Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum selbsttätigen Abschalten
oder Schalten eines elektrischen Verbrauchers gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Derartige Vorrichtungen sind vielseitig einsetzbar, insbesondere im
Bereich der Industrieautomation und zugehöriger Steuer- und Regelaufgaben.
Ein typischer Einbauort sind Unterverteilungen oder Schaltschränke.
An derartige Vorrichtungen sind elektrische Verbraucher anschließbar, beispielsweise
Aktoren, wie Motoren oder Ventile, oder Sensoren, wie Temperaturfühler oder
Druckmesser. Die Anschlusswerte der anzuschließenden Verbraucher, insbesondere
deren Anschlussleistung und deren Nennstrom, können dabei unterschiedlich sein,
und es muss üblicherweise eine entsprechende Vielfalt an gattungsgemäßen
Vorrichtungen vorgehalten werden, insbesondere an den Montageort solcher Vorrichtungen
mitgeführt werden.
Aus der WO 00/74196 A1 ist ein Stromverteilungssystem im Niedervoltbereich
bekannt, bei dem jedem Stromkreis ein gattungsgemäßer Schutzschalter mit
einstellbarer Strombegrenzung als Kurzschluss- und/oder Überlastschutz zugeordnet
ist. Die Besonderheit darin liegt, dass im Überlastfall bei Überschreiten
einer ersten einstellbaren Stromschwelle eine Sperrung des Leistungsteils nach Ablauf
einer ersten einstellbaren Abschaltzeit erfolgt, und im Kurzschlussfall eine Begrenzung
des Stromes durch das Leistungsteil auf eine zweite einstellbare Stromschwelle sowie
eine Sperrung des Leistungsteils nach Ablauf einer zweiten Abschaltzeit erfolgt.
Der bekannte Schutzschalter weist Steuereingänge und Signalausgänge auf,
die an eine Signalleitung oder eine Busschnittstelle geführt sind. Die Verbraucher
sind nur einpolig mit ihrem jeweiligen Pluspol an dem Schutzschalter angeschlossen,
insbesondere sind die Minuspole aller Verbraucher unmittelbar mit dem Minuspol des
Netzteils verbunden.
Die Anpassung der Auslösecharakteristik gattungsgemäßer
Vorrichtung an die anzuschließenden Verbraucher kann häufig endgültig
erst vor Ort, d.h. beim Einbau der Vorrichtung vorgenommen werden. Diese Anpassung
erfolgt in der Regel durch Auswahl einer geeigneten Vorrichtung aus einer Vielzahl
von Vorrichtungen, die werkseitig mit unterschiedlichen Auslösecharakteristiken
hergestellt wurden. Beispielsweise können die Vorrichtungen mit unterschiedlichen
Nennstromwerten oder mit einer unterschiedlichen Ansprechzeit, nach deren Ablauf
die Vorrichtung anspricht, werkseitig hergestellt werden. Zu diesem Zweck wurden
beispielsweise normartige Klassifizierungen für Auslösecharakteristiken
geschaffen, siehe beispielsweise VDE 0641 oder VDE 0664. Dies erfordert bei der
Montage oder Wartung derartiger Vorrichtungen, dass von jeder möglicherweise
erforderlichen Type jeweils ein Exemplar vorgehalten werden muss.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen,
welche die Nachteile des Standes der Technik überwindet. insbesondere sollen
die aus gattungsgemäßen Vorrichtungen zusammengestellten Systeme kostengünstig
in der Herstellung und Wartung, einfach anpassbar an veränderte Gegebenheiten
und dabei dennoch dauerhaft zuverlässig im Betrieb sein.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 bestimmte Vorrichtung gelöst.
Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen bestimmt.
In einem Ausführungsbeispiel kann über die Datenschnittstelle
mindestens ein Parameter der Vorrichtung eingestellt werden, beispielsweise ein
Parameter der Auslösecharakteristik. Auf diese Weise kann die Vorrichtung im
montierten und angeschlossenen Zustand an den jeweiligen Anwendungsfall angepasst
werden. Die Vorrichtung kann werksseitig mit einem Standard-Parametersatz ausgeliefert
werden, von dem mindestens einige Parameter einmalig, mehrmalig oder beliebig oft
über die Datenschnittstelle überschrieben werden können. Die Parameter
können in einen in der Vorrichtung ohnehin bereits vorhandenen Datenspeicher
eingeschrieben werden oder die Vorrichtung kann hierfür einen eigenständigen
Datenspeicher aufweisen, der nur über die Datenschnittstelle zugänglich
sein kann. Die Datenschnittstelle selbst kann auch als Schnittstelle zu einem Datenspeicher
ausgebildet sein, beispielsweise zu einer Speicherkarte, die in einen von der Vorrichtung
ausgebildeten Kartensteckplatz eingesteckt werden kann. In diesem Fall kann der
Datenspeicher wechselbar mit der Vorrichtung ausgebildet sein. In einer Ausführungsart
ist ohne einen eingesteckten Datenspeicher der Betrieb der Vorrichtung nicht möglich.
