Die Erfindung betrifft ein hohles Bauelement als Stütze, Träger
oder frei stehende Säule gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE
20 2005 002 945 U1 ist ein gattungsgemäßer hohler Ganzglasträger
bekannt, welcher aus mindestens zwei Randprofilen und mindestens zwei Halbschalen
aus Glas besteht. Die beiden Halbschalen sind mit den Randprofilen durch Verkleben
mittels Kleber oder durch Anlaminieren mittels einer Folie, jeweils vorzugsweise
aus Polyvinylbutyral oder aus einem Ionoplast (Polymer), derart miteinander verbunden,
dass sie gemeinsam ein statisch tragendes Hohlprofil bilden. Die Verwendung eines
Klebers oder einer Folie, vorzugsweise aus transparentem Material, erfordert große
Klebeflächen oder Folien-Kontaktflächen, um die hohen Festigkeitswerte
und Temperaturbeständigkeit zu erzielen, die bei Verwendung des hohlen Bauelements
als Stütze, Träger in Gebäuden und anderen Bauwerken oder als freistehende
Säule erforderlich sind. Ferner bereitet die Laminierung in einem Autoklaven
besondere Probleme, da hierfür der Hohlraum des Bauelements drucktechnisch
abgestützt werden muss, was nur durch einen großen Aufwand möglich
ist.
Ferner besteht bei Hohlräumen dieser Art immer die Gefahr, dass
die Laminierung oder Verklebung im Innenraum des Hohlkörpers nicht einwandfrei
ausgeführt ist, jedoch eine Nachbearbeitung nicht möglich ist, insbesondere
dann, wenn das hohle Bauelement sehr lang ist.
Es ist vorgesehen, die Bauelemente in sehr großen Längen
herzustellen, beispielsweise 12 Meter oder länger.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, das hohle
Bauelement derart zu gestalten, dass es einfacher herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale
von Anspruch 1 gelöst.
Demgemäß ist die Erfindung ein hohles Bauelement als Stütze,
Träger oder frei stehende Säule, enthaltend zwei Glaswände, sowie
zwei Wandverbindungsvorrichtungen, welche die Glaswände an ihren in einer Längsrichtung
des Bauelements verlaufenden seitlichen Wandendabschnitten miteinander verbinden
und auf Abstand voneinander halten, wobei die Glaswände und die Wandverbindungsvorrichtungen
zwischen sich einen Hohlraum begrenzen und zusammen ein in sich stabiles, statisch
tragendes Hohlprofil bilden, und wobei die Wandverbindungsvorrichtungen jeweils
zwei Anschlussprofile aufweisen, von welchen eines am Wandendabschnitt der einen
Glaswand und das andere am benachbarten Wandendabschnitt der anderen Glaswand befestigt
ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden Anschlussprofile bei jeder Wandverbindungsvorrichtung durch eine
mechanische Verbindungsvorrichtung mechanisch miteinander lösbar verbunden
sind, sodass sie voneinander trennbar sind, auch während die Glaswände
an den Anschlussprofilen befestigt sind, und dass die mechanischen Verbindungsvorrichtungen
von außerhalb des Hohlraumes zugänglich angeordnet sind, sodass sie von
außerhalb des Hohlraumes zum Verbinden oder Trennen der Anschlussprofile bedienbar
sind.
Durch die Erfindung ist das hohle Bauelement zweiteilig in Form von
zwei Bauelementhälften ausgeführt. Durch diese geteilte Ausführung
ist es möglich, jede der beiden Bauelementhälften problemlos einzeln in
einem Autoklaven zu laminieren, ohne dass störende Hohlräume vorhanden
sind. Jede Bauelementhälfte ist nach dem Laminieren von allen Seiten zugänglich
und kann somit ohne Probleme weiterbearbeitet werden. Nach dem Herstellen der Bauelementhälften
werden diese mittels der mechanischen Verbindungsvorrichtungen schubsteif miteinander
verbunden, vorzugsweise mittels Schrauben oder Bolzen. Um die Wandverbindungsvorrichtungen
gegenüber den Glaswänden abzudichten, können Dichtungen verwendet
werden. Hierzu kann sinnvollerweise in den Wandverbindungsvorrichtungen eine Nut
gebildet werden, in welcher die Dichtung fixiert werden kann.
