Die Erfindung richtet sich auf ein Verfahren zum Aufheizen mindestens
einer einem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe, wobei dem Reformer ein Wärmeträgermedium
über mindestens eine Zuleitung zugeleitet und dieses mittels mindestens einer
Heizvorrichtung aufgeheizt wird. Die Erfindung richtet sich auch auf eine Vorrichtung
zum Durchführen des Verfahrens, wobei die Vorrichtung mindestens einen Reformer,
eine dem Reformer zugeordnete Zuleitung, eine dem Reformer zugeordnete Ausleitung,
eine dem Reformer zugeordnete Heizvorrichtung und mindestens eine dem Reformer nachgeschaltete
Katalysatorstufe aufweist.
Es ist bekannt, dass durch Reformieren von kohlenwasserstoffhaltigen
Energieträgern wie Benzin, Diesel, Erdgas oder LPG, ein wasserstoffhaltiges
Produktgas hergestellt werden kann. Beispielsweise läuft die Wasserdampf-Reformierung
für Methan als Hauptbestandteil von Erdgas im Wesentlichen nach den zwei unabhängigen
Reaktionsgleichungen
CH4 + H2O ⇔ CO + 3H2; &Dgr;h0 =
206kJ/mol
und
CH4 + 2H2O ⇔ CO2 + 4H2 &Dgr;h0
= 165kJ/mol
unter Wärmezuleitung an einem Katalysator ab. Ein solches bei der Wasserdampfreformierung
hergestelltes Wasserstoffgemisch stellt sich im Wesentlichen beispielsweise wie
folgt zusammen:
7% CO2, 9% CO, 1% CH4, 27% H2O sowie 56% H2.
Ein solches Gasgemisch ist für die Verwendung bei vielen Brennstoffzellen ungeeignet,
da das vorhandene Kohlenmonoxid die Katalysatoren der Brennstoffzellen angreift
und die Geschwindigkeit der zur Stromgewinnung notwendigen Oxidation deutlich herabsetzt.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, das Gasgemisch vor der Verwendung derart
zu reinigen, dass der Kohlenmonoxid-Anteil abhängig von den nachgeschalteten
Brennstoffzellen auf 10–100 ppm reduziert wird. Dies geschieht in sogenannten
Shift-Konvertern, wobei die Konvertierung entsprechend der exothermen homogenen
Wasser-Gas-Shift-Reaktion
CO + H2O ⇔ CO2 + H2 &Dgr;h0 =
–41kJ/mol
abläuft. In der Regel wird in zwei Temperaturstufen, dem Hochtemperatur-Shift
(HT-Shift) beispielsweise an einem Fe-Cr-Katalysator bei Temperaturen zwischen 300–500°C
und dem Niedertemperatur-Shift (NT-Shift) beispielsweise an einem Cu-Zn-Katalysator
bei Temperaturen von 200–300°C, konvertiert. Bei der hohen Temperatur
des HT-Shifts ist die Reaktionsgeschwindigkeit der Wasser-Gas-Reaktion hoch, allerdings
liegt das Gleichgewicht weit links, also bei hohen Kohlenmonoxid-Konzentrationen.
Bei den niedrigen Temperaturen des NT-Shifts liegt das Gleichgewicht günstiger,
allerdings ist hier die Reaktionsgeschwindigkeit kleiner. Nach einer derartigen
Shift-Konvertierung enthält das Gasgemisch einen Kohlenmonoxidgehalt von etwa
0,5 bis 1%.
Um diesen insbesondere für Niedertemperatur-PEM-Brennstoffzellen
weiterhin zu hohen Kohlenmonoxidgehalt zu reduzieren, wird optional eine Gasfeinreinigungsstufe
nachgeschaltet. Bei Nutzung der selektiven Oxidation reagiert das in dem Gasgemisch
vorhandene Kohlenmonoxid unter Zugabe von Sauerstoff und in Anwesenheit eines geeigneten
Katalysators zu Kohlendioxid, gemäß der Reaktion
CO + SO2 S CO2 &Dgr;h0 = –283,6kJ/mol
Diese Reaktion sollte weitestgehend selektiv, d.h. mit möglichst
unterdrückter Wasserstoff-Oxidation ablaufen
H2 + SO2 ⇔ H2O &Dgr;h0
= –243,5kJ/mol
Beim Starten des Prozesses sind zunächst sämtliche Reaktoren,
d.h. beispielsweise Reformer und nachgeschaltete Katalysatorstufe, und Wärmetauscher
auf Umgebungstemperatur und müssen auf Betriebstemperatur gebracht werden.
Bei Großanlagen erfolgt dies mittels Stickstoff, der extra für das An-
und Abfahren der Anlage vorgehalten wird. In kleineren, speziell in Brennstoffzellenanwendungen,
kommt dieses Verfahren nicht in Frage, da eine separate N2-Versorgung nicht toleriert
wird. Dabei ist die Aufheizung des Hauptreformers im allgemeinen unkritisch, da
dieser über eine direkte oder indirekte Beheizung verfügen kann (beispielsweise
ein Brenner beim Dampfreformer bzw. ein Brenner auf Basis einer Oxidation des Kraftstoffes
bei autothermer Reformierung oder partieller Oxidation). Zeitlich kritisch hingegen
ist die Aufheizung der nachgeschalteten Katalysatorstufe, in welchen beispielsweise
die Shift-Reaktionen oder eine selektive Oxidation stattfindet.
Aus der DE 101 32 064 A1
sind Verfahren zum Aufheizen von einem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufen
bekannt. In der ersten Variante wird in einem Reformer Wasser verdampft und direkt
in die nachgeschaltete Katalysatorstufe geleitet. Da das aufgeheizte Wasser in den
Katalysatoren der nachgeschaltete Katalysatorstufe kondensieren kann, sind bei diesem
Verfahren ausschließlich wasserunempfindliche Katalysatorsysteme geeignet.
In einer zweiten Variante wird anstelle von Wasser Luft aufgeheizt und in die nachgeschaltete
Katalysatorstufe eingeleitet. In diesem Fall müssen sauerstoffunempfindliche
Katalysatoren eingesetzt werden, da die Luft einen Sauerstoffanteil aufweist, welcher
die Katalysatoren deaktivieren oder gar schädigen könnte.
In einer weiteren Variante wird schließlich das direkte Aufheizen mit Rauchgas
der Reformerbrenners offenbart.