In einer Ausführungsart ist die Datenschnittstelle eine Busschnittstelle
für den Anschluss der Vorrichtung an einen Datenbus, beispielsweise an einen
Feldbus. Das zugehörige Schnittstellenprotokoll kann von einer in der Vorrichtung
ohnehin bereits vorhandenen Steuereinheit abgearbeitet werden. In diesem Fall ist
lediglich eine Erweiterung des Steuerprogramms für die Steuereinheit erforderlich
und es fallen diesbezüglich keine zusätzlichen Hardwarekosten an. Alternativ
hierzu weist die Vorrichtung einen separaten Schnittstellenbaustein oder einen separaten
Mikrocontroller für das Abarbeiten des Schnittstellenprotokolls auf. In diesem
Fall ist die Steuereinheit der Vorrichtung nicht mit der Kommunikation über
die Schnittstelle belastet.
Die Datenschnittstelle und damit die Vorrichtung kann zu ihrer Identifikation
eine Daten- oder Netzwerkadresse aufweisen. Diese Adresse kann fest vorgegeben sein,
beispielsweise in der Vorrichtung hartverdrahtet oder unveränderlich elektronisch
gespeichert sein. In einer Ausführungsart kann die Adresse auch veränderbar
sein, insbesondere einmal, mehrmals oder beliebig oft programmierbar sein. Es ist
auch möglich, dass die Vorrichtung im Ausgangszustand eine Standardadresse
aufweist, die über die Datenschnittstelle verändert und insbesondere individualisiert
werden kann, und zwar entweder über eine Datenleitung, über einen Datenbus
oder über den lokalen Anschluss eines Adressen-Programmiergeräts.
In einer Ausführungsart erfolgt die Kommunikation über die
Datenschnittstelle nur in einer Richtung, so dass entweder nur Daten, beispielsweise
ein Parameter der Auslösecharakteristik, in die Vorrichtung eingelesen werden
können, oder es können nur Daten, beispielsweise Identifikationsdaten
der Vorrichtung und/oder Störmeldungen, aus der Vorrichtung ausgelesen werden.
In einer Ausführungsart ist die Kommunikation über die Datenschnittstelle
in beide Richtungen möglich, so dass sowohl Daten aus der Vorrichtung ausgelesen
werden können als auch Daten in die Vorrichtung eingelesen werden können.
Die Datenschnittstelle kann für den Anschluss einer Anschlussleitung
ausgebildet sein, insbesondere kann die Vorrichtung einen entsprechendes Anschlusselement
aufweisen, beispielsweise eine Steck- oder Schraubbuchse. Alternativ oder ergänzend
können über die Datenschnittstelle auch drahtlos Daten übertragen
werden, beispielsweise unter Anwendung von optischer oder elektromagnetischer Strahlung.
Diesbezüglich kann die Datenschnittstelle ein Sende- und/oder Empfangselement
für den drahtlosen Datenaustauch aufweisen, beispielsweise eine Photodiode
für eine Infrarot-Schnittstelle oder eine Antenne für eine Funkwellen-Schnittstelle.
Über die Datenschnittstelle können auch Daten von der Vorrichtung
an eine gegebenenfalls auch entfernt angeordnete Einrichtung übertragen werden,
beispielsweise an eine neben- oder übergeordnete Steuereinrichtung. Hierzu
kann die Vorrichtung, insbesondere eine in der Vorrichtung angeordnete Steuereinheit,
Betriebsdaten der Vorrichtung und/oder des an die Vorrichtung angeschlossenen Verbrauchers
ermitteln und über die Datenschnittstelle übertragen.
In einer Ausführungsart werden die ermittelten Daten in dem Datenspeicher
mindestens zwischengespeichert, um diese zu vorgegebenen Zeiten, zu bestimmten Ereignissen,
wie beispielsweise dem Erreichen einer unteren Grenze des frei verfügbaren
Speicherplatzes, oder auf Anfrage der gegebenenfalls auch entfernt angeordneten
Einrichtung zu übertragen.
Der Anlass für eine Datenübertragung kann auch das Identifizieren
eines Störfalles sein, beispielsweise auch das Ansprechen der Sicherung.