Nachdem die beiden Bauelementhälften mittels der mechanischen
Verbindungsvorrichtungen lösbar miteinander verbunden sind, besteht die Möglichkeit,
den externen Bereich der Wandverbindungsvorrichtungen mittels einer Blende zu verkleiden.
Die Blende kann vielfältige Formen und Funktionen haben. Sie kann vorteilhafterweise
so gestaltet sein, dass sie die Grundkontur der beiden Bauelementhälften fortsetzt.
Sie kann aber auch derart gestaltet sein, dass sie z. B. als Anschlussprofil zum
Anschluss an eine benachbarte Wand dienen kann.
Die Anschlussprofile der Wandverbindungsvorrichtungen können
an den Glaswänden angeschraubt sein, sind jedoch vorzugsweise an die Glasscheiben
angeklebt oder anlaminiert. Der Kleber oder die Folie sind vorzugsweise lichtdurchlässig,
vorzugsweise auch durchsichtig.
Falls es aus Sicherheitsgründen erforderlich oder zweckmäßig
ist, besteht im Rahmen der Erfindung auch die Möglichkeit, die Anschlusselemente
an den Glaswänden nicht nur anzukleben oder anzulaminieren, sondern zusätzlich
auch mechanisch, z. B. durch Schrauben zu befestigen. Die Schraubenköpfe können
in die Glaswände versenkt werden.
Die Anschlussprofile können mittels einer solchen Folie in einem
Autoklaven mittels einer geeigneten Temperatur und unter Druck an die Glaswände
anlaminiert werden, bevor die beiden Anschlussprofile der betreffenden Wandverbindungsvorrichtung
mechanisch derart miteinander verbunden werden, dass sie später wieder voneinander
trennbar sind, während sie an den Glaswänden befestigt sind.
Für hohle Bauelemente nach der Erfindung, welche eine sehr große
Länge haben, wird vorgeschlagen, die Anschlussprofile und ggf. weitere Elemente
der Wandverbindungsvorrichtungen aus Stahl herzustellen, welche eine sehr geringe
Wärmeausdehnung haben. Hierzu sind solche Stähle bevorzugt, die einen
spezifischen Ausdehnungskoeffizienten kleiner als 0,0000125 × 1/K besitzen.
Das hohle Bauelement kann oben und/oder unten offen sein oder durch
eine Abdeckung verschlossen werden, beispielsweise luftdicht verschlossen werden.
Die Abdeckungen können als statisch tragende Konsolen ausgeführt sein,
an welchen die Glaswände befestigt werden können und an welchen selbst
wiederum andere Bauteile befestigt werden können.
Das hohle Bauelement kann als Glasstütze oder Glasträger,
z. B. als Unterkonstruktion für eine Glasfassade, ein Glasdach, eine Glastreppe
oder ein anderes Bauteil verwendet werden. Ferner kann das hohle Bauelement als
frei stehende Säule verwendet werden.
In dem Hohlraum des hohlen Bauelements können Leuchtkörper
oder andere Elemente untergebracht werden.
Die Erfindung beinhaltet auch den Gedanken, die beiden Wandverbindungsvorrichtungen
durch einen oder mehrere Stege in Bauelementquerrichtung miteinander zu verbinden,
um die Tragfähigkeit des Bauelements zu erhöhen.
Das hohle Bauelement kann mit einem Trockenmittel versehen werden
zur Vermeidung von Kondensat im Hohlraum des Bauelements.
Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den
Zeichnungen zeigen
1 einen horizontalen Querschnitt eines hohlen Bauelements
nach der Erfindung in der Ebene I-I von 2 gesehen,
2 eine Seitenansicht des hohlen Bauelements von
1,
3 einen horizontalen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform
eines hohlen Bauelements nach der Erfindung,
4 einen horizontalen Querschnitt einer nochmals weiteren
Ausführungsform eines hohlen Bauelements nach der Erfindung,
5 einen vergrößerten Ausschnitt des in
1 unten gezeigten seitlichen Endabschnittes des hohlen
Bauelements nach der Erfindung,
6 eine vergrößerte Darstellung einer weiteren
Ausführungsform des in 5 dargestellten Endabschnittes
des hohlen Bauelements nach der Erfindung.