Aus der DE 199 44 540 A1
ist ein Reaktorsystem bekannt, welches mit elektrischen Heizmitteln arbeitet. Dabei
ist eine flächige, elektrische beheizbare, katalysatorbelegte und für
einen Reaktionseduktstrom durchlässige Heizvorrichtung vorgesehen. Bei einer
Startphase wird der Reaktionseduktstrom lediglich über einen Teil eines Eintrittsquerschnittes
in den Reaktionsraum geleitet.
Aus der DE 100 54 840 A1
ist schließlich ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Starten eines Reaktors
in einem Gaserzeugungssystem bekannt. Dabei wird ein Kohlenwasserstoff zur Erzeugung
thermischer Energie umgesetzt, wobei zumindest ein Teil eines Abgasstromes in den
Reaktor einströmt.
Im Stand der Technik bekannte Verfahren und Vorrichtungen haben erhebliche
Einschränkungen zur Folge. Beispielsweise einen erheblichen Energieverbrauch
oder eine Beschränkung der einzusetzenden Katalysatoren.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Lösung zu
schaffen, die es ermöglicht, einen Reformer und mindestens eine nachgeschaltete
Katalysatorstufe effektiv aufzuheizen wobei ein Einsatz konventioneller Katalysatoren
weiterhin möglich ist.
Bei einer ersten Variante eines Verfahrens zum Aufheizen mindestens
einer einem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe der Eingangs beschriebenen
Art wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch eine thermische Einkopplung
des aufgeheizten Wärmeträgermediums in die mindestens eine nachgeschaltete
Katalysatorstufe mittels einer indirekten Wärmeübertragung gelöst.
Ein solches Verfahren zum Aufheizen mindestens einer einem Reformer
nachgeschalteten Katalysatorstufe ermöglicht ein Anfahren eines Reformersystems
in kurzer Zeit und den Einsatz konventioneller Katalysatoren in der nachgeschalteten
Katalysatorstufe. Dies wird im Einzelnen dadurch erreicht, dass das aufgeheizte
Wärmeträgermedium mittels der indirekten Wärmeübertragung nicht
direkt mit einem Katalysator der nachgeschalteten Katalysatorstufe in Kontakt gebracht
wird. Bei einer direkten Wärmeübertragung könnte das aufgeheizte
Wärmeträgermedium, je nach Struktur und Eigenschaft des Wärmeträgermediums,
beispielsweise zumindest teilweise am Katalysator kondensieren oder in sonstiger
nicht gewollter Weise mit dem Katalysator reagieren und demgemäss einen auf
dieses Wärmeträgermedium empfindlich reagierenden Katalysator in seiner
Funktion einschränken oder gar zerstören. Mittels des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist es möglich, die in einem Reformer erzeugte Wärme für
ein Aufheizen einer dem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe zu nutzen, was
eine ressourcenschonende Aufheizung bei einer hohen Effizienz der in dem Reformer
erzeugten und vorhandenen Wärme gewährleistet.
Eine erfindungsgemäße erste Variante einer Vorrichtung zum
Aufheizen mindestens einer einem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe der
Eingangs beschriebenen Art weist mindestens einen Wärmeübertrager zum
indirekten Übertragen von Wärme auf.
Eine solche Vorrichtung ermöglicht ein effektives Durchführen
der ersten Variante des Verfahrens zum Aufheizen mindestens einer einem Reformer
nachgeschalteten Katalysatorstufe. Mittels des mindestens einen Wärmeübertragers
kann ein aufgeheiztes Wärmeträgermedium durch eine einem Reformer nachgeschalteten
Katalysatorstufe geleitet werden, ohne dass das Wärmeträgermedium in direktem
Kontakt mit dem Katalysator der nachgeschalteten Katalysatorstufe gelangt. Dies
ermöglicht eine Verwendung konventioneller Katalysatoren in der nachgeschalteten
Katalysatorstufe.
Bei einer zweiten Variante eines Verfahrens zum Aufheizen mindestens
einer einem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe der Eingangs beschriebenen
Art wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch eine zumindest teilweise Rückleitung
des Wärmeträgermediums nach einem Durchleiten durch die mindestens eine
nachgeschaltete Katalysatorstufen in den Reformer gelöst.
Ein solches Verfahren zum Aufheizen mindestens einer einem Reformer
nachgeschalteten Katalysatorstufe ermöglicht ein Aufheizen und Anfahren eines
Reformersystems in kurzer Zeit und den gleichzeitigen Einsatz konventioneller Katalysatoren
in der nachgeschalteten Katalysatorstufe. Dies wird im Einzelnen dadurch erreicht,
dass das aufgeheizte Wärmeträgermedium nach einem Durchleiten durch die
mindestens eine nachgeschaltete Katalysatorstufe zumindest teilweise in den Reformer
rückgeleitet wird. Dabei wird das verwendete Wärmeträgermedium vorzugsweise
in mehreren Zyklen wiederverwendet, wodurch verhindert wird, dass sich die etwaigen
unerwünschten Eigenschaften des Wärmeträgermediums durch permanentes
neues Einleiten in das System in der nachgeschalteten Katalysatorstufe akkumulieren.
Dies ermöglicht eine Verwendung konventioneller Katalysatoren in der nachgeschalteten
Katalysatorstufe.
Eine erfindungsgemäße zweite Variante einer Vorrichtung
zum Aufheizen mindestens einer einem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe der
Eingangs beschriebenen Art weist mindestens eine Rückleitung zum Ruckführen
des Wärmeträgermediums in den Reformer auf.
Eine solche Vorrichtung ermöglicht ein effektives Durchführen
der zweiten Variante des Verfahrens zum Aufheizen mindestens einer einem Reformer
nachgeschalteten Katalysatorstufe. Mittels der mindestens einen Rückleitung
kann ein aufgeheiztes Wärmeträgermedium nach einem Durchleiten durch die
mindestens eine nachgeschaltete Katalysatorstufe zumindest teilweise in den Reformer
rückgeleitet werden. Damit ist ein permanentes neues Zuleiten des Wärmeträgermediums
nicht notwendig, wodurch eine Akkumulation etwaiger unerwünschter Stoffkomponenten
und/oder Eigenschaften des Wärmeträgermediums in der nachgeschalteten
Katalysatorstufe verhindert wird. Dies ermöglicht eine Verwendung konventioneller
Katalysatoren in der nachgeschalteten Katalysatorstufe.
Bei einer dritten Variante eines Verfahrens zum Aufheizen mindestens
einer einem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe der Eingangs beschriebenen
Art wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch ein vorzugsweise alternierendes
Durchführen eines der Verfahrensschritte der ersten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens und eines der Verfahrensschritte der zweiten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens gelöst.