In diesem Fall kann die Vorrichtung auch sicherstellen, dass die zuletzt
ermittelten Daten unverändert gespeichert bleiben und/oder dauerhaft in der
Vorrichtung gespeichert sind, um sie für eine spätere Analyse des Störfalls
zu erhalten.
In dem Datenspeicher können insbesondere auch die laufenden Betriebsdaten
der Vorrichtung und/oder des angeschlossenen Verbrauchers gespeichert sein, beispielsweise
der fließende Strom, auftretende Spannungsspitzen, Betriebsspannungsschwankungen,
Betriebs- und Umgebungstemperaturen und dergleichen. Diese Daten können entweder
von der Vorrichtung selbst oder von der über die Datenschnittstelle anschließbaren
Einrichtung daraufhin ausgewertet werden, wie der Betriebs- und Belastungszustand
der Vorrichtung und/oder des angeschlossenen Verbrauchers ist. Dadurch können
potentielle Störfälle frühzeitig erkannt werden und/oder Wartungsintervalle
angepasst werden.
In einem Ausführungsbeispiel ist die Auslösecharakteristik
mindestens auch durch den Parameter des Leistungs- oder Stromintegrals bestimmt,
d.h. durch das Integral der Leistung oder des über die Lastleitung fließenden
Stromes über der Zeit, und der Grenzwert für dieses Integral ist durch
das Einstellmittel unmittelbar einstellbar. Um den Einfluss von gegebenenfalls irrelevanten
langsamen Veränderungen beispielsweise des Stromwertes herauszufiltern, kann
das Integral nur über eine jeweils zurückliegende Integrationszeit gebildet
werden, beispielsweise über die jeweils zurückliegenden fünf Sekunden;
länger zurückliegende Werte werden bei der Integration nicht mehr berücksichtigt.
Die Integrationszeit kann dabei konstant sein, oder ebenfalls manuell oder selbsttätig
von der Vorrichtung einstellbar sein, beispielsweise in Abhängigkeit von dem
angeschlossenen Verbraucher oder der aktuellen Lastsituation.
In einem Ausführungsbeispiel ist das Stellelement ein Schalterelement,
das im Wesentlichen den Strom abschaltet und wieder zuschalten kann. Dies kann durch
einen Transistor erfolgen, der außerdem die Möglichkeit bietet, den Laststrom
zu regeln, insbesondere zu begrenzen.
Die Vorrichtung kann in Reihe mit dem Verbraucher zwischen einer Versorgungsleitung
einer Gleichspannungsversorgung und dem zugehörigen Massepotential geschaltet
sein. Im Falle einer Wechselspannungsversorgung liegt die Vorrichtung in Reihe
mit dem Verbraucher zwischen einer Phase und dem Nullleiter oder zwischen zwei Phasen.
Ein typisches Anwendungsgebiet ist der Einsatz in Gleichstrom-Niederspannungsversorgungen
mit einer Nennspannung von 24 V.
Die Vorrichtung kann dabei in einem Gehäuse angeordnet sein,
mittels dem die Vorrichtung lösbar auf einer Tragschiene festlegbar ist und
auf der Tragschiene an weitere erfindungsgemäße Vorrichtungen und/oder
an andere Komponenten der elektrischen Installation, wie beispielsweise Einspeiseklemmen,
Signalisierungselemente und dergleichen, anreihbar ist.
Zwei wesentliche Parameter der Auslösecharakteristik sind der
Nennstromwert und die Abhängigkeit einer Ansprechzeit, nach deren Ablauf das
Stellelement angesteuert wird, von dem tatsächlichen Laststrom. In einem Ausführungsbeispiel
weist die Vorrichtung ein einziges Einstellmittel auf, mit dem diese beiden Parameter
gleichzeitig verändert werden. Beispielsweise kann durch ein stufenförmiges,
insbesondere dreistufiges Einstellmittel zwischen einer genormten Auslösecharakteristik
B oder C für einen Leitungsschutz, G oder K für einen Schutz nachgeschalteter
Geräte und Motoren, oder Z für einen Schutz von Halbleiterbauelementen
und Messkreisen von Spannungswandlern gewählt werden.
