Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Wiegen, insbesondere von
Menschen, mit einem Lastaufnahmebereich, in dem auf mechanische und/oder elektronische
Weise das Gewicht eines Menschen ermittelt wird, dass der Lastaufnahmebereich aus
einer transluzenten Platte gebildet wird, an der bodenseitig Fußelemente angeordnet
sind, und dass die Vorrichtung ein Gehäuse aufweist, in dem die Steuerungs-
und Anzeigeeinrichtungen sowie mindestens eine Leuchtquelle angeordnet ist.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE
20 2006 001 821 U1 bekannt. Dort ist eine Vorrichtung zum Wiegen von Menschen
bekannt, mit einem Lastaufnahmebereich, in dem auf elektronische Weise das Gewicht,
der Körperfett-, der Wasser- und/oder der Knochenanteil eines Menschen ermittelt
wird, wobei die Vorrichtung ein Gehäuse aufweist, in dem eine abnehmbare Steuerungs-
und Anzeigeeinrichtung angeordnet sind.
Darüber hinaus ist aus der Druckschrift DE
102 05 821 A1 eine Vorrichtung zum Wiegen von Menschen bekannt, deren Lastaufnahmebereich
aus einer transluzenten Platte besteht.
Beim vorgenannten Stand der Technik wird jedoch die im Gerät
angeordnete Beleuchtung als verbesserungswürdig angesehen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine neue Vorrichtung
zum Wiegen, insbesondere von Menschen zu schaffen, die eine verbesserte Beleuchtung
aufweist.
Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs
1, insbesondere den Merkmalen des Kennzeichenteils, wonach die wenigstens eine Lichtquelle
innerhalb oder außerhalb der transluzenten Platte verdeckt angeordnet ist und
dass die von der Lichtquelle erzeugten Lichtstrahlen überwiegend in die Plattenebene
eintreten und dass diese Lichtstrahlen zumindest teilweise an der der Lichtquelle
gegenüberliegenden Plattenbegrenzung sichtbar austreten.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Wiegen weist den Vorteil
auf, dass man mit wenigstens einer Lichtquelle quasi die gesamte Plattenbegrenzung
erkennbar beleuchten kann, da die in die Plattenebene eindringenden Lichtstrahlen
erst an der umlaufenden Plattenbegrenzung austreten.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann bei einer Ausführungsform
vorteilhafter Weise zusätzlich zum Gewicht der Körperfett-, der Wasser-
und/oder der Knochenanteil eines Menschen ermittelt werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die wenigstens
eine Lichtquelle auch nahe einer Stirnfläche der transluzenten Platte angeordnet
sein.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass wenigstens die eine
Lichtquelle innerhalb einer in der transluzenten Platte angeordneten Bohrung zu
befestigen. Sofern dieses Lichtquelle im Winkel von 360° Lichtstrahlen in die
Plattenebene abgibt, ist somit eine allseitige Beleuchtung der Plattenbegrenzung
möglich.
Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass mehrere Lichtquellen
nahe einer oder unterschiedlicher Stirnflächen einer transluzenten Platte angeordnet
sind, so dass der Effekt der Beleuchtung der Plattenbegrenzung verstärkt wird.
Auch ist eine Variation vorstellbar, bei der die Strahlungsrichtungen,
der nahe der Stirnfläche der transluzenten Platte angeordneten Lichtquellen
unterschiedlich sind. Dies hat zum Ziel, gegebenenfalls von einem Standort mehrerer
Lichtquellen aus, eine gleichmäßige Beleuchtung sämtlicher Plattenbegrenzungsbereiche
zu schaffen.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung ist zusätzlich
dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der transluzenten Platte zumindest
teilweise eingearbeitete Strukturen aufweist und das in diesen Bereichen ein Teil
der eingeleiteten Lichtstrahlen nach oben hin austritt. Bei dieser Ausführungsform
kann man neben der Beleuchtung der Plattenbegrenzung zusätzlich beispielsweise
auch durch die vorgenannten eingearbeiteten Strukturen, Bereiche kennzeichnen. So
ist es denkbar, dass beispielsweise der Trittbereich für die Füße
durch eine solche eingearbeitete und beleuchtete Struktur gekennzeichnet ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die transluzente Platte aus Glas gebildet ist. In diesem Zusammenhang ist es
denkbar, dass die transluzente Platte sandwichartig aus zwei aneinander befestigten
dünnen Platten gebildet wird und das die Oberfläche der unteren Platte
eingearbeitete Strukturen aufweist, an denen ein Teil der eingeleiteten Lichtstrahlen
zur Oberfläche der transluzenten Platte hin reflektiert wird und dort austritt.
Bei dieser Ausführungsform wird der Vorteil darin gesehen, dass die äußere
Oberfläche keine eingearbeiteten Strukturen aufweist, was rein aus reinigungstechnischen
und hygienischen Gründen vorteilhaft ist.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden
Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Wiegen,
2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß
Ansichtspfeil II in 1,
3 eine Unteransicht der Vorrichtung gemäß
1,
4 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß
Ansichtspfeil IV in 3,
5 eine Teilansicht bezüglich der Diodenanordnung
der Vorrichtung gemäß 1 und
6 eine weitere Teilansicht bezüglich einer anderen
Diodenanordnung der Vorrichtung gemäß 1.