Ein solches Verfahren zum Aufheizen mindestens einer einem Reformer
nachgeschalteten Katalysatorstufe ermöglicht ein äußerst effizientes
Aufheizen und Anfahren eines Reformersystems in kurzer Zeit und den Einsatz konventioneller
Katalysatoren in der nachgeschalteten Katalysatorstufe. Dabei ist erfindungsgemäß
insbesondere ein alternierendes Durchführen eines der Verfahrensschritte der
ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens und eines der Verfahrensschritte
der zweiten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen, um so
eine Vermischung der gegebenenfalls unterschiedlichen Wärmeträgermedien
zu vermeiden.
Eine erfindungsgemäße dritte Variante einer Vorrichtung
zum Aufheizen mindestens einer einem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe
der Eingangs beschriebenen Art weist mindestens einen Wärmeübertrager
zum indirekten Übertragen von Wärme und eine Rückleitung zum Rückleiten
eines Wärmeträgermediums in den Reformer auf.
Eine solche Vorrichtung ermöglicht ein effektives Durchführen
der dritten Variante des Verfahrens zum Aufheizen mindestens einer einem Reformer
nachgeschalteten Katalysatorstufe. Mittels des Wärmeübertragers zum indirekten
Übertragen von Wärme und der Rückleitung zum Rückleiten eines
Wärmeträgermediums in den Reformer können in effizienter Weise gegebenenfalls
unterschiedliche Wärmeträgermedien verwendet werden, was zu einer hohen
Effizient der erfindungsgemäßen Vorrichtung führt.
Bevorzugt wird zur Ausgestaltung der Erfindung bei der ersten Variante
des erfindungsgemäßen Verfahrens im wesentlichen Wasser als das Wärmeträgermedium
dem Reformer über die mindestens eine Zuleitung zugeleitet. Wird Wasser als
das Wärmeträgermedium zugeleitet, ist es möglich, in der nachgeschalteten
Katalysatorstufe insbesondere wasserempfindliche Katalysatoren zu verwenden, da
aufgrund der erfindungsgemäßen indirekten Wärmeübertragung das
aufgeheizte Wasser nicht in direktem Kontakt mit dem Katalysator der nachgeschalteten
Katalysatorenstufe kommt und daher eine Kondensation oder eine sonstige nicht gewollte
Reaktion des Wasser in diesem nicht zu befürchten ist.
Weiterhin wird zur Ausgestaltung der Erfindung bei der ersten Variante
des erfindungsgemäßen Verfahrens das aufgeheizte Wärmeträgermedium
in die mindestens eine nachgeschaltete Katalysatorstufe mittels mindestens einer,
vorzugsweise in zumindest einem Bereich als Rohrwendel ausgebildeten Bypass-Leitung
thermisch eingekoppelt. Eine solche thermische Einkopplung mittels einer Bypass-Leitung
ermöglicht ein einfaches Durchleiten eines Wärmeträgermediums durch
die nachgeschaltete Katalysatorstufe ohne in direktem Kontakt mit dem Katalysator
der Katalysatorstufe zu kommen. Dabei ist zur thermischen Einkopplung die Bypass-Leitung,
welche eine indirekte Wärmeübertragung von dem aufgeheizten Wärmeträgermedium
auf die nachgeschaltete Katalysatorstufe ermöglicht, vorzugsweise in zumindest
einem Bereich als Rohrwendel ausgebildet, um so die Oberfläche und damit die
Kontaktfläche des Wärmeübertragers zu erhöhen und somit eine
möglichst effektive Wärmeübertragung zu ermöglichen.
Bevorzugt wird in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bei der
ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens mindestens eine der nachgeschalteten
Katalysatorstufe zugeordnete Reformerproduktzuleitung und mindestens eine Bypass-Leitung
mittels einer, vorzugsweise der mindestens einen nachgeschalteten Katalysatorstufe
nachgeschalteten Ventilanordnung leitungsgesteuert. Eine solche Leitungssteuerung
mittels einer Ventilanordnung ermöglicht eine einfache Flusssteuerung der nachgeschalteten
Katalysatorstufe zugeordneten Reformerproduktzuleitung und der mindestens einen
Bypass-Leitung. Mittels einer solchen Leitungssteuerung kann je nach regulärem
Betrieb oder nach Aufwärmphase das Reformerprodukt oder das Wärmeträgermedium
in die Reformerproduktzuleitung bzw. die Bypass-Leitung geleitet werden.
In einer Ausführungsform der Erfindung weist die erste Variante
der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine vorzugsweise in zumindest einem
Bereich als Rohrwendel ausgebildete Bypass-Leitung auf. Eine solche Bypass-Leitung
ermöglicht ein einfaches Durchleiten eines Wärmeträgermediums durch
die nachgeschaltete Katalysatorstufe ohne dass dieses in direktem Kontakt mit den
Katalysatoren der Katalysatorstufe kommt. Dabei ist die Bypass-Leitung, welche eine
indirekte Wärmeübertragung von dem aufgeheizten Wärmeträgermedium
auf die nachgeschaltete Katalysatorstufe ermöglicht, vorzugsweise in zumindest
einem Bereich als Rohrwendel ausgebildet, um so mittels einer großen Kontaktfläche
eine möglichst effektive Wärmeübertragung zu ermöglichen.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die erste
Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine der mindestens einen Katalysatorstufe
nachgeschaltete Ventilanordnung auf. Dabei ist die Ventilanordnung vorzugsweise
der dem Reformer nachgeschalteten Katalysatorstufe nachgeschaltet, so dass die Ventilanordnung
lediglich mit den bereits abgekühlten Wärmeträgermedien oder Reformerprodukten
in Kontakt kommt.
Bevorzugt wird zur Ausgestaltung der Erfindung bei der zweiten Variante
des erfindungsgemäßen Verfahrens im wesentlichen Luft, vorzugsweise Umgebungsluft
als das Wärmeträgermedium dem Reformer über die mindestens eine Zuleitung
zugeleitet. Wird Luft, vorzugsweise Umgebungsluft als das Wärmeträgermedium
zugeleitet, ist es möglich, in der nachgeschalteten Katalysatorstufe insbesondere
luftempfindliche, dass heißt insbesondere sauerstoffempfindliche Katalysatoren,
zu verwenden, da aufgrund der erfindungsgemäßen Rückleitung der Luft
nach einem Durchleiten durch die mindestens eine Katalysatorstufe in den Reformer
die Sauerstoffkonzentration der eingeleiteten Luft permanent reduziert, zumindest
nicht weiter erhöht wird und daher zumindest eine vollständige Deaktivierung
der beispielsweise sauerstoffempfindlichen Katalysatoren verhindert wird.