Der zeitliche Verlauf des über die Lastleitung fließenden
Stromes kann auf unterschiedliche Weise ausgewertet werden. Im einfachsten Fall
wird ein Überschreiten des eingestellten oder vorgegebenen Maximalstromes oder
Nennstromes registriert und daraufhin das Stellelement schnellstmöglich und
insbesondere ohne gesteuerte Verzögerung abgeschaltet und dadurch der Stromkreis
zum Verbraucher unterbrochen. In vielen Anwendungsfällen ist dagegen die Leistungs-
oder Energieaufnahme zum Verbraucher entscheidend, wohingegen sehr kurzzeitige Stromspitzen
toleriert werden können. Um für diese Anwendungsfälle eine geeignete
Auslösecharakteristik bereitzustellen, kann es vorteilhaft sein, jedenfalls
auch parallel zur Beurteilung des fließenden Stromes das Integral des Stromes
i(t) über der Zeit oder auch das Integral des Stromes i(t) im Quadrat über
der Zeit zu erfassen oder zu berechnen und beim Auslöseverhalten zu berücksichtigen.
Im Falle einer mikrocontrollerbasierten Steuereinheit können
die Stromwerte in regelmäßigen Abständen erfasst und digital weiterverarbeitet
werden. Die so erhaltenen Stromwerte können mit in der Steuereinheit oder der
Vorrichtung abgespeicherten Werten verglichen werden. Die Zeit zwischen zwei Abtastwerten
für den über die Lastleitung fließenden Strom kann dabei konstant
sein, insbesondere aus einem Takt der Steuereinheit abgeleitet sein, oder variabel,
beispielsweise automatisch in Abhängigkeit der Stromänderung di(t)/dt
gewählt werden, um auch bei sehr schnellen Änderungen des Stromes erforderlichenfalls
noch sicher abschalten zu können.
In einer Ausführungsart ist die Vorrichtung mindestens zweipolig,
vorzugsweise allpolig mit der gegebenenfalls mehrphasigen Versorgungsleitung elektrisch
verbindbar. Dadurch sind die Diagnosemöglichkeiten erhöht, beispielsweise
können Fehlerstrommessungen oder Isolationsmessungen durchgeführt werden,
und die Signalentkopplung in einem System mit mehreren gattungsgemäßen
Vorrichtungen ist verbessert.
In einem Ausführungsbeispiel ist der Verbraucher mindestens zweipolig,
vorzugsweise allpolig an der Vorrichtung anschließbar. Dadurch ist eine klare
Zuordnung des Verbrauchers zu der zugehörigen Vorrichtung gewährleistet.
In einem Störfall kann nur der betroffene Verbraucher abgeschaltet werden,
wohingegen die weiteren Verbraucher in Betrieb bleiben. Dadurch ist die Ausfallzeit
des zugehörigen Gesamtsystems reduziert.
In einer Ausführungsart weist die Vorrichtung mindestens ein
Trennelement zum galvanischen Trennen der Vorrichtung von dem Verbraucher und/oder
der Versorgungsleitung auf. Das Trennelement kann in Reihe zu dem Stellelement liegen
und von der Steuereinheit steuerbar sein. Dadurch ist eine zusätzliche Sicherheit
für den Fall gegeben, dass das in einem Ausführungsbeispiel durch ein
Halbleiterbauelement gebildete Stellelement ausfällt, insbesondere einen Kurzschluss
aufweist. Das Trennelement kann durch ein elektromagnetisches Relais realisiert
sein. Wenn eine noch höhere Sicherheit gefordert ist, kann alternativ oder
zusätzlich zum Trennelement eine an sich bekannte Schmelzsicherung in Reihe
geschaltet sein.
Im Fall eines Auslösens der Vorrichtung kann diese entweder im
ausgeschalteten Zustand verharren oder nach einer vorgegebenen Zeitdauer selbsttätig
wieder in den eingeschalteten Zustand übergehen, insbesondere durch langsames
Durchsteuern des Stellelements und gleichzeitiger Ermittlung des über die Lastleitung
fließenden Stroms. Sollte dieser weiterhin unzulässig hoch sein, kann
die Vorrichtung nach einer vorgebbaren Anzahl derartiger Versuche in einen dauerhaft
ausgeschalteten Zustand übergehen. Alternativ oder ergänzend hierzu kann
die Vorrichtung auch ein Rücksetzelement aufweisen, wobei dieses auch durch
einen entsprechenden Signaleingang gebildet sein kann, über den die Vorrichtung
ein Rücksetzsignal von einer über- oder nebengeordneten Steuereinrichtung
erhält. Weiterhin alternativ oder ergänzend kann das Rücksetzelement
auch von außerhalb der Vorrichtung unmittelbar manuell oder mittelbar mit einem
Werkzeug manuell betätigbar sein, beispielsweise durch eine
Rücksetztaste unmittelbar an der Vorrichtung. In einem Ausführungsbeispiel
ist nur ein manuelles Rücksetzen möglich, insbesondere erfolgt keine automatische
Rücksetzung.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung, in der unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben
sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten
Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich
sein.