In den Zeichnungen ist eine Vorrichtung zum Wiegen, insbesondere von
Menschen insgesamt, mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Die Vorrichtung zum Wiegen 10 wird aus einer rechteckigen
Glasplatte 11, vier Fußelementen 12, einem Gehäuse
13 und einer Anzeigevorrichtung 14 gebildet. Die Fußelemente
12 sind an einer Unterfläche 15 der Glasplatte
11 befestigt und weisen nicht dargestellte Gewichtssensoren auf. Die von
den Gewichtssensoren erfassten Daten werden über auf der Unterseite
15 angeordnete Leiterbahnen 16 dem Gehäuse 13 zugeführt.
Das Gehäuse 13 ist ebenfalls im Wesentlichen an der Unterseite
15 der Glasplatte 11 in einem Ausschnitt A letztlich befestigt
und weist einerseits auf nicht dargestellte Weise eine Steuerungseinrichtung und
andererseits eine an der Unterfläche 15 der Glasplatte angeordnete
Anzeigeeinrichtung 14 sowie ein Batteriefach 17 auf.
Auf einer Oberfläche 18 der Glasplatte 11 ist
eine Bedienleiste 19 zu erkennen, von der auf der Oberfläche
18 angeordnete Leiterbahnen 20 ausgehen. Diese Leiterbahnen
20 bilden nahe der beiden Längsseiten 21 jeweils unterschiedliche
Kontaktflächen 22a und 22b aus, auf die während des
Wiegevorgangs die Füße auf nicht dargestellte Weise gestellt werden müssen.
Während die Kontaktfläche 22b vollständig geschlossen ausgebildet
ist, weist die Kontaktfläche 22a dargestellte Unterbrechung auf. Zwischen
den Kontaktflächen 22a ist unterhalb des mittleren Bereiches der Glasplatte
11, die Anzeigevorrichtung 14 zu erkennen. Von oben nach unten
erkennt man auf der Anzeigevorrichtung 14 das Gewicht 23 (83 kg),
den Wasseranteil 24 (56,8%) sowie den Fettanteil 25 (23%).
Das Körpergewicht 23 wird auf einfache Weise über
die nicht dargestellten Gewichtssensoren in den Fußelementen 12 gemessen.
Dagegen werden der Körperfettanteil und damit auch der Wasseranteil mit Hilfe
von den vier Kontaktflächen 22a und 22b erfasst. Bei der
Messung muss je ein Fuß gleichzeitig auf einer Kontaktfläche
22a und einer Kontaktfläche 22b stehen. Gemessen wird dann
der komplexe Widerstand des Körpers mit einer sogenannten Vierleitermessung.
Über zwei Elektroden wird ein kleiner Wechselstrom (< 2 mA) eingeprägt
und an den beiden anderen Elektroden die abfallende Spannung gemessen. Der Einfluss
des Übergangswiderstandes von den Kontaktflächen zur Haut wird durch das
Messverfahren minimiert. Durch das Messen des Widerstandes bei verschiedenen Frequenzen
kann anhand eines elektrischen Ersatzmodells des menschlichen Körpers und eines
in die Steuerungseinrichtung integrierten Computers der Körperfettanteil errechnet
werden.
In den 5 und 6
ist eine besondere Beleuchtung 26 mit einer Mehrzahl von Dioden
27 der Vorrichtung 10 dargestellt. Man erkennt, dass unterhalb
der zeichnerisch weggebrochenen Bedienleiste 19 in dem Ausschnitt A der
Glasplatte 11 in der 5 drei Dioden
27 dargestellt sind, bei der eine Diode 27 Lichtstrahlen in die
Ebene der Glasplatte 12 in Richtung der gegenüberliegenden Stirnseite
28 immitiert, während zwei andere Dioden 27 diagonal in Richtung
der Längsseiten 21 abstrahlen. Durch diese Art der verdeckten Anordnung
der Leuchtdioden 26 unterhalb der Bedienleiste 19 wird es möglich,
bei der beschriebenen Ausführungsform lediglich die aus den Längsseiten
21 und den Stirnseiten 28 gebildete Kontur der Vorrichtung
10 auf vorteilhafte Weise zu beleuchten.
Auf nicht dargestellte Weise wäre es grundsätzlich auch
möglich, in die Oberfläche der Glasplatte 11 beispielsweise einen
Markennamen oder auch gestalterische Strukturen einzuarbeiten, die dann dazu führen
würden, dass an dieser Stelle jeweils die hinterleuchte, gut sichtbare Strukturen
entstehen würden. So könnte bei einer Körperfettwaage auch die zur
Messung notwendige Stellung jedes einzelnen Fußes auf beiden Kontaktflächen
22a und 22b gekennzeichnet werden.