Bevorzugt wird in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bei der
zweiten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens das Wärmeträgermedium
mittels einer Pumpvorrichtung, vorzugsweise einer Umwälzpumpe zumindest teilweise
rückgeleitet. Eine solche zumindest teilweise Rückleitung mittels einer
Pumpvorrichtung ermöglicht insbesondere eine schnelle und effektive Rückleitung,
so dass das Wärmeträgermedium nur eine geringe Wärmemenge an die
Umgebung abgibt. Weiterhin wird ein Stau des Wärmeträgermediums effektiv
verhindert.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die zweite
Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Pumpvorrichtung, vorzugsweise
eine Umwälzpumpe auf. Eine solche Pumpvorrichtung unterstützt den Fluss
des Wärmeüberträgermediums innerhalb durch die das Wärmeübertragungsmedium
leitenden Komponenten, Bauteile und/oder Vorrichtungen.
Schließlich wird bevorzugt in einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung bei der ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens zusätzlich
einer der Verfahrensschritte der zweiten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens durchgeführt. Bei einer derartigen Kopplung beider Varianten des
erfindungsgemäßen Verfahrens kann ein besonders effizientes Anfahren einer
nachgeschalteten Katalysatorstufe erreicht werden.
Die vorgenannten sowie beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen
beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden Bauteile unterliegen in
Größe, Form, Gestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeptionen
keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so dass die in dem Anwendungsgebiet bekannten
Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmal und Vorteile des Gegenstands der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung
der zugehörigen Zeichnungen, in der – beispielhaft – ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist. In der Zeichnung zeigt
1a ein Blockschaltbild einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer ersten Variante der Erfindung;
1b eine skizzenhafte Darstellung eines Bereichs einer
nachgeschalteten Katalysatorstufe;
2a ein Blockschaltbild einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer zweiten Variante der Erfindung;
2b ein Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer zweiten Variante der Erfindung;
3 ein Blockschaltbild einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer dritten Variante der Erfindung.
In 1a ist bei einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer ersten Variante der Erfindung
nach ein Reformer 100 dargestellt, der eine Reformerzuleitung
110 und eine Reformerausleitung 120 aufweist. An der Reformerzuleitung
110 sind eine Wasserzuleitung 104 und eine Brennstoffzuleitung
102 angeschlossen. Die Wasserzuleitung 104 und die Brennstoffzuleitung
102, d.h. insbesondere deren Flussraten, können mittels
Ventile (nicht gezeigt) geregelt werden. Die Brennstoffzuleitung 102 liefert
kohlenwasserstoffhaltige Energieträger wie Benzin, Diesel, Erdgas oder LPG
oder ein Gemisch aus diesen.
Im regulären Betrieb, d.h. nach einer Aufheizphase, wird ein
Gemisch von kohlenwasserstoffhaltigen Energieträgern und Wasser dem Reformer
100 zugeleitet.
In der Aufwärmphase hingegen ist es vorgesehen, lediglich im
wesentlichen Wasser über die Wasserzuleitung 104 dem Reformer
100 zur Verfügung zu stellen. Das Wasser dient in diesem Fall als
ein Wärmeträgermedium und nicht als eines der Reformeredukte. Ungeachtet
dessen wird das Wasser wie im regulären Betrieb durch den Reformer
100, also auch durch die in dem Reformer angeordneten Katalysatoren geleitet.
Die Brennstoffzuleitung 102 wird entsprechend für die Phase der Aufheizung
im wesentlichen geschlossen oder deren Flussrate zumindest deutlich reduziert.
Um den Reformer 100, d.h. insbesondere den oder die im Reformer
100 vorhandenen Katalysatoren, aufzuheizen, ist der Reformer
100 mit einer Heizvorrichtung 200 ausgestattet. Die Heizvorrichtung
200 kann in beliebiger Weise innerhalb oder außerhalb oder auf sonstiger
Art an oder im Reformer 100 angeordnet sein. Zum Betrieb der Heizvorrichtung
200 wird die Heizvorrichtung 200 mittels einer Luftzuleitung
202 und einer Brennstoffzuleitung 204 mit Energie versorgt, um
die Heizvorrichtung innerhalb eines geeigneten Temperaturbandes zu betreiben. Neben
Flammbrennern oder sonstigen Brennervorrichtungen kann die Heizvorrichtung auch
elektrisch betrieben sein. Die Heizvorrichtung 200 ist mit dem Reformer
100 thermisch gekoppelt, so dass ein Wärmestrom W von der Heizvorrichtung
200 zu dem Reformer 100 ausgebildet ist, der ein Aufheizen des
Reformers 100 ermöglicht.
Das von der Wasserzuleitung 104 stammende Wasser, welches
über die Reformerzuleitung 110 in den Reformer 100 eingeleitet
wird, wird mittels der Heizvorrichtung 200 aufgeheizt und in die Reformerausleitung
120 geleitet. An die Reformerausleitung 120 schließt sich
eine zu der Reformerproduktzuleitung 310 und zu einer Bypass-Leitung
320 führende Aufteilung an. Im regulären Betrieb, d.h. wenn sowohl
Wasser als auch Brennstoff dem Reformer zugeleitet werden und diese im Reformer
100 zu dem Reformerprodukt reagieren, wird das aus dem Reformer stammende
wasserstoffhaltige Reformerprodukt über die Reformerproduktzuleitung
310 der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 zugeleitet. Die
Katalysatorstufe 300 kann beispielsweise eine Hochtemperaturshift-Stufe
(HT-Shift), eine Niedertemperaturshift-Stufe (NT-Shift) und/oder eine selektive
Oxidationsstufe (Sel-Ox-Stufe) oder eine Kombination der Stufen aufweisen. Das Reformerprodukt
ist in der Regel ein wasserstoffhaltiges Gasgemisch, welches auch einen Anteil Kohlenmonoxid
enthält und daher für die direkte Verwendung bei vielen Brennstoffzellen
ungeeignet ist. Das Reformerprodukt wird daher im regulären Betrieb über
die Reformerproduktausleitung 120 durch die Reformerprodukteinleitung
310 in eine nachgeschaltete Katalysatorstufe 300 geleitet. Die
Reformerproduktzuleitung 310 führt das Reformerprodukt dabei direkt
durch den Katalysator der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300, wobei
bei der in der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 durchgeführten
Katalyse das Katalysatorstufenprodukt über die Katalysatorstufenproduktausleitung
350 ausleitet wird. Das Katalysatorenstufenprodukt ist dabei im wesentlichen
ein durch Oxidation am Katalysator von Kohlenmonoxid gereinigtes wasserstoffreiches
Gasgemisch. Dieses wird anschließend im regulären Betrieb über eine
Ventilvorrichtung 360 in eine Brennstoffzelle 400 geleitet. In
der Brennstoffzelle 400 wird dann entsprechend der Brennstoffzellenreaktionen
die in dem wasserstoffhaltigen Katalysatorstufenprodukt vorhandene Energie in elektrische
Energie umgewandelt.
