzeugkennzeichen 1 von oben. Nachfolgend werden die Begriffe "vorne"
und "hinten" bezüglich der Zeichenebene in 3 nach
unten und nach oben verwendet.
Vorne ist ein transparenter Schutz 13, z.B. in Form einer
Plexiglasscheibe angeordnet, der das erste elektronisch konfigurierbare Kraftfahrzeugkennzeichen
1 und insbesondere das Display 2 vor äußeren Einflüssen
und Beschädigungen schützt.
Hinter dem transparenten Schutz 13 schließt sich der
Träger 1a an, der das Display 2 mit der Anzeigeelektronik
12, mit der Solarzelle 5 und mit der Steuereinrichtung
9 umschließt und aufnimmt.
Die Steuereinrichtung 9 ist auf der rechten Seite des Trägers
1a montiert und umfasst einen in dieser Darstellung nicht sichtbaren Akku
und eine ebenfalls nicht sichtbare Steuerelektronik. An der vorderen Seite der Steuereinrichtung
9 ist die Solarzelle 5 montiert, die über in der
3 nicht dargestellte elektrische Leitungen mit der
Steuereinrichtung 9 verbunden ist.
Links von der Steuereinrichtung 9 und der Solarzelle
5 ist das Display 2 an dem Träger 1a montiert, an
das sich auf seiner linken Seite der Infrarot-Sensor 3 anschließt.
Die Infrarot-Diode 4 wird in dieser Darstellung durch den Infrarot-Sensor
3 verdeckt, und ist daher nicht sichtbar.
Vor dem Infrarot-Sensor 3 ist die Anzeigeelektronik
12 an dem Träger 1a angebracht. Die Anzeigeelektronik
12 ist über in der 3 nicht dargestellte
elektrische Leitungen mit dem Display 2, dem Infrarot-Sensor
3, der Infrarot-Diode 4 sowie der Steuereinrichtung
9 verbunden.
Hinter dem Träger 1a sind zwei Halterungen
11 angebracht. Der Abstand zwischen den beiden Halterungen 11
entspricht in etwa der Breite des Displays 2. An den Halterungen
11 ist eine Leuchtröhre 8 montiert.
Am linken und rechten Ende der Leuchtröhre 8 ist jeweils
eine elektrische Leitung 10 angebracht, über welche die Leuchtröhre
8 mit der Steuereinrichtung 9 verbunden ist.
Um das erste elektronisch konfigurierbare Kraftfahrzeugkennzeichen
1 zu konfigurieren, werden Daten in einer externen Konfigurationseinheit
zusammengestellt und verschlüsselt. Die verschlüsselten Daten werden von
einem in die Konfigurationseinheit integrierten Infrarot-Sender als Infrarot-Signale
ausgesendet. Die von dem Infrarot-Sender ausgesandten Infrarot-Signale werden von
dem Infrarot-Sensor 3 empfangen und in elektrische Signale umgewandelt.
Die elektrischen Signale werden an die Anzeigeelektronik 12 übermittelt.
In der Anzeigeelektronik 12 werden die Signale entschlüsselt, wofür
eine entsprechende Entschlüsselungs-Software in der Anzeigelektronik
12 gespeichert ist. Die Anzeigeelektronik 12 steuert das Display
2 so an, dass die Buchstaben- und Zahlenkombination 6a,
6b und die Plakette 7 entsprechend den übertragenen Daten
auf dem Display 2 angezeigt werden.
Um Daten elektronisch aus dem Kennzeichen 1 auszulesen, wird
in einer externen Auslesevorrichtung ein entsprechender Befehl kodiert und von einem
in die Auslesevorrichtung integrierten Infrarot-Sender als Infrarot-Signal ausgesendet.
Das ausgesandte Signal wird von dem Infrarot-Sensor 3 empfangen und als
elektrisches Signal an die Anzeigeelektronik 12 weitergeleitet.
Die Anzeigeelektronik 12 entschlüsselt das Signal, wertet es aus,
verschlüsselt die in dem Kennzeichen 1 gespeicherten Daten und sendet
diese daraufhin verschlüsselt als elektrische Signale an die Infrarot-Diode
4. Die Infrarot-Diode 4 wandelt die elektrischen Signale in Infrarot-Signale
um und sendet diese aus. Die ausgesandten Infrarot-Signale werden von einem in die
Auslesevorrichtung integrierten Infrarot-Empfänger empfangen und in der Auslesevorrichtung
entschlüsselt und ausgewertet.
- 1
- erstes elektronisch konfigurierbares KfZ-Kennzeichen
- 100
- zweites elektronisch konfigurierbares KfZ-Kennzeichen
- 1a
- Träger
- 2
- Display
- 3
- Infrarot-Sensor
- 4
- Infrarot-Diode
- 5
- Solarzelle
- 6a
- Bereich zur Darstellung mindestens eines Kennbuchstabens
- 6b
- Bereich zur Darstellung einer Buchstaben- und Zahlenkombination
- 7
- Bereich zur Darstellung einer Plakette
- 8
- Leuchtröhre
- 9
- Steuereinrichtung
- 10
- elektrische Leitungen
- 11
- Halterungen
- 12
- Anzeigeelektronik
- 13
- transparenter Schutz