Die in den 1, 2,
3, 4 und 5
gezeigten Ausführungsformen von hohlen Bauelementen nach der Erfindung sind
im Prinzip alle gleich, mit der Ausnahme von verschiedenen zusätzlich an ihnen
befestigten Elementen, die im einzelnen beschrieben werden. Die in 6
gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich von den anderen Ausführungsformen
durch eine andere Wandverbindungsvorrichtung.
Die in den 1 bis 5
gezeigten hohlen Bauelemente nach der Erfindung bestehen jeweils aus zwei Glaswänden
2 und 4 und zwei Wandverbindungsvorrichtungen 6 und
7, welche die Glaswände 2 und 4 an ihren in einer
Längsrichtung 8 des Bauelements verlaufenden seitlichen Wandrandabschnitten
10 benachbart zu ihren Längsrändern 11 miteinander verbinden
und auf Abstand voneinander halten. Die Glaswände 2 und
4 und die Wandverbindungsvorrichtungen 6 und 7 umschließen
in Umfangsrichtung um die Längsrichtung 8 einen Hohlraum
12 und bilden zusammen ein in der Form stabiles, statisch tragendes Hohlprofil.
Die beiden Wandverbindungsvorrichtungen 6 und 7 enthalten jeweils
zwei Anschlussprofile 14, von welchen eines am Wandrandabschnitt
10 der einen Glaswand 2 und das andere am benachbarten Wandrandabschnitt
10 der anderen Glaswand 4 befestigt ist. Die beiden Wandverbindungsvorrichtungen
6 und 7 sind, wie die Zeichnungen zeigen, vorzugsweise gleich
ausgebildet. Die Anschlussprofile 14 der einen und/oder der anderen der
beiden Wandverbindungsvorrichtungen 6 und 7 können verschieden
oder vorzugsweise gleich ausgebildet sein. Die Glaswände 2 und
4 sind vorzugsweise lichtdurchlässig, vorzugsweise durchsichtig.
Die Anschlussprofile 14 sind an den Wandendabschnitten
10 vorzugsweise anlaminiert oder angeklebt. Der hierfür verwendete
Kleber oder eine zum Laminieren verwendete Folie besteht vorzugsweise aus einem
transparenten, vorzugsweise durchsichtigem, Material. Der Kleber oder die Folie kann
beispielsweise aus einem Polymer, z. B. Polyvinylbutyral, Ionoplast (Polymer), teilkristallinem
Thermoplast oder einem anderen Material bestehen, welches die erforderliche Klebefestigkeit,
Dauerhaftigkeit und Wärmestabilität hat. Eine geeignete Folie wird zum
Beispiel von der Firma DuPont unter der Marke (trade mark) „SentryGlasPlus"
vertrieben. Als Kleber kann auch beispielsweise Silikon verwendet werden. Kleben
oder Laminieren sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Stattdessen
können die Anschlussprofile 14 auch durch Schrauben oder Bolzen an
den Glaswänden 2 bzw. 4 befestigt sein. Falls es aus Sicherheitsgründen
erforderlich oder zweckmäßig ist, können die Anschlussprofile
14 sowohl durch eine Anlaminierung oder eine Klebeverbindung als auch zusätzlich
durch eine mechanische Verbindung wie z. B. Schrauben oder Bolzen an den Glaswänden
2 bzw. 4 befestigt sein.
Die Anschlussprofile 14 können aus mehreren einzelnen
Teilen bestehen, welche in Längsrichtung 8 des Bauelements nacheinander
angeordnet sind. Gemäß bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
erstreckt sich jedes Anschlussprofil 14 in Längsrichtung
8 des Bauelements über die gesamte Länge der Glaswände
2 und 4.
Gemäß der Erfindung sind die beiden Anschlussprofile
14 bei jeder der beiden Wandverbindungsvorrichtungen 6 und
7 nicht miteinander verklebt und auch nicht miteinander zusammenlaminiert
oder anderweitig unlösbar verbunden, sondern durch eine mechanische Verbindungsvorrichtung
16 bzw. 17 mechanisch schubsteif, jedoch lösbar miteinander
verbunden, sodass sie voneinander trennbar sind, während die Glaswände
2 und 4 an den Anschlussprofilen 14 befestigt sind. Die
mechanischen Verbindungsvorrichtungen 16 bzw. 17 sind von außerhalb
des Hohlraumes 12 zugänglich angeordnet, sodass sie zum Verbinden
oder Trennen der beiden Anschlussprofile 14 der betreffenden Wandverbindungsvorrichtung
6 bzw. 7 bedient werden können. Die mechanischen Verbindungsvorrichtungen
16 und 17 können unterschiedlich oder vorzugsweise gleich
ausgebildet sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind die beiden Wandverbindungsvorrichtungen 6 und 7 jeweils luftdicht
ausgebildet und luftdicht mit den beiden Glaswänden 2 und
4 verbunden, sodass an ihnen keine Luft in den Hohlraum 12 eindringen
oder aus dem Hohlraum 12 austreten kann.