Während der Aufheizphase wird jedoch das aufgeheizte Wasser,
welches über die Reformerausleitung 120 den Reformer 100
verlässt, in die Bypassleitung 320 geleitet. Die Bypassleitung
320 stellt eine Umgehungsleitung zu der Reformerproduktzuleitung
310 dar und leitet das aufgeheizte Wasser derart in die nachgeschaltete
Katalysatorstufe, d.h. im wesentlichen durch den Katalysator der nachgeschalteten
Katalysatorstufe 300, dass ein direkter Kontakt des aufgeheizten Wassers
mit dem Katalysator 332 der nachgeschalteten Katalysatorstufe
300 vermieden wird. Der Wärmeübertrag erfolgt stattdessen über
einen Wärmeübertrager 330, der im vorliegenden Fall als eine
Heizwendel 340 ausgebildet ist. Somit kann der Katalysator 332
der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 indirekt mittels des aufgeheizten
Wassers aufgeheizt werden, so dass eine Beschädigung des Katalysators
332 aufgrund einer etwaigen Kondensation des aufgeheizten Wasser in dem
Katalysator 332 verhindert wird.
Nach Durchlaufen des Wärmeübertragers 330, d.h.
in der dargestellten Ausführungsform nach Durchlaufen der Heizwendel
340, wird das nun abgekühlte Wasser durch die Bypassleitung
320 aus der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 in die Ventilvorrichtung
360 geleitet. In der dargestellten Ausführungsform ist die Ventilvorrichtung
360 der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 nachgeschaltet.
Wird beispielsweise die Katalysatorstufenproduktausleitung 350 mittels
der Ventilvorrichtung 360 geschlossen und gleichzeitig die Bypass-Leitung
320 geöffnet, wird das aus der Reformerausleitung 120 austretende
Fluid aufgrund des in der Reformerproduktzuleitung 310
entstehenden Gegendruckes, welcher in Folge des Schließens der mit der Reformerproduktzuleitung
310 in fluidführender Verbindung stehenden Katalysatorstufenproduktausleitung
350 aufgebaut wird, durch die geöffnete und nahezu gegendruckfreie
Bypassleitung 320 geleitet. Dieser durch die Bypassleitung 320
führende ist der für die Aufheizphase vorbestimmte Weg. Nach erfolgter
Aufheizung, d.h. nach Abschluss der Aufheizphase, wird mittels der Ventilvorrichtung
360 die Bypassleitung 320 bzw. 320' geschlossen und gleichzeitig
die Reformerproduktausleitung 350 geöffnet. Der aufgrund der Schließung
der Bypassleitung 320/320' entstehende Gegendruck in der Bypassleitung
320 wird das aus der Reformerausleitung 120ausgeleitete Fluid
durch die Reformerproduktzuleitung 310 in die nachgeschaltete Katalysatorstufe
300 geleitet.
Je nach Betriebsmodus, d.h. entweder Aufheizphase oder regulärer
Betrieb, kann daher über eine entsprechende Einstellung der Ventilvorrichtung
360 das aus dem Reformer 100 stammende und über die Reformerausleitung
120 ausgeleitete Fluid, welches während der Aufheizphase das aufgeheiztes
Wasser als Wärmeträgermedium und während des regulären Betriebs
ein wasserstoffhaltiges Reformerproduktgas ist, entweder in die Reformerproduktzuleitung
310 (im regulären Betrieb) oder durch die Bypassleitung
320 (während der Aufheizphase) geleitet werden. Die Position der Ventilvorrichtung
in der dargestellten Ausführungsform ist vorteilhafterweise der nachgeschalteten
Katalysatorstufe 300 nachgeschaltet, da die an dieser Position die durch
die Ventilvorrichtung 360 fließenden Fluide bereits abgekühlt
sind. Es ist jedoch auch denkbar, die Ventilvorrichtung 360 an jeder anderen
möglichen Stelle, beispielsweise zwischen Reformer 100 und nachgeschalteter
Katalysatorstufe 300, anzuordnen.
In 1b ist eine schematische Darstellung
eines Bereichs einer nachgeschalteten Katalysatorstufe 300. Diese weist
gemäß der Ausführungsform nach der ersten Variante der Erfindung
einen Abschnitt der das aufgeheizte Wärmeträgermedium in die nachgeschaltete
Katalysatorstufe 300 einleitenden Bypass-Leitung 320, eine die
Wärme des aufgeheizten Wärmeträgermediums in die Umgebung –
den Katalysator 332 – ausleitende Heizwendel 340 und einen
Abschnitt der das abgekühlte Wärmeträgermedium aus der nachgeschalteten
Katalysatorstufe 300 ausleitenden Bypass-Leitung 320' auf. Bypass-Leitung
320, Heizwendel 340 und Bypass-Leitung 320' sind in fluidführender
Weise miteinander leitungsverbunden. Der Katalysator 332 kann ein beliebiger
für den Zweck der Katalysatorstufe 300 geeigneter Katalysator sein,
wie beispielsweise ein Fe-Cr-Katalysator, ein Cu-Zn-Katalysator oder eine beliebige
Mischung aus unterschiedlichen geeigneten Stoffen sein. Auch ist – ganz allgemein
– der Katalysator 332 nicht auf eine Einheit beschränkt. Es
ist denkbar und praxisnah, eine Mehrzahl von gleichen oder unterschiedlichen Katalysatoren
einzusetzen. Dies gilt mutatis mutandis auch für den Katalysator des Reformers
100. Ebenso kann der Katalysator 332 in unterschiedlichen Formen
in die nachgeschaltete Katalysatorstufe 300 eingebracht sein, beispielsweise
als Schüttung.
Während der Aufheizphase wird über die Bypassleitung
320 das aufgeheizte Wasser der nachgeschalteten Katalysatorstufe
300 zugeleitet, jedoch ohne in direktem Kontakt mit dem in der nachgeschalteten
Katalysatorstufe 300 vorhandenen Katalysator 332 zu gelangen.