1 zeigt eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Anordnung
von insgesamt sieben erfindungsgemäßen Vorrichtungen,
3 zeigt beispielhaft die Einstellbarkeit der Auslösecharakteristik,
und
4a und 4b zeigen zwei
mögliche Signalverläufe für den Laststrom i(t).
Die 1 zeigt eine Seitenansicht eines
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
1 mit abgenommenem Gehäusedeckel. Die Vorrichtung 1 weist
ein prismenförmiges Gehäuse 2 aus Kunststoff auf, wobei die planparallelen
Grund- und Deckflächen parallel zur Zeichenebene liegen. Auf einer im eingebauten
Zustand in der Regel nicht sichtbaren Unterseite 4 weist das Gehäuse
2 eine hinterschnittene Nut 6 auf, mittels der das Gehäuse
2 auf einer nur symbolisch dargestellten und senkrecht zur Zeichenebene
sich erstreckende Trag- oder Hutschiene 8 festlegbar ist.
Die Vorrichtung 1 dient zum Schutz elektrischer Installationen
durch Begrenzen der Strom- und/oder Energieaufnahme eines elektrischen Verbrauchers
10 und stellt insbesondere die Funktionalität einer elektronischen
rücksetzbaren Lastüberwachung bereit. Die Vorrichtung 1 ist hierzu
elektrisch an eine Versorgungsleitung anschließbar. Im Ausführungsbeispiel
handelt es sich dabei um eine zweipolige Gleichstrom-Versorgungsleitung mit einer
Nennspannung von 12 Volt oder 24 Volt, die durch zwei senkrecht zur Zeichenebene
verlaufende Stromschienen 12, 14 bereitgestellt ist. Zum Herstellen
der elektrischen Verbindung weist die Vorrichtung 1 für jede Stromschiene
12, 14 ein zugehöriges Kontaktorgan 16,
18 auf, das federelastisch verformbar in einem zugehörigen Kontaktträger
20, 22 angeordnet ist. Der Kontaktträger 20,
22 kann aus einem elektrisch isolierenden Werkstoff bestehen und/oder kann
in der Vorrichtung 1 beweglich gelagert sein, im Ausführungsbeispiel
entsprechend den Pfeilen 24, 26 rechtwinklig zu den Stromschienen
12, 14 verschiebbar gelagert sein.
Im dargestellten Zustand ist die Vorrichtung 1 zweipolig
an die Versorgungsleitung angeschlossen. Die Verbindung mit den Stromschienen
12, 14 kann einzeln hergestellt und unterbrochen werden, wozu
die Kontaktträger 20, 26 entweder von außerhalb des
Gehäuses 2 unmittelbar manuell bewegbar sind oder mittelbar mit einem
Werkzeug manuell bewegbar sind. Im letztgenannten Fall können die Kontaktträger
20, 22 hierzu eine Werkzeugangriffsfläche 28,
30 aufweisen. Im einfachsten Fall kann diese durch eine Vertiefung oder
eine Erhebung in der Außenkontur der Kontaktträger 20,
22 gebildet sein. Im Ausführungsbeispiel sind die beiden Kontaktträger
20, 22 einzeln bewegbar. Alternativ hierzu kann auch eine mechanische
Kopplung vorgesehen sein, mittels der die beiden Kontaktträger 20,
22 gemeinsam bewegbar sind.
Alternativ zum dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Vorrichtung
1 auch nur einpolig mit der Versorgungsleitung verbindbar sein und der
zweite Pol der Versorgungsleitung kann über eine gegebenenfalls auch gemeinsam
mit weiteren Verbrauchern genutzte und unmittelbar an die Verbraucher
10 angeschlossene Rückleitung verbunden sein.
Der Verbraucher 10 ist ausgangsseitig an der Vorrichtung
1 über Anschlussklemmen 32, 34 anschließbar.
Dabei kann es sich um schraubenlose Anschlussklemmen 32, 34 handeln,
die mit einem Federkontaktelement ausgerüstet sind und in welche die Anschlussleitung
des Verbrauchers 10 nur eingesteckt werden muss.
Im Innern des Gehäuses 2 ist ein elektronisches Stellelement
36, das beispielsweise durch einen MOS-Transistor gebildet ist, in Reihe
mit einer das Kontaktorgan 16 mit der Anschlussklemme 32 verbindenden
Lastleitung 38 geschaltet. Die Verbindung zwischen dem weiteren Kontaktorgan
18 und der weiteren Anschlussklemme 34 ist im Ausführungsbeispiel
durch die Vorrichtung 1 durchgeschleift. Alternativ hierzu kann auch in
dieser Verbindungsleitung ein weiteres Stellelement angeordnet sein. Dadurch wäre
der Verbraucher 10 allpolig von der Versorgungsleitung abschaltbar und/oder
es können Fehlerstrommessungen durchgeführt werden.