Zur Vermeidung von Kondensat im Hohlraum 12 kann ein Trockenmittel
verwendet werden, welches in den Hohlraum 12 eingesetzt oder benachbart
zu ihm angeordnet wird, beispielsweise durch eine oder mehrere Trockenmittelbehälter
20, wie sie beispielsweise in 2 angeordnet
sind, beispielsweise auf einer Endverbindungsvorrichtung 22, welche eines
der beiden in Längsrichtung 8 voneinander entfernten Wandenden
24 der beiden Glaswände 2 und 4 miteinander verbindet
und vorzugsweise den Hohlraum 12 an diesem Glaswandende luftdicht verschließt.
Eine weitere Endverbindungsvorrichtung 26 kann auch die in Längsrichtung
8 entfernten anderen Enden 28 der beiden Glaswände
2 und 4 miteinander verbinden und vorzugsweise dort den Hohlraum
12 luftdicht verschließen. Die eine und/oder die andere der beiden
Endverbindungsvorrichtungen 22 und 26 können jeweils Verbindungsmittel
zum Verbinden des Bauelements mit einem anderen Bauelement, oder mit einem Fundament,
aufweisen, beispielsweise eine oder mehrere Laschen 30 bzw. 32.
Solche sind als Beispiel in 2 schematisch dargestellt.
Bei den Ausführungsformen nach den 1,
2, 3, 4
und 5 sind die beiden Anschlussprofile 14
bei jeder Wandverbindungsvorrichtung 6 und 7 mechanisch aneinander
befestigt, entweder direkt oder unter Zwischenlage einer Dichtung. Jede mechanische
Verbindungsvorrichtung 16 und 17 weist hierfür beispielsweise
eine oder vorzugsweise eine Vielzahl von Schrauben 34 auf, welche durch
eine Bohrung 36 des einen der beiden Anschlussprofile 14 hindurch
gesteckt und in eine Gewindebohrung 38 des betreffenden anderen der beiden
Anschlussprofile 14 der betreffenden Wandverbindungsvorrichtung
6 bzw. 7 geschraubt sind. Anstatt Gewindebohrungen 38
können einfache Bohrungen und Gewindemuttern verwendet werden.
Die beiden Glaswände 2 und 4 können Einfachglasscheiben
oder vorzugsweise Verbundglasscheiben sein. Es können flache oder vorzugsweise
gekrümmte Scheiben sein. Gemäß der in den Zeichnungen gezeigten bevorzugten
Ausführungsformen der Erfindung sind die beiden Glaswände 2 und
4 um die Längsrichtung 8 gekrümmte bogenförmige
Verbundglasscheiben. Hierbei sind die konkaven Innenseiten der Glaswände
2 und 4 einander gegenüberliegend angeordnet, sodass sie
zusammen in Kombination mit den beiden Wandverbindungsvorrichtungen 6 und
7 ungefähr die Form einer Ellipse haben, an deren schmalen Enden die
Wandverbindungsvorrichtungen 6 bzw. 7 angeordnet sind. Die breiten
Seiten der Ellipse sind durch die Glaswände 2 und 4 gebildet.
Gemäß anderen Ausführungsformen können die Glaswände
2 und 4 auch eine andere Form haben, beispielsweise ebene Platten
sein oder umgekehrt als in den Zeichnungen zueinander angeordnet sein, sodass ihre
konvexen Seiten einander gegenüberliegend angeordnet sind.
Die Elemente der Wandverbindungsvorrichtungen 6 und
7 und/oder die mechanischen Verbindungsvorrichtungen 16 und
17 können aus Metall und/oder Kunststoff oder einem
anderen Material bestehen. Vorzugsweise bestehen sie aus Stahl. Ihr spezifischer
Wärmeausdehnungskoeffizient ist vorzugsweise kleiner als 0,0000125 × 1/K.