Das aufgeheizte Wasser fließt anschließend in eine Heizwendel
340, welche aufgrund der großen Kontaktfläche zu dem Katalysator
332 im besonderen Maße eine indirekte Wärmeübertragung der
in dem aufgeheizten Wasser vorhandenen Wärme zu dem Katalysator 332
ermöglicht. Während der Katalysator 332 indirekt aufgeheizt wird,
kühlt sich das aufgeheizte Wasser während des Durchfließens durch
die Heizwendel 340 ab, so dass das nun abgekühlte Wasser über
die Bypassleitung 320' aus der nachgeschalteten Katalysatorstufe
300 ausgeleitet wird.
Zusätzlich zu den beschriebenen Bauelementen und/oder Vorrichtungen
ist in der 1b auch die Reformerproduktzuleitung
310 dargestellt, welche im regulären Betrieb das Reformerprodukt durch
den Katalysator 332 führt. Über die Katalysatorstufenproduktausleitung
350 wird im regulären Betrieb das Katalysatorstufenproduktausleitung
aus der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 ausgeleitet.
Erfindungsgemäß sind die Leiteinrichtungen 320,
340, 320' einerseits und die Leiteinrichtungen 310,
350 andererseits im wesentlichen voneinander separiert und bilden für
die beschriebenen Zwecke unterschiedliche Wege innerhalb und durch die nachgeschaltete
Katalysatorstufe 300 aus.
Bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer zweiten Variante der Erfindung nach 2a und
2b weist die Vorrichtung einen Reformer 100
auf, an welchem eine Reformerzuleitung 110 und eine Reformerausleitung
120 angeordnet sind. Wiederum kann der Reformerzuleitung 110 über
eine Wasserzuleitung 104 und/oder einer Brennstoffzuleitung 102
Wasser, Brennstoff und/oder ein Wasser-Brennstoffgemisch zugeleitet werden. Weiterhin
weist der Reformer 100 eine Heizvorrichtung 200 auf, welche mittels
einer Luftzuleitung 202 und einer Brennstoffzuleitung 204 mit
Energie versorgt werden kann. Auch in dieser Variante sind elektrische oder sonstige
Heizvorrichtungen denkbar. Mittels eines Wärmestroms W zwischen der Heizvorrichtung
200 und dem Reformer 100 wird der Reformer 100 aufgeheizt.
Im regulären Betrieb wird dem Reformer 100 über
die Reformerzuleitung 110 ein Wasser-Brennstoffgemisch zugeleitet. Dieser
setzt sich aus dem von der Brennstoffzuleitung 102 stammenden Brennstoff
und aus dem von der Wasserleitung 104 stammenden Wasser zusammen. Das aufgeheizte
Reformerprodukt wird anschließend über die Reformerausleitung
120 und über die sich daran anschließende Reformerproduktzuleitung
310 in die nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 eingeleitet.
Die Reformerproduktzuleitung 310 führt das Reformerprodukt direkt
durch den Katalysator der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300, wobei
bei der in der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 durchgeführten
Katalyse das Katalysatorstufenprodukt über die Katalysatorstufenproduktausleitung
350 ausgeleitet wird. Das Katalysatorenstufenprodukt ist dabei im wesentlichen
ein durch Oxidation am Katalysator von Kohlenmonoxid gereinigtes wasserstoffreiches
Gasgemisch. Diese wird anschließend in eine Brennstoffzelle 400 geleitet.
In dieser Brennstoffzelle wird im regulären Betrieb die in dem Katalysatorstufenprodukt
enthaltene Energie in elektrischen Strom umgewandelt. Gemäß der zweiten
Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist diese eine Rückleitung
380 auf, die gemäß 2a beispielsweise
mit einer Ausleitung einer Brennstoffzelle über einen Leitungsteiler (beispielsweise
in einer einfachen Form ein T-Stück) verbunden oder gemäß
2b beispielsweise mittels einer Ventilvorrichtung
385 mit der Katalysatorstufenproduktausleitung 350 verbunden ist.
Die Ventilvorrichtung 385 ist lediglich optional. Auf eine Anordnung kann
bei Verwendung einer Pumpvorrichtung 370, welche schaltbar ist, gemäß
2a verzichtet werden.
Wie bereits bei der Vorrichtung gemäß Variante
1 beschrieben, kann die Wasserzuleitung 104 bzw. die Brennstoffzuleitung
102 geregelt werden, d.h. insbesondere die Flussraten der Zuleitungen
102 und/oder 104.
Während der Aufheizphase wird dem Reformer 100 statt
einem Wasser-Brennstoffgemisch über die Brennstoffzuleitung 102 Umgebungsluft
zugeleitet. D.h. im Detail, dass die Wasserzuleitung 104 während der
Aufheizphase im wesentlichen geschlossen wird und dem Reformer 100 im wesentlichen
alleine über die Zuleitung 104 statt beispielsweise Brennstoffgas
Umgebungsluft eingeleitet wird. Die Umgebungsluft wird dabei über die Reformerzuleitung
110 in das Innere des Reformers 100 geleitet. Mittels der Heizvorrichtung
200 wird die in dem Reformer 100 eingeleitete Umgebungsluft aufgeheizt
und über die Reformerausleitung 120 bzw. der Reformerproduktzuleitung
310 in die nachgeschaltete Katalysatorstufe 300 eingeleitet. Dabei
wird die Umgebungsluft direkt durch den in der nachgeschalteten Katalysatorstufe
300 vorhandenen Katalysator geleitet. Die Umgebungsluft heizt dabei den
in der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 vorhandenen Katalysator auf.
Gleichzeitig führt der in der Umgebungsluft vorhandene Luftsauerstoff zu einer
partiellen Oxidation des Katalysators und damit zu einer Teildeaktivierung des Katalysators.
Die partielle Oxidation an dem Katalysator führt gleichzeitig zu einer Verringerung
des Anteils des Luftsauerstoffs in der zugeleiteten Umgebungsluft.
Erfindungsgemäß wird die Umgebungsluft entweder nach einer
Durchführung durch eine Brennstoffzelle 400 (gemäß
2a) oder direkt nach der Ausleitung aus der nachgeschalteten
Katalysatorstufe 300 (gemäß 2b)
in die Rückleitung 380 geleitet. Für eine derartige Rückleitung
wird vorzugsweise eine Ventilvorrichtung 385 (gemäß
2b) angeordnet, die je nach Zustand die Umgebungsluft
entweder in die nachgeschaltete Brennstoffzelle 400 beziehungsweise direkt
in die Umgebungsluft, oder in die Rückleitung 380 leitet. Die Ventilvorrichtung
kann über unterschiedliche Einstellungen verfügen, so dass beispielsweise
auch eine nur teilweise Rückleitung der Umgebungsluft realisiert werden kann.