In der Vorrichtung ist eine Steuereinheit 40 angeordnet,
die eine zentrale Recheneinheit beispielsweise in Form eines Mikrocontrollers
42 aufweist. Dieser ist datentechnisch mit einem Datenspeicher
44 verbunden, der einen Nur-Lese-Bereich und/oder einen frei beschreibbaren
Speicherbereich aufweisen kann. Die Energieversorgung der Steuereinheit
40 kann über die Versorgungsleitung erfolgen, insbesondere kann hierzu
die Steuereinheit 40 mit den Kontaktorganen 16, 18 verbunden
sein. Alternativ oder ergänzend kann in der Vorrichtung 1 auch ein
vorzugsweise über die Versorgungsleitung aufladbarer Energiespeicher angeordnet
sein, der jedenfalls einen Notbetrieb der Steuereinheit 40 bei einem Ausfall
der Versorgungsspannung gewährleistet.
Die Steuereinheit 40 kann über eine Anschlussleitung
oder einen Datenbus mit einer neben- oder übergeordneten Steuereinrichtung
verbindbar sein und von dort Signale empfangen oder Signale dorthin senden. Hierzu
weist die Vorrichtung 1 eine Datenschnittstelle 41 auf, die im
dargestellten Ausführungsbeispiel über einen das Protokoll der anzuschließenden
Anschlussleitung oder des Datenbusses abarbeitenden Schnittstellenbaustein
43 mit der Steuereinheit 40 und insbesondere mit dem Mikrocontroller
42 verbunden ist. Alternativ hierzu kann der Schnittstellenbaustein
43 auch in der Steuereinheit 40 integriert sein, insbesondere
softwaremäßig durch den vorhandenen Mikrocontroller 42oder durch
einen weiteren Mikrocontroller nachgebildet sein. Die über die Datenschnittstelle
41 in den Datenspeicher 44 einzulesenden Daten und/oder die aus
dem Datenspeicher 44 auszulesenden Daten werden über den Mikrocontroller
42 geführt. Alternativ hierzu können die Daten auch direkt zwischen
dem Datenspeicher 44 und der Datenschnittstelle 41 oder dem Schnittstellenbaustein
43 ausgetauscht werden.
Die Steuereinheit 40 und insbesondere der Mikrocontroller
42 steuert das Stellelement 36, beispielsweise den Gate-Anschluss
eines Transistors.
Für eine Ermittlung des auf der Lastleitung 38 fließenden
Stromes kann entweder in der Lastleitung 38 ein so genannter Shunt-Widerstand
angeordnet sein, oder alternativ oder ergänzend kann auch das Stellelement
36 selbst ein Signal an die Steuereinheit 40 zurückgeben,
das Rückschlüsse auf den in der Lastleitung 38 fließenden
Strom gibt. Beispielsweise kann die an der Gate/Source-Strecke abfallende Spannung
erfasst werden, die insbesondere unter Berücksichtigung der Parameter des Stellelements
36 und der sonstigen Betriebsparameter Rückschlüsse auf den auf
der Lastleitung 38 fließenden Strom zulässt. Der ermittelte Strom
wird anhand einer vorgebbaren und insbesondere im Datenspeicher 44 abgelegten
Auslösecharakteristik von dem Mikrocontroller 42 ausgewertet und dementsprechend
das Stellelement 36 angesteuert, insbesondere abgeschaltet.
Ein oder mehrere Parameter der Auslösecharakteristik sind durch
ein erstes Einstellmittel 46 einstellbar, das von außerhalb der Vorrichtung
1 mechanisch zugänglich ist. Im Ausführungsbeispiel ist das erste
Einstellmittel 46 im Bereich einer der Unterseite 4 gegenüberliegenden
und zu dieser planparallelen Oberseite 48 angeordnet, und gegenüber
der Oberfläche 50 zurückversetzt im Innern des Gehäuses
2 angeordnet.
Die Oberseite 50 weist eine Gehäuseöffnung auf,
in welche ein Werkzeug einführbar ist, mittels dem das erste Einstellelement
46 betätigbar ist.
In entsprechender Weise ist ein zweites Einstellmittel 52
angeordnet, das ebenfalls mit der Steuereinheit 40 verbunden ist. Die Einstellelemente
46, 52 können auch bündig mit der Oberfläche
50 abschließen oder sogar über diese hinausragen. Die Einstellelemente
46, 52 können auch unmittelbar manuell betätigbar sein.