Diese Elemente der Wandverbindungsvorrichtungen 6 und 7, insbesondere
die Anschlusselemente 14, können alternativ aus Glas, insbesondere
lichtdurchlässigem undurchsichtigem oder vorzugsweise durchsichtigem Glas bestehen.
Die in 6 gezeigte Wandverbindungsvorrichtung
6-2 unterscheidet sich von den Wandverbindungsvorrichtungen 6
und 7 dadurch, dass zwischen die beiden Anschlussprofile 14 ein
Distanzstück 50, beispielsweise in Form einer Distanzplatte, eingesetzt
ist. Durch die Verwendung von einem oder mehreren Distanzstücken
50 bei der einen und/oder der anderen Wandverbindungsvorrichtung
6 und/oder 7 kann der Abstand der Glaswände 2 und
4 auf einfache Weise verschieden groß eingestellt werden.
In 6 sind wegen des Distanzstückes
50 längere Schrauben 34-2 als die Schrauben 34 der
anderen Figuren erforderlich. Sie erstrecken sich durch Öffnungen
56 in dem Distanzstück 50.
Die Wandverbindungsvorrichtungen 6 und 7 und die
mechanischen Verbindungsvorrichtungen 16 und 17 können zur
Außenseite des Bauelementes hin durch eine Blende 40 oder ein anderes
Abdeckelement abgedeckt werden. Es ist an die Außenkontur der Außenwände
2 und 4 vorzugsweise formmäßig angepasst. Die Blenden
40 sind an den Wandverbindungsvorrichtungen 6 und 7 und/oder
an den mechanischen Verbindungsvorrichtungen 16 und 17 lösbar
befestigt. Sie können angeklipst oder durch eine Steckverbindung angesteckt
sein. Die Zeichnungen 1 bis 5
zeigen eine Steckverbindung, welche an der Wandverbindungsvorrichtung
6 bzw. 7 befestigte Führungsbügel 42 und an
der Blende 40 vorgesehene Führungsnuten 44 aufweist. Dadurch
ist jede Blende 40 in Längsrichtung 8 mit der betreffenden
Wandverbindungsvorrichtung 6 bzw. 7 steckbar verbunden.
6 zeigt eine Blende 40-2, welche Rippen
42 aufweist, mit welchen sie in Stecknuten 44 einsteckbar ist.
Die Stecknuten 44 sind in einem Profil 46 gebildet, welches an
der äußeren Stirnseite der Wandverbindungsvorrichtung 6 bzw.
7 befestigt, z. B. durch Schrauben 48 angeschraubt ist. Die mechanische
Verbindungsvorrichtung kann diejenige der 1 bis
5 oder die in 6 gezeigte
weitere Ausführungsform 16-2 sein.
Die 5 und 6
zeigen in vergrößerter Darstellung Folien 52 und 54,
mittels welchen die Anschlussstücke 14 an die Glaswände
2 bzw. 4 anlaminiert sind.
In den 1, 2
und 3 ist die eine 7 der beiden Wandverbindungsvorrichtungen
6 und 7 durch eine Verbindungsvorrichtung 56 mit einem
Gebäudeteil 58 verbunden, beispielsweise mit einer Gebäudewand
oder einem Gebäudedach, beispielsweise einer Glasfassade oder einem Glasdach.
Bei der Ausführungsform von 3 ist
bei einer – und zwar 16 – der beiden Wandverbindungsvorrichtungen
16 und 17 nicht die Blende 40, sondern eine Blende
40-2 vorgesehen, welche in gleicher Weise oder in anderer Weise wie die
erstgenannte Blende 40, an der betreffenden Wandverbindungsvorrichtung
6 befestigt ist und zusätzlich als Verbindungselement zu einem anderen
Bauteil 60 ausgebildet ist, beispielsweise einer Stütze oder einer
Wand.
Bei der Ausführungsform von 4 sind
beide Wandverbindungsvorrichtungen 6 und 7 und die zugehörigen
mechanischen Verbindungsvorrichtungen 16 bzw. 17 durch die genannte
Blende 40 abgedeckt. 5 zeigt die Blende
40 und ihre Details in einem größeren Maßstab als in den
anderen Figuren.