Die Ventilsteuerung kann auch an anderen Positionen angeordnet sein, sie ist jedoch
lediglich optional, da eine Leitungssteuerung auch mittels der Pumpvorrichtung
370 realisiert werden kann. Die mit der Rückleitung 380 verbundene
Pumpvorrichtung 370, welche vorzugsweise eine Umwälzpumpe ist, leitet
dabei die abgekühlte und sauerstoffreduzierte Umgebungsluft zurück zu
der Brennstoffzuleitung 104, von welcher sie erneut in die Reformerzuleitung
110 geleitet wird. Dabei wird erfindungsgemäß keine oder nur
ein geringer Teil frischer Umgebungsluft, welche einen höheren Sauerstoffanteil
aufweist, dem System zugeführt. Die nun abgekühlte und sauerstoffreduzierte
Umgebungsluft wird erneut in den Reformer 100 eingeleitet, in diesem erneut
aufgeheizt und anschließend über die Reformerausleitung bzw. der Reformerproduktzuleitung
310 erneut in die nachgeschaltete Katalysatorstufe 300 eingeleitet.
Die aufgeheizte Umgebungsluft heizt dabei aufgrund des direkten Kontaktes mit dem
Katalysator in der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 diesen auf und
wird gleichzeitig von den Katalysatoren weiter oxidiert. Nach einem zweiten Durchlaufen
der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 weist die zirkulierende Umgebungsluft
einen weiter reduzierten Anteil Luftsauerstoff auf, so dass die Umgebungsluft aufgrund
der erfindungsgemäßen Rückleitung zu einem Inertgas, d.h. zu einem
Gasgemisch mit einem geringen oder keinem Sauerstoffanteil, konvertiert wird.
Die Umgebungsluft kann für einen weiteren Zyklus mittels der
Pumpvorrichtung 370 über die Rückleitung 380 und der
Reformerzuleitung 110 dem Reformer 100 und anschließend über
die Reformerausleitung 120 bzw. der Reformerproduktzuleitung
310 der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 zugeleitet werden.
Eine weitere Teildeaktivierung der in der nachgeschalteten Katalysatorstufe
300 vorhandenen Katalysatoren findet aufgrund der nun geringen Konzentration
von Sauerstoff in der Umgebungsluft nicht mehr statt.
Dies bedeutet, dass, obwohl die zu Beginn sauerstoffhaltige Umgebungsluft
direkt durch die Katalysatoren der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300
geleitet wird, nur eine geringfügige Teildeaktivierung der Katalysatoren stattfindet
und daher keine speziellen, insbesondere sauerstoffunempfindliche Katalysatoren
verwendet werden müssen.
Um die Katalysatoren nach der Aufheizphase schließlich wieder
zu reaktivieren, genügt – da nur ein sehr geringes Volumen der in der
nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 vorhandenen Katalysatoren deaktiviert
wurde – ein Durchfluten der Katalysatoren mit einem Wasserstoff ausweisenden
Gasgemisch. Dies kann beispielsweise das Wasser-Brennstoffgasgemisch sein, welches
im regulären Betrieb über die Wasserzuleitung 104 bzw. die Brennstoffzuleitung
102 dem Reformer 100 zugeleitet und anschließend der nachgeschalteten
Katalysatorstufe 300 eingeleitet wird. Diese verdrängt gleichzeitig
die bisher zirkulierende Umgebungsluft, die über die Ventilvorrichtung
385 (gemäß 2b) den Kreislauf verlässt
und zusammen mit dem Katalysatorstufenprodukt aus der nachgeschalteten Katalysatorstufe
300 geleitet wird. Die Leitung wird dann für den regulären Betrieb
mittels der Ventilvorrichtung 385 (gemäß 2b)
und/oder mittels Schließens der Pumpvorrichtung 370 geschlossen.
In 3 ist bei einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer dritten Variante der Erfindung
ein Reformer 100 dargestellt, der eine Reformerzuleitung 110 und
eine Reformerausleitung 120 aufweist. An der Reformerzuleitung
110 sind eine Wasserzuleitung 104 und eine Brennstoffzuleitung
102 angeschlossen. Die Wasserzuleitung 104 bzw. die Brennstoffzuleitung
102, d.h. insbesondere deren Flussraten, können mittels Ventile (nicht
gezeigt) geregelt werden. Die Brennstoffzuleitung 102 liefert kohlenwasserstoffhaltige
Energieträger wie Benzin, Diesel, Erdgas oder LPG oder ein Gemisch aus diesen.
Er kann jedoch auch Luft, insbesondere Umgebungsluft bereitstellen.
Weiterhin weist der Reformer 100 eine Heizvorrichtung
200 auf, welche mittels einer Luftzuleitung 202 und einer Brennstoffzuleitung
204 mit Energie versorgt werden kann. Mittels eines Wärmestroms W
zwischen der Heizvorrichtung 200 und dem Reformer 100 wird der
Reformer 100 aufgeheizt.