Die Vorrichtung 1 weist weiterhin ein optisches Signalelement
54 auf, das mit der Steuereinheit 40 verbunden ist und den Betriebszustand
der Vorrichtung 1 signalisieren kann, beispielsweise durch Aussenden von
grünem Licht im Falle eines Normalbetriebs und durch Aussenden von rotem Licht
im Falle des Auslösens der Vorrichtung 1. Alternativ oder ergänzend
können auch akustische oder sonstige Signalelemente vorgesehen sein.
Weiterhin weist die Vorrichtung 1 einen Störmeldeausgang
56 auf, an dem eine Störleitung anschließbar ist, über welche
der Betriebszustand der Vorrichtung 1, insbesondere das Auslösen der
Abschaltung, an eine neben- oder übergeordnete Steuereinrichtung signalisiert
werden kann. Der Störmeldeausgang 56 kann grundsätzlich identisch
wie die Anschlussklemmen 32, 34 ausgebildet sein, insbesondere
als schraubenloser Federkontakt.
Die Oberflächen des Gehäuses 2, an denen die Anschlussklemmen
32, 34 und/oder der Störmeldeausgang 56 angeordnet
sind, sind plan und verlaufen senkrecht zur Zeichenebene der 1.
Diese Oberflächen sind terrassenförmig hinter- und übereinander angeordnet
mit einer Schrägstellung zwischen 10 und 45°, insbesondere etwa 30°,
gegenüber der Oberfläche 50, und sind miteinander über rechtwinklig
zur Oberfläche 50 angeordnete Verbindungsflächen verbunden. Dadurch
ist eine platzsparende Anordnung bei gleichzeitig einfacher Bedienung der Anschlussklemmen
32, 34 auch im eingebauten Zustand der Vorrichtung 1
gewährleistet.
Die 2 zeigt eine perspektivische Ansicht
einer Anordnung von insgesamt sieben erfindungsgemäßen Vorrichtungen
1, die konturengleich aneinandergereiht sind. An der Rückseite ist
der erste Kontaktträger 20 nicht sichtbar, weil er sich in der zurückgeschobenen,
vollständig im Gehäuse 2 untergebrachten Position befindet. Demgegenüber
ist der zweite Kontaktträger 22 in der aus dem Gehäuse
2
herausgeschobenen Position sichtbar, in welcher er (wie in der
1 dargestellt) die Stromschiene 14 elektrisch
kontaktieren kann. Besonders vorteilhaft ist, dass in der zurückgeschobenen
Position der beiden Kontaktträger 20, 22 die Vorrichtung
1 auf der Tragschiene 8 befestigt werden kann und auch der elektrische
Verbraucher 10 angeschlossen werden kann, während die Vorrichtung
1 noch spannungsfrei ist. Außerdem können auf diese Weise einzelne
Vorrichtungen 1 aus dem in der 2 dargestellten
Verbund einzeln herausgelöst oder hinzugefügt werden. Dadurch ist die
Montage und auch die Wartung vereinfacht. Auf den parallel zur Unterseite
4 verlaufenden, treppenartig angeordneten Oberflächen auf der Rückseite
sind jeweils Öffnungsschlitze 58 vorgesehen, durch die ein von außen
manuell zu betätigendes Betätigungsmittel des Kontaktträgers
20, 22 hindurchtreten kann, oder über die ein Werkzeug von
außen eingeführt werden kann, mittels dem der Kontaktträger
20, 22 bewegbar ist.
Auf der stirnseitigen Oberfläche 50 sind geradlinig
hintereinander das optische Signalelement 54 sowie das erste und zweite
Einstellmittel 46, 52angeordnet. Bei den Einstellmitteln
46, 52 kann es sich beispielsweise um einen drehbaren Stufenschalter
und/oder um ein Potentiometer handeln, wobei insbesondere bei der Verwendung eines
Potentiometers mindestens eine Zwischen- oder Endposition rastbar ist für eine
Grundeinstellung der Auslösecharakteristik. Auf der sich an die Oberfläche
50 anschließenden ersten Schrägfläche ist neben dem Störmeldeausgang
56 eine Öffnung 60 vorgesehen, mittels der die anzuschließende
Störmeldeleitung gelöst und/oder auch festgelegt werden kann; in gleicher
Weise sind auch die weiteren Schrägflächen ausgerüstet, welche die
Anschlussklemmen 32, 34 aufweisen.