Gemäß der dritten Variante der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist diese mit einem bereits oben näher beschriebenen Wärmeübertrager
330 ausgestattet, der über eine Bypassleitung 320 mit der
Reformerausleitung 120 verbunden ist. Eine ebenfalls mit dem Wärmeübertrager
300 verbundene Bypassleitung 320' endet in eine erste Ventilvorrichtung
360. Die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß der dritten
Variante weist zudem eine oben näher beschriebene Rückleitung
380 zum Rückleiten eines Wärmeträgermediums in den Reformer
auf. Diese Rückleitung 380 ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der dritten Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer zweiten
Ventilvorrichtung 385 verbunden und endet in die Brennstoffzuleitung
102, welche wiederum über die Reformerzuleitung 110 in den
Reformer 100 führt. Die zweite Ventilvorrichtung 385 kann
in ihrer Funktion mit der Ventilvorrichtung 360 verglichen werden. Je nach
Zustand der Ventilvorrichtung 385 kann ein Wärmeträgermedium
in die Rückleitung 380 oder aber in die Brennstoffzelle
400 bzw. direkt in die Umgebung geleitet werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden die zwei erfindungsgemäßen
Varianten, welche in der Vorrichtung gemäß 3
kombiniert sind, alternierend verwendet. Dies bedeutet, dass beispielsweise Wasser
als Wärmeträgermedium über die geöffnete Wasserzuleitung
104, bei gleichzeitiger Schließung der Brennstoffzuleitung
102, über die Reformerzuleitung 110 in den Reformer eingeleitet
wird. Wie bereits beschrieben, wird das Wasser in den Reformer 100 aufgrund
der mit dem Reformer 100 gekoppelten Heizvorrichtung 200 aufgeheizt
und gelangt in die Reformerausleitung 120. Während der Aufheizphase
wird das aufgeheizte Wasser in die Bypassleitung 320 eingeleitet und von
dieser in den Wärmeübertrager 300 geführt, wo eine indirekte
Wärmeübertragung der Wärme des aufgeheizten Wasser auf den Katalysator
der nachgeschalteten Katalysatorstufe 300 stattfindet. Anschließend
wird das abgekühlte Wasser über die Bypassleitung 320' in die
Ventilvorrichtung 360 geleitet, welche während der Aufheizphase derart
geschaltet ist, dass es das abgekühlte Wasser in die Ventilvorrichtung
385 leitet, welches anschließend wiederum das abgekühlte Wasser
beispielsweise in die Brennstoffzelle 400 oder aber in eine sonstige Auffangvorrichtung
(nicht gezeigt) leitet.
Alternierend zu der Aufheizung mit beispielsweise Wasser als Wärmeträgermedium
gemäß der ersten Variante der Erfindung kann auch eine Aufheizung mit
Luft, vorzugsweise Umgebungsluft als Wärmeträgermedium durchgeführt
werden. Dazu wird die Wasserzuleitung 104 geschlossen und die Brennstoffzuleitung
102 geöffnet. Von der Brennstoffzuleitung 102 wird nun Luft,
vorzugsweise Umgebungsluft, über die Reformerzuleitung 110 in den
Reformer 100 eingeleitet. Auch hier findet mittels der Heizvorrichtung
eine Aufwärmung der als Wärmeträgermedium agierenden Umgebungsluft
statt. Die aufgeheizte Umgebungsluft wird über die Reformerausleitung 120
aus dem Reformer 100 ausgeleitet. Die Ventilvorrichtung 360 ist
nun derart geschaltet, dass die aufgeheizte Umgebungsluft nicht in die Bypassleitung
320, sondern über die Reformerproduktzuleitung 310 direkt
in die nachgeschaltete Katalysatorstufe, d.h. durch den in der nachgeschalteten
Katalysatorstufe angeordneten Katalysator, geleitet wird. Die aufgeheizte Umgebungsluft
heizt die nachgeschaltete Katalysatorstufe 300 auf und wird anschließend
über die Katalysatorstufenproduktausleitung 350 durch die Ventilvorrichtung
360 in die Ventilvorrichtung 385 geleitet, welche die abgekühlte
Umgebungsluft in die Rückleitung 380 leitet. Aufgrund der bereits
oben näher beschriebenen Reaktionen der aufgeheizten Umgebungsluft mit dem
Katalysator der nachgeschalteten Katalysatorstufe weist die durch die nachgeschaltete
Katalysatorstufe 300 geleitete Umgebungsluft einen reduzierten Sauerstoffgehalt
auf. Die derartig sauerstoffreduzierte Umgebungsluft wird mittels der Pumpvorrichtung
370 für einen weiteren Zyklus zurück zur Brennstoffzuleitung
102 geleitet, von welcher die Umgebungsluft über die Reformerzuleitung
110 in den Reformer 100 geleitet wird. Dieser Zyklus kann beliebig
oft wiederholt werden, bis beispielsweise die gewünschte Temperatur der nachgeschalteten
Katalysatorstufe 300 erreicht ist oder aber alternierend erneut Wasser
als Wärmeträgermedium eingesetzt werden soll.
Dazu kann die Ventilvorrichtung 385 derart geschaltet werden,
dass die Umgebungsluft aus dem System geleitet wird, um eine Vermischen der Umgebungsluft
und des Wassers zu vermeiden. Dies kann beispielsweise mittels eines Ausleitens
in die Brennstoffzelle 400 oder mittels eines Ausleitens in die Umgebung
oder einer sonstigen Auffangvorrichtung (nicht gezeigt) bewirkt werden. Anschließend
wird – wie oben beschrieben – die Brennstoffzuleitung 102
geschlossen und gleichzeitig die Wasserzuleitung 104 geöffnet, so
dass erneut Wasser als das Wärmeträgermedium verwendet werden kann. Nach
erfolgter Aufheizung der nachgeschalteten Katalysatorstufe werden die bisher verwendeten
Wärmeträgermedien mittels einer diesbezüglichen Stellung der Ventilvorrichtung
360 und/oder 385 aus dem System ausgeleitet. Dabei ist anzumerken,
dass die zum einen die Position der Ventilvorrichtung 385, sofern vorhanden,
an anderen geeigneten Positionen angeordnet werden kann. Zudem ist die Ventilvorrichtung
385 optional, da eine Ventilfunktion auch mittels einer speziellen Pumpvorrichtung
370, welche ein Öffnen und Schließen der Rückleitung
380 bewirken kann, möglich ist.
Nach erfolgtem Anfahren, dass heißt nach erfolgtem Aufheizen,
kann für den dann stattfindenden regulären Betrieb über die Brennstoffzuleitung
102 der Brennstoff und über die Wasserzuleitung 104 eine
entsprechende Menge Wasser dem Reformer zugeführt werden.
Weitere Einzelheiten der in der dritten Variante verwendeten Bauteile
und Vorrichtungen können den Beschreibungen der Variante 1 und
2 entnommen werden.
- 100
- Reformer
- 102
- Brennstoffzuleitung
- 104
- Wasserzuleitung
- 110
- Reformerzuleitung
- 120
- Reformerausleitung
- 200
- Heizvorrichtung
- 202
- Luftzuleitung
- 204
- Brennstoffzuleitung
- 300
- nachgeschaltete Katalysatorstufe
- 310
- Reformerproduktzuleitung
- 320
- Bypass-Leitung (heißer Bereich)
- 320'
- Bypass-Leitung (kalter Bereich)
- 330
- Wärmeübertrager
- 332
- Katalysator
- 340
- Heizwendel
- 350
- Katalysatorstufenproduktausleitung
- 360
- Ventilvorrichtung
- 370
- Pumpvorrichtung
- 380
- Rückleitung
- 385
- Ventilvorrichtung
- 400
- Brennstoffzelle
- W
- Wärmestrom