Infolge der Aneinanderreihung der Vorrichtungen 1 sind auch
die zugehörigen Störmeldeausgänge 56 in einer Reihe geradlinig
hintereinander angeordnet. Auf diese Weise können besonders einfach Sammelstörleitungen
realisiert werden, beispielsweise indem ein Kontaktkamm in mehrere Störmeldeausgänge
eingesteckt ist. Alternativ hierzu kann auch mindestens ein Störmeldeausgang
individuell zu einer übergeordneten Steuereinrichtung weitergeleitet werden.
Die 3 zeigt beispielhaft die Einstellbarkeit
der Auslösecharakteristik mittels der Einstellmittel 46,
52, wobei in doppelt-logarithmischer Darstellung die Abhängigkeit
der Abschaltzeit tA der Vorrichtung 1 von dem auf den Nennstromwert
IN bezogenen Strom I in der Lastleitung 38 dargestellt ist.
Wie von Leistungsschutzschaltern her bekannt, kann die Auslösecharakteristik
durch eine Kennlinie dargestellt werden. Beispielhaft sind drei zugehörige
Kennlinien dargestellt. Der Nennstromwert der Vorrichtung 1, beispielsweise
2 A oder 5 A, ist entsprechend dem anzuschließenden Verbraucher 10
gewählt. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 kann lediglich
ein einziges Einstellmittel aufweisen, mit dem nur dieser Nennstromwert der Vorrichtung
1 einstellbar ist, bei dessen Erreichen die Vorrichtung 1 den
Verbraucher 10 schnellstmöglich abschaltet. Die Kennlinie der Abhängigkeit
der Abschaltzeit t0 vom Stromwert I in der Lastleitung 38 ist
dann unveränderlich.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist es auch möglich,
die Position einer unveränderlichen Kennlinie mit einem Einstellelement horizontal
und/oder vertikal in dem Diagramm der 3 zu verschieben,
d.h. den Stromwert I und/oder die Abschaltzeit t0 mit einem Faktor zu
multiplizieren.
Darüber hinaus kann ein Einstellmittel vorgesehen sein, mit dem
auch die Kurvenform der Kennlinie verändert werden kann, beispielsweise wie
in der 3 ausgehend von der linken durchgezogenen Kennlinie
über die gestrichelt eingezeichnete Kennlinie bis zu der rechten durchgezogenen
Kennlinie dargestellt. Gemäß der rechten durchgezogenen Kennlinie toleriert
die Vorrichtung 1 für eine längere Zeit einen höheren Strom
I und schaltet beispielsweise bei einem Laststrom, der doppelt so hoch ist wie der
Nennstrom, erst nach etwa 30 Sekunden ab. Für Verbraucher 10, bei
denen dies nicht toleriert werden kann, kann beispielsweise die linke durchgezogene
Kennlinie eingestellt werden, gemäß der ein Laststrom, der doppelt so
hoch ist wie der Nennstrom der Vorrichtung 1, nach weniger als 100 ms abgeschaltet
wird.
Es sind auch Ausführungsbeispiele möglich, in denen die
Form der Kennlinie gezielt einstellbar ist, beispielsweise insgesamt oder abschnittsweise
steiler oder flacher ausgebildet werden kann.
Die Einstellmittel 46, 52 bieten die Möglichkeit,
nahezu beliebige Auslösecharakteristiken nachzubilden, insbesondere die Auslösecharakteristik
auch ganz speziell an den jeweils angeschlossenen Verbraucher 10 individuell
anzupassen. Vorzugsweise ist beispielsweise im Datenspeicher 44 eine werksseitig
eingestellte Auslösecharakteristik vorgegeben, die von den Einstellelementen
46, 52 überschrieben oder verändert werden kann.
In den 4a und 4b
sind zwei mögliche Signalverläufe für den Laststrom i(t) dargestellt.
In beiden Fällen beträgt der Nennlaststrom IN = I0.
Im ersten Fall der 4a führt eine verhältnismäßig
langsame aber stetige Erhöhung des Laststroms zum Zeitpunkt t1 zu
einem Abschalten, weil die Fläche unter dem Integral (i(t) – I0)·dt
größer als ein Grenzwert G wird.
Im zweiten Ausführungsbeispiel der 4b
erreicht der Laststrom i(t) kurzzeitig zwar einen Spitzenwert I2,
der größer ist als der Strom I1, es wird aber nicht abgeschaltet,
weil das Integral (i(t) – I0)·dt kleiner als der vorgegebene
Grenzwert G bleibt. Je nachdem, welche Rechenoperation auf den Stromverlauf i(t)
angewandt wird, beispielsweise auch die Bildung des Integrals (i2(t)
– I0)·dt lassen sich unterschiedliche Verbraucher
10 optimal absichern.